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    Krankenversicherung für Kinder bei privater KV des Hauptverdieners Wer hat Ahnung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.04.01 12:59:49 von
    neuester Beitrag 09.08.01 00:10:11 von
    Beiträge: 27
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 12:59:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo alle miteinander


      Ich benötige dringend professionelle Hilfe zu folgender Problematik:

      Ich bin selbständig und somit privat versichert. Meine Frau ist Angestellte und in der gestzl. Krankenkasse.
      Unser erstes Kind (jetzt 2 Jahre) wurde über meine in der gestzl. kostenlos mitversichert. Inzwischen haben wir geheiratet und wollen unseren gerade neu zur Welt gekommenen Sprössling bei der gesetzl anmelden.
      Die aber stellen sich quer, da nach deren Aussage, der die Kinder versichern muss, der das höhere Einkommen hat. Folglich müssen beide Kinder privat versichert werden. Ist das richtig so?
      Als erstes habe ich bei meiner Versicherung (Gothaer) ein Angebot reingeholt und wäre beinahe lang hingeschlagen. Der Spass würde mich MONATLICH für beide ca. DM 650.- kosten. Das kann doch so nicht angehen.

      Hat jemand Erfahrung mit dieser Problematik?

      Bin sehr dankbar für hilfreiche Infos

      Grüsse Allround
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:11:21
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, ich hatte das selbe Problem. Meine Frau ist bei der TK und ich bin privat versichert, keine Chance die Kinder bei der TK unterzubringen (ausser im Rahmen einer Familienversicherung). Mich kostet der Spass aber nur 350 DM pro Monat bei der Debeka für beide Kinder.
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:12:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ja das ist so. Damit soll verhindert werden, das die Lasten von der gesetzlichen Versicherung getragen werden, während die Bezieher hoher Einkommen sich privat versichern. Ist auch nur gerecht, sonst lasse ich meine Frau für 630 DM einen Scheinjob annehmen und die Kinder sind dann bei ihr versichert. Es gibt jetzt drei Möglichkeiten :
      1. Gehe auch in die gesetzliche als freiwillig Versicherter
      2. Lass Dich scheiden.
      3. Bezahle und sei freundlich
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:16:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      So ist es leider...

      Das sind die Dinge die erst hinterher klar werden...

      Bei der Victoria ist das auch nicht anders, pro Nase (Kindernase) ca. 280,- DM...

      Das sagt einem auch keiner bei Abschluss einer PKV... das merkt man immer erst hinterher wenn es zu spaet ist - wenn man sich nicht 100% informiert hat.

      Aufpassen: Wenn Deine Frau mal aufhoert zu arbeiten und zu Hause bleibt und ihre Minimumjahre bei der GKV noch nicht voll hat, musst Du sie auch noch mitversichern... dann wirds richtig teuer...
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:19:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Problem ist bekannt und die GKV hat richtig reagiert. Dadurch daß Ihr beide geheiratet habt, ist das neue Kind in der privaten KV zu versichern,da ein Ehepartner in der PKV ist. Dieses Gesetz wurde in das SGB noch unter der Regierung Kohl aufgenommen. Es gilt in dem Bereich die Regel: einmal privat, immer privat.
      Ihr werdet wohl in den sauren Apfel beißen müssen, und die Kinder privat versichern müssen,
      einziger Ausweg um die Kosten zu senken: Andere Versicherungen kontaktieren, z.B. Debeka diese KV hat gut bei verschiedenen Finanztests abgeschnitten und bringt auch gute Leistungen, evtl. kannst du ja den Leistungsanspruch ja verringern für beide Kinder verringern (z.B Drei-Bett-Zimmer im Krhs ohne Chefarztbehandlung etc, so daß du die Kosten damit senken kannst.
      kannst mich ja mal kontaktieren, karlbauknecht@hotmail.com

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      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:19:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genauso ist es.
      Wähle eine hohe Selbstbeteiligung (2000.-)dann
      werden die Beiträge weniger.
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:24:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      ja da wirst du wohl nicht drumherumkommen.
      aber ich finde es sowieso nicht schlecht die kinder privat zu versichern.
      aber die 650 dm sind ein bischen dick.
      ich kann dir die UKV Union Krankenversicherung empfehlen, die ist eine der besten in deutschland oder die Universa....
      solltest du ein angebot von der UKV wollen, mail mich an , meine lebensgefährtin ist dort in der antragsbearbeitung , die kennt da noch einige tricks....
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:24:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      na klasse.
      Nur weil ich eine PKV habe bin ich doch noch lange kein Dukatenscheisser.

      -kann ich denn ohne weiteres in die gesetzl. als freiwillig Versicherter wechseln?
      -Familienversicherung? habt ihr da noch nähere Infos (Vorrausetztung , Kosten etc.?


      Danke erstmal für eure Antworten


      Allround
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:43:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Und hier noch der Gesetzestext aus dem SGB V:

      Dritter Abschnitt Versicherung der Familienangehörigen
      § 10 Familienversicherung

      (1) Versichert sind der Ehegatte und die Kinder von Mitgliedern, wenn diese Familienangehörigen

      1. ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
      2. nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,

      3. nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,

      4. nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und

      5. kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt.

      Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie des Erziehungsurlaubs nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
      (2) Kinder sind versichert

      1. bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres,
      2. bis zur Vollendung des dreiundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

      3. bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leisten; wird die Schul- oder Berufsausbildung durch Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, besteht die Versicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das fünfundzwanzigste Lebensjahr hinaus,

      4. ohne Altersgrenze, wenn sie wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, daß die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind nach Nummer 1, 2 oder 3 versichert war.

      (3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
      (4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). Kinder, die mit dem Ziel der Annahme als Kind in die Obhut des Annehmenden aufgenommen sind und für die die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern erteilt ist, gelten als Kinder des Annehmenden und nicht mehr als Kinder der leiblichen Eltern.

      (5) Sind die Voraussetzungen der Absätze 1 bis 4 mehrfach erfüllt, wählt das Mitglied die Krankenkasse.

      (6) Das Mitglied hat die nach den Absätzen 1 bis 4 Versicherten mit den für die Durchführung der Familienversicherung notwendigen Angaben sowie die Änderung dieser Angaben an die zuständige Krankenkasse zu melden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen vereinbaren für die Meldung nach Satz 1 ein einheitliches Verfahren und einheitliche Meldevordrucke.

      Jetzt heißt es `organisieren`, also am Einkommen basteln bis es `stimmt` Übrigens war das absehbar und anders auch nicht annehmbar.

      Grüße

      1Meyer
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:53:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ Allround

      Frag lieber noch mal bei der Gothaer noch einmal nach !

      Soweit ich weiß gibt es noch den günstigen Tarif KG,
      wonach du für 2 Kinder zusammen ca. 530 DM monatlich
      versichern kannst !
      incl. 1 Bett Zimmer
      Chefarzt ( auch über der GOÄ )
      Pflegeversicherung
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:54:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      @ Allround

      Kollege 1Meyer hat ja schon alles gesagt, worauf es ankommt :

      "..UND !!! sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt.."

      d.h. sollte dein Betriebsgewinn ( darauf kommt es in der Praxis an) weniger als DM 78.300,--
      betragen , haben deine Kinder weiterhin Anspruch auf Familienversicherung über deine Frau !!!

      Als Nachweis brauchst Du entweder deinen Einkommensteuerbescheid oder eine Bescheinigung deines Steuerberaters.

      Ergo. entweder Du verdienst so gut, das du auch als
      GKV-Mitglied ca DM 1.000,-- abdrücken müßtest, oder du verdienst weniger und brauchst auch nicht für deine Kinder extra zahlen.

      Fazit , sei froh das du PKV versichert bist, ist die beste Lösung !!!
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 13:58:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      @allround:

      Familienversicherung funktioniert nur,wenn Deine Frau nicht arbeitet. Andernfalls muss sich jeder selbst versichern und dann hast Du wieder das Problem mit den Kindern, da Du diese nicht einfach mitversichern kannst.
      Wechseln zur einer gesetzlichen KV von einer privaten ist a) mit sehr vielen Hürden verbunden und b) kann unterm Strich richtig teuer werden, da Du auch von der gesetzlichen KV als Dukatenesel angesehen wirst.
      Mein Vorschlag: Such Dir die günstigste private KV, sowohl für Dich als auch für Deine Kinder
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 15:53:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nochmals Danke für eure Hilfe.

      Hätte gar nicht so viele vernünftige Beiträge erwartet.

      Werde jetzt erstmal alles aufarbeiten

      Grüsse

      Allround
      Avatar
      schrieb am 17.04.01 23:31:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ allround

      du kannst deine kids fur 80 - 121dm bei sehr guten leistungen versichern, pro person.
      habe selber als versicherungsmakler dort meine kinder versichert.
      wenn du eine detalierte auswertung anfordern möchtest, dann
      mail mir.
      hp-leverkusen@t-online.de


      gruss parron
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 11:51:55
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo allround,

      jetzt hast Du aber wirklich Einiges zum Nachdenken bekommen. Leider ist aber auch viel Unsinn gepaart mit Halbwissen dabei.

      Die von Parron genannte Einstiegsgröße von 80,--DM kann sogar noch auf 65,--DM runtergefahren werden. Diesen Tarif würde ich Dir aber ausreden wollen.

      Um Dich seriös beraten zu können, fehlen einfach noch ein paar wichtige Angaben. Grundsätzlich ist es nämlich sehrwohl denkbar, dass Eure Kinder Anspruch auf Familienversicherung haben. Hierzu müßte ich jedoch mehr Hintergrundinfos besitzen. Eine wesentliche Frage hierzu ist z.B. ob Du über JAE (Jahresentgeltgrenze = 78.300,--DM) verdienst. Danach wären aber auch noch andere Kriterien zu beachten.

      Wenn Du an einer seriösen Beratung interessiert bist, sende mir einfach ein EMail an folgende Adresse: k.altenburger@impuls-ag.de

      Übrigens: Du kennst uns aus dem Rundfunk und dem Fernsehen. Oder sagt Dir der Slogan "Ist Ihre Krankenversicherung auch zu teuer" etwa nichts?

      Das Thema Krankenversicherung ist ein sehr wichtiges Thema, welches Du keinem Amateur anvertrauen solltest!

      Ciao, Schmusekätzchen
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 14:43:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Noch mal Danke für ne Mnege Input

      @schmusekätchen

      komme die nächsten Tage auf dich zu.
      Grüße

      Allround
      Avatar
      schrieb am 19.04.01 20:03:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ schmusekätzchen

      schön dich als profi zu haben!
      wär ich mal zu euch gekommen, dann würde ich heute mein leid klagen.
      wenn man selbsternannter profi ist, kümmert man sich nicht um amateure.
      habe eure dienstleistung mal getestet und wusste danach wer der profi ist.
      dieses neunmalkluge rumgesülze über den tarif, anscheinend kannst du hellsehn.

      ich kann auch dieses wichtiggetue uber das vordergründige wissen in der gkv nicht ertragen.wenn das alles stimmt was hier steht weißt du genau das die familienversicherung nicht in frage kommen kann.
      so nach den motto, der wurm muss dem fisch schmecken & nicht dem angler.


      gruss parron ( ein wissender amateur )

      ps. ihr verkauft doch die adressen aus rundfunk & werbung an jeden der bezahlt, oder?

      nichts für ungut
      Avatar
      schrieb am 20.04.01 09:22:36
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo mein lieber Parron,

      warum so schroff? Laß uns doch auf einer fachlichen und sachlichen Ebene bleiben, einverstanden?

      Dein Zitat:
      "wenn das alles stimmt was hier steht weißt du genau das die familienversicherung nicht in frage kommen kann."

      Meine Fragen:
      Wo steht, dass Allround über der BBG liegt?

      Wie stellt sich das Szenario, wenn zwar seine Frau weniger als er verdient, aber beide unter BBG liegen?

      Mehr möchte ich hierzu nicht fragen/anmerken! Ein Ziel hast Du jedenfalls erreicht. Über Deinen letzten Satz hast Du Dein Unwissen sehr deutlich unter Beweis gestellt.

      Letztlich aber denke ich, geht es in diesem Thread nicht um uns beide, sondern um eine Hilfestellung für Allround und dabei will ich es belassen.

      Ich wünsch Dir einen schönen und erfolgreichen Tag!

      Ciao, Schmusekätzchen
      Avatar
      schrieb am 19.07.01 12:24:29
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo liebe Leute,

      nein, das Problem ist noch nicht vom Tisch.

      Habe aber sehr interessante Neuigkeiten bzw. gleich eine Frage an die Experten:

      Folgendes Zitat aus SGB V §10 Absatz 3:
      "Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte des Mitglieds nicht Mitglied einer KK ist und sein Gesamteinkommen REGELMÄ?IG im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt"

      Die Betonung liegt auf "regelmäßig".

      So jetzt kommt der schlaue Allround:

      Ich belege durch den Steuerberater, dass ich ein oder zweimal im Jahr durch z.B. halbjährliche Verpflichtugen unterhalb der ominösen 6525 DM liege. Schon ist keine reglmäßigkeit mehr gegeben und die gestzl. ist verpflichtet meine Kinder wieder über meone Frau zu versichern.


      Kommentare dazu?!

      Liebe Grüße

      Allround
      Avatar
      schrieb am 19.07.01 15:52:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      @allround:

      wichtig ist nicht der monatliche verdienst über der bbg, sondern der jahresverdienst!

      wenn du also jährlich mehr als 78300,- dm hast, müssen die kids in die pkv.

      glaub mir aber, die pkv ist und bleibt in diesem fall die bessere wahl, auch wenns finanziell weh tut!
      günstige angebote erhältst du sicher nicht nur über die in der werbung gepriesenen vergleichsanbieter (diese vermitteln deine daten meist an makler weiter!), sondern auch hier in der community! es tummeln sich hier ziemlich viele makler (bin selber auch einer), die dich allesamt fair beraten werden, da dies ihre aufgabe ist.
      selbstverständlich kannst du auch bei deiner teuren gothaer bleiben, aber günstigere und eventuell bessere alternativen gibt es genügend!

      grüße aus augsburg
      vom biber
      Avatar
      schrieb am 19.07.01 19:21:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ein Wechsel in eine andere PKV ist allround nur anzuraten, wenn er selber noch nicht lange Kunde bei der Gothaer ist (Altersrückstellungen gehen verloren) und auch noch nicht zu alt und auch nicht irgendwelche Krankheiten inzwischen etc.etc.

      Die Kinder können natürlich trotzdem bei einer anderen PKV - soweit diese es denn macht - günstiger versichert werden (Hinweis Pflegevers. braucht übrigens nicht bezahlt zu werden).

      Wie sind die Kinder denn derzeit versichert? Falls nicht, sind zumindest Arzt- und Zahnarztuntersuchungen bei Eintritt in die PKV erforderlich.

      Wenn Du Dir später den Streß eines erneuten Wechsels der PKV für die Kinder ersparen willst, achte darauf was mit den Beiträgen passiert, wenn die Kinder Schüler werden und ab wann diese als Erwachsene eingestuft werden (teilw. bei mädchen schon mit 16 Jahren)
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 09:56:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      es handelt sich um eine mionatliche grenze nicht um eine jährliche

      zu regelmässig gehöhren alle bezüge die:
      -laufend sind z.b gehalt, lohn,vl etc
      -einmalige zahlungen und zuschläge innerhalb eines jahres, die mit hinreichender sicherheit jedes jahr gezahlt werden, z.b. weihnachtsgeld oder urlaubsgeld
      nicht dazu gezählt werden demnach:
      mehrarbeitsvergütung, sofern sie nicht pauschal abgegolten werden, erfolgsprämien oder ähnliches.
      jährliche zahlungen sind durch 12 zu dividieren

      desweiteren wird hier nicht nur von arbeitsentgelt gesprochen sondern von gesamteinkommen, es werden also auch regelmässige einnahmen aus zinsen, mieteinkünfte oder aber auch z.b. spekualtionseinkünfte berücksichtigt in wie weit man allerdings hierbei von einer regelmässigkeit ausgehen kann, müsste ich selbst in urteilen nachschauen. im übrigen muss nicht nur 1/12 der jae überschritten werden, sondern auch das gesamteinkommen des mitgliedes bei dem die kinder mitversichert werden sollen.
      fallbeispiel: deine frau hat monatlich regelmässig mieteinnahmen, gehalt, etc in höhe von 7000 dm, du aber ein einkommen von nur 6800 dm, somit wird zwar 1/12 der jae überschritten nicht aber das gesamteinkommen deiner ehefrau. eine kostenlose versicherung nach §10 sgb v wäre somit möglich.

      um den fall genau zu beurteilen müssten allerdings die genauen verhältnisse bekannt sein
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 13:25:18
      Beitrag Nr. 23 ()
      Danke euch für die Infos.

      @Schambach: Dein Fallbeispiel trifft leider nicht zu, da meine Frau im Erziehungsurlaub ist und eigentlich keine Einkünfte hat.
      Trotzdem habe ich doch aber Recht, wenn ich mind. 1mal ein monatl. Einkommen nachweise was unter 6525.- liegt.? Im übrigen sehe ich das genau so wie ihr, dass die Kids in PKV besser aufgehoben sind, aber ohne das Einkommen meiner Frau ist es einfach verdammt eng.
      Ich ziehe in Erwähgung einige zusätzliche private Leistungen für die Kids abzuschließen. Was finanziell allerdings wesentlich einfacher zu bewerkstelligen wäre.

      Also noch mal die Frage: Ist meine Ansicht so richtig?


      Vielen Dank nochmal für eure Hilfe

      Allround
      Avatar
      schrieb am 20.07.01 16:33:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      @allround
      habe leider heute keine zeit mehr, schreibe dir morgen nochmal was zu dem thema, nur vorweg noch: werbungskosten zählen hier nicht! falls du das mit nachweisen meinst
      Avatar
      schrieb am 21.07.01 11:42:40
      Beitrag Nr. 25 ()
      hier eine grundsätzliche entscheidung zu dem thema, was die rechtmässigkeit dieser regelung betrifft. habe leider hier daheim keine gesetzestexte oder richtlinien kann dir erst am montag genaues sagen, nur wenn ich mich recht entsinne, heisst es das zu dem begriff "regelmässig" ein vorübergehendes unterschreiten keine änderung an dem status bedingt. als vorübergehend wird wenn ich mich nicht täusche ein zeitraum von 2 monaten bezeichnet. das heisst nur wenn du in einem monat unter die grenze fällst, besteht noch weiter der ausschlusstatbestand, die kostenlose mitversicherung ist dann nicht möglich. werde am montag nochmal kurz nachfragen und dir bescheid geben. grosse hoffnung solltest du dir aber keine machen. evtl solltest du bei der kk deiner frau, überprüfen lassen was eine freiwillige versciherung der kinder kostet, evtl ist dies günstiger wie eine private kv, auf jeden fall kostet die nachfrage nichts.


      BSG-Urteil vom 25.01.2001 zur Familienversicherung nach § 10 SGB V

      Sachverhalt:

      Umstritten ist das Bestehen einer Familienversicherung in der Zeit von November 1990 bis Dezember 1995 sowie von Januar bis Dezember 1997. Die Klägerin ist versicherungspflichtig beschäftigt und Mitglied der beklagten gesetzlichen Krankenkasse. Ihr jährliches Gesamteinkommen lag in den genannten Jahren zwischen 5.650,00 DM und 32.250,00 DM. Ihr Ehemann ist selbständig erwerbstätig und privat krankenversichert. Sein jährliches Gesamteinkommen betrug in den Jahren 1990 bis 1995 und 1997 zwischen rund 90.000,00 DM und rund 226.000,00 DM. Die Beklagte stellte durch Bescheide gegenüber der Klägerin fest, daß die fünf zwischen 1983 und 1990 geborenen Söhne des Ehepaares (Beigeladene zu 1 bis 5) von November 1990 bis Dezember 1995 und im Jahre 1997 nicht beitragsfrei familienversichert seien. Sie berief sich hierfür auf § 10 Abs 3 SGB V. Danach sind Kinder nicht familienversichert, wenn der mit ihnen verwandte Ehegatte (hier der Vater) des Mitglieds (hier der Mutter) nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und höher ist als das Gesamteinkommen des Mitglieds. Das Gesamteinkommen des nicht gesetzlich krankenversicherten Vaters habe regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (56.700,00 DM im Jahre 1990 ansteigend bis auf 73.800,00 DM im Jahre 1997) und über dem Gesamteinkommen der gesetzlich krankenversicherten Mutter gelegen. Diese erhob Widerspruch, begründete jedoch zusammen mit ihrem Ehemann vorsorglich für jeden Sohn eine freiwillige Versicherung bei der Beklagten zu Beiträgen nach dem Mindesteinkommen des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V (Monatsbeitrag pro Kind 1990 rund 140,00 DM ansteigend bis 1997 auf rund 180,00 DM). Widerspruch, Klage und Berufung blieben erfolglos. Mit der vom LSG zugelassenen Revision rügt die Klägerin eine Verletzung des § 10 Abs 3 SGB V sowie des Art 3 Abs 1 und des Art 6 Abs 1 GG. Die Regelung des § 10 Abs 3 SGB V über den Ausschluß von der Familienversicherung sei sozialpolitisch grundsätzlich berechtigt. Es sei jedoch verfassungswidrig, daß sich der Ausschluß der Kinder ausschließlich nach der Gesamteinkommensgrenze richte und auf die Zahl der Kinder keine Rücksicht genommen werde. Die Grenze müsse für jedes Kind um dessen Existenzminimum erhöht oder es müßten alternativ die Einkünfte der Eltern anteilig reduziert werden.

      Entscheidung

      Die Revision der Klägerin wurde zurückgewiesen. Der Senat konnte sich nicht davon überzeugen, daß § 10 Abs 3 SGB V verfassungswidrig ist, weil beim Einkommen der Eltern auf die Zahl der Kinder keine Rücksicht genommen wird.

      SG Osnabrück - S 3 Kr 35/91 -
      LSG Niedersachsen - L 4 Kr 60/97 - - B 12 KR 8/00 R -

      -------------
      Avatar
      schrieb am 23.07.01 13:50:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ Schambach

      Danke. dass du mir mit deinem fundiertem Wissen weiter hilfst.
      Bin sehr gespannt was du bei deiner Nachfrage erreichst.

      Nochmals wirklich herzlichen Dank

      Allround
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 00:10:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ALL

      Mach doch einen unabhängigen Versicherungsvergleich ;)

      Die beste Seite dazu: http://beam.to/analyse




      Gruß Artur :cool:


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