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    Frau Birthler, halten sie doch einfach Ihre Klappe.... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.07.01 11:35:50 von
    neuester Beitrag 16.07.01 08:18:22 von
    Beiträge: 52
    ID: 434.441
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      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:35:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      "...würden wir sicher zahlreiche Klagen von Wissenschaftlern
      und Journalisten auf uns ziehen"

      Setzen.6!

      Machen sie lieber Ihre juristischen Hausaufgaben und lassen
      das Säbelrasseln....

      Die können Klagen bis ihnen das Geld ausgeht,es gibt nun einmal
      keinen Anspruch auch Zugang zu nichtöffentlichen Quellen.Und,
      was ist an diesem Satz des § 32 StUG so schwer zu verstehen:


      § 32
      Verwendung von Unterlagen für die Aufarbeitung der
      Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes


      (1) Für die Forschung zum Zwecke der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes sowie für Zwecke der politischen
      Bildung stellt der Bundesbeauftragte folgende Unterlagen zur Verfügung:

      1.
      Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen enthalten,
      2.
      Duplikate von Unterlagen, in denen die personenbezogenen Informationen anonymisiert worden sind,
      3.
      Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über
      Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Amtes, soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind,
      Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, soweit es sich nicht um Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienst vor Vollendung des 18. Lebensjahres
      gehandelt hat, oder
      Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes,


      Hm ? Zum Glück gibt es noch Richter, die das Lesen nicht verlernt haben....


      Und wenn sie mit Gysi kommen wollen,Frau Birthler, er war nicht DRITTER oder OPFER, er war SELBST
      verdächtig der Stasitätigkeit.Punkt.

      Es geht die Welt einen feuchten Dreck an,was Frau Witt wann und
      wo getan hat, denn sie war nie für die Stasi tätig.

      Tja, und all die anderen ? Hätten ja klagen können...so wie
      Frau Witt oder H.Kohl....


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:41:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Halte dich besser selbst an oben gemachte Aussage.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:43:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Fundierte Antwort, mein Respekt!

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:46:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Leider hast Du vergessen zu erwähnen, dass unbestimmte Rechtsbegriffe unter anderem nach dem Willen des "historischen" Gesetzgebers ausgelegt werden. Der Gesetzgeber wollte zur Unterstützung der Aufarbeitung auch Akten über absolute Personen der Zeitgeschichte freigeben, die nicht die Privatssphäre betreffen.
      Darauf stützte sich nunmal die jahrelange Praxis der Gauck-Behörde, also auch zur Zeit der CDU-FDP Koalition, Akteneinsicht zu gewähren. Das war doch auch jedem klar. Hätte es sonst fast zehn Jahre gedauert bis irgend ein kleines Verwaltungsgericht mal anders entscheidet?
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:46:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich glaube in china ist gerade ein sack reis umgekippt

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      schrieb am 09.07.01 11:48:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke, es interessiert kein Schwein, was du postest.

      Setzen IM "Dummbrot" oder was hast du zu verheimlichen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:49:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      1.Fakt: Das Gesetz ist eindeutig formuliert

      2.Fakt: Die Presse/Rundfunk/Wissenschaft hat keinen
      Asnpruch auf Zugang zu nichtöffentlichen Quellen

      Wo ist also das Problem ? Nur weil ein Gesetz 10 Jahre lang
      rechtswidrig angewendet wurde, wird es nicht rechtmäßig. Punkt.Aus.


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:52:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Falsch, Blascore, ein Fahrrad ist umgefallen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:52:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Dagehtnochwas


      Entschuldigung, als Jurist solltest Du wissen, daß

      Dritter und Opfer keine unbestimmten Rechtbegriffe wie
      z.B. "die guten Sitten" oder "erhbelich/unerheblich" sind.

      Hier gibt es keinen Beurteilungsspielraum.


      Selbst wenn, ja selbst wenn man dies denken KÖNNTE, gäbe es
      noch das Gebot der verfassungskonformen Auslegung.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:53:44
      Beitrag Nr. 10 ()
      An die "Kommunistenfreunde" mit ihren Fahrrädern und Reissäcken:

      Wenn`s Euch nicht interessiert, postet woanders,vielleicht
      in einem Reissack oder Fahrrad-Thread.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:54:20
      Beitrag Nr. 11 ()
      Merkbefreiung

      Das folgende Formular ist nur im äußersten Notfall zu benutzen!

      Mustermerkbefreiung: (laut Amtsblatt)
      ====================

      Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform

      Name : Nihilnovum_________
      Vorname : ____________________
      Geburtsdatum : __.__.19__
      Geburtsort : ____________________
      Personalausweisnummer: ____________________

      ist hiermit für den Zeitraum von

      [_] 6 Monaten
      [_] 12 Monaten
      [_] 24 Monaten
      [x] unbefristet

      davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
      Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
      zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
      für Merkbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von

      [_] einem Mensaessen vom Vortag
      [_] drei Hartkeksen in löslichem Kaffee
      [_] einer Kiste Schwarzbrot in Dosen
      [x] einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
      sechswöchigen Sommerdürre
      [_] einem Container erodiertem Sandstein
      (Streusandqualität)

      Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit dem Ablauf des

      [_] __.__.19__
      [_] 01.01.2001
      [x] der vollständigen Erosion der körperlichen
      Bestandteile der o.a. Lebensform

      und gilt, sofern die o.a. Lebensform durch das nachstehende
      Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:

      [_] eine rote Plastiknase
      [_] olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
      zu tragen
      [x] die Lebensform ist durch den Gesichtsausdruck
      zweifelsfrei als unbefristet merkbefreit zu
      erkennen.

      Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
      Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
      qualifiziert:

      [x] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
      Bundesautobahnen
      [_] Garderobenständer und Regenschirmständer in
      Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
      Sterne
      [_] Regelstab in Schwerwasserreaktoren
      [_] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
      Wattenmeer
      [_] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
      Gobi

      Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
      öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
      Ablauf der Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.

      Datum Unterschrift Dienstsiegel



      Stirnabdruck des Merkbefreiten
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:55:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich kann Dir nur nochmals widersprechen! Was im rechtstechnischen Sinne mit dieser Formulierung gemeint ist, ist gar nicht so klar. Aus dem Zusammenhang kann sich durchaus ergeben, dass mit "Betroffen" in Abgrenzung zum Wirken in der Öffentlichkeit, die Privatssphäre gemeint ist.
      Grundsätzlich läßt sich zur Gesetzgebung der letzten Jahre sagen, dass häufig einiges aquslegungsbedürftig ist. Und da greift man nunmal auf den Willen des Gesetzgebers zurück und nicht auf die Ansicht eines Verwaltungsrichters.

      Gruß d.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 11:58:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich sage es ja ungern, aber zwischen einem unbestimmten Rechtsbegriff, der ausgelegt werden muß, und einem vom Gesetz der Exekutive eingeräumten Beurteilungsspielraum, der durch die Judikative nur sehr eingeschränkt überprüft werden kann, liegt doch ein riesen Unterschied.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:01:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ dagehtnochwas

      Lege mir bitte den Begriff "Betroffener" teleologisch aus.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:02:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mal zum Thema:

      Ich finde es gut, daß sich die Birthler nicht von Kohl und Schily an die Wand drücken läßt.
      Sie macht ihren Job und den machts sie gut.

      Die ganzen formaljuristischen Drahtseilakte, die jetzt vollzogen werden, zeigen nur zu deutlich,
      daß diese Personen etwas zu verbergen haben, es interessiert wohl niemanden, wann der Helmuth mit
      der Hannelore, aber um Aufschlüße zu schwebenden Verfahren, hinsichtlich Leuna-Affäre, zu bekommen,
      ist die Freigabe der Akten ja wohl legitim.

      Warum wohl wehrt sich Kohl oder die Witt so dagegen, frag das lieber mal, als hier mit Paragraphen um
      dich zu schmeißen.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:13:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      @ n.n.
      das ist doch nun Blödsinn. Inwieweit der Begriff "Betroffener" sich hier neben dem Willen der damaligen CDU-Regierung auslegen läßt, ist doch egal. Maßgebend ist nunmal, jedenfalls soweit verfassungskonform, dieser.

      @ b.
      Ich stimme Dir zu. Doch die Debatte, inwieweit Abhör- und sonstige Protokolle zur Aufarbeitung des DDR-Unrechts herausgegeben werden dürfen kommt jetzt leider zehn Jahre zu spät. Nachdem viele Ostdeutsche schon die Hosen runterlassen mußten, kann man jetzt nicht aufeinmal die Praxis ändern.
      Andererseits bleibt zu bedenken, das jedenfalls die Abhöraktionen nach unserem Maßstab nicht zulässig gewesen wären. Ob z.B. der Untersuchungsausschuß zur CDU-Spendenaffäre dieses Material überhaupt verwenden darf, halte ich für äußerst fraglich.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:23:54
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ dagehtnowas

      "Ich sage es ja ungern, aber zwischen einem unbestimmten Rechtsbegriff,
      der ausgelegt werden muß, und einem vom Gesetz der Exekutive
      eingeräumten Beurteilungsspielraum, der durch die Judikative nur sehr
      eingeschränkt überprüft werden kann, liegt doch ein riesen Unterschied."


      Ob Du das ungern sagst oder nicht, dewegen muß es nicht richtig sein: ;)

      Ein Beurteilungsspielraum ergibt sich erst "eventuell" aus einem unbestimmten Rechtsbegriff....

      Der Begriff normative Ermächtigungslehre oder der Lehre vom Beurteilungsspielraum
      sagt Dir aber schon etwas,oder ?




      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:31:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ dagehtnochwas

      "das ist doch nun Blödsinn. Inwieweit der Begriff "Betroffener" sich hier neben dem Willen der damaligen CDU-Regierung auslegen läßt, ist doch egal. Maßgebend ist nunmal, jedenfalls soweit verfassungskonform,
      dieser."


      Ja was jetzt, verfassungskonform oder "objektiv" teleologisch ? Entscheide Dich ;c)

      Lege den Begriff "Betroffener" doch einmal aus....

      a)Betroffen = Opfer

      b)Betroffen = Täter

      wenn =a, dann hatte das VG Berlin Recht.

      wenn =b, macht die Regelung keinen Sinn im Zusammenhang mit
      dem Begriff "Dritter". Außerdem ist es unlogisch eine Aufarbeitung dann
      zu verwehren, wenn der TÄTER eine Person der Zeitgeschichte ist.


      Ich bi absolut dafür, daß die StA alle Akten bekommt, aus
      denen sich eine Stasi-Tätigkeit von Personen ergeben könnte.
      Aber was geht die Öffentlichkeit das Leben von Frau Witt an ?

      Was rechtfertigt schwere Grundrechtseingriffe dieser Art ?

      Voyeurismus der Öffentlichkeit ? Wohl kaum,.....deshalb:

      Eine solche Ausleggung wäre verfassungswirdig. Punkt.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:33:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ Blascore

      Ich werde wirklich von Deiner Intelligenz und Deinem Witz geradezu
      erschlagen....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:36:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Und nochmal frage ich:

      Was geht das Leben der Frau Witt, die KEINE Stasitante war,
      die Öffentlichkeit an ?

      Bitte um Antwort....

      mfg N.N.

      P.S.:Tolles Argument übrigens: Wer nichts zu verbergen hat,
      dem fällt auch kein Zacken aus der Krone...

      Gut, ich schicke mal die StA bie Dir vorbei und lasse mal Deinen
      Computer beschlagnahmen und filzen...wenn du nichts zu befürchten
      hast, kann`s Dir ja egal sein.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:41:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wieso klagt denn Helmut Kohl eigentlich gegen dieses Gesetz? Es wurde doch unter seiner Kanzlerschaft erlassen!? :confused:
      Es war natürlich auch alles ok, als die Akten, von Helmut Schmidt, Willy Brandt, Manfred Stolpe und Gregor Gysi etc. öffentlich gemacht wurden. Das diente ja zur Aufarbeitung der Vegangenheit und lag in unser aller Interesse.

      Aber jetzt wo es dem Dicken selbst an den Kragen geht, da ist das Gesetz plötzlich voll blöd ne! :mad:
      Aber wenn er ein reines Gwissen hätte, könnte ihm die Veröffentlichung ja eigentlich egal sein!

      Fuller81
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:48:39
      Beitrag Nr. 22 ()
      Gysi und Stolpe waren angeblich Täter, nicht Opfer...hier
      macht es Sinn....

      Schmidt hingegen hätte auch klagen können,....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:55:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      @n.n.

      Wer sagt denn, daß sie nicht dabei war.

      Kann aus meiner eigenen Erfahrung an einer KJS sagen,
      daß dort die Aktivitäten von Stasispitzeln an der Tagesordnung waren.

      Mich persönlich interessiert das Privatleben der Witt rein gar nicht.
      Sollte sie aber keine reine Weste haben, gehört das aufgearbeitet.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:55:46
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schade,

      ich hätte gedacht, man könnte hier eine Diskussion führen...
      aber anscheinend...

      Interessant ist eigentlich nur der Aspket, inwieweit


      1.Private Personen der Zeitgeschichte eine Einschränkung des
      allgemeinen Persönlichkeitsrechtes hinnehmen müssen

      2.Öffentlich-rechtliche Organe einen Einbruch in Ihre Privatssphäre
      hinnehmen müssen, besonders wo die Grenze zwischen
      Grundrechtsverpflichteten und Grundrechtsträger verläuft

      3.Ob man sich moralisch überhaupt die Abhörmaßnahmen eines
      verbrecherischen Systems zu Nutzen machen sollte, sofern es nicht
      der Aufdeckung der Täter dient.Dann müßte man aber nachfragen,
      was die Medien damit zu tun haben sollen.Die juristische Aufarbeitung
      solle gefälligst den Gerichten überlassen werden.


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 12:59:09
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ bertthx:

      Keine Frage, bin ich auch dafür.Aber wie oben gesagt,
      das sollen die Gerichte entscheiden.Ich kann auch
      nicht in einen Prozeß gegen Herrn XY gehen und dem Richter
      sagen: Geben sie mir jetzt sofort die Akten, das interessiert mich
      doch näher.

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 13:19:31
      Beitrag Nr. 26 ()
      Das setzt meines Erachtens entweder begründetes "eigenes" Interesse voraus, oder. Dann ja.

      Bei Stasi-Akten ist das Problem ein anderes, wer weiß denn, um bei deinen Beispiel zu bleiben, ob er von einer Frau Witt
      bespitzelt wurde und vielleicht in seiner sportlichen oder persönlichen Entwicklung behindert wurde. Nur der, der seine eigene
      Akte lesen konnte.
      Weißt du wie lange es dauert, bis man seine eigene Akte zu sehen bekommt.

      Die andere Seite sind natürlich die Medien, die sich gezielt Personen raussuchen, die in der Öffentlichkeit stehen, um ihre
      Auflagen und Einschaltquoten in die Höhe zu treiben. Das ist für mich auch kein öffentliches Interesse, da gibt es sicherlich in
      der Versenkung wesentlich Schuldigere, bloß das interessiert keine Sau.
      Avatar
      schrieb am 09.07.01 13:26:23
      Beitrag Nr. 27 ()
      @bertthx

      Klar, volle Zustimmung.Wenn ich den Verdacht habe,
      daß Frau witt mich ausspioniert haben könnte, dann
      wäre ja auch eine Einsichtnahme nach geltendem Recht
      zulässig.(Bei Gericht selbst gibt´s da leider ein
      paar StPO Vorschriften, die die sache nicht so einfach machen
      ;c), ist abe hier jetzt egal).

      Was die Medien betrifft: Meine volle Zustimmung! Rein die
      Quote bringts.

      Bei Wissenschaftlern sehe ich das teilweise anders, aber auch
      hier besteht kein Bedarf bei eindeutigen Verletzungen des
      allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Betroffenen.

      Erst von der Stasi ausspioniert zu werden ist schon schlimm genug,
      dann aber auch noch hinnehmen zu müssen, daß diese rechtswidrig
      erlangten Erkenntnisse der Öffentlichkeit preisgegeben werden,
      ist für mich ein unerträglicher Zustand.

      Nochmal: zum Schaden der TÄTER, JA
      zum Nachteil der Opfer: NEIN. Hier nur im Rahmen
      eines Strafverfahrens gegen die Täter.


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 10.07.01 21:48:47
      Beitrag Nr. 28 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 07:57:58
      Beitrag Nr. 29 ()
      <Schmidt hingegen hätte auch klagen können,....>
      Schmidt hat anscheinend nichts zu verbergen. ;)

      MfG
      330d;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 08:57:49
      Beitrag Nr. 30 ()
      Man hätte statt Schmidt Engholm setzen können, der hat sich nämlich gegen eine Verwendung von Stasi-Akten zur Aufklärung seiner Handlungen erfolgreich gewehrt. Erst als Kohl klagte, übrigens nicht gegen das unter seiner Regierung geschaffene Gesetz, sondern nur gegen eine nach seiner Meinung und Rechtsauffassung des befaßten Gerichts mißbräuchliche Anwendung des Gesetzes, wurde aus dem ganzen ein Politikum. Hätte z.B. Lafontaine die exakt gleiche Klage geführt wie Kohl, hätte kaum jemand den Vorfall zur Kenntnis genommen. Das sollte nachdenklich machen.

      Im übrigen wird hier ein Fall übertrieben aufgeblasen, denn Schily und Birthler liegen in ihren Ansichten nur geringfügig auseinander. Die Fälle, um die es geht, sind Ausnahmefälle. Birthler möchte sie als solche behandelt wissen, d.h. Personen des Zeitgeschehens klären im Einzelfall, ob ihre Akten verwendet werden dürfen. Schily hingegen möchte alles in Regelfälle packen. In der Praxis dürften aber die Behandlungen von Akten wieder zusammenlaufen.

      nihilnovum ist zu danken, daß er den Fall auf das zurückführt, was er ist: eine juristische Diskussion (an der ich mangels eigener Kenntnisse nur begrenzt teinehmen könnte).

      Nochmals: generell dürften die Akten gar nicht verwenden, denn sie sind aus illegalen Aktionen entstanden, wie etwa Abhören ohne rechtsstaatliches Verfahren zur Genehmigung der Handlung. Sie dürfen nur ausnahmsweise verwendet werden, um Stasiverbrechen aufzuklären (weil die Akten dafür die nahezu einzige Quelle sind) und den Unrechtsstaat DDR zu dokumentieren. Schily möchte sehr strikt den Mißbrauch der Akten verhindern, Frau Birthler legt die Dokumentationsmöglichkeiten für die Akten etwas weicher aus.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 09:15:20
      Beitrag Nr. 31 ()
      @ All

      Ich hatte mich nur tierisch über die Aussage von
      Frau Birthler üner die Klagen der Wissenschaftler
      und der Medien aufgeregt,denn das ist ein absoluter
      Blödsinn,den sie erzählt.Die Medien bzw. Wissenschaft
      hat keinerlei Anspruch auf Akteneinsicht,die vom
      Staat nicht öffentlich zugänglich gemacht werden.

      Also ein reiner Zirkelschluß,denn es geht ja gerade darum,
      ob das StUG dies erlaubt(VG Berlin sagt NEIN),bzw.
      das StUG überhaupt in dieser Lesart verfassungsgemäß ist.


      Schmidt und Freunde... JA,jeder hätte klagen können,
      denn der Begriff "Betroffener" ist einfach eindeutig
      im Sinne von Opfer zu verstehen, wie ich oben schon
      gesagt habe.Würde er iSv Täter zu verstehen sein,
      wär´s ein lustiges Ergebnis...


      Außerdem stellt sich für mich überhaupt die Frage,wie
      man einerseits ein System als verbrecherisch bezeichnet,
      dann aber sich dessen Methoden zu eigen macht...fallen
      Folterprotokolle der Stasi und unter diese Moralvorstellung?


      Mein Standpunkt ist kurz und knapp:Zur Strafverfolgung der
      Stasifritzen , JA. Ansonsten NEIN. Es geht die Öffentlichkeit nichts
      an.....und wenn jetzt einer mit Kohl dem Untersuchungsausschuß kommt:


      Dafür wurde das StUG nicht geschaffen!!

      Außerdem heiligt der Zweck nicht die Mittel.....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:25:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      Schön erklaert Vorzimmer, doch in den Fällen der bereits oben Erwähnten wurde nicht geprüft, ob aus den
      sog. "Aussagen" oder wie ihr es nennt Abhörprotokollen, Unrecht geschehen ist oder nicht.

      Mann oder Frau ist auch als IM geführt worden, wenn keine tatsächliche Zusammenarbeit bestand sondern auch
      wenn durch nicht genehmigte Abhörungen Informationen bezogen wurden.

      Wenn konkret hat Gysi & Stolpe denn geschädigt, sie wurden vielleicht auch nur benutzt und abgehört.

      Vorverurteilt wurde dann recht schnell und sie werden es schwer haben, sich zu reputieren, gesetz dem Fall sie sind so
      unschuldig, wie sie immer beteuern.

      Das zu klären, sollten sich alle Personen der sogen. Zeitgeschichte, eine Aufarbeitung gefallen lassen und nicht nur für
      politisch unbequeme Gegner ala Gysi gelten.

      Zeichnet sich natürlich ab, das konkret jemanden Leid zugefügt wurde, dann haben sich diese Leute mit der vollen Härte des
      Gesetzes zu verantworten. Für mich zählt dann auch nicht das Argument, ich konnte nicht anders oder wie auch immer.

      Bert
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:48:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      Nihilnovum, einer der sich erst sperren lassen hat, weil ihm das Niveau zu tief war :cry: und wieder kam, um uns die Lehren des Rechts beizubringen.

      Es geht doch nur wieder um Auslegung! Wie immer im Recht. Ist das Urteil das VG Berlin ein politisches? Oh, nein natürlich nicht! Es geht um Gerechtigkeit!!! :laugh::laugh:

      Man sollte manchmal lieber studieren, als zu sprechen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:52:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      Dann lege "Betroffener" doch mal aus, du Kugscheißer...

      Und natürlich war es eni politsches Urteil, natürlich...

      Das VG Berlin ist nicht das BVerfG ;) ;) ;)

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 10:54:25
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ach ja, meine Frau hat sich herzlich über
      die Vermutung, "Betroffener" sei ein
      unbestimmter Rechtsbegriff,der nur
      beschränkt der Nachprüfung durch das
      Gericht unterliegen soll,amüsiert...
      so wie meine Kollegen auch....



      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:03:52
      Beitrag Nr. 36 ()
      Betroffener ist jede natürliche oder juristische Person, die unabhängig von seinem sozialen Status, durch die Unterlagen der Staatsicherheit, in einem seiner engsten, intimsten, persönlichen Bereiche aufgezeichnet wurde und die durch die Veröffentlichungen, in seinen persönlichen, beruflichen und sozialen Existenzgründen bedroht werden würde.

      Schön nicht! Herr Kohl würde dann schon einmal rausfallen.:laugh::laugh:

      Noch eine Beleidigung von dir und es wird ....
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:19:34
      Beitrag Nr. 37 ()
      Jetzt droht er mir...wunderbar...billig...billig...

      Also hast Du doch eine Definition von
      "Betroffener" gefunden...damit ist es kein
      unbestimmter Rechtsbegriff....
      ergo: unterliegt er der vollen Gerichtlichen
      Überprüfung

      Ich habe eine andere Definition von Betroffener:

      "Jeder,der von einer behördlichen Maßnahme in seinen
      Rechten verletzt wird."

      Kennst Du die Akten ?

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:26:20
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ich drohe dir nicht. Nur beleidigen lasse ich mich nicht mehr von jedem. Außer von Jagger etc., die sind unsperrbar. :laugh::laugh:
      Ich beleidige dich doch auch nicht. Also kann ich das auch von dir erwarten.

      Siehst du! Jetzt haben wir beide eine schöne Definition und können uns freuen. Übrigens ist die eine Eigenproduktion und ich finde sie genial!!!:laugh::laugh::laugh:

      Und ich brauch keine Akten kennen. Was soll mir das bringen?
      Ist doch klar, dass das VG Berlin mehr deiner Definition gefolgt ist.
      Die Definition bestimmt die Rechtsfindung, ob sie gerecht ist, ist eine andere Frage.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:31:02
      Beitrag Nr. 39 ()
      ...engsten, intimsten, persönlichen Bereiche...

      Da hat aber einer die Sphärentheorie gut auswendig gelernt ROFL,
      ist aber teilweise leider ein Pleonasmus..."intim" hätte
      schon gereicht, "engster persönlicher" Bereich ist also
      überflüssig.


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:32:55
      Beitrag Nr. 40 ()
      dlC

      "Nihilnovum, einer der sich erst sperren lassen hat,
      weil ihm das Niveau zu tief war und wieder kam,
      um uns die Lehren des Rechts beizubringen."

      Darauf bezog ich mein "Klugscheißer"....

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:37:22
      Beitrag Nr. 41 ()
      "Ist doch klar, dass das VG Berlin mehr deiner
      Definition gefolgt ist."

      Also doch kein unbestimmter Rechtsbegriff ? Doch Auslegungs-
      fähig ? ;)

      mfg N.N.

      P.S.: Es geht hier schon lange nicht mehr um Recht
      oder Unrecht haben, hier geht`s um Rechthaberei!

      Macht aber auch Spaß....

      Bei der Menschenwürde hätte ich Dir eigentlich teilweise
      Recht geben müssen, so wie du mir bei Betroffener und
      unbestimmtem Rechtsbegriff...aber beide wollen wir unsere
      Fehler nicht einsehen...aus Prinzip...jaja, so sind die
      Juristen halt. ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:39:49
      Beitrag Nr. 42 ()
      Sphärentheorie?:confused:
      Ich halte mich da an die alte Regel des Rechts:

      Definitionen immer so lang und breit wie möglich, um den Gegner zu verwirren und außerdem:

      engsten = der Bereich, der nicht zum normalen, alltäglichen Leben gehört (z.B.: Hobby oder Nase bohren)

      intimsten = der Bereich, der über die mündliche Kommunitkation hinaus, auch die sexuelle erfaßt :laugh:

      persönlichen = der Bereich, der eine innere Zerrissenheit hervorrufen kann (z.B.: Erbrechen, Nierenversagen..)
      :laugh:

      Du siehst: Die Definition bestimmt die Reichweite!
      Intim alleine, hätte also nicht gereicht.
      :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:41:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      Ja das stimmt!!! Las uns nicht streiten!!!! Hat sowieso keinen Sinn!:D
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:44:03
      Beitrag Nr. 44 ()
      Das BVerfG unterscheidet bei einem Eingriff in das
      all.PersönlichkeitsR zwischen Privatsphäre und
      Intimshäre ...soweit ich noch weiß...ist aber
      schon länger her...

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:47:47
      Beitrag Nr. 45 ()
      Juristen sind schon ein komisches Pack. Die können sich streiten und jeder hat Recht. Das ist das Schöne.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:48:22
      Beitrag Nr. 46 ()
      Was hat schon einen Sinn, irgendwie muß man
      doch dieses dämliche Studium rechtfertigen... ;)

      Was bleibt uns denn sonst noch im Leben...
      Scheidungsfälle durchziehen? Wahhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
      Bescheuerte Raser verteidigen ? ahahahhhhhhhhhhhhhh

      Und immer dabei Grinsen ? Kein Problem, ich verstehe,daß
      sie mit der Kettensäge 20 Leute umgesäbelt haben,weil
      ihr Fernseher ausgefallen ist, ich kenne den Richter...
      das wird schon...sieht doch jeder daß sie vermindert
      schuldfähig waren...

      Was,Sie haben kein Geld und keine RSV? Macht nichts, hier ist der PKH-Antrag,
      das wird schon....


      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:50:13
      Beitrag Nr. 47 ()
      Yup ;) ;) ;) ;)

      Alles nur eine Frage der Auslegung...LOL

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 11:58:05
      Beitrag Nr. 48 ()
      Leute, zurück zum Thema. Ihr sollt doch nicht eure persönlichen
      Rachefeldzüge hier führen.
      Avatar
      schrieb am 11.07.01 12:04:56
      Beitrag Nr. 49 ()
      Persönliche Rachefeldzüge ? Heiße ich Germanastimus ? ;)

      mfg N.N.
      Avatar
      schrieb am 12.07.01 18:36:52
      Beitrag Nr. 50 ()
      doctore jupiter ich denke die smilis magst du nicht
      was macht die klage gegen andy :)-zwinker-
      was denkst du
      wird bernd förtsch noch lange frei in der welt spazieren gehen ?
      gehört nicht zum thema aber ein sehr interessantes thema.
      cu
      CASH$
      P.S.
      haste SPAZ nachgetankt oder sind alle in der tonne ?
      Avatar
      schrieb am 14.07.01 14:34:26
      Beitrag Nr. 51 ()
      Aus dem akt. Spiegel.

      MfG
      330d

      Viele Prominente stimmen der Herausgabe ihrer Stasi-Akten zu - Diepgen und Grass sind dagegen


      Im Streit um die Veröffentlichung der Stasi-Akten stimmen immer mehr Prominente der Herausgabe ihrer Akten zu. Wie das Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL in der neuen Ausgabe berichtet, haben neben Finanzminister Hans Eichel und Innenminister Otto Schily auch der ehemalige SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine und das Mitglied des Ältestenrates der PDS, Willi Sitte, keine Einwände erhoben. Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, sagte dem Blatt: "Ich sehe eine große Gelassenheit bei den meisten Leuten und finde es erfreulich, dass viele von sich aus bereit sind, ihre Akten offen zu halten."
      Nur in "wenigen Einzelfällen", so Birthler, hätten Betroffene Bedenken geltend gemacht. Zu diesen gehören nach Informationen des SPIEGEL der frühere Regierende Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen, und der Literaturnobelpreisträger Günter Grass. Diepgen hat von der Behörde mittlerweile eine schriftliche Zusicherung verlangt, dass sein Dossier "bis zur Klärung der Rechtslage" unter Verschluss bleibt. Grass habe aus prinzipiellen Gründen abgelehnt, weil die westlichen Geheimdienste ihre Unterlagen auch nicht herausrückten, schreibt das Magazin weiter.

      Die Behörde schreibt seit Wochen Dutzende Prominente an. Diese können dann erklären, ob sie - wie Helmut Kohl - Bedenken gegen eine Herausgabe der sie betreffenden Unterlagen haben. Da Journalisten auch die Akten des Bundeskanzlers Gerhard Schröder beantragt hätten, müsse auch dieser noch benachrichtigt werden, schreibt der SPIEGEL. Der ehemalige CDU-Generalsekretär Heiner Geissler sagte dem Blatt, er habe "im Prinzip nichts gegen die Herausgabe meiner Unterlagen - abgesehen von Telefonaten." Allerdings wolle er die Akten zunächst selbst anschauen, "um zu sehen, ob da nicht Fälschungen dabei sind". (DER SPIEGEL 29/01, Seite 28)
      Avatar
      schrieb am 16.07.01 08:18:22
      Beitrag Nr. 52 ()
      Bergmann und Schäuble stellen sich hinter Birthler

      BERLIN, 15. Juli (dpa/ap). In der Debatte über die Herausgabe von Stasi-Akten über Prominente haben Politiker und Historiker vor einer Behinderung der Gauck-Behörde gewarnt. Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) sagte der Sächsischen Zeitung, die Stasi-Unterlagen-Behörde müsse ihre Aufklärungsarbeit fortsetzen. Dabei müssten alle gleich behandelt werden. Bergmann warnte, der Eindruck, "jetzt berührt die Aufklärung Personen der Zeitgeschichte im Westen und dann ist Schluss, darf nicht aufkommen". Sie erwarte jedoch eine "vernünftige" Lösung. Auch der frühere CDU-Vorsitzende Wolfgang Schäuble sagte der Magdeburger Volksstimme ihn schmerze es, dass bei den Ostdeutschen der Eindruck entstehe, es werde mit zweierlei Maß gemessen. Es sei beeindruckend, wie Birthler sich nicht einfach in die Rolle des Weisungsempfängers drängen lasse, sondern ihre Verantwortung wahrnehme. CDU-Chefin Angela Merkel plädierte indes dafür, Protokolle über Prominente erst nach 20 oder mehr Jahren zugänglich zu machen.

      Unterdessen stimmen immer mehr Prominente der Herausgabe ihrer Akten zu. So hätten Finanzminister Hans Eichel (SPD), Innenminister Otto Schily (SPD), Ex-SPD-Chef Oskar Lafontaine und der PDS-Politiker Willi Sitte keine Einwände erhoben, berichtet der Spiegel. Ausnahmen seien der ehemalige Regierende Bürgermeister von Berlin, Eberhard Diepgen (CDU), und Schriftsteller Günter Grass.



      [ document info ]
      Copyright © Frankfurter Rundschau 2001
      Dokument erstellt am 15.07.2001 um 21:13:00 Uhr
      Erscheinungsdatum 16.07.2001


      Gruss
      dickdiver


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      Frau Birthler, halten sie doch einfach Ihre Klappe....