**Nice-Letter : DATADESIGN vor 2stelligem Mio-AUftrag ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.08.01 09:13:56 von
neuester Beitrag 10.08.01 21:55:14 von
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www.nice-letter.de
DataDesign: gefragter
»NetContractor«
Das erfahren wir bei unseren
Marktrecherchen: Der »NetContractor
« von DataDesign (WKN:
552710) scheint bei einem deutschen
Grossunternehmen auf massives
Interesse gestossen zu sein. Die
Software ist eine Lösung, um
rechtssicher und online Anträge zu
stellen und Verträge via digitaler
Signatur rechtsverbindlich schliessen
zu können. Noch ist das Abkommen
nicht in trockenen Tüchern,
aber wie wir hören, winkt bei
einem erfolgreichen Abschluss ein
Auftrag in zweistelliger Millionenhöhe.
Die jüngste extreme Kursvolatilität
deutet unserer Ansicht nach
bereits darauf hin, dass etwas im
Busch ist. Allerdings scheint es
auch grössere Abgeber zu geben. In
der Finanzszene heisst es, dass Plenum
(WKN: 690100) offensichtlich
Bestände abbaut. Und auch Ex-
Technikvorstand Michael Reithinger
sitzt noch auf einem knapp 10%
grossen Aktienpaket, das früher
oder später einen Käufer sucht.
. Unsere Meinung: Trotz
möglicher guter News: Zurückhalten,
bis sich der Turnaround klarer
abzeichnet. Bis dahin gilt: nur für
Zocker geeignet.
DataDesign: gefragter
»NetContractor«
Das erfahren wir bei unseren
Marktrecherchen: Der »NetContractor
« von DataDesign (WKN:
552710) scheint bei einem deutschen
Grossunternehmen auf massives
Interesse gestossen zu sein. Die
Software ist eine Lösung, um
rechtssicher und online Anträge zu
stellen und Verträge via digitaler
Signatur rechtsverbindlich schliessen
zu können. Noch ist das Abkommen
nicht in trockenen Tüchern,
aber wie wir hören, winkt bei
einem erfolgreichen Abschluss ein
Auftrag in zweistelliger Millionenhöhe.
Die jüngste extreme Kursvolatilität
deutet unserer Ansicht nach
bereits darauf hin, dass etwas im
Busch ist. Allerdings scheint es
auch grössere Abgeber zu geben. In
der Finanzszene heisst es, dass Plenum
(WKN: 690100) offensichtlich
Bestände abbaut. Und auch Ex-
Technikvorstand Michael Reithinger
sitzt noch auf einem knapp 10%
grossen Aktienpaket, das früher
oder später einen Käufer sucht.
. Unsere Meinung: Trotz
möglicher guter News: Zurückhalten,
bis sich der Turnaround klarer
abzeichnet. Bis dahin gilt: nur für
Zocker geeignet.
Digitale Unterschrift: fast wie eigenhändig
Seit heute gilt das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr , das die elektronische Unterschrift der eigenhändigen in den meisten Fällen gleichgestellt. Damit ist die dritte und letzte Stufe der Umsetzung der EU-Richtlinie für digitale Signaturen in deutsches Recht vollzogen. Mit dem neuen Signaturgesetz vom 22. Mai dieses Jahres und der Signaturverordnung hatte die Bundesregierung bereits grundlegende Schritte für die Rechtswirksamkeit elektronischer Unterschriften in die Wege geleitet. Während Signaturgesetz und -verordnung vorschreiben, welche Anforderungen an eine elektronische Signatur zu stellen sind, regelt das Formanpassungsgesetz, in welchen Fällen die elektronische Unterschrift die eigenhändige ersetzen kann.
Die Rahmenbedingung regelt § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bisher war für den Fall, dass ein Gesetz die Erstellung einer Urkunde oder eines Vertrages vorschrieb (Schriftformerfordernis), die eigenhändige Unterschrift unerlässlich. Nun kann "die schriftliche Form (...) durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt". Ausdrücklich ausgeschlossen ist die elektronische Form bei Erteilung eines Zeugnisses, Kündigung eines Arbeitsvertrages, Erteilung einer Bürgschaftserklärung und in einigen weiteren Sonderfällen.
In starkem Maße betrifft die Anpassung der Formvorschriften auch die Zivilprozessordnung (ZPO). Beispielsweise können ab jetzt Schriftsätze, Gutachten oder Erklärungen Dritter bei Gericht als elektronisches Dokument, versehen mit einer nach dem Signaturgesetz qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden. Als Pferdefuß bezeichnen Kritiker der neuen Gesetzgebung allerdings die so genannte Beweislastumkehr. Paragraf 292a der ZPO regelt den "Anscheinsbeweis bei qualifizierter elektronischer Signatur" und setzt voraus, dass durch qualifizierte elektronische Signaturen für einen Empfänger der Anschein der Echtheit einer vorliegenden Willenserklärung gegeben ist. Das Risiko im Fall einer Manipulation liegt demnach auf Seiten des Signaturinhabers, es sei denn, er kann beweisen, dass es einem anderen möglich war, die Signatur zu fälschen. Dieser Beweis ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erbringen, man denke etwa an einen Angriff durch trojanische Pferde.
Neben Bürgerlichem Gesetzbuch und Zivilprozessordnung wurden weitere 36 Gesetze und Verordnungen angepasst. Für den E-Commerce erhoffen sich Gesetzgeber und Unternehmer durch die digitale Signatur rechtssicheres und beweissicheres Handeln und damit einen kräftigen Aufschwung. (ur/iX)
Seit heute gilt das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr , das die elektronische Unterschrift der eigenhändigen in den meisten Fällen gleichgestellt. Damit ist die dritte und letzte Stufe der Umsetzung der EU-Richtlinie für digitale Signaturen in deutsches Recht vollzogen. Mit dem neuen Signaturgesetz vom 22. Mai dieses Jahres und der Signaturverordnung hatte die Bundesregierung bereits grundlegende Schritte für die Rechtswirksamkeit elektronischer Unterschriften in die Wege geleitet. Während Signaturgesetz und -verordnung vorschreiben, welche Anforderungen an eine elektronische Signatur zu stellen sind, regelt das Formanpassungsgesetz, in welchen Fällen die elektronische Unterschrift die eigenhändige ersetzen kann.
Die Rahmenbedingung regelt § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Bisher war für den Fall, dass ein Gesetz die Erstellung einer Urkunde oder eines Vertrages vorschrieb (Schriftformerfordernis), die eigenhändige Unterschrift unerlässlich. Nun kann "die schriftliche Form (...) durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt". Ausdrücklich ausgeschlossen ist die elektronische Form bei Erteilung eines Zeugnisses, Kündigung eines Arbeitsvertrages, Erteilung einer Bürgschaftserklärung und in einigen weiteren Sonderfällen.
In starkem Maße betrifft die Anpassung der Formvorschriften auch die Zivilprozessordnung (ZPO). Beispielsweise können ab jetzt Schriftsätze, Gutachten oder Erklärungen Dritter bei Gericht als elektronisches Dokument, versehen mit einer nach dem Signaturgesetz qualifizierten elektronischen Signatur, eingereicht werden. Als Pferdefuß bezeichnen Kritiker der neuen Gesetzgebung allerdings die so genannte Beweislastumkehr. Paragraf 292a der ZPO regelt den "Anscheinsbeweis bei qualifizierter elektronischer Signatur" und setzt voraus, dass durch qualifizierte elektronische Signaturen für einen Empfänger der Anschein der Echtheit einer vorliegenden Willenserklärung gegeben ist. Das Risiko im Fall einer Manipulation liegt demnach auf Seiten des Signaturinhabers, es sei denn, er kann beweisen, dass es einem anderen möglich war, die Signatur zu fälschen. Dieser Beweis ist jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu erbringen, man denke etwa an einen Angriff durch trojanische Pferde.
Neben Bürgerlichem Gesetzbuch und Zivilprozessordnung wurden weitere 36 Gesetze und Verordnungen angepasst. Für den E-Commerce erhoffen sich Gesetzgeber und Unternehmer durch die digitale Signatur rechtssicheres und beweissicheres Handeln und damit einen kräftigen Aufschwung. (ur/iX)
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
München - Siemens Business Services, SBS, einer der weltweit führenden Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Electronic und Mobile Business, hat auf Basis des NetContracter zwei fortschrittliche Lösungen für den Sektor Public Services entwickelt. Die für den E-Government Markt maßgeschneiderten Systeme tragen die Namen "Live Event Management" und "Gewan", und ermöglichen die elektronische Durchführung und Abwicklung von Behördenprozessen in speziellen Bereichen. Live Event Management ist eine Koppelung aus Mozquitos Matrix Server, dem NetContracter der DataDesign AG und einer Workflow-Komponente. Die Anwendung kann in ein Portal eines virtuellen Marktplatzes wie Baynet, aber auch in die Homepage einer Stadt eingebunden werden. Dies trifft auch auf "Gewan", einer Anwendung für die elektronische Gewerbe- An- bzw. -Abmeldung zu. SBS hat diese beiden NetContracter-Lösungen bereits erfolgreich bei Pilotpartnern zum Einsatz gebracht.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung© DGAP 02.08.2001
WKN: 552 710; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover und Stuttgart
Ende der Mitteilung
München - Siemens Business Services, SBS, einer der weltweit führenden Anbieter von Lösungen und Dienstleistungen auf dem Gebiet des Electronic und Mobile Business, hat auf Basis des NetContracter zwei fortschrittliche Lösungen für den Sektor Public Services entwickelt. Die für den E-Government Markt maßgeschneiderten Systeme tragen die Namen "Live Event Management" und "Gewan", und ermöglichen die elektronische Durchführung und Abwicklung von Behördenprozessen in speziellen Bereichen. Live Event Management ist eine Koppelung aus Mozquitos Matrix Server, dem NetContracter der DataDesign AG und einer Workflow-Komponente. Die Anwendung kann in ein Portal eines virtuellen Marktplatzes wie Baynet, aber auch in die Homepage einer Stadt eingebunden werden. Dies trifft auch auf "Gewan", einer Anwendung für die elektronische Gewerbe- An- bzw. -Abmeldung zu. SBS hat diese beiden NetContracter-Lösungen bereits erfolgreich bei Pilotpartnern zum Einsatz gebracht.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung© DGAP 02.08.2001
WKN: 552 710; Index: Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München, Hannover und Stuttgart
Ende der Mitteilung
@Omegabroker:
Hast du ne Idee, welche Firma hinter dem Grossauftrag steckt?
Gruss, Ronda2
Hast du ne Idee, welche Firma hinter dem Grossauftrag steckt?
Gruss, Ronda2
Nein aber wir werden es sicher bald erfahren
@OB: Da du dich ja mit Datadesign ganz gut auszukennen scheinst:
Würdest du jetzt noch reingehen? Ist das Gerücht einigermaßen fundiert?
mir macht nämlich die Liqui-Situation von DD sorgen.
Glaube außerdem, dass die Q2-Zahlen nicht besonders gut sein werden.
Happy Trading, JustRush
Würdest du jetzt noch reingehen? Ist das Gerücht einigermaßen fundiert?
mir macht nämlich die Liqui-Situation von DD sorgen.
Glaube außerdem, dass die Q2-Zahlen nicht besonders gut sein werden.
Happy Trading, JustRush
Hallo
Das 2. Quartal war definitiv schlecht. Nur deswegen wurde das Ergebnis noch nicht vermeldet. Warum sollte es auch bei Data gut gelaufen sein wenn die ganze Branche Probleme hatte.
Liquidität ca. 5 Mio DM schätze ich aktuell.
Man sollte aber nicht vergessen, dass DataDesign keine Schulden hat und mit der GontardBank einen Grossaktionär, der mit Sicherheit zur Seite stehen wird sollte es eng werden.
Was den Grossauftrag angeht, so sollten wir auf jeden Fall im August noch was davon hören, und zwar dann gleichzeitig mit den Zahlen, so dass diese darin untergehen werden. Dann kann auch von Liquiditätsproblemen keine Rede mehr sein.
Man bedenke : Ein einziger Grossautrag bringt einen 2stelligen Mio-Betrag . Der Netcontracter dürfte damit dann den Durchbruch geschafft haben. Wenn man sich die Anwendungsbreite betrachtet (Versicherungen, Banken , Shopping, E-Governement) kann man in etwa das mögliche Umsatzvolumen dieser LÖsung abschätzen. Dieses dürfte m.E. nach bereits in 02 bei ca. 30-40 Mio. Euro liegen. Ich kann das aber nicht fundieren, da keine offizielle PLanung vorliegt.
Die Kapitalisierung liegt demgegenüber bei ca. 12 Mio. Euro. Setzt der Netcontracter sich durch, so sind in 02 5 Mio. Euro Gewinn keine Utopie.
Meiner Meinung nach ein immenses Kurspotential !
Es gibt aber durchaus Risikofaktoren :
- Der Auftrag könnte platzen, die Quartalszahlen kommen "nackt" und führen zum Kurseinbruch
- Plenum drückt den Kurs (haben ca. 10%)
- Liquidität könnte in 02 eng werden ohne Grossaufträge.
Ich meine ein gutes Chance/Risiko-Verhältnis.
Die lezte HV hat viele rausgeschüttelt. Ich glaube dass kaum noch Boardies investiert sind.
Das 2. Quartal war definitiv schlecht. Nur deswegen wurde das Ergebnis noch nicht vermeldet. Warum sollte es auch bei Data gut gelaufen sein wenn die ganze Branche Probleme hatte.
Liquidität ca. 5 Mio DM schätze ich aktuell.
Man sollte aber nicht vergessen, dass DataDesign keine Schulden hat und mit der GontardBank einen Grossaktionär, der mit Sicherheit zur Seite stehen wird sollte es eng werden.
Was den Grossauftrag angeht, so sollten wir auf jeden Fall im August noch was davon hören, und zwar dann gleichzeitig mit den Zahlen, so dass diese darin untergehen werden. Dann kann auch von Liquiditätsproblemen keine Rede mehr sein.
Man bedenke : Ein einziger Grossautrag bringt einen 2stelligen Mio-Betrag . Der Netcontracter dürfte damit dann den Durchbruch geschafft haben. Wenn man sich die Anwendungsbreite betrachtet (Versicherungen, Banken , Shopping, E-Governement) kann man in etwa das mögliche Umsatzvolumen dieser LÖsung abschätzen. Dieses dürfte m.E. nach bereits in 02 bei ca. 30-40 Mio. Euro liegen. Ich kann das aber nicht fundieren, da keine offizielle PLanung vorliegt.
Die Kapitalisierung liegt demgegenüber bei ca. 12 Mio. Euro. Setzt der Netcontracter sich durch, so sind in 02 5 Mio. Euro Gewinn keine Utopie.
Meiner Meinung nach ein immenses Kurspotential !
Es gibt aber durchaus Risikofaktoren :
- Der Auftrag könnte platzen, die Quartalszahlen kommen "nackt" und führen zum Kurseinbruch
- Plenum drückt den Kurs (haben ca. 10%)
- Liquidität könnte in 02 eng werden ohne Grossaufträge.
Ich meine ein gutes Chance/Risiko-Verhältnis.
Die lezte HV hat viele rausgeschüttelt. Ich glaube dass kaum noch Boardies investiert sind.
Morgen oder Montag kommen leider erst mal sauschlechte Zahlen.
Auf der HV wurde gesagt, dass die Liquidität zum 30.6. bei ca. 4 Mio liegt, leider habe ich vergessen, ob es Mark oder Euro waren... sorry...
trotz des Gerüchtes stürzt der Kurs weiter ab. Auch ich glaube derzeit nicht an einen zweistelligen Millionenauftrag. Vielleicht bezieht sich das Gerücht auf die recht gute Beziehung zu Siemens. Dass Siemens so einen großen Auftrag rausgibt, kann ich mir nicht vorstellen.
Wir befinden uns derzeit in einem mustergültigen Abwärtskanal:
Ich würde erstmal die Finger von der Aktie lassen, bis wir diesen Kanal verlassen. Never catch a falling knife! Auch ich hab mir an DataDesign schon übel die Finger verbrannt!
- Der Kosmokrat
trotz des Gerüchtes stürzt der Kurs weiter ab. Auch ich glaube derzeit nicht an einen zweistelligen Millionenauftrag. Vielleicht bezieht sich das Gerücht auf die recht gute Beziehung zu Siemens. Dass Siemens so einen großen Auftrag rausgibt, kann ich mir nicht vorstellen.
Wir befinden uns derzeit in einem mustergültigen Abwärtskanal:
Ich würde erstmal die Finger von der Aktie lassen, bis wir diesen Kanal verlassen. Never catch a falling knife! Auch ich hab mir an DataDesign schon übel die Finger verbrannt!
- Der Kosmokrat
Der Grund für den Einbruch ist, dass miese Zahlen kommen , vermutlich Montag.
Die schlechten Zahlen wurden bereits auf der HV angedeutet. Eigentlich müßten schlechte Zahlen bereits eingepreist sein, der kontinuierliche Abwärtstrend läßt aber schlimmes befürchten: katastrophale Zahlen!
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