checkAd

    Ehefrau besser als 2. Depotinhaber oder Bevollmächtigte? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.01 11:05:14 von
    neuester Beitrag 12.08.01 16:49:11 von
    Beiträge: 4
    ID: 452.792
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.534
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 11:05:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich will mir ein zusätzliches Konto+Depot bei einer Direktbank einrichten, ggfs. noch eins für meine Frau. Was ist steuerlich besser/flexibler, ein gemeinsames mit Frau als 2. Depotinhaber oder 2 separate mit jeweils dem Ehepartner als Bevollmächtigtem, bei gemeinsamer Veranlagung? Oder macht das keinen Unterschied ausser bei der Kontoauflösung?
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 11:25:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ein Unterschied gibt es nicht.
      Bei einem Konto/Depot bekommt jeder Partner einen Pin, somit kann man feststellen, wer was an Wertpapieren kauft oder verkauft.
      Ob man 2 Depots mit je 999,99 DM Spekulationsgewinn oder 1 Depot mit einem Spekulationsgewinn von 1999,99 DM hat spielt keine Rolle.
      Nur daran denken, daß die Gewinne gleichmäßig verteilt werden.
      Avatar
      schrieb am 09.08.01 21:15:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      zusatzfrage an den fachmann:
      nehmen wir einmal an
      a) keine gütertrennung
      b) jeder ehepartner beginnt ein eigenständiges depot mit 100.000DM
      c) nach einer gewissen zeit sind in jedem depot 1.000.000DM erzielt durch spekulationsgewinne.

      nun die frage:
      a) ein ehepartner stirbt.
      bei getrenntem depot müßte der hinterbliebene nur für die 1.000.000DM erschaftssteuer bezahlen (abzüglich freibetrag natürlich)
      b) wäre das gesamte geld also insgesamt 2.000.000 auf einem einzigen depot lautend auf einen namen, müßte dann der hinterbliebene mehr erbschaftsteuer bezahlen oder vielleicht garnichts weil auf ihn das depot lautete?
      c) wie sieht das aus, wenn bei getrenntem depot auch noch kinder zu beerben wären?
      Avatar
      schrieb am 12.08.01 16:49:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      bei gemeinsamen Depot müsste meiner Meinung nach genauso viel Erbschaftssteuer anfallen, wie bei zwei getrennten, denn es geht bei der Steuer nicht um die Zahl der Depots, sondern darum, wieviel Vermögen geerbt wird. Beim Gemeinschaftsdepot gehört jedem die Hälfte (bei zwei Eigentümern, bei 3 jedem ein Drittel usw. (wichtig für Investmentclubs)).
      Miterbende Kinder sind bei beiden Depotarten im Prinzip gleichgestellt. Nur beim Gemeinschaftsdepot können sie dem überlebenden Depotinhaber in alle Geschäfte reinreden, auch in solche, die aus seiner eigenen Million stammen (wenn man das dann noch aufdröseln kann). Bei zwei separaten Depots können sie nur in das Erbschaftsdepot eingreifen, bzw. die Vollmacht des Überlebenden widerrufen.


      Aber beim Gemeinschaftsdepot ist zu beachten: wenn sich die beiden Inhaber streiten, kann man den einen nicht so einfach von den Verfügungen ausschließen. Beim Einzeldepot kann 1 die Vollmacht von 2 widerrufen. Damit ist 2 aus dem Rennen.
      Dann zu beachten Einzeldepots sind dann günstiger, wenn steuerlich getrennt veranlagt wird! Einfach übersichtlicher.

      C.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ehefrau besser als 2. Depotinhaber oder Bevollmächtigte?