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    Berlin: Frau brutal vergewaltigt .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.01 19:12:25 von
    neuester Beitrag 06.11.01 19:36:57 von
    Beiträge: 61
    ID: 497.371
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      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:12:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Berlin: Frau brutal vergewaltigt ....

      Berlin: Das Berliner Oberlandesgericht verhandelte heute den Fall Helmut K. gegen Ulrike B.
      Helmut K. hatte am 11.01.01 Ulrike B. in einer Disco kennen gelernt und ihr bei verlassen derselben angeboten sie noch schnell nach hause zu fahren. Auf der Fahrt jedoch wurde Helmut K. zudringlich und als Ulrike B. ihm sagte, dass für sie mehr als Küssen im Moment nicht drin sei fuhr er mit ihr in ein Waldstück, schlug sie zusammen und vergewaltigte sie.
      Nach dreistündiger Misshandlung schlug er sie dann mit einem stumpfen Gegenstand auf den Kopf und ließ sie zurück.
      Ulrike B. überlebte schwer verletzt mit Wirbelschäden und einem Kieferbruch. Das durch die Wirbelschäden verursachte Nervenleiden wird sie ein Leben lang begleiten.
      Richter Hartmut B. beeindruckte das jedoch wenig. Im Gegenteil er war sogar erbost über die Unverschämtheit der Ulrike B. Ganz in diesem Zeichen stand auch sein sensationelles Urteil: Helmut K. wird von allen Anklagepunkten freigesprochen!
      Die Begründung des Richters: Ulrike B. hätte den Täter zu der Tat motiviert. Sie hatte einen aufreizenden kurzen Minnirock getragen und war wie sie selbst zugab in der Disco um einen Mann kennen zu lernen. Sie hatte Helmut K in der Disco geküsst und sich von ihm nach hause fahren lassen und somit sexuelle Zudringlichkeiten in Kauf genommen.
      Der Richter meine weiter: wenn es das Gesetz zulassen würde wäre er sogar dafür Ulrike B. wegen Anstiftung zu einer Straftat (ihrer eigenen Vergewaltigung) für 3 Jahre ins Gefängnis zu schicken.
      Wir meinen: Weiter so Herr Richter endlich mal ein Richter der weiß was Gerechtigkeit ist.
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:17:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      nicht zu glauben! :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:20:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      ist der richter vielleicht kinderschänder????
      wenn das urteil tatsächlich so lautet und die begründung dazu stimmt, dann geht´s mir deutschland echt steil bergab - lauter kranke gehirne!!!!
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:24:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hoffentlich ist der gesamte Zusammenhang
      richtig dargestelt!
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:25:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      nu bleibt ma auf dem Teppich, EIN schwachsinniges Urteil muß man ja wohl nicht zum Maßstab nehmen ... :( - da gibts nur eins : Berufung und Anzeige gegen den Richter wegen Strafvereitelung im Amt ...

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      schrieb am 31.10.01 19:27:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier nun das Urteil des Fehmerichters Panhandler:

      Todesstrafe für den Mann.
      100 Stunden Sozialdienst für die Frau. Vielleicht merkt sie sich dann, nicht mit fremden im Auto herumzufahren.
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:30:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wir brauchen noch mehr Richter "Gnadenlos" und eine Partei die bundesweit für Recht und Ordnung sorgt und keine Gefängnisse mit Swimmingpool und für die Verbrecher auch noch Ausgang bis zum Wecken.
      Von wegen: "Und das ist Gut so"
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:31:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ SEK

      wundert mich überhaupt nicht!
      der Richter war CDU-Mitglied;der MUSSTE Helmut Kohl
      einfach freisprechen!

      ;)M.
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:32:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      so ein quatsch. fakemeldung.
      Avatar
      schrieb am 31.10.01 19:33:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      :eek: ist das so geschehn:eek:

      unfassbar:(

      aber wehe deine reifen am auto sind abgefahrn dann bissu nen starftäter!!!
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 10:31:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      wenn das stimmt, kann ich der frau nur eins raten,


      sie soll sich einen ansaufen, das vergewaltigerschwein umlegen und sich dann nochmal richtig saufen. bis zum erbrechen.

      dann hat sie gute chancen vor einem gericht als, zur tatzeit nicht zuzurechnungsfähig, zu gelten.






      (ist natürlich ein bescheuerter Vorschlag)

      aber so ähnlich siehts leider in deutschland aus.

      ich glaube die geschichte zwar nicht ganz, aber die frau sollte sich unbedingt einen anderen anwalt nehmen und berufung einlegen. sollte das jetzige urteil rückgängig gemacht werden, würde ich erst anschliesend den richter verklagen.eine krähe hakt schliesslich der anderen kein auge aus!ich weiss zwar nicht ob das so geht, aber so stell ich mir die sache vor.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 10:38:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      und wenn Schill so jemand wegsperren möchte
      drehen die Sozialträumer durch



      unglaublich :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 10:46:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ll

      Fragen wir den Erzeuger des Threads @SEK einfach mal nach der Quelle ...! Na, ...? Erkläre dich !

      Guerilla (jetzt doch mißtrauisch ...)
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 11:05:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      @SEK

      Trug der Richter eine ungewöhnliche Kopfbedeckung und einen Bart?

      Danke vorab für ernsthafte Info,

      Fanny
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:14:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das Urteil ist tatsächlich so gesprochen worden, allerdings nicht in Berlin, sondern in Teheran.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:18:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Fanny, tat er ;)
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:18:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich halte es zumindest für möglich - ähnliche Urteile sind mir bekannt aus der Vergangenheit ... :(
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:25:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Geschichte kann gar nicht stimmen. Ich begreife nicht, daß sie so unkritisch aufgenommen wird. Wenn der Richter schon selbst eine Straftat feststellt ("...wegen Anstiftung zu einer Straftat (ihrer eigenen Vergewaltigung)..."), dann muß er auch den Straftäter verurteilen. Aber alleine schon die schwere Körperverletzung läßt dem Richter gar keine Wahl, als den Täter zu verurteilen. SEK hat sich hier einfach eine Sauerei geleistet und dann verzogen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:28:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      for4zim, es IST ein realer Fall gewesen ... in Teheran. Aber göttlich, wie gleich einige auf den Zug springen und siehstesiehste brüllen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:30:16
      Beitrag Nr. 20 ()
      Das stimmt,in Teheran würde das so entschieden. :(
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:30:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Das Delikt ist in Theheran vielleicht
      an der Tagesordnung
      auch das Urteil,


      aber eine Disko?
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:44:55
      Beitrag Nr. 22 ()
      Neemann,

      da Du offensichtlich gerade im Board bist.

      Ich habe den Huntington mittlerweile gelesen. Es gibt sehr wohl enge Zusammenhänge zwischen den Aussagen von Berlusconi und Huntington. Dass sich Berlusconi auf der Basis von Huntingtons Thesen bewegt, steht für mich außer Zweifel.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:47:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Neemann, woher weißt Du, daß es ein Fall aus Teheran ist? SEK hat nichts in dem Sinne gesagt.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:49:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      for4zim,

      ich hatte das gesagt. Stimmt natürlich nicht. Eine Frau in Teheran im Minirock wäre schon vor der Vergewaltigung gesteinigt worden.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:55:00
      Beitrag Nr. 25 ()
      Eh Leute, wenn SEK (äußere er sich mal) versucht, euch aus irgendwelchen pädagogischen gründen reinlegen will, dann muss er es doch wohl ein wenig abändern.
      Ich bin mir auch sicher, der Richter hieß nicht Helmut K.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:56:08
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Carlo
      dann nenn mir mal die entsprechenden Textpassagen, die dich so zweifellos gewiß machen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 12:59:40
      Beitrag Nr. 27 ()
      Die Namenskürzel beziehen sich auf Helmut Kohl, Ulrike Baumann. Hartmut B. ist mir noch nicht klar. Was aber immer der pädagogische Anspruch war, er ist verfehlt. Das ganze ist einfach ein Machwerk, eine Sauerei.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 13:02:50
      Beitrag Nr. 28 ()
      ...also als Mann vom Fach (von der Justiz): das Urteil kann so tatsächlich nicht stimmen, jedenfalls in der Begründung nicht. Andernfalls würde der Richter sich der Gefahr aussetzen, sich demnächst selbst auf der Anklagebank wiederzufinden, weil er einerseits eine Straftat feststellt - Vergewaltigung, zu der das Opfer angestiftet haben soll - und andererseits freispricht (wie oben schon erwähnt wurde). Das wäre klare Rechtsbeugung. Auch auf die zwangsläufige Verurteilung wegen Körperverletzung wurde ja schon weiter oben hingewiesen, wenn die Frau Verletzungen erlitten hat.
      Zudem wäre das Urteil auch falsch, wenn wirklich festgestellt wurde, daß die Frau klar geäußert hat, mehr als Küssen sei nicht drin.

      Wenn heute die Verhandlung beim OlG stattfindet, dann wäre zudem das ganze Verfahren extrem schnell gelaufen. Denn zum OlG kommt die Sache in der Revision, also der 3.Instanz, es hätten somit schon 2 Verhandlungen vorher stattgefunden haben müssen, wofür man eigentlich jeweils rund 6 Monate rechnen muß, also bis zur Verhandlung beim Amtsgericht (Schöffengericht) 6 Monate und noch mal 4-5 bis zum Landgericht. Danach laufen noch einige Fristen zur Begründung der Revision usw... - ich kann mir kaum vorstellen, daß der Bericht also stimmt.

      Daß natürlich immer wieder Leute freigesprochen werden, obwohl sie nicht unschuldig sind, ist eine andere Frage. Aber so ist das halt im Rechtsstaat, man muß die Schuld nachweisen können. Und das gelingt nicht immer.
      Ich finde es trotzdem besser, als wenn man das Risiko eingeht, Unschuldige einzusperren....
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 13:06:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      Neemann,

      andersrum!

      Du erklärst, warum Du keine Zusammenhänge siehst und ich gehe dann auf Deine Analyse ein. Allerdings sollten wir über nicht darüber debattieren, ob Berlusconi alle seine Aussagen aus Huntington abgeschrieben hat, dem ist natürlich nicht so. Huntington ist Gesellschaftsanalytiker (zumindest in diesem Buch), Berlusconi ist Politiker.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 13:41:11
      Beitrag Nr. 30 ()
      Carlo, nun wirds aber zu bunt :mad;

      Irgendjemand kommt daher und sagt: Berlusconi bezieht sich auf Huntington.

      Du sagst, dass sei so - dann lege gefälligst auch dar, warum es so ist. Ich kann auch umgekehrt sagen: Berlusconi bezieht sich auf Karl Mais "Der Schatz vom Silbersee", und wenn einer daherkommt und das bezweifelt, entgegne ich: Beweis mal das gegenteil! Also an rudimentäre Argumentationsmuster müssen wir uns schon halten, sonst kann jeder das Blaue behaupten. Wass stellst Du Dir vor, was ich machen soll? Das ganze Buch abtippen und bei jedem Satz drauf hinweisen - B. könne sich darauf nicht beziehen?
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 13:43:09
      Beitrag Nr. 31 ()
      Finde ich ja toll, wenn sich unter dem Titel "Frau vergewaltigt..." zwei über Huntington unterhalten. ;)
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 13:45:52
      Beitrag Nr. 32 ()
      for4zim,

      :D

      Aber erklär ihm mal was über Diskussionslogik - liest den Huntington, erzählt, Berlusconi beziehe sich auf das Buch und weigert sich anschliessend, darzulegen, wieso er drauf kommt und anhand welcher Passagen er zu seiner meinung kommt :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 13:51:26
      Beitrag Nr. 33 ()
      Sorry, in den Streit mische ich mich nicht ein...
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 14:06:19
      Beitrag Nr. 34 ()
      Helmut K., gehört der Schwanz abgeschnitten, SAU auf die Stirn tätowiert und für vogelfrei erklärt, dann könnte man ihn freisprechen, damit das Volk die Strafe an ihm verübt.

      Der Richter sollte mal eine Vergewaltigung mitmachen.
      Es wäre interessant, ob er seinen Vergewaltiger auch freisprechen würde.

      Ich sag nur eins Stillstand Deutschland.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 14:10:02
      Beitrag Nr. 35 ()
      Tueser, manchmal lohnt es sich, einen Thread ganz zu lesen, um nicht als Dummkopf dazustehen.

      Abgesehen davon, daß der Vorschlag nicht nur ein gestörtes Rechtsverständnis (Lynchjustiz), sondern eine gewisse abnorme Neigung (Sadismus?) nahelegt. Schön, wenn man anonym im Internet auslebt, was man sich zu Hause nicht traut...
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 14:18:41
      Beitrag Nr. 36 ()
      Also ich zweifle an der Echtheit des Falles.

      Einen Todesfall+Vergewaltigung zu Ulrike B. verhandelt aber gerade das Landgericht in Frankfurt/Oder.

      http://www.lgffo.brandenburg.de/presseerklaerung.htm
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:10:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      Der Fall ist natürlich nicht echt.
      Kein Richter des Berliner Oberlandesgericht würde es je wagen ein solches Urteil zu sprechen und wenn doch würde man ihm mit gutem Recht in den Arsch treten.

      Ich wollte damit nur mal testen ob es im WO board noch so etwas wie ein Unrechtsbewusstsein gibt. Die ständige Opfer-Täterverwechslung wie sie hier in der letzten Zeit stattgefunden hat, hat mich nämlich anderes vermuten lassen. Somit ist dies also keine Anspielung auf Helmut Kohl (Hätte mir vielleicht intelligentere Namen einfallen lassen können.) sondern viel mehr auf den Terroranschlag vom 11.09.2001 und darauf folgenden Postings im WO board.
      Weder eine Vergewaltigung noch ein Terroranschlag kann durch irgend eine Vorhergehende Tat des Opfers in irgend einer art und Weise gerechtfertigt werden. (Auch wenn HSM und Konsorten hier sicherlich anderer Meinung sind.)

      Ich bin der Meinung das man über die Bombardierung Afghanistans geteilter Meinung sein kann und auch diskutieren kann was jedoch nicht geht ist der Versuch der Rechtfertigung des WTC Anschlags in welcher Form auch immer.


      PS: Das Denkschema des Richters aus dem Eingangsposting ist übrigens weit verbreitet. Ob man oder Frau der Mensch tendiert auf bescheuertste Art und Weise Rechtfertigungen zu suchen, wenn er oder Leute mit denen er sympathiert etwas "kontroverses" getan haben.

      PPS: Entschuldigung an alle, die das Posting für eine Sauerei halten aber ich halte den Vergleich für angebracht und in keiner Weise Verharmlosend.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:13:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      Schlechter Scherz. :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:18:26
      Beitrag Nr. 39 ()
      War nicht als Scherz gemeint.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:21:04
      Beitrag Nr. 40 ()
      Entschuldige dich lieber bei all den Gutmenschen im Board, denn die sind schon wieder mitschuldig gewesen ;) :D
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:21:08
      Beitrag Nr. 41 ()
      SEK ,leider sind Urteile dieser Art in D keine Utopie,wenn auch nicht unbedingt mit dieser haarsträubenden Urteilsbegründung.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:27:47
      Beitrag Nr. 42 ()
      Fürsprecher von Vergewaltigungsopfern auf der Anklagebank

      Bern/London, 21. März 2001

      Heute beginnt der Prozess gegen eine Gruppe MenschenrechtlerInnen, die es wagten, an einer öffentlichen Konferenz in Istanbul die
      Sicherheitskräfte für Vergewaltigungen in Untersuchungshaft verantwortlich zu machen. Amnesty International (AI) appelliert an die türkische
      Regierung, die Anklage zurückzuziehen, da die AktivistInnen lediglich vom Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. Folter in
      Polizeigewahrsam ist weit verbreitet in der Türkei, wie der haarsträubende Fall von N.C.S. und Fatma Deniz Polattaç zeigt. AI fordert ein Ende der
      Straffreiheit der Täter sowie wirksame Massnahmen gegen Folterung und unmenschliche Behandlung in Polizeigewahrsam.

      Die beiden jungen Frauen N.C.S, minderjährig, und Fatma Deniz Polattaç, wurden vor zwei Jahren auf einem türkischen Polizeiposten sexuell gefoltert. Zwar
      wurden mehrere Polizisten deswegen angeklagt. Doch die Gerichtsverhandlungen kommen nur langsam voran.

      Nun beginnt heute ein gerichtliches Verfahren gegen 14 Frauen und zwei Männer, darunter den Vater einer der beiden Folteropfer, ihren Verteidiger und weitere
      Folteropfer in Untersuchungshaft. Sie alle werden der «Beleidigung» der türkischen Sicherheitskräfte angeklagt, weil sie sie an einer Konferenz im Juni 2000 für
      Vergewaltigung in Untersuchungshaft verantwortlich gemacht hatten. Eine der KonferenzteilnehmerInnen, die Menschenrechtlerin Nazli Top, wurde 1992
      festgenommen und selber gefoltert.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:36:09
      Beitrag Nr. 43 ()
      PS - das vorhin kommt von AI.

      Preisfrage - wer hat diesen kommentar geschrieben?

      Unglaubliches gibt es aus dem Freistaat Bayern zu berichten. Dort sind am Dienstag
      dieser Woche ein Mann und eine Frau, die der Verabredung zum Kindsraub, der
      Vergewaltigung und des Mordes angeklagt waren, freigesprochen worden. Das
      Pärchen hatte das Internet gleich einem Großmarkt für Geistesgestörte und Perverse
      jeden Zuschnitts mißbraucht und dort Kinder "als Frischfleisch" angeboten. Die
      Staatsanwaltschaft, die bei der Frau ein einschlägiges "Auftragsbuch"
      beschlagnahmte, hatte 8 1/2 Jahre Gefängnis gefordert. Die Beweisaufnahme
      erbrachte, daß die Täter in ihrem Keller einen entsprechenden Folterraum bereits
      eingerichtet hatten. Das Amtsgericht begründete seinen Freispruch u.a. damit, daß
      diese Räumlichkeiten noch ohne Schallschutz waren (was angeblich erst die konkrete
      Verbrechensvorbereitung bewiesen hätte).

      Man will es nicht fassen: Der Einsatz modernster Technik. Die eingerichtete
      Folterkammer. Das Auftragsbuch. Die handelnden Personen (sie, eine Dirne, die
      gegen Geld andere Personen mißhandelt, er, der nach Aussage des Gutachters
      schwer abartig war). Das vereinbarte Honorar. Und das offen von Zeugen bestätigte
      Angebot an Dritte, Kinder zu fangen, sie gemeinsam zu mißbrauchen und zu töten.
      Und werden freigelassen. Weil der Lärmschutz fehlte! Offensichtlich gibt es keine
      Verrücktheit, die man nicht juristisch begründen kann.

      Es ist gerade ein Jahr her, daß die Lässigkeit der Justiz, die einen überführten und
      bereits eingesperrten Sittlichkeitsverbrecher mit ach so aufgeklärten Begründungen
      wieder freigelassen hatte, ein kleines Mädchen aus der Oberpfalz mit dem Tode
      bezahlen mußte. Weil ein endlich überführter Sittlichkeitsverbrecher vorzeitig
      freigelassen sofort wieder tötete. Das politische Gerede und Getue, was "jetzt und
      sofort" alles getan werden müsse, klingt einem noch in den Ohren. Vorgestern jährte
      sich der Tag, an dem die Belgier weiße Kleider anlegten, um in einer stummen
      Volksbewegung, die das ganze Land erfaßte, gegen die Unfähigkeit und das
      Verlogene ihrer Justiz bei der Nicht-Verfolgung des Kinderschänders Ductraux zu
      protestieren, der in seinem Keller eine immer noch unbekannte Zahl von Kindern
      geraubt, geschändet, verkauft oder ermordet hatte. Gemeinsam, mit einer
      "Lebensgefährtin". Man stelle sich vor, die Folterkammern des Ductraux wären bei uns
      entdeckt worden - bevor der Wüstling sein erstes Opfer ausgelöscht hätte. Der
      Traunsteiner Richter hätte ihn wieder nach Hause gelassen.

      Dem Staat und seinen Gewalten sind infolge jahrelanger Gehirnwäsche die Maßstäbe
      abhanden gekommen: Leute, die zu wenig Steuer zahlen, werden gnadenlos ins
      Gefängnis geschickt und vor aller Augen in Ketten gelegt. Perverse, die Kinder
      bedrohen und schon geschändet haben, wieder freigelassen. Wenn das so weitergeht,
      ist der Tag nicht mehr fern, an dem der Rechtsstaat seine Achtung verliert und vor den
      Richtern niemand mehr aufsteht. Dies darf nicht geschehen.

      Das Urteil von Traunstein ist ein Justizskandal, der korrigiert werden muß.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:38:54
      Beitrag Nr. 44 ()
      V-12: Du bist bestimmt aus den Osten oder strohdoof, wenn aus dem Westen.
      Daß man ev. mit einer Schulbildung aus der DDR nicht verstehen kann, daß ein Rechtsstaat auch hinnehmen muß, wenn Schuldige freigesprochen werden, weil man keine Unschuldigen verurteilen will, ist ja noch zu entschuldigen. Eine Diktatur sieht sowas natürlich anders und wird es ihren Schülern entsprechend verkaufen...
      Solltest Du aber in der Demokratie aufgewachsen sein, dann tust Du mir nur noch leid....
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:39:16
      Beitrag Nr. 45 ()
      Gauweiler. :D
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 15:42:44
      Beitrag Nr. 46 ()
      @TomTrader :laugh: Das ging verflixt schnell :D
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 16:22:08
      Beitrag Nr. 47 ()
      Tja, Neemann, solche Fälle lassen mich dann auch fragen, was eigentlich an juristischen Fakultäten vorgeht und ob tatsächlich das Rechtsempfinden neben dem juristischen Formalismus auf der Strecke bleibt. Aber das werden Juristen natürlich anders sehen...

      Gut, daß SEK wenigstens aufgeklärt hat, was er wollte, wenn es auch nach meiner Meinung völlig in die Hose ging. Die, die er damit überzeugen wollte, erreicht er so überhaupt nicht.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 16:29:24
      Beitrag Nr. 48 ()
      eiderdaus die Gutmenschen entdecken die Demokratie



      aber leider immer nur beim Täterschutz:(








      @SEK

      dein Beispiel war etwas zu extrem gewählt
      versteh aber Deine Intuition



      MfG Rea
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 16:36:08
      Beitrag Nr. 49 ()
      @ SEK
      Eine Straftat rechtfertigt nicht das begehen einer anderen Straftat.
      Um den/die Täter zu fassen, werden in Afghanistan zu viele unschuldige getötet.
      Stell dir vor, der Täter ist noch in der Disko, kommt nicht heraus, die unschuldigen Gäste können auch nicht alle heraus und die Polizei ballert wild drauf los.
      Gegen solche Bullen hab ich was.
      :D
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 16:39:25
      Beitrag Nr. 50 ()
      Siehste, SEK, Alles für die Katz...:D
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 17:22:32
      Beitrag Nr. 51 ()
      Ich finde das interessant, für wie willkürlich die Urteile von Richtern gehalten werden können.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 17:28:13
      Beitrag Nr. 52 ()
      xylophon ,in welchen Land lebst Du denn ? Gehörst Du auch der Kaste der Rechtsbeuger an ?
      Was hat mein Statement damit zu tun,ob ich im Osten oder Westen aufgewachsen bin ? Tatsache ist,dass in D die Gesetze einfach zu lasch angewendet werden und es neuer Gesetze bedarf.
      Mit auslegungweiser Betrachtung kommt so mancher Verbrecher mit den mildesten Urteilen davon.
      Erzähl mir bitte nicht,was an deutschen Gerichten abgeht!!
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 18:07:29
      Beitrag Nr. 53 ()
      V12. Was es mit Westen oder Osten auf sich hat, habe ich bereits geschrieben. Ich gehe weiter von Osten aus.
      Ansonsten hat jeder das Recht auf eine eigene Meinung. Aber ich teile Deine nicht - jedenfalls nicht generell, wobei es einen großen Unterschied macht, ob man freispricht oder zu milde Urteile fällt. Selbst der härteste Richter wird nicht verurteilen, wenn er nicht von der Schuld überzeugt ist - und das ist korrekt.

      Verurteilt wird nämlich erst dann, wenn man von der Schuld überzeugt ist - und ob dann die Strafe angemessen ist, darüber kann man streiten. Die Frage, OB ÜBERHAUPT verurteilt wird, solltest Du davon aber trennen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 18:26:13
      Beitrag Nr. 54 ()
      xylophon ,logischerweise sind Urteile basierend auf Indizien oftmals schwierig und zweifelhaft zu fällen. Hier bin ich natürlich nicht für eine rigorose Bestrafung,sofern die Täterschaft bzw.der Tathergang nicht eindeutig durch Beweise belegbar ist.

      Im Übrigen verstehe ich die Ost-West-Geschichte dennoch nicht.Bin zwar unter der Ostdiktatur zur Schule gegangen,was nicht heisst,dass man alles dargebotene widerspruchslos hingenommen hat.Seit 1984 lebe ich im Westen und glaube mir,ich bin von der "Demokratie" genauso desillusioniert.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 19:03:30
      Beitrag Nr. 55 ()
      ..genau das, was Du im 2. Absatz schreibst, meinte ich (dem ersten stimme ich vollkommen zu).

      Viele im Osten aufgewachsene sehen einfach nicht den Unterschied zwischen einem fehlerhaften System (Diktatur, die jede Freiheit nimmt, solange sie den Herrschenden nicht paßt) und einem System mit Fehlern (Demokratie, die nie besser sein kann als die Menschen, die sie gestalten). Das hat offenbar was mit ihrer Erziehung in der Ost-Schule zu tun, die ihnen den Wert der Demokratie (logischerweise) nicht vermittelt hat.

      Mir ist unser freies Land bei aller Kritik wert, es zu verteidigen, ich stehe - obwohl selbst eher links - im Zweifel eher an der Seite eines CSU-Wählers gegen einen anderen Linken, wenn es um die Beseitigung bzw. Erhaltung elementarer Freiheitsrechte geht. Obwohl mir eventuell die Ziele des Linken sehr viel sympathischer sind als die des Rechten, ich werde immer dafür einstehen, daß der Rechte das Recht behält, sich frei zu äußern und seine Meinung zu vertreten. Und nach seinen Vorstellungen zu leben, solange er damit nicht andere unterdrückt/verletzt usw...

      Dieses Recht - und viele andere - gibt es nur in der Demokratie..
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 19:42:12
      Beitrag Nr. 56 ()
      xylophon ,sind wir uns doch vollkommen einig.
      Avatar
      schrieb am 01.11.01 20:19:27
      Beitrag Nr. 57 ()
      ..dann ist es ja gut, dann hab ich Dich wohl nur falsch verstanden.
      Avatar
      schrieb am 04.11.01 00:44:01
      Beitrag Nr. 58 ()
      Neemann, zu #30:

      Ich sehe nicht ein, die Gemeinsamkeiten durch Textpassagen belegen zu müssen. Die Tatsache eines kuturell begründeten Kampfes zwischen dem Islam und dem Westen zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Buch und das weißt Du auch genau.

      Diffiziler ist es, die Differenzen auszuarbeiten. Du scheinst ja der Meinung zu sein, dass beide Texte nicht zusammenhängen. Und daher bitte ich Dich um entsprechende Aussagen.

      Deine Forderung erscheint mir ähnlich unlogisch, als wenn einer entsprechender Textpassagen in der Bibel von mir einfordert, weil ich behaupte, eine Rede des Papstes würde sich auf Aussagen aus der heiligen Schrift beziehen.
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 10:26:46
      Beitrag Nr. 59 ()
      @CD,

      1. Natürlich handelt das Buch vom Aufeinanderprallen der Kulturen, das bestreitet niemand. Was ich einfordere, sind textpassagen, die Bs. Haltungs untermauern und die von der Überlegenheit der einen Kultur handeln. Dazu kam bislang nix.


      Und dann Dein Zitat:
      "Deine Forderung erscheint mir ähnlich unlogisch, als wenn einer entsprechender Textpassagen in der Bibel von mir einfordert, weil ich behaupte, eine Rede des Papstes würde sich auf Aussagen aus der heiligen Schrift beziehen."

      :( Wenn Dir das tatsächlich unlogisch erscheint, dann ist unsere Diskussion gestrandet. Manchmal bringt mich im Board doch noch jemand aus der Fassung.
      Avatar
      schrieb am 05.11.01 10:34:45
      Beitrag Nr. 60 ()
      In Kabul wäre die Frau zur öffentlichen Steinigung verurteilt worden!
      Avatar
      schrieb am 06.11.01 19:36:57
      Beitrag Nr. 61 ()
      ja leider



      aber erzähl dass mal so Kranken wie M_B_S
      die sich täglich an Toten aufgeilen :(


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