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    Lohnt sich eine Strafanzeige wegen ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.11.01 18:30:32 von
    neuester Beitrag 14.11.01 18:46:22 von
    Beiträge: 42
    ID: 504.395
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      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:30:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin gerade von der Arbeit nach Hause geschlichen (mit 50 also eigentlich ganz normal) da ich etwas fiebrig heute bin. Folgt mir ein BMW mit einer jungen Frau am Steuer bis vor die Haustür, dreht die Scheibe runter und meint ich hätte meinen Führerschein wohl im Lotto gewonnen, ich frage ob es ein Problem gibt (ganz höflich), meint die "Trottel" und düst davon.

      Blöde Kuh, regt mich echt auf, lohnt sich da eine Anzeige wegen Beleidigung im Straßenverkehr (Zeugen Mangelware) oder kann ich mir die Mühe gleich ersparen.

      Juris hier oder ähnliche persönliche Erfahrungen ?

      Gruß, SCHROMIC
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:34:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schon ärgerlich :mad: - mein volles Verständnis!

      Meine Meinung: Mit Zeugen --> Anzeige auf jeden Fall, ohne --> Anzeige wohl auf jeden Fall zwecklos ...
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:37:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      recht hat sie,ich hätte dir noch eine gescheuert.wenn du kein autofahren kannst fahre mit der bahn!!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:37:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      der aufwand lohnt sich nicht, die anzeige wird mangels interesse sowieso fallen gelassen....lass ihr lieber mal die luft von ihrem verfickten bmw ab - mußt nur den friseur finden wo das luder arbeitet....:):):):)
      nehm ein heißes bad.... hilft gegen fieber
      gute besserung!!!!!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:39:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      wenn dich schon eine Frau(die immer schleichen) beschimpft das du langsam warst

      dann musst du ja sehr geschlichen sein

      im übrigen bin ich für bleifuss:D

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      schrieb am 13.11.01 18:40:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      ... was heißt hier "verfickter BMW" ??? :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:41:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      mann mann ist das ein Kindergarten.
      wegen jeder Kleinigkeit wollt Ihr anzeigen.
      bei uns in Sizilien wird das anders erledigt.
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:41:10
      Beitrag Nr. 8 ()
      mann mann ist das ein Kindergarten.
      wegen jeder Kleinigkeit wollt Ihr anzeigen.
      bei uns in Sizilien wird das anders erledigt.
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:41:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      mann mann ist das ein Kindergarten.
      wegen jeder Kleinigkeit wollt Ihr anzeigen.
      bei uns in Sizilien wird das anders erledigt.
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:44:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      ?? War dieser Thread nicht gerade noch im Sofa???
      Warum macht ihr von W:O soetwas???
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:45:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      @neon

      war nicht persönlich gemeint - hab auch einen....
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:45:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      @neon

      war nicht persönlich gemeint - hab auch einen....
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:45:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      @neon

      war nicht persönlich gemeint - hab auch einen....
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:46:18
      Beitrag Nr. 14 ()
      Moin,

      ich weiss zwar nicht, was DU "böses verbrochen" hast, aber alles hat seine Grenzen; so dachte ich zumindest auch, als mir etwas ganz ähnliches passierte ( "Du hast wohl den Arsch offen", Mittelfinger).
      Schön dachte ich mir, Du blutest...man liest ja immer so allerhand, welche Geste / Beleidigung wieviel kostet...
      Ich hatte eine Zeugin, er war allein...
      Also schön zum Freund und Helfer gedackelt und Anzeige erstattet; die waren auch sehr nett.
      Nun lange tat sich nichts, dann bekam ich ein Schreiben vom Staatsanwalt das in diesem Fall kein öffentliches Interesse vorliege und blablabla...
      Ähnliches wiederfuhr mir auch schon bei einer Körperverletzung zu meinem NAchteil, worauf sogar der Polizist nach Rücksprache meinte, dass es eine Sauerei wäre dieses Verfahren einzustellen.
      Zu diesen Zeitpunkten hatte ich noch keine Rechtschutzversicherung...zivilrechtlich kann man auf alle Fälle klagen, aber ob dies in Deinem Fall Sinn macht ( allein-Zeugen) bezweifle ich sehr.
      Obwohl ich im Strassenverkehr auch nicht unbedingt ein passiver Fahrer bin, gehen manche Sachen wirklich zu weit...allerdings ist mein Glaube an den "Rechtsstaat" durch geschilderte Vorfälle nachhaltig erschüttert worden.

      Gruss PCO
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:49:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ gebby:

      na dann. ;) Mal gespannt, ob mein Posting jetzt auch dreimal kommt !? :eek:

      Gruß

      :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:50:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      @schromic:

      1. Beleidigung wird von der Polizei nicht verfolgt....Du wirst auf den Privatklageweg verwiesen....

      2. Mangels Zeugen wird Aussage gegen Aussage stehen, Folge: Freispruch...

      3. Wenn es zu einer Gerichtsverhandlung in etwa einem Jahr überhaupt kommt, wirst Du als nachtragende beleidigte Leberwurst dastehen....man wird Dir vorwerfen, dass Du Dich gefälligst nicht so anstellen sollst...
      zumal du den Nachteil hast, ein Mann zu sein, der auch noch von einer Frau angeblafft wurde....seit Rot/Grün haben Frauen immer Recht.....vielleicht war es sogr eine emanzipierte GRÜNE...dann gut Nacht..


      daher: erspar Dir das alles, Du wirst Dich sonst schwarzärgern........

      gruß
      MMC
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:54:45
      Beitrag Nr. 17 ()
      Danke für eure Meinungen, also lieber ein Eiskaltes aus dem Kühlschrank holen und runterspülen, ...

      Gruß, SCHROMIC :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:55:20
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nicht ärgern, Schill wählen!

      Superdad
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:56:17
      Beitrag Nr. 19 ()
      An spaltkeil und prinzeugen,

      ich hoffe Ihr verliert bald den Führerschein.
      Ich habs auch manchmal eilig und schimpfe dann
      vor mich hin aber eure Postings sind voll proll.

      laserjet
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 18:56:43
      Beitrag Nr. 20 ()
      @pco:

      Habe eine andere Erfahrung gemacht. Ziemlich üble Nötigung im Straßenverkehr, Details erspare ich mir. Aussage gegen Aussage.
      Der andere ist gnadenlos verknackt worden, weil der Richter meiner Aussage mehr geglaubt hat als der Aussage des Angeklagten.
      Lag wahrscheinlich auch daran, dass es ein wegen Betrugs dreimal vorbestrafter Türke war. Wobei ich die Vorstrafen, nicht die Nationalität, als wesentlich für den Schuldspruch ansehe.

      Aussage des Richters bei der Urteilsverkündung (sinngemäß): Warum sollte ein vielbeschäftigter Manager die Mühe auf sich nehmen, eine Anzeige zu erstatten, vor Gericht als Zeuge aufzutreten etc, wenn ander Sache nichts dran ist? Daher meine Glaubwürdigkeit erheblich höher als die des Angeklagten.
      Hat mir übrigens die Polizistin, die meine Anzeige aufgenommen hat, auch schon so gesagt, als ich sie gefragt habe, ob diese ganze Aktion überhaupt Sinn macht von wegen Aussage gegen Aussage und so.

      Wahrscheinlich kommt`s auf den Staatsanwalt und dann auch auf den Richter an.
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 19:09:21
      Beitrag Nr. 21 ()
      Moin Moin Rainer,

      freut mich, dass wir so mal wieder "zusammenfinden".

      Sicher spielt der Staatsanwalt eine entscheidende Rolle; bei meiner 1. Anzeige (übrigens 3 einschlägig Vorbestrafte - ich selber kam mit dem Gesetz noch nie in Berrührung)erhielt ich ein maschienell erstelltes Schreiben ohne Unterschrift, bei meinem 2. bekam ich immerhin schon einen 2-seitigen Brief dazu.
      Wundern tut mich aber nach wie vor die Tatsache, dass die KV in Bayern (und ich dachte immer da gehen die Uhren anders) passierte und die Nötigung / Beleidigung in Hessen..wobei ich aus Hessen wenigstens ein "paar nette Zeilen" erhielt.

      Schönen Abend und Gruss

      PCO
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 19:28:41
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ schromic
      Wenn du Beamter bist, -davon geh ich mal aus, da du 50 gefahren bist, obwohl 70 erlaubt waren-, glaubt der Richter dir bestimmt mehr.
      Da Beamte nie beleidigen kann die BMW Fahrerin auch keine Beamtin sein, im Dienstgrad höher stehen und somit beim Richter glaubwürdiger erscheinen.
      Man könnte also durchaus klagen.


      :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 20:28:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      @schromic
      du bist also einer von diesen kleingeistern die mit diesem
      scheiss ihr ödes,fades leben anreichern....gerichte über-
      lasten und uns mit solchen nichtigkeiten auf den sack
      gehen!!!mangelt es dir an beschäftigung,nicht ausgelastet??
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 20:37:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ZittrigeHand

      Selber Kleingeist (so dem hab ich´s jetzt gegeben).

      SCHROMIC
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 21:20:35
      Beitrag Nr. 25 ()
      @schromic: :D
      Vielleicht kam sie von Berlin, dann war das eine Form der Anmache :laugh:

      Puhvogel, der auch keine Nödler vor sich abkann, wenn er es eilig hat (Sonntag auf der Bundesstrasse).
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 21:28:17
      Beitrag Nr. 26 ()
      prinzi :kiss:

      wie kommst du darauf, daß frauen immer schleichen :eek::eek:


      sternenfee, die auch einen 525 bmw fährt :cool:
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 21:52:24
      Beitrag Nr. 27 ()
      hi:kiss:

      muss wohl mal bei dir mitfahrn was:eek::D
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 21:55:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      :D:D:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:02:15
      Beitrag Nr. 29 ()
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:11:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      prinzi
      Avatar
      schrieb am 13.11.01 22:22:33
      Beitrag Nr. 31 ()
      :laugh:neon, wenn er kommt dann mit sowas:laugh:

      grüß ditsch;)
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 17:55:25
      Beitrag Nr. 32 ()
      Hi max, woher willst Du wissen, ob ich gekommen bin? :confused:

      Gruß

      :D
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:03:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      Schill wählen :D
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:28:40
      Beitrag Nr. 34 ()
      leute
      woran erkennt man das eine frau im weltall war????
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:30:20
      Beitrag Nr. 35 ()
      na wenn der große wagen beschädigt ist!!!


      ZANKER
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:31:06
      Beitrag Nr. 36 ()
      :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:32:04
      Beitrag Nr. 37 ()
      #36 war zu #34
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:32:14
      Beitrag Nr. 38 ()
      haha :eek:
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:35:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      @alle

      Vorschlag zur Güte:

      Sternenfee entschuldigt sich jetzt bei Schromic, da sie es ja nicht so gemeint hat und das Ganze ist gegessen :D:D:D

      mfg loewe

      P.S.: Andernfalls gibt`s ja noch Richterin Barbara Salesch, die ist vielleicht an den Filmrechten interessiert ;)
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:36:35
      Beitrag Nr. 40 ()
      Hallo Sternenfee !
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:44:38
      Beitrag Nr. 41 ()
      noch mal was ernstes, nämlich auch ne Antwort auf Nr. 1. Bin quasi vom Fach, sitze also des öfterem im Gerichtssaal.
      Und kann Rainers Antwort nur bestätigen.

      Es hängt vom Richter, vom Staatsanwalt und von der Gegend ab. In Großstädten wird überwiegend wenig passieren, weil die sowieso überlastet sind und daher mehr einstellen. Ev. war der hier genannte Fall also aus Bayern, aber da zB aus München oder Nürnberg.
      Ansonsten kann es zB sein, daß die Frau schon mal aufgefallen ist, auch wegen Beleidigung oder wegen zahlreicher Geschwindigkeitsüberschreitungen. In diesem Fall kann es durchaus sein, daß die Sache weiterverfolgt wird, weil man immer gerne Punkte sammelt, um bestimmte Leute von der Straße zu kriegen. Wenn dann der Zeuge noch glaubwürdig ist und die gute Frau sich zB widersprüchlich verhält, dann kann es durchaus zu ner Verurteilung kommen.

      In unserem Bezirk würde die Sache wahrscheinlich gegen eine Geldbuße eingestellt, aber die Alte hat zumindest mal ein bißchen Ärger, weil sie eben Post von der Polizei und der StA kriegt. Wenn Du Dich wirklich geärgert hast, mir wäre es das wert. Denn einen Stinkefinger am Steuer oder einen Idiot im Streit sehe ich schon anders, als bis nachhause hinterherfahren und dann loslegen...
      Avatar
      schrieb am 14.11.01 18:46:22
      Beitrag Nr. 42 ()
      löwenzahn

      :laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:


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