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    MEHMET darf wieder nach Deutschland zurückkommen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.11.01 18:57:48 von
    neuester Beitrag 23.11.01 13:21:04 von
    Beiträge: 53
    ID: 506.084
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      Avatar
      schrieb am 15.11.01 18:57:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Der 1998 aus München abgeschobene "Mehmet" darf nach einem Urteil des bayrischen Verwaltungsgerichtshofes wieder nach Deutschland zurückkehren.
      Dies wurde heute nachmittag in den Medien gemeldet. Na, da haben wir wieder ein Stück mehr MULTIKULTI in unserem ja so weltoffenen Land...
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:07:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Na, ruf doch gleich den Schill oder noch braunere Gesinnungsgenossen an und heul Dich da aus! Vielleicht nimmt besagter Mehmet ja auch bald Deinen Arbeitsplatz weg, was übrigens sehr für Dein Niveau sprechen würde!

      Das Thema gehört übrigens hier nicht hin!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:08:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...n
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:14:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer issn Mehmet? Muß man das als nicht ganz so multikultureller wissen?
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:16:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ Nasevoll

      Wo würde es du es denn sonst hinschreiben, wenn nicht unter "allgemeines" oder auf dem "Sofa".

      Es ist nun mal traurig, das so ein Verbrecher wieder nach Deutschland zurückkehren darf.
      Er hatte mehr als eine Chance, die er nicht genutzt hat.
      Will nicht wissen, wieviel uns dieser Mist gekostet hat.

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      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:21:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Mehmet" darf zurück


      Vor drei Jahren war "Mehmet" als 14-Jähriger wegen seiner kriminellen Karriere aus München in die Türkei abgeschoben worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied nun, dass er nach Deutschland zurückkehren darf.






      Deutsch viel gut - Türk krass: "Mehmet" darf wieder nach München zurück






      München


      Das Gericht erklärte, es könne
      "nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon ausgegangen werden, dass `Mehmet` sein früheres Verhalten nach
      Rückkehr in das Bundesgebiet fortsetzen" werde. Der in München geborene Muhlis A., der zum Schutz seiner Identität öffentlich nur "Mehmet" genannt wurde, war mit einer Serie von Gewaltdelikten aufgefallen und wurde kurz nach seinem 14.
      Geburtstag erstmals wegen schwerer Körperverletzung und schweren Raubes verurteilt. Die Stadt München verweigerte ihm darauf die
      Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung - zu Unrecht, wie der Verwaltungsgerichtshof jetzt entschied.

      Als Sohn eines türkischen Arbeitnehmers habe "Mehmet" nach dem
      europäisch-türkischen Assoziationsvertrag ein Aufenthaltsrecht. Es
      dürfe ihm nur verwehrt werden, wenn sein persönliches Verhalten
      weitere schwere Störungen der öffentlichen Ordnung erwarten lasse.
      Dafür gebe es aber keine konkreten Hinweise.

      Der 17-jährige habe seit seiner Abschiebung keine Straftaten mehr begangen und vor Gericht glaubhaft gemacht, dass er ein Leben ohne Straftaten anstrebe. Nach Angaben eines psychiatrischen Gutachters
      habe er eine positive Entwicklung durchlaufen, so dass keine
      konkrete Wiederholungsgefahr bestehe. Allerdings sei "wohl die
      Aggressivität des Klägers nicht merklich gesunken". Seine Persönlichkeitsentwicklung und seine Anpassungsfähigkeit seien gestört. Bei einer Frustration könne es wieder zu einem Rückfall kommen, doch sei eine konkrete Vorhersage nicht möglich. "Mehmet" brauche weiter therapeutische Hilfe und sollte bei einer Rückkehr auch nicht mehr mit seiner Familie zusammenleben, sondern außerhalb
      des Elternhauses pädagogisch gefördert werden.

      Beckstein kündigt Beschwerde an

      Gegen das Urteil kann die Stadt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Eine Revision ließ der Verwaltungsgerichtshof nicht zu. "Mehmet" darf allerdings erst zurückkehren, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein
      kündigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim
      Bundesverwaltungsgericht an. "Mehmets" Taten seien Ausdruck extremer
      Verrohung und Gewaltbereitschaft. Der Gutachter bescheinige ihm
      zwar, reifer geworden zu sein. Das zeige, dass die Abschiebung in
      völlig andere Lebensumstände in der Türkei sinnvoller gewesen sei
      als eine teure Erlebnispädagogik.
      :laugh::laugh::laugh::D:D:D "Spätestens dann, wenn er in seine
      Neuperlacher Clique zurückkehrt, droht aber doch ein Rückfall in
      frühere Verhaltensmuster", sagte der CSU-Politiker.





      MfG;););)
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:26:24
      Beitrag Nr. 7 ()
      Entschuldigung, dass meine Frage nichts mit Mehmet zu tun hat, aber

      wer weiß, wieviele Menschen Beckstein schon in den sicheren Tod abgeschoben hat? Ich bitte um Quellen bzw. Links.

      Danke!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:26:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      @WeinbrandUlli und Schnapsleiche

      PROST !!!!!
      :laugh::laugh::laugh:




      @Nasevoll

      Taschentuch ??????
      :laugh::laugh::laugh:







      MfG:laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 19:31:06
      Beitrag Nr. 9 ()



      MfG
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:03:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      `...Der 17-jährige habe seit seiner Abschiebung keine Straftaten mehr begangen...`
      soviel ich weiss, HAT er tage nach seiner einreise in dei tuerkei
      seinem arbeitsgeber einen rechner geklaut.

      wer zahlt prozesskosten? sind wietere forderungen, wie entschaedigung
      der fehlentscheidung der ersten instanz moeglich?
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:14:47
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich glaub der muß erst jemanden umbringen, damit er in die Mißgunst der Gerichte gerät. Armes Deutschland!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:40:13
      Beitrag Nr. 12 ()
      Wieder mal ein Armutszeugnis für Deutschland.Abschieben
      den Heckenpener und ab. Das so einer noch Geld kostet ist für mich
      unverständlich. Wir haben 4 Millionen Arbeitslose
      und in den Medien wird über Mehmet gesprochen...? Wie weit
      werden wir noch sinken....:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:52:06
      Beitrag Nr. 13 ()
      "Mehmet" hatte bereits vor seinem 14. Geburtstag und somit vor Erreichen des Strafmündigkeitsalters mehr als 60 Straftaten begangen und galt in seiner Umgebung als äußerst aggressiv. Kurz nach dem Geburtstag verübte er einen Raubüberfall und wurde deswegen zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt und danach abgeschoben.

      #2 von nasevoll
      Was hat so ein Verbrecher in unserem Land zu suchen..:confused:
      Ich bin mir sicher du würdest ihn gerne Aufnehmen
      und betreuen den armen Kerl....:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 20:57:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      Von mir dazu eine kurze Bemerkung:

      Der Junge hat ununterbrochen Straftaten vor seiner Abschiebung begangen, mehr als 60, und die Polizei jahrelang "unter Dampf" gehalten -

      für mich ist der Teil der richterlichen Begründung,
      es könne nicht mit der erforderlichen (!) Sicherheit davon ausgegangen werden, dass `Mehmet` sein früheres Verhalten nach Rückkehr in das Bundesgebiet fortsetzen werde,
      nicht von dieser Welt.


      Hier endet jede Möglichkeit, die Denkweise der Richter nachzuvollziehen.


      kopfschüttelnd....
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:01:17
      Beitrag Nr. 15 ()
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:10:40
      Beitrag Nr. 16 ()
      """Seine Persönlichkeitsentwicklung und seine Anpassungsfähigkeit seien gestört. Bei einer Frustration könne es wieder zu einem Rückfall kommen, doch sei eine konkrete Vorhersage nicht möglich. "Mehmet" brauche weiter therapeutische Hilfe und sollte bei einer Rückkehr auch nicht mehr mit seiner Familie zusammenleben, sondern außerhalb
      des Elternhauses pädagogisch gefördert werden. """

      Wir müssen also alle dafür sorgen, dass Mehmet nicht schon wieder frustriert wird. Denn eigentlich sind wir selbst für seine damaligen Straftaten verantwortlich. Wir haben nicht verhindert, dass man ihn frustrierte...............
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:11:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      tja, erstmal ist es ja noch nicht rechtskräftig, das Urteil. Was mich allerdings auch wundert, daß der Gutachter nach wie vor hohes Gewaltpotential feststellt, das weitere psych. Betreuung erforderlich erscheinen lasse, andererseits aber dennoch die Gefahrprognose nicht ausreicht.

      Sicher wird es mit diesem seltsamen Abkommen zu tun haben, das EU-Ausländern und offenbar auch Türken besonderen Schutz bietet. Aber seltsam ist es dennoch, daß ein Rumäne, der hier als Uhrmacher gearbeitet hat und sich nie etwas zu schulden kommen ließ, außer einem Meister den Betrieb zu retten, der keine Dt. fand, die bei ihm arbeiten wollten, daß so einer also gehen muß - während Burschen wie Mehmet oder ein paar Kollegen sich einiges erlauben dürfen, bis sie dann endlich auch verschwinden müssen.

      Eine Anmerkung noch zu der Frage zu Beckstein: ich bin relativ sicher, daß die Anwort "Null" lautet. Keinen einzigen hat er in den sicheren Tod abgeschoben, weil nämlich die paar Gestalten, die abgeschoben werden, in der Regel nach 3-4 Monaten quicklebendig mit neuem Namen wieder hier sind. Jedenfalls wenn es Afrikaner sind, die offenbar ihren Namen besonders leicht offiziell ändern können.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:18:32
      Beitrag Nr. 18 ()
      Nicht ärgern, Schill wählen!
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:23:13
      Beitrag Nr. 19 ()
      Superdad: dann kriegen die bayrischen Polizisten halt in Zukunft blau-weiß karierte Uniformen. Ob das was hilft?
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:35:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      Xylophon, mach doch einen besseren Vorschlag.

      Als normaler Bürger hat man eben nur sein Wahlrecht.

      Superdad
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:39:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      das stimmt. Ich denke aber, daß man Gerichtsentscheidungen durch Wahlen nicht wird beeinflussen können. Da muß man schon eher Jura studieren und Richter werden, oder Rechtsanwalt.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:49:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      Du irrst. Wir haben zwar Gewaltenteilung, und doch gibt es die Möglichkeit, die Tendenz zu beeinflussen. Indem man die passenden Leute an die richtigen Stellen setzt. Das haben die Grünen schon lange begriffen.

      Superdad
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 21:54:01
      Beitrag Nr. 23 ()
      dafür muß man aber auch die richtigen Leute HABEN.

      Und Bayern wird zB von der CSU regiert, die mit Sicherheit wissen, wie man seine Leute unterbringt. Von daher glaube ich auch, daß die Entscheidung des Gerichts nicht gerade politisch motiviert war, sondern die Rechtslage einfach so ist....womit wir dann doch wieder bei Wahlen wären.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 22:06:37
      Beitrag Nr. 24 ()
      Xylophon,

      In Bezug auf diesen speziellen Fall könntest du recht haben.

      Der rot-grüne und 68er-Einfluß durchzieht Deutschland wie ein Schimmelpilz das Brot.

      Sie haben es außerordentlich geschickt gemacht.

      Die Indoktrination beginnt jetzt bereits im Kindergarten und in der Kirche, setzt sich dann über Schule und Universität fort und endet mit Repressionen im Berufsleben für politisch nicht korrekte, d.h. von den Stimmungsmachern nicht gewünschte Ansichten.

      Aber vielleicht endet es damit noch nicht. Sollte sich ein zu hoher Anteil der Bürger als resistent erweisen, könnten auch noch Eingriffe in das Wahlrecht folgen.

      Wir sind auf dem Weg in eine zweite DDR. Es wird nicht leicht sein, hier gegenzusteuern. Aber man muß es versuchen.

      Superdad
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 22:15:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      ...daß Rot-Grün sich in vielen Schlüsselpositionen breit gemacht hat, mag ja sein. Würde übrigens selbst nie CDU wählen oder rechts davon.

      Die Schwarzen sind aber auch selber schuld. Bei uns waren im Studium genug "Schwarze" dabei, die auch hätten Richter werden können. Wollten aber alle lieber das schnelle Geld und sind jetzt Anwälte und wahrscheinlich auch Millionäre.
      Wer lieber etwas weniger verdient, aber dafür an den Schaltstellen sitzt, das sind die anderen, die etwas weiter denken/gedacht haben.
      Finde ich ganz gut so. Man kann halt nicht alles haben.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 22:23:54
      Beitrag Nr. 26 ()
      Nun, da ist eben ein Unterschied zwischen uns.

      Ich habe immer CDU gewählt und werde diesmal vielleicht rechts davon wählen.

      Wenn sich denn eine passende Partei findet. Du verstehst.

      Ich setze dabei meine Hoffnungen auf Schills noch zu gründende Partei. Man sagt, sie stünde rechts von der CDU.

      Superdad
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 22:41:31
      Beitrag Nr. 27 ()
      ich bin entsetzt, daß dieser verbrecher wieder nach deutschland einreisen darf.
      soetwas kann nur unserer richter- und juristen- scheiße einfallen, aber denen ist ja noch nie etwas passiert, noch nicht einmal nach dem ende des 1000jährigen reiches.

      die reden immer davon, daß sie ein urteil im namen des volkes sprechen - welch ein unsinn !!!!!!
      die sprechen recht im namen ihrer eigenen herrlichkeit als richter.

      und dann noch diese ....logen; schauen dem verbrecher tief in die augen und sehen gute prognosen - haben wir doch alles x-mal bei den kindermördern gehabt; denen passiert auch nie was.
      gute nacht deutschland, du freiestes aller freien länder.
      Avatar
      schrieb am 15.11.01 23:17:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      @xylophon (#17)

      Wohl wahr! Absurd.... ich kenne auch derartige Beispiele.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 08:06:46
      Beitrag Nr. 29 ()
      Das Urtteil ist die logische Konsequenz einer jahrelangen Gehirnwäsche durch rot/grün.

      Deutschland soll mit Gewalt zu einer Multikulti-Gesellschaft umgebaut werden. Ohne Grund, ohne Sinn und ohne Verstand.
      Jeder der das Wort Ausländer in den Mund nimmt und dabei nicht aus lauter Ehrfurcht zusammenbricht wird als "ausländerfeindlich" beschimpft.
      Ein völlig überzogenes Asylrecht mit Verfahren bis zu 5 Jahren, und einer Anerkennungsquote die lächerlich ist.
      Eine Überfrachtung des Sozialstaates der Sozialschmarotzer aus der ganzen Welt anzieht und in seinen Extremen dazu geführt hat daß Sozialhilfeclans aus Bosnien mit dem Daimler anreisen um verschiedene Sozialämter abzuflöhen.
      Eine Verhätschelung ausländischer Krimineller daß viele Deutsche sich als Fremdkörper im eigenen Land vorkommen.
      Eine Diffamierung und Ignorierung der öffentlichen Meinung im Bezug auf das Ausländerrecht das schon einer "Fremdherrschaft" gleichkommt. Eine Verleugnung der eigenen Kultur bis zum Absurden. Eine öffentliche Ächtung von Fahne und Hymne der Bundesrepublik Deutschland. usw. usw.

      Auf meinen vielen Auslandsaufenthalten habe ich gelernt daß der Respekt vor einer fremden Kultur die Kenntnis der eigenen Kultur voraussetzt. Nur wer bereit ist die eigenen Werte zu verteidigen hat auch Achtung vor fremden Lebensgrundlagen.
      Die eigene Herkunft kann nicht substituiert werden durch ein "globales Weltgefühl". Selbstverleugnung ist keine Form von Respekt oder Achtung oder eine Art der Integration, sondern ist der Grundstein für Hass, Benachteiligungsgefühle und letztendlich eine neue Form der alten Dummheit: "Am deutschen Wesen soll die Welt genesen".
      Denn wer die überoffene Art einer multikulturellen Gesellschaft praktiziert erwartet sie auch von anderen, ob mit oder ohne Doppelpass, und überfordert ihn damit da dies in der Regel der normale Ausländer überhaupt nicht will.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 09:47:59
      Beitrag Nr. 30 ()
      Eckhardt33, es geht darum, daß er hier in unserer Gesellschaft aufgewachsen ist und wir deshalb nicht einfach das Problem ins Ausland abschieben können! Es ist mir doch scheißegal, ob es sich dabei um einen kleinkriminellen Türken oder um einen verblendeten Neonazi handelt. Beides ist unser Problem, mit dem wir zurechtkommen müssen.

      Abgeschoben werden sollten nur die, die eine Gefahr für unsere Verfassung darstellen bzw. in gewissen Einzelfällen. Dazu gehört Mehmet sicherlich nicht.

      Aber eigentlich wollte ich mich auf diese Diskussion gar nicht einlassen!
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 10:14:31
      Beitrag Nr. 31 ()
      Also als türkischer Beamter würde ich den Kerl auch nicht haben wollen. Schliesslich ist der hier verzogen worden und nicht in der Türkei, und da sagt mir mein persönliches Gerechtigkeitsgefühl, dass wir uns als Gesellschaft mit ihm abgeben müssen. Anders ist das mit Erwachsenen, die hier herziehen und dann Scheisse bauen.

      Das Problem haben wir aber nicht alleine, in Frankreich hatten letztens Polizisten demonstriert, dass sie als lebendige Zielscheiben rumlaufen und in den Vorstädten von Jägern zu Gejagten werden.
      Lasst den mal im Raum Vechta/Cloppenburg Hühnerkacke wegräumen (mit einer elektronischen Fussfessel, damit er sich nicht dünne macht), dann gibt sich das schon wieder, sofern er nicht psychisch krank ist. Das fördert die Durchblutung, sogar im Hirn.

      Allerdings dürfte das kaum gesetzeskonform sein, so wird er weiter die Behörden auf Trab halten.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 10:30:51
      Beitrag Nr. 32 ()
      @ farniente: super Beitrag

      @ nasevoll:
      Abgeschoben werden sollten nur die, die eine Gefahr für unsere Verfassung darstellen bzw. in gewissen Einzelfällen. Dazu gehört Mehmet sicherlich nicht

      Dieser Satz ist quatsch !
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 11:08:53
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich möchte vorweg betonen,das ich die Straftaten die dieser „Mehmet“ vollbracht hat auch verurteile und möchte diese auch nicht herunterspielen.

      Mir ist aber nicht ganz schlüssig warum dieser als 14 Jähriger( was noch als minderjährig gilt) und auch ohne seine Eltern in ein Land abgeschoben wurde,wo er noch nicht mal geboren wurde und ihn auch aus seinem Verwandtschaftskreis niemand aufnehmen wollte.

      Deswegen wundert mich es nicht,das dieser zurück darf.

      Da muss doch die Frage erlaubt sein,in was für einem Land leben wir eigentlich ?
      Gab es wirklich keine andere Lösung als diese ?
      Ich werde ehrlich gesagt nicht das Gefühl los,das dieser Stoiber diese Geschichte für sein Wahlkampf missbraucht hat.
      Aber das zeigt mir eindeutig das die Sicherheitspolitik in Bayern versagt hat.Was ist das für eine Sicherheitspolitik die dort praktizieret wird ?
      Es steht auch fest,das die Bundesländer ihre Sicherheitspolitik überwiegend selbst gestallten können.
      Warum hat man dann dort zugelassen,das dieser so viele Straftaten ausüben konnte ?
      Das ist für mich eindeutig ein Eigentor für Stoiber.

      Nun werden einige sagen,die rot-grüne Bundesregierung ist schuld.Aber dieser hat seine kriminelle Karriere bereits in der Kohlära begonnen und war in dieser Zeit damit sehr weit fortgeschritten.

      Und dann muss man sich fragen,was das für ein Demokratieverständnis ist ?
      Für deutsche Kinder gelten anscheinend die jeweiligen Gesetze des Landes,aber für „ausländische“ Kinder anscheinend nicht.
      Warum bekommt dieser nicht die Strafe die ein deutscher krimineller bekommen würde ?
      In einer Demokratie sollte jeder die gleichen Rechte haben.Das ist für mich Demokratie.
      Und ich kann mir nicht vorstellen,das diese Art von Demokratie keine andere Lösung bieten kann als diese.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 11:42:09
      Beitrag Nr. 34 ()
      @ sky.
      ...Warum hat man dann dort zugelassen,das dieser so viele Straftaten ausüben konnte ? ...

      Sollen wir an jede Strassenecke einen Polizist stellen ?
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 11:43:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      die Anwälte der Grünen haben ja lange für Mehmet gekämft :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 11:46:23
      Beitrag Nr. 36 ()
      Das seltsame an Mehmet ist doch nicht, in welchem Land er sich aufhält, sondern daß er nicht im Gefängnis sitzt. Körperverletzung, Diebstahl, Raub, versuchte Vergewaltigung, das als Wiederholungstäter - dafür könnte er doch mal ein paar Jahre sitzen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 12:00:51
      Beitrag Nr. 37 ()
      nach deutscher Rechtsprechung?


      da müsstest du Schill im Quadrat wählen
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 12:35:50
      Beitrag Nr. 38 ()
      @ gibniemalsauf

      angeblich hat ja bayern die niedrigste kriminalität.
      mag auch sein,das es stimmt.
      aber dafür können sich die opfer von serienstraftätern nichts kaufen.
      auch die nicht die "mehmet" zum opfer gefallen sind.
      anscheinend ist bayern unfähig gegen serienstraftätern vorzugehen.
      und gleichzeitig brüsten sich die bayern mit der niedrigsten kriminalität.

      eindeutiges eigentor der csu u. stoiber.

      ob mehr polizisten das problem lösen ist fraglich.
      die sollten lieber die bestehenden gesetze richtig ausschöpfen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 13:01:21
      Beitrag Nr. 39 ()
      @for4zim: Ich denke ja nicht mal, dass es das beste ist solche Jugendlichen ins Gefängnis zu sperren, er sollte aber Konsequenzen zu tragen haben, daher der Vorschlag mit dem Gülleentsorgen.
      Es gibt aber auch Leute, da ist schlicht und einfach die Biochemie gestört bzw. sind die Nervenbahnen kaputt, die gehören dann in medizinische Behandlung.
      Avatar
      schrieb am 16.11.01 22:21:56
      Beitrag Nr. 40 ()
      Mehmet ist deshalb nicht im Knast, weil er fast alle Straftaten beging, als er noch nicht strafmündig war und deshalb in keinem Bundesland und auch sonst nirgends in den Knast kommen könnte. Deshalb fordern viele Politiker inzwischen nicht zu Unrecht geschlossene Heime für solche Problemfälle, aus den offenen hauen sie nämlich immer wieder ab.

      Dann ist da noch ein Jahr offen, die er ja nur zum Teil verbüßt hat, bis zur Abschiebung. Da wird er den Rest wohl nach der Rückkehr erst mal absitzen müssen.

      Daß die BAYRISCHEN RICHTER AM OVG Opfer rot-grüner Gehirnwäsche wären, ist ja wohl ein großer Witz. In Bayern werden Richter von Richtwahlausschüssen (mit Politikern und Richtern) eingestellt und die Beförderung läuft wie überall nach Qualifikation und Parteibuch. Daß da eine große Zahl rot-grüner einen ganzen Senat übernehmen kann, ist absolut ausgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 09:54:34
      Beitrag Nr. 41 ()
      die Mehmets lachen ohnehin öffentlich
      über die deutsche Polizei und Justiz



      wer mit Härte und Prügelstrafe aufwächst
      akzeptiert und versteht die "bitte bitte Diskussion"
      garnicht
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 10:04:50
      Beitrag Nr. 42 ()
      @Xylophon (#25):

      Das kann man aber auch anders sehen. Vielleicht gehen gerade die Besten nicht in den öffentlichen Dienst, sondern lieber in eine renommierte Law Firm?
      Dann bleibt der Rest übrig für Richteramt etc.
      Wobei ich "die Besten" nicht unbedingt im Hinblick auf Intelligenz definieren möchte, vielmehr auch im Hinblick auf Engagement etc. (Man muss, glaube ich, ein ausgezeichnetes Jura-Examen haben, um Richter werden zu können).
      Gutes Beispiel außerhalb der Juristerei: Welcher Wirtschaftswissenschaftler möchte z.B. Lehrer werden? Wohl nur diejenigen, die höchstens 30 Stunden pro Woche arbeiten wollen bei akzeptablem, aber nicht berauschendem Gehalt und Kündigungsschutz.
      Einzelfälle, die diesen Weg aus purem Idealismus einschlagen, schließe ich nicht aus.

      Was verdient denn so ein Richter z.B. am Landgericht? Wohl nur einen Bruchteil dessen, was ein Partner in einer großen Law Firm bekommt, oder?

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 13:19:33
      Beitrag Nr. 43 ()
      ...tja, ein Richter verdient ca. 6000-6500 DM netto/Monat, wenn er ca. 40 Jahre alt und verheiratet ist, ebenso ein Staatanwalt (R1). Man braucht dafür tatsächlich weit überdurchschnittliche Noten und/oder persönliche Vorzüge (gesellschaftliches Engagement o.ä.)... Man arbeitet sich dafür nicht tot, hat aber genug zu tun (gilt für beide Berufe). Man hat relativ freie Zeiteinteilung, kann sich also zB auch um die Familie kümmern, wenn man eine hat oder die Akten abends oder am Wochenende bearbeiten, wenn die Frau auch berufstätig ist und feste Arbeitszeiten hat.

      Ich stelle fest, daß es ein Mehr an Lebensqualität gibt, das mit Verzicht auf Einkommen bezahlt wird. Ich finde es insoweit durchaus gerecht, daß diejenigen, die in jungen Jahren - die sie nie wieder zurückbekommen - einen extrem hohen Aufwand für Karriere und ähnliches opfern, entsprechend deutlich mehr verdienen.
      Ob sie damit "Klüger" oder "dümmer" sind, das müssen sie ggf. selbst auf dem Sterbebett beurteilen, wenn sie auf ihr Leben zurückblicken und sich fragen, ob sich das ganze gelohnt hat - der Richter also, ob der Verzicht auf mehr Einkommen richtig war, beim Law-Firm-Mitarbeiter der Verzicht auf Freizeit.
      Ich denke, daß die Wertigkeit des Geldes bei Anhängern von Rot/Grün etwas niedriger liegt, so daß sie eben eher den Weg des Verzichts auf Reichtum wählen, während die "Rechten" eher materialistisch orientiert lieber auf Freizeit verzichten. Es wird aber in beiden Fällen keiner gezwungen. Die Richter/Staatsanwälte haben natürlich mehr unmittelbare Macht, andererseits ist Geld natürlich auch ein Machtfaktor.

      In meiner Ausbildung war es jedenfalls so, daß ich beide Möglichkeiten hatte. Wie ich mich entschieden habe? Wer es weiß, weiß es, verraten werde ich nichts. Und ich weiß auch, wie die anderen sich entschieden haben. So kam die Nr. 25 zu stande, die keine Wertung enthalten soll. Nochmals: letztlich muß jeder die Entscheidung selbst treffen, er soll nur hinterher nicht jammern, gerade wenn er die Wahl hatte.
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 13:41:25
      Beitrag Nr. 44 ()
      @Xylophon, betr. #43

      Wie immer sehr lesenswert.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 13:46:09
      Beitrag Nr. 45 ()
      danke Musiker, ich hoffe, daß ich bei Rainer jetzt keine Sinnkrise auslöse, aber er macht eigentlich einen ganz zufriedenen Eindruck...
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 13:57:41
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hosch geldiniz!
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 14:00:51
      Beitrag Nr. 47 ()
      ?????? Ist das Süddeutsch????
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 14:02:27
      Beitrag Nr. 48 ()
      Falsche Antwort!

      Richtig:

      Hosch bulduk!
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 14:11:53
      Beitrag Nr. 49 ()
      "Herzlich Willkommen!"

      wobei anschließend der herzlich Willkommene sagt: "Ich habe mein Glück gefunden!"
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 14:44:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      @xylo:
      Danke für das Posting.
      Ich hatte aus #25 eine qualitative Würdigung ("etwas weiter denken" ) herausgelesen, die Du so aber offensichtlich nicht vornehmen wolltest.
      Ich denke, dass Du ganz gut den Effekt beschrieben hast, warum in gewissen Berufen mehr "Linke" als "Rechte" sind (ich mag die Begriffe eigentlich nicht, da ich sie oft für unpassend halte).
      Wenn wir eine Probeabstimmung in meinem Berufsstand machen würden, dann würde die CDU wahrscheinlich 60%, die FDP 30% bekommen, der Rest entfällt dann auf die anderen Parteien :D

      Wie immer ein Vergnügen, mit Dir zu diskutieren. Schade, dass dies hier so die Ausnahme ist.
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 17:22:17
      Beitrag Nr. 51 ()
      ..im damaligen Zusammenhang war es eventuell auch "wertend" gemeint. Aber das lag auch am Diskussionspartner und am Umfeld...jetzt habe ich versucht, das ganze so neutral auszudrücken, wie ich es im Prinzip wirklich sehe. Zumal ich genügend Leute kenne, die sich anders entschieden haben und mit denen ich "dennoch" gut auskomme, sofern ich sie noch zu Gesicht bekomme.

      Das mit dem angenehmen Diskussionspartner gebe ich übrigens gerne zurück. Bin immer froh, wenn ich bestimmte Namen in manchen Threads lese, Deiner gehört dazu...
      Avatar
      schrieb am 21.11.01 18:09:07
      Beitrag Nr. 52 ()
      toertelsuup: Und was ist das für eine Sprache? Eventuell Türkisch? Und hat Mehmet sein Glück wirklich gefunden???
      Avatar
      schrieb am 23.11.01 13:21:04
      Beitrag Nr. 53 ()
      der arme Mehmet

      die deutschen Nazis ham ihn zu seinen Taten gezwungen


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