wer kann helfen? Visakarte verloren und missbraucht!!! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.01.02 22:29:12 von
neuester Beitrag 16.01.02 19:53:25 von
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hallo meine lieben bordfreunde
ich habe im oktober 2001 meine visakarte entweder verloren oder sie wurde mir gestohlen.
so als ich es merkte, dass die karte mir fehlte rief ich bei visa an und sperrte das gute stück
dann kam im november die visaabrechnung
wo ein paar einkäufe getätigt wurden
so ich habe dann diese sachen reklamiert und gesagt ich habe das nicht gekauft
aber meine bank läßt sich richtig zeit
wer weiß wie die rechtslage ist, denn das ganze ist in der türkei passiert
ich habe im oktober 2001 meine visakarte entweder verloren oder sie wurde mir gestohlen.
so als ich es merkte, dass die karte mir fehlte rief ich bei visa an und sperrte das gute stück
dann kam im november die visaabrechnung
wo ein paar einkäufe getätigt wurden
so ich habe dann diese sachen reklamiert und gesagt ich habe das nicht gekauft
aber meine bank läßt sich richtig zeit
wer weiß wie die rechtslage ist, denn das ganze ist in der türkei passiert
Hi Olaf!
Wie immer, wenn sich eine Firma, von der ich etwas will, Zeit lässt, würde ich es über http://www.vocatus.de probieren, die haben mir schon 2x geholfen und werden bestimmt auch in Deinem Fall eine schnelle und kulante Lösung seitens der Bank herausholen. Ist übrigens kostenlos.
Gruß, Mucker
Wie immer, wenn sich eine Firma, von der ich etwas will, Zeit lässt, würde ich es über http://www.vocatus.de probieren, die haben mir schon 2x geholfen und werden bestimmt auch in Deinem Fall eine schnelle und kulante Lösung seitens der Bank herausholen. Ist übrigens kostenlos.
Gruß, Mucker
Ganz einfache Antwort:
Ab du haftest mit einer Summe von 50 Euro und mehr nicht!
Ich hoffe Du hast die Sperrung nicht alzu spaet durchgegeben! Mit der Sperrung ist die Karte sofort unbrauchbar!
Keine Beunruhigung!
Dave
Ab du haftest mit einer Summe von 50 Euro und mehr nicht!
Ich hoffe Du hast die Sperrung nicht alzu spaet durchgegeben! Mit der Sperrung ist die Karte sofort unbrauchbar!
Keine Beunruhigung!
Dave
@ imp109
was ist denn "zu spät" ????
was ist denn "zu spät" ????
Den Verlust der Karte muss er dem Kartenherausgeber unverzüglich mitteilen. Nach der Benachrichtigung haftet er nicht mehr für die Schäden, die aus der missbräuchlichen Nutzung entstehen. Für Schäden, die vor der Meldung entstanden sind, haftet er bis max. 100 DM.
Tja, Leute, da seid ihr aber alle schlecht informiert!!!
Klingt zwar arrogant, soll es aber nicht sein.
Mir wurde auch die Karten GESTOHLEN!!! und...???
Die Bank weigert sich zu zahlen!!!
Grobes Mitverschulden, wollten die mir anhängen.
Nur, wenn ich sie verloren hätte, dann.. ja dann....
Bei Diebstahl muss nachgewiesen werden, daß man die Karten ordnungsgemäß aufbewahrt hat! Siehe Kartenbedingungen!!!
Wenn die Karten z.B. im Auto geklaut werden: Grob fahrlässig!
Tipp: ...sag das du sie verloren hast!
Tipp: ...mach es mit Anwalt (ich warte jetzt seit 10 Monaten)
Banken sind und bleiben die größten Verbrecher!
Klingt zwar arrogant, soll es aber nicht sein.
Mir wurde auch die Karten GESTOHLEN!!! und...???
Die Bank weigert sich zu zahlen!!!
Grobes Mitverschulden, wollten die mir anhängen.
Nur, wenn ich sie verloren hätte, dann.. ja dann....
Bei Diebstahl muss nachgewiesen werden, daß man die Karten ordnungsgemäß aufbewahrt hat! Siehe Kartenbedingungen!!!
Wenn die Karten z.B. im Auto geklaut werden: Grob fahrlässig!
Tipp: ...sag das du sie verloren hast!
Tipp: ...mach es mit Anwalt (ich warte jetzt seit 10 Monaten)
Banken sind und bleiben die größten Verbrecher!
feine sache
ich habe gesagt ich weiß nicht ob ich sie verloren oder ob sie mir gestohlen wurde
weil ich es selbst nicht weiß
ich habe gesagt ich weiß nicht ob ich sie verloren oder ob sie mir gestohlen wurde
weil ich es selbst nicht weiß
@sync MasterDesaster
wurde mit deiner Karte Geld am Automaten abgehoben ??
wombat01
wurde mit deiner Karte Geld am Automaten abgehoben ??
wombat01
nein eingekauft
ritsch ratsch und so
ritsch ratsch und so
da dürftest du gute Chancen haben , da nachgewiesen werden kann , das das nicht deine Unterschrift ist .
Hi Olaf,
was Imp schreibt, trifft zu.
Ob Du die Karte verloren hast oder sie gestohlen worden ist - ganz egal: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Du sie hast sperren lassen (Zeugen des Telefonats sind empfehlenswert! Sich notieren, mit wem man gesprochen hat!), haftest Du noch mit 100 Mark.
Molch
was Imp schreibt, trifft zu.
Ob Du die Karte verloren hast oder sie gestohlen worden ist - ganz egal: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Du sie hast sperren lassen (Zeugen des Telefonats sind empfehlenswert! Sich notieren, mit wem man gesprochen hat!), haftest Du noch mit 100 Mark.
Molch
ja schon nur habe ich sie 2 tage später gesperrt
als ich es bemerkt habe halt
als ich es bemerkt habe halt
Hier mal ein paar Auszüge der Geschäftsbedingungen der Postbank zu Kreditkarten .
Deutsche Postbank AG
Besondere Bedingungen
EUROCARD und VISA Card
Sorgfaltspflichten
(1) Der Karteninhaber hat die Kredit-karte
nach Erhalt unverzüglich auf dem
Unterschriftsfeld unter Verwendung
eines urkundenechten Schreibmittels zu
unterschreiben. Er hat die Kreditkarte
mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren,
um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu
schützen.
(2) Der Karteninhaber hat auch dafür
Sorge zu tragen, dass keine andere
Person Kenntnis von seiner PIN erlangt.
Die PIN darf insbesondere nicht auf der
Kreditkarte vermerkt oder in anderer
Weise zusammen mit dieser aufbewahrt
werden. Jede Person, die im Besitz der
Kreditkarte ist und die PIN kennt, hat die
Möglichkeit, auch zusammen mit PIN
und Kreditkarte Verfügungen zu tätigen
(z. B. Geld am Geldautomaten abzu-heben).
(3) Stellt der Karteninhaber den Verlust
der Kreditkarte oder missbräuchliche
Verfügungen mit der Kreditkarte fest, so
ist die Bank, und zwar möglichst die
kontoführende Stelle oder der Card-Service
der Bank, unverzüglich zu unter-
richten (Verlustmeldung), um die Kredit-karte
sperren zu lassen. Den Verlust der
Kreditkarte kann der Karteninhaber
auch gegenüber dem Notfall-Telefon-service*)
für Postbank EUROCARD und
VISA Card anzeigen.
(4) Wird die Kreditkarte gestohlen oder
missbräuchlich verwendet, ist unverzüg-lich
Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
(5) Der Karteninhaber ist verpflichtet, die
Bank, und zwar möglichst den Card-Service
der Bank, unverzüglich über die
Auflösung des Kontos für die Ab-buchung
der Kartenumsätze oder den
Wechsel in der Person des Kontoinhabers
zu verständigen, wenn das Konto für die
Buchung der Kreditkarten-Umsätze nicht
bei der Postbank, sondern bei einem
anderen Kreditinstitut geführt wird.
6 Zahlungsverpflichtung des Karten-inhabers
(1) Die Bank wird die bei der Benutzung
der Kreditkarte entstandenen sofort
fälligen Forderungen der Vertragsunter-nehmen
gegen den Karteninhaber er-werben.
Der Karteninhaber ist seinerseits
verpflichtet, der Bank den Forderungs-betrag
zu erstatten. Der Betrag ist fällig,
nachdem die Bank dem Karteninhaber
die Abrechnung erteilt hat. Die Abrech-nung
erfolgt einmal monatlich.
(2) Die Kreditkarten-Umsätze werden
nach vorheriger Rechnungsstellung dem
vom Karteninhaber angegebenen Konto
belastet.
(3) Auf Girokonten, die nicht bei der
Postbank, sondern bei einem anderen
Kreditinstitut geführt werden, werden
die Kreditkarten-Umsätze aufgrund
einer Einzugsermächtigung im Last-schriftverfahren
abgebucht. Der Karten-inhaber
wird auf die Abbuchung durch
vorherige Übersendung der Rechnung
hingewiesen.
13 Haftung für Schäden aus missbräuch-lichen
Verfügungen
Sobald der Verlust oder Missbrauch der
Kreditkarte gemäß Nr. 5 Absatz 3 dieser
Bedingungen gemeldet worden ist, hat
der Karteninhaber für weitere miss-bräuchliche
Verfügungen, die mit der
Kreditkarte nach diesem Zeitpunkt
getätigt werden, nicht mehr einzu-stehen.
Für Schäden, die durch miss-bräuchliche
Verfügungen vor Eingang
der Verlustmeldung entstehen,
beschränkt sich die Haftung des Karten-inhabers
auf einen Höchstbetrag von 50
EUR je Kreditkarte bzw. auf insgesamt 50
EUR für Kreditkarten-Doppel im Falle ei-ner
gleichzeitigen Verlustmeldung für
beide Kreditkarten; die Geltendmachung
eines etwaigen Mitverschuldens bei gro-bem
Verschulden des Karteninhabers,
insbesondere wegen Verletzung von
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
nach Nr. 5 dieser Bedingungen, wird da-durch
nicht ausgeschlossen.
Daraus geht eigentlich hervor , dass wenn man nicht gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen hat, man max. mit 50 €
haftet .
wombat01
Deutsche Postbank AG
Besondere Bedingungen
EUROCARD und VISA Card
Sorgfaltspflichten
(1) Der Karteninhaber hat die Kredit-karte
nach Erhalt unverzüglich auf dem
Unterschriftsfeld unter Verwendung
eines urkundenechten Schreibmittels zu
unterschreiben. Er hat die Kreditkarte
mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren,
um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu
schützen.
(2) Der Karteninhaber hat auch dafür
Sorge zu tragen, dass keine andere
Person Kenntnis von seiner PIN erlangt.
Die PIN darf insbesondere nicht auf der
Kreditkarte vermerkt oder in anderer
Weise zusammen mit dieser aufbewahrt
werden. Jede Person, die im Besitz der
Kreditkarte ist und die PIN kennt, hat die
Möglichkeit, auch zusammen mit PIN
und Kreditkarte Verfügungen zu tätigen
(z. B. Geld am Geldautomaten abzu-heben).
(3) Stellt der Karteninhaber den Verlust
der Kreditkarte oder missbräuchliche
Verfügungen mit der Kreditkarte fest, so
ist die Bank, und zwar möglichst die
kontoführende Stelle oder der Card-Service
der Bank, unverzüglich zu unter-
richten (Verlustmeldung), um die Kredit-karte
sperren zu lassen. Den Verlust der
Kreditkarte kann der Karteninhaber
auch gegenüber dem Notfall-Telefon-service*)
für Postbank EUROCARD und
VISA Card anzeigen.
(4) Wird die Kreditkarte gestohlen oder
missbräuchlich verwendet, ist unverzüg-lich
Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
(5) Der Karteninhaber ist verpflichtet, die
Bank, und zwar möglichst den Card-Service
der Bank, unverzüglich über die
Auflösung des Kontos für die Ab-buchung
der Kartenumsätze oder den
Wechsel in der Person des Kontoinhabers
zu verständigen, wenn das Konto für die
Buchung der Kreditkarten-Umsätze nicht
bei der Postbank, sondern bei einem
anderen Kreditinstitut geführt wird.
6 Zahlungsverpflichtung des Karten-inhabers
(1) Die Bank wird die bei der Benutzung
der Kreditkarte entstandenen sofort
fälligen Forderungen der Vertragsunter-nehmen
gegen den Karteninhaber er-werben.
Der Karteninhaber ist seinerseits
verpflichtet, der Bank den Forderungs-betrag
zu erstatten. Der Betrag ist fällig,
nachdem die Bank dem Karteninhaber
die Abrechnung erteilt hat. Die Abrech-nung
erfolgt einmal monatlich.
(2) Die Kreditkarten-Umsätze werden
nach vorheriger Rechnungsstellung dem
vom Karteninhaber angegebenen Konto
belastet.
(3) Auf Girokonten, die nicht bei der
Postbank, sondern bei einem anderen
Kreditinstitut geführt werden, werden
die Kreditkarten-Umsätze aufgrund
einer Einzugsermächtigung im Last-schriftverfahren
abgebucht. Der Karten-inhaber
wird auf die Abbuchung durch
vorherige Übersendung der Rechnung
hingewiesen.
13 Haftung für Schäden aus missbräuch-lichen
Verfügungen
Sobald der Verlust oder Missbrauch der
Kreditkarte gemäß Nr. 5 Absatz 3 dieser
Bedingungen gemeldet worden ist, hat
der Karteninhaber für weitere miss-bräuchliche
Verfügungen, die mit der
Kreditkarte nach diesem Zeitpunkt
getätigt werden, nicht mehr einzu-stehen.
Für Schäden, die durch miss-bräuchliche
Verfügungen vor Eingang
der Verlustmeldung entstehen,
beschränkt sich die Haftung des Karten-inhabers
auf einen Höchstbetrag von 50
EUR je Kreditkarte bzw. auf insgesamt 50
EUR für Kreditkarten-Doppel im Falle ei-ner
gleichzeitigen Verlustmeldung für
beide Kreditkarten; die Geltendmachung
eines etwaigen Mitverschuldens bei gro-bem
Verschulden des Karteninhabers,
insbesondere wegen Verletzung von
Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
nach Nr. 5 dieser Bedingungen, wird da-durch
nicht ausgeschlossen.
Daraus geht eigentlich hervor , dass wenn man nicht gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen hat, man max. mit 50 €
haftet .
wombat01
aber warum läßt meine bank sich solange zeit?
werde da mal anrufen morgen
werde da mal anrufen morgen
@Olaf
Hat die Kreditkartenfirma den Betrag von Deinem Konto einfach abgebucht - per Abbuchungsberechtigung? Dann geh zu Deiner Bank und zieh den Betrag wieder ein. Das geht innerhalb sechs Wochen und ist kostenlos.
Dann schickst Du Ihnen 100 Mark (es war ja letztes Jahr, deshalb Mark) mit einem erklärenden Brief und erledigt.
So würde es machen
der Molch
Hat die Kreditkartenfirma den Betrag von Deinem Konto einfach abgebucht - per Abbuchungsberechtigung? Dann geh zu Deiner Bank und zieh den Betrag wieder ein. Das geht innerhalb sechs Wochen und ist kostenlos.
Dann schickst Du Ihnen 100 Mark (es war ja letztes Jahr, deshalb Mark) mit einem erklärenden Brief und erledigt.
So würde es machen
der Molch
ich meinte natürlich einen Scheck über den Wert von 100 Mark, das entspricht jetzt Euro 51,13. Hab ich unklar ausgedrückt.
Die Bank MUSS eine Abbuchung rückgängig machen, wenn Du es willst, sie kann Dich nicht abwimmeln. Die Kosten dafür trägt immer der Abbucher, nicht der Kontoinhaber.
Die Bank MUSS eine Abbuchung rückgängig machen, wenn Du es willst, sie kann Dich nicht abwimmeln. Die Kosten dafür trägt immer der Abbucher, nicht der Kontoinhaber.
@SyncMaster
Ich vermute stark, dass es sich in Deinem Fall um eine EC-Karte gehandelt hat!?
Da hast Du keine Chance gegen die Bank, wenn fahrlässiger Umgang angenommen wird. Und Fahrlässigkeit wird IMMER angenommen, wenn jemand mit Deiner Karte und Deiner PIN bezahlt oder Geld am Automaten abgehoben hat.
Denn lt. Bankenansicht kann man die PIN-Nummer nicht knacken, sie muss also irgendwo notiert gewesen sein bzw. der Dieb hat sie nur durch Deine Fahrlässigkeit (oder sogar Deine Mithilfe?) erfahren.
Bei Kreditkarten ist der Verbraucher besser geschützt.
gutn8 sagt
der Molch
Ich vermute stark, dass es sich in Deinem Fall um eine EC-Karte gehandelt hat!?
Da hast Du keine Chance gegen die Bank, wenn fahrlässiger Umgang angenommen wird. Und Fahrlässigkeit wird IMMER angenommen, wenn jemand mit Deiner Karte und Deiner PIN bezahlt oder Geld am Automaten abgehoben hat.
Denn lt. Bankenansicht kann man die PIN-Nummer nicht knacken, sie muss also irgendwo notiert gewesen sein bzw. der Dieb hat sie nur durch Deine Fahrlässigkeit (oder sogar Deine Mithilfe?) erfahren.
Bei Kreditkarten ist der Verbraucher besser geschützt.
gutn8 sagt
der Molch
visa-karte
nicht ec!!
das problem ist nur
die visagesellschaft ist nicht mein direkter vertragspartner sondern die bank von mir
nicht ec!!
das problem ist nur
die visagesellschaft ist nicht mein direkter vertragspartner sondern die bank von mir
nein, Olaf, bei einer Kreditkarte ist das Kreditkartenunternehmen Dein Vertragspartner. DIE rechnen Deine Kreditkarteneinkäufe mit den jeweiligen Unternehmen, bei denen Du Einkäufe getätigt hast, ab - in Deinem Fall also VISA. VISA sperrt Deine Karte, auch wenn Du über die zentrale Sperrnummer anrufst. Ab der Sperrung bist Du aus der Verantwortung und hast nur mit einem Pauschalbetrag von DM 100 bzw. 50 Euro für SChäden geradezustehen.
Die Kreditkartenfirma stellt Dir eine Monatsrechnung und bucht, sofern Du Abbuchungserlaubnis erteilt hast, von Deinem Bankkonto diese Summe ab. AB DIESEM ZEITPUNKT kannst Du sechs Wochen lang bei Deiner Bank die Abbuchung rückgängig machen. Danach ist Schluss, dann hast Du nur noch kompliziertere Möglichkeiten, Dich mit VISA rumzuschlagen.
Dass VISA-Kreditkarten von einer Bank, oder einer Versicherung, vom ADAC, oder (früher) als Zugabe zur Bahncard rausgegeben werden, hat keinerlei Einfluss auf die Vertragsbeziehung Kreditkartenanbieter/Karteninhaber.
Deshalb wäre es schon das klügste, Du würdest es so machen,
meint
der Molch
Nicht so kulant geht es bei EC-Karten zu, wie gesagt.
Die Kreditkartenfirma stellt Dir eine Monatsrechnung und bucht, sofern Du Abbuchungserlaubnis erteilt hast, von Deinem Bankkonto diese Summe ab. AB DIESEM ZEITPUNKT kannst Du sechs Wochen lang bei Deiner Bank die Abbuchung rückgängig machen. Danach ist Schluss, dann hast Du nur noch kompliziertere Möglichkeiten, Dich mit VISA rumzuschlagen.
Dass VISA-Kreditkarten von einer Bank, oder einer Versicherung, vom ADAC, oder (früher) als Zugabe zur Bahncard rausgegeben werden, hat keinerlei Einfluss auf die Vertragsbeziehung Kreditkartenanbieter/Karteninhaber.
Deshalb wäre es schon das klügste, Du würdest es so machen,
meint
der Molch
Nicht so kulant geht es bei EC-Karten zu, wie gesagt.
visa hat zu mir am telefon gesagt, mein vertragspartner ist die bank
spinnen die denn?
ich ruf gleich nochmal bei visa an.
melde mich gleich wieder
spinnen die denn?
ich ruf gleich nochmal bei visa an.
melde mich gleich wieder
sorry da ist jetzt keiner mehr
werde morgen anrufen
werde morgen anrufen
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