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    wer kann helfen? Visakarte verloren und missbraucht!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.01.02 22:29:12 von
    neuester Beitrag 16.01.02 19:53:25 von
    Beiträge: 21
    ID: 534.254
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      Avatar
      schrieb am 14.01.02 22:29:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo meine lieben bordfreunde
      ich habe im oktober 2001 meine visakarte entweder verloren oder sie wurde mir gestohlen.
      so als ich es merkte, dass die karte mir fehlte rief ich bei visa an und sperrte das gute stück
      dann kam im november die visaabrechnung
      wo ein paar einkäufe getätigt wurden
      so ich habe dann diese sachen reklamiert und gesagt ich habe das nicht gekauft
      aber meine bank läßt sich richtig zeit
      wer weiß wie die rechtslage ist, denn das ganze ist in der türkei passiert
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 22:31:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi Olaf!

      Wie immer, wenn sich eine Firma, von der ich etwas will, Zeit lässt, würde ich es über http://www.vocatus.de probieren, die haben mir schon 2x geholfen und werden bestimmt auch in Deinem Fall eine schnelle und kulante Lösung seitens der Bank herausholen. Ist übrigens kostenlos.

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 23:00:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ganz einfache Antwort:
      Ab du haftest mit einer Summe von 50 Euro und mehr nicht!
      Ich hoffe Du hast die Sperrung nicht alzu spaet durchgegeben! Mit der Sperrung ist die Karte sofort unbrauchbar!

      Keine Beunruhigung!

      Dave
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 23:37:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ imp109

      was ist denn "zu spät" ????
      Avatar
      schrieb am 14.01.02 23:49:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Den Verlust der Karte muss er dem Kartenherausgeber unverzüglich mitteilen. Nach der Benachrichtigung haftet er nicht mehr für die Schäden, die aus der missbräuchlichen Nutzung entstehen. Für Schäden, die vor der Meldung entstanden sind, haftet er bis max. 100 DM.

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      Avatar
      schrieb am 15.01.02 00:12:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tja, Leute, da seid ihr aber alle schlecht informiert!!!

      Klingt zwar arrogant, soll es aber nicht sein.

      Mir wurde auch die Karten GESTOHLEN!!! und...???
      Die Bank weigert sich zu zahlen!!!

      Grobes Mitverschulden, wollten die mir anhängen.
      Nur, wenn ich sie verloren hätte, dann.. ja dann....

      Bei Diebstahl muss nachgewiesen werden, daß man die Karten ordnungsgemäß aufbewahrt hat! Siehe Kartenbedingungen!!!

      Wenn die Karten z.B. im Auto geklaut werden: Grob fahrlässig!

      Tipp: ...sag das du sie verloren hast!
      Tipp: ...mach es mit Anwalt (ich warte jetzt seit 10 Monaten)

      Banken sind und bleiben die größten Verbrecher!
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 10:59:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      feine sache
      ich habe gesagt ich weiß nicht ob ich sie verloren oder ob sie mir gestohlen wurde
      weil ich es selbst nicht weiß
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 18:07:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      @sync MasterDesaster

      wurde mit deiner Karte Geld am Automaten abgehoben ??

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 18:36:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      nein eingekauft
      ritsch ratsch und so
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 19:59:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      da dürftest du gute Chancen haben , da nachgewiesen werden kann , das das nicht deine Unterschrift ist .
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 20:15:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Olaf,

      was Imp schreibt, trifft zu.
      Ob Du die Karte verloren hast oder sie gestohlen worden ist - ganz egal: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Du sie hast sperren lassen (Zeugen des Telefonats sind empfehlenswert! Sich notieren, mit wem man gesprochen hat!), haftest Du noch mit 100 Mark.

      Molch
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 20:47:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      ja schon nur habe ich sie 2 tage später gesperrt
      als ich es bemerkt habe halt
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 22:00:33
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier mal ein paar Auszüge der Geschäftsbedingungen der Postbank zu Kreditkarten .
      Deutsche Postbank AG
      Besondere Bedingungen
      EUROCARD und VISA Card

      Sorgfaltspflichten

      (1) Der Karteninhaber hat die Kredit-karte
      nach Erhalt unverzüglich auf dem
      Unterschriftsfeld unter Verwendung
      eines urkundenechten Schreibmittels zu
      unterschreiben. Er hat die Kreditkarte
      mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren,
      um sie vor missbräuchlicher Nutzung zu
      schützen.
      (2) Der Karteninhaber hat auch dafür
      Sorge zu tragen, dass keine andere
      Person Kenntnis von seiner PIN erlangt.
      Die PIN darf insbesondere nicht auf der
      Kreditkarte vermerkt oder in anderer
      Weise zusammen mit dieser aufbewahrt
      werden. Jede Person, die im Besitz der
      Kreditkarte ist und die PIN kennt, hat die
      Möglichkeit, auch zusammen mit PIN
      und Kreditkarte Verfügungen zu tätigen
      (z. B. Geld am Geldautomaten abzu-heben).
      (3) Stellt der Karteninhaber den Verlust
      der Kreditkarte oder missbräuchliche
      Verfügungen mit der Kreditkarte fest, so
      ist die Bank, und zwar möglichst die
      kontoführende Stelle oder der Card-Service
      der Bank, unverzüglich zu unter-
      richten (Verlustmeldung), um die Kredit-karte
      sperren zu lassen. Den Verlust der
      Kreditkarte kann der Karteninhaber
      auch gegenüber dem Notfall-Telefon-service*)
      für Postbank EUROCARD und
      VISA Card anzeigen.
      (4) Wird die Kreditkarte gestohlen oder
      missbräuchlich verwendet, ist unverzüg-lich
      Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
      (5) Der Karteninhaber ist verpflichtet, die
      Bank, und zwar möglichst den Card-Service
      der Bank, unverzüglich über die
      Auflösung des Kontos für die Ab-buchung
      der Kartenumsätze oder den
      Wechsel in der Person des Kontoinhabers
      zu verständigen, wenn das Konto für die
      Buchung der Kreditkarten-Umsätze nicht
      bei der Postbank, sondern bei einem
      anderen Kreditinstitut geführt wird.
      6 Zahlungsverpflichtung des Karten-inhabers
      (1) Die Bank wird die bei der Benutzung
      der Kreditkarte entstandenen sofort
      fälligen Forderungen der Vertragsunter-nehmen
      gegen den Karteninhaber er-werben.
      Der Karteninhaber ist seinerseits
      verpflichtet, der Bank den Forderungs-betrag
      zu erstatten. Der Betrag ist fällig,
      nachdem die Bank dem Karteninhaber
      die Abrechnung erteilt hat. Die Abrech-nung
      erfolgt einmal monatlich.
      (2) Die Kreditkarten-Umsätze werden
      nach vorheriger Rechnungsstellung dem
      vom Karteninhaber angegebenen Konto
      belastet.
      (3) Auf Girokonten, die nicht bei der
      Postbank, sondern bei einem anderen
      Kreditinstitut geführt werden, werden
      die Kreditkarten-Umsätze aufgrund
      einer Einzugsermächtigung im Last-schriftverfahren
      abgebucht. Der Karten-inhaber
      wird auf die Abbuchung durch
      vorherige Übersendung der Rechnung
      hingewiesen.


      13 Haftung für Schäden aus missbräuch-lichen
      Verfügungen
      Sobald der Verlust oder Missbrauch der
      Kreditkarte gemäß Nr. 5 Absatz 3 dieser
      Bedingungen gemeldet worden ist, hat
      der Karteninhaber für weitere miss-bräuchliche
      Verfügungen, die mit der
      Kreditkarte nach diesem Zeitpunkt
      getätigt werden, nicht mehr einzu-stehen.
      Für Schäden, die durch miss-bräuchliche
      Verfügungen vor Eingang
      der Verlustmeldung entstehen,
      beschränkt sich die Haftung des Karten-inhabers
      auf einen Höchstbetrag von 50
      EUR je Kreditkarte bzw. auf insgesamt 50
      EUR für Kreditkarten-Doppel im Falle ei-ner
      gleichzeitigen Verlustmeldung für
      beide Kreditkarten; die Geltendmachung
      eines etwaigen Mitverschuldens bei gro-bem
      Verschulden des Karteninhabers,
      insbesondere wegen Verletzung von
      Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten
      nach Nr. 5 dieser Bedingungen, wird da-durch
      nicht ausgeschlossen.


      Daraus geht eigentlich hervor , dass wenn man nicht gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen hat, man max. mit 50 €
      haftet .

      wombat01
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 22:29:33
      Beitrag Nr. 14 ()
      aber warum läßt meine bank sich solange zeit?
      werde da mal anrufen morgen
      Avatar
      schrieb am 15.01.02 23:54:50
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Olaf

      Hat die Kreditkartenfirma den Betrag von Deinem Konto einfach abgebucht - per Abbuchungsberechtigung? Dann geh zu Deiner Bank und zieh den Betrag wieder ein. Das geht innerhalb sechs Wochen und ist kostenlos.
      Dann schickst Du Ihnen 100 Mark (es war ja letztes Jahr, deshalb Mark) mit einem erklärenden Brief und erledigt.

      So würde es machen
      der Molch
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 00:00:29
      Beitrag Nr. 16 ()
      ich meinte natürlich einen Scheck über den Wert von 100 Mark, das entspricht jetzt Euro 51,13. Hab ich unklar ausgedrückt.
      Die Bank MUSS eine Abbuchung rückgängig machen, wenn Du es willst, sie kann Dich nicht abwimmeln. Die Kosten dafür trägt immer der Abbucher, nicht der Kontoinhaber.
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 01:11:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      @SyncMaster

      Ich vermute stark, dass es sich in Deinem Fall um eine EC-Karte gehandelt hat!?
      Da hast Du keine Chance gegen die Bank, wenn fahrlässiger Umgang angenommen wird. Und Fahrlässigkeit wird IMMER angenommen, wenn jemand mit Deiner Karte und Deiner PIN bezahlt oder Geld am Automaten abgehoben hat.
      Denn lt. Bankenansicht kann man die PIN-Nummer nicht knacken, sie muss also irgendwo notiert gewesen sein bzw. der Dieb hat sie nur durch Deine Fahrlässigkeit (oder sogar Deine Mithilfe?) erfahren.

      Bei Kreditkarten ist der Verbraucher besser geschützt.

      gutn8 sagt
      der Molch
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 17:46:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      visa-karte
      nicht ec!!
      das problem ist nur
      die visagesellschaft ist nicht mein direkter vertragspartner sondern die bank von mir
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 18:29:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      nein, Olaf, bei einer Kreditkarte ist das Kreditkartenunternehmen Dein Vertragspartner. DIE rechnen Deine Kreditkarteneinkäufe mit den jeweiligen Unternehmen, bei denen Du Einkäufe getätigt hast, ab - in Deinem Fall also VISA. VISA sperrt Deine Karte, auch wenn Du über die zentrale Sperrnummer anrufst. Ab der Sperrung bist Du aus der Verantwortung und hast nur mit einem Pauschalbetrag von DM 100 bzw. 50 Euro für SChäden geradezustehen.

      Die Kreditkartenfirma stellt Dir eine Monatsrechnung und bucht, sofern Du Abbuchungserlaubnis erteilt hast, von Deinem Bankkonto diese Summe ab. AB DIESEM ZEITPUNKT kannst Du sechs Wochen lang bei Deiner Bank die Abbuchung rückgängig machen. Danach ist Schluss, dann hast Du nur noch kompliziertere Möglichkeiten, Dich mit VISA rumzuschlagen.

      Dass VISA-Kreditkarten von einer Bank, oder einer Versicherung, vom ADAC, oder (früher) als Zugabe zur Bahncard rausgegeben werden, hat keinerlei Einfluss auf die Vertragsbeziehung Kreditkartenanbieter/Karteninhaber.

      Deshalb wäre es schon das klügste, Du würdest es so machen,
      meint
      der Molch

      Nicht so kulant geht es bei EC-Karten zu, wie gesagt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 19:44:11
      Beitrag Nr. 20 ()
      visa hat zu mir am telefon gesagt, mein vertragspartner ist die bank
      spinnen die denn?
      ich ruf gleich nochmal bei visa an.
      melde mich gleich wieder
      Avatar
      schrieb am 16.01.02 19:53:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      sorry da ist jetzt keiner mehr
      werde morgen anrufen


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