sauberer Einstieg bei Steuererklaerung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.01.00 09:13:07 von
neuester Beitrag 24.01.00 13:20:12 von
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Hallo,
Mein Fall:
Als Student spekuliere ich seit Mai 99 mit Aktien.
Der Einstiegsbetrag lag unter 10.000 DM, der
Depotwert bewegt sich aktuell auf 100.000 DM zu.
Steuererklaerungen wurden bisher nicht abgegeben.
Einige zwischenzeitliche Verkaeufe/Daytrading haben dafuer
gesorgt, dass ich auf jeden Fall ueber der
13.000 DM Grenze liege. Nun moechte ich gerne
Alles sauber versteuern, dh im Zuge der Erklaerung
wird auch das Kindergeld welches von den Eltern bisher
an mich weitergereicht wurde, wegfallen usw.
Dazu spiele ich mit dem Gedanken, die Steuererklaerung
mit Hilfe eines Steuerberaters auszufuellen, da ich
gehoert habe, dass das FA Steuererklaerungen,
die mit Hilfe eines Steuerberaters verfasst wurden
ohne grosse Nachfragen behandelt.
Damit moechte ich zB verhindern, dass wenn ich zB
das Geld im Rahmen einer wahrscheinlichen
Taetigkeit als Selbststaendiger investieren moechte,
das FA nach der Herkunft des Geldes fragt.
a) Gibt es bestimmte Termine, um eine Steuererklaerung
einzureichen? Es soll verhindert werden, dass das
Finanzamt selber darauf kommt, oder bevor etwaige
Dividenden oder Zinsertraege schlafende Hunde wecken
b) Die Anlagestrategie ist, Rumpfbetraege 1 Jahr
in chancenreichen Papieren liegenzulassen,
der Rest von ca 20.000 wird fuer Daytrading/
Chancen genutzt. Frage:
Muss man bei Daytrading (sagen wir 30x im Monat)
alle Transaktionen angeben? Oder gibt man
nur die zu versteuernden Gewinne an? Leider
gibt es bei mir nur minimale Verluste aus
dem Daytrading. Wenn man also *vereinfachen*
moechte, reicht es den zu versteuernden Gewinn
anzugeben? Wie muessen Belege aussehen?
c) Angenommen aufgrund meiner (verspaeteten?)
Steuererklaerung ergibt sich eine Nachforderung,
wann ist diese zu zahlen? Sofort? Zu einem
Stichtag? Zu welchem Stichtag werden
Kindergeld-Rueckzahlungen faellig? Bin ich
dann beim FA *gebranntmarkt*?
d) Welche Informationen sollte man mit zum Steuerberater
nehmen? Inwieweit muessen Bescheinigungen
ueber Kaeufe und Verkaeufe aufbereitet werden?
e) Noch eine Frage - meine Eltern investieren ihr
Geld in die Renovierung eines Bauernhofs, der seit
vielen Jahrzehnten in Familienbesitz ist, und
der im Laufe der naechsten Jahre noch einiges
an Geld kosten wird.
Angenommen ich suche demnaechst nach einer Moeglichkeit,
Teilbetraege in dieser Weise *sicher* zu investieren
(sehr langfristig gesehen), wird dieses steuerlich
als Schenkung betrachtet, oder gibt es Wege,
sich an der innerfamiliaeren Schaffung von
dauerhaften Werten zu beteiligen, ohne dass dies
versteuert wird?
Bevor ich mit der Thematik zum Steuerberater gehe,
mochte ich die Sache noch durchdenken, und waere
fuer *Denkanstoesse* der anwesenden *alten Hasen*
sehr dankbar.
Mein Fall:
Als Student spekuliere ich seit Mai 99 mit Aktien.
Der Einstiegsbetrag lag unter 10.000 DM, der
Depotwert bewegt sich aktuell auf 100.000 DM zu.
Steuererklaerungen wurden bisher nicht abgegeben.
Einige zwischenzeitliche Verkaeufe/Daytrading haben dafuer
gesorgt, dass ich auf jeden Fall ueber der
13.000 DM Grenze liege. Nun moechte ich gerne
Alles sauber versteuern, dh im Zuge der Erklaerung
wird auch das Kindergeld welches von den Eltern bisher
an mich weitergereicht wurde, wegfallen usw.
Dazu spiele ich mit dem Gedanken, die Steuererklaerung
mit Hilfe eines Steuerberaters auszufuellen, da ich
gehoert habe, dass das FA Steuererklaerungen,
die mit Hilfe eines Steuerberaters verfasst wurden
ohne grosse Nachfragen behandelt.
Damit moechte ich zB verhindern, dass wenn ich zB
das Geld im Rahmen einer wahrscheinlichen
Taetigkeit als Selbststaendiger investieren moechte,
das FA nach der Herkunft des Geldes fragt.
a) Gibt es bestimmte Termine, um eine Steuererklaerung
einzureichen? Es soll verhindert werden, dass das
Finanzamt selber darauf kommt, oder bevor etwaige
Dividenden oder Zinsertraege schlafende Hunde wecken
b) Die Anlagestrategie ist, Rumpfbetraege 1 Jahr
in chancenreichen Papieren liegenzulassen,
der Rest von ca 20.000 wird fuer Daytrading/
Chancen genutzt. Frage:
Muss man bei Daytrading (sagen wir 30x im Monat)
alle Transaktionen angeben? Oder gibt man
nur die zu versteuernden Gewinne an? Leider
gibt es bei mir nur minimale Verluste aus
dem Daytrading. Wenn man also *vereinfachen*
moechte, reicht es den zu versteuernden Gewinn
anzugeben? Wie muessen Belege aussehen?
c) Angenommen aufgrund meiner (verspaeteten?)
Steuererklaerung ergibt sich eine Nachforderung,
wann ist diese zu zahlen? Sofort? Zu einem
Stichtag? Zu welchem Stichtag werden
Kindergeld-Rueckzahlungen faellig? Bin ich
dann beim FA *gebranntmarkt*?
d) Welche Informationen sollte man mit zum Steuerberater
nehmen? Inwieweit muessen Bescheinigungen
ueber Kaeufe und Verkaeufe aufbereitet werden?
e) Noch eine Frage - meine Eltern investieren ihr
Geld in die Renovierung eines Bauernhofs, der seit
vielen Jahrzehnten in Familienbesitz ist, und
der im Laufe der naechsten Jahre noch einiges
an Geld kosten wird.
Angenommen ich suche demnaechst nach einer Moeglichkeit,
Teilbetraege in dieser Weise *sicher* zu investieren
(sehr langfristig gesehen), wird dieses steuerlich
als Schenkung betrachtet, oder gibt es Wege,
sich an der innerfamiliaeren Schaffung von
dauerhaften Werten zu beteiligen, ohne dass dies
versteuert wird?
Bevor ich mit der Thematik zum Steuerberater gehe,
mochte ich die Sache noch durchdenken, und waere
fuer *Denkanstoesse* der anwesenden *alten Hasen*
sehr dankbar.
Nun, das ist jetzt etwas Hardcore.
Die Menge und Komplexität der Fragen sind gewaltig.
Ich versuche es mal ansatzweise.
Du mußt auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben.
a) Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt im Jahr danach, also für 1999 in diesem Jahr 2000. Der letzte Termin ist der 31.05. dieses Jahres.
Auf Antrag kann man eine Verlängerung bis 30.09. erwirken, dass macht kein Problem und kann formlos gemacht werden.
Weitere Verspätungen bringen Verspätungszuschläge. Allerdings sind unter bestimmten Bedingungen weitere Fristverlängerungen möglich.
Also keine Panik, es fahndet jetzt noch niemand nach 1999.
b) Spekulationsgewinne bei Wertpapieren sind steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate liegen. Daytrading gehört locker dazu.
Da wirst Du Streß beim Zusammenstellen haben. Es zählen natürlich auch die Verluste, die innerhalb eines solchen Handelszeitraumes (12 Monate) in 1999 entstanden
sind. Ob es von Finanzamt vorgefertigte Belege für diese Sache gibt, weiß ich nicht, ich glaube es eher nicht.
Aber findige Steuerberater haben sich zur Vereinfachung sowas schon mal entworfen.
Wie gesagt ein Haufen Arbeit, denn das Daytrading kannst Du komplett angeben.
Der Steuerberater wird auch wissen, dass Du entsprechende Werbungskosten gelten machen kannst. Also um Gotteswillen nicht nur die Reingewinne und -verluste aufschreiben.
c) Gebrandmanrkt bist Du erstmal sowieso nicht, weil Dir bis jetzt noch kein Fehler unterlaufen ist.
Das Finanzamt hat auch primär nichts mit dem Kindergeld zu tun. Aber da wirst Du möglichst nach der Steuererklärung auch was sagen müssen.
Wie die Rückzahlung da erfolgt, weiß ich nicht. Auch hier dürfte kein Streß entstehen, wenn Du Dich bei dieser Stelle mal meldest.
Ich denke, dass eine Rückzahlung von zu viel erhaltenem Kindergeld sofort erfolgen wird, sobald der Sachverhalt mit Hilfe der Steuerklärung geklärt ist.
Danach wie gesagt die entsprechende Stelle benachrichtigen.
d) Alles erstmal mitnehmen, vielleicht hat der Steuerberater Erfahrungen und ein vorbereitetes Blatt.
Normalerweise ist das dann sein Bier, alles aufzubereiten. Aber das könnt ihr dann beide ausmachen.
Alles mitnehmen, was Kosten verursacht haben könnte.
e) Jetzt wird es heftig. Es kommt darauf an, ob es sich um Privatbesitz handelt, oder um Besitz zur Vermietung und Verpachtung.
Mal ganz ehrlich, 4 von 5 Leuten machen schwere Fehler bei der Investition von Geld in Immobilien. Da kann man meist legal `ne Menge Kohle rausholen,
wenn man noch vor der Investition die Sache mit einem Steuerberater abspricht. Wenn es sich tatsächlich um Vermietung und Verpachtung handelt (auch unter Angehörigen),
dann wird es erst richtig interessant. Aber das ist jetzt nicht mehr so einfach, ich weiß auch nicht alle Nebenbedingungen, die bei Euch herrschen.
Hendrik
Die Menge und Komplexität der Fragen sind gewaltig.
Ich versuche es mal ansatzweise.
Du mußt auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben.
a) Die Abgabe der Steuererklärung erfolgt im Jahr danach, also für 1999 in diesem Jahr 2000. Der letzte Termin ist der 31.05. dieses Jahres.
Auf Antrag kann man eine Verlängerung bis 30.09. erwirken, dass macht kein Problem und kann formlos gemacht werden.
Weitere Verspätungen bringen Verspätungszuschläge. Allerdings sind unter bestimmten Bedingungen weitere Fristverlängerungen möglich.
Also keine Panik, es fahndet jetzt noch niemand nach 1999.
b) Spekulationsgewinne bei Wertpapieren sind steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als 12 Monate liegen. Daytrading gehört locker dazu.
Da wirst Du Streß beim Zusammenstellen haben. Es zählen natürlich auch die Verluste, die innerhalb eines solchen Handelszeitraumes (12 Monate) in 1999 entstanden
sind. Ob es von Finanzamt vorgefertigte Belege für diese Sache gibt, weiß ich nicht, ich glaube es eher nicht.
Aber findige Steuerberater haben sich zur Vereinfachung sowas schon mal entworfen.
Wie gesagt ein Haufen Arbeit, denn das Daytrading kannst Du komplett angeben.
Der Steuerberater wird auch wissen, dass Du entsprechende Werbungskosten gelten machen kannst. Also um Gotteswillen nicht nur die Reingewinne und -verluste aufschreiben.
c) Gebrandmanrkt bist Du erstmal sowieso nicht, weil Dir bis jetzt noch kein Fehler unterlaufen ist.
Das Finanzamt hat auch primär nichts mit dem Kindergeld zu tun. Aber da wirst Du möglichst nach der Steuererklärung auch was sagen müssen.
Wie die Rückzahlung da erfolgt, weiß ich nicht. Auch hier dürfte kein Streß entstehen, wenn Du Dich bei dieser Stelle mal meldest.
Ich denke, dass eine Rückzahlung von zu viel erhaltenem Kindergeld sofort erfolgen wird, sobald der Sachverhalt mit Hilfe der Steuerklärung geklärt ist.
Danach wie gesagt die entsprechende Stelle benachrichtigen.
d) Alles erstmal mitnehmen, vielleicht hat der Steuerberater Erfahrungen und ein vorbereitetes Blatt.
Normalerweise ist das dann sein Bier, alles aufzubereiten. Aber das könnt ihr dann beide ausmachen.
Alles mitnehmen, was Kosten verursacht haben könnte.
e) Jetzt wird es heftig. Es kommt darauf an, ob es sich um Privatbesitz handelt, oder um Besitz zur Vermietung und Verpachtung.
Mal ganz ehrlich, 4 von 5 Leuten machen schwere Fehler bei der Investition von Geld in Immobilien. Da kann man meist legal `ne Menge Kohle rausholen,
wenn man noch vor der Investition die Sache mit einem Steuerberater abspricht. Wenn es sich tatsächlich um Vermietung und Verpachtung handelt (auch unter Angehörigen),
dann wird es erst richtig interessant. Aber das ist jetzt nicht mehr so einfach, ich weiß auch nicht alle Nebenbedingungen, die bei Euch herrschen.
Hendrik
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