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    Wie geht`s weiter mit CAA? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.02 17:28:47 von
    neuester Beitrag 05.03.02 12:57:06 von
    Beiträge: 31
    ID: 545.416
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      schrieb am 04.02.02 17:28:47
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      was denkt Ihr? Wie lange dümpelt CAA noch vor sich hin? Geht`s hoch oder runter?

      mfg, mec
      Avatar
      schrieb am 05.02.02 12:28:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Szenario 1: Becker kauft den Rest auf, Abfindung max. 5 Euro momentan wenn der Kurs nicht steigt
      Szenario 2: Becker hat mit 77% genug und kuemmert sich ueberhaupt nicht darum was mit dem Rest passiert. Immerhin arbeitet CAA ja an einem Grossprojekt mit Becker
      Szenario 3: nachdem die ehemaligen GFs ihre Abzocke gemacht haben (51% der Aktien an Becker, Preis =?)und immer noch als Berater bei CAA arbeiten Gehalt = ?)verliert Becker das Interesse, sichert sich die Technik/know how und CAA geht kaputt in 1 -2 Jahren

      Der Kaufpreis ist, wenn sich die Technik durchsetzen sollte, eher lachhaft zu nennen.
      Deshalb ja auch der klammheimliche Verkauf, bzw. ausserboersliche Transaktion/Schieberei

      Wenn es gutgeht bekommt man wenigstens noch 1/5 des Wertes vom letzten Jahr raus.

      Bin mal gespannt wann denn die Zahlen von 2001 rauskommen...evtl. wieder erst im Mai wie letztes Jahr?

      mfg
      waawaa
      Avatar
      schrieb am 05.02.02 12:59:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Setzt Ihr euch eigentlich wirklich mit den Aktien auseinander, die Ihr kauft?? Bis zum 16.2 muss ein Pflichangebot vorliegen, da die Stücke per 16.1. den Besitzer gewechselt haben. Durchschnittspreis der letzten 75 Handelstage 3,8 E. Dies dürfte plus 30 bis 40 Prozent der Abfindungspreis gem. Übernahmegesetz sein. Auf diesem Level erreichen Sie jedoch keine 95 Prozent der Aktien um die Notierung einzustellen. Also sollten mindestens 6 E sein, wenn nicht noch mehr.
      Avatar
      schrieb am 05.02.02 14:18:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ moksel

      Pflichtangebot? warum? Bin im Aktiengesetz nicht so bewandert.
      Waere nett wenn mehr Info oder ein kleiner link... :=)

      Frage ist: warum haben die ehem. GF dieses Paket verkauft?
      laufen da Kredite im Hintergrund aus oder brachte ehepaar S./m. einfach sein ca. 4,6 Mio. Aktien-Schaf ins Trockene ....?

      weitere Fragen:
      wenn Becker aber nur die 77% halten will und gar keine Absicht auf den Kauf der restl. 23 % hat? Ist dieses angebot dann auch Pflicht?

      und wenn der Verlust durch die Restrukt. und die Schliessung der Auslandsniederl. unter die prog. 50 Mio fallen sollte....ist dass dann ein Erfolg?
      In der Meldung stand ja nur ein Auftragsvolumen von 19.Mio. von Becker.

      was ist eigentlich mit dem einsatz der SW in den Sonder-KFZ
      bei den Partnern/related parties vom Abschluss 2000?

      CAA hat insg. (m.ansicht)eine gute techn. ausrichtung mit dieser Zusammenarbeit da das Produkt endlich in die KFZ kommt. Aber mit der Informationspolitik die momentan bei CAA herrscht fischt man im Nebel. Von Informationen keine Spur, am Telefon nichtssagende Floskeln.

      Unter dieser Vorgabe ist 617600 mit Vorsicht zu geniessen.
      CAA sollte mal ein wenig Investorenfreundlicher agieren, dann kommen auch der entspr. umsatz am markt.

      So long, muss noch packen.
      Avatar
      schrieb am 05.02.02 15:23:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      @waawaa

      Hier mal ein Überblick der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre e.V. über das am 01.01.2002 in Kraft getretende Übernahmegesetz.

      ÜBERNAHMEGESETZ: Überblick zu den Regelungen, die ab 2002 neu gelten

      Am 1. Januar 2002 ist das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (kurz: „WpÜG“ oder „Übernahmegesetz“) in Kraft getreten. Nachdem wir wiederholt über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens und die Beteiligung der SdK daran berichtet haben, soll hier ein zusammenfassender Überblick über die Regelungen gegeben werden, die ab Anfang nächsten Jahres neu gelten.
      Der Anwendungsbereich des WpÜG betrifft sämtliche Angebote zum Erwerb von Aktien oder vergleichbaren Wertpapieren an Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien mit Sitz in Deutschland. Mit anderen Worten: Das Gesetz gilt nur für deutsche Zielgesellschaften, aber für alle – auch ausländische – Bieter.
      Das Gesetz unterscheidet zwischen einfachen Erwerbsangeboten, Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten. Übernahmeangebote definiert das Gesetz als Angebote, die auf das Überschreiten einer Kontrollschwelle von 30% der Stimmrechte gerichtet sind. Wer die Kontrollschwelle von 30% überschreitet, ohne zuvor ein Übernahmegebot abgegeben zu haben, muß ein Pflichtangebot abgeben.

      Generelle Regelungen
      Bei allen Arten von Angeboten ist ein bestimmtes Verfahren einzuhalten. Die Entscheidung für ein solches Angebot ist unverzüglich zu veröffentlichen. Binnen vier Wochen ist eine Angebotsunterlage mit gesetzlich genau umrissenem Inhalt dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) zuzuleiten. Unter anderem muß die Finanzierung des Angebotes sichergestellt sein; bei einem Angebot in Geld ist eine entsprechende Finanzierungsbestätigung einer Bank vorzulegen. Die Vier-Wochen-Frist kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden.
      Das BAWe hat nach Einreichung zehn Tage Zeit zur Prüfung, dann ist die Angebotsunterlage zu veröffentlichen, und die Annahmefrist läuft, die zwischen vier und zehn Wochen betragen darf und immer zehn Wochen beträgt, wenn die Zielgesellschaft eine Hauptversammlung einberuft. Speziell bei Übernahmen gibt es noch eine sog. weitere Annahmefrist von zwei Wochen, wenn klar ist, wieviele Aktien der Bieter durch das Angebot auf sich vereinigen konnte.
      Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft haben eine Stellungnahme mit gesetzlich ebenfalls fest umrissenem Inhalt abzugeben. Unter anderem ist die Sicht der Arbeitnehmervertreter der Zielgesellschaft zu veröffentlichen.

      Spezielle Regelungen
      Besondere Regelungen gelten für Übernahmeangebote sowie bei Pflichtangeboten. In diesen Fällen muß der Bieter allen Aktionären der Zielgesellschaft eine „angemessene“ Gegenleistung anbieten. Die Gegenleistung hat in einer Geldleistung in Euro oder in liquiden Aktien zu bestehen, die zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind. Wurden in den drei Monaten vor dem Angebot 5% der Aktien gegen Geld erworben, muß allen Aktionären Geld geboten werden.
      Die Höhe der Gegenleistung wird im Detail in einer Rechtsverordnung festgelegt. Es gelten zwei Untergrenzen: Zum einen muß das Angebot mindestens so hoch sein wie der der nach Umsätzen gewichtete durchschnittliche Kurs der Aktie in den letzten drei Monaten. Zum anderen darf der höchste Preis, den der Bieter in den letzten drei Monaten vor dem Angebot für Aktien der Zielgesellschaft gezahlt hat, nicht unterschritten werden.
      Im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe eines Angebotes und der Veröffentlichung der Stimmrechtsanteile nach Ablauf der Annahmefrist durch den Bieter unterliegt der Handlungsspielraum des Vorstandes der Zielgesellschaft gewissen Beschränkungen. Er darf grundsätzlich keine Handlungen mehr vornehmen, durch die der Erfolg des Angebotes verhindert werden könnte. Es gelten eine Reihe von Ausnahmen: Der Vorstand darf Handlungen vornehmen, die ein „ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer“ auch ohne Vorliegen eines Übernahmeangebotes vorgenommen hätte; er darf ein konkurrierendes Angebot einholen, also die Suche nach einem sogenannten „weißen Ritter“ betreiben; die Hauptversammlung darf den Vorstand zu verhindernden Handlungen ermächtigen – dies auch bis zu 18 Monate im voraus – und schließlich darf der Vorstand das Angebot vereiteln, wenn der Aufsichtsrat dies genehmigt.
      Schade, daß der Bundestag sich nicht entschließen konnte, die von der SdK vorgeschlagene und von vielen Experten unterstützte ausgefeilte Übergangsregelung miteinzubeziehen, um einen sinnvollen Übergang zwischen Übernahmegesetz und Übernahmekodex herzustellen.

      Squeeze-out-Abfindung kann überprüft werden
      Neu in das deutsche Aktiengesetz soll die Möglichkeit eines sogenannten „Squeeze-out“ eingeführt werden. Hat ein einzelner Aktionär mindestens 95% der Stimmrechte (sog. Hauptaktionär), kann er seine verbliebenen Mitaktionäre „hinausquetschen“: Er darf ihnen für ihre Aktien einen Preis zahlen, der von ihm selbst festgesetzt wird und den von ihm selbst ausgesuchte Sachverständige bestätigen, und kann so 100% erreichen. Die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, das Spruchstellenverfahren völlig abzuwürgen, wenn im Zuge eines öffentlichen Angebotes, das 90 % der Aktionäre angenommen haben, die Hauptaktionärsstellung erreicht wurde, findet sich nicht mehr im Gesetz. Die Gesetzesmaterialien belegen ausdrücklich, daß dies wegen der verfassungsrechtlichen Bedenken entfiel, die die SdK in der Bundestagsanhörung geäußert hat – immerhin ein Teilerfolg!
      Die Regelung lehnt sich an die Eingliederung an. Diese gilt jedoch nur für Gesellschaften in der Rechtsform der AG mit Sitz im Inland, außerdem mußten hier die Minderheitsaktionäre eine Abfindung in Aktien der Hauptgesellschaft erhalten. Ein völliges Hinausquetschen war im deutschen Recht bisher nur über die vom Bundesverfassungsgericht abgesegnete Umgehungskonstruktion der sogenannten „übertragenden Auflösung“ möglich, die aufwendiger ist als die neue Regelung, allerdings auch nur eine Dreiviertelmehrheit voraussetzt.

      Quelle: www.softbox.de/aktuell.php?id=152

      Mein Fazit:
      In Kürze muss Becker ein Übernahmeangebot (Pflichtangebot) machen

      Die eine Untergrenze für den Preis ist der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs der letzten drei Monate.

      Die andere Untergrenze ist wohl der Preis, den Becker den Altaktionären Schmidt und Müller für deren 51 % gezahlt haben (hier liegt für mich die größte Phantasie).

      Falls Becker daran interessiert sein sollte, CAA ganz zu übernehmen, wird das Angebot zudem wohl so hoch ausfallen, dass Becker mindestens 95 % der Aktien bekommt und den Rest der Aktionäre dann entsprechend der neuen Squeeze-out Regelung abfinden kann

      hossy2

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      schrieb am 05.02.02 17:34:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @hossy

      danke!

      Ok, untergrenze 1 = Gewichtung 3 Monate
      Untergrenze 2 = Preis der 51%

      Bedenklich:Es gelten eine Reihe von Ausnahmen: Der Vorstand darf Handlungen vornehmen, die ein „ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer“ auch ohne Vorliegen eines Übernahmeangebotes vorgenommen hätte; er darf ein konkurrierendes Angebot einholen, also die Suche nach einem sogenannten „weißen Ritter“ betreiben; die Hauptversammlung darf den Vorstand zu verhindernden Handlungen ermächtigen – dies auch bis zu 18 Monate im voraus – und schließlich darf der Vorstand das Angebot vereiteln, wenn der Aufsichtsrat dies genehmigt.

      3 von 5 V sind von Becker, wer ist im neuen AR?

      Aber wie sagt der Kaiser: Schau mer mal!

      gibt es irgendwo Info wieviel % als Optionen rausgingen?
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 09:39:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Leute,

      das sieht doch wieder ganz gut aus. Im Xetra-Orderbuch leert sich die Verkaufsseite. Auf der Käuferseite befinden sich große Aufkäufe (2000er-Pakete) bei 3.80. Ist wahrscheinlich Becker. Ist eine gute Unterpufferung, falls es wieder abrutscht.

      Es geht bergauf!!!!

      gruß, mec
      Avatar
      schrieb am 12.02.02 09:39:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hi Leute,

      das sieht doch wieder ganz gut aus. Im Xetra-Orderbuch leert sich die Verkaufsseite. Auf der Käuferseite befinden sich große Aufkäufe (2000er-Pakete) bei 3.80. Ist wahrscheinlich Becker. Ist eine gute Unterpufferung, falls es wieder abrutscht.

      Es geht bergauf!!!!

      gruß, mec
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 10:30:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Sollte nicht den vergangenen Tagen das Übernahmeangebot kommen ???
      Oder kommt es heute nach 20:00 Uhr ???
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 15:49:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Jo Mei,

      wos isn los?

      Immer noch keine Übernahme. Jetzt muß doch bald was kommen.

      Und dann wird gefeiert :) .... oder geweint :(
      schaumamal,

      mec
      Avatar
      schrieb am 26.02.02 19:08:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      @All

      in anderen Threads lese ich immer von Leuten, die in direktem Kontakt mit den PR-Abteilungen der AGs stehen. Ist von Euch jemand dabei, der Kontakt zur CAA hat und da mal nachhaken kann, wann denn das ÜbernahmeAngebot jetzt endlich kommt. Das hat ja meiner Meinung nach nichts mehr mit Geheimhaltung zu tun, Der Preis ja , aber das Datum müßte ja nach vielen Kommentare dieses Threads in dieser Woche fallen. Über eine positive Bestätigung würden wir uns doch alle freuen :), oder ?-)

      mfg, mec
      Avatar
      schrieb am 27.02.02 11:07:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Moin,

      grosse Kontakte braucht man nicht um direkt Infos von CAA zu bekommen. Eine Mail reicht. CAA hat mit dem Aktienkauf nur leider nichts zu tun, hier spielt Becker die entscheidende Rolle und um deren Auskunftsfreudigkeit scheint es weniger gut bestellt zu sein...
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 11:28:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die ersten Miniumsätze sind da. So fing es bisher immer an !!!


      Gruss
      Mexx
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 13:57:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      ....und wer teilt mir kleinanleger eigentlich das angebot mit??
      Bekomme ich da einen anruf oder per post?

      Skifahn is schon geil!
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 13:59:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das bekommst Du per Post. Ich denke aber, daß es davor eine Adhoc-Meldung geben müsste, oder?

      mec
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 14:15:53
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hi folks :)

      heute kommt ein Meldung :)

      Dann geht`s ab. :) Kursziel 5,80 :)

      Fazit: strong buy :)

      mec
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 14:48:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      @ Mec
      Danke!
      will ja kaufen aber keine kohle mehr... :=(
      bin bei loi drin und will wieder skifoan
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 14:59:28
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ Mec


      Quelle ???
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 15:18:43
      Beitrag Nr. 19 ()
      @Mexx

      Kontakte zu MA der Firma B.

      Glaube ich kann mich drauf verlassen. Das was kommen muß wissen wir ja alle. Nur wann ist die Frage? Und diese wurde mir mit heute angedeutet. :)

      mfg, mec
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 15:28:26
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ich bin MA bei Becker.Mir ist leider nichts bekannt.
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 15:56:31
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hi,

      entschuldige, jeder Hinz und Kunz wird das auch nicht wissen. Man muß halt an den höheren Stellen anklopfen.

      mec
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 16:36:53
      Beitrag Nr. 22 ()
      Seht Ihr,

      es geht schon los :) Endlich werden wir für das lange Warten belohnt :)

      mec
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 16:58:36
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hi,

      noch die 4,49 an der xetra und dann ist der nächste Verkauf erst bei 4,80 :)
      Die 4,40er und 4,46er Verkaufsorder wurde zurückgezogen :)

      Verkäuferseite schmilzt!!! - Käuferseite wächst???

      mec
      Avatar
      schrieb am 28.02.02 19:33:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Oh schade die Verkäuferseite wächst wieder. Aber das ist auch positiv, dann kann man nämlich noch was kaufen :)

      mec
      Avatar
      schrieb am 01.03.02 09:41:21
      Beitrag Nr. 25 ()
      Moin Leute,

      ja was war den jetzt mit der Meldung? Telefone bei der dpa kaputt? Na dann kommt sie halt heute. Wir haben so lange gewartet, da kommt es auf einen Tag mehr oder weniger auch nicht mehr an, oder :)

      mec
      Avatar
      schrieb am 01.03.02 13:06:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      moin!

      na da ist doch eine meldung :)
      becker macht es wirklich unglaublich spannend... die woche ist noch nicht vorbei ;)

      gruss,
      --cgbj
      Avatar
      schrieb am 01.03.02 13:36:34
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hi folks,

      was haltet Ihr von der Meldung? Wann kommt das Pflichtangebot? Wie wird das Pflichtangebot ausfallen?

      Wenn ich noch bis Juni warten muß, bis hier endlich was passiert, dann steige ich lieber erstmal aus und verdiene woanders mehr Geld.

      Ich bitte um Eure Meinung!

      gruß, mec
      Avatar
      schrieb am 04.03.02 22:42:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      @mec
      > Kontakte zu MA der Firma B.
      > jeder Hinz und Kunz wird das auch nicht wissen.
      Starke Ansagen. Aber wie gehts weiter? Infoquelle versiegt?
      Mal abwarten ob sich bis nächsten Montag was tut, dann sitzt der neue AR zehn Tage auf den Stühlen.
      Avatar
      schrieb am 05.03.02 09:30:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      @KoC

      Also meine Spatzen pfeifen etwas verhalten vom Dach, daß das alles noch etwas auf sich warten läßt. :(

      Zwischenzeitliche Umdisponierug ist ratsam, bei der kurzfristigen Entwicklung des übrigen Marktes. :)

      mec
      Avatar
      schrieb am 05.03.02 12:34:00
      Beitrag Nr. 30 ()
      Ohohoh :(

      eben habe ich beim Mittag etwas weniger Gutes gehört. Angeblich halten wir Kleinanleger gerade mal noch 2% der Aktien. Der Rest liegt noch in privater Hand.
      Man geht daher von einem Übernahmepreis von max 4,50 aus oder noch schlimmer vom sogenannten SqeezeOut, eine Abfindung in lächerlicher Höhe.

      Ich bin raus, den anderen noch viel Spass.

      mec
      Avatar
      schrieb am 05.03.02 12:57:06
      Beitrag Nr. 31 ()
      KA halten nur noch 2%? Dann dürfte seit dem Sturz im letzten Jahr ausschließlich Becker gekauft haben - ansonsten passen die Umsätze nicht dazu. Wenn ich dann davon ausgehe, dass gerade KA sich schwerer mit 95% Verlust abfinden als andere halte ich die These mit den 2% für sehr gewagt. In der Regel sind die Tarife die beim squeeze out bezahlt werden weit höher als im amtlichen Handel (siehe zB Audi oder Dresdener Bank). Warum sollte jetzt jemand 4,7 zahlen wenn es demnächst nur einen "lächerlichen" Betrag gibt?


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