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    84% sagen: Rau darf nicht unterzeichnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.03.02 18:45:22 von
    neuester Beitrag 31.03.02 08:51:14 von
    Beiträge: 29
    ID: 570.315
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      Avatar
      schrieb am 23.03.02 18:45:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die TED-Umfrage auf PRO7 Videotexttafel 125 ist eindeutig:

      84% sagen :
      Rau darf das Zuwanderungsgesetz wegen der umstrittenen Abstimmung im Bundesrat nicht unterzeichnen.

      Das sollte der SPD zu denken geben.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 18:52:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      warum ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 19:19:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hier sind schonmal vier.



      Wo sind die anderen 80???

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 19:33:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die SPD und ein schlechtes Gewissen - soll das ein Witz sein?

      Sieh` Dir doch die Gestalten an: Erst schließt Stolpe mit Schönbohm einen Koalitionsvertrag und dann hält er sich daran. Er gibt öffentlich zu, daß er den Vertrag wissentlich und vorsätzlich gebrochen hat, d.h. das seine Unterschrift wertlos ist. In NRW haben die Genossen sogar die falschen Quittungen für die fingierten Parteispenden von der Steuer abgesetzt und sich damit persönlich bereichert. Vor der Wahl in Berlin hieß es, nicht mit der PDS koalieren zu wollen. Und nun ist Gysi an der Macht.
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 19:35:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      @Guerilla: Weil wir ab heute von Arabella-Talkshow-Guckern regiert werden. ;)
      Wenn ich wenigstens wüsste, worum die Politiker sich inhaltlich streiten, dann könnte ich auch eine Position beziehen.
      So mache ich nur dicke Backen :eek:

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      Avatar
      schrieb am 23.03.02 19:36:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Gorilla Investor meint mit seinem "warum" womöglich, wieso dies der SPD zu denken geben sollte.

      Sollte GI dies so meinen, so würde ich mich dieser Frage anschließen.

      SEP
      Avatar
      schrieb am 23.03.02 23:43:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das deutsche T-Offline-Volk hat auch abgestimmt, aber nicht ganz so krass:laugh:

      Beurteilen Sie das Verfahren bei der Abstimmung im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz als verfassungswidrig?

      So haben 37288 Besucher abgestimmt:
      Ja 59.47%

      Nein 37.36%

      Weiß ich nicht 3.18%


      :D
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 00:03:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      113% der Deutschen haben Probleme mit der Prozentrechnung !!
      Avatar
      schrieb am 24.03.02 01:13:38
      Beitrag Nr. 9 ()
      genau:laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.03.02 22:07:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Egal ob verfassungskonform oder verfassungswidrige Abstimmung,
      Ein solch wichtiges Gesetz sollte von einer möglichst breiten
      Mehrheit der Menschen in Deutschland getragen werden.
      Eine Stimme Mehrheit im Bundesrat sollte Präsident Rau zu wenig sein.

      Er sollte auf die Wichtigkeit verweisen und die Parteien zu einem
      Konsens zwingen.

      Dann hätte ich endlich den Respekt vor ihm den ich auch seinen
      Vorgängern zolle.

      mfg
      insti
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 17:29:42
      Beitrag Nr. 11 ()
      Eine neue TED-Umfrage auf Sat1 Videotexttafel 129 bestätigt:

      Weit über 80% der Anrufer sagen, Rau darf nicht unterzeichnen.
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 18:04:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Erst PRO 7, jetzt SAt 1! Was hat Kirch den Anrufern gezahlt? :D

      M.f.G.
      330d
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 18:08:40
      Beitrag Nr. 13 ()
      Mehr als 80 % der Deutschen können doch nicht beurteilen, ob die Zustimmung des Bundesrates zum Zuwanderungsgesetz ordnungsgemäß festgestellt wurde oder ob ein "Verfassungsverstoß" vorliegt. Daß sich Stolpe nicht an die Koalitionsvereinbarung gehalten hat (Teufel, CDU, hat dies auch schon 1993 beim Pflegeversicherungsgesetz getan) macht die Stimmabgabe nicht vonvornherein ungültig. Bei den 80 % sind sicher auch die dabei, die gegen die Zuwanderung sind. Wenn das Gesetz ordnungsgemäß mit einer Stimme Mehrheit zustandegekommen ist, so muß es BP Rau unterschreiben. In einer repräsentativen Demokratie haben die Wähler die Befugnis zur Gesetzgebung an die Bundesorgane delegiert; es kommt nicht darauf an, was das Volk möchte, sondern was die Gewählten für richtig halten (und das ist bei schwierigen Fragen evtl. sogar gut).
      Somit kommt es nur darauf an, ob das Abstimmungsergebnis des Bundesrates zu Recht im Sinne der Zustimmung festgestellt wurde.
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 18:37:20
      Beitrag Nr. 14 ()
      Und Rau kann auch nicht beurteilen, ob das Gesetz ordnungsgemäß zustande gekommen ist, da

      Rau kein Jurist ist.
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 18:47:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      r.k. durfte auch nicht schauspielern, weil er dafür keine ausbildung hat.
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 19:07:59
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zum Schauspielern brauchts nur etwas Talent.
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 19:13:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      als rechtsverdreher braucht er das talent fürs lügen.
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 19:25:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich werde nie wieder die SPD wählen, nachdem die SPD
      in schäbiger Weise im Bundesrat das Grundgesetz
      gebrochen hat !!!!!!
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 19:55:34
      Beitrag Nr. 19 ()
      Bei der Bundesratsabstimmung wurde doch nicht das "Grundgesetz gebrochen". Das Land Brandenburg hat nach dem GG vier Stimmen und diese hat Stolpe für das Land abgegeben. Die Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden. Nach dem ersten Ja für Brandenburg (von Minister Kiel) war ein Nein durch Schönbohm gar nicht mehr zulässig, umsomehr als Schönbohm gar nicht befugt war, die Stimmen des Landes Brandenburg (allein) abzugeben. Wenn jemand gegen das Grundgesetz verstoßen hat, dann Schönbohm mit seiner uneinheitlichen (nicht zulässigen) Stimmabgabe.
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 20:06:46
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zum Inhaltlichen des Gesetzes:

      ZUWANDERUNGSGESETZ

      46 Prozent dafür, 36 dagegen

      Wenige Stunden vor der Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz im Bundesrat hat das ZDF eine Repräsentativ-Umfrage veröffentlicht, die eine Mehrheit für den rot-grünen Gesetzentwurf in der Bevölkerung sieht.

      Berlin - In der Polittalkshow "Berlin Mitte" wurde am Donnerstagabend eine aktuelle Untersuchung der Forschungsgruppe Wahlen des ZDF vorgestellt, in der 1.920 Bundesbürger befragt worden waren. Die Frage, ob die CDU/CSU dem Zuwanderungsgesetz zustimmen sollte, bejahten dabei 46 Prozent. Nein meinten 36 Prozent und "weiß nicht" sagten 17 Prozent der Befragten. Die Union sollte zustimmen, meinten dabei 64 Prozent der SPD-Anhänger, bei der CDU immerhin 34 Prozent, bei den Grünen 75 Prozent, bei der FDP 47 und der PDS überraschende 58 Prozent.
      Diese Umfrage beweise, dass sich auch die typische PDS-Klientel inzwischen gewandelt habe, die in den Jahren nach Wende wesentlich reservierter gegenüber Zuwanderern war, meinte PDS-Fraktionschef Claus, der als Gast an der Sendung teilnahm. Claus rechnete auch mit einer klaren Zustimmung von PDS-Ministern zu dem Gesetzesentwurf, da wo sie - wie in Mecklenburg-Vorpommern - mit der SPD gemeinsam eine Regierung bilden. Auf die Frage, ob er in Brandenburg einen Koalitionsbruch zwischen CDU und SPD erwarte und dort ebenfalls ein SPD-PDS-Bündnis entstehen könnte, antwortete Claus in der Sendung lakonisch, er habe sich den Tag über "schon mal mit der brandenburgischen Landesverfassung beschäftigt".

      Hessens Ministerpräsident Koch zeigte sich von der Umfrage unbeeindruckt und warf der Bundesregierung ein "gestörtes Verhältnis zur Demokratie" vor, wenn sie sich nun eine Mehrheit für das Zuwanderungsgesetz durch Zugeständnisse an einzelne Länder erkaufen würde.

      Simonis: Gesetz ist bereits Allparteienprodukt

      Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin, Heide Simonis (SPD), meinte dagegen, gegen das Versprechen der Bundesregierung sei nichts einzuwenden, sich im Falle einer Gesetzes-Zustimmung in den Ländern an den Integrationskosten zu beteiligen. Dazu würde ihrer Ansicht nach jedes Land ja sagen. Einmischung in die Landespolitik sehe sie dadurch aber nicht. Wer das versuchen würde, dem würde sie "ganz schön auf die Schnauze patschen", meinte die Ministerpräsidentin. Den Gesetzentwurf bezeichnete Simonis als einen "Allparteienkompromiss". Es stecke mittlerweile "so viel schwarz mit drin", dass von einem rot-grünen Zuwanderungs-Gesetz schon lange nicht mehr gesprochen werden könne.


      Nach der in der Sendung veröffentlichten Umfrage bejahten zwar 52 Prozent der Befragten die These, dass es zu viele Ausländer in Deutschland gebe. Dagegen sprachen sich aber 57 Prozent der Bundesdeutschen dafür aus, den Zuzug ausländischer Arbeitskräfte in die Bundesrepublik zu erleichtern, sofern sie in Deutschland gebraucht würden. Nur 39 Prozent wollten den Zugang nicht erleichtern.

      Holger Kulick
      Avatar
      schrieb am 29.03.02 20:15:29
      Beitrag Nr. 21 ()
      http://www.sueddeutsche.de/index.php?url=sz/votum&datei=inde…
      (Ist natürlich nicht repräsentativ)

      Soll Bundespräsident Johannes Rau das Zuwanderungsgesetz unterschreiben?







      59 %
      Ja, das Verfahren im Bundesrat war verfassungskonform.





      37 %
      Nein, das wäre ein Verfassungsbruch





      3 %
      Mir ist es gleichgültig, ob Rau unterschreibt oder nicht.




      Abgegebene Stimmen: 2694
      Avatar
      schrieb am 30.03.02 09:00:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      @ franzei,

      du kennst nicht mal den richtigen Namen des zunächst votierenden Brandenburger Ministers (Ziel), bist aber offensichtlich ein ausgewiesener Verfassungsexperte.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 30.03.02 10:26:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      @fundamentalfan: Den Namen Ziel habe ich tatsächlich erstmals in den Berichten über die denkwürdige Bundesratsabstimmung gelesen. Ich hoffe, die Verwechslung wird mir verziehen. Muß man über diesen Minister etwas wissen, um den Artikel 51 GG zu verstehen?
      Avatar
      schrieb am 30.03.02 11:31:25
      Beitrag Nr. 24 ()
      @Franzei #19
      Das Land Brandenburg hat nach dem GG vier Stimmen und diese hat Stolpe für das Land abgegeben.
      ---------------
      Grungesetz Artikel 51:
      (3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur
      einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.
      ---------------
      Wo steht hier, daß der Ministerpräsident bei der Abstimmung sagt, wie abgestimmt wird?
      Warum steht dann hier es kann durch Mitglieder (PLURAL) oder Vertreter (PLURAL) abgestimmt werden?


      Nach dem ersten Ja für Brandenburg (von Minister Kiel) war ein Nein durch Schönbohm gar nicht mehr zulässig, umsomehr als Schönbohm gar nicht befugt war, die Stimmen des Landes Brandenburg (allein) abzugeben.

      Ach so! Und warum war Minister war das Ja von Minister Ziel zulässig? Hat der mehr zu sagen als Schönbohm, oder gilt wer zuerst ruft hat gewonnen?
      Wo steht, daß ein Mitglied des betreffenden Bundeslandes nichts mehr sagen darf, wenn ein anderer schon was gesagt hat? Das wird ja immer lustiger. Wahrscheinlich wird Schönbohm jetzt auch noch angezeigt, weil er seinen Mund aufgemacht hat.

      umsomehr als Schönbohm gar nicht befugt war, die Stimmen des Landes Brandenburg (allein) abzugeben
      Wer hat denn gesagt, daß Schönbohm alle Stimmen allein abgeben wollte? Seine Stimme darf er doch abgeben?


      Wenn jemand gegen das Grundgesetz verstoßen hat, dann Schönbohm mit seiner uneinheitlichen (nicht zulässigen) Stimmabgabe.

      Wenn jemand gegen das Grundgesetz verstoßen hat, dann Wowereit, weil er eine nicht einheitliche Stimmabgabe gewertet hat, Obwohl klipp und klar im GG steht, daß die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können. Daß die Mitglieder eines Landes sich einigen müssen, oder irgend jemand, je nach Lage, das alleinige Stimmrecht übertragen bekommt, steht nirgends. Vielmehr heißt der Passus im GG doch ganz offensichtlich, daß die nicht einheitlich abgegebenen Stimmen als nicht ordnungsgemäß abgegeben = ungültig zu werten sind.
      Avatar
      schrieb am 30.03.02 13:22:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      @ franzei,

      die Verwechslung kann passieren.

      Nur die Ansicht, dass Schönbohm der Verfassungsbrecher sei, weil sein "Nein" 0,5 Sekunden später als das "Ja" von Ziel kam, kann ich nicht ernst nehmen.

      Dies würde letztlich bedeuten: Wer am schnellsten schreit, hat Recht und der andere ist der Gesetzesbrecher.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 30.03.02 17:58:23
      Beitrag Nr. 26 ()
      Es ist üblich, daß die Stimmen eines Landes (sie stehen ja nicht dem einzelnen Landesvertreter, sondern dem L a n d
      zu - vgl. Art. 51 Abs. 2 GG - ) wegen der gebotenen Einheitlichkeit von einem Landesvertreter (= Stimmführer) abgegeben werden. So war es bei dieser Abstimmung auch bei der Stimmabgabe der anderen Länder.
      Wie bei einer uneinheitlichen Stimmabgabe zu verfahren ist, steht weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundesrates. Sie kann nach Art. 51 Abs. 3 GG eigentlich gar nicht vorkommen. Daß die einem Land zustehenden Stimmen durch den Widerspruch eines einzelnen Landesvertreters ungültig gemacht werden können und das Land damit seiner Stimmen beraubt würde, erscheint abwegig. Im Zweifel hat wohl der Ministerpräsident oder - bei dessen Abwesenheit - sein Stellvertreter zu entscheiden, wie das Land abstimmt.
      In dieser Frage sind sich auch die Verfassungsrechtler nicht einig. Aus diesem Grunde wäre eine Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht durchaus von Interesse.
      Jedenfalls ist es stark übertrieben, von einem Verfassungsbruch durch Wowereit oder Stolpe zu sprechen.
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 00:21:12
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wie nicht anders zu erwarten, wird das SPD-Mitglied Rau das Gesetz Unterschreiben:

      Sonntag, 31. März 2002
      Streit um Zuwanderungsgesetz
      "FAZ": Rau will unterschreiben


      Bundespräsident Johannes Rau ist nach Informationen der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" fest entschlossen, das Zuwanderungsgesetz zu unterschreiben. Nach seiner Rückkehr aus dem Oster-Urlaub wolle er sich mit Verfassungsrechtlern treffen, um sein Votum rechtlich abzusichern, schreibt die Zeitung.

      Das Blatt beruft sich dabei auf hochrangige Beamte, die mit der Gesetzgebung befasst sind.

      Die unionsregierten Länder bekräftigten unterdessen ihren Willen, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. "Wenn der Bundespräsident unterschreibt, dann müssen wir klagen", sagte der thüringische Ministerpräsident Bernhard Vogel dem Blatt.

      Die Ministerpräsidenten der sieben unionsregierten Länder rechneten inzwischen nicht mehr mit einer Ablehnung Raus, berichtet die Zeitung unter Berufung auf einen nicht genannten Regierungschef aus diesem Kreis.
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 01:21:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      @Franzei #26

      .Es ist üblich, daß die Stimmen eines Landes (sie stehen ja nicht dem einzelnen Landesvertreter, sondern dem L a n d zu - vgl. Art. 51 Abs. 2 GG - )

      Und? Die Mitglieder bzw. Vertreter eines Landes stimmen doch für das Land und nicht für sich selber.


      wegen der gebotenen Einheitlichkeit von einem Landesvertreter (= Stimmführer) abgegeben werden.

      Es gab keinen Stimmführer.



      So war es bei dieser Abstimmung auch bei der Stimmabgabe der anderen Länder.


      Wer sagt das?


      Wie bei einer uneinheitlichen Stimmabgabe zu verfahren ist, steht weder im Grundgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundesrates. Sie kann nach Art. 51 Abs. 3 GG eigentlich gar nicht vorkommen.

      Selbstverständlich kann sie vorkommen. Steht doch alles im GG Artikel 51. "Die Stimmen können nur einheitlich abgegeben werden." Wenn nicht einheitlich abgestimmt wird, sind die Stimmen abgegeben, aber eben nicht einheitlich. Und, da es so nicht geht, zählen sie nicht. Da sie nur einheitlich abgegeben werden können, werden sie in einer anderen Form (gesplittet) nicht angenommen und können folglich auch nicht gezählt werden.


      Daß die einem Land zustehenden Stimmen durch den Widerspruch eines einzelnen Landesvertreters ungültig
      gemacht werden können und das Land damit seiner Stimmen beraubt würde, erscheint abwegig.


      Finde ich nicht. Warum sonst stünde im GG was von "einheitlicher Stimmabgabe", wenns die gar nicht gibt? Wenn die Länder das nicht wollen, müssen sie m.E. einen Stimmführer benennen. Aber vorher. Der kann nicht ausgeguckt werden gerade wie es beliebt.


      Im Zweifel hat wohl der Ministerpräsident oder - bei dessen Abwesenheit - sein Stellvertreter zu entscheiden, wie das Land abstimmt.

      Aus was leitet sich das her?


      Jedenfalls ist es stark übertrieben, von einem Verfassungsbruch durch Wowereit oder Stolpe zu sprechen.

      Daß Stolpe die Verfassung gebrochen hat, sagt ja niemand. Wohl aber seinen Koalitionsvertrag.
      Ob Wowereit die Verfassung gebrochen hat, werden wir noch erfahren. Ich weiß es schon. ;)
      Avatar
      schrieb am 31.03.02 08:51:14
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ franzei,

      die von Dir als abwegig bezeichnete Rechtsansicht (Ungültigkeit der Stimme), wurde vor dem Bundesratseklat in praktisch allen Grundgesetzkommentaren als die h.M. dargestellt.
      Daran hat man sich zu orientieren.

      Die ganzen Experten, die sich jetzt nach dem Streit äußern, sind für mich im wesentlichen Parteilobbyisten. Diesen Vorwurf muss sich auch Roman Herzog (CDU) gefallen lassen, obwohl ich ihn für kompetent und seine Interpretation des GG für nachvollziehbar und halte.

      Umgekehrt siehst Du Schönbohm als Verfassungsbrecher, weil er langsamer als Ziel war.

      Ich gehe jede Wette ein, dass Du den Sacherverhalt diametral entgegengesetzt beurteilen würdest, wenn Schönbohm bei der SPD und Stolpe und Wowereit bei der CDU ihre politische Heimat hätten.

      MfG


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