In Anlage KAP ausländische Dividenden wo eintragen ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.05.02 23:24:52 von
neuester Beitrag 07.05.02 13:46:51 von
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Hallo,
Ich hätte eine Frage.
Ich mache gerade meine Anlage KAP für das Steuerjahr 2001.
Ich besitze nur Aktien.
Die Jahresteuerbescheinigung der Bank weist nur das Anrechnungsverfahren aus. Es sind auch nur deutsche Aktien. Ich habe sie richtig in Anlage KAP Zeile 18 eingetragen!!!
------------------------------------------------------------
Zu Halbeinkünften stehen keine Aktien in der Jahresteuerbescheinigung. Gleichzeitig sind in der Jahressteuerbescheinigung auch keine ausländischen Aktien aufgeführt.
Da ich auch meine Dividenden ausländischer AG z.B. Aegon, McDonalds... ausweisen will, habe ich meine Belege der Dividendengutschriften rausgesucht. Dort steht Gutschrift Haleinkünfteverfahren.
Nun habe ich diese in die Anlage KAP Zeile 24 Halbeinkünfteverfahren eingetragen.
Wenn ich mir aber weiter die Anleitung zur Anlage KAP weiter durchlese, stoße ich urplötzlich bei ausländische Kapitalertäge Zeile 30-35 auf folgenden Hinweis "Dividenden von Aktien ausländischer Untern. im Inland gehandelt und Dividende durch inländiche Institute gezahlt gehören in Zeile 33.
Ja wer soll da noch mitkommen ? Gehören sie jetzt in Anlage KAP in Zeile 24 oder 33 ?
Wer kann mir helfen ? Ich habe übrigens meine KAP fast fertig. (SO ist ganz fertig). Es würde sich gar nicht lohnen jetzt noch zu einem STeuerberater zu gehen
mfg
Mr_Aegon
Ich hätte eine Frage.
Ich mache gerade meine Anlage KAP für das Steuerjahr 2001.
Ich besitze nur Aktien.
Die Jahresteuerbescheinigung der Bank weist nur das Anrechnungsverfahren aus. Es sind auch nur deutsche Aktien. Ich habe sie richtig in Anlage KAP Zeile 18 eingetragen!!!
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Zu Halbeinkünften stehen keine Aktien in der Jahresteuerbescheinigung. Gleichzeitig sind in der Jahressteuerbescheinigung auch keine ausländischen Aktien aufgeführt.
Da ich auch meine Dividenden ausländischer AG z.B. Aegon, McDonalds... ausweisen will, habe ich meine Belege der Dividendengutschriften rausgesucht. Dort steht Gutschrift Haleinkünfteverfahren.
Nun habe ich diese in die Anlage KAP Zeile 24 Halbeinkünfteverfahren eingetragen.
Wenn ich mir aber weiter die Anleitung zur Anlage KAP weiter durchlese, stoße ich urplötzlich bei ausländische Kapitalertäge Zeile 30-35 auf folgenden Hinweis "Dividenden von Aktien ausländischer Untern. im Inland gehandelt und Dividende durch inländiche Institute gezahlt gehören in Zeile 33.
Ja wer soll da noch mitkommen ? Gehören sie jetzt in Anlage KAP in Zeile 24 oder 33 ?
Wer kann mir helfen ? Ich habe übrigens meine KAP fast fertig. (SO ist ganz fertig). Es würde sich gar nicht lohnen jetzt noch zu einem STeuerberater zu gehen
mfg
Mr_Aegon
Auf Anlage KAP, S. 1 steht oben:
Inländische Kapitalerträge
Erst auf S. 2 steht oben
Ausländische Kapitalerträge
Außerdem ist bei Zeile 31 zu lesen: ....in der Anlage AUS
einzutragen...
Viel Spaß noch!
kroko
Inländische Kapitalerträge
Erst auf S. 2 steht oben
Ausländische Kapitalerträge
Außerdem ist bei Zeile 31 zu lesen: ....in der Anlage AUS
einzutragen...
Viel Spaß noch!
kroko
@Krokodil1
Freue mich schon wenn überhaupt jemand antwortet.
Danke.
Mußte mir allerdings Ihr Posting mehrmals lesen um mitzukommen. Also doch Zeile 24!!!
mfg
Mr_Aegon
Freue mich schon wenn überhaupt jemand antwortet.
Danke.
Mußte mir allerdings Ihr Posting mehrmals lesen um mitzukommen. Also doch Zeile 24!!!
mfg
Mr_Aegon
Hallo Mr. Aegon,
in Zeile 33 musst Du die ausländischen Dividenden eintragen und gleichzeitig noch in die Anlage AUS.
Nur dann kannst Du die ausländische Quellensteuer angerechnet oder abgezogen bekommen.
Faltobst
in Zeile 33 musst Du die ausländischen Dividenden eintragen und gleichzeitig noch in die Anlage AUS.
Nur dann kannst Du die ausländische Quellensteuer angerechnet oder abgezogen bekommen.
Faltobst
Hi, nochmal
Jetzt komme ich wieder ganz durcheinander!!!!
Natürlich ist z.B Aegon eine ausländische Dividende und ich zahle ausländische Quellensteuer. Bei Aegon letztes Jahr 2mal (im Mai und im September)da Halbjahresdividende.
Ich bin ausgegangen, daß ich erst in Zeile 33 etwas eintragen muß, wenn ich z,B, die Aegon-Aktie (Niederlande) z.B. in Luxemburg kaufe (egal ob ich in Amsterdam oder Frankfurt kaufe)und dort die Dividende aufs Konto dort in Luxemburg bekomme.
Und daß ich dann noch die Anlage AUS ausfüllen muß.
Das ist bei mir nicht der Fall!!! Also gehts mich nichts mehr an schloß ich.
Auch Anlage AUS die ich vom Finanzamt gar nicht bekommen habe geht mich dann nichts an, obwohl ich klar mindestenz einmal komplette Unterlagen angefordert habe.
------------------------------------------------------------
Was ist eigentlich Anlage AUS und warum schickt das FA das nicht mit im Zweifelsfall ?
------------------------------------------------------------
Stattdessen habe ich bei einer inländischen Bank die Aegon gekauft.
In der Jahresbescheinigung der Bank wird nur das Anrechnungsverfahren ausgewiesen. Dort sind nur inländische AKtien wie z.B Sixt ausgewiesen.
Die Aegon z.b: steht nirgends in der Jahresteuerbescheinigung.
Aber die Dividendengutschriften der Bank bei der Aegon enthalten klar den Hinweis -Halbeinkünfteverfahren-
Ich schloß daraus wenn ich im Inland Kunde bin, muß ich Zeile 24 ausweisen und füge als Beweis die Kopien der Dividendengutschriften bei. (natürlich bilde ich die Summen. Extrablatt oder EXCEL u.s.w.)
-------------------------------
Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als nochmals nachzufragen beim Finanzamt. Und das heißt den jetzt fertigen Ausgleich nochmal zu überarbeiten. Knapp werdender Abgabetermin u.s.w
Oder kann nochmal auf mein Problem eingegengen werden ?
Es wäre nett vielleicht kann mir jemand nochmal antworten und mir meien Unsicherheit nehmen. Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Mfg
Mr_Aegon
Jetzt komme ich wieder ganz durcheinander!!!!
Natürlich ist z.B Aegon eine ausländische Dividende und ich zahle ausländische Quellensteuer. Bei Aegon letztes Jahr 2mal (im Mai und im September)da Halbjahresdividende.
Ich bin ausgegangen, daß ich erst in Zeile 33 etwas eintragen muß, wenn ich z,B, die Aegon-Aktie (Niederlande) z.B. in Luxemburg kaufe (egal ob ich in Amsterdam oder Frankfurt kaufe)und dort die Dividende aufs Konto dort in Luxemburg bekomme.
Und daß ich dann noch die Anlage AUS ausfüllen muß.
Das ist bei mir nicht der Fall!!! Also gehts mich nichts mehr an schloß ich.
Auch Anlage AUS die ich vom Finanzamt gar nicht bekommen habe geht mich dann nichts an, obwohl ich klar mindestenz einmal komplette Unterlagen angefordert habe.
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Was ist eigentlich Anlage AUS und warum schickt das FA das nicht mit im Zweifelsfall ?
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Stattdessen habe ich bei einer inländischen Bank die Aegon gekauft.
In der Jahresbescheinigung der Bank wird nur das Anrechnungsverfahren ausgewiesen. Dort sind nur inländische AKtien wie z.B Sixt ausgewiesen.
Die Aegon z.b: steht nirgends in der Jahresteuerbescheinigung.
Aber die Dividendengutschriften der Bank bei der Aegon enthalten klar den Hinweis -Halbeinkünfteverfahren-
Ich schloß daraus wenn ich im Inland Kunde bin, muß ich Zeile 24 ausweisen und füge als Beweis die Kopien der Dividendengutschriften bei. (natürlich bilde ich die Summen. Extrablatt oder EXCEL u.s.w.)
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Dann bleibt mir wohl nichts anderes übrig als nochmals nachzufragen beim Finanzamt. Und das heißt den jetzt fertigen Ausgleich nochmal zu überarbeiten. Knapp werdender Abgabetermin u.s.w
Oder kann nochmal auf mein Problem eingegengen werden ?
Es wäre nett vielleicht kann mir jemand nochmal antworten und mir meien Unsicherheit nehmen. Ich hoffe ich habe mich verständlich genug ausgedrückt.
Mfg
Mr_Aegon
Hallo Mr. Aegon,
wo du ausl. Aktien kaufst, ist egal.
Es handelt sich immer um ausl. Kapitalerträge.
Für ausl. Quellensteuer gibt es keine Steuerbescheinigung.
Unter bestimmten Umständen ist sie aber trotzdem anrechenbar. Alles weitere wird jetzt zu ausführlich.
Falls Du Kapitaleinkünfte in nennenswertem Umfang hast, solltest Du dir mal überlegen, fachkundigen Rat einzuholen.
Fallobst
wo du ausl. Aktien kaufst, ist egal.
Es handelt sich immer um ausl. Kapitalerträge.
Für ausl. Quellensteuer gibt es keine Steuerbescheinigung.
Unter bestimmten Umständen ist sie aber trotzdem anrechenbar. Alles weitere wird jetzt zu ausführlich.
Falls Du Kapitaleinkünfte in nennenswertem Umfang hast, solltest Du dir mal überlegen, fachkundigen Rat einzuholen.
Fallobst
Eben nicht Zeile 24!
Die Voderseite der Anlage KAP ist für
INLÄNDISCHE Kapitalerträge
(Steht bei Zeile 1 in weiß mit schwarzem Hintergrund).
Die Rückseite (S. 2) ist für "AUSLÄNDISCHE Kapitalerträge"
(bei Zeile 30, oben weiß mit schwarzem Hintergrund).
Was das FA mit den "kompletten Unterlagen" angeht:
woher wollen die wissen, wieviel Kinder Du in Australien von der
Steuer absetzen möchtest, ob Du ausländische Zinsen bekommst,
ob Du Gewerbetreibender bist usw....
Nächstes Jahr wirst Du wahrscheinlich alle "Anlagen" unaufgefordert
zugesandt bekommen, die Du dieses Jahr abgegeben hast.
kroko
Die Voderseite der Anlage KAP ist für
INLÄNDISCHE Kapitalerträge
(Steht bei Zeile 1 in weiß mit schwarzem Hintergrund).
Die Rückseite (S. 2) ist für "AUSLÄNDISCHE Kapitalerträge"
(bei Zeile 30, oben weiß mit schwarzem Hintergrund).
Was das FA mit den "kompletten Unterlagen" angeht:
woher wollen die wissen, wieviel Kinder Du in Australien von der
Steuer absetzen möchtest, ob Du ausländische Zinsen bekommst,
ob Du Gewerbetreibender bist usw....
Nächstes Jahr wirst Du wahrscheinlich alle "Anlagen" unaufgefordert
zugesandt bekommen, die Du dieses Jahr abgegeben hast.
kroko
Hi,
Danke für Eure Hilfe.
Also doch Zeile 33. Dazu noch Anlage AUS zuschicken lassen und ausfüllen.
Aber da kann man leicht durcheinander kommen.
Bin froh diese Hürde genommen zu haben.
Jetzt hoffentlich keine großen Schwierigkeiten bei AUS.
Mfg
Mr_Aegon
Danke für Eure Hilfe.
Also doch Zeile 33. Dazu noch Anlage AUS zuschicken lassen und ausfüllen.
Aber da kann man leicht durcheinander kommen.
Bin froh diese Hürde genommen zu haben.
Jetzt hoffentlich keine großen Schwierigkeiten bei AUS.
Mfg
Mr_Aegon
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