HV-Bericht Global Capital Management von GSC Research - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.05.02 13:40:40 von
neuester Beitrag 05.06.02 00:07:26 von
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Der detaillierte Bericht ist unter
http://212.63.80.132/public/contents/Article.cfm?PosFN=HVBer…
kostenfrei (da Rubrik GSCaution) abrufbar.
Viel Spaß bei der Lektüre!
Gruß Matthias
http://212.63.80.132/public/contents/Article.cfm?PosFN=HVBer…
kostenfrei (da Rubrik GSCaution) abrufbar.
Viel Spaß bei der Lektüre!
Gruß Matthias
grotesk
zuerst möchte ich vorwegschicken, dass beschlüsse nichtig sind da sie nicht an dem ort stattfanden der in der einladung angegeben war. gerne bin ich dennoch bereit nach meinem wissen die fragen zu beantworten...
Grotesk ist wohl der richtige Ausdruck, obwohl mir bizarr zuerst in den Sinn kam!
Bye, Q
Bye, Q
Mir fällt da nur folgendes ein: Wie sollen sich die Märkte jemals erholen, wenn an jeder Ecke nur abgezockt und betrogen wird? Denn Grundlage jeglichen Handelns ist ja wohl Vertrauen - und das ist nicht mehr existent!
Dies gilt übrigens auch für sehr viele andere Bereiche unseres Wirtschaftssystems.
Dies gilt übrigens auch für sehr viele andere Bereiche unseres Wirtschaftssystems.
.
@ wallstone
welcher ort stand denn in der einladung ?
.
@ wallstone
welcher ort stand denn in der einladung ?
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in der einladung stand im hotel in einem sitzungssaal...
wenn die hv nun vor dem saal stattfindet ist sie nichtig .... habe einen ähnlichen prozess schon mal gehabt...
unabhängig davon wurden sowieso keine beschlüsse gefasst.
die fragen die gestellt worden sind versuche ich und der ar zum großen teil auch vom vorstand herauszubekommen... der reded aber mit keinem... und gibt selbst dem ar vorsitzenden keine infos...
wenn die hv nun vor dem saal stattfindet ist sie nichtig .... habe einen ähnlichen prozess schon mal gehabt...
unabhängig davon wurden sowieso keine beschlüsse gefasst.
die fragen die gestellt worden sind versuche ich und der ar zum großen teil auch vom vorstand herauszubekommen... der reded aber mit keinem... und gibt selbst dem ar vorsitzenden keine infos...
Versucht sich doch dieser Spinner noch einen
Heiligenschein anzulegen.
Wenn er mir unter die Finger kommt kriegt er
einen Satz heiße Ohren von mir.
Propus
Heiligenschein anzulegen.
Wenn er mir unter die Finger kommt kriegt er
einen Satz heiße Ohren von mir.
Propus
Einfach klasse, wenns die GCM nicht schon gäbe - man müsste Sie erfinden. Nur schade dass hier viele Leute viel Geld verloren haben, aber wenns noch ein kleines bißchen Gerechtigkeit in Deutschland gibt landen Wallstone und Co für Ihre Abzocke noch dort wo viele andere Finanzhaie schon längst sein müssten.
Bis dahin amüsiere ich mich weiter über Wallstone und GCM:
"9.) Droht unserer Gesellschaft eine Zahlungsunfähigkeit? Wenn ja: wann und warum?"
Was eine Frage.. Und dass GSC Research allen ernstes glaubt im Frankfurter Bahnhofsviertel jemanden von der GCM an ein Telefon zu bekommen. Die Immobilien dort sind zwar nicht wirklich teuer, aber ich würde mich sehr wundern wenn dort ausser einem Briefkastenschild irgendwas auch nur Büroähnliches von der GCM angemietet ist.
Bis dahin amüsiere ich mich weiter über Wallstone und GCM:
"9.) Droht unserer Gesellschaft eine Zahlungsunfähigkeit? Wenn ja: wann und warum?"
Was eine Frage.. Und dass GSC Research allen ernstes glaubt im Frankfurter Bahnhofsviertel jemanden von der GCM an ein Telefon zu bekommen. Die Immobilien dort sind zwar nicht wirklich teuer, aber ich würde mich sehr wundern wenn dort ausser einem Briefkastenschild irgendwas auch nur Büroähnliches von der GCM angemietet ist.
@mikal... ich habe meine tel nr. mehrfach gepostet bin immer zu erreichen.. falls es jemand breits gemerkt hat hat es keinen sinn mit dem vorstand irgendwie vernünftig zu kommunizieren... so ging es mir und dem ar-vorsitzenden in den letzten 2 jahren...
tel. 069-46990896 email: asglobal@gmx.de
werde in kürze soweit wie möglich die fragen beantworten....
tel. 069-46990896 email: asglobal@gmx.de
werde in kürze soweit wie möglich die fragen beantworten....
@mikal: der Bericht gibt lediglich die gestellten und protokollierten Fragen wider - und offiziell hat die Gesellschaft dazu, ob sie zahlungsunfähig ist, unseres Wissens noch nie etwas gesagt
Was die Erreichbarkeit angeht: man sollte als objektiver Berichterstatter nur über Fakten berichten - dass angesichts der Vorgänge um die Gesellschaft nicht ernsthaft mit einem Abheben des Hörers zu rechnen war, ist uns natürlich auch klar....
Gruß Matthias
Was die Erreichbarkeit angeht: man sollte als objektiver Berichterstatter nur über Fakten berichten - dass angesichts der Vorgänge um die Gesellschaft nicht ernsthaft mit einem Abheben des Hörers zu rechnen war, ist uns natürlich auch klar....
Gruß Matthias
.
@ wallstone, posting 7
ich kann mich an eine HV der DBBH erinnern, die nicht in den Räumen stattfand, zu denen eingeladen wurde, sondern im hessischen Landtag. Alles war gültig !
.
@ wallstone, posting 7
ich kann mich an eine HV der DBBH erinnern, die nicht in den Räumen stattfand, zu denen eingeladen wurde, sondern im hessischen Landtag. Alles war gültig !
.
Was ist das bloß für ein Sauhaufen - die GCM !
Ich hab jedenfalls keine Einladung zu irgendeiner
Versammlung erhalten, und auch auf meine schriftlichen
Anfragen habe ich seit Monaten keine Antwort erhalten.
Dies dürfte zwar niemanden überraschen, ist aber
trotzdem eine riesen Schweinerei.
Sind diese Kerle denn nicht aufzutreiben, damit man denen
mal handfest das sagen kann, was diese verdienen ?
Gruß
Holly.Richi
Ich hab jedenfalls keine Einladung zu irgendeiner
Versammlung erhalten, und auch auf meine schriftlichen
Anfragen habe ich seit Monaten keine Antwort erhalten.
Dies dürfte zwar niemanden überraschen, ist aber
trotzdem eine riesen Schweinerei.
Sind diese Kerle denn nicht aufzutreiben, damit man denen
mal handfest das sagen kann, was diese verdienen ?
Gruß
Holly.Richi
Hallo wallstone , offenbar kennst Du den Text
des Bundesanzeigers nicht .
Dort steht nur Ibis Hotel , Speicherstr. 3-5
in Frankfurt am Main .
des Bundesanzeigers nicht .
Dort steht nur Ibis Hotel , Speicherstr. 3-5
in Frankfurt am Main .
@Matthias
Habe den Bericht bei GSC über die HV der GCM gerade gelesen. Eine Frage dazu: War einer der beiden Teilnehmer von GSC oder war der GSC-Vertreter lediglich als Journalist anwesend?
Habe den Bericht bei GSC über die HV der GCM gerade gelesen. Eine Frage dazu: War einer der beiden Teilnehmer von GSC oder war der GSC-Vertreter lediglich als Journalist anwesend?
Hallo John_Law,
einer der beiden Anwesenden hat sich freundlicherweise bereit erklärt, auch für GSC einen Bericht zu erstellen.
Gruß Matthias
einer der beiden Anwesenden hat sich freundlicherweise bereit erklärt, auch für GSC einen Bericht zu erstellen.
Gruß Matthias
kann mal jemand die Präsenzliste hier reinkopieren...?
Einer hattte über 135.000 Stücke zu presentieren.
Ein weiterer 26.000 glaube ich. Diese bereiten einen
Mercher vor mit einer börsennotierten AG. Einer wird wohl
den Aufsichtsrat stellen.
Wieso war Schmidtchen denn nicht da ? Da Du ja leider keine
Aktien hast sollte es Dir doch egal sein was beschlossen
wird.
Nach recherschen wird der ganze Schmidt Clan noch schwer bluten müssen. Das wird Papa Schmidt aber nicht gefallen.
Ein weiterer 26.000 glaube ich. Diese bereiten einen
Mercher vor mit einer börsennotierten AG. Einer wird wohl
den Aufsichtsrat stellen.
Wieso war Schmidtchen denn nicht da ? Da Du ja leider keine
Aktien hast sollte es Dir doch egal sein was beschlossen
wird.
Nach recherschen wird der ganze Schmidt Clan noch schwer bluten müssen. Das wird Papa Schmidt aber nicht gefallen.
ich glaube da irrst du dich aber ganz gewaltig...
es die größten aktionäre haben ca 40. und 50 tsd Aktien.. mein Aktienpaket von ca. 150 tsd war nicht da...
somit gibt es nur kleinere Aktionäre... mit allen über 10.000 steh ich in engem kontakt...
es die größten aktionäre haben ca 40. und 50 tsd Aktien.. mein Aktienpaket von ca. 150 tsd war nicht da...
somit gibt es nur kleinere Aktionäre... mit allen über 10.000 steh ich in engem kontakt...
@ wallstone
Wenn das alles so ist, wie Du behauptest, dann solltest Du ja eigentlich die größten Interessen an einer erfolgreichen Sanierung der GCM haben.
Auf den ersten Blick denke ich, daß diese Interessen nicht vorhanden sind.
Wenn das alles so ist, wie Du behauptest, dann solltest Du ja eigentlich die größten Interessen an einer erfolgreichen Sanierung der GCM haben.
Auf den ersten Blick denke ich, daß diese Interessen nicht vorhanden sind.
Glöckchen: "Einer hattte über 135.000 Stücke zu presentieren.
Ein weiterer 26.000 glaube ich. Diese bereiten einen
Mercher vor mit einer börsennotierten AG."
3 Sätze, 2 Schreibfehler! Au backe! Das Niveau unter GCM Aktionären scheint ja sehr hoch zu sein...
Witzig auch, daß zwei Aktionäre einen Merger vorbereiten!
Und ein "Mercher" der GCM mit einer börsennotierten AG wäre ja echt eine Bereicherung für den Kapitalmarkt...
Ein weiterer 26.000 glaube ich. Diese bereiten einen
Mercher vor mit einer börsennotierten AG."
3 Sätze, 2 Schreibfehler! Au backe! Das Niveau unter GCM Aktionären scheint ja sehr hoch zu sein...
Witzig auch, daß zwei Aktionäre einen Merger vorbereiten!
Und ein "Mercher" der GCM mit einer börsennotierten AG wäre ja echt eine Bereicherung für den Kapitalmarkt...
Die Pakete mit 40. und 50.000 und Schmidt seine angeblichen
150.000 existieren leider nicht nur in der Fantasie eines
Träumers.
Warum war denn Schmidt nicht auf der HV ??
Angst vor Taschenpfändung ?
150.000 existieren leider nicht nur in der Fantasie eines
Träumers.
Warum war denn Schmidt nicht auf der HV ??
Angst vor Taschenpfändung ?
weil keine hv stattgefunden hat... die wurde auf drängen des ar vorsitzenden abgesagt... weil die einladung nicht dem aktiengesetz entsprochen hat... hab ich doch gepostet...
steht alles im anderen thread...
steht alles im anderen thread...
@wallstone,
Die Einladung entsprach schon dem Aktiengesetz, aber zu den einzelnen Tagesordnungspunkten war keine Beschlußfassung möglich, da sie nicht der im Aktiengesetz vorgeschriebenen Form entsprachen.
Wenn man sich entscheidet, die HV aus diesem Grunde wieder abzusagen, hätte man das eben wieder im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Das ist aber nicht geschehen (wer hätte das auch bei dieser Gesellschaft erwartet).
Kannst ja die HV anfechten, wenn es Dir wichtig ist.
Mal eine Frage an alle:
Wenn eine HV ohne AR stattfindet, wer unterzeichnet dann die Niederschrift nach §130 AktG?
Die Einladung entsprach schon dem Aktiengesetz, aber zu den einzelnen Tagesordnungspunkten war keine Beschlußfassung möglich, da sie nicht der im Aktiengesetz vorgeschriebenen Form entsprachen.
Wenn man sich entscheidet, die HV aus diesem Grunde wieder abzusagen, hätte man das eben wieder im Bundesanzeiger veröffentlichen müssen. Das ist aber nicht geschehen (wer hätte das auch bei dieser Gesellschaft erwartet).
Kannst ja die HV anfechten, wenn es Dir wichtig ist.
Mal eine Frage an alle:
Wenn eine HV ohne AR stattfindet, wer unterzeichnet dann die Niederschrift nach §130 AktG?
ich würde mal sagen wir haben hier wieder ein präzedenzfall der ebenso wie die frage nach der rechtmäßigkeit des beschlusses des bundesrates, bezüglich des einwanderungsgesetzes, höchstrichterlich entschieden werden müsste.
wenn ja keiner das protokoll unterschreibt kann es auch keiner beim amtsgericht hinterlegen... wenn es beim amtsgericht hinterlegt worden wäre, dann könnte man es auch einsehen und man wüßte wer da war. die frage ist natürlich, wenn kein notar da war, wer bestätigt den anwesenden dass sie aktionäre sind und die aktien du diesem zeitpunkt im besitz haben.
der knackpunkt liegt aber daran , dass alle aktionäre die vor ablauf der drei tagesfrist angemeldet waren, abgesagt wurde.
somit kann die versammlung von zwei aktionären durchgeführt worden sein, die sowieso nicht rechtzeitig angemeldet waren und auch die aktien nicht hinterlegt hatten, bzw. keine eintrittskarten oder stimmkarten hatten....
ich bin aber der meinung das auf grund der enormen volkswirtschaflichen bedeutung für die bundesrepublik die sachlage höchstrichterlich geklärt werden sollte....
wenn ja keiner das protokoll unterschreibt kann es auch keiner beim amtsgericht hinterlegen... wenn es beim amtsgericht hinterlegt worden wäre, dann könnte man es auch einsehen und man wüßte wer da war. die frage ist natürlich, wenn kein notar da war, wer bestätigt den anwesenden dass sie aktionäre sind und die aktien du diesem zeitpunkt im besitz haben.
der knackpunkt liegt aber daran , dass alle aktionäre die vor ablauf der drei tagesfrist angemeldet waren, abgesagt wurde.
somit kann die versammlung von zwei aktionären durchgeführt worden sein, die sowieso nicht rechtzeitig angemeldet waren und auch die aktien nicht hinterlegt hatten, bzw. keine eintrittskarten oder stimmkarten hatten....
ich bin aber der meinung das auf grund der enormen volkswirtschaflichen bedeutung für die bundesrepublik die sachlage höchstrichterlich geklärt werden sollte....
ich habe nun heute mit meinem anwalt darüber gesprochen ob nun die hv und die beschlüsse rechtens sind... mein anwalt.. (zur info seit über 30 jahren im geschäft und auf konkursverwaltungen und gesellschaftsrecht und aktiengesellschaten spezialisert )
meinte das dies eine schwierige frage wäre da er noch von keinem ähnlichen fall gehört habe, aber gegen eine honorar von 10.000 euro könne er mir genaue auskunft geben..
meine frage: hat jemand 10000 euro übrig um dies zu klären ?
meinte das dies eine schwierige frage wäre da er noch von keinem ähnlichen fall gehört habe, aber gegen eine honorar von 10.000 euro könne er mir genaue auskunft geben..
meine frage: hat jemand 10000 euro übrig um dies zu klären ?
@ wallstone
Biete ihm doch ein kleines Aktienpaket aus Deinem Besitz an !!
Biete ihm doch ein kleines Aktienpaket aus Deinem Besitz an !!
Einen ganz schön teuren Anwalt hast Du...
Hallo wallstone,
ich darf zwar keine Rechtebratung machen, aber ich würde Dir für 1000€ (1/10tel) ein Gerichtsurteil kopieren, aus dem du alles nötige herauslesen kannst. Das kannst Du als Referenz für deine Meinungsbildung nehmen. Was anderes kann Dir dein Anwalt eigentlich auch nicht geben. Der schaut nämlich auch nur nach der bisherigen Rechtssprechung.
Ist das ein Wort ? Ein Schmidtchen ein Wort ?
gruss
ich darf zwar keine Rechtebratung machen, aber ich würde Dir für 1000€ (1/10tel) ein Gerichtsurteil kopieren, aus dem du alles nötige herauslesen kannst. Das kannst Du als Referenz für deine Meinungsbildung nehmen. Was anderes kann Dir dein Anwalt eigentlich auch nicht geben. Der schaut nämlich auch nur nach der bisherigen Rechtssprechung.
Ist das ein Wort ? Ein Schmidtchen ein Wort ?
gruss
na mit der hv war eigentlich nicht der hauptgrund des gespräches mit dem anwalt sondern sanierung der gcm. dieses thema stellt sich etwas schwierig dar, weil der vorstand seit 2 jahren jegliche informationen verweigert. sicherlich gibt es juristische möglichkeiten dazwischenzufunken nur ist eben eine diplomatische lösung anzustreben. meine überlegungen gehen nun dahin die mbp aus der gcm herauszulösen ( GK 1 Mio Euro , teileingezahlt 25%, aber ohne geld und schulden) dann ein kap schnitt so dass mbp noch 250 tsd euro gk hat. anschließned wird ein umtauschangebot an die freien gcm aktionäre gemacht die gcm aktien im verhältniss 2:1 in mbp aktien zu tauschen. somit würde der prozentuale Anteil der aktionäre gleich bleiben. anschließend wird mbp in Global Capital Management AG umbenannt.
somit wäre dann die GCM II schuldenfrei und hätte eine maßgeblich Beteiligung an der GCM I die wiederum an der 3D
die wichtigsten gcm aktionäre unterstützen dieses verfahren...
was mein ihr dazu....
aber bitte nur konstruktive ( auch sehr kritische) äusserungen !
somit wäre dann die GCM II schuldenfrei und hätte eine maßgeblich Beteiligung an der GCM I die wiederum an der 3D
die wichtigsten gcm aktionäre unterstützen dieses verfahren...
was mein ihr dazu....
aber bitte nur konstruktive ( auch sehr kritische) äusserungen !
@ wallstone
Generell bin ich zu allem bereit, um die Aktionärsgelder zu retten. Nur weitere größere Kapitaleinlagen möchte ich keine mehr erbringen.
Generell bin ich zu allem bereit, um die Aktionärsgelder zu retten. Nur weitere größere Kapitaleinlagen möchte ich keine mehr erbringen.
@wallstone
Also gut:
Kannst Du denn so einfach eine Gesellschaft aus einer anderen herauslösen? Dieses ist doch nur möglich, wenn die Gläubiger der GCM zustimmen.
Also gut:
Kannst Du denn so einfach eine Gesellschaft aus einer anderen herauslösen? Dieses ist doch nur möglich, wenn die Gläubiger der GCM zustimmen.
herauslösen heist kaufen ! da der wert der gesellschaft im prinzip null ist kann man es für einen symbolischen preis kaufen. andererseits sollen die gläubiger ja ein vergleich angeboten bekommen. die gcm ist ja noch nicht im insolvenzverfahren ! aber das problem ist juristisch lösbar..
@wallstone
... und wer soll die mbp kaufen?
... und wer soll die mbp kaufen?
.
@ John__Law (posting # 24)
aus Arbeitshandbuch für die HV, Rüdiger Volhard "Die Protokollierung":
...
Diese Niederschrift ist allerdings – entgegen dem Gesetzeswortlaut – von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen, mag dies der Vorsitzende des Aufsichtsrats sein oder nicht [Hüffer §130 AktG Rn 14e]; denn das Gesetz geht nur als selbstverständlich davon aus, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrates die Versammlung leitet, wie dies meist der Fall ist.
Bestimmungen, aus denen sich kraft Gesetzes ergäbe, wer die HV zu leiten hat, gibt es nicht, nur Bestimmungen, die einen Versammlungsleiter voraussetzen.
...
Somit kann das Protokoll dieser HV gültig sein, wenn auch der restliche Inhalt vollständig ist.
Dem amtierenden Vorstand könnte man mit Hilfe des Registergerichtes etwas Dampf machen. Die entsprechende Möglichkeit bietet, glaube ich, § 325 HGB in Verbindung mit § 407 AktG. Verlangt gleich die Festsetzung des Höchstsatzes bei Eurem Antrag. Einer stellt den Antrag für das Jahr 1999, ein anderer für das Jahr 2000 und schon häufen sich die Anträge bei einer Gesellschaft. Lasst Euch nicht auf lange Fristgewährungen ein, es war schon genügend Zeit - mehr als genug.
Viel Erfolg
.
@ John__Law (posting # 24)
aus Arbeitshandbuch für die HV, Rüdiger Volhard "Die Protokollierung":
...
Diese Niederschrift ist allerdings – entgegen dem Gesetzeswortlaut – von dem jeweiligen Versammlungsleiter zu unterzeichnen, mag dies der Vorsitzende des Aufsichtsrats sein oder nicht [Hüffer §130 AktG Rn 14e]; denn das Gesetz geht nur als selbstverständlich davon aus, daß der Vorsitzende des Aufsichtsrates die Versammlung leitet, wie dies meist der Fall ist.
Bestimmungen, aus denen sich kraft Gesetzes ergäbe, wer die HV zu leiten hat, gibt es nicht, nur Bestimmungen, die einen Versammlungsleiter voraussetzen.
...
Somit kann das Protokoll dieser HV gültig sein, wenn auch der restliche Inhalt vollständig ist.
Dem amtierenden Vorstand könnte man mit Hilfe des Registergerichtes etwas Dampf machen. Die entsprechende Möglichkeit bietet, glaube ich, § 325 HGB in Verbindung mit § 407 AktG. Verlangt gleich die Festsetzung des Höchstsatzes bei Eurem Antrag. Einer stellt den Antrag für das Jahr 1999, ein anderer für das Jahr 2000 und schon häufen sich die Anträge bei einer Gesellschaft. Lasst Euch nicht auf lange Fristgewährungen ein, es war schon genügend Zeit - mehr als genug.
Viel Erfolg
.
ach ja da errinnere ich mich noch eine HV der Hornblower Fischer AG vor ca 15 Jahren... irgenwie hatten sich damals bergmann (NYB und Fischer heftig gezofft) beide hauptaktionäre und man konnte sich irgendwie nicht über den versamlungsleiter einigen... da wurde derjenige vorgeschlagen der von den kleinaktionären die meisten aktien hat, das war ich dann plötzlich.... hab es aber dann nicht gemacht, die versammlung war aber echt lustig !
wegen gcm hv, ich denke mal das das protokoll nicht beim gericht eingereicht wurde..
aber ich beantrage nun eine gerichtlichee bestellung des AR sowie eventuell eine a.O HV. durch eine minderheit. die kann ich auch ohne den vorstand abhalten und die Aufsichtsräte besetzen.
wegen gcm hv, ich denke mal das das protokoll nicht beim gericht eingereicht wurde..
aber ich beantrage nun eine gerichtlichee bestellung des AR sowie eventuell eine a.O HV. durch eine minderheit. die kann ich auch ohne den vorstand abhalten und die Aufsichtsräte besetzen.
@242452
Danke für den Hinweis.
Weißt Du auch, was geschehen muß, damit die Verschiebung einer HV rechtskräftig ist.
Kann mir nicht vorstellen, daß es ausreicht, den Aktionären die Absagung nur mitzuteilen.
Danke für den Hinweis.
Weißt Du auch, was geschehen muß, damit die Verschiebung einer HV rechtskräftig ist.
Kann mir nicht vorstellen, daß es ausreicht, den Aktionären die Absagung nur mitzuteilen.
ich würde mal sagen es reicht wenn mann allen angemeldeten aktionären telefonisch absagt...
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