VL - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.07.02 19:43:10 von
neuester Beitrag 25.07.02 10:21:53 von
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kann mir jemand sagen, ob ich meine vl-leistungen auch in aktienfonds anlegen kann, die keine zulage vom staat erhalten ? d.h. in jedem beliebigen aktienfonds?
danke für info
udolli
danke für info
udolli
So weit ich weiß, wird die Prämie vom Staat nur bei Investmentfonds gezahlt, die die Voraussetzung dafür erfüllen.
Hier findest Du die aktuellen VL-Fonds für 2002:
http://www.bvi.de/ifis/liste_vl_fonds.jsp?download1=MDOL-4NU…
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Gruss Thomas
http://www.top-boersenlinks.de/
Hier findest Du die aktuellen VL-Fonds für 2002:
http://www.bvi.de/ifis/liste_vl_fonds.jsp?download1=MDOL-4NU…
Hoffe Dir weitergeholfen zu haben.
Gruss Thomas
http://www.top-boersenlinks.de/
@thomas1963
ich bekomme KEINE Prämie vom Staat. deshalb wollte ich wissen,ob es fonds gibt die ich wählen kann, die nicht die voraussetzung für die prämie erfüllen. in der liste vom bvi sind nur fonds enthalten die die voraussetzung erfüllen. frage also, ich bekomme keine prämie vom staat aber vl vom arbeitgeber. kann ich z.b. den fidelty european growth fund wählen, der nicht die prämienvoraussetzung erfüllt. ich kann auf keiner webseite irgendwie infos finden.
danke
udolli
ich bekomme KEINE Prämie vom Staat. deshalb wollte ich wissen,ob es fonds gibt die ich wählen kann, die nicht die voraussetzung für die prämie erfüllen. in der liste vom bvi sind nur fonds enthalten die die voraussetzung erfüllen. frage also, ich bekomme keine prämie vom staat aber vl vom arbeitgeber. kann ich z.b. den fidelty european growth fund wählen, der nicht die prämienvoraussetzung erfüllt. ich kann auf keiner webseite irgendwie infos finden.
danke
udolli
ich habe die frage von vorne herein so verstanden, wie es udolli jetzt noch mal ausführlicher beschrieben hat! eine sehr interessante frage auf die ich noch nie gekommen bin, die mich aber jetzt auch brennend interessiert. Kann man vl vom arbeitgeber in beliebigen fonds anlegen, wenn man keine prämie bekommt oder aber auf diese pfeift?
tina
tina
@udolli
Du bekommst keine staatliche Förderung, folglich kannst du dein Geld in alle Fonds anlegen, die deinen Sparbetrag akzeptieren. Darüberhinaus bist du auch nicht an die staatlichen Zeiträume gebunden, d.h. wenn du Geld benötigst muß es nicht 6 + 1 Jahr liegen.
Grund: Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme der Unternehmung, nicht des Staates, die du auch als solche auf deinem Lohnzettel angeben wird und als Einkommen versteuert werden muß.
Ciao BigLinus
Du bekommst keine staatliche Förderung, folglich kannst du dein Geld in alle Fonds anlegen, die deinen Sparbetrag akzeptieren. Darüberhinaus bist du auch nicht an die staatlichen Zeiträume gebunden, d.h. wenn du Geld benötigst muß es nicht 6 + 1 Jahr liegen.
Grund: Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme der Unternehmung, nicht des Staates, die du auch als solche auf deinem Lohnzettel angeben wird und als Einkommen versteuert werden muß.
Ciao BigLinus
@bigLinus
@wksaul
je länger man sich um eine angelegenheit kümmert, desto mehr fliessen die informationen. es ist also möglich, in nicht förderungsfähige aktienfonds seinen vlbeitrag anzusparen, wenn folgende voraussetzung gegeben ist:
1. der sitz der fondsgesellschaft in deutschland sich befindet. alle z.b. in luxenburg sitzende gesellschaften kommen nicht in frage. dazu muß man wissen, daß der vlgeber (arbeitgeber in dem fall als dritte person) den vl-betrag an die investmentgesellschaft einzahlt und nicht der vlnehmer (arbeitnehmer). ich sage als stichwort hier "geldwäschegesetz ".
2. mit der sich in deutschland sitzenden gesellschaft in verbindung setzen und nachfragen wie der ablauf ist. es kommen dann auch nur fonds in frage die nicht dem luxenburger recht unterliegen. bei dws ist dies kein problem. der antrag eines vl-vertrages (z.B. VBI) funktioniert genauso wie bei den vl-fonds der dws.
yep und damit wissen wir wieder etwas mehr. würde mich aber nicht wundern, wenn es doch kleine schlupflöcher gibt.
gruss udolli
@wksaul
je länger man sich um eine angelegenheit kümmert, desto mehr fliessen die informationen. es ist also möglich, in nicht förderungsfähige aktienfonds seinen vlbeitrag anzusparen, wenn folgende voraussetzung gegeben ist:
1. der sitz der fondsgesellschaft in deutschland sich befindet. alle z.b. in luxenburg sitzende gesellschaften kommen nicht in frage. dazu muß man wissen, daß der vlgeber (arbeitgeber in dem fall als dritte person) den vl-betrag an die investmentgesellschaft einzahlt und nicht der vlnehmer (arbeitnehmer). ich sage als stichwort hier "geldwäschegesetz ".
2. mit der sich in deutschland sitzenden gesellschaft in verbindung setzen und nachfragen wie der ablauf ist. es kommen dann auch nur fonds in frage die nicht dem luxenburger recht unterliegen. bei dws ist dies kein problem. der antrag eines vl-vertrages (z.B. VBI) funktioniert genauso wie bei den vl-fonds der dws.
yep und damit wissen wir wieder etwas mehr. würde mich aber nicht wundern, wenn es doch kleine schlupflöcher gibt.
gruss udolli
Leider ist nicht alles was udolli schreibt richtig.
Nicht der Sitz der Fondsgesellschaft ist entscheidend, sondern der Ort wo die Fonds verwahrt werden.
Das heisst, es können auch luxemburger Fonds für VL genutzt werden, wenn die Anteile bei einer Bank (oder Investmentgesellschaft) in Deutschland verwahrt werden.
Mittlerweile gibt es Banken die ausländische Fonds wie z.B. Templeton Growth, Fidelity European Growth, Gartmore, Henderson, Threadneedle, Pioneer, ... anbieten.
Nicht der Sitz der Fondsgesellschaft ist entscheidend, sondern der Ort wo die Fonds verwahrt werden.
Das heisst, es können auch luxemburger Fonds für VL genutzt werden, wenn die Anteile bei einer Bank (oder Investmentgesellschaft) in Deutschland verwahrt werden.
Mittlerweile gibt es Banken die ausländische Fonds wie z.B. Templeton Growth, Fidelity European Growth, Gartmore, Henderson, Threadneedle, Pioneer, ... anbieten.
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