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    Welche Portoform beim Kündigungen? Eure Erfahrungen mit schriftl. Kündigungen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.08.02 15:15:03 von
    neuester Beitrag 04.08.02 22:27:29 von
    Beiträge: 11
    ID: 615.492
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      Avatar
      schrieb am 04.08.02 15:15:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Frage an die Juristen unter Euch:

      welche Portoform ist bei Kündigungen von z. B. Handy-, Versicherungsverträgen etc. zu wählen? Reicht ein normales "Einwurfeinschreiben" aus, oder muss es ein "Übergabeeinschreiben" oder sogar eines mit Rückschein sein, um im Zweifelsfall zu obsiegen?
      Bedanke mich bei Euch schon einmal im voraus für Euer Fachwissen bzw. Eure Erfahrungen mit schriftl. Kündigungen.

      B.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 15:33:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es empfiehlt sich, diese Verträge nicht erst auf den "letzten Drücker" zu kündigen. Kündige einfach schon Wochen vorher und bitte um Bestätigung. Sollte die nicht kommen, kannst du immer noch per Einschreiben kündigen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 16:42:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hi berni,

      der Tipp von Nataly ist ok und vor allem schont er den Geldbeutel.

      Falls allerdings vor Ablauf der Frist keine Reaktion kommt (Anmerkung: für mich ein Zeichen einer nicht vorhandenen Seriösität), sollte schon ein Einschreiben mit Rückschein herhalten.
      Wie das Ding heute heisst, weis ich nicht.
      Aber ein "Einschreiben" ohne Nachweis, wer das Schreiben wann erhalten hat, ist wertlos. Ein normales Einschreiben kostet ein Vielfaches eines normalen Briefes, hat aber wenig Beweiswert. Es beweist allein, dass das Schreiben in die Welt geschickt worden ist, mehr nicht.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 18:08:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi nochmal,
      vielen Dank für die Ratschläge. Wäre aber froh, wenn ich noch ein paar fundierte Meinungen zu den Einschreibearten und deren Beweismöglichkeiten bekommen könnte.
      Gruß,

      b.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 18:12:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      einwurf reicht - brauchst aber theoretisch oder praktisch einen zeugen, was in dem schreiben drin stand

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      Avatar
      schrieb am 04.08.02 18:42:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hier einige Webadressen zm Nachlesen:

      http://www.paritaet.org/berlin/bw/archiv/0598_05b.htm

      http://www.deutschepost.de/direktmarketing/service/download_…

      http://www.vlwn.de/hilfen/Zusatzleist.doc

      Wenn du unbedingt nachweisen willst oder musst, dass deine Kündigung angekommen ist, dann kommst du um den Rückschein wohl nicht rum.
      Bei unseriösen Firmen kann es vorkommen, dass behauptet wird, es sei lediglich ein leerer Umschlag angekommen. Abhilfe: Zeuge, der aussagen kann, welchen Inhalt das Schreiben hatte oder Fensterbriefumschlag.
      Bei Einlage der Benachrichtigung in das Postfach kann es auch sein, dass der Empfänger das Einschreiben nicht abholt. Dann bekommst du auch keinen unterschriebenen Rückschein. Ebenso ist es, wenn der Empfänger nicht zu Hause ist (oder nicht aufmacht). Dann erhält der Empfänger auch nur eine Benachrichtigung und hat die Möglichkeit, das Einschreiben nicht abzuholen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 18:48:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Beim "Einwurf-Einschreiben" bescheinigt der Postbedienstete den Einwurf des Schreibens in den Briefkasten. Damit hat der Empfänger das Schreiben erhalten. Wenn du zusätzlich noch nachweisen kannst, welchen Inhalt der Briefumschlag hatte, kann eigentlich kaum etwas schiefgehen.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 19:09:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Vollständigkeit halber ist noch zu bemerken, dass ein Brief auch durch einen "Boten" zugestellt werden kann. Wenn der Bote den Inhalt des Schreibens kennt (evtl. das Schreiben selber eingetütet hat) und das Schreiben in den Briefkasten wirft oder durch einen Briefschlitz in die Wohnung oder sogar dem Empfänger übergibt und sich hierüber eine Niederschrift anfertigt, kann dieser als Zeuge vor Gericht auftreten und den Zugang bezeugen.
      Besser ist es aber, man spart sich den ganzen Aufwand und kündigt rechtzeitig mit der Bitte um schrifliche Bestätigung. In aller Regel erhält man dann eine solche Bestätigung und hat damit den vollen Beweis.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 19:28:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      @berni: Wie ist denn die Sache mit dem Verkehrsunfall ausgegangen?
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 19:28:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      @trinchen: Danke für die BM.
      Avatar
      schrieb am 04.08.02 22:27:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Vielen Dank für Eure Tipps, besonders Dir, NATALY, scheinst ein sehr hilfsbereiter Mensch zu sein, und wir kennnen uns noch nicht einmal!!!!
      Das Verfahren mit dem kleinen Mädchen ist nun beim Anwalt. Der muss das beste draus machen.


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