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    dumm, dümmer, am dümmsten II - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.11.02 14:54:21 von
    neuester Beitrag 06.11.02 00:53:08 von
    Beiträge: 28
    ID: 655.726
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      Avatar
      schrieb am 05.11.02 14:54:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      mußte anläßlich des haffa prozesses unbedingt wieder hoch

      das signifikante großartige beispiel der dummheit von d.-gmelin und konsorten::

      ihr könnts derzeit täglich aus den medien vernehmen:

      die haben jüngst das finanzmarktförd.-gesetz zu lasten der aktionäre so verändert, daß haffa´s frohlocken und die kleinaktionäre in die wäsche gucken

      hat man noch töne....
      die seckel sollt man persönlich für ihre dämlich gesetzgebung in die haftung kriegen
      jeder andere bürger würde für den scheiß , den die gemacht haben, haften
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 14:58:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      gEnAu !!!!!!!!!!!!!!!!!11111 Diese Ober-Seckel!!!!!!!

      883
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 15:02:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      hat keiner der rot/grünen versager hier am board einen einen sonst gewöhnlichen dummen kommentar übrig??
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 15:06:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      .
      es ist doch nun wirklich nicht anderes von diesem
      rot/grünen musikantengespei zu erwarten.
      .
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 15:08:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Man kann der aktuellen Regierung ja einiges vorwerfen. Ziemlich viel sogar.

      Aber Mitverantwortung an EM-TV?

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      schrieb am 05.11.02 15:14:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      #rainer

      ich glaub, du hier nix verstehn--

      es geht um das zu mögliche ergebnis des strafprozesses
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 15:29:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      sorry das "zu" muß weg

      aber der rainer 6767 ist doch wohl von der rot/grün fraktion? die verdrehen dir jede sache in eine gewünschte falsche diskussionrichtung --immer wieder erstaunlich

      hat keiner eine meinung zu diesen dummheiten der regierung?
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 15:45:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      bitte um konstruktive beiträge

      eigentlich müßt man doch hier einen proteststurm gegen den derzeitigen gesetzgeber( die deppen an der regierung)lostreten

      was ist??????
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 15:48:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      @stoccs,
      im Oktober 2002 regnete es viel mehr als im langjährigen Durchschnitt. Das kann doch nur an der deutschen Regierung gelegen haben.
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:08:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      hi stoccs,

      is es den die possibility? du hast also noch`n sack voll
      mit der EM-TV-blase??:laugh:

      no merci >> dumm, dümmer, stoccs!

      ciao
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:10:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      die blödheit von hega ist kaum zu übertreffen

      erfasst nicht das geringste und liegt völlig neben dem thema

      so dumm wie die regierung , die sie gewählt haben
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:11:36
      Beitrag Nr. 12 ()
      hega,

      kann nicht sein, dass die was dafür können. Sonst hätten wir bereits eine Regensteuer :laugh:
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:12:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      dolcetta
      , bist das aliud von münte ??? hä

      so blöd daherreden(neben der sache ) und tarnen , täuschen und ablenken
      kann nur ein solcher
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:14:55
      Beitrag Nr. 14 ()
      @stoccs:

      Die Unterstellung, ich würde zum rot-grünen Lager gehören, empfinde ich schon fast als beleidigend.

      Sicherlich ist es richtig, dass das 4. Finanzmarktförderungsgesetz das WpHG nicht weitgehend genug im Sinne des Anlegerschutzes verändert hat. Aber hier von einer Änderung zu Ungunsten der Anleger zu sprechen, ist einfach nur dumm. De lege lata vor dieser Änderung war ein Anlegerschutz praktisch nicht existent. Jetzt ist er wenigstens rudimentär vorhanden.
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:15:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      armes deutschland -- pisa läßt die glocken läuten

      man hat keine worte angesichts der beschränktheit der linken deppen hier

      noch einmal es geht nicht um die aktie emtv-es geht um den strafprozeß haffa ihr blödmänner
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:15:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      @DOLCETTO;
      kann Dir nur voll zustimmen.
      Was die Schwarzen, allen voran Stoccs hier verbreiten, lässt auf einen IQ <60 schliessen.
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:17:31
      Beitrag Nr. 17 ()
      wos is jetzt des für eine schwule ansage???

      "aliud von münte":confused:

      lern erst mal echt konkrät teutsch, du negativraffer:D
      ciao
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:23:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      #rainer, sorry

      #aber du hast die problematik auch nicht erfaßt

      fakt ist, das die gesetzesänderung nachdem der StA schon ermittelt hatte und die anklage zu hauptverfahren wegen kursbetrug § 400 AktG !!!! zugelassen wurde, der dummen tante d.gmelin anzulaßten ist, dass sie aus handwerklichem ungeschick dieses gesetz so formuliert hat ( tatsächlich sicher nicht gewollt), daß sich die beweislast zugunsten der Haffas geändert hat ( ein formulierung dort, da könnte der jurist kotzen)
      und es ist wahrscheinlich, das die haffas nur deshalb straffrei und die geschädigten nur deshalb ersatzlos bleiben

      endlich capiert???
      es ist schlicht nur dumm, weil die tante ja doch klar eigntlich was anderes wollte
      #Kapiert????
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:25:19
      Beitrag Nr. 19 ()
      dolcetto
      es ist doch klar, dass ein depp wie du damit nichts anfangen kann
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 16:59:22
      Beitrag Nr. 20 ()
      na du kleine furchenfraze,

      du hast doch den special-award für den jammerlappen/loser
      des jahres bereits gewonnen > wos brauchst du noch, hä?

      ciao
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 17:04:47
      Beitrag Nr. 21 ()
      es reicht mir, dass sich einer wie du
      intellektuell outet und disqualifiziert

      von der furchenfraze fischer ist im übrigen kein qualifizierter beitrag zum staatswohl zu vernehmen , geschweige zu erwarten
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 17:19:10
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich kann keine Quelle finden, nach der § 400 AktG durch das vierte Finanzmarktförderungsgesetz geändert worden ist.

      Es wird in der Literatur kritisiert, dass dieser Paragraph eben nicht geändert wurde und daher nach wie vor nur vorsätzliche Falschinformation strafbar ist, nicht aber grob fahrlässige.
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 17:23:56
      Beitrag Nr. 23 ()
      salve Rainer,

      der von dir in #14 dargestellte sachverhalt passt halt nicht
      in die einfache denkstruktur des geistigen einzellers;)

      ciao
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 17:49:01
      Beitrag Nr. 24 ()
      #rainer
      #22
      nicht der §400 AktG
      wurde geändert,
      sonderndas 4. Finanzmarktförderungsgesetz in der neufassung des WpHG oder des BörsG sagt nun, dass eine falsch- mitteilung der AG den Kurs nachweislich beeinflußt haben muß, und die "nur"- geeignetheit der einflußnahme auf den kus nicht mehr ausreicht für den tatbestand(also frage der Beweislast)
      nachzulesen in einigen gazetten hier im süddeutschen raum, SZ zB
      du wirst diech an mich erinnern, wenn die haffas vom vorwurf des kursbetrugs deswegen freigesprochen werde sollten

      das ist jedenfalls die strategie der verteidiger
      - non reformatio in peius- , auch wenn das begünstigende gesetz erst nach der tat erging

      gaaaanz dummer fehler der justizmnistergans
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 18:10:23
      Beitrag Nr. 25 ()
      "Neu eingefügt wurde ferner eine Schadensersatzpflicht wegen verspäteter oder unterlassener Veröffentlichung kursbeeinflußender Tatsachen, die ad-hoc zu publizieren sind und wegen Veröffentlichung unwahrer Tatsachen in einer Mitteilung über kursbeeinflußenden Tatsachen (vgl. § 37 b, c WpHG).

      Diese neu geschaffene Schadensersatzpflicht soll dazu führen, daß vergleichbare Fälle wie der INFOMATEC AG - oder EM.TV & Merchandising AG - Skandal in Zukunft nicht sanktionslos bleiben. Zwar wurden gelegentlich einem Anleger in der ersten Instanz ein Schadenersatzanspruch zugesprochen, die dann aber in der Berufung wieder aberkannt wurden; Verschiedene Klagen geschädigter EM.TV - Aktionäre wurden zwischenzeitlich auch in der zweiten Instanz vollumfänglich abgelehnt. Bislang wurden Revisionen zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen.

      Hintergrund für die bislang für die Anleger unbefriedigende Situation war gewesen, daß es keine gesetzliche Grundlage gab, worauf ein Schadenersatzanspruch hätte gestützt werden können. Das Börsengesetz und andere Vorschriften, die einschlägig hätten sein können, wurden nicht als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB gesehen. Somit ergaben sich keine Schadenersatzforderungen zu Gunsten der Anleger.

      Durch diese Neuregelung und Neuschaffung einer Anspruchsgrundlage werden die Anforderungen an den Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft deutlich verschärft. § 37 b WpHG regelt dabei den Schadenersatz wegen unterlassener, unverzüglicher Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen.

      Hiernach ist der Emittent von Wertpapieren, der es versäumt unverzüglich eine solche Tatsache zu veröffentlichen, einem Dritten, d. h. dem Anleger gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet, wenn der Anleger aufgrund der fehlenden Information entweder durch Erwerb oder Veräußerung von Wertpapieren des Emittenten einen Schaden erleidet.

      <§ 37 c WpHG regelt den Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Tatsachen.>
      Hiermit wird - wie bereits oben erwähnt - erstmals dem Anleger ein Schadenersatzanspruch aus Kursverlusten, bzw. entgangenen Kursgewinnen gegen den Emittenten gewährt. § 37 c WpHG regelt den Schadenersatz wegen Veröffentlichung unwahrer Tatsachen. Auch hier kann ein Anleger Schadenersatz von der Gesellschaft erlangen, wenn er aufgrund der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen Kursverluste erleidet bzw. ihm etwaige Kursgewinne entgehen.

      Für beide Regelungen gilt, daß die Gesellschaft nur dann nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn sie nachweist, daß die Unterlassung rechtzeitiger Veröffentlichung bzw. unwahre Tatsachenveröffentlichung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Zum einen kann hieraus entnommen werden, daß einfache Fahrlässigkeit nicht zur Inanspruchnahme ausreicht, zum anderen, daß die Beweislast dafür, daß nicht vorsätzlich oder grob Fahrlässig gehandelt wurde, bei der Gesellschaft liegt. Da üblicherweise der Anspruchsteller die für ihn günstigen Tatsachen beweisen muß, handelt es sich insofern um eine Beweislastumkehr zugunsten der Anleger (als Antragsteller).

      Bezüglich des Schadens allerdings bleibt es bei der üblichen Beweislast-Verteilung, d. h. der Anleger muß beweisen, daß er geradewegs der falschen Meldung die Aktien geordert hat.

      Des weiteren ist in § 37 b, c WpHG – dort jeweils in Absatz 6 - geregelt, daß die Ansprüche der Gesellschaft gegen die Vorstandsmitglieder in Folge einer etwaigen Schadensersatzpflicht gegenüber einem Anleger nicht im voraus ermäßigt oder erlassen werden können. Derartige Regelungen sind unwirksam."
      http://www.legamedia.net/legapractice/roedl/2002/02-09/0209_…
      Avatar
      schrieb am 05.11.02 18:27:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      Dir ging es nur um die rein strafrechtliche Würdigung? Okay:

      Bislang galt: Wurden in kursbeeinflussender Absicht Handlungen vorgenommen, war das eine Straftat (§ 88 BörsG). Nun gilt: Wenn es tatsächlich ohne Auswirkungen auf den Kurs geblieben ist, liegt "nur" noch eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit bis zu 1,5 Mio bestraft werden kann.

      Nach der alten Regelung im § 88 BörsG war die Absicht der Kursbeeinflussung notwendig (was verdammt schwer zu beweisen ist). Nach dem Entwurf des Finanzmarktförderungsgesetzes hätte es ausgereicht, wenn die Handlungen "geeignet" sind, den Kurs zu beeinflussen. Endgültig verabschiedet wurde dann aber eine Regelung, die nahe am alten § 88 BörsG liegt. Die Absicht ist nun doch wieder erforderlich, wie bislang auch schon.

      Es ist sicherlich zu kritisieren, dass die Koalition ihren eigenen Gesetzentwurf nicht so verabschiedet hat. Eine Verschlechterung gegenüber der alten Rechtslage vermag ich aber nicht zu erkennen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 00:51:15
      Beitrag Nr. 27 ()
      #rainer
      jetzt hatsts erfaßt , gut so

      aber sage mir , wie einer eine tatsächliche kursbeeinflussung nachweisen kann???

      praktisch u n m ö g l i ch !!

      eine verdammt mißlungene Umsetzung der eiegntlichen absicht, die nun entgültig in gesetzesform gegossen wurde, und auf dieses neue gesetz ( de lege lata)) berufen sich nun die haffas .
      Kapiert???

      zuvor wäre das für sie als einwand im strafprozeß nicht möglich gewesen!!

      und nun: was folgern wir daraus???
      avanti dilettanti
      Avatar
      schrieb am 06.11.02 00:53:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      #rainer

      ps: alle meine ausführungen beziehen sich auf die tatbestandlichen vorauss. des $ 400 AktG


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