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    Jetzt ist es raus: 15 Prozent Pauschalsteuersatz für Börsen- und Immobiliengewinne - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.02 08:17:54 von
    neuester Beitrag 20.11.02 10:03:40 von
    Beiträge: 22
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      schrieb am 18.11.02 08:17:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Spitzenvertreter von SPD und Grünen haben sich gestern abend bei einer Koalitionsrunde auf das weitere Vorgehen in der Steuer- und Haushaltspolitik geeinigt. Nach dem Gespräch im Kanzleramt hieß es, sämtliche offenen Fragen seien geklärt worden. Einig ist man sich darüber, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien künftig pauschal zu besteuern.


      DPA

      Rechenkünstler: Finanzminister Eichel


      Berlin - Erste Details aus den Beratungen machte SPD-Generalsekretär Olaf Scholz am Montagmorgen öffentlich. Er bestätigte, dass künftig der pauschale Steuersatz von 15 Prozent für Gewinne beim Verkauf von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien gelten soll, die nach dem 21. Februar gekauft werden. Unerheblich bleibt dabei, wie lange diese gehalten werden.
      Vor dem Hintergrund von Steuerausfällen in Milliardenhöhe hatten SPD und Grüne gestern Abend in Berlin über den Nachtragshaushalt 2002 und den Etat 2003 beraten, die Eichel beide kommenden Mittwoch ins Kabinett einbringen will. Zuletzt hatte es in Koalitionskreisen geheißen, Eichel werde in dem Nachtragshaushalt für 2002 die Neuverschuldung um insgesamt 13,5 Milliarden auf dann insgesamt 34,6 Milliarden Euro ausweiten.

      Direkt nach der Sitzung hatten sich die Teilnehmer bedeckt gehalten. Die Details wollen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel heute Mittag vorstellen. Es hieß lediglich, die Beratungen seien sehr sachlich und konstruktiv gewesen.

      Nach Eichels Plänen soll der Verkaufspreis von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien mit 1,5 Prozent besteuert werden, wenn das Kaufdatum vor dem In-Kraft-Treten der neuen Regelung am 21. Februar 2003 liegt. Die Grünen signalisierten ihr Einverständnis. Eichel war vor der Koalitionsrunde von seinen massiv kritisierten Plänen abgerückt, Veräußerungsgewinne bei Aktien und Immobilien voll als Einkommen zu besteuern.

      Derzeit müssen Gewinne zum persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden, wenn bei Aktien zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr und bei nicht selbst genutzten Immobilien weniger als zehn Jahre liegen. Nach der Bundestagswahl hatten SPD und Grüne eine generelle Steuer auf Gewinne zum persönlichen Steuersatz aller - auch bereits vor Jahren gekaufter - Aktien, Fondsanteilen und Immobilien ins Gespräch gebracht. Dabei sollten Kontrollmitteilungen der Banken an die Finanzämter eingeführt werden. Nach heftiger Kritik waren SPD und Grüne davon abgerückt und hatten bei Aktien über eine Verlängerung der Frist auf fünf Jahre diskutiert, die mindestens zwischen An- und Verkauf liegen muss, um einer Besteuerung zu entgehen.

      Finanzexperten kritisieren Eichels Pläne

      Finanzexperten kritisierten, die Pläne des Bundesfinanzministeriums würden erneut einen Kurswechsel der Politik bedeuten und ließen damit keine klare Linie bei Eichel erkennen. In den kommenden Monaten sei vor allem auf dem Immobilienmarkt mit zusätzlichem Angebot und damit sinkenden Preisen zu rechnen, da Anleger ihren Besitz voraussichtlich noch schnell ohne Besteuerung verkaufen wollten. Eichels Pläne würden Aktien und Immobilien weniger attraktiv machen, was vor allem angesichts der immer notwendiger werdenden privaten Altersvorsorge problematisch sei.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:28:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist das TODESURTEIL FÜR DEUTSCHE AKTIEN!!!!!:cry: :cry: :cry:

      Ich schäme mich für alle die im September diese "Witzfiguren von Schröder,Eichel und Co." nochmals an die "Macht gelassen haben"!!!!:lick: :lick: :lick:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:40:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      VERLUSTE WERDEN AUCH BESTEUERT

      Viel schlimmer ist die pauschale Besteuerung aller Umsätze mit 1,5 Prozent, wenn die Aktien vor dem 21. Februar gekauft wurden. Wenn ich schon Verluste gemacht habe, soll ich auch noch zusätzlich Steuern abdrücken. Das ist eine Vermögenssteuer, nur dass auch die "Kleinen" getroffen werden.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:40:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      wenn man es recht ruhig bedenkt, ist diese variante garnicht so übel .
      es sei denn , das nach einer bestimmten zeit , gewinne steuerfrei bleiben.
      am besten wäre natürlich, daß die banken die steuern gleich abführen.:confused:
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:46:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das ist sehr gut.
      Wer verkauft jetzt - der rettet viel Geld. Ob wir in 1 Jahr bessere Verkaufskurse sehen?
      In 5 Jahren? Da kommen neue Gesetze für noch harte Besteuerung, weil Staat noch mehr Geld brauchen wird.
      Strong sell:)

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      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:50:14
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,

      mit diesen 15 % Gewinnsteuer kann ich mich ja durchaus anfreunden, aber daß bei vor dem 21.1.2003 gekauften Aktien ich auf den Verkaufserlös 1,5 % Steuer zahlen soll, wobei fast alle Aktien im Minus liegen, teilweise beträchtlich, daß finde ich empörend. Da hätte es auch eine bessere Lösung gegeben.

      gruss parade
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 08:56:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi alle,
      ich besitze 2 Depot von 1997 und März 2002.
      BEide befinden sich aktuell im Minus.
      Nehmen wir einmal an, ich würde die beiden Depots nach ein paar JAhren im Minus oder mit +/- 0% verkaufen müssen bzw. umschichten.
      Wie sieht es aus, wenn man alten Aktien, die vor der geplanten NEuregelung gekauft wurden und werden, mit Verlusten verkauft. Diese Verluste, müßte doch auch berücksichtigt werden!
      Es dürften doch nur Aktien mit 1,5% besteurt werden, die einen Gewinn ausweisen. Alles andere wäre äußerst unfair.
      Langfristanleger werden folglich bestraft uund Zocker belohnt.
      ICh finde eine rückwirkende BEsteuerung alter Aktienbestände ( Aktien, die länger als 1 JAhr im Depot sind) eh für äußerst ungerecht.
      Wenn schon eine ein Pauschsatz von 15%, dann aber bitte erst für neuerworbene Aktien .
      MFG
      Fata
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:05:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Auf nach Luxemburg!

      Keine Aktien- und Fondssteuer.

      Danke deutsche Regierung, dass Ihr unseren Banken
      wieder mehr Kunden beschert.

      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 09:08:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde vorschlagen, die rot-grünen Dummschwätzer setzen sich bei Problemkerze und Tee zusammen und denken nocheinmal über die katastrophalen "handwerklichen" Fehler der ersten beiden Regierungsmonate nach, Ab dem ersten Dezember erwarten wir dann aber klare Linien und Vorschläge, die uns vor- und nicht rückwärts bringen - ist doch ganz einfach : immer nur das Gegenteil von dem tun, was einem zuerst in den Sinn kommt, dann besteht zumindest begrenzt Hoffnung.

      Wirklich cool : erst einem die teuren Volksaktien DTE andrehen, dann den Laden u.a. über die grandiose Versteigerung der UMTS-Lizenzen zu Fall bringen, nebenbei Ron mit einem Taschengeld abfinden und nun den Restwert mit min. 1,5% Steuern belasten - das hat Stil

      Gute Nacht Deutschland

      Mit freundllichen Grüßen

      Ihr Dummersteuerzahler
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:27:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wie Finanzminister Eichel gerade auf einer Pressekonferenz erklärte, gilt bei Aktien weiterhin das Halbeinkünfteverfahren, d.h. bei Aktien beläuft sich die Steuer unter dem Strich auf 7,5 %.

      Bei der rückwirkenden Versteuerung können Gewinne unter 10 %
      und Verluste gegengerechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:45:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wie sieht es denn mit Verlustvorträgen aus der Zeit bis 21.02.03 aus?

      CU, goldmine
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:50:28
      Beitrag Nr. 12 ()
      @parade

      Nach meinem Verständnis werden die 1,5% Steuer vom
      Verkaufserlös bei "Altfällen", also den Wertpapieren,
      die vor dem Stichtag angeschafft wurden, nur dann
      fällig, wenn keine Belege mehr darüber vorhanden sind.
      Kann man nachweisen, dass kein Gewinn erzielt wurde,
      sind die 1,5% nicht zu zahlen. (So habe ich das alles
      jedenfalls verstanden).

      mfG
      Dividendenstratege
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 13:55:01
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nur ruhig bleiben-morgen kommt eine neue Besteuerung und übermorgen und Weihnachten und und und....
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 14:11:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wie siehts eigentlich mit fondsgebundenen Lebensvers. aus? Wie werden die besteuert?

      Übrigends finde ich die 15% nicht schlimm. Jedenfalls nicht, wenn wir die 1 Jahr-Spekufrist beibehalten würden. Ich versteh` bis heute nicht, warum die Spekusteuer (so wie sie momentan gilt) nicht in eine Quellsteuer umgewandelt wurde.

      Naja, irgendwie muß der "Mann von der Straße" auch bluten.

      Aktienkultur ade.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 16:24:54
      Beitrag Nr. 15 ()
      Was die Dummköpfe in dieser Regierung noch nicht gemerkt haben:
      Dank der neuen Regelung wird keine deutsche AG mehr Dividenden ausschütten, da diese steuerlich nun extrem benachteiligt sind. Stattdessen werden die Unternehmen Gratisaktien ausgeben, die der Anleger dann steuerlich günstig verkaufen kann. Dies wird zu einem enormen Einbruch der Einnahmen aus Kapitalvermögen führen.

      Da sieht man mal wie gross die Stümperei dieser Regierung ist !
      doby
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 18:42:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      BdB: Erster Schritt auf dem Weg zu einer Abgeltungsteuer

      Berlin (vwd) - "Die Beschlüsse der Koalitionsrunde sind ein erster Einstieg in eine pauschalierte Einkommensteuer speziell auf Veräußerungsgewinne", erklärte Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) am Montag in Berlin. Den vorgeschlagenen Zinssatz von 15 Prozent bezeichnete Weber als "moderat und kapitalmarktverträglich". Die vorgesehen 15-prozentige Pauschalsteuer auf Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fondsanteilen und Immobilien sollte aber auch auf Zinsen und Dividenden erweitert werden.



      Eine derartige Besteuerung sollte von vornherein als Abgeltungsteuer ausgestaltet werden. Der Finanzminister bekäme dann unmittelbar Geld in die Kasse und nicht erst mit erheblicher Zeitverzögerung über die Steuererklärung der Bürger. Eine Abgeltungsteuer, die auch Zinsen und Dividenden erfasse, sei zudem für Anleger und Fiskus transparent und mache den Aufbau von kostenintensiver Bürokratie zur Erstellung von Kontrollmitteilungen überflüssig.



      Für problematisch hält der Verband die vorgesehene Regelung für Altanlagen. Solche Rückwirkungen seien verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Im Übrigen würden sie besonders belastend in die langfristig geplante Altersvorsorge vieler Bürger eingreifen. +++ Gerhard Zehfuß


      vwd/18.11.2002/zf/ptr

      18. November 2002, 16:48
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 18:50:41
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich gebe dem bankenverband voll recht.

      15% sind ok, aber nur wenn auf ALLE vermoegensertraege (KESt, ZASt, Speku)

      Einfach und vertraeglich.

      was wir noch brauchen: Generalamnestie fuer Schwarzgeld, damit die 1,2 Billionen!!! aus Lux und CH wiederkommen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 19:30:22
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Jühe: stimmt nicht, Verlust müssen nur nachgewiesen werden und werden dann nicht besteuert.
      @sonstige:
      Day- und Kurzfristtrader stehen damit besser da: 15% ist für viele sicher billiger gegenüber der vorherigen Besteuerung. Und länger als ein Jahr halten? Macht doch sowieso kein Mensch mehr, Risiko ist einfach zu hoch.
      Im Großen und Ganzen also viel erträglicher als befürchtet.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 19:35:54
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ob es dabei bleibt, ist auch noch fraglich; denn lt. Raimund Brichta von n-tv sieht die jetzige Regelung so aus,
      als wenn sie ein riesiges Subventionsprogramm für Daytrader
      wäre.

      Diese beziehen ihre Einkünfte fast zu 100 % aus Aktienspekulationen und hätte künftig nur noch 7,5 % Steuern zu bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.02 23:49:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Ein interessanter Link in diesem Zusammenhang:


      http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Steuern-und-Finanze…
      Avatar
      schrieb am 19.11.02 22:25:14
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ein weiteres Fallbeispiel, das die Dummheit dieser Bundesregierung belegt:

      Genußscheine
      Gewöhnlich steigen Genußscheine nach einer Ausschüttung bis zur folgenden Ausschüttung um den Ausschüttzinssatz (z.b. 6-7%) an. Ein normaler Langfrist-Anleger kassiert die Ausschüttung abzüglich Kapitalertragssteuer in Höhe seines persönlichen Steuersatzes (max 48,5% + Soli).
      Ein "aktiver" Anleger verkauft den Genußschein kurz vor der Ausschüttung und kassiert den Gewinn abzüglich des Pauschalsteuersatzes von 15%.
      Schlappe 33,5% Unterschied in der Besteuerung je nach Anlegerverhalten !
      (von 1000 € bleiben nach Methode A ca. 500 €, nach Methode B 850 €;)
      Diese Regierung gräbt sich ihr finanzpolitisches Grab selbst.
      doby
      Avatar
      schrieb am 20.11.02 10:03:40
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo,
      wird der Freibetrag von 1000 EURO im Jahr (bei Halbeinkünfteverfahren) auch gestrichen, oder bleibt der bestehen? Habe bisher nichts dazu gehört!
      Kann jemand helfen?


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