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    Wer zieht den DAX .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.02.03 21:14:09 von
    neuester Beitrag 08.02.03 18:08:14 von
    Beiträge: 7
    ID: 693.545
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      schrieb am 07.02.03 21:14:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      denn heute so weit nach unten?
      Sind dass Leerverkäufe oder haben die Deutschen wirklich keinen Bock mehr auf Aktien?
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 21:45:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz klare Sache. Die Schwerkraft! :D
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 22:56:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      z.B. das hier:

      Datum: 31.01. 16:23
      Aktiensteuer verschreckt die Anleger


      Die aktuelle Pläne der Bundesregierung, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapiergeschäften pauschal mit 15 Prozent zu besteuern, könnte sich negativ auf die Kapitalmärkte auswirken. Wie eine Umfrage des Finanzdienstleisters Delta Lloyd ergab, wollen 42 Prozent der Kleinanleger keine Fondsanteile oder Aktien mehr kaufen, wenn die Steuerpläne in der jetzt bekannten Form umgesetzt werden. 14 Prozent der Befragten wollen sogar sämtlichen Wertpapierbesitz verkaufen. 40 Prozent der Befragten wollen sich von einem neuen Steuergesetz dagegen nicht beeinflussen lassen.

      Quelle: Fonds-Reporter.de

      © Godmode-Trader.de
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 23:05:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      oder das hier:

      Steuer- und Abgabenerhöhungen von Rot-Grün

      1. Erhöhung der Pauschalierung für die private Pkw-Nutzung von bisher monatlich 1% auf 1,5% des Listenpreises

      2. Vereinheitlichung der linearen Gebäudeabschreibung auf 2 %

      3. Senkung der degressiven Abschreibung für Gebäude von 5% auf 3% für die ersten 8 Jahre und auf 2% für die nächsten 38 Jahre

      4. Anhebung der Entgeltgrenze bei Vermietung und Verpachtung für vollen Werbungskostenabzug auf drei Viertel der ortsüblichen Miete

      5. Neuregelung der Besteuerung privater Veräußerungsgewinne mit einem Steuersatz von 15 v.H. für Wertpapiere und vermietete Wohnungen mit Verifikation durch
      Kontrollmitteilungen

      6. Verifikation der Kapitalerträge für die Besteuerung durch Kontrollmitteilungen

      7. Verteilung größeren Erhaltungsaufwands bei Wohngebäuden auf mehrere Jahre

      8. Eigenheimzulage: Einführung eines einheitlichen Familiengrundbetrages von 1.000 €

      und einer Kinderzulage von 800 € je Kind für Familien und Alleinstehende mit Kindern bei Förderung im Bestand und Neubau sowie Absenkung der
      Einkommensgrenze für die Summe der positiven Einkünfte im Zweijahreszeitraum
      auf 70.000 / 140.000 € zzgl. 20.000 € je Kind

      9. Fortführung der Ökozulage bei Neubau und bei energetischer Sanierung des Altbaus mit Anhebung auf einheitlich 300 €

      10. Umsatzbesteuerung gartenbaulicher Erzeugnisse (Blumen, Zierpflanzen u.a.) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      11. Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (lebende Tiere) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      12. Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Samen, Früchte und Sporen zur Aussaat) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      13. Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Stroh und Spreu von Getreide sowie Futterpflanzen) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem
      ermäßigten Satz

      14. Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Rückstände und Abfälle der Lebensmittelindustrie, zubereitetes Futter) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen
      Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      15. Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (tierische und pflanzliche Düngemittel) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem
      ermäßigten Satz

      16. Umsatzbesteuerung landwirtschaftlicher Vorprodukte (Brennholz und Holzabfälle) mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      17. Umsatzbesteuerung von Tieraufzucht und -haltung, Pflanzenanzucht und die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      18. Umsatzbesteuerung der Vatertierhaltung, Tierzucht, u.a. mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      19. Umsatzbesteuerung der Leistungen der Zahntechniker sowie bestimmter Leistungen der Zahnärzte mit dem Regelsatz statt der derzeitigen Besteuerung mit dem ermäßigten Satz

      20. Senkung des Pauschsteuersatzes bei der Durchschnittssatzbesteuerung für landwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 UStG von 9 Prozent auf 7 Prozent

      21. Einführung eines besonderen Besteuerungsverfahrens für im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmen, die ausschließlich auf elektronischem Weg Dienstleistungen an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtunternehmer erbringen

      22. Wegfall des ermäßigten Steuersatzes für sog. Kombiartikel

      23. Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung für grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr

      24. Begrenzung des Verlustabzugs auf die Hälfte des Gesamtbetrags der Einkünfte bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer bzw. auf die Hälfte des Gewinns aus
      Gewerbebetrieb nach Berücksichtigung der Hinzurechnungen und Kürzungen bei der Gewerbesteuer

      25. Ausschluss des Übergangs von Verlusten bei Verschmelzungen bzw. Spaltungen auf den Rechtsnachfolger

      26. Aufhebung der Steuerfreiheit von Sachprämien (allgemein) sowie Anhebung des Pauschalsteuersatzes (Miles and More)

      27. Abschaffung des Abzugs von Aufwendungen für Geschenke als Betriebsausgaben, soweit es sich nicht um Werbeartikel handelt

      28. Abschaffung des Lifo-Verfahrens bei der Vorratsbewertung, Preissteigerungsrücklage für Edelmetalle

      29. Nichtanerkennung der Bildung von Jubiläumsrückstellungen

      30. Gesetzliche Regelung der bisherigen Praxis zur steuerlichen Behandlung des anschaffungsnahen Aufwands

      31. Abschaffung der Vereinfachungsregelung bei der Abschreibung

      32. Generelle Versagung der Verlustverrechnung beim sog. "Mantelkauf" durch Streichung des Tatbestandsmerkmals der Betriebsvermögenszuführung

      33. Ausdehnung der Regelung des § 14 Abs. 3 KStG auf alle Unternehmen, die dem Grundsatz der Spartentrennung unterliegen

      34. Verringerung des Anteils der Gewinnausschüttungen, die nach § 37 Abs. 2 KStG das Körperschaftsteuerguthaben mindern, von 1/6 auf 1/7 sowie Begrenzung der Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens auf die Hälfte der festgesetzten Körperschaftsteuer; keine Beschränkung bei der Ausschüttung von Altguthaben im Letztjahr

      35. Einschränkungen der körperschaftsteuerlichen Organschaft durch steuerliche Nichtanerkennung der Rückwirkung eines Gewinnabführungsvertrags und einer
      Berücksichtigung der Organschaft erst nach dem Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags

      36. Nichtanerkennung der Mehrmütterorganschaft auch im Bereich der Körperschaftsteuer

      37. Schaffung neuer Dokumentationspflichten im Bereich der Verrechnungspreise

      38. Aufhebung der gewerbesteuerlichen Organschaft, Prüfung von Konsequenzen der
      Zerlegung

      39. Abschaffung der Begünstigung bestimmter Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter bei der Besteuerungshöhe (§ 10 Abs. 7 AStG); Abschaffung des Schutzes vor der
      Hinzurechnungsbesteuerung durch Doppelbesteuerungsabkommen durch Streichung des § 10 Abs. 5 AStG; Modernisierung des Aktivitätskatalogs des § 8 Abs. 1 AStG

      40. Auflösung der bisherigen Jubiläumsrückstellungen über drei Jahre

      41. Hinzurechnung von 25% der Leasingraten, Mieten und Pachten

      42. Erhöhung der Besteuerung von Nachtspeicheröfen

      43. Erhöhung der Ökosteuer für Strom

      44. Erhöhung der Besteuerung von Erdgas

      45. Anhebung der Rentenbeitragssätze

      46. Erhöhung der Besteuerung von schwerem Heizöl

      47. Anhebung vieler Krankenversicherungsbeitragssätze

      48. Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung
      (deutlich über Inflationsausgleich hinaus)
      Avatar
      schrieb am 07.02.03 23:15:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      anscheinend haben manche noch nicht mitbekommen, dass die geplanten Steuergesetze der Bundesregierung so nie Wirklichkeit werden. Zum Glück haben wir einen Bundesrat.
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      schrieb am 08.02.03 18:03:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      @GSG9
      Ich glaube kaum, dass dies alles für jede Person zutrifft.
      Avatar
      schrieb am 08.02.03 18:08:14
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie ist das eigentlich mit den Steuerplaenen ? Soll ich dann also immer 15 % pauschal zahlen UND dann auch noch Einkommenssteuer nachdem ich meine Steuererklaerung abgegebenen habe, oder loesen diese pauschalen 15% die normale Einkommenssteuer ab ?


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