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    Der Insolvenzverwalter-Thread: Mögliche Verstöße gegen Verhaltenskodex? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.03 16:08:24 von
    neuester Beitrag 16.06.03 20:05:09 von
    Beiträge: 12
    ID: 696.773
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      Avatar
      schrieb am 15.02.03 16:08:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      I c h f r a g e m i c h:

      Gab es Verstöße gegen den Verhaltenskodex bei den Schneider - Insolvenzen (oder anderen) durch die Insolvenzverwalter Dr. Bruno M. Kübler und Dr. Michael Jaffé?

      Hier der Verhaltenskodex des Arbeitskreises Insolvenzverwalter e.V.:


      Verhaltenskodex
      der Mitglieder des Arbeitskreises
      der Insolvenzverwalter Deutschland e. V.

      Präambel

      Im Arbeitskreis der Insolvenzverwalter Deutschland e.V. haben sich Rechtsanwälte zusammengeschlossen, um die Förderung und Weiterentwicklung des Insolvenzrechts in Deutschland und die berufliche Aus- und Fortbildung der auf diesem Gebiet tätigen Personen zu fördern.
      Die Mitglieder des Vereins haben sich entsprechend § 9 der Satzung für die Ausübung ihrer Tätigkeit folgenden Verhaltenskodex gegeben:

      Der Insolvenzverwalter ist – in jedem Amt im Rahmen des Insolvenzverfahrens - der unabhängige, objektive, geschäftskundige und leistungsbereite Wahrer der Interessen aller am Insolvenzverfahren Beteiligten.

      Er übt sein Amt unter Beachtung dieser Kriterien aus.


      1. Unabhängigkeit

      Der Insolvenzverwalter hat seine Tätigkeit zu versagen, wenn seine Unabhängigkeit gefährdet scheint oder er sich befangen fühlt.

      1.1 Unbeschadet des § 45 Abs. 2 BRAO hat er die Übernahme jeglicher Tätigkeit in einem Insolvenzverfahren abzulehnen, wenn er, einer seiner Sozien oder eine andere, mit ihm
      zur gemeinsamen Berufsausübung verbundene Person innerhalb von 5 Jahren vor der Beantragung des Insolvenzverfahrens den Schuldner bzw. dessen Gesellschafter,gesetzlichen Vertreter oder nahe Angehörige des Schuldners ständig vertreten oder beraten hat.

      1.2 Der Insolvenzverwalter steht zu keinem Beteiligten und/oder einer Gruppe von Beteiligten in Beziehungen, die dieser Unabhängigkeit zuwiderlaufen bzw. zuwiderlaufen könnten. Er hat vor Annahme seines Amtes oder unverzüglich nach Kenntniserlangung unter Berücksichtigung der anwaltschaftlichen Schweigepflicht gegenüber Gericht, Gläubigerversammlung und ggf. Gläubigerausschuß auf Umstände hinzuweisen, die mit solchen Beziehungen in Verbindungen stehen könnten.

      Zählt ein Großgläubiger oder ein Kreditversicherer zum ständigen Mandantenkreis oder übernimmt der Insolvenzverwalter Poolverwaltungen, wird er dies ebenfalls dem Gericht bei der Amtsannahme offenbaren und im Bericht zur ersten Gläubigerversammlung erwähnen.

      1.3 Er oder seine Sozietät übernehmen während der Dauer des Verfahrens für den Schuldner, dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter oder Verwandte keine anwaltschaftliche Vertretung.

      1.4 Der Insolvenzverwalter darf mit Dritten, an denen er unmittelbar oder mittelbar – auch über Familienangehörige – beteiligt ist, namens der Insolvenzmasse nicht kontrahieren. (Ausnahme: Rechtsanwalts-,
      Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften). Sollte im Einzelfall eine Beteiligung namens der
      Masse etwa an einer Auffanggesellschaft geboten erscheinen, so wird er dies dem Insolvenzgericht mitteilen.

      1.5 Er lehnt für jede im Verfahren erbrachte Leistung eine Vergütung ab, die nicht in die Insolvenzmasse fließt, insbesondere von dritter Seite angebotene Provisionen für die Vermittlung von Grundstücken, Gewerbebetrieben, gewerblichen Schutzrechten u.s.w. Er hat zu verhindern, dass derartige Vergütungen an Sozien, Angehörige, ihm
      nahestehende Personen oder Gesellschaften oder Mitarbeiter seiner Sozietät gezahlt werden.

      1.6 Der Insolvenzverwalter, ein Sozius, Mitarbeiter oder nahestehende Personen übernehmen nicht die Leitung bzw. die Vertretung eines am Verfahren beteiligten Pools.

      1.7 Der Insolvenzverwalter erwirbt keine zur Insolvenzmasse gehörenden Gegenstände oder Rechte, auch nicht im Falle der öffentlichen Versteigerung. Er wirkt darauf hin, dass auch Sozien oder Mitarbeiter oder nahestehende Personen sich so verhalten.

      2. Objektivität

      Der Insolvenzverwalter versteht sich weder als Gläubiger- noch als Schuldnervertreter sondern als Amtswalter, der die berechtigten Interessen aller am Verfahren Beteiligten nach
      streng objektiven Gesichtspunkten zu wahren und abzuwägen hat. Dies erfordert:

      2.1 Er vermeidet in seiner Amtsführung und insbesondere in seinen Berichten jede unnötige Polemik oder auf bloße Vermutungen gegründete Schlüsse.
      Verdachtsmomente, auf die er während seiner Tätigkeit gestoßen ist, werden als solche dargestellt und auf Tatsachen begründete Vermutungen als solche bezeichnet.

      2.2 Der Insolvenzverwalter stellt seine Amtsführung für alle Beteiligten übersichtlich und nachvollziehbar dar. Er wird dem Stand des Verfahrens entsprechende schriftliche
      Berichte erstatten und ggf. mündlich erläutern. Dies gilt naturgemäß nicht für Komplexe, die streitbefangen sind und bei denen deshalb die Berichte dem Gegner Informationen verschaffen, auf die er keinen Anspruch hat. Derartige Komplexe sind anzugeben.


      3. Geschäftskunde, Verpflichtung zur Fortbildung

      Die Abwicklung von Insolvenzverfahren setzt fundierte juristische und wirtschaftliche Kenntnisse voraus, die der fortlaufenden Entwicklung auf diesem Gebiet entsprechen.

      3.1 Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, die aktuelle Rechtsentwicklung zu verfolgen und sich ständig in angemessenem Rahmen fortzubilden

      3.2 Er gewährleistet ferner, dass seine mit der Verfahrensabwicklung befassten Mitarbeiter auf dem Gebiet des Insolvenzrechts an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen.

      4. Leistungsbereitschaft
      Die Abwicklung von Insolvenzverfahren erfordert – insbesondere in der Anlaufphase – einen hohen persönlichen Zeiteinsatz sowie eine entsprechend leistungsfähige Organisation.

      4.1 Der Insolvenzverwalter lehnt deshalb die Übernahme neuer Verfahren ab, wenn er durch laufende Verfahren oder in anderer Weise so stark belastet ist, dass die
      Abwicklung künftiger Verfahren durch ihn persönlich nicht mehr in dem erforderlichen Umfang gesichert ist.

      4.2 Er gewährleistet, dass er in wichtigen Angelegenheiten persönlich zu Auskünften bzw. Besprechungen zur Verfügung steht.

      4.3 In der administrativen Abwicklung der Insolvenzverfahren wird der Insolvenzverwalter von einer leistungsfähigen elektronischen Datenverarbeitung
      unterstützt. Die Büroorganisation wird an den Erfordernissen eines modernen Qualitätsmanagement ausgerichtet.



      Erfahrungsberichte gefordert!
      Was ist Euch passiert?
      Wo seht Ihr möglicherweise einen konkreten Verstoß?
      Bitte exakte Schilderung (Beweise) mit Datum und Reaktion der betroffenen Kanzlei!

      Bitte keine Laberei, sondern echte Fakten, die man diesem Arbeitskreis vorlegen kann! Danke!

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 16:43:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nun, da hätten wir zum Beispiel folgendes:

      "2.1 Er vermeidet in seiner Amtsführung und insbesondere in seinen Berichten jede unnötige Polemik oder auf bloße Vermutungen gegründete Schlüsse."

      Und was stand in der adHoc von Dr. Jaffé vom 19.09.2002?

      "... Insofern sind Spekulationen über eine eventuelle Wertsteigerung der Aktie der SCHNEIDER Technologies AG sinnlos...."

      Und am 06.09.2002:
      "...Auch im Verkaufsfalle werden die Insolvenzgläubiger allenfalls eine sehr geringe Insolvenzquote erhalten..."

      Aha... Sehr geringe Insolvenzquote... Man staune.. Wie hoch sind denn alle Forderungen? Und wie viel hat Dr. Jaffé bereits eingenommen? Wo hört denn "sehr gering" bei ihm auf? Für mich bei ca. 5 %.. Bei ihm bei 50? 80? Prozent...?
      Wie wäre es mal mit einer Auskunft?


      Und dies hier:

      "Der Insolvenzverwalter versteht sich weder als Gläubiger- noch als Schuldnervertreter sondern als Amtswalter, der die berechtigten Interessen aller am Verfahren Beteiligten nach streng objektiven Gesichtspunkten zu wahren und abzuwägen hat. "

      Auch die Aktionäre haben berechtigte Interessen, vermute ich! Dr. Jaffé versteht sich aber wohl eher als Gläubigerverwalter, genauso wie Dr. Kübler...
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 17:11:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Eines vcon mehreren möglichen Beispielen :

      Beispiel Nr. 1 :

      Zitat-Auszug aus dem Verhaltenskodex :

      "Der Insolvenzverwalter ist – in jedem Amt im Rahmen des Insolvenzverfahrens - der unabhängige, objektive, geschäftskundige und leistungsbereite Wahrer der Interessen ALLER am Insolvenzverfahren Beteiligten...

      ...4.1 Der Insolvenzverwalter lehnt deshalb die Übernahme neuer Verfahren ab, wenn er durch laufende Verfahren oder in anderer Weise so stark belastet ist, dass die
      Abwicklung künftiger Verfahren durch ihn persönlich nicht mehr in dem erforderlichen Umfang gesichert ist.
      4.2 Er gewährleistet, dass er in wichtigen Angelegenheiten persönlich zu Auskünften bzw. Besprechungen zur Verfügung steht."

      Konkrete Erfahrung mit Insolvenzverwalter Dr. Jaffe :

      Umfangreiches Frageschreiben (Einschreiben mit Rückschein) vom 11.06.2002 blieb bis heute INHALTLICH (!!!) unbeantwortet .

      Erhielt nochmals mit Schreiben vom 24.01.2003 ( und heute per WO-Board !) von meinem Anwalt u.a. Gelegenheit zur INHALTLICHEN (!!!) Beantwortung .

      OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 20:34:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      @tagchen: das würde mich auch brennend interessieren! welche quote die gläubiger ausgezahlt bekommen und ob die aktionäre die chance auf eine schlussdividende haben.

      wie lange sollen wir denn noch warten? wieso erhalten wir darüber keine auskünfte? oder erfahren die aktionäre das erst, wenn auch die restlichen 40 % der schneider tochter slt an jenoptik oder an andere investoren gegangen sind (also erst ende 2003!!!)?!
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 21:43:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ez2njoy:

      Herr Dr. Jaffé scheint ein sehr geringes Mitteilungsbedürfnis gegenüber den Aktionären zu haben. Obwohl er

      "... weder als Gläubiger- noch als Schuldnervertreter sondern als Amtswalter... "

      (s. o.) tätig sein sollte, falls er seine Mitgliedschaft in obigen Verband ernst nimmt, agiert er anscheinend eher als Gläubigervertreter?????? Vielleicht hier sogar primär als Großbankenvertreter????? Hätte er nicht im Interesse aller Gläubiger längst den Sicherheitenpoolvertrag kippen müssen?

      Na ja, abwarten ;)

      Wer sagt denn, dass die restlichen 40 Prozent an Jenoptik gehen? Tststststs... Gibt es dazu News? Es gibt bisher nur die Aussage, das Jenoptik Ende 2003 kauft, sofern kein anderer Partner eingestiegen ist.

      Auch hier abwarten. ;) Hierzu läuft bereits eine Aktion meinerseits. News zu gegebener Zeit, Nachfrage derzeit zwecklos... ;) Allerdings bisherige Erfolgsausichten: Null Prozent. Bisher... ;)

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      schrieb am 15.02.03 21:48:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      haben die schneider-aktien überhaupt noch einen wert? wie setzt sich der zusammen? verkaufen, solange man wenigstens noch a bisserl dafür bekommt? am freitag haben das jedenfalls ein paar gemacht! nur die geduld verloren oder gibts keine höheren kurse mehr?! ich bin wirklich ratlos!!!

      eigentlich sollte man eine aktie ja nur solange halten, wie man sagen kann, dass man sie unter den gegebenen umständen auch wieder kaufen würde. insofern müsste ich also verkaufen...aber zu den kursen?!?:confused: :( :eek: :cry: :mad:
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 21:58:09
      Beitrag Nr. 7 ()
      @e2njoy: Wer weiss das schon? Also: Abwarten. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.02.03 22:15:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich finds übrigens ganz große klasse, mit welcher hingabe und welchem engagement ihr euch der sache widmet!

      bestimmt habt ihr sehr viel mehr geld als ich investiert (bei mir ists im vergleich zu euren summen wohl nur taschengeld, aber für meine verhältnisse (ich bin student) ne ganze menge kohle und sehr ärgerlich!!!). wahrscheinlich seid ihr auch schon seit längerer zeit aktionäre der schneider ag. deswegen kann man euren ehrgeiz durchaus verstehen. dennoch großes lob und anerkennung für eure arbeit!

      meine erste erfahrung mit schneider habe ich anfang mai letzten jahres gemacht, als ich glaubte, mit einem investment vor der gläubigerversammlung das schnelle geld machen zu können. zuvor hatte ich bei micrologica ähnlich gute erfahrungen gemacht (was gläubigerversammlungen anbelangte) und war mir bzgl. eines positiven ausgangs der gespräche ziemlich sicher. umso mehr geld habe ich investiert und so ziemlich alle fehler eines anlegers begangen (auf kredit habe und werde ich allerdings nie spekulieren - tribute to kostolany!). ich habe bestehende positionen aufgelöst, mit verlust verkauft und fast mein gesamtes kapital in schneider aktien gesteckt. wie sich später herausstellte ein fataler fehler!!!
      der ausgang der gläubigerversammlung dürfte euch allen hinlänglich bekannt sein!!! ich habe damals sehr sehr viel geld verloren und hätte die aktie eigentlich nie wieder anfassen sollen!!!
      im september 02 habe ich mich dann allerdings wieder dazu verleiten lassen aktien zu kaufen. jetzt hänge ich mit einem kk von 0,17 euro wieder mächtig schief! zum glück sinds aber "nur" 5000 stk. meine erfahrungen musste ich teuer bezahlen!!!

      so, genug gejammert. ich habe am samstagabend wirklich besseres zu tun ;):):laugh:

      ich wünsche euch auf jeden fall viel erfolg und alles gute. auf dass es den herren insolvenzverwalter mal so richtig an den kragen geht! :);)

      gruß und schönes we,
      ez2njoy
      Avatar
      schrieb am 16.02.03 13:14:28
      Beitrag Nr. 9 ()
      @ Tagchen

      die Fairness und der gute Umgangston (und da sind wir schon fast wieder beim OPTIMAT-Thread-Titel-Thema ?)
      verlangt es ( anderst wie bisher aus bestimmten Kreisen gewohnt ), daß ich dem Insolvenzverwalter Dr. Kübler eine letzte Chance zur Stellungsnahme geben sollte. Mein Schreiben wird Ihnen diese Woche noch zugeleitet !
      Believe me, there is really no reason for joking with me !

      Auch Sie , Herr Dr. Jaffe, haben noch zwei Briefe zur Beantwortung vorliegen !


      Immerhin, meine Herren, bin ich Gläubiger bei SLT , SE und ST und werde gewisse Rechte mit diesem von Ihnen anerkannten Verhaltenskodex vergleichen .


      OnlyHardFactsAboutSchneider
      Avatar
      schrieb am 21.02.03 15:27:10
      Beitrag Nr. 10 ()
      Im Verhaltesnkodex steht :
      "1.4 Der Insolvenzverwalter darf mit Dritten, an denen er unmittelbar oder mittelbar – auch über Familienangehörige – beteiligt ist, namens der Insolvenzmasse nicht kontrahieren. (Ausnahme: Rechtsanwalts-, Wirtschaftsprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaften)."

      Gut daß es diese Ausnahem gint . Bei Schneider Laser Technologies AG läuft es nämlich so :

      1.) Der am O(h!)stersonntag vom Insolvenzgericht bestellte Insolvenzverwalter Dr. Kübler schreibt am 31.05.2002 ans InsG Gera :

      "Es ist beabsichtigt, mit der steuerlichen Betreuung und der Erstellung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse die KÜBLER SCHUBERT HANIKA GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Steuerberatungsgesellschaft zu beauftragen .
      An dieser Gesellschaft habe ich eine Minderheitsbeteiligung. Sollte das Gericht mit dieserVorgehensweise nicht einverstanden sein, bitte ich um einen kurzen Hinweis."

      Dr. Kübler gründete diese Gesellschaft (vormals AUDIVISOR GmbH ) im Jahre 1976
      Quelle : Posting Nr. 2660 von tobischlobi im PM-Thread


      2.) Dr. Jaffe schreibt am 14.02.2003 ans InsG Memmingen :

      "Hinsichtlich etwaiger Beziehungen der Schuldnerin zu verbundenen Unternehmen oder nahestehenden Personen sowie einer Überprüfung der Verrechnungskonten hat der Unterzeichner mit Zustimmung des Gläubigerausschusses der Schneider Electronics AG eine Sonderprüfung bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft aus NRW in Auftrag gegeben. Prüfungsgegenstand wird hierbei u.a. auch der buchhalterische Intercompany-Transfer vom Januar 2002 sein, bei welchem es jedoch nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Schuldnerin bis dato keine Beanstandung gab."

      "Bereits hier sei angemerkt, daß diese Kanzlei bis dato nicht in Geschäftsbeziehungen zu den Schuldnerinnen stand und auch nicht zu den großen fünf WP-Gesellschaften in Deutschland gehört."

      3.) Meine Anmerkung :

      Gut in Sachen "Abschlußarbeiten" mag es diese berühmte Ausnahme geben. Bleibt halt noch bestimmtes "Geschmäckle" im Raume stehen ?

      Bleibt nur noch abzuwarten, daß an der noch unbekannten WP-Gesellschaft in NRW , wenn sie ihrem Mandat auf "Untersuchung der Transaktionen der Schuldnerinnen mit nahestehenden Unternehmen und Personen" nachgegangen ist, keiner der Insolvenzverwalter beteiligt (gewesen) ist ?


      Auf dementsprechende konkrete mündliche Nachfrage am 21.02.2003 beim zuständigen Rechtspfleger beim InsG in Memmingen KONNTE dieser mangels konkreter Kenntnis keine Auskunft geben !
      Gleichzeitig WOLLTE er aber auch keine weiteren und dementsprechende Nachfragen mehr stellen .


      :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.02.03 16:37:41
      Beitrag Nr. 11 ()
      Interessante Neuigkeiten aus dem Raum Sachsen!

      Möglicherweise kommen wir zu einer Zusammenarbeit im Bereich "gemeinsame IV`s" mit Betroffenen der Sachsenring AG-Insolvenz!

      Es scheint schier unglaublich zu sein, was man von den Abläufen dort hört! Ich sage "scheint", denn wir sind ja bei SCHNEIDER einiges gewohnt!

      Allerdings haben wir soviele Gemeinsamkeiten bei diesen Insolvenzen, dass man fast das Gefühl bekommt, diese Insolvenzen würden "auf Bestellung" aus- u. durchgeführt? Kann dies wirklich sein?

      Wir stellen Parallelen zu den Namen der Beteiligten her, sehen fast identische Abläufe und wundern uns, dass die Obrigkeit davon nichts bemerkt???? :rolleyes:

      Aber halt: Obrigkeit - sind das nicht diensteifrige Diener der Herrschenden???

      Ah ja, dann ist es natürlich nicht weiter verwunderlich, dass die ausführenden Organe nichts bemerken, denn - sowohl bei der SCHNEIDER - wie auch der Sachsenring-Insolvenz können wir ja die sog. staatliche Beteiligung - nicht ignorieren!!! :cool:

      Beispiele gefällig?

      Insolvenzanmeldung:

      Lt. Aussage des Informanten, stieg Dr. Kübler mit 6 Mitarbeitern, welch ein Wunder, bereits 1 Stunde nach der Insolvenzanmeldung aus dem Flugzeug und war vorläufiger Insolvenzverwalter bei Sachsenring!

      Und bei SCHNEIDER: Wer kann sich noch erinnern? Bereits einen Tag nach der vorläufigen Insolvenzeröffnung wußte Dr. Kübler bereits von einem Interessenten aus USA und das nur der Verkauf der SLT in Frage käme! Von Sanierung war von seiner Seite nie die Rede! Wir haben uns ja schon sehr früh gefragt, wie Dr.Kübler zu dieser Aussage kam - 1 Tag nach der Insolvenzanmeldung!?!? :O:O

      Hatte ich je Zweifel, so sind diese jetzt wirklich behoben:
      Insolvenzen scheinen bestellbar und "begnadete Insolvenzverwalter" stehen anscheinend auf einer "Wunschliste" zur Verfügung, sofern hier nicht "König Zufall" Regie führt??!! :cool:

      Weitere Beispiele folgen, vielleicht auch von anderen Informierten???!!!:):):)

      Gruß Optimat
      Avatar
      schrieb am 16.06.03 20:05:09
      Beitrag Nr. 12 ()
      Dr. Jaffé ist jetzt auch Aufsichtsrat - bei Sat1...

      Vielleicht wird er jetzt mal überlegen, welche Rechte Aktionäre und Aufsichtsräte haben?

      "euro adhoc: ProSiebenSat.1 Media AG / Annual & Special Corporate Meetings / Dr. Michael Jaffé to head Supervisory Board (E)

      ---------------------------------------------------------------------
      Disclosure announcement transmitted by euro adhoc. The issuer is
      responsible for the content of this announcement.
      ---------------------------------------------------------------------

      DISCLOSURE UNDER SEC. 15 OF THE GERMAN SECURITIES TRADING ACT

      Dr. Michael Jaffé to head Supervisory Board
      Annual Meeting elects eight new Board members

      Munich, June 16, 2003. Convening in its first meeting today, the new
      Supervisory Board of ProSiebenSat.1 Media AG elected Dr. Michel
      Jaffé, an attorney and the insolvency administrator of KirchMedia
      GmbH & Co. KGaA, as its chair. Wolfgang Hartmann, a member of the
      Executive Board of Commerzbank AG, was elected vice-chair.

      In addition to Dr. Jaffé and Mr. Hartmann, the Annual Meeting of the
      shareholders of ProSiebenSat.1 Media AG elected six other members to
      the Supervisory Board: Wolfgang van Betteray, a tax consultant; Dr.
      Gerhard Gribkowsky, a member of the Executive Board of Bayerische
      Landesbank; Prof. Dr. Hans-Joachim Mertens, of Johann Wolfgang Goethe
      University in Frankfurt, Thomas Welte, a certified public accountant
      and tax consultant; Dr. Oliver Wilken, an attorney; and Hans-Joachim
      Ziems, a corporate consultant. Dr. Mathias Döpfner, chairman of the
      Executive Board of Axel Springer AG, continues to be a member of the
      Supervisory Board of ProSiebenSat.1 Media AG.

      The supplementary elections to the Supervisory Board became necessary
      after eight former members resigned their posts as of the end of the
      Annual Meeting, held in Munich on June 16. Norbert Deigner, Fred
      Kogel, Alfred Lehner, Hans Reischl and Gisela Schmitt have left the
      Board permanently. Mr. van Betteray, Mr. Hartmann und Prof. Dr.
      Mertens were reelected after their resignations.

      end of announcement euro adhoc 16.06.2003
      ---------------------------------------------------------------------


      Further inquiry note:
      Contact: Dr. Torsten Rossmann Corporate spokesman ProSiebenSat.1 Media AG Medienallee 7 D-85774 Unterföhring Phone: +49 [89] 95 07-11 80 Fax: +49 [89] 95 07-11 84 email: Torsten.Rossmann@ProSiebenSat1.com Press release online: www.ProSiebenSat1.com

      Branche: Media
      ISIN: DE0007771172
      WKN: 777117
      Index: CDAX, Classic All Share, HDAX, MDAX, Midcap Market Index, Prime All Share, Prime Standard
      Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse / official dealing
      Niedersächsische Börse zu Hannover / free trade
      Berliner Wertpapierbörse / free trade
      Bayerische Börse / free trade
      Hamburger Wertpapierbörse / free trade
      Bremer Wertpapierbörse (BWB) / free trade
      Börse Düsseldorf / free trade

      16.06.2003, 18:25 Uhr.

      © wallstreet:online AG"


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