Dienstwagen-Problem. Hilfe, wer kann mir helfen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.02.03 23:28:57 von
neuester Beitrag 19.02.03 19:09:59 von
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Ich soll einen Dienstwagen erhalten (brauch ich auch, denn meine Karre gibt bestimmt bald den Geist auf). Der PKW wird (fast)ausschließlich privat genutzt werden. Habe jetzt 2 Fragen:
1. Welchen Wert muß ich als geldwerten Vorteil versteuern? 1% vom Listenpreis oder 1% vom Kaufpreis (es handelt sich um einen EU-Import-Neuwagen und ein Bekannter erzählte mir, daß bei Neuwagen der Kaufpreis und bei Gebrauchtwagen der Listenpreis zugrunde gelegt wird bzw. zugrunde gelegt werden kann, stimmt das?)?
2. Als Pendler muß ich leider nicht nur 1% geldwerten Vorteil, sondern zusätzlich 0,03% pro Entfernungskilometer versteuern. Da ich täglich über 40km für die einfache Entfernung zurückzulegen habe, würde ich hier ja zusätzlich nocheinmal mehr als die 1% Pauschale versteuern müssen. Gibt es hier irgendwelche Tricks, Kniffe oder Möglichkeiten (welcher Art auch immer!) um dies zu umgehen?
Falls mir jemand helfen kann wäre ich Euch sehr dankbar!
Gruß, Kiro
1. Welchen Wert muß ich als geldwerten Vorteil versteuern? 1% vom Listenpreis oder 1% vom Kaufpreis (es handelt sich um einen EU-Import-Neuwagen und ein Bekannter erzählte mir, daß bei Neuwagen der Kaufpreis und bei Gebrauchtwagen der Listenpreis zugrunde gelegt wird bzw. zugrunde gelegt werden kann, stimmt das?)?
2. Als Pendler muß ich leider nicht nur 1% geldwerten Vorteil, sondern zusätzlich 0,03% pro Entfernungskilometer versteuern. Da ich täglich über 40km für die einfache Entfernung zurückzulegen habe, würde ich hier ja zusätzlich nocheinmal mehr als die 1% Pauschale versteuern müssen. Gibt es hier irgendwelche Tricks, Kniffe oder Möglichkeiten (welcher Art auch immer!) um dies zu umgehen?
Falls mir jemand helfen kann wäre ich Euch sehr dankbar!
Gruß, Kiro
Hallo,
du mußt ab 1.4. nicht nur 1% sondern sogar 1,5 vom Listenpreis versteuern - zusätzlich zu den 0,03%.
Evtl. fährst du besser mit einem Fahrtenbuch - dies abzuklären ist es besser einen Steuerberater, oder jemanden, der sich mit Steuer gut auskennt zu fragen.
Gruß Manne
du mußt ab 1.4. nicht nur 1% sondern sogar 1,5 vom Listenpreis versteuern - zusätzlich zu den 0,03%.
Evtl. fährst du besser mit einem Fahrtenbuch - dies abzuklären ist es besser einen Steuerberater, oder jemanden, der sich mit Steuer gut auskennt zu fragen.
Gruß Manne
#2
auch 1,5 % auf listenpreis bei einem gebrauchtwagen ?
@kiro
sorry das ich mich hier zwischenreindrängel
dpunkt
auch 1,5 % auf listenpreis bei einem gebrauchtwagen ?
@kiro
sorry das ich mich hier zwischenreindrängel
dpunkt
1 % des Listenpreises müssen versteuert werden. Inclusive aller Extras. Neu, gebraucht, reimport, das ist völlig egal. Es gilt die Inlands-Preisliste.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle werden ebenfalls besteuert. Allerdings kannst du die Kilometerpauschale gegenrechnen. Sollte zu deinen Gunsten ausgehen.
Tricks gibt´s keine. Aber Prügel, wenn du sie versuchst.
Die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle werden ebenfalls besteuert. Allerdings kannst du die Kilometerpauschale gegenrechnen. Sollte zu deinen Gunsten ausgehen.
Tricks gibt´s keine. Aber Prügel, wenn du sie versuchst.
1,5 % sind zwar geplant aber noch nicht sicher. Das geplante Steuerpaket ist im Bundesrat zustimmungspflichtig. Und das heißt, hier ist alles offen. Die 1,5 % sind allerdings eher unwahrscheinlich.
Aber glaube mir, ein billigeres Auto als einen Dienstwagen gibt es nicht. Vorausgesetzt, dein Arbeitgeber trägt .alle Kosten.
Aber glaube mir, ein billigeres Auto als einen Dienstwagen gibt es nicht. Vorausgesetzt, dein Arbeitgeber trägt .alle Kosten.
@goldless: Danke für die Antwort!
Ich kenne jedoch zumindest 2 Leute die behaupten nicht nach dem Listenpreis sondern nach dem Kaufpreis zu versteuern. Lügen die? Wird sowas nicht geprüft? Gibt es hierfür irgendwelche allgemeinen Listen wo man die Listenpreise einsehen kann? Was wenn ein EU-Neuwagen als Sondermodell so gar nicht auf dem deutschen Markt verkauft wird, dann kann er doch auch auf keiner Preisliste erscheinen, oder?
Falls es noch Antworten zu meinen Fragen oder gegenteilige Meinungen zu goldless (#4) gibt immer her damit.
Ich kenne jedoch zumindest 2 Leute die behaupten nicht nach dem Listenpreis sondern nach dem Kaufpreis zu versteuern. Lügen die? Wird sowas nicht geprüft? Gibt es hierfür irgendwelche allgemeinen Listen wo man die Listenpreise einsehen kann? Was wenn ein EU-Neuwagen als Sondermodell so gar nicht auf dem deutschen Markt verkauft wird, dann kann er doch auch auf keiner Preisliste erscheinen, oder?
Falls es noch Antworten zu meinen Fragen oder gegenteilige Meinungen zu goldless (#4) gibt immer her damit.
@goldless:
...leider wird Benzin nicht komplett bezahlt sondern nur ein Teil.
...leider wird Benzin nicht komplett bezahlt sondern nur ein Teil.
Kompetente Antwort, kostenlos, erteilt übrigens dein Finanzamt. Beratung in Fragen Trick´s gibt´s da allerdngs nicht.
Die zwei Leute, die du da kennst lügen nicht sondern sind nur schlecht informiert.
zu #7: Die nicht vom Arbeitgeber übernommenen Kosten (hier Benzin, kann aber auch Instandhaltung, Versicherung usw. oder eine Pauschale sein) können der 1%igen Nutzungswertbesteuerung gegengerechnet werden. Wenn man einen Teil des Fahrzeuges selber bezahlt (z.B. Klimaanlage), wird das vom Listenpreis abgezogen und nur der Rest mit 1% versteuert. Zuständig für die richtige Ermittlung des anzusetzenden Listenpreises ist der Arbeitgeber.
"Kniff": Für die Versteuerung der Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte ist immer die kürzest mögliche Fahrtstrecke anzusetzen. Diese km-Angabe musst Du dem Arbeitgeber gegenüber machen. Für die Entfernungspauschale (Werbungskosten) wird die regelmäßig gefahrene Strecke anerkannt (kann länger sein), wenn sich hierdurch z.B. ein deutlicher Zeitvorteil begründen läßt. Diese km musst Du dem Finanzamt gegenüber beantragen. Damit´s keine Prügel gibt (#4): Nicht zu tricksen versuchen, alles muss glaubwürdig sein, auch die Finanzämter haben Routenplaner und können auf 100m genau nachrechnen.
"Kniff": Für die Versteuerung der Fahrtkosten Wohnung-Arbeitsstätte ist immer die kürzest mögliche Fahrtstrecke anzusetzen. Diese km-Angabe musst Du dem Arbeitgeber gegenüber machen. Für die Entfernungspauschale (Werbungskosten) wird die regelmäßig gefahrene Strecke anerkannt (kann länger sein), wenn sich hierdurch z.B. ein deutlicher Zeitvorteil begründen läßt. Diese km musst Du dem Finanzamt gegenüber beantragen. Damit´s keine Prügel gibt (#4): Nicht zu tricksen versuchen, alles muss glaubwürdig sein, auch die Finanzämter haben Routenplaner und können auf 100m genau nachrechnen.
zu #10
Bei einer privaten Bezahlung von Zubehör (z.B. Klimaanlage)
wird das Fahrzeug immer noch mit 1% des unverminderten Listenpreises versteuert. Die Zuzahlung kann jedoch im Zahlungsjahr auf die zu versteuernden monatlichen Beträge angerechnet werden (R31 Abs. 9 Nr. 4 Satz3 Lohnsteuerrichtlinien).
Bei einer privaten Bezahlung von Zubehör (z.B. Klimaanlage)
wird das Fahrzeug immer noch mit 1% des unverminderten Listenpreises versteuert. Die Zuzahlung kann jedoch im Zahlungsjahr auf die zu versteuernden monatlichen Beträge angerechnet werden (R31 Abs. 9 Nr. 4 Satz3 Lohnsteuerrichtlinien).
#11
Vielleicht kanns auch so gehandhabt werden, bei mir ists jedenfalls definitiv so wie in #10 beschrieben, und zwar seit über 20 Jahren!
Vielleicht kanns auch so gehandhabt werden, bei mir ists jedenfalls definitiv so wie in #10 beschrieben, und zwar seit über 20 Jahren!
Nun ja, dann sollte Deine Firma froh, daß die Lohnsteueraußenprüfung das noch nicht aufgegriffen hat.
Nun ja, dann sollte Deine Firma froh sein, daß die Lohnsteueraußenprüfung das noch nicht aufgegiffen hat.
Herzlichen Dank für Eure bisherigen Einschätzungen. Sollte hier noch jemand einen neuen Aspekt aufzuzeigen habe, wäre ich auch für alles weitere dankbar.
Viele Grüße
Kiro
Viele Grüße
Kiro
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