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    First come - first serve? Wer kann mir das bestätigen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.04.03 15:29:35 von
    neuester Beitrag 08.04.03 16:01:37 von
    Beiträge: 8
    ID: 718.392
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      Avatar
      schrieb am 08.04.03 15:29:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bitte um Erfahrungen: Hab` zu Handelsbeginn eine lim. Kauforder aufgegeben, wurde jedoch nicht bedient, obwohl in der folgenden 1/2 Stunde das Limit 4 Mal erreicht und dabei das mehrfache meiner georderten Stückzahl gehandelt wurde. Comdefekt und "Handelsüberwachung" (?) in FfaM sagen, dass Aufträge in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs abgearbeitet werden und deshalb keine Zuteilung erfolgte. Ist mir persönlich jedoch in den letzten drei Jahren noch nie untergekommen. Kann mir einer von euch das bestätigen?
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 15:42:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      ...wer zuerst kommt,...
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 15:44:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man muss einfach nicht frühzeitig kommen. Das ist das Wichtigste. Vorzeitige Ejakulation ist das Schlimmste, was sein kann.

      :D
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 15:46:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3...dann hau´ mit nem schluppen drauf.
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 15:48:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      jgh

      Wenn die Gefahr besteht, denke ich einfach nur an Angela Merkel.

      ;)

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      schrieb am 08.04.03 15:52:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      ...wenn das mal nicht in die buxe geht:eek:
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 15:56:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Dein Missgeschick scheint mir doch nicht allzu gross zu sein im Vergleich zu meinen Erfahrungen:
      Ich bin seit ca 30 Jahren Depotkunde der LB=BW Stuttgart und nehme seit Einführung von Online-Brokerage (> 1 Jahr) an diesem Medium teil. In der Vergangenheit habe ich auch Formulare zur Börsengeschäftsfähigkeit unterschrieben. Trotzdem hat mir die LB den Zugriff auf mein Depotkonto mit der Begründung, dass die richtigen Formulare für die Börsengeschäftsfähigkeit nicht verlägen, gesperrt.Die Sperrung bezieht sich nicht nur auf Kauf-/Verkaufsauftraege sondern auch auf die Einsicht in meinen Depotbestand. Ich wurde von dieser Sperrung nicht unterrichtet und habe dies erst bei dem Versuch eine Kauforder zu plazieren festgestellt.Ich habe zwischenzeitlich das vorgschriebene Formular mit meiner und der Unterschrift meiner Frau (Gemeinschaftskonto) eingereicht. Ich habe im Formular wahrheitsgemäss darauf hingewiesen, dass sich die Unterschrift meiner Frau nicht auf die Online-Abwicklung von Geschäften bezieht, da sie weder die entsprechenden PC Kenntnisse noch die WP-Handelskenntnisse hat. Der Versuch einen Online-Verkaufsauftrag zu stellen ist jetzt wiederum fehlgeschlagen, da das Konto weiterhin gesperrt bleibt.
      Begründung: meine Hinweis auf die fehlenden Kenntnisse meiner Frau.
      Ich frage mich jetzt nur, ob diese Vorgehendsweise der LB=BW Stuttgart rechtlich einwandfrei ist und ob ich die LB ggfls für eingetretene Verlust haftbar machen kann ?
      Avatar
      schrieb am 08.04.03 16:01:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      #3

      :laugh: :laugh: :laugh:


      #1

      Also mal im Ernst .... Über Xetra werden die Aufträge nach ihrem Eingang abgewickelt. Über Frankfurt oder jede andere Präsenzbörse ist das nicht der Fall !
      Hier sammelt der MM solange bis er einen neuen Kurs setzt. Desweiteren ist der MM auch nicht verpflichtet direkt den Auftrag auszuführen ! Jeder "billigst" oder "bestens" Auftrag kann an den Präsenzbörsen gesammelt und erst Stunden später ausgeführt werden.

      Desweiteren kann der MM auch "etwas bezahlt Geld" .. oder auch Brief ausführen ! Das liegt alles in seinem Ermessen !


      Revenue


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