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    KFZ-Unfall: gegnerische Versicherung reagiert nicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.04.03 21:57:39 von
    neuester Beitrag 15.05.03 00:15:36 von
    Beiträge: 22
    ID: 726.669
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      Avatar
      schrieb am 29.04.03 21:57:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Experten!
      Die Sachlage ist wie folgt:
      Ostermontag fuhr mir jemand an einer Kreuzung ins Heck meines Motorrads. Die Maschine machte einen Satz nach vorne und fiel um. Klassischer Auffahrunfall mit glücklicherweise lediglich Bagatellschäden (ca. 1500EUR lt. Vorabauskunft Händler) am Motorrad. Die Personalien wurden ausgetauscht, Personalausweis lag vor; auf die Polizei habe ich verzichtet, da ein auswärtiger Passant den Unfall beobachtet hatte und bereit war, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen.
      Verdattert wie ich war habe ich vergessen, mir die Versicherung und die Versicherungsnummer zu notieren; ich wies den Unfallgegner jedoch an, den Vorfall seiner Versicherung sofort zu melden. Diese würde sich dann mit mir in Verbindung setzen.
      Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

      Ich werde kommende Woche das Motorrad zum Händler bringen und von einem Gutachter begutachten lassen.

      Jetzt meine Fragen: Reicht es, das Gutachten an den Unfallgegner zu schicken (mit Einschreiben)? Welche Zahlungsfrist muß ich ihm einräumen? Darf ich die Reparatur veranlassen ohne Einwilligung der gegnerischen Versicherung?
      Was muß beim Gutachten beachtet werden?

      Bevor ich zum Anwalt renne möchte ich wenigstens versuchen, die Sache auf normalem Wege zu regeln.

      Danke im Voraus!

      Gruß
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:03:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ganz einfach: Ärger, Ärger, Ärger hast du nun am Hals...

      Deswegen: kein Mitleid, immer die grünen rufen, dazu bezahlst du sie ja (mit deinen Steuern).

      Was, wenn der Typ gar kleine Fleppe (mehr) hatte?

      Was, wenn das gar nicht sein Auto war?

      Ich drück dir die Daumen, dass du trotzdem nochmal gut wegkommst...

      Gruß Q.
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:05:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Abwicklung direkt mit Unfallgegner ist nicht zu empfehlen, da Du eienn Direktanspruch gegen die Versicherung hast. Dann läuft auch nichts verkehrt. Bei größeren Schäden wird der Verursacher ohnehin nicht selbst regulieren. Du kannst den Versicherer in Erfahrung bringen über den Zentralruf der Autoversicherer (0180er Nummer habe ich aber nicht im Kopf, weiß aber jeder Vers. Vertreter).

      Wenn noch Fragen sind, bitte an Stfau@web.de
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:06:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Abwicklung direkt mit Unfallgegner ist nicht zu empfehlen, da Du eienn Direktanspruch gegen die Versicherung hast. Dann läuft auch nichts verkehrt. Bei größeren Schäden wird der Verursacher ohnehin nicht selbst regulieren. Du kannst den Versicherer in Erfahrung bringen über den Zentralruf der Autoversicherer (0180er Nummer habe ich aber nicht im Kopf, weiß aber jeder Vers. Vertreter).

      Wenn noch Fragen sind, gib mir Deine Mail
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:06:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ostermontag ?
      So schnell gehts bei der Versicherung selten :(

      Ruf auf jeden Fall beim "Zentralruf der Autoversicherer"
      unter 0180-25026 (24 Std.) an und melde den Unfall.
      Wenn Du den Namen und das Kennzeichen des Unfallgegners (bzw. des Halters) hast,
      erfährst Du von denen sofort, wo das Fahrzeug versichert ist.

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      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:08:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn Du die Aussage des Zeugen hast kann nicht viel passieren.
      Gutachten und Zeugenaussage mit Prozessvollmacht dem Anwalt geben.
      Wenn Dein Unfallgegner den Schaden offenbar nicht gemeldet hat, wird er jetzt halt grösser.
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:08:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Schwachsinn wegen so nem Kindergarten die Grünen zu rufen....:cool:

      Ruf bei Deiner Versicherung an und lass Dir ne Nummer geben, wo alle KFZ mitsamt Versicherungen registriert sind. Weiss nicht mehr wie dieser VErein heisst.

      Dort teilst Du dann das Kennzeichen mit und die verbinden Dich direkt mit der gegnerischen Versicherung.

      Evtl. hat er den Schaden ja schon gemeldet. Telefonisch ist das alles ganz easy, schriftlich kannes bei den Arbeitsrückständen halt auch mal liegen bleiben.

      Greetz
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:08:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Habe die Rufnummer vom Zentralruf gefunden. Bitte dann Kennzeichen und Namen angeben. Auf Wunsch informiert der Zentralruf die Versicherung, die setzt sich dann mit Dir in Verb.

      0180 / 25 0 26
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:08:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Anhand des Kennzeichens kannst Du die Versicherung ermitteln. In Frankfurt/M gibt es eine zentrale Auskunftsstelle (tel.-Nr. habe ich nicht parat, lässt sich aber leicht herausfinden). Wenn Du die anrufst bekommst Du die Versicherung gesagt.

      Ruf dann bei der Versicherung an und kläre, ob Dein Unfallgegner den Schaden gemeldet hat. Ebenso weiteres vorgehen. Wickel den Schaden mit der Versicherung ab, nicht mit Deinem Unfallgegner! Er kann, wenn er will der Versicherung den Schaden bezahlen, um z.B. seinen Rabatt zu behalten.

      Gutachten nur der Versicherung schicken, nicht dem Unfallgegener, aber melde erst den Schaden der Versicherung und lass Dir eine Schaden-Nummer geben.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:16:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich kann Dir trotz allem nur raten, einen Anwalt zu nehmen. Machst Du es nicht gleich, bekommst Du in der Regel von der Versicherung nicht alles erstattet. Die ziehen Dir aus irgendeinem Grund z.B. 20% ab. Der Streitwert ist dann nur noch in Deinem Fall 300,-€ und nicht mehr 1.500,-, und da reist sich kein Anwalt mehr drum. Die gegnerische Versicherung muß Dir auf jeden Fall Deinen Anwalt bezahlen, and gegenüber einem Anwalt versuchen sie solche Mätzchen in der Regel nicht.

      Diese Erfahrung habe ich selbst gemacht.

      mfg nsn
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 22:40:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      ruhig Blut.
      Ich hatte sowas letztens auch erst wieder. Ein Firmentransporter ist mir hinten reingesemmelt - der Fahrer verstand kein Wort deutsch usw.
      Versicherer feststellen (wurde oben beschrieben) Schadensanspruch anmelden.
      Hier evtl. eine "theoretische" <sp> Abrechnung verlangen, dann zahlen die auf Kostenvoranschlag.
      Dann Kostenvoranschlag machen lassen, zuschicken und warten. (evtl. ein bis zweimal per Telefon nerven...)

      Dann dauerts noch ein bischen und das Geld kommt in aller Regel problemlos aufs Konto geschneit. Ist auf jeden Fall sicherer als Börse :)

      Dieser ganze Schabernack mit Anwalt und Polizei ist nach meinen Erfahrungen in den allermeisten Fällen eher kontraproduktiv
      Avatar
      schrieb am 29.04.03 23:02:02
      Beitrag Nr. 12 ()
      So ein Schwachsinn.. die Versicherungen zahlen nicht alles und man solle sich auf jeden Fall einen Anwalt nehmen...

      Klarm wenn jeder so denkt steigen die KFZ Prämien ins unermessliche....Sachlage ist doch klar.. Auffahrunfall.. und einen Anwalt kann man auch dann erst nehmen, wenn es den Anscheinmacht, dass es Probleme bei der Abwicklung gubt. Würde einfach mal bei der Versicherung anrufen und mit der Versicherung die weitere Vorgehensweise besprechen.

      Dort kann man ja mal einfliessen lassen, dass man einen Anwalt einschalten könne sofernes Probleme gebe, aber man gewillt sei, diese Kosten im Sinne der Versichertengemeinschaft zu sparen!
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 06:39:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      ostermontag ist doch gerade mal ne woche her !!!

      du willst doch nur die kosten (anwalt etc) in die höhe treiben

      aber so ist das nun mal im heutigen deutschland mit seiner vollkasko- und rechtsschutzmentalität

      das ist nicht das deutschland, wie ich es mir wünsche
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 11:40:46
      Beitrag Nr. 14 ()
      Vielleicht bist Du ADAC-Mitglied oder kennst jemanden der es ist. Dann über http://www.adac.de/Recht_und_Rat/default.asp?id=2741&locatio… einen Anwalt aus deiner Stadt raussuchen. Die sind richtig gut! Deinen Kram abgeben, fertig.

      Kostet dich, auch als Nichtmitglied, keinen Cent.

      Da du aber nicht die Polizei gerufen hast, kann es mit der Regulierung Monate dauern.

      mokos2
      Avatar
      schrieb am 30.04.03 21:36:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      @broker2204
      Wer des Lesens mächtig ist erkennt, daß ich eben nicht die Absicht habe, gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen!
      Ich möchte jedoch von Vorneherein vermeiden, daß sich das Ganze über Monate hinzieht.

      @all
      Danke für die nützlichen Info´s!
      Habe halt recht wenig Erfahrung mit solchen Situationen.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 01.05.03 17:09:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      und auch andersrum kann es monate dauern:

      im februar 2002 bin ich einem an der ampel hinten
      draufgefahren. was soll ich sagen, die info ueber die
      schadensregulierung kam dann von meiner vers. im:

      NOVEMBER

      hat sich mein gegner ganz schoen zeit gelassen...

      :)

      GGG
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 00:28:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      @16

      Der hatte wahrscheinlich kein defektes Motorrad und mußte nicht am 1.Mai schmachtend in der Sonne sitzen, weil er nicht fahren konnte.

      Sachen gibt´s!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 02.05.03 09:06:40
      Beitrag Nr. 18 ()
      hallo,
      wenn dein schaden erheblich ist, das sachverständigengutachten eines freien sachverständigen einholen, gleichzeitig , nachdem du die versicherung herausgefunden hast, die versicherung unter fristsetzung auffordern, die schadenseintrittspflicht dem grunde nach anzuerkennen, sobald du das gutachten hast., dort hinschicken und den schaden beziffern, auch wieder frist setzen mit der androhung,nach fristablauf anwalt einzuschalten.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 13:56:32
      Beitrag Nr. 19 ()
      mir ist mal ein in der Tschechei ein Auto hintenreigefahren

      am besten zum Rechtsanwalt

      bei Auffahrunfall muss die gegnerische Versicherung
      deine Rechtsanwaltskosten zahlen.
      Avatar
      schrieb am 13.05.03 14:07:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aldy

      Beim Zentralruf solltest Du in der Zwischenzeit angerufen haben, dann klärst Du das weitere Handling mit der Versicherung des Unfallgegeners. Den Quatsch mit Rechtsanwälten sparst Du erstmal und mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Dauer. Möchtest Du das Teil in einer Fachwerkstatt reparieren lassen:confused: dann reich den Kostenvoranschlag ein und normal läuft das über Abtretungserklärung ohne Zwischenfinanzierung und die Werkstatt regelt den Papierwust mit der feindlichen:laugh: Versicherung. Dann ist Nutzungsausfall und Wertminderung zu klären. Das bekommst Du schon allein mit Telefon und PC als Schreibmaschine auf die Reihe:look:

      Dafür braucht es keine Rechtsanwälte, Schriftgelehrte oder anderes Kroppzeug.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 14.05.03 11:56:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich mag weibliche Friseuse...

      ...und stehe zu meiner Meinung!

      :D
      Avatar
      schrieb am 15.05.03 00:15:36
      Beitrag Nr. 22 ()
      @friseuse
      Der Zentralruf der Versicherer funktioniert hervorragend!
      Ich da angerufen, Vorfall geschildert, Kennzeichen und Namen des Unfallgegners durchgegeben - und schon wurde ich mit der Versicherung verbunden!
      Der Unfallgegner hatte natürlich noch nix gemeldet!
      Der Vorfall wurde kurz protokolliert und dann bekam ich eine Schadensnummer. Ob sich jemand das Motorrad anschauen könnte?
      Das steht beim Händler und wurde bereits begutachtet, habe ich erwidert. Na gut, sagte die Dame, schicken Sie uns das Gutachten und die Adresse des Zeugen und dann hören Sie wieder von uns.

      Hört sich recht unkompliziert an.

      Ich hoffe mal das bleibt so.

      Gruß
      Aldy


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