vorsicht vor der saarländischen polizei - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.05.03 12:47:05 von
neuester Beitrag 30.05.03 15:31:37 von
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HINTERGRUND ( 08.05.2003 19:27 )Luftpistole gegen 9-mm-Wummen
1.) Polizist tötet Autofahren mit 5 (!!!) Schüssen in Notwehr
2.) betrunkener Radfahrer von Polizist niedergeschossen
Merkwürdigkeiten beim Tod eines 31jährigen Einbrechers
Saarlouis.
Schießerei auf der Autobahn bei Saarlouis am Sonntag. Schießerei am Montag in Neunkirchen.
Beteiligt in beiden Fällen die saarländische Polizei. Auf der Autobahn stirbt ein 31jähriger mutmaßlicher Einbrecher. Diebesbeute: eine Musik-CD. Und im Polizeibericht steht ein offenbar erklärender Satz: „Auch ein 29jähriger Polizeiobermeister der Polizeiinspektion Saarlouis erlitt eine schwere Schußverletzung. Er befindet sich derzeit in einem Saarlouiser Krankenhaus.“
Am heutigen Dienstag nachmittag hat sich nun der Nebel um den erschossenen jungen Mann gelichtet. Im Saarländischen Rundfunk räumte Oberstaatsanwalt Weyand ein, daß es sich nicht um eine scharfe Waffe sondern um eine „Schreckdruckwaffe“ gehandelt habe im Kaliber 4,5 Millimeter. Damit seien schwere, auch tödliche Verletzungen möglich. Wirklich?
Abgesehen davon, daß ein Oberstaatsanwalt zwei Tage nach einem Tötungsdelikt wissen sollte, um welche Art von Waffe es sich gehandelt hat – eine „Schreckdruckwaffe“ gibt es nicht. Entweder hat es sich um eine Schreckschußwaffe gehandelt, für die nach dem neuen Waffengesetz der sogenannte „Kleine Waffenschein“ Vorschrift ist, oder es handelte sich um eine Kohlendioxid-Druckluftwaffe (Luftpistole) im üblichen Kaliber 4,5 Millimeter. Letztere Waffen haben zum Teil deutlich unter 7,5 Joule Druck – eine relativ geringe Energie also, mit der tödliche oder auch nur schwere Verletzungen so gut wie ausgeschlossen sind.
Merkwürdig an der Darstellung ist darüber hinaus, daß im Falle eines Schußwechsel (Plötzlich eröffnete der Einbrecher mit einer Pistole sofort und unvermittelt das Feuer auf die beiden Polizeibeamten.) auf kurze Distanz (Fahrzeug- und Insassenkontrolle) die Pistole als Druckluftwaffe hätte erkannt werden müssen, zumal diese nicht den typischen Schußknall einer scharfen Waffe verursacht haben konnte.
Gewiß wäre es ebenso interessant, wenn die Öffentlichkeit erfahren könnte, welcher Art die „schwere Verletzung“ des 29jährigen Polizeibeamten ist, die ein 0,5 Gramm schweres Blei-Diabolo-Geschoß angerichtet haben soll. Hier besteht dringender Klärungsbedarf.
Klärungsbedarf besteht aber auch im Falle des angeschossenen Radfahrers in Neunkirchen, der volltrunken einen Unfall gebaut und anschließend davongefahren war. Er wurde gestellt und soll alsdann eine Polizeibeamtin mit einem Messer bedroht haben. Daraufhin schoß ein anderer Beamter mit seiner 9-Millimeter-Pistole und traf den 44jährigen in den Unterleib. Wenn eine Beamtin mit dem Messer bedroht wurde, kann man davon ausgehen, daß sich die Vorgänge auf kürzester Distanz abspielten. Wie allerdings muß es mit der Waffen- und Schießausbildung saarländischer Polizisten bestellt sein, wenn sie auf wenige Meter Entfernung nicht in der Lage sind, einen betrunkenen Täter kampfunfähig zu schießen und nicht seinen Tod in Kauf zu nehmen?
1.) Polizist tötet Autofahren mit 5 (!!!) Schüssen in Notwehr
2.) betrunkener Radfahrer von Polizist niedergeschossen
Merkwürdigkeiten beim Tod eines 31jährigen Einbrechers
Saarlouis.
Schießerei auf der Autobahn bei Saarlouis am Sonntag. Schießerei am Montag in Neunkirchen.
Beteiligt in beiden Fällen die saarländische Polizei. Auf der Autobahn stirbt ein 31jähriger mutmaßlicher Einbrecher. Diebesbeute: eine Musik-CD. Und im Polizeibericht steht ein offenbar erklärender Satz: „Auch ein 29jähriger Polizeiobermeister der Polizeiinspektion Saarlouis erlitt eine schwere Schußverletzung. Er befindet sich derzeit in einem Saarlouiser Krankenhaus.“
Am heutigen Dienstag nachmittag hat sich nun der Nebel um den erschossenen jungen Mann gelichtet. Im Saarländischen Rundfunk räumte Oberstaatsanwalt Weyand ein, daß es sich nicht um eine scharfe Waffe sondern um eine „Schreckdruckwaffe“ gehandelt habe im Kaliber 4,5 Millimeter. Damit seien schwere, auch tödliche Verletzungen möglich. Wirklich?
Abgesehen davon, daß ein Oberstaatsanwalt zwei Tage nach einem Tötungsdelikt wissen sollte, um welche Art von Waffe es sich gehandelt hat – eine „Schreckdruckwaffe“ gibt es nicht. Entweder hat es sich um eine Schreckschußwaffe gehandelt, für die nach dem neuen Waffengesetz der sogenannte „Kleine Waffenschein“ Vorschrift ist, oder es handelte sich um eine Kohlendioxid-Druckluftwaffe (Luftpistole) im üblichen Kaliber 4,5 Millimeter. Letztere Waffen haben zum Teil deutlich unter 7,5 Joule Druck – eine relativ geringe Energie also, mit der tödliche oder auch nur schwere Verletzungen so gut wie ausgeschlossen sind.
Merkwürdig an der Darstellung ist darüber hinaus, daß im Falle eines Schußwechsel (Plötzlich eröffnete der Einbrecher mit einer Pistole sofort und unvermittelt das Feuer auf die beiden Polizeibeamten.) auf kurze Distanz (Fahrzeug- und Insassenkontrolle) die Pistole als Druckluftwaffe hätte erkannt werden müssen, zumal diese nicht den typischen Schußknall einer scharfen Waffe verursacht haben konnte.
Gewiß wäre es ebenso interessant, wenn die Öffentlichkeit erfahren könnte, welcher Art die „schwere Verletzung“ des 29jährigen Polizeibeamten ist, die ein 0,5 Gramm schweres Blei-Diabolo-Geschoß angerichtet haben soll. Hier besteht dringender Klärungsbedarf.
Klärungsbedarf besteht aber auch im Falle des angeschossenen Radfahrers in Neunkirchen, der volltrunken einen Unfall gebaut und anschließend davongefahren war. Er wurde gestellt und soll alsdann eine Polizeibeamtin mit einem Messer bedroht haben. Daraufhin schoß ein anderer Beamter mit seiner 9-Millimeter-Pistole und traf den 44jährigen in den Unterleib. Wenn eine Beamtin mit dem Messer bedroht wurde, kann man davon ausgehen, daß sich die Vorgänge auf kürzester Distanz abspielten. Wie allerdings muß es mit der Waffen- und Schießausbildung saarländischer Polizisten bestellt sein, wenn sie auf wenige Meter Entfernung nicht in der Lage sind, einen betrunkenen Täter kampfunfähig zu schießen und nicht seinen Tod in Kauf zu nehmen?
Na und
Du würdest wohl erstmal den 1.Schuss abwarten,
um feststellen zu können, ob die Knarre echt ist
oder nicht
Du würdest wohl erstmal den 1.Schuss abwarten,
um feststellen zu können, ob die Knarre echt ist
oder nicht
Der Verbrecher hat allerdings als erst geschossen (im Saarlouiser Fall) !
So ein blödes Geschmiere!
Wenn dir einer mit einer Schußwaffe gegenübersteht, denkt man
nur ans eigene Leben und nicht daran, ob ich den anderen
vielleicht ins Bein schießen könnte
Wenn dir einer mit einer Schußwaffe gegenübersteht, denkt man
nur ans eigene Leben und nicht daran, ob ich den anderen
vielleicht ins Bein schießen könnte
wenn du einen einbrecher verfolgst ihn anhälst
er eröffnet das feuer dein kollege sinkt schwerverletzt zu boden was tust du dann?
fragst du hey sachma welches kaliber hat deine pistole
was issn das für eine?
ist es wirklich ne gefähreliche? mein kollege war bestimmt überempfindlich und stirbt mir hier weg wegen ner luftpistole
tststs
@1
jeder würde aber ohne frage da zurückballern
Schlecht informiert!
Es gibt tatsächlich Waffen im Kaliber 4,5 mm (also das übliche "Luftgewehrkaliber", die den typischen lauten Knall einer Schreckschußwaffe aufweisen.
Bei diesen Waffen ist absolut nicht festzustellen(!), ob von dieser Waffe nun eine Gefahr ausgeht oder nicht.
Die Polizisten scheinen in beiden Fällen in Notwehr gehandelt zu haben. Was soll also das blöde Gejammere wegen den toten Straftätern?
Es gibt tatsächlich Waffen im Kaliber 4,5 mm (also das übliche "Luftgewehrkaliber", die den typischen lauten Knall einer Schreckschußwaffe aufweisen.
Bei diesen Waffen ist absolut nicht festzustellen(!), ob von dieser Waffe nun eine Gefahr ausgeht oder nicht.
Die Polizisten scheinen in beiden Fällen in Notwehr gehandelt zu haben. Was soll also das blöde Gejammere wegen den toten Straftätern?
Nun ist es der böse Polizist und der arme hilflose Verbrecher.
#6: 5 !!! (fünf) schüsse als notwehr ????
#8
Klar, vielleicht wollte der immer wieder aufstehen???!!!
Gruß Mask
Klar, vielleicht wollte der immer wieder aufstehen???!!!
Gruß Mask
@broker2204: da die ursprüngliche Nachricht schon sehr stark tendenziös war würde mich vielleicht noch interessieren, ob polizeiseitig fünf Schüsse abgegeben wurden oder ob fünf Treffer gezählt wurden.
Im Endeffekt ist es MIR aber auch egal! Wer mit einer Waffe auf die Polizei losgeht hat halt die Konsequenzen zu tragen...
Im Endeffekt ist es MIR aber auch egal! Wer mit einer Waffe auf die Polizei losgeht hat halt die Konsequenzen zu tragen...
ahja, broker 2204,aus welchem naziblatt ast du das geschmiere denn wieder?
mittlerweile weiss ja wohl jeder hier im board um deiner rechten gesinnung!
du bist kleinkariert, hast was gegen ausländer und ein viel zu gutes deutsches empfinden!
um dich wäre es wirklich nicht schade
mittlerweile weiss ja wohl jeder hier im board um deiner rechten gesinnung!
du bist kleinkariert, hast was gegen ausländer und ein viel zu gutes deutsches empfinden!
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