Fernhandelsgesetz - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.05.03 16:48:31 von
neuester Beitrag 12.05.03 17:38:15 von
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Giebt es bei Ebay eigentlich auch ein Rückgaberecht aufgrund des Fernhandelgesetzes wie z.B. bei Katalogen,weil der Artikel nicht vorher eingesehen werden konnte?Ich habe auf eine Goldmark geboten,welche unter der Kategoie Gedenkmünzen_Goldmark aufgeführt war geboten.Verstöst dies nicht gegen die AGB.da eine vergoldete Mark ja keine Gedenkmünze ist und daher in einer anderen Rubrik aufgeführt sein müssen.Dass sie nie im Umlauf gewesen ist bezweifle ich auch.(Bei wem liegt die Beweisplicht?)Und auch der Ausdruck "Originalkapsel"ist meiner Meinung nur dazu da den Käufer zu täuschen,eine richtige Goldmark befindet sich in der Originalkapsel,eine verkoldete Mark dagegen kann sich in einer original Goldmarkkapsel befinden,was meiner Meinung nach ein unterschied darstellt. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3020945875 Der Verkäufer hat übrigens in einer Mail zugegeben dass er die Mark auf gleiche weise als Goldmark erworben hat und mit dem gleichen Text einen Dummen gesucht hat der darauf hereinfällt.Kennt sich jemand aus damit ob man etwas dagegen machen kann?Die ganze Antwort von Ebay war ich solle mich mit dem Verkäufer in verbindung setzen dann liese sich meistens alles klären,dieser lehnt jedoch eine Rücknahme ab
sag dem verkäufer, dass du die ware nicht abnehmen wirst/nicht bezahlen wirst - gibt eine negative bewertung die du aber entsprechend kommentieren kannst und der wird sicher keinen anwalt bemühen/hier liegt ja offensichtlich täuschung vor.
wat bist denn du für einer?
NORMALERWEISE klärt man sämtliche details VOR gebotsabgabe bzw. kauf. oder kaufst du sonst auch ungesehen einfach irgend `nen dreck zusammen und regelst das dann rückwirkend per umtausch oder geld-zurück?
tststs, b_p
NORMALERWEISE klärt man sämtliche details VOR gebotsabgabe bzw. kauf. oder kaufst du sonst auch ungesehen einfach irgend `nen dreck zusammen und regelst das dann rückwirkend per umtausch oder geld-zurück?
tststs, b_p
...aber der andere hat ja letztendlich auch `nen dummen gefunden.
b_p, der garnicht fassen kann was abgeht...
b_p, der garnicht fassen kann was abgeht...
Wenn man sich die Gebote anschaut, bist du doch doppelt reingefallen. Du häättest doch gar nicht gewinnen dürfen. Der zweite war doch mit dem selben Betrag etwas früher dran, oder wie ist das dann?
Privatauktion - Identität der Bieter geschützt EUR 151,01 05.05.03 22:26:52 MESZ
Privatauktion - Identität der Bieter geschützt EUR 151,01 05.05.03 22:23:31 MESZ
Privatauktion - Identität der Bieter geschützt EUR 150,01 04.05.03 23:25:33 MESZ
Privatauktion - Identität der Bieter geschützt EUR 145,00 05.05.03 22:23:14 MESZ
Privatauktion - Identität der Bieter geschützt EUR 123,00 05.05.03 22:22:55 MESZ
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Es war so dass ich über den Bietagenten bis 156 Euro automatisch mitgeboten habe dadurch bekam ich die Mark dann für 151,01 Euro.Aber es würde mich schon interessieren ob bei Ebay das Fernhandelsgesetz gültigkeit hat.
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