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    Aktien-Depots bei Konkurs der Bank/Brokers nicht geschützt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.05.03 15:07:20 von
    neuester Beitrag 21.05.03 19:08:35 von
    Beiträge: 22
    ID: 734.685
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      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:07:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gerade bekam ich das vom Bundesverband deutscher Banken e.V. per Mail:

      Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds


      Wir beziehen uns auf Ihre Sicherungsgrenzenanfrage und haben die von Ihnen gewünschten Informationen in der unten folgenden Übersicht aufgeführt.

      Bank xxxxx Sicherungsgrenze EURO 23.008.000
      !!!!!!!!!!!

      ------------------------------------------------------------
      XXXXX BANK Aktiengesellschaft



      Gemäß § 6 Abs. 1 des Statuts des Einlagensicherungsfonds sind die Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe jedes Kunden bis zur oben genannten Sicherungsgrenze voll geschützt. Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere, insbesondere auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen.

      Weitere Einzelheiten über unsere Einlagensicherung wollen Sie bitte unserer "Kurzinformation", die auf unserer Internetseiten unter "http://www.bdb.de/broschueren/index.asp?channel=241010" abgerufen werden kann, entnehmen.

      Mit freundlichen Grüßen


      Bundesverband deutscher Banken e.V.

      Geht man also davon aus, das Aktien
      A: Inhaberpapiere sind, was sie eigentlich sind...vor allem ausländische...,siehts traurig aus!

      B: Meine Bank hat nachweislich 23 Millionen und achttausend! Euro für die Sicherung angesammelt!!
      Bei nachweislich fast 500.000 Kunden kann man sich gut ausrechnen, wie die "reale" Quote im Fall der Fälle aussieht, einfach grauenhaft und für viele wahrscheinlich der endgültige Bankrott!

      Soviel zum Thema Bankensicherheit in Deutschland!

      Eine Bananenrepublik könnte es nicht besser machen....Bravo!
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:12:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      solch ein paviangeschwätz, du warst wohl noch net mit der sonderschule fertig als die ganzen kleinen broker krachen gegangen sind. da hat jeder sein zeug gekriegt nur das man halt paar wochen net handeln konnte :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:12:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      jau man!
      erstmal motzen,auch wen man nichts kapiert,ne!?!?


      die 23 mio. sind pro Kunden anzusetzen!!!
      na hast du soviel kohle?
      ich glaube wohl kaum!

      also mach dich erstmal richtig schlau bevor du wieder dein maul zerreisst über diese "bananrepublik"!

      in d ist alles geregelt und das ist teilweise auch gut so!
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:17:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      genau so ises, ich hab mal zwei jahre in san diego gelebt und ich kann dir sagen das man da sein weniges geld härter verdienen muss als in deutschland. und so schlimm ists hier auch nicht die immer über die steuern kotzen sollten mal nachrechnen was sie schon alles rausgehollt haben. aber du kannnixheini hast ja deine millionen :cool: :cool: :cool:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:22:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich glaube kannnitmehr
      hat jetzt erstma genug:)

      R.I.P!

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      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:30:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      :laugh: Danke für die Belehrungen, ihr Waldesel!

      Also 23 Millionen Sicherungseinlage pro Kunde!:laugh:

      Macht bei schlappen 500.000 Kunden die Kleinigkeit von...wartet mal...mhhh.....also über 10.000 (zehntausend )Milliarden....:D

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:35:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja, die letzte Bemerkung ist richtig!! Les doch bitte mal nach bevor du die Leute verrückt machst!! Und wenn du es aus dem Text heraus nicht verstehst dann bitte ruf in der Info Line des Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen an!!


      Schubi
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:41:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Einlagensicherungsfonds gilt für Spareinlagen, Tremingelder und Inhaberschuldverschreibungen der Hausbank. Alleine diese Anlageformen erscheinen auf der Passivseite der Bilanz der Bank.

      Sämtliche andere Wertpapiere (egal ob Aktien, Schuldverschreibungen, Anleihen etc.) sind für die Bank bilanzneutral, weil sie hier lediglich eine Verwahrfunktion übernimmt. Sprich: im Insolvenzfall vollkommen ohne Belang für die Gläugiber der Bank.

      Alles klar?

      Gruss G.
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:45:14
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hier geht es um Einlagen bei der Bank und um von der Bank ausgegebene Inhaberpapiere, nicht um sonstige Depotbestandteile.
      Wär ja noch schöner, wenn die Banken bei Finanzbedarf die Kundendepots abräumen dürften.
      Aber der User kannitmehr ist ja noch nie durch sinnvolle Postings aufgefallen ...
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 15:58:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      alles "freunde" von mir hier und heute...die nicht nur "nicht rechnen" können, sondern sich selbst den säckel vollmachen..:laugh:

      seid versichert, es hilft euch nicht, wenn ihr euch da selbst in den säckel rein lügt!
      das ist nicht nur euch selbst gegenüber unverantwortlich,sondern auch anderen, die hier lesen.

      ich kann doch wohl nichts dafür, das eure möpse..:D
      mit ziemlicher sicherheit zum größten teil verpuffen, wenn es denn zum äußersten kommen sollte.

      ich versteh euch waldesel aber auch, das ihr euch selbst die hucke vollmacht!
      seid ihr doch im glauben an die "große lebensgarantie" erzogen worden.

      jetzt halt ich nochmal meinen wasserkopp hin, damit ihr noch ein wenig rumkotzen könnt...:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 16:07:13
      Beitrag Nr. 11 ()
      Damit ihr seht, das ich nicht "nachtragend" bin und eure Blähungen verstehe, hier, ich werfs euch mal hin, wie nem Hund den Knochen:

      Artikel 2
      Als Inhaberpapiere im Sinne diese Übereinkommens sind anzusehen:

      Wertpapiere, die ihrer Art nach geeignet sind, zum Börsenhandel zugelassen zu werden, mit Ausnahme von Banknoten; es muß sich um Inhaberpapiere im eigentlichen Sinne oder um Wertpapiere handeln, die nach den Regeln ihrer Übertragbarkeit wie Inhaberpapiere gehandelt werden können;
      Kuponbogen und Kupons dieser Wertpapiere, sofern es sich nicht um Kupons handelt, die nur ein Anrecht auf einen Barbetrag geben.

      usw..und so fort.....
      quelle:http://book.coe.int/conv/de/ets/72-de.htm

      Mich persönlich schockiert immer wieder die Unwissenheit einiger.
      Schrecklich...einfach schrecklich, sehen zu müssen, wie einige einfach das System in dem sie leben partout nicht verstehen wollen.
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 16:22:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      ja man ,wenn du es so verstehen willst!

      die bank verwahrt aber die stücke nur für dich!
      das ist der entscheidende punkt!
      es handelt sich nicht um die vn der bank ausgestellten wertpapiere!
      diese würden mit in den e-fonds fliessen!

      echt, ich kann nicht mehr,bei so viel dummheit!
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 16:27:19
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was schreibst du denn für ein Zeugs?

      Vom Schutz des Einlagensicherungsfonds jedoch nicht erfasst sind Inhaberpapiere!

      Das dürfte doch unstrittig sein, oder?

      Die in Konkurs gegangene Bank "verwahrte" auch nur eure Bareinlagen...und trotzdem sind se weg, verpufft, geplatzt, verschwunden!
      Ende mit Nero!

      Sich selbst froh zu machen, wem nutzt das?

      Und warum haut ihr auf mir rum?
      Ich rieche eure Blähungen bis hierher....geht mal aufs Klo!
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 16:34:05
      Beitrag Nr. 14 ()
      @kannnitmehr,

      ich habs bei systracom durch. die aktien gehören dem depotinhaber. wenn ein reifenhändler pleite geht gehören die winter/oder sommerreifen die du dort über die saison in verwahrung hast dir. veilleicht reicht dieses einfache beispiel und du kapierst es endlich. wenn nicht lass die finger von aktien und dergleichen.
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 16:45:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Klar gehören die Aktien dir!
      Auch klar, das die Sommer oder Winterreifen bei Lagerung eigentlich dir gehören....wenn der Betrieb konkurs geht!

      Klar muß aber auch sein..und da wollen scheinbar alle irgendwie ihre Brille nicht endlich mal aufsetzen....das Aktien als Inhaberpapiere gesehen werden!

      Und Inhaberpapiere, liebe Waldesel-Gemeinde.....sind nicht vom Einlagensicherungsfonds erfasst!

      Ich versteh die Laienhafte Denkweise hier nur bedingt!
      Ist ja alles gut und schön wenn genügend "Masse" beim Konkurs da ist..im Fall der Fälle....

      Das Damokles-Schwert hängt aber über euch!
      Ob ihr das wahrhaben wollt, oder nicht!

      Das beste Beispiel einer "verschrobenen" Denkweise ist das/euer Argument, das man ja NUR zur "Verwahrung" gegeben hat....

      Ich denke mal, das es nur "sehr wenige" noch Lebende gibt, die euch da was anderes erzählen könnten...
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 16:48:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Im übrigen kann ich euch verstehen!

      Auch noch das letzte Hemd genommen zu bekommen und mit dieser "Unsicherheit" jeden Abend auch noch ins Bettchen gehn zu müssen....schrecklich, einfach schrecklich!
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 17:09:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      kein grund frech zu werden. wir versuchen es dir ja nur zu erklären!

      >Und Inhaberpapiere, liebe Waldesel-Gemeinde.....sind nicht vom Einlagensicherungsfonds erfasst!<

      warum sollten die von einer einlagensicherung erfasst werden wenn da nix zu sichern gibt? kannst du das der waldeselgemeinde mal erklären? auf einem DEPOT liegt alles das was von einer bank verwahrt wird.

      >>Das beste Beispiel einer "verschrobenen" Denkweise ist das/euer Argument, das man ja NUR zur "Verwahrung" gegeben hat....
      <<

      >> #13 von kannnitmehr [..]

      Die in Konkurs gegangene Bank "verwahrte" auch nur eure Bareinlagen... <<
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      klar die bank "verwahrt" dein geld und gibt dir dafür auch noch zinsen. dein unwissen hast du uns jetzt ausreichend und eindeutig bewiesen! :p
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 17:13:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Danke!
      Ich danke auch schön für die..ähhh, mh!
      Belehrungen!
      Ich geh jetzt mal aufs Töpfchen und denk über alles nach!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 17:14:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      denkst du mit dem arsch oder was? :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 17:16:52
      Beitrag Nr. 20 ()
      hahahahaha.....fast, puff-daddy...fast.

      Mein Arsch hat fast ein "Eigenleben"...:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 18:42:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:

      dieser thread ist schon jetzt ein Klassiker!

      Die 7 Weisen versuchen dem Unbelehrbaren etwas zu erklären.
      Klappt es irgendwann noch einmal wenn sein Arsch mit dem denken fertig ist?
      :confused: :confused: :confused:
      Avatar
      schrieb am 21.05.03 19:08:35
      Beitrag Nr. 22 ()
      Da brauchts schon mehr als ein paar Rollen Klopapier, ihr Waldesel!:laugh:


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