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    steuerliche Behandlung von Leerverkäufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.05.03 20:23:26 von
    neuester Beitrag 27.05.03 10:35:50 von
    Beiträge: 7
    ID: 736.363
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      schrieb am 26.05.03 20:23:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      können/müssen Verluste/Gewinne bei Leerverkäufen über ein US-Brokerdepot steuerlich berücksichtigt werden?
      Spielt für die Berücksichtigung eine Rolle, dass Leerverkäufe in Deutschland nicht möglich sind?
      Werden Verluste/Gewinne bei Leerverkäufen wie bei schwarzen/grauen Investmentprodukten mit einer fiktiven Steuer sanktioniert?
      Ich würde mich sehr über Ihre Informationen freuen.

      MfG gutglck
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 20:29:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      auf jeden fall zu versteuern.
      und es ist eine sage, daß es in d nicht möglich ist. :D:D
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 20:37:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      da muß ich big_mac aber recht geben,leerverkäufe sind in deutschland schon möglich:) sogar bei consors,wers nicht glaubt soll nachfragen,aber da müßt ihr mindestens 250€- 350€ im monat hinblättern:confused: eigentlich eine frechheit,die verdienen in monat eh schon genug:cry:
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 20:41:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      ich empfehle IB. (www.interactivebrokers.com)
      selbe spesen wie beim kauf (0,1%, min 4€).
      leerverkäufe allerdings nur für dax30-werte, und das nicht in den letzten 10 tagen vor der hv.
      Avatar
      schrieb am 26.05.03 22:00:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Bei Gewinnen aus Leerverkäufen verdient das Finanzamt kräftig mit, oder? Es sind doch schließlich Termingeschäfte.

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      schrieb am 26.05.03 22:06:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      hmmmm, die frage termingeschäft oder nicht ist was für steuerrechtsexperten.

      immerhin läuft das geschäft nicht auf einen vorher fixierten termin, wie ein future oder eine option.
      denkbar wäre schon, daß der gewinn nach der speku-frist steuerfrei ist.
      als nicht-deutscher weiß ich da über die germanischen sitten nicht so bescheid :)
      Avatar
      schrieb am 27.05.03 10:35:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Vielen Dank für die Antworten.
      Was ich noch nicht verstanden habe, werden Gewinne/Verluste aus Termingeschäften nicht mit dem persönlichen Steuersatz behandelt? Oder warum langt das FA bei Termingeschäften ordentlich zu?

      MfG gutglck


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