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    Die taegliche Gewalt - Zusammenschlagen von Buergern durch Polizei ist nur "Therapie" - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.06.03 08:33:33 von
    neuester Beitrag 26.07.03 11:06:57 von
    Beiträge: 112
    ID: 747.457
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      schrieb am 27.06.03 08:33:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      Leider finde ich den betreffenden Thread nicht mehr - daher dieser neue.

      Im Artikel wurde unter anderem vergessen, zu erwaehnen, dass der Mann sich wehrte, weil er Todesangst hattte.

      Die Polizisten haben ihn naemlich nicht nur an Armen und Beinen gefesselt, sondern sich auch auf seinen Brustkorb GESETZTT, was zu schwerster Atemnot und Todesangst fuehrt.

      Das beschriebene Hirnoedem alms Todesursache kann sehr leicht mit der Behandlung durch die Bullizisten erklaert werden.


      In Koeln ist allgemein bekannt, dass insbesondere das Treppenhaus des ehemaligen POlizeipraesidiums am Waidmarkt regelmaessig derart "glatt" ist, dass immer wieder einmal Verhaftete "versehentlich die Treppe herunter" gefallen sind....





      SPIEGEL ONLINE - 26. Juni 2003, 17:47
      URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,254746,00.html



      Kölner Polizistenprozess

      Faustschlag als "Schocktherapie zur Beruhigung"

      Sechs Polizisten müssen sich vor dem Kölner Landgericht wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten. Im Mai vergangenen Jahres sollen sie einen 31-Jährigen bei der Festnahme geschlagen und getreten haben. Knapp zwei Wochen später starb er in einem Krankenhaus.



      Tatort Polizeiwache Eigelstein in Köln



      Köln - Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten gemeinsame Körperverletzung im Amt mit Todesfolge vor. Zu dem Prozess sind mehr als 60 Zeugen geladen.

      Am Abend des 11. Mai 2002 spielten sich dramatische Szenen ab. In einer Wohnung in der Kölner Innenstadt, wo der 31-jährige bei seiner Mutter wohnte, hörten Nachbarn einen Streit und alarmierten die Polizei. Der Mann habe sich heftig gewehrt, sagten die Polizisten aus. Die Situation sei "absolut beängstigend" gewesen. [Anm: Fuer wen??? ]

      Unter anderem befürchteten die Polizisten, der Mann können sie beißen oder auf andere Weise verletzen. Sie fesselten ihn an Händen und Füßen.

      Vier Beamte trugen den Mann fünf Etagen durch das Treppenhaus nach draußen. Dabei seien sie wegen der Gegenwehr des Mannes bis zu sechs Mal gestürzt. Ein Polizist sagte, nach seiner Meinung seien die schweren Verletzungen des Mannes dadurch entstanden.

      Doch auch auf der Wache ging die Gewalt weiter. In einer Sicherheitsschleuse und in einer Zelle wurde er nach Angabe mehrerer Angeklagter geschlagen. Auf dem Boden war eine Blutspur zu sehen. In der Nacht war der Festgenommene in einer Klinik ins Koma gefallen und dort später gestorben.

      Am ersten Verhandlungstag machte einer der Beschuldigten im Alter zwischen 26 bis 41 Jahren von seinem Verweigerungsrecht Gebrauch. Die anderen sagten zum Teil sehr ausführlich zur Sache aus.

      Einer der Beschuldigten gab einen Faustschlag gegen das Jochbein des Mannes "als Schocktherapie zur Beruhigung" zu. Andere Angeklagte erklärten, sie hätten nichts gesehen oder würden die Kollegen nicht kennen, die um den am Boden liegenden Schreiner herumgestanden hätten. Nur ein Beamter, der damalige Wachführer, äußerte Bedauern über den Tod des Mannes.

      Blutspuren auf dem Weg zur Zelle

      Den Angeklagten drohen drei bis 15 Jahre Haft. Für den Prozess sind zehn Verhandlungstage angesetzt; er wird am Montag fortgesetzt.

      Dann wird der Vorsitzende Richter Bruno Terhorst unter anderem klären müssen, woher die Blutspur auf dem Weg in die Zelle kam, und warum niemand darauf reagierte.

      Der Bruder des Opfers, der als Nebenkläger auftritt, sagte, er erwarte vor allem Aufklärung über den Tathergang. So wolle er wissen, warum sein Bruder festgenommen worden sei, obwohl beim Eintreffen der Polizei der Streit mit der Mutter längst beendet gewesen sei.

      Nach einem Gutachten der Kölner Rechtsmedizin verursachte die Gewaltanwendung der Polizisten keine tödlichen Verletzungen. Todesursache sei ein durch Herzstillstand hervorgerufenes Hirnödem.

      Ein zweites Gutachten berücksichtigte, dass der Mann extrem erregt war, was durch eine akute schizophrene Psychose verstärkt worden sei.

      Der Musiker und Handwerker litt an einer Thrombose und hatte an dem Abend Drogen genommen. Das zweite Gutachten kam daher zu dem Schluss, dass "polizeiliche Zwangsmaßnahmen mitursächlich für den Tod" des Festgenommenen gewesen sein könnten.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 08:40:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich würde das als Unfall bezeichnen.

      Der Mann ist offensichtlich rumgetobt wie ein Wahnsinniger. Irgendwie musste der ja unter Kontrolle gebracht werden.

      Vielleicht hätte er keine Drogen nehmen sollen?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:07:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1
      gehörst du etwa auch zu den verblendeten ?

      mittlerweile dürfen sich ja unsere polizisten nicht mal mehr wehren wenn sie ne kugel oder ein messer in der brust haben.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:09:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Genau !!
      Die so reden sollten mal einen Wahnsinnigen ohne Gewalteinsatz zur Beruhigung bringen.
      Immer diese Verurteilung unserer Polizei:mad:
      Macht doch mal den Job, dann werdet ihr sehen , wir nah dran die am Nervenzusammenbruch sind.
      Und nun soll auch noch die Arbeitszeit erhöht werden:mad:
      Die sollten lieber mehr Polizisten einstellen!
      Mein Aufruf: Mehr Polizei ,die unteren Gehälter anheben und dann kann man vielleicht ein bisschen Urlaubsgeld streichen. Aber die Unteren sollte es nicht treffen:mad:
      Die machen einen harten Job!
      Und Unfälle passieren dort, wo die Polizei auf massiven Widerstand trifft.

      An die Polizei, macht weiter so!!!
      Deutschland braucht mehr denn je eine harte Hand und doch umsichtige Hand;)
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:16:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wenn schon von "Bullizisten" geschrieben wird, kann man wohl eine neutrale Stellungnahme nicht mehr erwarten.

      Dabei darf man durchaus thematisieren, wenn Polizisten ihre Befugnisse überschreiten. Eine Aufklärung der Tat ist sehr zu wünschen. Aber diese Pauschalurteile über Polizisten insgesamt, die manche offen und manche indirekt an solche Fälle knüpfen, die finde ich schlecht. Wie sähe wohl so mancher Moralapostel aus, wenn er selbst den Polizeidienst tun sollte? Vir manchen, die die Polizei kritisieren, hätte ich da weitaus mehr Angst.

      Oder:

      die schärfsten Kritiker der Elche
      sind oft selber welche...

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      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:23:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der Werte -und Respektverfall vor unseren staatlichen Organen nimmt immer mehr zu, gerade hier erwecken auch zu viele Ausländer den Eindruck, dass ihnen der deutsche Staat und besonders seine Exekutive völlig wurscht sind.

      Hierzu trägt eine zu laxe Rechtsprechung bei, die fast regelmäßig den Täter zum Opfer erhebt!
      Nix verstehn - kein Ausweis - so einem kann hier doch nichts passieren!! :mad:

      Da ich nun überhaupt keinen Wert auf Anarchismus lege, stehe ich klar hinter unserer Polizei.
      Dass es bei denen auch Versager gibt ist normal, die hat jede Berufsgruppe.
      Hier sei jedoch die Judikative vor, um tatsächlichen Auswüchsen einhalt zu gebieten.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:37:19
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn ich solche Kommentare lese, dann verstehe ich sofort, weshalb es totalitaere Systeme so leicht haben...

      Wir leben in einem rechtsstaat!

      Und offensichtlich haben es STAATSANWAELTE angesichts eines ganz offensichtlich ueber Stunden gefolterten und daran verstorbenen Menschen , der sich urspruenglich lediglich laut mit seiner Mutter stritt, eine Anklage wegen fahrlaessiger Toetung fuer gerechtfertigt gehalten.

      Die Presseberichte haben gezeigt, dass in dieser Polizeidienststelle REGELMAESSIG gepruegelt wurde, das haben Polizeikollegen zugegeben.

      Zudem habe ich nur diese Folterer als Bullizisten bezeichnet. Wer den hohen ANFORDERUNGEN an den Polzeidienst nicht gewachsen ist und sich nicht unter Kontrolle hat, der sollte halt keine Waffe und die sonstigen, noetigen enormen staatlichen Moeglichkeiten der Gewaltausuebung haben. Wer das nicht versteht, der muss aus dem Polizeidienst entfernt werden, notfalls mittels eines solchen Prozesses.

      Trotz zunehmender Bewusstseinstruebung haben diese Schlaeger in Uniform ganz offensichtlich rechtzeitige medizinische Hilfe aktiv verhindert.

      Besonders abartig jedoch ist, dass nur ein einziger der Schlaegertruppe im Nachhinein die uebergriffe bzw. den Tod bedauert.

      ich selber habe vor Jahren einmal als normaler Buerger beobachten muessen, wie ein bereits gefesselter betrunkener Randalierer, der mittlerweile voll unter Kontrolle war und NIEMANDEN angegriffen hatte, von einem Polizisten mit dem Schlagstock unter maximaler Gewaltanwendung von hinten auf den Schaedel geschlagen wurde und reflexlos zusammenbrach. Man hat ihn anschliessend wie einen Abfallsack hinten in den VW-Transporter geworfen und dort blieb er bis zum Abtransport reglos liegen.

      Bis zu diesem tage dachte ich immer, so etwas passiert nur in anderen Laendern....
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:40:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Verstehe nicht, was bei einer vermutlichen Straftat einiger Polizisten (schwere Körperverletzung mit Todesfolge z.B.) der Verweis auf totalitäre Staaten zu suchen hat. Genau das ist es doch, was hier aufstößt: das völlige Überziehen einer an sich durchaus berechtigten Kritik.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:42:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      #7
      du hast mit den verallgemeinerungen angefangen, schau die deine thread-überschrift an ...
      hier wird aus bedauerlichen einzelfällen auf die gesamte polizei eingedroschen, die zu großer mehrheit ihren harten job ordentlich macht.

      Wir leben in einem rechtsstaat!

      genau, deshalb geht auch die "gewalt" vom staat aus


      wie man in den wald hineinruft ...
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:49:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die ueberschrift ist korrekt.

      Die betroffene Schlaeger-wache am Eigelstein ist eine Wache, wo solche uebergriffe offensichtlich haeufiger vorkamen.

      Und die freche Aesserung von wegen Therapie ist ein woertliches Zitat.

      Wer Folter als Therapie versteht, der muss selber dringend zum Arzt.

      Nirgendwo steht etwas, was offensichtlich verallgemeinert.

      Im Uebrigen habe ich inzwischen den Thread gefunden, in dem man die vielen weiteren erschreckenden Informationen ueber diese wache nachlesen kann.

      Thread: Robert S. - Deutschlands erster Selbstmordattentäer, Rächer der Gedemütigten....
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:51:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      "Zusammenschlagen von Buergern durch Polizei ist ...", wenn das keine Verallgemeinerung ist, dann muß ich zurück in meine Deutschkurse...:confused:
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:56:22
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ For4Zim

      Vielleicht wuerde ein grundkurs in Logik bereits reichen.... :D


      Oder stimmt es etwa nicht, dass hier im Prozess ein Polizist das Zusammenschlagen eines Buergers offensichtlich als Therapie bezeichnet hat?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 09:58:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich bin froh, in einem Rechtsstaat zu leben und verurteile auch Ausschreitungen der Polizei.
      Bin auch mal sauer, wenn ich Strafzettel bekomme.
      Dennoch:
      Für diesen miesen Stundenlohn zu arbeiten und sich dann noch laufend anpöbeln zu lassen, kann man manche Aggression schon verstehen.

      Fazit: Bei uns in Bayern kann man sich noch einigermaßen sicher fühlen, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, wo die Verbrechertypen noch mit Samthandschuhen angefasst werden.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:05:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Nur um einmal zu zeigen, weshalb Schlaege gegen das Jochbein KEINE THERAPIE sind:


      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:20:05
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der von mir angegebene Thread ist wohl falsch, habe die falsche <Threadnr<. eingegeben.

      Hier einige der weiteren Details, in denen auch klar wird, dass dies keineswegs ein Einzelfall war und dass es noch mutige Kollegen gibt, die Folterer und Schlaegertypen in Uniform nicht mehr laenger durch Schweigen schuetzen wollen:


      __________________________________________________

      Mit Faustschlägen "ruhig gestellt"
      Kölner Polizistenprozess: Die Angeklagten nennen ihre Schläge "gerechtfertigt"

      KÖLN taz Ins Rollen kam der Prozess durch zwei Polizisten. Nachdem die beiden Beamten mehrere Kollegen wegen Misshandlungen angezeigt hatten, müssen sich nun die sechs Beschuldigten wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Kölner Landgericht verantworten. Die Männer sind angeklagt, am 11. Mai 2002 den 31-jährigen Stephan N. bei einer Festnahme derart misshandelt zu haben, dass er in ein Koma fiel, aus dem er nicht mehr erwachte.

      Eine Nachbarin hatte die Polizei wegen Ruhestörung gerufen. Weil sich N., der bei seiner Mutter lebte, weigerte, die Tür zu öffnen, verschafften sich die Beamten mit Gewalt Zutritt. Die Angeklagten beschrieben N. gestern als "Randalierer", der höchst erregt und hysterisch gewesen sei. Weil er Einwegspritzen gesehen hatte, so einer der Beamten, habe er geglaubt, N. sei drogenabhängig. Auf die Idee, es mit einem psychisch kranken Menschen zu tun zu haben, so ergab eine Frage des Richters, kamen die Beamten nicht. Dabei sagten zwei von ihnen gestern aus, dass sich N. mehrfach "wirr" geäußert habe: "Ich bin Jesus, ich mache euch fertig."

      Die Beamten versuchten, den thrombosekranken Mann mit Faustschlägen "ruhig zu stellen". Mit größter Gewaltanwendung trugen sie den Gefesselten aus der Wohnung. Mehrere Angeklagte sagten gestern aus, dass ihnen N. im Treppenhaus mehrfach "entglitt". Auf der Eigelsteinwache kündigten sie ihr Eintreffen mit dem Wunsch nach einem "Empfangskommando" an. Auf der Wache wurde N., der inzwischen stark blutete, weiter brutal geschlagen. Ein Beamter gab an, das Tun seiner Kollegen "nicht bewusst wahrgenommen" zu haben, weil er seine Brille nicht trug. "Die brauche ich nur zum Autofahren und wenn ich etwas genau sehen muss." Und: Alle Schläge seien "gerechtfertigt" gewesen. Bei einer gewaltsam durchgeführten Blutentnahme fiel N. ins Koma. Der Prozess wird am kommenden Montag fortgesetzt. " BARBARA BOLLWAHN

      taz Nr. 7089 vom 27.6.2003, Seite 7, 65 TAZ-Bericht BARBARA BOLLWAHN
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:20:41
      Beitrag Nr. 16 ()
      Deep Thought, nein, ich meine Deutschkurs und schrieb Deutschkurs. Du schreibst nicht: Polizisten auf jener Wache (auch schon verallgemeinernd) oder dieser Polizist (was korrekt wär), sondern ganz allgemein: Zusammenschlagen von Buergern durch Polizei... Und davor noch: Die taegliche Gewalt. Das ist nun einmal ein eindeutiges Verallgemeinern des Kommentars eines Polizisten in einem konkreten Fall.

      Und kaum ist mal jemand nicht Deiner Meinung, gleich wieder der Holzhammer: Wenn ich solche Kommentare lese, dann verstehe ich sofort, weshalb es totalitaere Systeme so leicht haben...

      Warum sind für Dich denn so schnell Menschen, die nicht Deiner Meinung sind, für Dich solche Arschlöcher (ich beobachte das bei Dir ja nicht zum ersten Mal)? Man könnte sich doch auch sachlich miteinander unterhalten. Eine Klarstellung, ein Scherz, schon ist verhidnert, daß etwas in die falsche Kehle rutscht. Zu leicht sich angegriffen zu fühlen provoziert genau das, was man befürchtet...
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:39:27
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich glaube auch, dass Deep durch einen Einzelfall eine zumindest latente Anti-Haltung gegenüber der Polizei. Die Verallgemeinerung stört tatsächlich.

      Schwarze Schafe gibt es nun leider überall. Glücklicherweise sind sie in Polizeikreisen eher die Ausnahme. Sicher hätte man den Mann auch ohne Schläge mit Todesfolge "ruhig stellen" können. Wie stark aber der Mann allerdings selbst aggressiv war und die Beamten zu einer "rauhen" Behandlung provozierte, ist doch nicht geklärt. Prozess abwarten, würde ich sagen. Aufregen würde ich mich dann, wenn die Beamten mit einer sehr milden Strafe oder gar Straffreiheit davon kommen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 10:59:44
      Beitrag Nr. 18 ()
      Die Polizei, die Behörden - gehen Sie nicht immer brutal gegen Diejenigen vor die sich nicht wehren können ?
      Gegen den Normalbürger sich aufplustern und benehmen wie ein heissgelaufener Gockel, aber wehe Sie müssen zu einem
      richtigen Einsatz (Schlägerei unter Jugo`s oder Türken oder "mehrere Tatverdächtige, warscheinlich gewalttätig" - da kannst Du lange warten bis die Herren auftauchen.
      Das ist allgemein bekannt. Einen gefesselten Mann so lange schlagen bis Er ins Koma fällt, dass ist Mord in meinen Augen und hat mit Gerechtigkeit und Eigenschutz überhaupt nichts zu tun.

      SM:mad:
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 13:58:51
      Beitrag Nr. 19 ()
      a) der Thread war schon richtig, in der 2. Hälfte ging es dann um diesen Vorfall, der kurz nach Erfurt passierte.

      b) Auch hier gilt wieder: hinterher ist man immer schlauer. Ob die Beamten den Mann weitergeprügelt haben, als er keinen Widerstand mehr leistete, wird der Prozess zu klären haben. Wenn es so ist, werden sie bestraft werden müssen, keine Frage.
      Dass es aber das Recht der Polizei ist, Widerstand zu brechen, daran sollte man vielleicht auch mal erinnern. Scheinen nämlich inzwischen viele vergessen zu haben.

      c) Für den Staat spricht doch gerade, dass der Vorfall nicht vertuscht wurde. Sondern die 6 Herren auf der Anklagebank Platz nehmen müssen.

      d) Ein etwas neutralerer Bericht, der durchaus Zweifel am Charakter zumindest eines der Angeklagten aufkommen lässt (mit dem billigen Gegenangriff auf den Belastungszeugen zerstört er im übrigen seine eigene Glaubwürdigkeit), der aber auch die Situation so beschreibt, dass man auch die Schläge der Polizei durchaus nachvollziehen kann (kurze Unterstreichung von mir), wobei die Situation bis dahin offenbar unstreitig ist (längere Fettung von mir):

      Angeklagte räumen Schläge ein

      VON AXEL SPILCKER, 08:56h

      Beamte der Eigelsteinwache müssen sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.
      Der Prozess um die Prügelaffäre auf der Polizeiwache Eigelstein war nicht ganz zwei Stunden alt, da drehte einer der sechs angeschuldigten Polizeibeamten am Donnerstag den Spieß um. Der Angeklagte mutierte zum Ankläger. Polizeimeister Lars S. ließ in seiner Aussage durchblicken, dass nicht er, sondern jener Kollege auf der Anklagebank Platz nehmen müsse, der sich der Staatsanwaltschaft als Kronzeuge zur Verfügung gestellt hatte. Der Polizist und eine Kollegin hatten seinerzeit durch ihre Aussagen die Ermittlungen gegen S. und fünf Kollegen ins Rollen gebracht. Detailreich schilderten sie, wie die Beamten den Schreiner Stephan Neisius nach dessen Festnahme in der mütterlichen Wohnung auf der Polizeiwache Eigelstein angeblich so schwer misshandelten, dass er ins Koma fiel und knapp zwei Wochen später starb.

      Auch Polizeimeister Lars S. soll den Gefesselten in der Schleuse und in der Zelle grundlos geschlagen und getreten haben. So sehr sich der groß gewachsene Beamte am Donnerstag bemühte, seine Rolle herunterzuspielen, so sehr bemühte er sich, den Hauptbelastungszeugen ins Zwielicht zu stellen. So will er von einem Mitangeklagten folgende Geschichte gehört haben: An jenem Abend sei der spätere Kronzeuge in der Zelle aufgetaucht und habe sich nach Neisius erkundigt. „Dann hat er Neisius mehrfach ins Gesicht geschlagen.“

      Hier hakte Richter Terhorst ein: Es sei schon etwas verwunderlich, dass der Angeklagte erst jetzt diese Geschichte präsentiere. Dies habe man sich aus taktischen Überlegungen bis zum Prozess aufgespart, entgegnete der Beamte. Terhorst wollte wissen, wie er sich denn die Verletzungen des Opfers erkläre. Vermutlich seien diese entstanden, als man mit dem schwergewichtigen, gefesselten Mann auf dem Weg durchs Treppenhaus mehrfach gestürzt sei, so die Antwort.

      Dies behaupteten auch weitere Angeklagte. Der Wachdienstführer sagte, der Kronzeuge habe die angeblichen Misshandlungen in der Schleuse und in der Zelle gar nicht verfolgen können, da er zu jener Zeit im Nebenraum mit Schreibarbeiten beschäftigt gewesen sei. Der Wachführer selbst soll nach Aussage seiner Kollegen gar nicht am Geschehen beteiligt gewesen sein. Außer einem Beamten, der zunächst schweigen wollte, betonten insgesamt vier Angeklagte, dass sie der „heftigen Gegenwehr“ des Opfers bei der Festnahme angemessen begegnet seien. „All die Schläge, die ich gesehen habe, waren meiner Meinung nach absolut rechtmäßig“, sagte der Angeklagte Dennis G..

      Zum Prozessauftakt hatte Staatsanwältin Kirsten Malitz die Anklage verlesen. Der Einsatz begann seinerzeit um 21.49 Uhr. Nachbarn hatten den Streit zwischen Mutter und Sohn Neisius mitbekommen. Als sich plötzlich nichts mehr rührte, riefen sie die Polizei. Die Anklägerin charakterisierte Neisius als einen mutmaßlich psychisch kranken Drogenkonsumenten, der während des Polizeieinsatzes an einer akuten Psychose litt. Wegen seiner paranoiden Ängste hatte der Hobbymusiker 1990 einen Selbstmordversuch unternommen.

      An jenem Maiabend traten die Polizisten die Tür der mütterlichen Wohnung ein, als der Sohn sie nicht einlassen wollte. Laut Anklage randalierte Neisius in der Wohnung. Die Beamten rissen ihn zu Boden und schlugen mehrfach auf ihn ein. Der 31-Jährige wehrte sich, trat und schlug um sich. Erfolglos setzten die Beamten Pfefferspray ein. Neisius höhnte laut Anklage, er wolle mehr davon. Durchs dunkle Treppenhaus schrie er: „Ich bin Jesus.“ Er wurde in den Polizeibully getragen und zur Wache transportiert.

      Bis zu jenem Punkt gab es kaum Unterschiede zwischen den Schilderungen der Anklägerin und der Angeklagten.
      Danach wurden die Aussagen unscharf. So berichtete der Funker der Wache, er habe den randalierenden Gefangenen in der Eingangsschleuse zwei „Blendschläge“ aufs Jochbein gegeben, weil dieser nach einem Kollegen getreten haben soll. Er sei sich aber nicht sicher, wer der Kollege gewesen sei. Das Gericht wird sich bemühen, in den kommenden zehn Verhandlungstagen den Ablauf des Geschehens zu klären. Ferner geht es um die Frage, ob der Tod Folge der angeblichen Misshandlungen war. Sollte die Kammer dies bejahen, drohen den Beamten zwischen drei und 15 Jahren Haft.


      ...Ich bin iü ziemlich sicher, dass es keine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge geben wird. Beide Gutachten waren in der Frage der Ursächlichkeit sehr "wacklig", wie man der Presse entnehmen konnte. Auch für Polizisten gilt aber "Im Zweifel für den Angeklagten".
      Vor allem aber: selbst wenn die Behandlung am betreffenden Abend ursächlich für den Tod war, für eine Verurteilung muss das für die Beamten "vorhersehbar" gewesen sein.
      Das soll mir mal einer erklären, wie man als medizinischer Laie vorhersehen soll, dass jemand an Schlägen stirbt, wie sie hier in Rede stehen. Oder daran, dass jemand auf dem Bauch sitzt.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 14:00:47
      Beitrag Nr. 20 ()
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 15:40:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Also ich meine, die Polizei sollte viel öfter mal härter durchgreifen;
      dies sollte auch juristisch abgesichert werden.

      Hamburg unter Schill oder Bayern macht da gute Fortschritte,
      jedoch unter einer Bundesregierung, deren Aussenminister
      früher Polizisten verprügelt hatte (ich meine wer so etwas überhaupt wagt, sollte entweder öffentlich ausgepeitsch, mit Geldbussen ab 10000 Euro, oder Knast (nicht LUXUSKNAST wie früher bei den Grünen in Hessen) bestraft werden), wird so etwas nicht favorisiert werden .
      Schöne Grüsse
      an alle Linken
      Stefan
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 17:12:42
      Beitrag Nr. 22 ()
      Leider gibt es immer häufige Fälle von Polizeiübergriffen. Viele gelangen erst gar nicht in die Öffentlichkeit, weil die Opfer in Ermangelung von Zeugen keine Chance haben. Häufig werden sie von Polizisten eingeschüchtert.

      Amnesty International dokumentiert jedes Jahr eine Reihe solcher Fälle.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 17:15:19
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hier ein Auszug aus dem Jahresbericht 2002 von AI für Deutschland:

      Todesfall in Haft

      Gegen mehrere Polizeibeamte, die im Verdacht standen, den 31-jährigen Stefan Neisius am 11. Mai auf der Kölner Polizeiwache Eigelstein mit Schlägen misshandelt zu haben, wurde Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge erhoben. Die Polizei hatte den jungen Mann am Abend des 11. Mai nach einem Familienstreit in seiner Wohnung festgenommen. Als er auf der Wache ins Koma fiel, wurde er in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er am 24. Mai verstarb, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Der Vorfall mutmaßlicher Polizeibrutalität kam ans Tageslicht, nachdem zwei Polizeibeamte einen ihrer Vorgesetzten darüber informiert hatten, dass sie in der Nacht der Festnahme von Stefan Neisius Zeuge geworden waren, wie fünf oder sechs ihrer Kollegen um den am Boden liegenden und an den Händen gefesselten Häftling herumgestanden und ihm wiederholt Fußtritte gegen Kopf, Körper, Arme und Beine versetzt hätten. Anschließend, so die beiden Zeugen, hätten drei oder vier Polizisten Stefan Neisius an den Füßen gepackt und ihn durch den Flur in eine Zelle geschleift, wo er erneut mit Schlägen und Fußtritten traktiert worden sei, während er hilflos am Boden lag. Kurz nach Bekanntwerden des Vorfalls wurden sechs Polizeibeamte vom Dienst suspendiert. Ermittlungen zur Aufklärung der Ereignisse waren Ende des Berichtszeitraums noch nicht abgeschlossen. Ein Prozesstermin stand zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch nicht fest.


      Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei

      Erneut wurden Berichte bekannt, denen zufolge die Polizei Häftlinge misshandelt und in übermäßiger Weise Gewalt gegen sie angewandt hat. Beschwerdeführer erhoben den Vorwurf, mit Fußtritten und Fausthieben gequält und bisweilen auch verbal misshandelt worden zu sein. Einige der mutmaßlichen Opfer zogen sich unter den polizeilichen Übergriffen schwere Verletzungen zu.

      Am 20. Februar wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um Vorwürfe der 44 Jahre alten Swetlana Lauer aufzuklären, die angegeben hatte, in ihrer Wohnung im bayrischen Bamberg von Polizeibeamten misshandelt worden zu sein. Die 44-Jährige war mit vier Polizisten in Streit geraten, weil sie ihnen nicht die Genehmigung zur Durchsuchung ihrer Wohnung erteilen wollte. Daraufhin soll eine Polizeibeamtin Swetlana Lauer an den Haaren gepackt, sie mit dem Kopf wiederholt gegen Wände und Türen gestoßen und die Arme der an den Händen gefesselten Frau in schmerzhafter Weise verdreht haben. Außerdem hieß es, Swetlana Lauer sei von derselben Beamtin beschimpft worden. Die Szene spielte sich Berichten zufolge vor den Augen der acht Jahre alten Zwillingstöchter von Swetlana Lauer ab. Nachdem die 44-Jährige einem zweiten Polizisten im Gesicht Kratzwunden zugefügt hatte, soll sie auch von diesem misshandelt worden sein, indem er sie an den gefesselten Händen über den Boden der Wohnung schleifte, ihr Fußtritte versetzte und sie mit dem Kopf gegen den Boden stieß. Anschließend soll er sich mit einem Fuß auf den Rücken der Frau gestellt und erneut auf sie eingeschlagen haben. Swetlana Lauer zog sich unter den Übergriffen mehrfache Blutergüsse und Hautabschürfungen zu.

      Im Fall des togoischen Asylbewerbers Doviodo Adekou, der am 1. Oktober 2001 in Mettmann im Bundesland Nordrhein-Westfalen von Polizeibeamten misshandelt worden sein soll, waren die Ermittlungen Ende des Berichtszeitraums noch nicht abgeschlossen. Der 59-jährige Togoer hatte den Vorwurf erhoben, ein Polizist habe ihm bei dem Versuch, ihn in Abschiebehaft zu nehmen, vorsätzlich aufs rechte Auge geschlagen und dadurch schwere Blutungen ausgelöst. Die Behörden widersprachen der Darstellung von Doviodo Adekou und erklärten, der Beamte habe den Häftling ungewollt am Auge getroffen, nachdem er von diesem gebissen worden sei. Doviodo Adekou, der sich kurz vor dem Zwischenfall wegen einer Grauen-Star-Erkrankung einer Operation unterzogen hatte, musste nach den mutmaßlichen Misshandlungen neun Tage im Krankenhaus zubringen. Sein rechtes Augenlicht hat er eingebüßt.

      Im Dezember begann ein Prozess gegen zwei Polizeibeamte, die angeklagt waren, im Mai 2000 in Berlin einen damals 41-jährigen Mann türkischer Herkunft misshandelt zu haben. Nach Angaben des Beschwerdeführers waren ihm zunächst Handschellen angelegt worden. Anschließend, so sein Vorwurf, hätte ihn einer der Beamten am Nacken gepackt und ihn mit dem Gesicht nach unten zu Boden geschleudert. Am Boden liegend seien ihm dann von zwei Polizisten Fußtritte versetzt worden. Der 41-Jährige zog sich eine tiefe Wunde im Nasen- und unteren Gesichtsbereich zu, die operativ behandelt werden musste, und trug an Armen und am Nacken mehrfache Blutergüsse davon. Am 23. Dezember sprach das Gericht Tiergarten einen der Polizisten der »Körperverletzung im Amt« schuldig und verurteilte ihn zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe.


      Vorwürfe über Misshandlungen im Strafvollzug

      Im Juli soll ein 46-jähriger Insasse der Justizvollzugsanstalt Lingen von einem Gefängnisbeamten mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein, weil er sich mit seinen Kindern am Telefon in seiner albanischen Muttersprache unterhalten hatte. Es hieß, nach den Gefängnisvorschriften seien nur auf Deutsch geführte Telefongespräche gestattet gewesen. Zum Zeitpunkt des Vorfalls hatte sich der positiv auf HIV getestete Mann auf der Krankenstation der Vollzugsanstalt befunden. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück leitete Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts ein, über deren Ergebnisse bei Jahresende noch keine Informationen vorlagen.


      Todesfall bei Abschiebung

      Auf Nachfragen von amnesty international nach dem Stand der Ermittlungen im Fall des Todes von Aamir Ageeb hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main bis Ende des Berichtszeitraums noch nicht reagiert. Der 30-jährige Asylbewerber aus dem Sudan war Ende Mai 1999 während seiner Abschiebung vom Frankfurter Flughafen über Kairo nach Khartum ums Leben gekommen.


      Abschiebungen

      Im Berichtsjahr wurden mehrere Tschetschenen gegen ihren Willen in die Russische Föderation abgeschoben, obwohl sie dort Gefahr liefen, wegen ihrer Volkszugehörigkeit Folterungen und Misshandlungen zu erleiden. Im November allerdings empfahl das Bundesinnenministerium den Landesregierungen, vorläufig keine Tschetschenen aus Deutschland abzuschieben. Diese Empfehlung trug nach vorliegenden Meldungen verschärften Sicherheitsoperationen gegen Tschetschenen in Russland Rechnung, die nach dem Geiseldrama im Moskauer Melnikow-Theater Ende Oktober eingesetzt hatten.

      Nachdem die Berliner Behörden den Asylantrag des 20-jährigen Tschetschenen Rustam Alimchanow als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt hatten, drohte diesem im Mai die Abschiebung in die Russische Föderation. Dank zahlreicher Appelle zu seinen Gunsten wurde ihm schließlich eine sechsmonatige Aufenthaltsgenehmigung erteilt. Ende 2002 lebte Rustam Alimchanow weiterhin in Deutschland, wenngleich nur mit vorübergehender Duldung.


      Zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln

      Ende Juni schloss die Staatsanwaltschaft Hamburg ihre Ermittlungen im Fall des Todes von Achidi John ab. Der 19-jährige Asylbewerber aus Kamerun war am 12. Dezember 2001 im Universitätskrankenhaus Eppendorf gestorben, nachdem ihm vier Polizeibeamte und eine Ärztin gegen seinen Willen ein Brechmittel verabreicht hatten, um auf diese Weise Drogen sicherzustellen, die der junge Kameruner verschluckt haben soll. Als Todesursache wurde Berichten zufolge »hypoxischer Hirntod« festgestellt, zurückzuführen auf eine vorbestehende schwere Herzerkrankung von Achidi John. Die Staatsanwaltschaft erhob weder gegen die vier Polizeibeamten noch gegen die Ärztin Anklage, da sie zu dem Schluss gelangte, ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Beteiligten sei zu verneinen. Die Praxis der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln zum alleinigen Zweck der Sicherstellung von Beweisen für Drogenbesitz war Mitte 2001 in Hamburg eingeführt worden und richtete sich in den allermeisten Fällen gegen Schwarzafrikaner.
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 17:50:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      jaja,

      hier treffen sich wieder leute, die soo viel ahnung haben von der alltäglichen polizeiarbeit.
      ihr vergesst nur immer, dass die polizei immer auf das gegenüber reagiert.
      die ursache setzt jemand anderes.
      und wer amnesty international für voll nimmt, dem ist wohl nicht zu helfen.
      die sehen in einem polizeibeamten doch m.m. nach einen schläger, der nicht anders kann.
      diese organisation gehört abgeschafft.
      vor allem diese ominösen storys, die stirner reingestellt hat stinken ja wohl gen himmel. vor allem die von der guten svetlana.
      man müsste vor ort gewesen sein, um das einzuschätzen.
      hier steht nur ermitlungsverfahren eingeleitet...meistens machen die betr. slebst anzeigen gg beamte, um von sich selber abzulenken oder um sich zu rächen.
      armselig, dass diese amnesty sowas aufgreifen müssen.
      aber sicherlich gehen unsere beamten nur zum job, um sich zu prügeln und sich stress zu verschaffen.


      Gruß Forsyth
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 18:12:19
      Beitrag Nr. 25 ()
      # 21,

      ... "die Polizei sollte härter durchgreifen." Bei der kriminellen Staatsführung? Diese hat ja wohl klar gegen das Grundgesetz völkerechtswidrige, wiederholte Kriegseinsätze durchführen lassen. Auf Kosten des Steuerzahlers und frei nach Adolf Hitler: ... "wird zurückgeschossen". Man braucht das Militär für "Friedenseinsätze".

      Da es sein könnte, dass sich das Volk das nicht mehr lange gefallen lässt, gibt man weltweit in den sogenannten "Demokratien" die Gelder für´s Militär in Privathand. Es entstehen global einsetzbare Söldnerkonzerne, die keinerlei gesetzlicher Kontrolle unterliegen. Natürliche Pflanzen werden durch genmanipulierte verdrängt mit der Konsequenz, das die Industrie über Patente an allen Nahrungsmitteln verdient.

      Die Bauern werden wie Leibeigene abhängig. In Kanada ist der natürliche Rapsanbau zusammengebrochen. Durch Auskreuzungen mit den manipulierten ist der natürliche Raps bereits verdrängt worden bzw. ausgestorben. Vollendete Tatsachen wie in Tschernobyl. Wie sich diese Pflanzen langfristig auf die Organismen auswirken kann nur vermutet werden. Klar ist, dass sie nicht durch die natürliche Evolution über Millionen Jahre optimiert wurden, sondern willkürlich, wie die Kernkraft auf die Menschheit losgelassen wird.

      Wer sich da durch Polizei beeindrucken lässt, ist geisteskrank. Es geht um die Lebensgrundlagen der Kinder. Die Generation nach den Herrenmenschen stellte auch unbequeme Fragen, die aber schon vor 1933 absehbar waren s. Tucholsky. In Zeiten des globalen Netzwerkes wird man nicht behaupten können man habe nichts gewusst. Es wird sich weisen, wer sich strafbar macht: der Bürger, der sich gegen zerstörerische, von Geldintresse getriebene Gesetze stellt und zivilen Ungehorsam ausübt oder derjenige, der denkt es laufe alles seinen gewohnten Gang.

      Ob es da Zufall ist, dass alle westlichen Länder aktuell über nie dagewesene Überbelegung der Gefängnisse klagen? Die Lösung liegt mit Sicherheit nicht in noch mehr Kontrolle und Bevormundung, sondern in Auflösung der nicht mehr in die Zeit passenden, hierarchischen Strukturen.

      :look:
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 18:57:57
      Beitrag Nr. 26 ()
      An Toleranz/stirner:

      Du vermischt zwei Sachen:
      a) Das berechtigte gesetzliche Vorgehen der Polizei gegen Kriminelle
      b) Protest/Widerstand gegen Gobalisierung/ Ausbeutung

      - Wenn die Staatsmacht mit allen Mitteln gegen Drogendealer, Menschenhändler,Vergewaltiger, .. d.h. gegen Menschen,
      die eindeutig gegen Gesetze, die in so ziemlich allen Staaten
      gelten und von der Mehrheit anerkannt werden, vorgeht, dann
      ist das doch o.k. oder willst du den Vergewaltiger deiner Tochter
      frei herumlaufen lassen ?
      Sog. Kriminelle dürfen nicht mit Samthandschuhen anfasst werden !!!!!!
      (siehe z.B. der Kalif von Köln, Pate von Berlin, etc.)

      - Ausserdem fallen bestimmte ausländische Gruppen( z.b. Türken,
      Albaner, ..) in Deutschland besonders oft negativ auf bezgl. Kriminalität. Ich denke diese sollte man auf keinen Fall in die EU
      aufnehmen und den sog. Familiennachzug anders regeln (siehe Dänemark)
      - Abgelehnte Asylbewerber (nur etwa 5 Prozent sind berechtigterweise
      anerkannt der Rest sind Scheinasylante) müssen sofort abgeschoben
      werden
      - An Bahnhöfen/Autobahnen sollten wie in Bayern sog. verdachtsun-
      abhängige Kontrollen eingeführt werden.
      Ihr müsst euch einfach mal mit der Realität konfrontieren und nicht
      nur euren linken Träumen nachgehen.
      schönen gruss,
      stefan
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 20:47:11
      Beitrag Nr. 27 ()
      zu ai:

      Seltsamerweise haben in fast allen Fällen die Bechuldigten vor den Mißhandlungen gebissen, gekratzt, getreten. Muss sich die Polizei das etwa einfach gefallen lassen. Besonders "amüsant" aber dieser Beitrag:


      Zwangsweise Verabreichung von Brechmitteln

      Ende Juni schloss die Staatsanwaltschaft Hamburg ihre Ermittlungen im Fall des Todes von Achidi John ab. Der 19-jährige Asylbewerber aus Kamerun war am 12. Dezember 2001 im Universitätskrankenhaus Eppendorf gestorben, nachdem ihm vier Polizeibeamte und eine Ärztin gegen seinen Willen ein Brechmittel verabreicht hatten, um auf diese Weise Drogen sicherzustellen, die der junge Kameruner verschluckt haben soll. Als Todesursache wurde Berichten zufolge »hypoxischer Hirntod« festgestellt, zurückzuführen auf eine vorbestehende schwere Herzerkrankung von Achidi John. Die Staatsanwaltschaft erhob weder gegen die vier Polizeibeamten noch gegen die Ärztin Anklage, da sie zu dem Schluss gelangte, ein strafrechtlich relevantes Verhalten der Beteiligten sei zu verneinen. Die Praxis der zwangsweisen Verabreichung von Brechmitteln zum alleinigen Zweck der Sicherstellung von Beweisen für Drogenbesitz war Mitte 2001 in Hamburg eingeführt worden und richtete sich in den allermeisten Fällen gegen Schwarzafrikaner.


      Ja, diese Erkrankung war dem armen Mann sicher an der Stirn abzulesen...deshalb muss man den Beamten natürlich vorwerfen, dass sie sie hätten erkennen müssen, während es doch weiter unten im Text heißt, dass die Praxis seit 2001 häufig angewendet wird. Wieso sind denn all die anderen noch nicht tot, die das Brechmittel bekommen haben?
      Und vor allem: wieso schluckt dieser Depp denn die Drogen runter, wenn er weiß, was danach kommt. Klassischer Fall von "selbst schuld" - würd ich mal sagen. Bestimmt aber kein Fall eines armen Opfers von Polizeigewalt.

      Am besten aber der letzte Satz, womit sich ai einem Rassismusverdacht aussetzt. Denn wenn die Brechmittel in den meisten Fällen gegen Schwarzafrikaner eingesetzt werden - bedeutet das nicht, dass der Drogenhandel von Schwarzafrikanern dominiert wird??? Oder schlucken die das Zeug einfach nur häufiger, statt es rauszurücken?
      Avatar
      schrieb am 27.06.03 21:35:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      d.t.

      die xylo- und andere spins haben scheint´s noch garnicht verstanden, daß du darüber besorgt bist, daß ihr ansonsten naturgeschütztes dasein in anwesenheit von polizei nicht mehr so uneingeschänkt gilt. sonst sind die doch immer so schlau.

      auch könnten die schwarzen dahinterkommen, daß xylo die rosch-bilanzen wichtiger sind als die existenz der afrikanischen bevölkerung.

      ist zwar kein holocaust - sondern nur aids, aber immerhin.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 11:01:39
      Beitrag Nr. 29 ()
      Liebe Erika,
      wenn ich offen sein darf - mir sind Bilanzen auch wichtiger als die Existenz des schwarzafrikanischen Kontinents!

      Warum bin ich so ein Schwein??:eek:

      Weil meine eigene Existenz eher von Bilanzen abhängt als von Afrika...weil dem Schwarzafrikaner an sich seine Ziege oder sein Auto vor der Hütte/Haus, oder sein AK7 auch wichtiger ist, als meine Existenz!:look:

      Mache ich deshalb den Schwarzafrikaneren einen Vorwurf? NEIN, denn jedes Volk hat genug eigene Probleme und handelt entsprechend egoistisch.

      Ich halte nichts von scheinheiliger "Gutmenschen-Simulation" denn sie ist verlogen!:mad:

      In Wahrheit ist sich jeder selbst der nächste - und muss es auch sein - so hat es scheinbar auch die Natur gerichtet!

      Nur bei siamesischen Zwillingen läufts anders, aber das sind ja nun wirklich Ausnahmen...:rolleyes:

      Was hat das nun mit dem srädtitel hier zu tun??
      Weiß nich, Du hast ja damit angefangen...:D
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 12:31:00
      Beitrag Nr. 30 ()
      #29

      ja, nullermann, ihr gebt euch wenigstens die richtigen namen, neuerdings.

      daß läßt aber darauf schließen, daß du eigentlich durchblick hast.

      das wiederum legt nahe, daß daß du hier reine demagogie absonderst: propaganda für raubtierkapitalismus und für das recht des stärkeren, wie es vor 70 jahren in deutschland zu hause war und heute wieder im gefolge von milton friedman, wallstreet und washington.

      dazu gehört denn auch den bwl-studenten die hirne zu waschen in der absicht, sie ja nicht auf die idee kommen zu lassen, daß "der westen" gegenüber afrika schulden abzutragen hat.

      er hat 300 jahre lang afrika ausgeplündert und tut dieses noch immer, sogar in verstärktem maße.

      seltsamerweise (oder garnicht seltsamerweise?) bist du sicher einer der anwälte, denen die deutsche schuld aus 12 jahren auch mit noch so viel geld als niemals abzutragen gilt.

      die schuld "des westens" gegenüber afrika allerdings wird nach deiner unseligen spin doctorei am besten dadurch abgetragen, daß man sie an aids verrecken läßt. an aids, das vermutlich nicht auf afrikanischem "mist" gewachsen ist.

      ich habe in irgendeinem thread mal gefragt, wie man solche leute wie dich eigentlich bezeichnen müßte, wenn diese bezeichnung eine korrekte sein solle.

      wenn es eine gäbe, vermute ich mal, dürfte diese wohl nicht verwendet werden.

      nach den maßstäben von grundgesetz (dessen kenntnis ihr gründlich hintertrieben habt) und des strafgesetzbuches müßte deine agitation wohl dem komplex der volksverhetzung zugeordnet werden.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 15:27:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      ..so dann kommen wir doch mal wieder zum Thema zurück, Erika kann sich ggf. zu Aids ja im dortigen Thread äußern, er steht im Augenblick sogar wieder einigermaßen weit oben....

      Eine Anmerkung noch zur Wache Eigelstein: diese Wache liegt in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof und einem Prostituiertenviertel. Ein sozialer Brennpunkt ist dort zwar grundsätzlich nicht, diejenigen, die schwierig sind, sind aber ganz besonders schwierig, insbesondere eben zugedröhnte Drogenabhängige und sonstige gesellschaftliche Außenseiter, die sich wie überall in Großstädten gern um den Bahnhof herumtreiben.
      Jeder, der ein wenig Lebenserfahrung hat, kann abschätzen, wie zugänglich diese Leute "rationalen Argumenten" sein werden. Nicht ohne Grund treiben sie sich ja um den Bahnhof rum und besuchen keine Debattierclubs, halten es oft nicht einmal in Mietwohnungen oder Übergangsheimen aus, weil sie sozial nicht integrierbar sind.


      Darf man solche Außenseiter einfach verprügeln: natürlich nicht.

      Darf man von solchen Außenseiter verlangen, dass sie polizeilichen Anweisungen Folge leisten? Natürlich in gleichem Maße wie von jedem anderen auch.
      Ist es realistisch, dass diese das in der Regel freiwillig und ohne Theater tun? Ist es realistischer, dass dann ab und zu "nachgeholfen" werden muss, mit "unmittelbarem Zwang" - etwa bei der Durchsetzung eines "Platzverweises"? Indem man die Leute packt, ins Auto setzt und wegfährt?
      Und ist es realistisch, dass diese Leute das einfach so akzeptieren? Oder ist es realistischer, dass sie auch da Theater machen, sich sträuben, kratzen, beißen (wie in den Berichten aus Stirners Posting)??

      Und wird in solchen Problemvierteln die Zahl der Anzeigen wegen angeblicher Polizeigewalt vermutlich höher oder eher niedrier liegen als im Durchschnitt?

      Viele dieser Fragen brauchen wohl keine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 16:04:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      ..und noch eine Anmerkung zur Überschrift.

      "Die tägliche Gewalt" findet tatsächlich statt, auch das "Zusammenschlagen von Menschen".

      In den seltensten Fällen sind die Täter aber Polizisten. In den häufigsten Fällen sind es Asoziale aus Vorstadtsiedlungen, die danach schreien, endlich mal Grenzen gezeigt zu bekommen. Die aus Langeweile Prügeleien anfangen, die sich nehmen, was sie haben wollen und das auch gern mit Gewalt.

      Das ist die tägliche Gewalt in Deutschland. Und sie nimmt weiter zu, auch wegen eines seltsamen Begriffes von "Liberalität" in manchen Großstädten. "Liberalität" im Sinne von "Weggucken" oder "Ist doch alles nicht so schlimm, wir waren doch auch früher Rabauken" usw...
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 18:14:16
      Beitrag Nr. 33 ()
      #32

      was seid ihr bloß für leute?

      wer päppelt denn diese egoismus-unkultur?
      wer zerstört denn werte und normen.

      du als spin doctor jener "kultur" vergießt krokodielstränen?

      ablenken;
      ausweichen;
      verdrehen;
      verleumden!
      Avatar
      schrieb am 28.06.03 18:38:22
      Beitrag Nr. 34 ()
      Erika, Du wirst es nicht verstehen, aber andere:


      Egoismus ist etwas natürliches.
      Deshalb geht ein System, das zur Leistung animieren will, davon aus, dass die Leute für ihre Leistung belohnt werden wollen.
      Zudem geht Verantwortung sehr schnell verloren, wenn zuviele Leute zuständig sind, weil sich jeder auf den anderen verlässt. Deshalb wirst Du an Riesenschulen ungleich mehr Vandalismus finden als in einer kleinen Dorfschule. Und in Hochhäusern ungleich mehr als in einem kleinen 4-Parteien-Miethaus, wo man sich nicht so leicht verstecken kann. In diesen Riesenkästen würde man vermutlich nicht mal mehr einen Plan zum Treppenputzen durchsetzen können, weil alles so anonym ist.

      Das ist der Ausgangspunkt. Egoismus ist bis zu einer gewissen Grenze gut. Er führt dazu, dass Leute sich mehr Mühe geben, weil sie sich eine Belohnung versprechen, er führt dazu, dass Leute Verantwortung übernehmen.




      Allerdings ist Egoismus über eine bestimmte Grenze hinaus schlecht. Wenn ich mir nehme, was ich haben will, auch wenn es einem anderen gehört. Wenn ich meinen Frust rauslasse, indem ich andere verprügele. Indem ich meine sexuellen Bedürfnisse befriedige, indem ich Frauen vergewaltige oder meine Komplexe auslebe, indem ich mich an kleine Kinder heranmache.

      Diese Grenzen markiert in Deutschland, einer Demokratie, das Strafrecht. Dafür, sie zu überwachen, gibt es Polizei und Justiz.
      Leider werden diese ihrer Aufgabe in vielen Fällen nicht mehr ausreichend gerecht, leider ist im Falle der Justiz der Vorwurf zum Teil noch berechtigter als im Falle der Polizei, jedenfalls wenn ich mir die Stadt Köln ansehe. Die hiesigen Urteile sind oft eher eine Ermunterung zu weiteren Straftaten als eine Abschreckung oder ein "Grenzen aufzeigen". Und die U-Haft-Praxis ist in einige Fällen nicht mehr nachvollziehbar, wenn etwa ein vielfach vorbestraftes Mädchen nach einer von ihr an einer Bekannten verübten Gewaltorgie nicht in Haft genommen wird, sondern in ihr "Hotelzimmer" geschick, wo "ab und zu Betreuer des Jugendamtes vorbeischauen und nach dem Rechten sehen". 2 Tage später hat sie die nächste überfallen und verprügelt, jetzt sitzt sie doch. Ich hätte fast - zum ersten Mal im Leben - die Verantwortlichen angezeigt wegen fahrlässiger (vorsätzlicher??) Körperverletzung an dem 2. Opfer (tatsächlich wohl eher das 15.), weil es nun wirklich mehr als vorhersehbar war, dass diese weitere Tat passieren würde, fraglich war nur, wie lange es dauert und wen es trifft. Oder der Obdachlose ohne Wohnsitz, der ins Gefängnis will, deshalb einen Brand legt mit 5-stelligem Schaden - und seinen Wunsch nicht erfüllt bekommt.
      Da hört bei mir jedes Verständnis auf. Da werden Leute ihrer Aufgabe nicht gerecht, sondern scheren sich - gelinde gesagt - einen Dreck um ihre Pflichten gegenüber denen, die sie bezahlen mit Steuergeldern.
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 14:29:04
      Beitrag Nr. 35 ()
      Da hier fast nur noch Bekloppte diskutieren, die ein von Staatsanwälten eingeleitetes Ermittlungs-Verfahren und die Erhebung einer Anklage wegen Körperverletzung im Amt einfach durch Nebelschleier ignorieren wollen (ausgerechnet ein Jurist argumentiert hier mit hahnebüchenen >Argumenten< wie der "seltenheit" der Tat - als wenn das irgendwas ändern würde)

      hat es einfach keinen Sinn, weiter zu diskutieren..

      Vermutlich wird auch bei Verurteilung (die ich auch in Zweifel ziehe, da ja die gefährliche Bedrohung ehrlicher Polizisten und die hemmungslose Lügerei zum Schutz von prügelnden Kollegen durch den "Corps-Geist" evident ist)
      immer noch durch diese Typen hier Beifall für die Totschläger geklatscht werden.

      Ich wünsche den Kontrahenten von Herzen, auch einmal versehentlich an Armen und Beinen gefesselt und bereits "zufällig mehrfach auf der Treppe hingefallen" von einem "Empfangskommitee" "therapiert" zu werden, inklusive Setzen auf den Brustkorb mit Todesangst durch Ersticken, wie zweifelsfrei bereits zugegeben wurde.

      Es ist erschreckend abartig, wie hier dikutiert wird.

      Auch die pseudo-geschickte Desinformation durch Xylophon, der aus dem bewussten Nehmen der Möglichkeit lebensnotwendiger Atmung durch Draufsetzen auf den BRUSTKORB so ganz nebenbei ein (nur wenig schlimmeres, weil evtl. zu lebensgefährlichen Blutungen führendes) Setzen "auf den BAuch" machte, was einem medizinischen LAien zunächst als harmlos erscheint.


      Hier ist ganz offensichtlich jemand systematisch zu Tode gefoltert worden. Und der Corpsgeist verwirrter und abartiger Staatsdiener wird es unmöglich machen, in unserer Polizei die Spreu vom Weizen zu trennen.
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 21:35:25
      Beitrag Nr. 36 ()
      mal wieder der typische DT.

      Dass man jemanden durch Setzen auf die Brust töten kann, dürfte den meisten Leuten genauso bekannt oder unbekannt sein wie mir. Das passiert doch alle Naslang bei Schlägereien. Und Todesangst ist nun mal was anderes als Tod.

      Und dann gehen wir doch mal Schritt für Schritt vor:
      "Seltenheit der Tat" wurde nirgendwo als Entschuldigung der Tat angeführt, sondern für die Frage der Qualität der Polizei insgesamt. Die ja durch die Überschrift in Frage gestellt wird.
      Bisher habe ich auch noch kein Posting hier gelesen, dass die Tat "gutheißt", also im Sinne von Beifall zu verstehen wäre.
      Weiter scheint der Corps-Geist ja nun bisher kaum eine Rolle gespielt zu haben, denn in dem von mir aus dem KStA zitierten Artikel war ja deutlich ausgeführt, dass der erste Teil des Abends im Ablauf völlig unstreitig war. Da brauchte also niemand zu lügen, um Kollegen zu schützen.

      Und ganz offensichtlich ist offenbar niemand systematisch zu Tode gefoltert worden, sonst hätte die Staatsanwaltschaft Mordanklage erhoben. Aber der Herr DT weiß natürlich - ohne vermutlich den Prozess besucht zu haben, ohne nähere Details zu kennen - schon nach dem ersten Prozesstag, was die Richter in mehr als 10 Verhandlungstagen herausfinden wollen - bzw. dass die Wahrheit natürlich noch viel Schlimmer ist als das, was angeklagt wurde: nämlich "systematisches Foltern bis zum Tod".
      Avatar
      schrieb am 29.06.03 21:56:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      Das sind ja Polizeistaatmethoden wie in den USA :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 10:01:58
      Beitrag Nr. 38 ()
      dieser thread spiegelt (leider) die gesellschaftlichen rahmenbedingungen wieder.

      aufgrund von einzelfällen, die auch bestraft werden müssen, wird die gesamte polizei als prügelbande an den pranger gestellt.

      die eigentlichen verursacher (kriminelle, drogendealer, randalierer usw.) werden lediglich als opfer dargestellt.
      sollten sie auch noch ausländer sein, sind unsere polizisten natürlich nazis, wenn sie sich nicht beleidigen, anpöbeln, bespucken und angreifen lassen.

      tolles land ...
      Avatar
      schrieb am 30.06.03 21:34:30
      Beitrag Nr. 39 ()
      ..heute wurde in Berlin mal wieder ein Polizist schwerverletzt, von einem bewaffneten Kriminellen. Ich weiß nicht, wieviele in den letzten 18 Monaten getötet wurden....im Gegenzug fällt mir ein Todesopfer ein, das Polizeigewalt zum Opfer fiel, ohne selbst dazu beigetragen zu haben, nämlich ein Wanderer aus Köln, der mit Zurwehme ohne jeden Grund verwechselt wurde und erschossen.
      Die beiden Herren sollten von der Staatsanwaltschaft reingewaschen werden, was absurd schien in der Begründung (ungefähr: sie hätten nichts dafür gekonnt, weil sie zuviel Angst hatten und unwillkürlich geschossen. Dann gehören sie allerdings auch nicht in den Polizeidienst).

      Der Dealer in Hamburg fällt unter selbst schuld, wie auch 2 Leute, die im Rhein ertrunken sind, weil sie aus Angst vor der Festnahme reinsprangen, ohne ausreichend gut schwimmen zu können...

      Festzuhalten bleibt: auch bei der Polizei gibt es Täter, allerdings deutlich mehr Opfer als Täter. Und die Quote der Täter scheint sich auf einem Niveau zu bewegen, die einfach nicht auszuschließen ist. Auch Polizisten sind Menschen, auch dort gibt es Leute, die man als "Arsch" bezeichnen könnte.
      Die große Mehrheit scheint nicht dazuzugehören. Und wird von der Überschrift des Threads aufs billigste diskriminiert.
      Avatar
      schrieb am 03.07.03 22:21:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      So geht der Prozess weiter:



      „Kein normaler Widerstand“

      VON CLEMENS SCHMINKE, 08:15h





      Im Prozess um die Prügelaffäre auf der Wache Eigelstein hat gestern unter anderen die Streifenführerin des Einsatzes ausgesagt.
      „Das war kein normaler Widerstand, so etwas habe ich noch nie erlebt.“ Gestern schilderte eine Polizeiobermeisterin vor Gericht, wie sie die Festnahme von Stephan Neisius (31) erlebt hat, der laut Anklage auf der Wache Eigelstein misshandelt worden ist; später war er ins Koma gefallen und gestorben. Die Polizistin war am Abend des 11. Mai 2002 als Streifenführerin mit einem Kollegen in die Roonstraße gerufen worden. Zunächst hätten sie mit einer Nachbarin gesprochen; diese und ihr Lebensgefährte hatten die Polizei gerufen. Der Polizistin zufolge sagte die Frau, Neisius und seine Mutter würden sich seit längerem streiten; er sei „kräftig, schwer, sehr aggressiv“, nehme Drogen. Die Nachbarin mache sich Sorgen: Sie habe die Stimme der Mutter seit einiger Zeit nicht mehr gehört; womöglich habe der Sohn ihr etwas angetan.

      Mehrmals hätten sie, so die Polizistin, vor der Tür Neisius aufgefordert zu öffnen. „Ich mache euch fertig, ich bringe euch um“, habe er geschrien. Dann sei das Licht im Treppenhaus ausgefallen. „Wir beide hatten ziemlich Angst.“ Verstärkung kam; man trat die Tür ein. Was in der dunklen Wohnung folgte, beschrieb die Zeugin als ein Chaos aus Gesplitter, Gepolter und Geschrei. Gewalt anzuwenden sei nötig gewesen, um den massiven Widerstand von Neisius, der „randaliert“ habe, zu brechen und ihn am Boden zu fesseln. Einen Faustschlag ins Gesicht habe sie nicht gesehen - obwohl es so in einem Vermerk steht. Als die Polizisten den Mann mit dem Kopf voran das Treppenhaus hinunter- schleppten, sei er ab und zu hingefallen. Weil die Streifenführerin zunächst bei der Mutter blieb, traf sie erst später auf der Wache Eigelstein ein. Dort sei ihr nichts Ungewöhnliches aufgefallen.

      Die Nachbarin und ihr Lebensgefährte sagten, sie seien damals beunruhigt gewesen, weil sie in der Wohnung über ihnen eine laut krächzende Stimme gehört hätten. Als sie, die Nachbarin, an der Tür klingelte und klopfte, habe Neisius gerufen: „Lasst mich in Ruhe, mir und meiner Mutter geht`s gut.“ Laut Vernehmungsprotokoll will das Paar gesehen haben, dass er sich im Treppenhaus „wie ein Tier verhalten“ habe; davon wollten beide gestern nichts wissen. Vom Fenster aus beobachteten sie, wie er in den Polizeibulli verfrachtet wurde. Gestern sagte die Nachbarin, er sei in das Fahrzeug „geschmissen“ worden. Früher hatte sie von „gelegt“ gesprochen, ein andermal von „gewuchtet“. Der Lebensgefährte: „Er wurde nicht gerade sanft, aber auch nicht brutal in den Wagen verfrachtet.“


      (KStA)
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 07:55:26
      Beitrag Nr. 41 ()
      Oh, ein neuer Thread zum Thema "FEHLERbeschreibung" bei Amtspersonen. Nun steht die Bande vor Gericht, genau dort gehört sie auch hin. Verhandelt werden hier allerdings keine Fehler, sondern Verbrechen. Und Ausübende sowie ihre Taten sind keine menschlich zu verstehenden Fehlhandlungen, sondern Verbrechenstaten. Hoffe, die Gerichte kommen hier zu einer ähnlichen und klaren Bewertung. Es müsste ein deutliches Signal ausgegeben werden.

      TT
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 10:41:53
      Beitrag Nr. 42 ()
      ..TimeTunnel. Mag sein, dass Du Recht hast. Richter in Köln versuchen, das gerade herauszufinden.

      Findest Du ähnlich klare Worte der Ablehnung auch für "Verbrecher" der sozial Unterprivilegierten? Die nach der Schule Mitschülern auflauern, um sie zu verprügeln oder zu berauben??
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 12:24:51
      Beitrag Nr. 43 ()
      @xylo

      Verbrechen sind Verbrechen ! Sie sind nicht am Gesellschaftsstatus eines Menschen festzumachen, auch nicht zu bewerten. Darüberhinaus dürfen Gerichte, ihre Richter und die zu fällenden Urteile, diese Art von Unterscheidung auch nicht vornehmen. Es gilt der Gleichheitsgrundsatz, gerade vor dem Gesetz !! Aber wem sage ich das eigentlich ? Wer, wenn nicht Du, sollte das besser wissen ? Ich darf Dich daran erinnern, daß Du es gewesen bist, der bei der Eigelsteintruppe von Menschen gesprochen hat, die, stressbeladen, einige entschuldbare "FEHLER" möglicherweise begangen haben. Intuition: Verständnis

      Nein, es sind keine "Fehler", es sind Verbrechen ! Kein Verständnis, sondern harte Aburteilung ! Punkt !

      Was sind den sozial Unterprivilegierte ? Von Privilegierten der sozialen Gerechtigkeit Ausgesperrte ? ;) Interessantes Thema der Agenda 2010 !

      TT
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 12:39:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      bis zum letzten Absatz hatte ich den Eindruck, Dir zustimmen zu können. Und dann doch wieder anders? Andere Regeln für die "Ausgegrenzten"...??

      Im übrigen: Fehler sind Fehler. Es gibt sehr harmlose Fehler, wenn man vergisst, einen Termin einzuhalten. Es gibt harmlose Fehler mit schlimmen Folgen. Wenn man einmal nicht aufpasst, den Walkman auf dem Kopf, und schon liegt man unter der Straßenbahn und ist tot.
      Es gibt auch schlimme "Fehler" mit harmlosen Folgen, wenn jemand zum Beispiel völlig verzweifelt ist, sich von einer hohen Brücke stürzen will und wie durch ein Wunder gerade noch gerettet wird.
      Und dann gibt es schlimme Fehler mit schlimmen Folgen: wenn zum Beispiel jemand aus Wut über seine Frau, die heimlich mit ihrem heimlichen Geliebten sein Konto geplündert hat und ihn in den Ruin getrieben - am Abend als ihm dies auffällt diese Frau erschlägt.

      Alles sind Handlungen, die bei klarem Verstand mit etwas Überlegung nicht passiert wären. Damit ist keine Rechtfertigung verbunden, aber es ist eben etwas anderes, ob man die Nerven verliert oder ob man kaltblütig etwas plant und dann umsetzt.

      Damit sollen die schlimmen Fehler nicht entschuldigt werden, natürlich bleiben sie auch Verbrechen. "Fehler" und "Verbrechen" sind keine Wörter, die sich gegenseitig ausschließen.

      In welcher Dimension sich das Fehlverhalten der Polizeibeamten bewegt, wird gerade aufgeklärt. Vielleicht hat der eine mehr Schuld auf sich geladen, der andere wengiger und einer oder zwei auch gar keine - oder eben doch alle gleich viel.
      Als Außenstehender werde ich mir die Berichte durchlesen, mir mein Bild machen und das Urteil abwarten.

      Dass die Kölner Justiz überaus lax ist, hab ich aber schon öfters geschrieben. Von daher würde es nicht überraschen und hätte schon gar nichts mit Polizistenbonus zu tun, wenn auch hier die Strafe milde ausfiele.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 17:27:59
      Beitrag Nr. 45 ()
      Wenn Polizisten von Polizisten verpruegelt werden und niicht Normalbuerger sieht das Gericht Veranlassung, hart durchzugreifen....


      Anders, als beispielsweise bei dem von Versagern in Uniform erschossenen Wanderer. Soweit ich mich erinnere, ist unprofessionelle Angst, die zum Erschiessen oder Erschlagen von Buergern fuehrt bereits ein Grund, Polizisten freizusprecehen. Ebenso versehen die Angsthasen weiter mit Knarre ihren Dienst - bis zum naechsten Toten.

      Im unten eingstellten Artikel von Xylophon kann man die Frechheit der Polizisten bereits koerperlich spueren:

      Eine Streifenfuehrerin bekommt bereits bei sicher verschlossener Tuer eines Mietshauses Angst, wenn der automatische Lichtschalter das Licht ausschaltet - die sollte vielleicht nur noch tagsueber bei sonnenschein Dienst machen, ausserdem ist ihr offensichtlich noch beizubringen, dass man mit einer taschenlampe Licht machen kann..... oder einen Lichtschalter betaetigen lkan, damit es wieder Licht wird;

      Bisher sind alle Polizisten, die aufgrund von totaler Unfaehigkeit Buerger erschossen haben, freigesprochen worden; das fing in den siebziger damit an, dass man einen harmlosen Englaender, der nachts an die Tuer ging, weil klingelte. ER war nackt und daher nicht bewaffnet. Angesichts eines waffenstarenden Maskierten mit MP , der auf Ihn zielte, warf er die Tuer wieder zu. Er wurde durch die geschlossenen Tuer von einer Garbe durchsiebt. Freispruch und Creation des absurden Begriffes der "Putativen Notwehr" war die Folge. Seitdem braucht ein Polizist nur noch aussagen, er habe "Angst gehabt" , dann wird er sofort freigesprochen;


      Ich persoenlich moechte nicht von Polizisten "beschuetzt werden", die bereits Angst haben, wenn im Treppenhaus dasc Licht ausgeht. Ist mir zu gefaehrlich.... es koennte ja sein, dass ich hinter der naechsten Tuer wohne;


      Insgesamt passt das gut in die SEK-Versagerstory der letzten Tage, wo 2 mal SEK-Truppen die falsche Wohnung stuermten und harrmlose Buerger verletzten.






      Polizeichef manipuliert
      Erfurter Polizeidirektor greift in Prozess gegen Beamte ein, die in Hamburg Polizisten misshandelt haben sollen


      HAMBURG taz Die Vorwürfe gegen drei Polizeibeamte aus Thüringen, die im November auf einer Demonstration in Hamburg zwei Zivilkollegen aus Schleswig-Holstein misshandelt haben sollen, weiten sich zum Skandal um die Thüringer Polizeiführung aus. Am gestrigen zweiten Prozesstag vor dem Hamburger Amtsgericht ist bekannt geworden, dass der leitende Polizeidirektor der Landeshauptstadt Erfurt massiv Einfluss auf das Verfahren genommen hat.

      Zum einen hat er die Angeklagten aufgefordert, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, woraufhin alle drei verhandlungsunfähig geschrieben wurden und nicht zum Prozess erschienen. Zum anderen hatte er deren Verteidiger am Vorabend telefonisch angewiesen, einen Befangenheitsantrag gegen den Richter zu stellen. Und: Einer der Verteidiger deutete an, dass der leitende Polizeidirektor "massiven Einfluss auf das Aussageverhalten meines Mandanten genommen hat". Am Montag wird der Polizeidirektor darüber als Zeuge aussagen müssen.

      Die Atteste über ihre Verhandlungsunfähigkeit, die die Angeklagten gestern vorlegen ließen, wertete der Richter als "Gefälligkeitsgutachten". Dass sie von Amtsärzten ausgestellt worden sind, mache "die Sache besonders brisant". Zuvor hatte ein Rechtsmediziner als Sachverständiger ausgesagt, dass die Gutachten nicht den Anforderungen an ein ärztliches Attest genügten. Alle drei hätten exakt den gleichen Wortlaut. Das spreche "gegen jegliche individuelle Untersuchung".

      Da die Angeklagten nicht erschienen waren, erließ das Gericht gegen sie Haftbefehl. "Ich lasse mich durch Ihre Mandanten nicht veralbern", teilte der Richter den Rechtsanwälten mit.


      "ELKE SPANNER

      taz Nr. 7095 vom 4.7.2003, Seite 2, 59 Zeilen (TAZ-Bericht), ELKE SPANNER
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 17:31:47
      Beitrag Nr. 46 ()
      Nun, der Artikel unten gefällt mir. So muss das sein, sich nicht auf der Nase rumtanzen lassen.
      Der Polizeichef wird sich noch wundern, der Amtsarzt hat sich wohl sogar strafbar gemacht, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 17:36:29
      Beitrag Nr. 47 ()
      ..auch zu dem armen verwechselten Wanderer hab ich mich deutlich genug geäußert, wobei ich bis heute nicht weiß, wie das Verfahren weiterging.
      Vorübergehen hatte ein Gericht die StA gezwungen, weiterzuermitteln. Die Polizisten in jenem Fall haben im Polizeidienst m.E. nichts zu suchen.

      In der jetzigen Kölner Sache bin ich aber nicht so sicher. Unzweifelhaft ist ja wohl, dass der Bursche massiv Widerstand geleistet hat und mit seinem Gewicht kaum zu bändigen war. Auch das "Wegstecken" des Pfeffersprays" ist zumindest mal selten...
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 21:09:13
      Beitrag Nr. 48 ()
      Dass Du vieles nicht weiss, lieber xylo ist hier bestens bekannt.... :D

      ich helfe Dir aber gerne bei der Erkenntnis, dass es zweierlei Recht gibt in Deutschland:


      Rolf Gössner
      Stress schützt vor Strafe


      SCHÜSSE AUS DER DIENSTWAFFE

      Wegen seines Wanderstocks wurde Friedhelm Beate für den Mörder Dieter Zurwehme gehalten und starb. Die Polizisten sehen wie so oft kein Gericht

      Mir ist bewusst, dass diese Entscheidung schwer verständlich und schwer zu vermitteln ist", kommentierte der Leitende Erfurter Oberstaatsanwalt Raimund Sauter Ende 1999 den Entschluss, die Ermittlungsverfahren gegen zwei Todesschützen mit einer Einstellung zu beenden. Die Täter hatten einen harmlosen 62-jährigen Wanderer aus Köln an der Tür seines Hotelzimmers erschossen.

      Des Rätsels Lösung: Die Todesschützen waren keine Gangster, es waren Zivilpolizisten des Landes Thüringen.
      Sie wurden von ihren Vorgesetzten nach Heldrungen in das Hotel "Zur Erholung" beordert, um die Identität eines verdächtigen Hotelgastes festzustellen. Das Hotelpersonal hatte vermutet, dass es sich bei diesem Gast um den als extrem gefährlich geltenden "Mörder von Remagen", Dieter Zurwehme, handeln könnte. Er solle, so hieß es in Medien und Fahndungsaufrufen, mit Wanderstock und Rucksack durch die Lande ziehen.

      Die Ähnlichkeit des Kölner Wanderers im Hotel "Zur Erholung" mit dem flüchtigen Zurwehme beschränkte sich genau auf Wanderstock und Rucksack - im Thüringischen keine Seltenheit. Für eifrige Dienstvorgesetzte dennoch Grund genug, Untergebenen den Auftrag zu erteilen, sofort die Identität des Kölners festzustellen - ohne ihnen aber Fahndungsfotos von Zurwehme mitzugeben, der dem Hotelgast in keiner Weise ähnlich sah. Grund genug auch für die dienstfertigen Polizeibeamten, den Hotelwirt nachts gegen 23 Uhr an die Zimmertür trommeln zu lassen und den müden Wanderer aus dem Bett zu jagen. Friedhelm Beate öffnete die Tür einen Spalt breit und sah in zwei Pistolenläufe, dahinter zwei Männer in Zivil. Instinktiv soll Beate daraufhin versucht haben, die Tür wieder zuzuschlagen - eine überaus verständliche Reaktion, weil er wohl an einen Überfall glaubte. Sie kostete ihn aber das Leben. Denn in diesem Moment fielen die Schüsse: Die erste Kugel traf den Wanderer mitten ins Herz, die zweite durchschlug die Tür und streifte seine Rippen.

      [k]Die Schützen leisteten nicht etwa Erste Hilfe, sondern warteten auf das Spezialeinsatzkommando (SEK), das verspätet eintraf, die Zimmertür öffnete und dahinter den erschossenen Mann vorfand, der längst auf dem Fußboden seines Hotelzimmers verstorben war.
      [/k]

      Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll Friedhelm Beate nach einer der ihn bedrohenden Waffen gegriffen haben. :laugh: In diesem "Gerangel" habe sich dann der tödliche Schuss aus der Pistole des Polizeibeamten Peter Z. gelöst. Beide Beschuldigten hätten erklärt, so die Staatsanwaltschaft weiter, dass sie "unabsichtlich, gleichermaßen als Reflex", geschossen hätten. Zu diesem Ergebnis sei das Gutachten eines Experten gekommen: Danach hätten die Beamten, überzeugt, dem international gesuchten Mörder Zurwehme gegenüberzustehen, auf Grund einer "vegetativen Reaktion" unabsichtlich geschossen. In dieser Stresssituation sei das Urteilsvermögen der Polizisten eingeschränkt gewesen. Durch das "Gerangel" an der Hotelzimmertür habe sich eine "Eigendynamik" entwickelt, die ihnen ein Handeln in Sekundenschnelle abgenötigt habe - mit tödlichen Folgen. Wäre am Ende Dieter Zurwehme erschossen auf dem Hotelfußboden gelegen - Deutschland hätte nach erfolgreicher Hetzjagd wohl erleichtert aufgeatmet. So aber ist es nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft ein "tragischer" Verwechslungsfall, eine fahrlässige Tötung, die jedoch ungesühnt bleiben müsse, da den schießenden Polizisten nichts vorzuwerfen sei; noch nicht einmal unterlassene Hilfeleistung. :eek: Dass sich die zwei Polizeibeamten und ihre Dienstvorgesetzten durch gravierende Fehler und mangelhafte Klärung im Vorfeld selbst in diese prekäre Situation hineinmanövriert hatten, bleibt unberücksichtigt. Die Angehörigen des Opfers könnten ja, so die Staatsanwaltschaft, gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einlegen - was sie inzwischen auch getan haben.

      Dass es soweit kommen muss, ist zwar unglaublich, aber im Falle von tatverdächtigen Polizisten nicht ungewöhnlich: Stress, Angst und Überforderung schützen Polizeibeamte offenbar vor Strafe - obwohl sie doch im Umgang mit der Waffe in Fahndungs- und Stress situationen besonders geschult sind. Staatsanwälte, deren Nähe zur Polizei eine unparteiische Aufklärung nicht gerade erleichtert, aber auch manche Richter sind allzu häufig geneigt, der Polizei allzu vieles nachzusehen. An die Sorgfaltspflicht von Polizeibeamten werden denkbar geringe Maßstäbe angelegt.

      Immer wieder ist das gleiche Muster zu beobachten, wenn es um die staatliche Aufarbeitung von polizeilichen Todesschüssen geht, die sich "unabsichtlich gelöst" haben sollen. Nach diesem Muster hat 1997 auch das Landgericht Hannover den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten SEK-Polizeibeamten Klaus T. freigesprochen. Öffentliche Empörung, auch im Ausland, hatte immerhin dazu geführt, dass Anklage erhoben und eine Prozess eröffnet wurde. Im Urteil folgte das Gericht stracks den Einlassungen des Angeklagten. Es machte sich die Version zu eigen, die Tötung des kurdischen Jungen Halim Dener durch einen Schuss aus dem Dienstrevolver sei ein Unglücksfall gewesen. Dem Beamten sei nämlich beim Versuch der Festnahme des späteren Opfers und während eines anschließenden "Gerangels" der Revolver aus dem Holster gefallen. :laugh: Der Schuss müsse sich beim Zurückführen der Waffe und Losreißen des Flüchtenden unbeabsichtigt gelöst haben. Halim Dener wurde aus einer Entfernung von ungefähr zehn Zentimeter [k]in den Rücken getroffen und verblutete wenig später.[/k] Der 16-jährige hatte Plakate für eine PKK-nahe Organisation geklebt, die in Deutschland amtlich als "terroristische Vereinigung" gilt. Auch hier also ein entsprechendes Bedrohungsszenario, das für einen erhöhten Adrenalinspiegel sorgte: Plakatekleben als terroristisches Delikt.


      Das Gericht billigte dem Polizisten zu, dass er in dieser Stresssituation "deutlich überfordert" gewesen sei. Bloße Unvorsichtigkeit sei keine Fahrlässigkeit. :eek: Die Situation sei so dramatisch zugespitzt :eek: gewesen, "dass auch ein ausgebildeter SEK-Beamter sie nicht in den Griff bekommt". Grundlage für diese Argumentation war das Gutachten eines für das SEK tätigen Unfallforschers und Sachverständigen für Sensomotorik an der Universität Bremen - eben dieser Experte trug dann mit ganz ähnlichen Formulierungen auch zur Exkulpation der beiden Polizeibeamten bei, die den Kölner Wanderer erschossen haben.

      Nach dem so begründeten Freispruch zeigte sich auch die Hannoversche Allgemeine Zeitung erstaunt: "Wenn SEK-Beamte mit der Verfolgung eines unbewaffneten 16-Jährigen hoffnungslos überfordert sind, dann sollte der Bürger künftig in Deckung gehen, wenn die angeblich so hochqualifizierten Spezialeinsatzkommandos unterwegs sind."

      Dieses Verfahren hat deutlich gemacht, wie notwendig eine kritische Öffentlichkeit ist, damit Ermittlungsverfahren gegen beschuldigte Polizeibeamte nicht gleich im Vorfeld sang- und klanglos eingestellt werden. Denn erst in einem öffentlichen Prozeß kann die Polizeiversion - insbesondere durch die Nebenkläger - kritisch hinterfragt werden. Zumindest dies muss auch in einem Gerichtsverfahren zur Aufklärung des Todesschusses von Heldrungen geschehen. Polizeilichen Todesschützen dürfen nicht länger Sonderrechte eingeräumt werden, die gewöhnlichen Todesschützen nicht zuteil werden. Es darf nicht länger passieren, dass die Exekutive prägenden Einfluss auf die Ermittlungen - in denen die Polizei oft in eigener Sache tätig wird - und auf die an schließenden Strafverfahren nimmt, sonst triumphiert wieder mal die Polizeiversion.


      Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater, war Nebenklagevertreter der kurdischen Angehörigen von Halim Dener im Strafverfahren gegen den SEK-Polizisten Klaus T.


      _____________________________________________________


      dem ist wohl nicht viel hinzuzufuegen.... :(
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 21:15:10
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hier noch ein paar Beispiele:




      "Mitte Mai 2002 wurde die Kölner Polizei zu einer Familienstreitigkeit gerufen, der sich der vorläufigen Festnahme angeblich widersetzende Mann wurde zusammengeschlagen, und nach Aussagen sogar von PolizeikollegInnen, auf der Polizeiwache weiter schwer mißhandelt. Ein medizinischer Sachverständiger erkannte z.B. ein Hämatom am Kopf des Opfers, das die typischen Spuren eines Schuhabdrucks zeigt.

      Wenige Tage nachdem das Opfer ins Koma fiel, ist es gestorben.

      Von Anfang an wurde lediglich wegen „Körperverletzung im Amt“ gegen zwei Polizisten ermittelt. Nachdem der Mann jämmerlich verreckte, wird nun nur wegen „Körperverletzung mit Todesfolge“ ermittelt. Wegen der öffentlichen Proteste sah man sich gezwungen gegen zwei Polizisten Haftbefehle zu erlassen. Gegen einen der Polizisten gab es schon in der Vergangenheit zahlreiche Anzeigen wegen Übergriffen und allesamt wurden sie eingestellt.

      Wir kennen die „gründlichen“ Ermittlungen der deutschen Justiz, wenn Menschen wie du und ich Opfer von Übergriffen durch die Polizei werden. Selbst wenn Videoaufzeichnungen vorliegen (wie vor wenigen Jahren in Hamburg, als ein polizeikritischer Journalist niedergerissen und gravierend verletzt wurde, alles vor laufender Kamera! Der Bundesgerichtshof sprach die Polizisten frei!) schafft es die Justiz, die Polizisten einer Strafe zu entziehen.

      Wer erinnert sich, so es denn überhaupt einmal zu einer Strafe kommt, beispielsweise des namenlosen Griechen, der 1997 in Nürnberg von einer Polizistin in „Putativnotwehr“ hinterrücks erschossen wurde?

      Gäbe es die Putativnotwehr nicht längst, sie müßte speziell für die Polizei erfunden werden: dabei handelt es sich um eine „wahnhaft“ angenommene Notwehrlage. D.h. der/die PolizistIn muß nur glaubhaft versichern sich bedroht oder angegriffen gefühlt zu haben (z.B. verdächtiger Griff des Opfers in die Jackentasche, verdächtiges Schimmern in der Hand des Opfers…) und schon ist sie da! Die Putativnotwehr führt zu Strafmilderung. O.g. Polizistin sagte aus, sie hätte gedacht eine Waffe gesehen zu haben, weshalb sie dem weglaufenden Griechen – er flüchtete bei einer Personenkontrolle – ruck-zuck Schüsse in den Rücken nachjagte, eine Waffe hatte der Grieche nicht. Tja, schon im Wilden Westen galten Schüsse in den Rücken nicht gerade als schlagendes Indiz für Notwehr, vor deutschen Richtern schon – solange die Angeklagten der Polizei angehören. Verständnisvolle Richter verurteilten die Dame der Polizei zu 2000 € Strafe
      (die selbe bayrische Justiz verurteilte im selben Jahr den bayrischen Sänger und Poeten Söllner zu 60.000 € Geldstrafe, weil er die Ehre des bayrischen Innenministers Beckstein schwer verletzt habe, indem er diesen bei einem Konzert als „WC-Stein“ bezeichnet und festgestellt habe, Beckstein sei aus einem Häufchen Vogelscheiße entstanden).



      Wer heute mit einem Stiefel einen am Boden liegenden Polizisten (mehrfach) ins Gesicht und in die Rippen tritt und dieser landet im Koma, findet sich sofort mit dem Mord(versuchs)-Vorwurf konfrontiert! Aber ein Polizist der gleichen tut, nur, das nun das Opfer ein normaler Bürger ist, der wird geschont, gehätschelt und man hebt den Zeigefinger: „Du böser, böser Junge du!“.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 21:21:38
      Beitrag Nr. 50 ()
      #45 Da liegt ein Irrtum von Dir vor,es war kein Engländer sondern mein Freund und Schachpartner Günther Jendrian er wurde mitte 74 von einem MEK erschossen.Ein seiner Tür gegenüberliegender Rumänischer Student hatte mehr Glück,die Kugel gingen an seinem kopf vorbei.Immerhin wurde 2 Jahre Beförderungssperre ausgesprochen.:mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 21:26:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      unzulässiger Waffengebrauch durch Polizisten:

      17.03.1994 Nach einer wilden Verfolgungsjagd erschoß ein 29-jähriger Polizeikommissar in Bad Endorf einen nach einem Unfall gestellten serbischen Asylbewerber. Der Schuß löste sich "versehendlich" aus der Dienstwaffe des Polizisten. Der Flüchtige wurde des Diebstahls verdächtigt. Knapp eine Woche zuvor hatte eine Polizistin im oberbayerischen Weiden unter rätselhaften Umständen ihren 38 jahre alten Kollegen erschossen.

      28.05.1994 Vor dem Frankfurter Amtsgericht muß sich ein Polizist verantworten, der im vergangenem Sommer einen Autofahrer ohne jede Warnung zwei Mal beschossen und schwer verletzt hat. Der Autofahrer hatte in seinem Wagen mit einer Gaspistole hantiert, was ein Zeuge der Polizei meldete. Laut Zeugenaussage soll der Polizist ohne Anrufen auf den Kfz-Insassen geschossen und ihn dabei in den Oberschenkel getroffen haben. Als der Getroffene zu Boden ging, habe ihm der Polizist mit einem zweiten Schuß in den Rücken geschossen. Der Schütze verweigert jede Aussage, sein Kollege stellt den Vorgang völlig anders dar und spricht - entgegen den nachweislichen Verletzungen des Getroffenen - auch nur von einem Schuß. Das Gericht beschloß daher weitere Zeugen zu laden. Der Getroffene ist heute teilweise gelähmt.
      15.06.1994 Zum zweiten Mal innerhalb von 3 Wochen steht ein Polizist der Station Bad Homburg wegen "rätselhaftem Schußwaffengebrauch" vor Gericht. Bei einer Personenkontrolle auf einem Königsteiner Parkplatz hatte der 29-jährige Polizist aus ungeklärten Gründen durch die Windschutzscheibe des zu kontrollierenden Fahrzeuges geschossen und den 20-jährigen Fahrer an Hals und Kiefer schwer verletzt. Die Insassen des Fahrzeuges erwiesen sich als völlig unverdächtig und an keiner unrechtmäßigen Handlung beteiligt. Die Aussagen des Polizisten über seinen versehentlichen, reflexartigen Schußwaffengebrauch kollidieren mit der Aussagen einer neutralen Zeugin.
      08.07.1994 In Hannover wachsen die Zweifel an den Darstellungen über die Umstände, unter denen ein Polizist am vergangenen Donnerstag einen 16-jährigen kurdischen Jungen erschossen hat. Der Junge, der illegal Plakate geklebt, als ein SEK der Polizei auftauchte. Ursprünglich hatte die Polizei angegeben, den angreifenden Jungen auf eine Entfernung von etwa drei Meter in vermeindlicher Notwehr erschossen zu haben. Untersuchungen an der Leiche ergaben, daß dem Junge aus einer Distanz von maximal 5 cm in den Rücken geschossen wurde, als er im Polizeigriff mit auf den Rücken gedrehter linken Hand abgeführt wurde. Wegen des Verdachts, daß hier etwas vertuscht werden sollte, forderten die Parlamentarier des Landtags den Einsatz neutraler Gutachter.
      09.02.1996 Ein an den Händen gefesselter Häftling ist bei einem Fluchtversuch von den begleitenden Justizangestellten erschossen worden.
      15.02.1996 Das Frankfurter Landgericht verurteilte unter Az 73 Js 31496.3/92 einen Polizisten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe in Höhe von 8000,- DM. Er hatte einem unbewaffnetem Einbrecher, der fliehen wollte - wie er sagte im Reflex - von hinten erschossen.
      28.06.1996 Bei einer Fahrzeugkontrolle hat ein 27-jähriger Polizist einen 42-jährigen durch einen Schuß mit seiner Dienstpistole schwer verletzt. Die näheren Umstände sind noch unklar.
      29.07.1996 Nach der Verfolgung eines 18-jährigen mutmaßlichen Autodieb wurde dieser bei einem Handgemenge von einem Polizisten unter bisher ungeklärten Bedingungen erschossen. Die beiden beteiligten Polizisten sind noch nicht vernehmungsfähig.
      17.08.1996 Beim Einsatz wegen des Poststellenüberfalls in Gummersbach-Wiehl hat eine 34-jährige Polizeiobermeisterin aus Versehen ihrem Kollegen in den Rücken geschossen und schwer verletzt. Aus bisher ungeklärter Ursache erschoß sie sich im Anschluß möglicherweise ebenfalls aus Versehen selbst. Die Täter waren unbewaffnet.
      06.11.1996 Ein 24-Jähriger aus Eichenzell, der wegen erheblichen finanziellen Problemen seine ehemalige Firma um 450.000,- DM erpreßte, wurde von einem Polizisten 3 Stunden später bei der Flucht durch einen Wald erschossen. Der Erpresser trug eine Schreckschußpistole bei sich.
      16.11.1996 Ein 34-jähriger Türke aus Fürth/Odenwald wurde in der Nacht zum Freitag durch einen Schuß aus einer Polizeiwaffe getötet. Der Türke war vor einer Polizeikontrolle geflohen. Warum der Türke geflohen war und warum sich der Schuß aus der Polizeiwaffe gelöst hat, ist noch unklar.
      24.01.1997 Das Amtsgericht Nürberg verurteilte eine 20-jährige Polizistin wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe. Sie hatte einen unbewaffenete Griechen - nach Auffassung des Gerichts - unbegründet erschossen.
      08.03.1997 Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen drei Polizisten wegen Verdachts auf ein Tötungsdelikt. Sie hatten nach einer Verfolgungsjagd vor einer Woche einen Autofahrer erschossen, obwohl es keinen Grund für einen Schußwaffengebrauch gab.
      24.07.1997 Am Mittwoch erschoß eine Münchner Polizistin einen offensichtlich geistig verwirrten 34-jährigen Mann, der mit einem Messer gedroht hatte.
      04.11.1997 Das Amtsgericht Osterholz/Scharmbeck verurteilte eine Polizistin wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 7200 DM Strafe und 5000,- DM Schmerzensgeld an das Opfer. Sie hatte bei einem Einsatz eine unbeteiligte Frau durch einen unabsichtlich abgegebenen Schuß schwer verletzt. Das Gericht bewertete als strafmildernd, daß die Polizistin nur unzureichend an der Waffe ausgebildet worden sei und nur einmal im Jahr Schießtrainig stattgefunden habe. Das Innenministerium Niedersachsens sah bei einer Stellungnahme keine Notwendigkeit für irgendwelche Maßnahmen. Bei den 17.000 waffentragenden Polizisten Niedersachsens käme es jährlich nur zu 2 - 3 ähnlichen Schießunfällen, die zwar bedauerlich seien, aber innerhalb üblicher Größenordnungen lägen.
      07.04.1998 Beim unsachgemäßen Hantieren mit seiner Dienstwaffe erschoß ein 21-jähriger Polizist in der elterlichen Wohnung in Hofheim aus Versehen seinen 15-jährigen Bruder.
      21.08.1998 Das Stuttgarter Landgericht verurteilte einen 28-jährigen Polizeibeamten wegen gezielten tödlichen Schüssen auf einen 19-jährigen flüchtigen Sittlichkeitsverbrecher wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung.
      17.02.1999 Nachdem sich eine 22-jährige Münchner Polizistin mehrfach vergeblich über sexuelle Übergriffe ihres 32-jährigen Vorgesetzten beschwert hatte, erschoß sie sich am Sonntag mit ihrer Dienstwaffe.
      18.12.1999 Die Staatsanwaltschaft Erfurt stellte das Strafverfahren gegen zwei Polizisten ein, die einen Wanderer in nordtüringischen Heldrungen erschossen hatten. Sie hatten den 62-Jährigen Kölner für den gesuchten Schwerverbrecher Zurwehmde gehalten. Die Staatsanwaltschaft begründete die Verfahrenseinstellung damit, dass die Beamten selbst sehr aufgeregt und in der Situation überfordert gewesen wären. Alledings hatten die Beamten auch kein Fahndungsfoto des Gesuchten und nicht die Herkunft des Fahrzeuges des Wanderers überprüft, wodurch ihr Irtum hätte vor dem Zwischenfall hätte aufgeklärt werden. Außerdem hatten sie es abgelehnt, zur Festnahme des vermeindlichen Schwerverbrechers das Sondereinsatzkommando zu beauftragen.
      17.03.2001 Zwei befreundete Kölner Ehepaare wurden am Freitagmorgen auf dem Weg zum Flughafen versehentlich von Polizisten beschossen. Die Polizisten fahndeten nach 2 bewaffneten Räubern und verwechselten das Auto der 4 Personen , verfolgten und stoppen es. Nachdem das Auto bereits angehalten hatte und sich die Polizisten diesem näherten, schossen sie `aus Versehen` zwei Mal auf das Auto, wobei einer der Schüsse das Auto traf.
      07.08.2001 Bei der Durchsuchung eines Möbelhauses nach Einbrechern erschoss ein 49-jähriger Polizist aus Baden Württemberg beim Verlassen des Gebäudes aus Versehen seinen 12 m entfernt stehenden 40 Jahre alten Kollegen.
      Nach Ermittlung `löste` sich aus der Maschinenpistole ein Schuß, der den 2. Polizisten an Schulter und Lunge traf. Der Getroffene verblutete.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 21:34:50
      Beitrag Nr. 52 ()
      Peinlicher Fehler im Einsatz


      SEK stürmt falsche Wohnung

      --------------------------------------------------------------------------------

      Landau (rpo). Ein peinlicher Fehler ist dem Sondereinsatzkommando der Polizei bei einem Einsatz unterlaufen. Die Männer stürmten in voller Montur eine Wohnung - und entdeckten dann, dass es die falsche war.
      Ein Irrtum von Spezialkräften der Polizei hat zwei Frauen in Landau einen gehörigen Schrecken eingejagt. Als ein Sondereinsatzkommando einen Verdächtigen festnehmen wollte, drangen die Beamten aus Versehen in die falsche Wohnung ein. Die beiden Frauen, die sie dort antrafen, hätten mit dem Gesuchten jedoch nichts zu tun gehabt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. Der Mann wurde schließlich doch noch gefasst. Gegen ihn lagen Anzeigen wegen Körperverletzung und Bedrohung vor.
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 22:00:42
      Beitrag Nr. 53 ()
      SPIEGEL ONLINE - 04. Juli 2003, 20:25
      URL: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,255955,00.h…
      Prügel-Polizisten

      Tränen in den Augen

      Das thüringische Innenministerium will bis auf weiteres keine Bereitschaftspolizisten mehr zu Einsätzen nach Hamburg entsenden. Grund für die Verstimmung ist ein bizarrer Streit, ausgelöst durch einen Prozess vor dem Hamburger Amtsgericht.


      Hamburg - In Hamburg wird gegen drei Thüringer Polizeibeamten wegen des Verdachts auf Körperverletzung verhandelt: Bei einem Einsatz in der Hansestadt sollen sie im November vergangenen Jahres Kollegen mit ihren Tonfa-Schlagstöcken verprügelt haben, die sich in Zivilkleidung unter Bambule-Demonstranten gemischt hatten.

      Schon der erste Prozesstag in der Ferne hatte die Ost-Beamten jedoch dermaßen mitgenommen, dass der amtsärztliche Dienst der Stadt Erfurt ihnen die Verhandlungsfähigkeit absprach. Schweißnasse Hände und Tränen in den Augen diagnostizierte auch der Polizeiführer in der Heimat. Die Männer seien suizidgefährdet.

      In Hamburg geht man davon aus, dass dies nicht mit rechten Dingen zuging. "Vieles spricht dafür, dass die vorgelegten Atteste Gefälligkeitsatteste waren", argwöhnt selbst Ulfert Jährig, der Anwalt eines der Angeklagten, der sich inzwischen vom Thüringer Polizeiapparat massiv unter Druck gesetzt fühlt. Das glaubte auch der zuständige Richter - und erließ Haftbefehle gegen die plötzlich erkrankten Polizeibeamten.

      Den beiden Amtsärztinnen in Erfurt droht ein Strafverfahren. Die Vollstreckung der Haftbefehle freilich blieb aus. Am Freitag bat der thüringische Innenminister Andreas Trautvetter (CDU) ausgerechnet den Hamburger Justizsenator, diese außer Vollzug zu setzen. "Das steht gar nicht in unserer Macht", wunderte man sich im Senat. "Die Richter entscheiden unabhängig."

      Die Beschwerdekammer des Landgerichts Hamburg schließlich setzte die Haftbefehle tatsächlich unter Auflagen außer Vollzug, hob sie aber nicht auf. So müssen die Angeklagten zum nächsten Prozesstermin erscheinen. Für ihren obersten Dienstherren Trautvetter, der seinen Polizisten die Waffen abnehmen ließ und sie nun zumindest für reisefähig hält, ist die Angelegenheit ohnehin klar: "Die Beamten haben bei ihrem Einsatz rechtmäßig gehandelt."

      :laugh:

      Dominik Cziesche, Steffen Winter


      _______________________________________________________

      Mein Tip:

      Die einzigen, die verurteilt werden, sind die Amtsaerztinnen.... :laugh:

      und noch ezin Tip:

      Die Hamburger werden froh sein, dass ihre Polizisten in Zukunft nicht so gefaehrdet sind.... weil keine Thueringer Pruegelpolizisten mehr einreisen.... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 22:25:39
      Beitrag Nr. 54 ()
      48: das klingt aber sehr nach der erstenEinstellungsverfügung, die später von einem Gericht aufgehoben wurde...auf Klage der Witwe. Diese dämliche Begründung kommt mir sehr bekannt vor und ich habe sie stets kritisiert und für absurd gehalten, kann okto sicher bestätigen.
      Aber wie auch der neue Fall zeigt, im Osten scheint in einigen Bereichen noch rechtsstaatlicher Nachholbedarf zu bestehen. Was nicht an den Ostdeutschen liegt, sondern an der Qualität der Westdeutschen, die nach der Wende dort ihr Glück versuchten.
      Mit nem schwachen Examen konnte man da relativ leicht Staatsanwalt werden.

      Was danach aus der Sache wurde, also nach Aufhebung der Einstellung, wurde leider nicht mehr berichtet, oder es läuft noch??
      Avatar
      schrieb am 04.07.03 22:37:16
      Beitrag Nr. 55 ()
      #54 Stimmt,und halte xylo nicht als anhänger der rabenlösung:eek:
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 09:44:31
      Beitrag Nr. 56 ()
      Polizeidirektor in Not
      Erfurter Vorgesetzter soll die Beamten beeinflusst haben, die Kollegen verprügelten und darum vor Gericht stehen


      HAMBURG taz Korpsgeist unter Polizisten, sagt Roland Richter, "lehne ich ab". :laugh: Seinen eigenen Worten zum Trotz offenbarte der leitende Polizeidirektor aus der Thüringer Landeshauptstadt Erfurt aber vor dem Hamburger Amtsgericht, sich bedingungslos vor drei Polizisten seiner Bereitschaftseinheit gestellt zu haben, die sich zurzeit wegen der Misshandlung von Zivilkollegen auf einer Hamburger Demonstration verantworten müssen. Er hat ihnen nicht nur zugesichert, dass sie im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von unter 12 Monaten im Amt bleiben können. Es häufen sich zudem die Anhaltspunkte dafür, dass er massiv in das Strafverfahren eingegriffen hat.

      Die drei Angeklagten hatten zunächst ärztliche Atteste über ihre Verhandlungsunfähigkeit präsentiert, die das Gericht als "Gefälligkeitsgutachten" gewertet hatte - und die von Polizeidirektor Richter initiiert worden waren. Der hatte die drei Polizisten selbst zum Krankschreiben zu Amtsärzten geschickt. Dass sie verhandlungsunfähig seien, "sieht man ja schon, wenn man die Leute anschaut".

      Als Zeuge vor Gericht musste Richter zudem einräumen, mehrfach mit den Angeklagten und deren Verteidigern über den Ablauf des Prozesses und die weitere Strategie gesprochen zu haben. Das hatte der Polizeidirektor zunächst geleugnet. Er wurde aber schließlich von den drei Rechtsanwälten der Unwahrheit überführt. Diese haben ein starkes Interesse daran, den Druck zu entlarven, unter den die Polizeiführung ihre Mandanten gesetzt haben soll. Denn die drei hatten sich mit ihrer Aussage bei Prozessbeginn selbst schwer belastet - was die Verteidiger nun dem Polizeidirektor zuschieben wollen. Ihre Verteidigungsstrategie hat bewirkt, dass über die drei Polizisten inzwischen weniger als Täter und mehr als Opfer ihrer Hierarchie verhandelt wird. " ELKE SPANNER

      taz Nr. 7099 vom 9.7.2003, Seite 8, 63 TAZ-Bericht ELKE SPANNER
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 10:09:23
      Beitrag Nr. 57 ()
      Als Zeuge vor Gericht musste Richter zudem einräumen, mehrfach mit den Angeklagten und deren Verteidigern über den Ablauf des Prozesses und die weitere Strategie gesprochen zu haben. Das hatte der Polizeidirektor zunächst geleugnet. Er wurde aber schließlich von den drei Rechtsanwälten der Unwahrheit überführt...

      Das klingt, als müsse sich der gute Mann demnächst wegen eines Aussagedelikts verantworten - oder wegen versuchter Strafvereitelung???
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 10:11:44
      Beitrag Nr. 58 ()
      ..und zu dem Kölner Fall ist die Internet-Version leider sehr knapp, die Textausgabe schildert die Aussagen ausführlicher und das klingt schon ziemlich übel....

      Was mir aber nicht gefällt: der letzte Satz. Wieso werden Fragen der Verteidiger nicht beantwortet. Damit machen die beiden Zeugen sich nicht glaubwürdiger....:confused:

      Polizeiskandal: Kollege wirft Angeklagten „SS-Methoden“ vor

      erstellt 08.07.03, 08:37h, aktualisiert 15:40h


      Köln - Im Kölner Polizeiskandalprozess um den Tod eines festgenommenen Mannes hat ein Beamter seinen angeklagten Kollegen "SS-Methoden" vorgeworfen. Sie hätten "wie im Rausch" auf den 31 Jahre alten Mann eingeschlagen, der danach ins Koma gefallen und zwei Wochen später gestorben war, sagte ein Oberkommissar am Dienstag vor dem Kölner Landgericht. Sechs Polizisten sind wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Sie beschuldigen den Oberkommissar, dem Festgenommenen selbst Gewalt angetan zu haben.
      Die Polizei hatte im Mai vergangenen Jahres eine Wohnung in Köln aufgebrochen, weil Nachbarn über einen angeblichen Streit zwischen dem 31-Jährigen und seiner Mutter berichtet hatten. Der Mann wehrte sich und wurde von den Beamten mit Gewalt ins Polizeiauto gebracht. Dabei stürzten sie nach eigener Aussage mehrmals. Auf der Wache schlugen ihn mehrere Polizisten. Der Prozess muss klären, ob die Gewalt durch die Gegenwehr des Mannes gerechtfertigt war, wie dies mehrere Angeklagte darstellten, und ob die Schläge den Tod des Mannes mitverursachten.

      Zwei Polizisten, der 31 Jahre alte Oberkommissar und eine 23 Jahre alte Kollegin sagten am Dienstag gegen die Angeklagten aus. Fragen der Verteidiger beantworteten die Zeugen nicht, sie machten von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. (dpa)
      Avatar
      schrieb am 09.07.03 10:18:38
      Beitrag Nr. 59 ()
      Ja, so ist das, zunächst mal reindreschen ohne genaues Hinschauen, egal ob Freund und Kollege...Hinschauen und Prüfen können wir immer noch, wenn das Opfer regungslos am Boden liegt. Vielleicht wurde die letzte Bewegung des Gummiknüppels gerade noch abgebremst, weil ein blutverschmierter Polizistenausweis aus der Hemdtasche peilte. Zu spät, da war die Fresse schon poliert, trug ja in seiner zivilen Aufmachung schließlich kein Schutzhelm, der Gute, zudem standen die Kollegen wohl auch auf der "falschen" Seite, in der Demonstrantenmenge.

      Ich frage mich dabei ob dieser gezeigte Fall nicht ein klares Indiz dafür ist, daß es eben eine vielerlei Anzahl solcher Fälle geben muss, wo friedliche Bürger, die ihr verbrieftes Demonstrationsrecht wahrnehmen ohne selbst gewalttätig zu sein, eben doch Bekanntschaft mit dem Rezept eines Gummiknüppels machen mussten, weil diensteifrige Beamte eben nicht genau "Hinschauen".

      TT
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 09:40:28
      Beitrag Nr. 60 ()
      Die beiden aktuellen Faelle zeigen, dass man laut ueber Zeugenschutzprogramme fuer ehrliche Polizisten nachdenken muss!

      Ich moechte nicht wissen, was denen schon alles angedroht wurde... :(
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 10:13:44
      Beitrag Nr. 61 ()
      SPIEGEL ONLINE - 09. Juli 2003, 17:29
      URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,256482,00.html

      Ausgesetzter Betrunkener erfror

      Polizisten müssen hinter Gitter

      Zwei Polizisten aus Stralsund müssen für drei Jahre und drei Monate in Haft, weil sie mitten im Winter einen völlig betrunkenen Mann auf freiem Feld ausgesetzt hatten. Der 35-Jährige überlebte die "Lektion" :eek: , wie es die Beamten nannten, nicht.


      Stralsund - Das Landgericht Stralsund befand am Mittwoch, die beiden Polizisten hätten angesichts des Zustands des Mannes die Gefahr des Erfrierens erkennen müssen, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem hätten sie sich nicht an die für derartige Fälle geltenden Dienstvorschriften gehalten. Eine Ausnüchterungszelle, Platzverweis oder Unterbringung in ein Obdachlosenquartier wären richtige Wege gewesen, erklärte das Gericht.

      Die 46 und 26 Jahre alten Beamten räumten den Tatbestand ein. Sie betonten dabei übereinstimmend, dass Aussetzen von Betrunkenen übliche Praxis der Polizei sei. :eek:

      Dem Mann, der am 6. Dezember 2002 in einem Einkaufsmarkt randaliert hatte, hätten sie eine "Lektion" erteilen wollen. Sie fuhren ihn vor die Stadtgrenze Stralsunds und setzten ihn auf freiem Feld aus. Zuvor hatte ein Sanitätsteam angeblich keine akuten gesundheitlichen Gefährdungen gesehen und eine medizinische Behandlung für unnötig erachtet.

      Die Leiche des Mannes war am nächsten Tag von Spaziergängern gefunden worden. Als Todesursache ermittelte die Rechtsmedizin Unterkühlung im Zusammenwirken mit einem Alkoholisierungsgrad von 3,5 Promille. Die Umstände, die zum Tod des Obdachlosen führten, waren erst einen Monat nach der Tat in einer gemeinsamen Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei öffentlich gemacht worden. Die Beamten waren vom Dienst suspendiert worden.

      _________________________________________________________


      Grundsaetzlich heisst so jemand im Sprechfunk "hilflose Person" - da duerfte wohl jeder Interpretationsspielraum fuer Polizisten-Todesschwadrone fehlen.

      Besonders schlimm: der Hinweis, dies sei "uebliche Praxis" ....

      Wo leben wir eigentlich?
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 12:10:11
      Beitrag Nr. 62 ()
      über funk heisst eine hilflose person hilflose person, wenn sie auch hilflos ist.
      hier hat der randaliert
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 12:32:19
      Beitrag Nr. 63 ()
      randaliert mit ueber 3,5 Promille.

      So jemand gehoert ausgenuechtert, von mir aus auch wegen der Randaliererei zur Rechenschaft gezogen.

      Aber wissentlich jemanden mit UEBER 3,5 Promille zu Lebzeiten (festgestellt wurde das ja erst post mortem) bei Minustemperaturen auf der Landstrasse aussetzen ist Selbstjustiz mit Todesfolge.


      Dass sich jemand findet, der solche Arschloecher wie die Beamten und die GAENGIGE PRAXIS der dortigen "Helfer" auch noch verteidigt, obwohl ein deutsches Gericht sie eines toetungsdeliktes fuer schuldig befand, sagt alles ueber Dein perverses Rechtsempfinden aus.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 13:57:18
      Beitrag Nr. 64 ()
      ..mal wieder typisch. War das Risiko vorher erkennbar? Scheinbar, sonst wären die beiden nicht verurteilt worden.
      War es Absicht? Offenbar nicht, sonst wären sie wegen Mordes verurteilt worden.

      Sie haben also einen Menschen ums Leben gebracht, weil sie die Situation falsch eingeschätzt haben. Weil sie nicht erkannt haben, dass der Typ die Nacht nicht überlebt, wenn sie ihn dort aussetzen.
      Übliche Praxis ist es allerdings - und richtig!!! - dass man Leute, die eine "Platzverweis" nicht befolgen, durch Zwangsmaßnahmen dazu zwingt, zu verschwinden. Zum Beispiel, indem man sie von dort wegfährt, wo sie verschwinden sollen.

      Im Ergebnis ist die Sache dumm gelaufen. Der Penner ist aber in erster Linie selbst schuld. Hätte er halt nicht randalieren sollen, dann hätte man ihn auch nicht an die Stadtgrenze fahren müssen.


      Aber für so einen Typen wird DT lautstark aktiv, wie auch für Terroristen auf Guantanamo und ähnliches Volk. Aber wenn ein Polizist im Dienst erschossen wird - im letzten Jahr bestimmt 10 - dann habe ich noch keinen Aufschrei von ihm gehört. Sollte aber ein anderer Polizist bei dem Schusswechsel den Täter erschossen haben, dann muss er sicher fragen - war das denn nötig? Hätte nicht ein Warnschuss gereicht?? Oder ins Bein? War das nicht Selbstjustiz???
      So ist er eben.
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 14:38:20
      Beitrag Nr. 65 ()
      "Polizisten-Todesschwadrone"

      @deep

      nun drehste aber völlig frei, dir ist wohl gar nicht mehr zu helfen ...
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:10:18
      Beitrag Nr. 66 ()
      xylo

      [k]Aber für so einen Typen wird DT lautstark aktiv, wie auch für Terroristen auf Guantanamo und ähnliches Volk. [/k]

      Fuer jemanden, der ueber andere professionell richtet, ganz schoen an der sache vorbei.

      Fuer diejenigen, die auf Guantanamo entgegen jeder Bestimmung der Menschenrechte und des Voelkerrechts festgehalten, unter Drogen gesetzt und gefoltert werden, fordere ich - uebrigens merkwuerdigerweise in uebereinstimmung mit dem kriegsfuehrenden Staat namens Grossbritannien - nicht mehr als einen fairen Prozess.

      Aber VORverurteilungen und Unkenntnis des Voelkerrechts sind bei Dir ja an der Tagesordnung...
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 15:20:48
      Beitrag Nr. 67 ()
      ...jaja, Todesschwadronen hatten mich zu dem Posting gezwungen, eigentlich denke ich ganz anders, aber hinter mir sitzt ein bewaffneter Polizist, der mich aussetzen will, im Schwimmbad:D, wenn ich nicht schreibe, was er sagt...

      Was heißt eigentlich [k]???

      Zur 66: natürlich hast Du das Recht, Dich für jeden einzusetzen, der es Deiner Meinung nach verdient und jeden zu kritisieren, der es Deiner Meinung nach verdient. Mich erstaunen nur immer wieder dir Prioritäten....mit welchem Hass (Todesschwadronen, tägliche Gewalt) Du gegen Staatsorgane anschreibst, bei denen es auch schwarze Schafe gibt - wie überall. Und mit welcher Innbrunst Du Verbrecher als sog. "Opfer" verteidigst....
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 20:15:44
      Beitrag Nr. 68 ()
      deep oder sollte ich sagen depp,

      diese praxis hat sich ja wohl scheinbar mehrfach und jahrelang bewährt.
      dass nun jemand um das leben gekommen ist ist ein trauríger unfall.
      es sind solche bürger wie du, die sich durch den randalierer gestört fühlen und die polizei informieren.
      aber...der hatte doch 3,5 promille...wie kann man da noch randalieren?
      ich entnehme daraus, dass der herr noch ganz bei kräften war.
      ich kenne einen fall, da sind leute sogar bei über 3 promille noch auto gefahren, ohne dass man es denen angesehen hat, dass die unter alkohol sind.
      also nicht mit dem moralischen zeigefinger winken
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 22:14:26
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ich fühle mich jedenfalls von solchen Leuten sehr viel mehr in meiner persönlichen Freiheit beschränkt als von Polizeibeamten - die sind in aller Regel sehr freundlich und hilfsbereit, wenn man sich einigermaßen zu benehmen weiß.



      Taschendiebe bei CSD-Parade

      Die CSD-Parade am Sonntag (06.07.) in der Kölner Innenstadt lockte nicht nur hundert Tausende von Zuschauern an, sondern auch eine Reihe von einschlägig bekannten Taschendieben. 10 Intensivtäter konnten erkannt und zur Verhinderung von Diebstählen in Gewahrsam genommen werden.

      Bereits in der Mittagszeit wurden die ersten vier Tatverdächtigen am Heumarkt aufgegriffen. Es handelte sich um eine 30-jährige Frau mit ihrer erst 11 Jahre alten Tochter sowie zwei Jungen im Alter von 10 und 14 Jahren. Alle vier wurden dabei beobachtet, als sie versuchten, sich Passanten zu nähern und unter gegenseitiger Abdeckung Taschen oder Rücksäcke zu öffnen. Die weiteren sechs Intensivtäter, zwei Gruppen von jeweils drei Personen, konnten dann im Verlauf des Nachmittages auf der Hohe Straße und vor dem Dom festgestellt werden. Die erste Gruppierung bestand aus zwei 10- und 14-jährigen Mädchen und einem 12 Jahre alten Jungen. Bei der zweiten Gruppe waren die beiden Mädchen 13 Jahre und der Junge ebenfalls 12 Jahre alt. Auch sie wurden von den Beamten der "EG Tasna" bei Vorbereitung von Taschendiebstählen beobachtet.

      Die Verdächtigen wurden am frühen Abend und nach Ende der Veranstaltung aus dem Gewahrsam entlassen bzw. ihren Familien zugeführt. Alle Beteiligten sind Angehörige von Großfamilien und stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Während acht hier in Köln wohnhaft sind, waren die beiden 10 und 14 Jahre alten aktuell aus Belgien in die Domstadt gekommen. Sie gaben an, ihre in Köln lebende Oma besuchen zu wollen. (ke)



      ...ich wundere mich nur, dass ich noch keine empörten Aufschreie der Grünen gehört habe, dass jetzt schon Straftäter "vorbeugend" einkassiert werden.
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.07.03 22:56:53
      Beitrag Nr. 70 ()
      und vor solchen muss man regelrecht Angst haben. Gestern hat schon wieder so ein Asozialer jemanden "aus Spaß" auf die Bahngleise geschubst, als gerade ne S-Bahn ankam. Konnte aber zum Glück noch rechtzeitig bremsen.

      Oder der hier:
      Schwerverletzter nach Messerstich Helfer wird selbst zum Opfer

      Obwohl er einen Streit schlichten wollte, wurde ein 23-Jähriger am Donnerstag (Weiberfastnacht), dem 27.02., in der Kölner Innenstadt selbst Opfer einer Straftat. Der Mann wurde durch einen Messerstich lebensgefährlich verletzt und musste sich einer Notoperation unterziehen. Dabei musste ihm die Milz entfernt werden.

      Gegen 21.40 Uhr beobachtete der 23-Jährige eine Auseinandersetzung zwischen zwei Personen an der KVB-Haltestelle Zülpicher Straße / Hohenstaufenring. Er wandte sich an die Personen und versuchte diese auseinander zu bringen. Nun wurde er zum Ziel des Täters.

      Es kam zum Angriff gegen den Helfer (24). Ein Begleiter des Täters mischte sich ein und schlug mit einem Stativ zu. Noch als das Opfer auf dem Boden lag, schlugen die Männer auf den Kopf und Rücken ein.
      Als zwei weitere Personen dem Geschädigten zu Hilfe kommen wollten, schlug der zweite Täter mit dem Stativ gegen die Eingreifenden. Der erste Angreifer zog nun ein Messer und soll sinngemäß geschrieen haben, dass er das Opfer abstechen wolle. Dann stach er dem Mann in den Rücken.
      Anschließend flüchteten die Männer über die Zülpicher Straße in Richtung Roonstraße.

      Das Opfer wurde mit einem Rettungswagen in eine nahegelegene Klinik verbracht. Es bestand Lebensgefahr, so dass der Mann noch in der Nacht operiert werden musste. Heute Morgen (28.02.) wird das Opfer ein zweites Mal operiert. Eine Lebensgefahr kann weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 09:46:33
      Beitrag Nr. 71 ()
      @ xylophon

      Irgendwie ist wieder die alte xylo-nummer dran:

      Dem anderen sachen unterstellen, dann mit voellig am >Thema vorbei fuehrenden Pseudo-Argumenten viel warme Luft verbreiten....

      Erstens:

      Menschen, die in ihren Wohnungen herumschreien, sind keine Straftaeter.

      Erst recht nicht gehoeren Sie erschlagen.

      Zweitens:

      Vielleicht solltest Du als angeblicher Jurist, der jedoch bereits bei einfachen Fragen der menschenrechte und des Voelkerrechts nix auf der Pfanne hat, akzeptieren, dass in dem system, in dem auch Du lebst, bisher fuer jeden die Unschuldsvermutung gilt, solange keine rechstkraeftige Verurteilung erfolgte.

      Insofern ist die fuer Dich typische schmierige Vermischung von vermutungen, Unterstellungen und bizarren rechtsvorstellungen schon ein beispiel fuer mangelnde Stringenz des logischen Bereiches.

      Ich habe hier nie Taeter als Opfer dargestellt, sondern taten, die von Staatsanwaltschaften dieses Staates als Straftat angesehen und zur Anklage gebracht wurden und auch teilweise bereits von Gerichten unseres Staates als solche zur Aburteilung gebracht wurden, zitiert.

      typisch fuer Dich ist die verteidigung von Straftaetern trotz rechtskraeftiger Verurteilung und von offensichtlichen verstoessen gegen das Menschenrecht bzw. Voelkerrecht.

      Erst grosse Schnauze, dann spaeter kleinlaut werden und schliesslich so tun, als wenn du diversen Schwachsinn nie von Dir gegeben haettest - das ist die uebliche Masche, die wir nur allzugut kennen...

      Rede einfach nicht ueber sachen, von denen Du nix verstehst, so wie in Deinem oberpeinlichen AIDS-Thread, der zu den vielen Threads und postings gehoert, die Deine tiefe Menschenverachtung und Gewaltsucht aufzeigen..


      Hier in dem Thread geht es um eindeutige Uebergriffe mit vielfacher Todesfolge, um groessenwahnsinnige und gewaltbereite Schlaeger in Uniform, um Rechtsbeugung und STrafvereitelung im Amt in falsch verstandenem Corpsgeist und um Bedrohung von Kollegen, die zu wahrheitsgemaessen Aussagen bereit sind.

      Und sonst nix.

      Im Uebrigen ist es nach meinen Informationen weiterhin verfassungsrechtlich strittig, ob man oeffentliche Plaetze einfach fuer Staatsbuerger sperren darf. Bei in Privatbesitz befindlichen Einkaufszentren mag das anders sein, aber Staedte sind derzeit noch im Gemeinbesitz und nicht Privateigentum.
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 11:09:27
      Beitrag Nr. 72 ()
      Im Uebrigen ist es nach meinen Informationen weiterhin verfassungsrechtlich strittig, ob man oeffentliche Plaetze einfach fuer Staatsbuerger sperren darf. Bei in Privatbesitz befindlichen Einkaufszentren mag das anders sein, aber Staedte sind derzeit noch im Gemeinbesitz und nicht Privateigentum.



      a) dann ist ja bald mit einer Mahnwache zu rechnen, dass man die Diebe in Nr. 69 einfach von der CSD-Parade weggeholt und eingesperrt hat - bevor sie überhaupt was klauen konnten.

      b) Allerdings sind Deine Informationen falsch. Der Platzverweis ist im Polizei- und Ordnungsrecht seit ewigen Zeiten festgeschrieben, umstritten ist allein, wann er erfolgen darf. Nämlich nicht, wenn Leute einfach nur "anders aussehen" wie zB Punks. Streiten kann man über die Grenze, ob Betteln schon dazugehört.

      Sobald sie sich aber ernsthaft danebenbenehmen (randalieren, klauen) - gibt es keinen ernstzunehmenden Juristen, der die Möglichkeit des Platzverweises in Frage stellt. Wäre ja auch noch schöner, wenn man das einfach dulden müsste....
      Avatar
      schrieb am 11.07.03 12:52:58
      Beitrag Nr. 73 ()
      :laugh:

      "Im Uebrigen ist es nach meinen Informationen weiterhin verfassungsrechtlich strittig, ob man oeffentliche Plaetze einfach fuer Staatsbuerger sperren darf. Bei in Privatbesitz befindlichen Einkaufszentren mag das anders sein, aber Staedte sind derzeit noch im Gemeinbesitz und nicht Privateigentum."


      nennt man gefährliches halbwissen.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 12:42:05
      Beitrag Nr. 74 ()
      Polizei-Prügelaffäre: Zeugen standen unter „enormem Druck“

      VON HARIETT DRACK, 06:17h



      Im Prozess um die Polizei-Prügelaffäre hält die Verteidigung eine Ortsbesichtigung am Tatort Eigelsteinwache für erforderlich. Mit einem „schwerwiegenden Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention“ haben die Verteidiger im Prozess gegen sechs wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagte Polizisten am sechsten Verhandlungstag beantragt, das Verfahren einzustellen. Von einem „fairen Prozess“ könne keine Rede mehr sein, wenn ausgerechnet jene Polizisten, die als Hauptbelastungszeugen gegen ihre Kollegen ausgesagt hatten, sich kritischer Hinterfragung der Verteidigung nicht stellen müssten, begründeten die Anwälte ihr Begehren, den Prozess mit einer Einstellung enden zu lassen.

      Das Gericht hatte den beiden Polizisten, die ihre Kollegen am fünften Verhandlungstag schwer belastet hatten, ein Aussageverweigerungsrecht zugebilligt. Begründung: Wegen des Verdachtes der unterlassenen Hilfeleistung (das gegen sie eröffnet worden war, aber inzwischen eingestellt ist) könnten sie sich ebenfalls strafbar gemacht haben.

      Nach Überzeugung der Advokaten sind die Aussagen der Polizisten nicht nur „äußerst widersprüchlich“ und „viel zu pauschal“. Hinzu käme, dass einer der beiden Beamten möglicherweise bei den Misshandlungen von Stephan Neisius am 11. Mai 2002 aktiv beteiligt gewesen wäre. Neisius war nach dem Einsatz im Krankenhaus wenige Tage später gestorben. Auch sei die Aussage der Polizistin, sie habe von ihrem Schreibtisch aus die „massiven Übergriffe“ auf das Opfer an der Schleuse der Wache mitbekommen, schon auf Grund der Räumlichkeiten nicht nachvollziehbar. Deshalb sei eine Ortsbesichtigung des Tatortes notwendig

      Während das Gericht es offen ließ, wann es über die Anträge entscheidet, wurden Vorgesetzte der Belastungszeugen gehört. Die beiden Beamten hatten sich erst einen Tag nach dem Vorfall ihrem Dienstgruppenleiter gegenüber offenbart. Der machte keinen Hehl daraus, dass er es „befremdlich fand, nicht schon unmittelbar nach dem Geschehen alarmiert worden zu sein, „denn es handelte sich ja immerhin um eine Straftat“. Beide hätten bei der Schilderung der „brutalen Vorgänge“ allerdings unter „enormem emotionalen Druck“ gestanden. Der Vorgesetzte hatte das Gespräch dann auch relativ schnell abgebrochen, denn für ihn stand angesichts der schwerwiegenden Aussagen sofort fest: „Das ist jetzt Arbeit für die Mordkommission.“ Warum Stephan Neisius, der an einer akuten Psychose litt, nicht in die Psychiatrie eingewiesen worden war, darauf blieb die Ärztin, die den „sich wie wild Gebärdenden“ im Marienhospital in der Ambulanz in Empfang genommen hatte, die Antwort schuldig.


      (KStA)
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 12:43:40
      Beitrag Nr. 75 ()
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 16:59:06
      Beitrag Nr. 76 ()
      Gleichermassen erfreulich, was den Richter anbelangt, aber gleichzeitig auch erschreckend, was den Corpsgeist und die hohe kriminelle Energie anbelangt, die oberste Polizeifuehrer hier offensichtlich beim Brechen geltenden rechtes an den tag gelegt haben...

      Ich hoffe, der thueringische Polizeifuehrer bekommt jetzt seinen Prozess und hat ebenso mutige Richter vor sich:

      Korpsgeist verurteilt
      Hamburger Amtsrichter verurteilt Erfurter Polizisten zu 12 Monaten Freiheitsstrafe. Staatsanwalt: Thüringen hat handfesten Polizeiskandal


      HAMBURG taz Zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung hat das Hamburger Amtsgericht gestern drei Erfurter Polizisten verurteilt, die vorigen November auf einer Demo in Hamburg zwei Zivilkollegen aus Schleswig-Holstein verprügelt haben sollen. Dabei verhängte der Richter bewusst eine Strafe, der laut Gesetz die Entfernung der Beamten aus dem Staatsdienst folgen muss: Wegen des Missbrauchs ihres Gewaltmonopols "sollten Sie nicht mehr im Polizeidienst verbleiben", hielt der Richter den Angeklagten vor. Er habe diese Entscheidung durch die Höhe der Strafe treffen müssen, da die Angeklagten aufgrund des offenkundigen "Korpsgeists" der Thüringer Polizei von der dortigen Polizeiführung "keine einschneidenden disziplinarrechtlichen Folgen zu erwarten haben".

      Eben diesen Korpsgeist wollten die drei Verteidiger zugunsten ihrer Mandanten auslegen. Sie forderten Freispruch, weil die konkrete Tatbeteiligung der einzelnen Polizisten nicht hätte nachgewiesen werden können. Zugleich gaben sie an, die Angeklagten wären vorm zweiten Prozesstag zum Geständnis bereit gewesen, daran aber von der Erfurter Polizeiführung gehindert worden. Anwalt Ulfert Jährig deutete an, der leitende Polizeidirektor Roland Richter habe seinem Mandanten gesagt: "Wenn Sie gestehen, fliegen Sie raus."

      Der Staatsanwalt wies in seinem Plädoyer darauf hin, aufgrund der "Mauer des Schweigens" und offensichtlicher Falschaussagen von Erfurter Polizeiführern vor Gericht bereits Ermittlungsverfahren gegen einen Gruppenführer eingeleitet zu haben und auch ein Verfahren gegen den leitenden Polizeidirektor Richter zu erwägen. "In welchem Zustand ist eigentlich die Thüringer Polizei, wenn sie Straftäter in ihren eigenen Reihen deckt?" Thüringen habe "einen handfesten Polizeiskandal", und erstaunlich sei, dass es dort noch niemand mitbekommen habe. Er forderte Strafen von einem Jahr und drei Monaten. "Polizeibeamte, die dermaßen in Korpsgeist verhaftet sind und aus diesem auch nicht ausbrechen wollen, haben im Polizeidienst nichts zu suchen". Die Verteidiger wollen Rechtsmittel einlegen. "ELKE SPANNER

      taz Nr. 7104 vom 15.7.2003, Seite 2, 72 Zeilen (TAZ-Bericht), ELKE SPANNER
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 17:10:58
      Beitrag Nr. 77 ()
      76, da sind wir ausnahmsweise mal einer Meinung...ob dies bezüglich des Urteil gegen die Polizisten gilt, weiß ich nicht, weil ich den Prozess nicht verfolgt habe.

      Dass diese Einigkeit aber bezüglich des angestrebten Verfahrens gegen die Vorgesetzten gilt, steht außer Frage.
      Ob die 3 Verurteilten im Polizeidienst fehl am Platze sind, dazu traue ich mir kein Urteil zu.
      Die Vorgesetzten sind es aber in jedem Fall.:mad:
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 17:15:40
      Beitrag Nr. 78 ()
      ..und zur 74 wiederhole ich meine frühere Kritik.

      Dass die Zeugen sich weigerten, Fragen der Anwälte zu beantworten, ist sehr schlecht und spricht nicht für ihre Glaubwürdigkeit.
      Dass die Staatsanwaltschaft keine Lösung gefunden hat (oder bewußt keine gesucht), dass dieses Aussageverweigerungsrecht wegfällt, halte ich für einen dicken Fehler, denn es gibt solche Möglichkeiten.


      Ohne zu sehr ins juristische zu gehen - ich habe allerdings auch massive Zweifel, ob die hier gewählte Variante, erst alle Fragen beantworten und dann "umfassend" die Aussage verweigern - und das Zulassen dieses Aussageverhaltens - vor einem höheren Gericht Bestand haben wird.
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 17:20:17
      Beitrag Nr. 79 ()
      Dieses Urteil laesst ja Hoffnung schoepfen und zeigt, dass auch die Staatsanwaltschaft erschrocken ist ob der "Normalitaet" solcher Strafvereitelungen im Amt.

      Ich will nicht verallgemeinern, aber die Dresitigkeit und die massive Einflussnahme in Thueringen laesst erahnen, unter welchem Druck und welchen Bedrohungen moeglicherweise auch die Zeugen im Koelner Prozess standen und stehen.
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 17:23:59
      Beitrag Nr. 80 ()
      Die stehen mit Sicherheit unter Druck, wenn sie noch in Köln eingesetzt werden. Selbst wenn nichts gegen sie geäußert wird, allein das "Reden über sie" hinter ihrem Rücken - ob positiv oder negativ ist dabei egal - wird schon belastend genug sein.
      Kein Wunder, dass sie sich reiflich überlegt haben, ob sie das auf sich nehmen....
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 18:38:16
      Beitrag Nr. 81 ()
      Insofern finde ich, dass sie auch in dem Fall, dass sie teilweise Mittaeter waren, Respekt verdienen - weil sie gegen starken aeusseren Druck die sicherlich nicht leichte Entscheidung getroffen haben, scheinbar regelmaessige uebergriffe einer Gruppe von Beamten endlich oeffentlich zu machen und damit den zustaendigen Instanzen die Moeglichkeit zu geben hier einen Prozess der Fremd-, spaeter vielleicht auch der Selbstreinigung innerhalb der Polizei zu ermoeglichen.

      Der Anlass - ein totgeschlagener Mensch - ist allerdings auch traurig genug...
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 18:43:45
      Beitrag Nr. 82 ()
      als sie sich gemeldet haben, lebte er allerdings noch.
      Avatar
      schrieb am 15.07.03 18:51:10
      Beitrag Nr. 83 ()
      stimmt. Umso besser.
      Avatar
      schrieb am 16.07.03 18:33:24
      Beitrag Nr. 84 ()
      Ermittlung gegen Polizeichef
      HAMBURG dpa/taz Gegen den Chef der Thüringer Bereitschaftspolizei, Roland Richter, wird wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt. Die Hamburger Staatsanwaltschaft leitete gestern ein Verfahren gegen ihn ein, sagte ein Sprecher. Richter hatte im Hamburger Prozess gegen drei Erfurter Polizisten als Zeuge ausgesagt. Das Hamburger Amtsgericht verurteilte die Polizisten am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Sie hatten Zivilfahnder verprügelt. Offenbar hatte Thüringens Polizeiführung ihren Beamten untersagt, trotz der erdrückenden Beweislage ein Geständnis abzulegen oder sich beispielsweise unter Verweis auf ihren Dauerstress zu entlasten.

      inland SEITE 6
      taz Nr. 7105 vom 16.7.2003, Seite 1, 27 Zeilen (TAZ-Bericht)
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 18:25:19
      Beitrag Nr. 85 ()
      Neues vom Prozess.
      Offenbar waren die Verletzungen nicht lebensgefährlich. Und ich fände es sehr mutig, Polizisten im Rahmen einer Verurteilung vorzuwerfen, eine Lebensgefahr durch eine psyschische Sonderbelastung nicht erkannt zu haben - wenn diese Gefahr sogar von Ärzten offenbar auch nicht erkannt worden ist....Körperverletzung im Amt ist schlimm genug. Nach diesem Prozesstag ist eine Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge (wegen der Frage der Erkennbarkeit des Risikos) sehr unwahrscheinlich.





      Neisius könnte noch leben“


      Zwei medizinische Sachverständige haben im Prozess um den Prügelskandal auf der Eigelsteinwache ausgeschlossen, dass organische Verletzungen zum Tode von Stephan Neisius führten.
      Die Kritik des Rechtsmediziners ist offensichtlich: Warum sowohl Polizeibeamte wie auch Ärzte des Marienhospitals den psychischen Ausnahmezustand von Stephan Neisius im Mai vergangenen Jahres derart falsch einschätzten, ist für Professor Ingo Pedal, Rechtsmediziner an der Universität Heidelberg, nicht nachvollziehbar. „Neisius hätte nicht sterben müssen, wäre er nach dem Einsatz in der Wohnung unmittelbar einer Einrichtung der Psychiatrie zugeführt worden,“ betonte der Arzt, der als Experte auf dem Gebiet der gewaltsamen Polizeieinsätze mit tödlichem Ausgang bei Randalierern gilt.

      Die Polizisten hätten durchaus erkennen können, dass es sich bei Neisius, der nach dem Einsatz gestorben war, um eine „Risikofestnahme“ handele. „Bei einem Mann, der derart rast, schreit und Widerstand leistet, liegt es auf der Hand, dass er therapiert gehört.“

      Auch das Vorgehen der Ärzte im Krankenhaus hält Pedal für „diskussionswürdig“. Es sei falsch gewesen, bei Neisius auf Anweisung der Polizisten eine Blutabnahme durchzuführen. Stattdessen hätte der Patient mit einer intramuskulären Beruhigungsspritze ruhig gestellt und damit psychiatrisch behandelt werden können. Er hätte „höchstwahrscheinlich überlebt“, untermauerte Pedal seine Kollegenschelte gegenüber den Ärzten: „Die hätten wissen können, was zu tun ist.“

      Übereinstimmend mit der Rechtsmedizinerin der Kölner Universität, Hildegard Grass, kam Pedal noch zu einem anderen Schluss: Die bei Stephan Neisius festgestellten Verletzungen seien „weniger schwerwiegend“ gewesen und hätten mit Sicherheit nicht zum Tode geführt. „Maßgeblich verantwortlich“ für den tödlichen Ausgang sei vielmehr die Tatsache, dass die akute Psychose des Opfers „über einen langen Zeitraum“ nicht erkannt worden sei. Auch sei es für die Mediziner unmöglich, das Verletzungsbild mit einer konkreten Gewalteinwirkung in Verbindung zu bringen. Schürfwunden, Prellmarken am Kopf und Rippenbrüche könnten sowohl von Tritten, Schlägen und Hieben als auch von der erheblichen Gegenwehr des Opfers her rühren, der mehrmals gestürzt war. Angesichts des tumultartigen Geschehensablaufes bei dem Einsatz sei eine „genaue Spezifizierung nicht möglich“, sagte Grass: „Letztlich bleibt offen, wie es zu den Verletzungen kam.“
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 18:28:39
      Beitrag Nr. 86 ()
      Und bevor hier wieder behauptet wird, der Artikel sage doch genau das Gegenteil aus - wegen diesem Satz: Die Polizisten hätten durchaus erkennen können, dass es sich bei Neisius, der nach dem Einsatz gestorben war, um eine „Risikofestnahme“ handele - dann gleich vorab der Hinweis.

      Erkennen einer Risikofestnahme heißt nicht "Erkennen einer Lebensgefahr".
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 20:23:52
      Beitrag Nr. 87 ()
      @ xylophon

      xylo, ich habe bereits in Deinem "Robert" -Thread beschrieben, dass ich anderer Meinung als die Rechtsmediziner bin.

      Ursächlich für den Tod war ja offensichtlich ein Hirnödem.

      Das bekommt man aber nicht einfach so - den Mechanismus, wie es in diesem konktreten Fall entstanden sein könnte, habe ich auch aufgrund der öffentlich bekannt gewordenen Gewaltanwendung der Angeklagten beschrieben.

      Durch Setzen auf den Brustkorb und den Bauch wird einerseits eine Hypoxie verursacht, andererseits eine Hyperkapnie - beides verursacht ein Hirnödem.

      Ganz wesentlich jedoch bei dem "Draufsetzen" auf einen Menschen ist jedoch eine ganz erhebliche Druckerhöhung im venösen Gefäßsystem des Gehirns - und das führt nicht nur mittelbar wie die anderen Ursachen, sondern UNMITTELBAR zu einem schweren Hirnödem.

      Ich bin mir sicher, dass dieser Mechanismus von den Rechtsmedizinern nicht durchgespielt wurde.
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 20:28:01
      Beitrag Nr. 88 ()
      Zudem - diese Stellungnahme des Gutachters ist doch absurd - denn ein Hirnödem IST eine physische Ursache.

      Und das wurde ja als letztendliche Todesursache festgestellt.

      An einer Psychose kann man nicht sterben - es sei denn, man bringt sich in einem Schub um.

      Bleibt also nur:

      MAn kann sich die Misshandlung nicht wegdenken, ohne dass man auch den Tod "Wegdenken" müsste.

      Und so etwa ist ja die juristische Verklausulierung in Sachen Kausalität, wenn ich mich noch recht erinnere...
      Avatar
      schrieb am 19.07.03 23:29:00
      Beitrag Nr. 89 ()
      ja, "kausal"(ursächlich) war das Verhalten der Polizisten in jedem Fall für den Tod. Sonst wäre der gute Mann am betreffenden Abend ja einfach ins Bettchen gestiegen und am nächsten Morgen wieder aufgewacht.

      Kausalität reicht aber nicht, es muss auch "fahrlässig" gewesen sein - also vorhersehbar.


      Im übrigen mag das ja Deine Meinung sein - die Gerichtsmediziner werden aber kaum völlig ahnungslos sein zu diesem Thema und haben Dir ggü einen großen Vorteil: sie konnte die Leiche selbst sehen bzw. der Zweitgutachter die Krankenakten auswerten.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 19:22:28
      Beitrag Nr. 90 ()
      Staatsanwalt fordert Haft für prügelnde Polizisten

      22. Jul 17:59


      Bis zu zweieinhalb Jahre Haft fordert die Anklage für sechs Kölner Polizisten, die bei einer Festnahme zugeschlagen hatten. Die Familie wünscht vor allem, dass sie nicht mehr als Polizisten arbeiten.

      Die Vertreterin der Anklage hat am Dienstag in der Verhandlung gegen sechs Kölner Polizisten darauf plädiert, sie wegen gemeinsamer gefährlicher Körperverletzung im Amt mit Todesfolge in einem minder schweren Fall zu verurteilen. Als Strafe forderte Staatsanwältin Kirsten Malitz zwischen 14 Monaten und zweieinhalb Jahren Gefängnis.

      Bei fünf der sechs sollte die Strafe nach ihrer Ansicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

      Die Beamten hatten einen 31-Jährigen verhaftet, der sich mit seiner Mutter gestritten hatte. Da er sich widersetzte, zwangen sie ihn unter Tritten und Schlägen in den Polizeiwagen. Der Mann fiel ins Koma und starb einige Zeit darauf.

      Nach Ansicht der Staatsanwältin müsse zu Gunsten der Polizisten angenommen werden, dass auch die Ärzte im Krankenhaus Fehler gemacht hätten, die den Tod mitverursachten. Allerdings seien gezielte Faustschläge und Tritte gefährliche Handlungen, bei denen auch Laien damit rechnen müssten, dass sie zum Tode führen könnten.

      Der Bruder des Toten ist Nebenkläger in dem Verfahren. Er sagte, ihm sei das Strafmaß egal. Hauptsache sei, dass die Angeklagten nie wieder Polizisten sein dürften. (nz)
      netzeitung.de
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 19:47:37
      Beitrag Nr. 91 ()
      Nachdem Deep Thought an der Börse gescheitert ist, hat er wohl die Seiten gewechselt und macht hier einen auf virtuellen linksextremen Anarcho. :laugh:
      Junge, geh Taxi fahren und lass die Leute mit deinen Gehirngespinsten in Ruhe.
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 19:49:57
      Beitrag Nr. 92 ()
      @antigone
      Ich fordere endlich Haft für prügelnden Joschka Fischer. :)
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 20:03:47
      Beitrag Nr. 93 ()
      Wo prügelt der Joschka denn ? Meinst Du diese alte Kiste vor 3 Jahrzehnten ? Wie machst Du das überhaupt, im Taxi, unterwegs, und dann so olle Bärte posten, die sicher noch irgendein Taxifahrer in 20 Jahren hier wieder posten wird ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.07.03 20:09:16
      Beitrag Nr. 94 ()
      # 32
      manche sind sehr daran interessiert,
      sich selbst in bestmöglicherweise
      zu desavouieren.
      du scheinst dazuzugehören. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.07.03 18:50:27
      Beitrag Nr. 95 ()
      Kölner Polizeiskandal: Staatsanwältin fordert zweieinhalb Jahre Haft

      erstellt 22.07.03, 13:49h, aktualisiert 13:53h






      Der Eingang der Polizeiwache "Eigelstein". In dieser Wache soll ein 31-jähriger Mann durch Polizeibeamte misshandelt worden sein. Der Mann starb in einem Kölner Krankenhaus.





      Köln - Im Prozess um den Kölner Polizeiskandal hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung und fünf Bewährungsstrafen für die sechs Angeklagten gefordert. Die Staatsanwältin Kirsten Malitz warf den Polizeibeamten am Dienstag vor dem Landgericht Köln vor, sie hätten sich der gemeinschaftlichen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge schuldig gemacht. Allerdings handele es sich um einen minderschweren Fall.
      Die Beamten sollen im Mai 2002 einen 31-jährigen Kölner auf der Polizeiwache am Kölner Eigelstein durch Schläge und Tritte so schwer misshandelt haben, dass er im Krankenhaus ins Koma fiel und zwei Wochen später starb. Das Opfer soll während des Polizeieinsatzes an einer akuten Psychose mit Wahnvorstellungen gelitten haben.

      Die Staatsanwaltschaft hielt es nach dem Ende der Beweisaufnahme für erwiesen, dass die Beamten bei ihrem Vorgehen gegen den 31-jährigen mutmaßlichen Ruhestörer ihre Kompetenzen bei weitem überschritten haben: ”Eine Rechtfertigungsgrundlage für die Angeklagten war nicht gegeben”, sagte Malitz. Die Polizisten hätten in der Sicherheitsschleuse und in einer Zelle der Polizeiwache den gefesselt am Boden liegenden Stephan N. mit Faustschlägen und Tritten traktiert. Bei Faustschlägen ins Gesicht handele es sich ”um gefährliche Handlungen, die die Todesgefahr in sich bergen”, sagte die Staatsanwältin.

      Dem Plädoyer der Anklage zufolge soll der 42-jährige Wachdienstführer der Kölner Innenstadtwache für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Für die übrigen fünf Angeklagten beantragte die Staatsanwaltschaft Bewährungsstrafen zwischen zwei Jahren und einem Jahr und zwei Monaten. Der Wachdienstführer hatte in der Hauptverhandlung angegeben, er habe von der Misshandlung des 31-Jährigen nichts mitbekommen. Vier weitere Angeklagte hatten die Anwendung körperlicher Gewalt gegen Stephan N. zwar zugegeben, sich dabei jedoch teilweise auf Notwehr berufen. Der sechste Angeklagte schwieg vor Gericht zu den Vorwürfen. Die Plädoyers sollten am Nachmittag fortgesetzt werden.


      Kölner Polizeiskandal: Verteidiger fordern Freispruch

      erstellt 12:04h, aktualisiert 14:23h


      Köln - Im Kölner Polizeiskandalprozess um den Tod eines festgenommenen Mannes haben die Verteidiger für fünf der sechs angeklagten Polizisten Freispruch gefordert. Es gebe keine Beweise für den Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung mit Todesfolge, erklärten die Verteidiger am Donnerstag vor dem Kölner Landgericht. Es bestehe ferner erheblicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugen. Deren Aussagen dürften vor Gericht nicht berücksichtigt werden, verlangte die Verteidigung. Im Mai 2002 war ein 31-jähriger Kölner bei seiner Festnahme geschlagen worden und zwei Wochen später in einem Krankenhaus gestorben.
      Für einen der sechs Angeklagten wurde kein Freispruch beantragt, da der Polizist einen Schlag auf den Festgenommenen in einer überreizten Situation eingeräumt hatte. Die Staatsanwaltschaft wirft den Beamten im Alter von 25 bis 40 Jahren vor, den Kölner nach seiner Festnahme auf einer Wache in einer Sicherheitsschleuse misshandelt zu haben. Der 31-Jährige war kurz darauf im Krankenhaus zusammengebrochen, ins Koma gefallen und 14 Tage später gestorben.

      Die Anklagebehörde fordert eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren für den Wachdienstleiter, für die anderen Beamten Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Dabei hatte es die Staatsanwaltschaft als strafmildernd angesehen, dass möglicherweise auch ärztliches Versagen im Krankenhaus mitverantwortlich für den Tod war.

      Die Angeklagten beteuerten am Donnerstag ihre Unschuld. Ein 25- Jähriger richtete das Wort an die Hinterbliebenen und betonte, er verabscheue unnötige Gewalt. `Man kann mir nicht nachsagen, dass ich ein hartherziger, gefühlloser Prügelpolizist bin." Eine unglückliche Verkettung von Umständen" habe zu dem tragischen Tod geführt.

      Bereits am Dienstag hatte ein Angeklagter eingeräumt, er habe einmal auf den sich heftig wehrenden Festgenommenen eingeschlagen. Sein Verteidiger bat das Gericht, den Extrem-Zustand, in dem sich der Beamte befand, als strafmildernd anzuerkennen. Im Laufe des Verfahrens hatten mehrere Polizisten Schläge als notwendig dargestellt, da der Kölner nicht unter Kontrolle zu bringen gewesen sei.

      Die Verteidigung kritisierte am Donnerstag einen der beiden Hauptbelastungszeugen. Dieser Mann - ebenfalls ein Polizist - habe ein `taktisches Verhältnis zur Wahrheit" und versuche möglicherweise, mit Falschaussagen von einem eigenem Fehlverhalten abzulenken. Im Laufe der Hauptverhandlung habe er die Aussage dann plötzlich verweigert, was ein faires Verfahren unmöglich mache.

      Zudem habe ein medizinischen Gutachten ergeben, dass der 31- Jährige bei einer angemessenen Behandlung im Krankenhaus möglicherweise noch leben könnte. Gegen die behandelnden Ärzte wird ein Ermittlungsverfahren erwogen. Das Urteil wird für diesen Freitagmittag erwartet. (dpa)
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 16:16:06
      Beitrag Nr. 96 ()
      Inzwischen dürfte das Urteil raus sein.

      Eine Verurteilung halte ich für wahrscheinlich, für sicher halte ich aber auch, dass sie a) mit der Revision angefochten wird und das b) auch erfolgreich.
      Die Art der Befragung der Belastungszeugen (alle Fragen des Gerichts beantwortet, alle Fragen der Verteidiger ohne Einelprüfung verweigert, vom Gericht geduldet) ist mit der StPO m.E. nicht in Einklang zu bringen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 16:19:48
      Beitrag Nr. 97 ()
      Prügelaffäre bei der Kölner Polizei - Bewährungsstrafen

      erstellt 13:15h, aktualisiert 14:04h






      Köln - Im Kölner Polizeiskandal sind sechs Beamte zu Bewährungsstrafen wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge verurteilt worden. Das Kölner Landgericht verhängte Strafen von bis zu einem Jahr und vier Monaten. Die Richter sahen es am Freitag als erwiesen an, dass die Polizeibeamten einen 31-jährigen Festgenommenen im Mai 2002 auf der Wache geprügelt und misshandelt hatten. Der Kölner war zwei Wochen später in einem Krankenhaus gestorben.
      Das niedrigste Strafmaß erhielt mit einem Jahr auf Bewährung ein Polizist, der einen Schlag auf den Festgenommen eingeräumt hatte. Laut Gericht waren die Misshandlungen durch die Polizisten `nicht direkt todesursächlich", hatten aber einen `mittelbaren" Einfluss auf den Tod des 31 Jahre alten Opfers.




      Überzeugt mich auch nicht. Würde gern wissen, wo die Richter die Vorhersehbarkeit des Todes für die Beamten gesehen haben.
      Mal abwarten, was der BGH sagt.


      Die Staatsanwaltschaft hatte für den Wachdienstleiter eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert und für die anderen Beamten Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Die Verteidigung hatte bei fünf Polizisten auf Freispruch plädiert. Fünf der Beamten im Alter von 25 bis 40 Jahren hatten noch am Donnerstag ihre Unschuld beteuert. Lediglich ein Polizist hatte einen Schlag auf den Festgenommenen in einer absoluten Extremsituation eingeräumt. (dpa)
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 22:11:38
      Beitrag Nr. 98 ()
      Weshalb setzt Du Dich hier eigentlich so für diese Gewaltverbrecher ein ? Hast Du ein Problem damit, die so zu benennen ?

      Bei albanischen Drogendealern oder den Niehler Chrash-Kids gibt es doch kein Fackeln bei Dir.

      Wie sagtest Du da gleich noch: Die müssen spüren, was es bedeuten kann, wenn man für seine Handlungen voll verantwortlich ist. Ein Exempel möchtest Du da, damit Kumpels dieser Crash-Kids gleich präventiv gewarnt sind, also gleich ´ne Lenkungswirkung. Ausgefeilt, gut so !

      Und jetzt wende dasselbe bei den Prügelbullen an: Harte Strafe, Entfernung aus dem Polizeidienst ohne Wenn u. Aber und, siehe da...Lenkungswirkung auch hier...damit weiteres etwaiges Gewaltpotential in anderen Polizeikreisen, diesem Lehrbeispiel etwas Sinnvolles entnehmen kann. Ausgefeilt, gut so !

      Die müssen spüren, was es bedeuten kann, wenn man für seine Handlungen voll verantwortlich ist.;)

      TT
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 22:14:31
      Beitrag Nr. 99 ()
      Waren übrigens Erwachsene und keine Kids !
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 22:19:07
      Beitrag Nr. 100 ()
      ich wäre für die gleiche tat weggeschlossen worden:(
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 22:44:36
      Beitrag Nr. 101 ()
      Das Gegenteil ist richtig. Wenn man - anders als bei besagten Halbwüchsigen - nicht sicher nachweisen kann, was passiert ist, dann müssen die Beamten - wie jeder andere auch - freigesprochen werden.
      Wenn der Prozess in einer Weise unfair geführt wurde wie es hier den Anschein hat, dann gilt das erst Recht, umso mehr, wo die Kölner Justiz mit besagten Drogendealern und ähnlichen Schwerkriminellen regelmäßig allergrößte Nachsicht übt.

      Zur Klarstellung: Wenn die Beamten sich falsch verhalten haben, dann müssen sie dafür bestraft werden. Wie jeder andere haben sie aber das Recht, dass man nicht an ihnen öffentlichkeitswirksam ein Exempel statuiert.
      Diesen Eindruck muss man hier gewinnen.

      Ich such mal, ob ein sehr interessanter Artikel von der heutigen Seite 3 des KStA auch im Netz zu finden ist. Wenn dieser Artikel zutrifft, hätten zumindest einige der Beamten freigesprochen werden müssen. Und keiner hätte wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt werden dürfen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:12:04
      Beitrag Nr. 102 ()
      Leider ist der Artikel online nicht zu finden:


      Was dort aber steht.

      - Bezüglich 2 Beamten ist völlig unklar geblieben, was sie überhaupt gemacht haben sollen, wann bwz. ob sie überhaupt zugeschlagen haben.
      - Die Belastungszeugen haben in einem Punkt nachweislich falsch ausgesagt, als sie betritten, eine Affäre gehabt zu haben. Dennoch wurden sie vom Gericht offenbar in vollem Umfang für glaubwürdig gehalten, auch trotz der Verweigerung der Beantwortung jeglicher Fragen der Verteidigung. Allein das letztere ist meines Erachtens schon ein Revisionsgrund.
      - Der Gutachter hat klar festgestellt - wobei er absolut keinen Ruf als "Gefälligkeitsgutachter" genießt, sondern von der StA beauftragt wurde, weil das erste Gutachten zu günstig für die Angeklagten ausfiel:

      Das Opfer würde noch leben, wenn ihm die Ärzte im Krankenhaus eine Beruhigungsspritze gegeben hätten. Daraus folgt zweierlei: auch die Ärzte wußten offenbar nicht, wie gefährlich die Lage war, wie soll das dann ein Polizist erkennen??? Zum anderen waren die Verletzungen eben nicht kausal für den Tod des Opfers, wie ich ursprünglich geglaubt hatte, sondern der Erregungszustand, der sogar noch fortdauerte, als er im Krankenhaus war.

      Wie ein Gericht hier Körperverletzung mit Todesfolge annehmen kann, bleibt rätselhaft. Denn bezüglich der Folge muss sich die "typische Gefahr" der Körperverletzung verwirklicht haben, es reicht zum Beispiel nicht, wenn jemand aus Angst vor weiteren Schlägen auf die Straße läuft und dort überfahren wird.
      Zudem muss der Erfolg "fahrlässig" herbeigeführt worden sein, also für die Beamten vorhersehbar. Wie soll man das denn hier bitte annehmen?? Wenn nicht einmal Ärzte die Lebensgefahr erkennen.

      Für mich drängt sich ganz deutlich der Verdacht auf: das Gericht ist den bequemsten Weg gegangen, hat das Urteil gesprochen, das die Öffentlichkeit erwartet hat und sich dabei um Details oder gar den Anspruch der Angeklagten auf ein "faires Verfahren" nicht besonders geschert.
      Ich hoffe, dass der BGH hier eingreift und ein Gericht die letzte Entscheidung trifft - in welche Richtung auch immer - das sich ernsthaft mit dem Geschehen auseinandersetzt und nicht Vorverurteilungen der Öffentlichkeit bestätigt, koste es was es wolle.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:31:16
      Beitrag Nr. 103 ()
      abschließend vor meinem Urlaub:

      Ich bin sehr dafür, dass die Beamten streng bestraft werden, wenn man ihnen etwas vorwerfen und nachweisen kann. Ich bin aber nicht dafür, dass man bei verdächtigen Polizisten die sonst herrschenden rechtsstaatlichen Grundsätze eines fairen Prozesses vernachlässigt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:42:26
      Beitrag Nr. 104 ()
      xylo, ich wünsch dir einen schönen urlaub und hoffentlich fährst du dort hin, wo die übergrosse mehrheit der menschen so denkt wie du.
      und bevor die wissen wie du denkst, hast du deren denke schon hautnah erfahren. :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.07.03 23:54:43
      Beitrag Nr. 105 ()
      #102 xylo für mich ist das eine bewusste reimerei ,bis letzten endes fast nichts mehr übrigbleibt, aufgrund lauter Irrtümer.Polizisten zu verurteilen fällt jedem Richter schwer,gib es doch zu,es macht einem nicht gerade beliebt bei dieser interessenverflechtung.Es ist doch auch jedem Richter bekannt,das oft gerne der 8ter ruckartig gedreht wird was zu einer ausschlagreaktion führt,komischerweise wird immer der misshandelte wegen widerstand gegen die Staatsgewalt beschuldigt.Da kann im extremfall auch schon mal eine Todesfolge auftreten,weil eine ganze Streifenbesatzung um ihre gesundheit fürchtet.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 00:16:43
      Beitrag Nr. 106 ()
      102: ich finde das durchaus nicht ungereimt.

      Ich war vor dem Prozess der Meinung, dass die Beamten vermutlich wegen Körperverletzung im Amt zu bestrafen sein würden - die Todesfolge schien mir in der Vorhersehbarkeit immer problematisch. Mir kann auch keiner von Euch erzählen, dass er bislang - ohne med. Ausbildung - wußte, dass man "vor Angst sterben" kann, wenn man unter bestimmten psych. Erkrankungen leidet.
      Wieso soll ein Streifenpolizist das besser wissen???

      Der Prozessverlauf gibt mir aber zu denken. Vor allem die Weigerung der Belastungszeugen, Fragen der Verteidiger auch nur anzuhören, bevor sie sich entscheiden, ob sie sie beantworten. Erst recht der für mich neue Umstand, dass sie gleichwohl im Zeugenstand gelogen haben, wenn auch nur in einer Nebensächlichkeit.
      Wieso kann man solchen Zeugen uneingeschränkt glauben???
      Das ist für mich nicht nachvollziehbar.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 07:08:55
      Beitrag Nr. 107 ()
      #101

      "...nicht sicher nachweisen kann, was passiert ist, dann müssen die Beamten - wie jeder andere auch - freigesprochen werden."

      FALSCH !

      Es wurde sicher nachgewiesen, das Gericht war überzeugt von der Beweislage und der Täterschaft dieser Beamten, und es kam zur Verurteilung dieser Gewalttäter. Somit geht es nun nicht mehr um eine quälende Vorverurteilung, derer diese Täter öffentlich ausgesetzt sind, jetzt sind sie rechtskräftig verurteilte Gewaltverbrecher, und genau so werden sie von mir benannt.

      Nun geht es wieder um das Thema "Freifahrtschein u. ausgekochte Anwaltskanzleien", dem windigen Handwerk der Winkeladvokaten, Deine Zunftgenossen...

      BGH...Revision einlegen, und Drücken des Strafmaßes unter eine Bewährungstrafe von 12 Monaten für alle verurteilten Straftäter, nämlich der Kappungsgrenze für den künftigen Verbleib im Polizeidienst.;)

      Das darf nicht geschehen, hier ist ein Mensch getötet worden, und die bereits verurteilten Gewaltverbrecher versuchen sich nun im nachhinein immer noch reinzuwaschen.

      Als Ergebnis bliebe nix mehr übrig, laue Bewährung und weiterer Verbleib im Polizeidienst... ´ne Farce !



      Nur den Toten, den kann niemand zurückholen, der bleibt tot, Bewährung verwirkt.

      TT
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 07:59:47
      Beitrag Nr. 108 ()
      So isses - und nicht anders.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 08:46:20
      Beitrag Nr. 109 ()
      107: das ist doch lächerlich. Lies Dir die konkreten Kritikpunkte durch und sag, warum sie nicht berechtigt sind.

      Was würdest Du machen als Angeklagter, wenn das Gericht derart einseitig verhandelt und sogar ausdrücklich gegen das Sachverständigengutachten entscheidet, wonach die Verletzungen nicht ursächlich für den Tod waren? Wenn es Zeugen mehr glaubt als Dir, die in einem Punkt nachweislich die Unwahrheit gesagt haben und sich von vorherein weigern, Fragen Deiner Verteidigers auch nur anzuhören, geschweigen denn zu beantworten.
      Die Entscheidung akzeptieren? Ich würde es nicht tun.

      Ich würde es erst recht nicht tun, wenn ich zu den beiden Angeklagten gehören würde, von denen niemand ein konktretes Fehlverahalten geschildert hat. Die einfach nur dabei waren, jedenfalls ist mehr nicht nachweisbar.

      Natürlich ist es möglich, dass der entsprechende Bericht in der Zeitung sehr einseitig war. Deshalb habe ich auch geschrieben "wenn dieser Artikel zutrifft". In letzter Zeit hab ich mehrfach erlebt, wie sich die Presse einseitig von Seiten der Verteidigung informieren lässt und die Artikel entsprechend ausfallen.

      Wenn die dortigen Angaben stimmen, dann wird die Verurteilung aber keinen Bestand haben können. Weil das, was dann hier passiert ist, mit einem fairen Verfahren nichts zu tun gehabt hätte.
      Und dann wird die Strafe auch nicht vom BGH unter 1 Jahr gesenkt, sondern die Sache muss dann neu verhandelt werden, vor einem Gericht, das sich vielleicht mehr Mühe gibt, die Wahrheit herauszufinden.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 09:00:48
      Beitrag Nr. 110 ()
      jetzt sind sie rechtskräftig verurteilte Gewaltverbrecher, und genau so werden sie von mir benannt.

      ..rechtskräftig eben nicht.
      Dafür gibt es ja eine 2. Instanz, die das Urteil überprüfen kann und muss, wenn die Angeklagten oder die Staatsanwaltschaft dies wollen.


      PS: der Prozess des Düsseldorfer Hausbesitzers, der sein Wohnhaus samt Bewohnern in die Luft gesprengt haben soll, wird jetzt im übrigen auch wiederholt. Auch dort wurde offenber nicht fair verhandelt, indem die Verteidiger bei der Vernehmung der Hauptbelastungszeugin ausgeschlossen wurden.
      Das Verbrechen ist ungleich schlimmer. Dennoch hat auch dieser Mann und sein Kumpan das Recht, dass sie nach den Regeln eines fairen Verfahrens behandelt werden. Auch das finde ich richtig, obwohl es eins der abscheulichsten Verbrechen ist, an die ich mich erinnern kann. Nachgewiesen werden muss es dennoch. Mit fairen Methoden.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 09:46:34
      Beitrag Nr. 111 ()
      Nun, dann sind es dennoch auf jeden Fall "verurteilte Gewaltverbrecher", die das Recht auf Revision haben.

      Dein P.S. ist unstrittig. Jeder hat das Recht auf ein faires Verfahren. Allerdings fragt man sich manchmal aufgrund der Urteile in Deutschland, ob da auch "verhältnismäßig" geurteilt wird.
      Ich weiß, ich weiß, es gibt gesetzliche "Spielräume", die der Richter nutzen kann. Dennoch bleibt bei vielen Urteilen ein schaler Nachgeschmack, der sicher nicht immer unberechtigt ist.
      Recht sprechen heißt, wie wir wissen, auch nicht immer, dass den Parteien Gerechtigkeit widerfährt. Es gibt eben ein Urteil.
      Avatar
      schrieb am 26.07.03 11:06:57
      Beitrag Nr. 112 ()
      Normalerweise stehe ich immer auf seiten der Polizisten,die als Arschlöcher der Gesellschaft ihren Dienst verrichten müssen.Auch über dem Agressionsstau 10-20 und mehrmals jemanden festzunehmen ,von Richter sofort wieder freigelassen,was als beleidigung seiner oft schweren Arbeit empfunden werden kann.Es schafft aber andererseits auch eine Solidarität mit Kollegen die selbst die Gesetze brechen,da wird gelogen bis sich die Balken biegen.Hat doch jeder die Angst selbst in eine Situation zu kommen,sich gegen die Kollegen zu stellen,oder selbst als mittäter aus dem Dienst ,wie in diesem fall mal entlassen zu werden.Da kann schon mal nachträglich aus Reue oder unter Druck bewusst gelogen werden,um einem verfahren die gewünschte richtung zu geben.Schwer zu belegen,aber hier könnte es sich um so einen fall handeln wie das geringe Urteil zeigt und bei einer Revision dürften sie für den Polizeidienst weiterhin tauglich sein,alles andere würde mich doch sehr wundern.


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