Mieterrecht - Temperatur in Wohnräumen - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 27.06.03 11:02:32 von
neuester Beitrag 30.06.03 20:03:33 von
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@ erfahrene Vermieter
Gibt es eine Grundlage für einen Mieter den Einbau von Rollos zu verlangen?
Ich habe seit kurzem ein Einfamilienhaus mit "Einliegerwohnung" (ich weiß, das wird nicht mehr so genannt). Es handelt sich um eine Dachgeschoßwohnung, die bei den derzeitigen Außentemperaturen und entsprechender Sonneneinstrahlung schon mollig warm wird . Auf der Ostseite sind keine Außenrollos installiert.
Kann der Mieter von mir den nachträglichen Einbau verlangen??? Abgesehen davon, dass dadurch die Temperatur über den Tag wohl nicht wesentlich geringer wird, kenne ich keine Regelungen. Anders natürlich bei Ausfall der Heizung im Winter wo es dann um Mietminderungen geht.
Mit Bestem Dank für Antworten oder Hinweise
Wunram
Gibt es eine Grundlage für einen Mieter den Einbau von Rollos zu verlangen?
Ich habe seit kurzem ein Einfamilienhaus mit "Einliegerwohnung" (ich weiß, das wird nicht mehr so genannt). Es handelt sich um eine Dachgeschoßwohnung, die bei den derzeitigen Außentemperaturen und entsprechender Sonneneinstrahlung schon mollig warm wird . Auf der Ostseite sind keine Außenrollos installiert.
Kann der Mieter von mir den nachträglichen Einbau verlangen??? Abgesehen davon, dass dadurch die Temperatur über den Tag wohl nicht wesentlich geringer wird, kenne ich keine Regelungen. Anders natürlich bei Ausfall der Heizung im Winter wo es dann um Mietminderungen geht.
Mit Bestem Dank für Antworten oder Hinweise
Wunram
du bist sogar verpflichtet neben rollos auch eine angemessene klimaanlage zu installieren!!!
b_p
b_p
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür wie warm ein Raum (Wohn-)im Sommer max. sein darf, dagegen wie warm er im Winter minds. sein muß gibt es natürlich.
Überleg` einfach, ob Du Dir Frust oder Auszug des Mieters leisten kannst.
#1
Wohne auch im Dachgeschoss und mein Vermieter hat es ohne Diskussion gemacht,zumal er der gleichen Meinung ist wie ich das es durch die Sonneneinstrahlung auch zum ausbleichen von Möbeln und anderen Gegentänden kommt.
Aber ob es dafür Gesetze gibt kann ich nicht sagen, nur eins steht fest " wie man in den Wald ruft so ...." und ein gutes Verhältniss Mieter+Vermieter ist doch auch wichtig, oder?????
Wohne auch im Dachgeschoss und mein Vermieter hat es ohne Diskussion gemacht,zumal er der gleichen Meinung ist wie ich das es durch die Sonneneinstrahlung auch zum ausbleichen von Möbeln und anderen Gegentänden kommt.
Aber ob es dafür Gesetze gibt kann ich nicht sagen, nur eins steht fest " wie man in den Wald ruft so ...." und ein gutes Verhältniss Mieter+Vermieter ist doch auch wichtig, oder?????
Wegen Hitze mindern: Erst wenn´s in der Wohnung fast so heiß ist wie draußen
Dieses Urteil klärt, wann Hitze wirklich mehr als heiß ist!
Darf Ihr Mieter die Miete mindern, nur weil er in seinen eigenen 4 Wänden ins Schwitzen gerät?
Nein, denn auch Ihr Mieter muss gewisse Temperaturen aushalten. Welche, klärte jetzt das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock, Urteil v. 29.12.2000 - 3 U 83/98, NZM 2001, S. 425)
Klettert das Thermometer draußen bis auf 32 Grad (Celsius), dürfen Sie im Raum maximal 26 Grad messen. Bei hohen Außentemperaturen muss es in den Mieträumen also immer 6 Grad "kühler" sein.
Als Faustregel gilt: Drinnen muss es immer 6 Grad kälter sein als draußen
Ist es in Ihren Mieträumen im Sommer heißer als im Freien, liegt ein Sachmangel vor. Sogar schon dann, wenn der Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen nicht mindestens 6 Grad beträgt, darf Ihr Mieter mindern. Gerade bei Geschäftsräumen ein heikles Thema. Das gilt nicht nur, wenn Sie Vermieter sind, sondern nimmt auch so manchen Chef in die Pflicht! Warum?
Wegen § 6 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung. Danach müssen Sie dafür sorgen, dass es Ihren Mitarbeitern nicht zu heiß in Ihren Mieträumen wird. In den Arbeitsräumen müssen während der Arbeitszeit gesundheitlich zuträgliche Temperaturen herrschen.
Nachts lüften, um Abkühlung zu schaffen? Muss Ihr Mieter nicht!
Der Rostocker Vermieter vermietete an einen Urologen Praxisräume mit großen Fensterflächen. Das Gericht war der Ansicht, dass derjenige, der Praxisräume vermietet, auch dafür gerade stehen muss, dass diese so genutzt werden können. Dem Urologen war es aber eindeutig in seinen Mieträumen zu heiß.
Der Vermieter hatte für ihn eine einfache Lösung parat:
"Lüften Sie doch nachts. Sie können ja die Fenster kippen", schlug er dem Urologen vor. Der war über den Vorschlag empört: "Damit lade ich ja geradezu zum Einbruchsdiebstahl ein."
Auf gekippte Fenster in der Nacht muss sich der Mieter nicht einlassen
Die Rostocker Richter sahen es genauso wie der schwitzende Mieter: Nachts muss der Mieter nicht lüften bzw. die Fenster gekippt halten, um für Abkühlung zu sorgen. Damit würde er ja seinen Versicherungsschutz verlieren.
Da sind die Versicherer streng: Lüftet der Versicherungsnehmer nachts mittels gekippter Fenster, kreiden sie ihm das als grob fahrlässiges Verhalten an. Gemäß § 61 Versicherungsvertragsgesetz verliert er damit seinen Versicherungsschutz.
Der aktuelle Praxis-Hinweis
Falls Ihr Mieter die Miete wegen zu hoher Temperaturen mindern will, gehen Sie so vor: Lassen Sie ihn auf jeden Fall ein Temperatur-Protokoll führen und halten Sie selbst die Tagestemperaturen fest.
Notieren Sie sich, wann es wie heiß wird. Das hilft Ihnen weiter, wenn Ihr Mieter später mit utopischen Temperaturen aufwartet. Dass diese tatsächlich vorlagen, muss Ihr Mieter beweisen. Halten Sie ein Temperatur-Protokoll in Händen, sind Sie bestens für den Ernstfall gewappnet.
Also, Rollos oder Klimaanlage einbauen!
Dieses Urteil klärt, wann Hitze wirklich mehr als heiß ist!
Darf Ihr Mieter die Miete mindern, nur weil er in seinen eigenen 4 Wänden ins Schwitzen gerät?
Nein, denn auch Ihr Mieter muss gewisse Temperaturen aushalten. Welche, klärte jetzt das Oberlandesgericht Rostock (OLG Rostock, Urteil v. 29.12.2000 - 3 U 83/98, NZM 2001, S. 425)
Klettert das Thermometer draußen bis auf 32 Grad (Celsius), dürfen Sie im Raum maximal 26 Grad messen. Bei hohen Außentemperaturen muss es in den Mieträumen also immer 6 Grad "kühler" sein.
Als Faustregel gilt: Drinnen muss es immer 6 Grad kälter sein als draußen
Ist es in Ihren Mieträumen im Sommer heißer als im Freien, liegt ein Sachmangel vor. Sogar schon dann, wenn der Temperaturunterschied zwischen drinnen und draußen nicht mindestens 6 Grad beträgt, darf Ihr Mieter mindern. Gerade bei Geschäftsräumen ein heikles Thema. Das gilt nicht nur, wenn Sie Vermieter sind, sondern nimmt auch so manchen Chef in die Pflicht! Warum?
Wegen § 6 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung. Danach müssen Sie dafür sorgen, dass es Ihren Mitarbeitern nicht zu heiß in Ihren Mieträumen wird. In den Arbeitsräumen müssen während der Arbeitszeit gesundheitlich zuträgliche Temperaturen herrschen.
Nachts lüften, um Abkühlung zu schaffen? Muss Ihr Mieter nicht!
Der Rostocker Vermieter vermietete an einen Urologen Praxisräume mit großen Fensterflächen. Das Gericht war der Ansicht, dass derjenige, der Praxisräume vermietet, auch dafür gerade stehen muss, dass diese so genutzt werden können. Dem Urologen war es aber eindeutig in seinen Mieträumen zu heiß.
Der Vermieter hatte für ihn eine einfache Lösung parat:
"Lüften Sie doch nachts. Sie können ja die Fenster kippen", schlug er dem Urologen vor. Der war über den Vorschlag empört: "Damit lade ich ja geradezu zum Einbruchsdiebstahl ein."
Auf gekippte Fenster in der Nacht muss sich der Mieter nicht einlassen
Die Rostocker Richter sahen es genauso wie der schwitzende Mieter: Nachts muss der Mieter nicht lüften bzw. die Fenster gekippt halten, um für Abkühlung zu sorgen. Damit würde er ja seinen Versicherungsschutz verlieren.
Da sind die Versicherer streng: Lüftet der Versicherungsnehmer nachts mittels gekippter Fenster, kreiden sie ihm das als grob fahrlässiges Verhalten an. Gemäß § 61 Versicherungsvertragsgesetz verliert er damit seinen Versicherungsschutz.
Der aktuelle Praxis-Hinweis
Falls Ihr Mieter die Miete wegen zu hoher Temperaturen mindern will, gehen Sie so vor: Lassen Sie ihn auf jeden Fall ein Temperatur-Protokoll führen und halten Sie selbst die Tagestemperaturen fest.
Notieren Sie sich, wann es wie heiß wird. Das hilft Ihnen weiter, wenn Ihr Mieter später mit utopischen Temperaturen aufwartet. Dass diese tatsächlich vorlagen, muss Ihr Mieter beweisen. Halten Sie ein Temperatur-Protokoll in Händen, sind Sie bestens für den Ernstfall gewappnet.
Also, Rollos oder Klimaanlage einbauen!
#3 keine rechtsgrundlage stimmt. wenn der wohnraum aber nach mitteleuropäischen verständnis unbewohnbar wird (ca. 35°C), ist eine saftige mietkürzung bis hin zu schadensersatz möglich. voraussetzung dafür ist, dass einfaches lüften nicht möglich oder wenig sinnvoll ist.
#6 das gilt nur für arbeitsstätten oder gewerbliche vermietungen.
@alle
danke für Eure Antworten.
@4 natürlich sind die Mieteinnehmen Bestandteil einer Finanzierung - mit Börse allein hat´s nicht gereicht
@5 " wie man in den Wald ruft so ...." und ....keine Sorge ist ein gutes Verhältinis. Frage diente lediglich der Hintergrundinformation
Schönes WE
Wunram
danke für Eure Antworten.
@4 natürlich sind die Mieteinnehmen Bestandteil einer Finanzierung - mit Börse allein hat´s nicht gereicht
@5 " wie man in den Wald ruft so ...." und ....keine Sorge ist ein gutes Verhältinis. Frage diente lediglich der Hintergrundinformation
Schönes WE
Wunram
Gemietet wie gesehen. Punkt aus! Der Kerl hat bei der Anmietung gesehen, daß keine Rolos vorhanden sind und hat trotzdem den Mietvertrag unterschrieben.
Also liegt kein versteckter Sachmangel vor. Wenn`s ihm nicht paßt, soll er eben ausziehen...von diesem Mietervolk läuft genug rum, ist also nicht schade drum, wenn er sich verzieht!
Also liegt kein versteckter Sachmangel vor. Wenn`s ihm nicht paßt, soll er eben ausziehen...von diesem Mietervolk läuft genug rum, ist also nicht schade drum, wenn er sich verzieht!
Gemietet wie gesehen. Punkt!
Hey, es handelt sich hier nicht um ein Auto!
Vieleicht hat er sich ja die Wohnung bei kälteren Temperaturen angesehen. Ob es wirklich im Interesse des Vermieters wäre, wenn der Mieter auszieht, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht steht die Wohnung ja monatelang leer. Wir befinden uns z.Zt. in einem Mietermarkt.
Hey, es handelt sich hier nicht um ein Auto!
Vieleicht hat er sich ja die Wohnung bei kälteren Temperaturen angesehen. Ob es wirklich im Interesse des Vermieters wäre, wenn der Mieter auszieht, wage ich zu bezweifeln. Vielleicht steht die Wohnung ja monatelang leer. Wir befinden uns z.Zt. in einem Mietermarkt.
Wenn man eine Dachwohnung anmietet, kann man automatisch davon ausgehen, daß es im Sommer dort wärmer als üblich ist.
Das hätte eigentlich auch besagter Mieter wissen müssen. Wenn er`s lieber kalt hat, soll er sich halt in nem Kellerverschlag (pardon: Souterrain) einmieten!
"Vielleicht steht die Wohnung ja monatelang leer. Wir befinden uns z.Zt. in einem Mietermarkt."
Der Leerstand ist sicher billiger als das Anbringen von Rollos oder ner Klimanalage. Außerdem gilt bei Mietern: Reich ihnen einen Finger und sie nehmen die ganze Hand.
Grundsatz Nr. 1 eines jeden Vermieters ist: Komme dem Mietervolk niemals und unter keinen Umständen entgegen. Das suggeriert Schwäche und wird von diesem Pack schamlos ausgenutzt.
Und zum "Mietermarkt": Keine Angst, der Wohnraum wird sich schon wieder verknappen. Wer ist denn angesichts der heutigen pseudokommunistischen Mietgesetzgebung so dumm und schafft für diese Klientel neuen Wohnraum?
Das hätte eigentlich auch besagter Mieter wissen müssen. Wenn er`s lieber kalt hat, soll er sich halt in nem Kellerverschlag (pardon: Souterrain) einmieten!
"Vielleicht steht die Wohnung ja monatelang leer. Wir befinden uns z.Zt. in einem Mietermarkt."
Der Leerstand ist sicher billiger als das Anbringen von Rollos oder ner Klimanalage. Außerdem gilt bei Mietern: Reich ihnen einen Finger und sie nehmen die ganze Hand.
Grundsatz Nr. 1 eines jeden Vermieters ist: Komme dem Mietervolk niemals und unter keinen Umständen entgegen. Das suggeriert Schwäche und wird von diesem Pack schamlos ausgenutzt.
Und zum "Mietermarkt": Keine Angst, der Wohnraum wird sich schon wieder verknappen. Wer ist denn angesichts der heutigen pseudokommunistischen Mietgesetzgebung so dumm und schafft für diese Klientel neuen Wohnraum?
@Stosstrup Gold
Was bist Du denn für ein Clown??
Wer Mieter als "Pack" bezeichnet, ist entweder ziemlich arrogant oder ein Arschloch, wahrscheinlich beides!
..Keine Angst, der Wohnraum wird sich schon wieder verknappen... Reines Wunschdenken, denn der Bevölkerungsschwund in D ist nicht mehr aufzuhalten.
Was bist Du denn für ein Clown??
Wer Mieter als "Pack" bezeichnet, ist entweder ziemlich arrogant oder ein Arschloch, wahrscheinlich beides!
..Keine Angst, der Wohnraum wird sich schon wieder verknappen... Reines Wunschdenken, denn der Bevölkerungsschwund in D ist nicht mehr aufzuhalten.
FCO_Alpha
Auf Grund Deiner Äusserungen gehe ich mal davon aus, daß Du ein Mieter bist....
"Wer Mieter als "Pack" bezeichnet, ist entweder ziemlich arrogant oder ein Arschloch, wahrscheinlich beides!"
Wie mich ein Mieter tituliert, ist mir so ziemlich egal, da für mich zwischen Vermietung und Viehhaltung ohnehin nur ein marginaler Unterschied besteht.
Auf Grund Deiner Äusserungen gehe ich mal davon aus, daß Du ein Mieter bist....
"Wer Mieter als "Pack" bezeichnet, ist entweder ziemlich arrogant oder ein Arschloch, wahrscheinlich beides!"
Wie mich ein Mieter tituliert, ist mir so ziemlich egal, da für mich zwischen Vermietung und Viehhaltung ohnehin nur ein marginaler Unterschied besteht.
Ja, Stossflopp
dann bist du halt nur ein marginales Arschloch
SanTau
dann bist du halt nur ein marginales Arschloch
SanTau
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