Kindertagesstätte, wer weiss bescheid - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.07.03 18:26:10 von
neuester Beitrag 21.07.03 12:47:36 von
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Moigens,
1. Wir haben einen Kindergartenganztagesplatz in Hannover bei der AWO, zahlen den höchstmöglichen Monatsbeitrag und haben uns heute nochmals die Vertragsbedingungen durchgelesen.
2. Wir haben uns ein Haus im Landkreis Celle gekauft, arbeiten beide in Hannover und können im neuen Heimatort erst einen Ganztagesplatz ab 08/2004 bekommen. Der Umzugstermin ist der 02.10.2003, also 8 Wochen nach Vertragsbeginn. Die Kinderbetreuung durch die AWO läuft bereits seit 2,5 Jahren, hier nur neuer Vertrag w/ Kindergarten anstatt Krippe.
3. Im Vertrag steht, die AWO beendet den Vertrag sofort, es bedarf nichteinmal einer Kündigung bei Bekanntwerden (hierzu sind wir vertraglich verpflichtet), dass der Wohnsitz ausserhalb des Stadtgebietes liegt.
4. Die AWO werde ich selbstverständlich nicht fragen können.
Frage 1: Was kann ich tun, damit unser Kind bis zum 31.07.2004 weiter in Hannover betreut werden kann.
Kann ich dagegen angehen, wenn ich kein geeigneten Vertrag vor Ort bekommen kann, da bereits mit 2 Kindern Überbelegung vorliegt. Diese Eltern haben auf Überbelegung geklagt.
Es ist nur die Rede vom 1.Wohnsitz des Kindes. Ist es möglich, ohne nennenswerte NACHTEILE, nur den 1. Wohnsitz des Kindes in Hannover, z.Bsp. bei einer Bekannten, zu belassen. Unser Wohnsitz ist jedoch dann bereits im Landkreis Celle.
Eine Tagesmutter würde unser Kind alternativ auch betreuen können. Das macht bei 3€ die Stunde, á 6h pro Tag, stolze 400€ im Monat. Das ist natürlich nicht das angestrebte Ziel.
Fazit: Wer kann mir einen Tipp geben, hat Rat oder ähnliche Erfahrungen.
MfG AKor
PS: Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass ich nicht umziehen kann und dann den Kindergartenplatz verliere.
1. Wir haben einen Kindergartenganztagesplatz in Hannover bei der AWO, zahlen den höchstmöglichen Monatsbeitrag und haben uns heute nochmals die Vertragsbedingungen durchgelesen.
2. Wir haben uns ein Haus im Landkreis Celle gekauft, arbeiten beide in Hannover und können im neuen Heimatort erst einen Ganztagesplatz ab 08/2004 bekommen. Der Umzugstermin ist der 02.10.2003, also 8 Wochen nach Vertragsbeginn. Die Kinderbetreuung durch die AWO läuft bereits seit 2,5 Jahren, hier nur neuer Vertrag w/ Kindergarten anstatt Krippe.
3. Im Vertrag steht, die AWO beendet den Vertrag sofort, es bedarf nichteinmal einer Kündigung bei Bekanntwerden (hierzu sind wir vertraglich verpflichtet), dass der Wohnsitz ausserhalb des Stadtgebietes liegt.
4. Die AWO werde ich selbstverständlich nicht fragen können.
Frage 1: Was kann ich tun, damit unser Kind bis zum 31.07.2004 weiter in Hannover betreut werden kann.
Kann ich dagegen angehen, wenn ich kein geeigneten Vertrag vor Ort bekommen kann, da bereits mit 2 Kindern Überbelegung vorliegt. Diese Eltern haben auf Überbelegung geklagt.
Es ist nur die Rede vom 1.Wohnsitz des Kindes. Ist es möglich, ohne nennenswerte NACHTEILE, nur den 1. Wohnsitz des Kindes in Hannover, z.Bsp. bei einer Bekannten, zu belassen. Unser Wohnsitz ist jedoch dann bereits im Landkreis Celle.
Eine Tagesmutter würde unser Kind alternativ auch betreuen können. Das macht bei 3€ die Stunde, á 6h pro Tag, stolze 400€ im Monat. Das ist natürlich nicht das angestrebte Ziel.
Fazit: Wer kann mir einen Tipp geben, hat Rat oder ähnliche Erfahrungen.
MfG AKor
PS: Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass ich nicht umziehen kann und dann den Kindergartenplatz verliere.
es genügt, wenn du schriftlich (proforma) eine
betreung nach ende der öffnungszeit an deinem
alten wohnort nachweisen kannst (z.b. bekannte,
eltern etc.) wir haben es in stuttgart auch so
gemacht. bei uns genügt es schon wenn du nicht mehr im
selben stadtteil wohnst. sofort erlischt normalerweise
dein anspruch. 100%ig kann ich es aber auf norddeutschland
nicht übertragen.
grüsse
sws
betreung nach ende der öffnungszeit an deinem
alten wohnort nachweisen kannst (z.b. bekannte,
eltern etc.) wir haben es in stuttgart auch so
gemacht. bei uns genügt es schon wenn du nicht mehr im
selben stadtteil wohnst. sofort erlischt normalerweise
dein anspruch. 100%ig kann ich es aber auf norddeutschland
nicht übertragen.
grüsse
sws
#2 Die Lütte wird bereits um 14.30 Uhr abgeholt, das heisst, wir nehmen nicht den vollen Umfang der Ganztagesstätte in Anspruch.
dann setz ein schreiben auf, dass deine tochter
ab 15.00 bei einer bekannten bis 18.00 betreut wird.
(nur proforma)
sws
ab 15.00 bei einer bekannten bis 18.00 betreut wird.
(nur proforma)
sws
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