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    Frage: Untermietvertrag Kündigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.08.03 16:36:52 von
    neuester Beitrag 20.08.03 17:11:12 von
    Beiträge: 6
    ID: 766.664
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      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:36:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      hallo,

      ich will meiner untermieterin kündigen. der vertrag sieht vor, dass die Kündigung des Vertrages generell zum Monatsende möglich ist, wenn ich die Kündigung bis zum 15. d.M. ausspreche.

      Frage:

      Muss man das per Einschreiben machen? Wegen Erhalt?

      Ich glaube nicht , dass ich von ihr auch nur einen cent sehe, wenn sie ausgezogen ist: sie schuldet die August-Miete
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:59:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      und wird bereits von finanzamt beswucht, da sie seit 1,5 jahren keine steuern gezahlt hat (selbsstständig, 3500 euro im monat)

      kann ich bei nichtzahlung auch fristlos kündigen? und wenn ja wann mit welcher frist?

      bitte info

      danke
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 16:59:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wieso gehst Du nicht mit der Kündigung zu ihr,
      und lässt sie Dir unterschreiben?
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 17:00:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      kann ich bei nichtzahlung auch fristlos kündigen? und wenn ja wann mit welcher frist? :confused:

      :laugh: :laugh: :laugh:

      Fristlos, aber mit Frist??? :eek:
      Avatar
      schrieb am 20.08.03 17:04:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      @papillosisglandis,

      naja, glaube jedenfalls nicht, das ich am 4 werktag im september die fristlose kündigung ihr in die hand druecke und ich dann rechtlich gut aussehe, wenn ich all den kram am nächsten tag auf die strasse stelle......wenn doch, um so besser

      im übrigen: unterschreiben wird die gar nix......

      noch ne frage: die malerarbeiten im zimmer: kann ich dann einfach ne rechnung hinterherschicken? oder muss sie renovieren...

      jungejunge bin ich genervt........was sagt das finanzamt denn, wenn man da mal anruft und konkret hilft?

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      schrieb am 20.08.03 17:11:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Malerarbeiten: Kannst Du ihr theoretisch in Rechnung stellen. Ist die Renovierung vertraglich geregelt?

      Das Finanzamt hat dür solche Tipps ein offenes Ohr (ähnlich dem Sozialamt)! :D


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