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    Frage zu Pleite bei einer Genossenschaftsbank - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.09.03 08:31:43 von
    neuester Beitrag 10.09.03 11:58:43 von
    Beiträge: 8
    ID: 773.540
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      schrieb am 09.09.03 08:31:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Genossenschaftsbank geht pleite. Stellt Euch folgende 2 Szenarien vor:

      1. Ich bin Mitglied, habe ein Girokonto und Geldanlagen.
      a) Was passiert mit meinem Genossenschaftsanteil?
      b) Was passiert mit meinen "normalen" Geldanlagen, z.B. Festgeld, Tagesgeld etc.?

      2. Ich bin kein Mitglied, habe aber ein Girokonto und Geldanlagen.
      c) Was passiert mit meinen "normalen" Geldanlagen, z.B. Festgeld, Tagesgeld etc.?

      Ich nehme mal an, daß bei a) eindeutig ein Verlust für mich entsteht. Nicht sicher bin ich mir, ob b) und c) unterschiedlich behandelt werden. Als Mitglied einer Genossenschaft bin ich ja ein Miteigentümer und könnte zur Verantwortung bei einer Pleite gezogen werden, indem meine Geldanlagen vom Insolvenzverwalter mit "verwertet" werden. Ist das so?

      Grüße
      webworker
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 08:43:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hi,

      b) und c) sind unkritisch, dafür gibt`s Einlagensicherungsfonds, die den Kunden für die Einlagen gerade stehen (könnte aber u.U. längere Zeit dauern, bis die Kohle wieder sichtbar wird).

      So, Fall a): theoretisch möglich (dann würdest - je nach Gestaltung der Geschäftsanteile - sogar noch über Deinen Aneil hinaus haften müssen), ABER praktisch nicht: Banken dürfen in Deutschland nicht kaputt gehen ;) sie erhalten Bürgschaften, werden fusioniert, ...
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 08:45:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Achsoja, für b) und c) ist es unerheblich, ob Du Mitglied der Genossenschaft bist oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 08:59:13
      Beitrag Nr. 4 ()
      Yup, Genossenschaftsanteil und Haftungskapital ist meistens unterschiedlich.

      Zum Beispiel kann man bei meiner Hausbank bis maximal 300€ Anteile zeichnen. Das Haftungskapital beträgt aber 1.000€. Bei einer Pleite müsste ich also 700€ nachschiessen.
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 11:06:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Anmerkung: Es gibt einen internen Genossenschafts-Rettungsfonds, der in Notfällen einschreitet.

      In der Regel wird dann die entsprechende Bank von der nächstgrößeren Nachbarbank aus dem Geossenschaftssektor übernommen.

      So lief das, als in meinem Heimatort die Raiba pleite ging. Die Genossenschaftler mussten erstmal nix zahlen.

      Kritisch wird es, wenn die Spitzeninstitue ins Trudeln kommen (DG Bank !!)

      MMI

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      Avatar
      schrieb am 09.09.03 11:25:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Egal, ob du ein Genosse(ner) bist oder nicht, deine Einlagen sind durch den Einlagensicherungsfonds, eine EU-Einrichtung und eine genosseninterne Sicherungseinrichtung gesichert. Falls du aber Anteile an der Bank besitzt, so kannst du durch die Satzung zu einem Nachschuss verpflichtet sein, da musst du dir deine Satzung durchlesen. Normalerweise ist dieser aber auch begrenzt, als kleiner Trost :D

      chapter_11
      Avatar
      schrieb am 09.09.03 13:50:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      Memyself

      Die DG Bank heißt seit langem DZ Bank und ist nicht das Spitzeninstitut (im Sinne von Muttergesellschaft) sondern eine Tochter der Genossenschaftsbanken.

      chapter 11

      Einlagensicherungsfonds entfällt wegen is nich, auf den Feuerwehrfonds der Genossenschaftsbanken kann man sich aber (bislang) verlassen.

      Ob jemals bereits Genossenschaftsanteile nicht zurückgezahlt wurden, weiß ich nicht. Glaube ich aber nicht.

      Der Vorteil der Genossenschaftsbanken ist auf jeden Fall, dass sich der "Einlagenschutz" auch auf IHS erstreckt und nicht nur auf Einlagen.
      Avatar
      schrieb am 10.09.03 11:58:43
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      korrekt. Wenn die DZ allerdings pleite geht, haben die Genossen dennoch ein Problem. Die DZ ist nach wie vor das Hauptrisiko des Genossenschaftlichen Sektors.

      MMI


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