checkAd

    Neuigkeiten zu Hartz IV - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.03 12:12:01 von
    neuester Beitrag 12.09.03 12:29:29 von
    Beiträge: 23
    ID: 774.673
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 388
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 12:12:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      11.09.2003



      "Arbeitslose werden zur Selbstunterwerfung gezwungen"
      Richter am Bundesverwaltungsgericht hält Clement-Pläne zur Arbeitsmarkt-Reform für verfassungswidrig
      Von NORBERT FREUND

      Saarbrücken. Monatelang haben die zuständigen Beamten im Bundeswirtschaftsministerium mit Hochdruck am Gesetzentwurf "Hartz IV" für eine Reform des Arbeitsmarkts gearbeitet, haben Überstunden noch und noch geschoben. Denn bis zum Jahresende will ihr ehrgeiziger Dienstherr, Minister Wolfgang Clement, die Reform durch Bundestag und Bundesrat gebracht haben.

      Gut möglich, dass Minister Clements fleißige Beamte jetzt noch einmal nachsitzen müssen. Denn ihr Entwurf weist nach Einschätzung des Richters am Bundesverwaltungsgericht, Professor Uwe Berlit, schwere verfassungsrechtliche Mängel auf. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Aufsatz Berlits hervor, der in der juristischen Fachzeitschrift "Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht" erscheinen soll. Seine besondere Brisanz gewinnt der Beitrag vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht künftig die höchstrichterliche Entscheidungsinstanz bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitslosen und der Arbeitsverwaltung sein soll.

      Berlit kritisiert in seinem Aufsatz, dass Arbeitslose nach dem Willen Clements gezwungen werden sollen, eine "Eingliederungsvereinbarung" mit der Arbeitsverwaltung abzuschließen. Dies greife "unverhältnismäßig" in die durch Artikel 2 Grundgesetz geschützte Vertragsfreiheit ein. Der Rückgriff auf die Vertragsform stelle einen "Formenmissbrauch des Gesetzgebers" dar, dem auch das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz entgegen stehe. Denn die Arbeitslosen würden damit einem "sanktionsbewehrten Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung" ausgesetzt.

      Darüber hinaus ist nach Auffassung des Richters am Bundesverwaltungsgericht die Rechtsschutzgarantie nach Artikel 19 Grundgesetz in Frage gestellt. Denn den Arbeitslosen könne für den Fall, dass sie sich später gegen den Inhalt der Eingliederungsvereinbarung zur Wehr setzen, immer "ihre Zustimmung zum Vertrag entgegengehalten werden". Nach Ansicht von Berlit ist dies um so gravierender, als nach Clements Gesetzentwurf "auch objektiv willkürliche, fachlich sinnwidrige oder solche Eingliederungsleistungsangebote, die vertretbare und Erfolg versprechende Eigenplanungen" der Arbeitslosen "konterkarieren", als "zumutbar" gelten würden. Die Betroffenen hätten daher "keinen wirksamen Schutz" vor "unqualifizierten, überforderten oder gar böswilligen Fallmanagern" der Arbeitsverwaltung.

      Nach Clements Entwurf müssen Arbeitslose, die momentan nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, auch sonstige "Arbeitsgelegenheiten" übernehmen, für die sie nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten - und zwar auch dann, wenn dies ihre Eingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht erhöht. Bei Ablehnung dieser Arbeiten sind verschärfte Sanktionen vorgesehen. Berlit wirft die Frage auf, ob solche Sanktionen nicht mit dem Verbot der Zwangsarbeit nach Artikel 12 Grundgesetz kollidieren könnten. Diese Frage stelle sich "zumindest" dann, "wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll".

      Keine "armutsfeste" Leistung

      Darüber hinaus wird die für das Arbeitslosengeld II und die reformierte Sozialhilfe geplante Leistungsbemessung nach Auffassung von Berlit zu einer "Vielzahl von Verletzungen" des Bedarfsdeckungsprinzips führen, das wegen des Sozialstaatsgebots zwingend zu beachten sei. Das Ziel einer "armutsfesten" Leistung werde verfehlt. Der Richter kritisiert vor allem die Pauschalierung bisheriger "einmaliger Leistungen" des Sozialhilferechts und deren Einbeziehung in die Regelsätze. Zum einen würden Leistungen pauschaliert, die "nicht sinnvoll pauschalierbar" seien. Zum anderen seien die Pauschalen so knapp bemessen, dass für einmalige Sonderbedarfe kein "Puffer" vorhanden sei. Auch fehlten Härtefallregelungen.

      Verfassungsrechtlich fragwürdig ist nach Einschätzung von Berlit nicht zuletzt, dass Clement keinerlei Kriterien für die Leistungshöhe benannt und es außerdem unterlassen habe, die Regelsätze "auf der Grundlage eines Statistikmodells und einer aktuellen, methodisch sauber aufbereiteten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" festzusetzen.

      Erhebliche Bedenken hat Berlit ferner gegen die im Gesetzentwurf enthaltene Verordnungsermächtigung, die es Clement erlauben würde, im Einvernehmen mit Bundesfinanzminister Hans Eichel zu bestimmen, "welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind". Diese Verordnungsermächtigung genüge nicht dem Bestimmtheitsgebot nach Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 12:29:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deutschlands Rechtsexperten haben ein Chaos geschaffen, aus dem es kein Entrinnen mehr gibt. @Gjauch sie haben über die Jahrzehnte Regelwerke erstellt deren Kommentierungen den 1000-fachen Umfang gegenüber den Gesetzeswerken mißt.

      Deutschland ist einetlich schon am Ende.:(
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 12:54:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      # Schinderluder

      eigentlich müssten wir sie alle aus dem Land jagen.

      Dahin, denen sie auch unser Geld verteilen, nur ohne dass sie finanzielle Ansprüche stellen könnten an unser Land.

      Nicht die SPD allein, nein, alle Parteien, die sich die großen Volksparteien nennen.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 15:31:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hartz ist ein Selbstdarsteller, der sich nach
      Abgabe seines Konzeptes verflüchtigt hat.

      Der Arsch hat mich definitiv den Job gekostet.

      Er hat seinen noch.

      Noch Fragen??

      :mad: :mad: :mad: :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 16:22:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Maßgebliche Mitschuld tragen natürlich unsere Dünnpfiff-Jura-Professoren die denken kein Gesetz dürfte nicht auch nur die verwinkeltsten Ausnahmen beinhalten. Findige Anwälte nutzen dies natürlich aus. So kommt jeder zu seinem persönlichen Recht.

      Es gibt z.B. einen Fall ein Arbeitgeber, der drohte einem Richter der ihm eigentlich den Führerschein abnehmen hätte müssen, alle seine Beschäftigten ab dem Tage des Führerscheinentzuges zu entlassen. Der Mann bezahlte eine angemessene Geldstrafe und der Fall war bei den Akten.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1970EUR -0,25 %
      Wirksames Medikament für Milliarden Patienten?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 18:45:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      #2, #5
      Kann es sein, dass du nicht verstehst, um was es in #1 geht?

      Oder warum faselst du so einen oberflächlichen, dümmlichen Käse daher, der mit #1 überhaupt nichts zu tun hat und dich übrigens auch sonst nicht sonderlich qualifiziert?
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 19:24:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kann es sein, daß Du unser System nicht durchschaust/begreifst?!:eek:

      Das eigentliche Thema hängt sich doch genau an meiner aufgezeigten Problematik auf, da undurchführbar und nicht verfassungsgemäß.:(
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 19:56:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      #7

      Wie? Was?
      Habe ich Dich komplett falsch verstanden?
      Ich halte auch diverse Komponenten von Hartz für nicht durchführbar, äußerst problematisch und schließe mich der Meinung des Verfassers des Artikels in #1 an, dass da einiges verfassungswidrig sei.
      Diese "Eingliederungsvereinbarung", die es meiner Meinung nach aber schon länger gibt (seit Job-Aqtiv), es sei denn sie wurde/wird jetzt umgestaltet und ausgebaut, ist mehr eine Staats-Erpressung als eine Vereinbarung. Das AA gibt vor was "vereinbart" wird und der Arbeitslose hats Maul zu halten und zu unterschreiben. Wenn er das nicht tut, hat Gerster schon wieder einen weniger in seiner Statistik.
      Das ist das Prinzip "Fordern und (rausbe)fördern".
      Das Lieblingsprinzip von Schröder und Clement.
      Wundert mich eigentlich, dass die Arbeitsämter nicht schon seit den Anfängen dieser "Vereinbarung" flächendeckend mit Prozessen überzogen wurden/werden.

      Widerspruch einlegen und bei abschlägigem Bescheid vor dem Sozialgericht klagen. Ein solches Verfahren dürfte sogar kostenfrei sein.
      Kann ja wohl kaum sein, dass sich da niemand wehrt?

      Oder werden solche Gerichtsverfahren unter der Decke gehalten, damit man die Masse leichter disziplinieren kann?
      Nicht dass da welche auf "dumme" Gedanken kommen und Verfassungswidrigkeit dieser Gesetze der breiten Bevölkerung bekannt machen?
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 20:28:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      jaja. Solche Richter wie in Nr. 1 sind es dann auch, die Sozialhilfe in Florida zusprechen, was rechtlich möglich, aber nicht rechtlich zwingend war. Aber fremdes Geld lässt sich ja leicht verteilen...:mad:

      Solche Richter wollen offenbar den Sozialismus durch die Hintertür einführen, den Reichen nehmen, den Armen geben - wie Robin Hood so edel sind sie:rolleyes:........Was die Verfassung in den Augen einiger doch alles vorschreibt, was aus dem " Sozialstaatsgebot" alles zwingend folgen soll.:confused: :mad: Einfach absurd.:mad:

      Ein dt. Sozialhilfeempfänger ist im Vergleich zu 90 % der Weltbevölkerung stinkreich. Und dieser Herr denkt über "Zwangsarbeit" nach, wenn die Leute zumutbare Arbeit annehmen sollen....
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 20:39:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      TeddyOnLine,

      die Wiedereingliederungsvereinbarungen gibt es schon seit
      Anfang des Jahres.

      Steht aber, im Moment jedenfalls, nichts aufregendes drin.

      Etwa so:

      Das Arbeitsamt verpflichtet sich, sich zu bemühen dem Arbeits-
      losen Stellen nachzuweisen und diesen über die Internetseiten
      des Arbeitsamtes anzubieten.

      Der Arbeitslose verpflichtet sich, eigene Bemühungen zu
      entwickeln.

      Also nichts, was nicht sowieso schon im Gesetz steht.

      Mithin kein Grund zur Klage.

      Siehe hierzu auch Thread: Es lebe Hartz! So kriegen wir die Arbeitslosigkeit in den Griff!!
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 20:46:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9

      Was heißt hier "solche Richter"?
      Was ist ein "solcher Richter"?
      Was sollen diese unterschwelligen Diffamierungen?
      Hat der was geklaut, das Recht gebrochen, uns belogen oder betrogen, oder vielleicht unsachgemäß argumentiert oder ist er ein Laie und Stümper? Oder was?
      Oder ist das die Art, andere auf dumpfe Art versuchen niederzumachen und ins Abseits zu stellen? Was soll das?
      Hast du dem was vorzuwerfen? Dann raus damit!
      Veröffentliche doch selbst einen Fachaufsatz und deine Expertenmeinung in einer Fachzeitschrift und stelle Deine Argumentation und Folgerungen zur Diskussion!

      Mit Hauptaussagen wie "Sozialhilfe in Florida", "Sozialismus durch die Hintertür", "Sozialhilfeempfänger sind ... stinkreich" usw. - und sonst hast Du nichts, garnichts zu bieten - wirst Du aber wohl keine große Anerkennung finden. Eher höhnisches Gelächter. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 20:59:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      Richter, die so etwas schreiben, leben weitab jeder dt. Realität:

      Darüber hinaus wird die für das Arbeitslosengeld II und die reformierte Sozialhilfe geplante Leistungsbemessung nach Auffassung von Berlit zu einer "Vielzahl von Verletzungen" des Bedarfsdeckungsprinzips führen, das wegen des Sozialstaatsgebots zwingend zu beachten sei. Das Ziel einer "armutsfesten" Leistung werde verfehlt. Der Richter kritisiert vor allem die Pauschalierung bisheriger "einmaliger Leistungen" des Sozialhilferechts und deren Einbeziehung in die Regelsätze. Zum einen würden Leistungen pauschaliert, die "nicht sinnvoll pauschalierbar" seien. Zum anderen seien die Pauschalen so knapp bemessen, dass für einmalige Sonderbedarfe kein "Puffer" vorhanden sei. Auch fehlten Härtefallregelungen.


      Zur "armutsfesten Leistung" gehört ja nach Auffassung einger Verwaltungsgerichte offenbar schon Viagra, zur "armutsfesten Leistung" gehört nach einigen Auffassungen inzwischen auch ein Auto, natürlich sowieso ein Fernsehgerät, natürlich sowieso eine Waschmaschine, in Berlin natürlich sowieso ein Digitalreceiver, natürlich sowieso bei jedem Umzug neue Möbel.

      Ja, in Deutschland darf es niemandem schlecht gehen, das schreibt - angeblich - das Sozialstaatsgebot vor. Selbst wenn er stinkend faul ist und jede Arbeit bewußt verweigert, Anspruch auf einen Fernseher, ein Waschmaschine und vieles mehr hat er natürlich....nach Auffassung "solcher Richter".
      Mir muss es somit im Studium extrem schlecht gegangen sein, ohne Auto, anfangs ohne TV, in gebrauchten Möbeln. Wie konnte ich so nur leben, in derart unwürdigen Verhältnissen. Und wieso ist mir gar nicht aufgefallen, was für ein armseliges Leben das war, das man keinem Hund zumuten kann.


      Aber dieser feine Herr klärt uns ja jetzt auf. Ich nenne das allerdings weiterhin absurd und eine Vergewaltigung dessen, was ursprünglich mal mit der sozialen Marktwirtschaft gemeint war.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 21:17:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      #10

      Naja, was genau drin steht, weiß ich nicht 100%-ig. Das mag auch von Fall zu Fall (Bundesland zu Bundesland, AA zu AA) etwas unterschiedlich sein.

      Ich argumentiere mal so:
      Warum will das Arbeitsamt, dass ein Arbeitsloser das unterschreibt? Weil hinterher alles so ist wie vorher? Nur der Papierberg um ein Blatt höher? Wohl kaum!
      Dem Arbeitslosen werden Rechte eingeschränkt und Pflichten aufgebürdet. Und damit man ihn dann auch gleich am Wickel hat, lässt man ihn unterschreiben.
      Warum werden Geldleistungen vom Arbeitsamt eingeschränkt/eingestellt, wenn diese Vereinbarung nicht unterschrieben wird? Wenn da doch bloß das drin steht, was sowieso im Gesetz steht?
      Falls jemand das nicht unterschreibt, sucht der dann vielleicht nicht ernsthaft nach Arbeit? Wenn die demnächst verlangen, ein Arbeitsloser soll im Amt den Tanzbär machen - und er weigert sich? Dann ist sein Bemühen "alles zu tun, um Arbeit zu finden" etwa nicht genug unter Beweis gestellt?
      Muß vielleicht jeder Bürger gesondert unterschreiben, dass jeder "das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit" und das Recht hat, "seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten" usw. im Gegenzug seinen staatsbürgerlichen Pflichten nachzukommen hat?
      Warum braucht das AA weitere Absprachen und Verträge, wenn eh alles schon im Gesetz steht.?
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 21:31:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      TeddyOnLine,

      nu glaub mir mal, im Moment sehen die Wiedereingliederungsvereinbarungen
      so aus wie unter #10 dargestellt. Hab selber eine.

      Ich kann mir also nur vorstellen, daß die künftig ganz anders
      aussehen werden. Sonst wäre der Kommentar dieses Richters
      nicht zu verstehen. Würde mich aber brennend interessieren
      was da in der Mache ist.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 21:38:42
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12

      Also, wenn du schon dauernd auf diesen populistischen Sozialfällen (Viagra, Florida) herumreitest. Soviel kann ich die sagen: ich habe mich darüber noch um einiges mehr aufgeregt, als Rudi Völler am Samstag über berechtigte Kritik. Ich wußte bis dato nicht, daß "Deutschland Allergie" ein anerkanntes Krankheitsbild ist und zu weitreichenden Staatsleistungen berechtigt. Und dieser Viagra-Typ sollte sich halt eine andere Beschäftigung suchen als Pimpern, wenn er das nicht kann. Was geht das die Allgemeinheit an? Nichts!
      Ebenso: wenn jemand partout nicht arbeiten will. Soll er halt nicht arbeiten. Was geht das die Allgemeinheit an? Nichts!
      Aber für jemanden gar keine vernünftige, normal bezahlte Arbeit zu haben und ihn dafür als Sozialschmarotzer zu beschimpfen und auszugrenzen geht selbstverständlich auch nicht.
      Natürlich muß ein Sozialhilfeempfänger nicht auf Antrag seinen Haushalt tiptop eingerichtet bekommen (falls das überhaupt so jemals bei jemand gemacht wurde).
      Aber das ist doch nicht die tagtägliche Realität.
      Ich kann doch nicht rumposaunen alle Lotto-Spieler seien Millionäre, bloß weil letzte Woche zwei Spieler 6 Richtige hatten. Sowas ist doch unredlich und reiner Blödsinn.
      Was den zitierten Artikel in #1 betrifft: ich bin gespannt, was daraus wird und wie andere die dort angesprochenen Probleme beurteilen. Ich sehe da einige sehr gute und wohl begründete Argumente.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 21:48:18
      Beitrag Nr. 16 ()
      #14

      Ich bin von Haus aus ein misstrauischer Mensch.
      Aber:
      Ich glaub Dir mal (soweit es mir mein natives Misstrauen erlaubt).
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 22:14:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      ..es geht aber nun mal um diese populistischen Beispiele. Wenn dieser Mann die Verschärfung der Zumutbarkeitskriterien mit "Zwangsarbeit" vergleicht. Und wenn er einen "Armutsbegriff" verwendet, der die o.g. Urteile erst möglich gemacht hat. Genau das habe ich beanstandet, nicht mehr und nicht weniger.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 22:46:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17

      Zur "Zwangsarbeit":
      Ich lese "Berlit wirft die Frage auf, ob solche Sanktionen nicht mit dem Verbot der Zwangsarbeit nach Artikel 12 Grundgesetz kollidieren könnten."
      Er vergleicht doch nicht. Er stellt eine berechtigte Frage. Die Antwort ist noch nicht abschließend geklärt bzw. noch gar nicht klärbar. Für mich ein lauteres Vorgehen. Er wird schon seine Gründe gehabt haben, zu dieser Wortwahl zu greifen. Anscheinend hat er ganz massive Bedenken.
      "Armutsfeste" Leistung:
      Da stehen doch jede Menge Begründungen, warum er das so sieht. Ich möchte das Ganze ja nicht wiederholen. Hier aber doch Beispiele: "Pauschalierung", "Puffer", "Härtefallregelungen", "Kriterien für die Leistungshöhe", "Regelsätze" (willkürlich festgelegt; meine Interpretation) und "Verordnungsermächtigung". Was soll daran verkehrt sein, all diese Fragen aufzuwerfen und in die Diskussion einzubringen?
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 23:00:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 23:10:53
      Beitrag Nr. 20 ()
      Teddy,

      gib dir keine Mühe. Das will xylophon nicht lesen. Dessen
      Beiträge sind doch die reinste Polemik.

      Der Thread behandelt eigentlich juristische Probleme bei der
      Neuregelung der Arbeitslosenhilfe.

      Darauf geht er mit keinem Wort ein sondern ist ruck-zuck
      bei der Sozialhilfe. Und zitiert natürlich die Auswüchse,
      die jüngst durch die Presse gingen. Was hat das Eine mit dem
      Anderen zu tuen?

      Er hat scheinbar noch nicht kapiert, daß das nicht daßselbe ist.

      Sozialhilfe bekommen Leute, die nicht arbeitsfähig sind,
      kein verwertbares Vermögen besitzen und keine unterhalts-
      verpflichteten Angehörigen haben. Was alle Überlegungen, ob
      Sozialhilfeempfänger für ihre Sozialhilfe arbeiten sollen
      ad absurdum führt.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 23:55:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Alle schreiben zum Inhalt...
      Wer gibt einem Richter das Recht, sich nicht rechtsprechend in die Politik einzumischen?
      Ich habe mal was von Gewaltenteilung gelernt.
      Richter haben "Recht zu sprechen". Weiter nichts...
      Richter haben den Mund zu halten, solange eine Kausa nicht ansteht.
      Wer sich hier in die Politik einmisch, de sollte doch überlegen, inwieweit er in weiteren Verfahren als befangen gilt.
      Unabhängig ob man ihm zustimmt oder nicht.
      Das machen die Richter halt so, bzw. haben die halt so zu machen.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 01:00:21
      Beitrag Nr. 22 ()
      elk56,

      Richter haben also den Mund zu halten, wenn geplante Gesetze
      gegen bestehende Grundrechte verstoßen? Interessant.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 12:29:29
      Beitrag Nr. 23 ()
      20: Du täuschst Dich. Die "armutsfeste" Leistung ist ein typischer Begriff aus dem Sozialhilferecht. Und dass sie jetzt in Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld II angesprochen wird, das hängt damit zusammen, dass dieses eben mit der Sozialhilfe auf einheitliche Standards zusammengeführt werden soll.

      18: natürlich vermeidet der Autor, die Pflicht zur Arbeitsaufnahme direkt als "Zwangsarbeit" zu bezeichnen. Aus dem Artikel lese ich aber ein Verständnis des Sozialstaates, das keineswegs "zwingend" aus dem Grundgesetzt folgt. Das nämlich die Verantwortung des Einzelnen völlig vernachlässigt und ihm letztlich ein Wahlrecht einräumt, ob er arbeiten will oder lieber von Sozialleistungen leben...das hat aber mit Sozialstaat nix zu tun. Und mit "Zwangsarbeit" hat es ebensowenig zu tun, wenn jemand Sanktionen befürchten muss, der nicht arbeiten will.
      Das gleiche gilt für die anderen aufgeworfenen Fragen: wenn er bei Pauschalierung "Härtefallregelungen" usw. vermisst, dann spricht auch daraus ein Verständnis des Sozialstaates, das ich nicht akzeptieren kann.
      Wenn Sozialleistungsempfänger "Pauschalbeträge" erhalten, dann heißt das ganz einfach: sie kriegen etwas mehr Geld als bisher und sind selbst dafür verantwortlich, es so einzuteilen, dass sie sich auch die Dinge kaufen können, die es bisher als Sachleistungen gab. Sie müssen sich - wie jeder andere auch - Gedanken machen. Wenn sie alles zur Monatsmitte versoffen haben, dann kommt in der 2. Hälfte keiner mehr, der ihnen weiteres Geld gibt. Auch nicht, wenn sie behaupten, sie bräuchten ein neues Paar Schuhe.
      Das nennt man Selbstverantwortung. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

      Vor allem sind diese Pauschalen aber auch ehrlicher. Weil sie jeder kriegt, und nicht der clevere 3 x und der bescheidene nie. Und man kann besser vergleichen:
      Diese Woche stand in der Zeitung, dass rund 30 % der Arbeitnehmer nach eigenen Angaben nur noch 100 Euro monatlich zur freien Verfügung haben, wenn sie die festen Kosten (Miete, Strom, Telefon, Versicherungen, Lebensmittel usw..) abziehen. Der Vergleich dürfte sich lohnen, wie hoch die Pauschalen dann sind.
      Wer redet dann noch von "armutsfesten Leistungen"...


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Neuigkeiten zu Hartz IV