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    Autounfall - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.10.03 19:20:10 von
    neuester Beitrag 05.11.03 21:30:15 von
    Beiträge: 51
    ID: 789.429
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      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:20:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute!

      Am letzten Wochende fuhr mir ein anderes Auto in die Seite. Die Stoßstange ist beschädigt, ein paar Lackkratzer hat das Auto und ein 2 Dellen.

      Ich bin dann am Montag in die Werkstätte gefahren. Der Kostenvoranschlag beläuft sich inkl. MwSt und inkl. Leihwagen auf 2100 €.

      Die andere Versicherung will jetzt einen Sachverständiger schicken.

      Ich will auf alle Fälle den geringfügigen Schaden nicht richten lassen und nach Kostenvoranschlag abrechnen.

      Was muß/soll ich beachten?

      Was hat die Versicherung alles zu ersetzen?

      Muß Sie den Leihwagen oder Nutzungsausfall zahlen, wenn ich das Auto gar nicht richten lasse?

      Muß Sie die MwSt zahlen, wenn ich das Auto gar nicht richten lasse?

      Kann ich bei einem so kleinen Schaden Wertminderung geltend machen?

      Welche zusätzlichen Kosten kann ich der Versicherung aufbrummen?

      Wo kann ich Ratgeber oder entsprechende Urteile nachlesen?

      Ich bitte um viele Rückantworten.

      Viele Grüße

      Star13
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:28:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo
      hast Du eine Verkehrs-Rechtschutz Versicherung ??
      wenn ja die Bezahlt alles nimm Dir einen Anwalt und DU
      hast Ruhe und kannst dann öfter hier bei uns sein und tratschen;)

      sonst ziehen die dich noch über den Leisten / ist es polizeilich aufgenommen ?? ist sicher das der andere Schuld hat ??
      sonst warst Du es doch !!
      mfg jojo
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:28:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Welche zusätzlichen Kosten kann ich der Versicherung aufbrummen?
      Sei doch froh, das es nur ein "kleiner" Unfall war, ganz ohne Personenschaden!!!:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:28:27
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das mach mal alleine. Aber vergiß nicht, Dir vorher ein paar Papiere der betroffenen Versicherung ins Depot zu legen.
      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:28:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      also ich bin der meinung, eine versicherung soll nur dann den schaden begleichen, wenn er auch wirkich behoben wird. die geldeinstreichpolitik ist zum kotzen. alle meckern, dass alles immer teurer wird.

      du bist auch nicht besser als unsere sozialschmarotzer....

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      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:30:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      wenn Du nicht schuld bist, dann geh halt ganz einfach zu einem Anwalt:mad:
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:30:22
      Beitrag Nr. 7 ()
      Was hat die Versicherung alles zu ersetzen?

      Muß Sie den Leihwagen oder Nutzungsausfall zahlen, wenn ich das Auto gar nicht richten lasse?

      Nein, nur wenn Du den Schaden nachweislich behoben hast. Ein Lichtbild des behobenen Schadens mit Abbildung einer tagesaktuellen Zeitung (wie bei Kidnapping) genügt und die Versicherung zahlt den Nutzungsausfall.

      Muß Sie die MwSt zahlen, wenn ich das Auto gar nicht richten lasse?

      Ja, selbstverständlich.

      Kann ich bei einem so kleinen Schaden Wertminderung geltend machen?

      Nein

      Welche zusätzlichen Kosten kann ich der Versicherung aufbrummen?

      50 EUR Auslagenersatz, bekommen wirst Du 20 - 30 EUR

      Wo kann ich Ratgeber oder entsprechende Urteile nachlesen?

      bei google.de z.B.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:34:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      PS: Einen Anwalt würde ich nun wirklich nicht nehmen, da der Unfallgegner diese Kosten auch zahlen muß, wenn er den Schaden bei seiner Versicherung so begleicht.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:37:11
      Beitrag Nr. 9 ()
      1. ja nach Kostenvoranschlage geht abzurechen
      2. telefonkosten beantragen 25 € Pauschal die bekommst du auf alle fälle.
      3.Die Versicherung muss dir deinen Entstanden Schaden bezahlen, Auto reperatur wenn du Verletzungen hast Schmerz.geld. (Ärtzlich nachweiss)
      4. Das geld für den Leihwagen wir nur ausgezahlt wenn das Auto repariert wurde. (so kenn ich es)
      5. Die Mwst. zahlen sie seid neusten nicht mehr wenn du nach Gutachen abrechen willst.(Ansonsten glaube schon)
      (nochmal nachfragen bin mir bei der Mwst, nich sicher !!!)
      6.Wegen Wertminderung weiss ich auch nicht genau ob man die Geltend machen kann. Glaube aber eher nicht.
      7.Wenn du der Geschädigte bist und der andere 100% Schuld bekommen hat, kommen auf dich keine Kosten der Versicherung zu. Wird ja nur die Versicherung der Geschädigten zur Zahlung Verpflichtet.
      8.Viele Antworten und Fragen werden auch beim ADAC Beantwortet.
      Zusatz: Das beste ist eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung kostet ca 86 euro im Jahr und wenn Streitfälle sind Übernimmt der ADAC alle Kosten: ALLE !!!

      Schlage mich selber grade vor Gericht rum :D

      Mfg ich hoffe ich konnte helfen
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:39:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      :eek: :eek: wieder mal ein gesundes halbwissen, dass hier zum teil gepostet wird: mein rat, geh zum anwalt, wenn der andere zu 100 % schuld ist, zahlt die versicherung den anwalt ansonsten gilt:

      kein ersatz der mwst, wenn nicht durch reprechnung nachgewiesen
      kein nutzungsausfall oder mietwagen wenn keine rap erfolgt
      allgemeine unkostenpauschale 20 -25 euro
      wertminderung ? kommt auf das alter des kfz und die höhe des schadens an
      ab 5 jahren oder zu hoher kmleistung keine wertminderung, in der regel

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:41:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      stfan,

      genau, jemand der nicht in die Fachwerkstatt will soll doch mit seiner verbeulten Karre weiter durch die Gegen fahren :laugh: :laugh: :laugh: Natürlich ohne Anspruch auf Schadensersatz :D :D :D Ist Dir schonmal der Gedanke gekommen das manche Leute auch Ihre Auto´s selbst reparieren??? :eek:

      Anwalt würd ich auch erstmal keinen nehmen, wenn die Versicherung bezahlt.

      Leihwagen gibt´s nicht, ausser es wäre ein Totalschaden was es aber ja wohl nich ist. (Naja, kommt drauf an wie alt die Karre ist und um was ein Fahrzeug es sich handelt)

      Auslagen geltend machen, Telefongebühren und so halt :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:53:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ invest2002

      immer schön Kosten verursachen wenn es einen selber nichts kostet, stimmts! ;)

      Was die Mehrwertsteuer betrifft, hat es da wohl eine Gesetzesänderung gegeben ...

      http://www.strafzettel.de/index.html?/content/306.htm
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:57:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      #11

      den anschein macht es ja nun wirklich nicht. er hat ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er den schaden nicht beheben lassen will und will stattdessen wissen, wo er noch einen cent mehr rausquetschen kann.
      für mich sieht das leider nach der üblichen und leider mittlerweile gesellschaftsfähigen selbstbereicherung aus. da er sogar nach mögliche kostenersatz für einen mietwagen fragt, obwohl es ja nach seiner darstellung nur ein geringer schaden ist, mit dem das auto noch problemlos fahren kann, ist es doch offensichtlich, dass er nur vor hat, soviel kapital wie möglich daraus zu schlagen. wenn er es selber macht, braucht er keinen mietwagen. oder repariert und fährt er gleichzeitig ? hier ist ja offensichtlich kein fahruntauglicher schaden vorhanden.

      und morgen beschwert er sich warscheinlich, warum die versicherungen schon wieder teurer werden... oder fragt sich, wieso andere leistungen erhalten obwohl sie zu hause rum sitzen...

      hallo ! aufwachen !

      jeder soll seinen schaden ersetzt bekommen. aber ich akzeptiere es nicht, das geld einzustreichen und den schaden bestehen zu lassen. dieser leistungsbezug ohne gegenleistung, wird auf der einen seite hoffähig gemacht und auf der anderen seite werden die "anderen" die so etwas machen an den pranger gestellt....
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:03:47
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hey,
      schön darauf achten, daß die gegnerische Versicherung kein eigenes Gutachten erstellt! Ob TÜV oder DEKRA, die Jungs sind
      gekauft!! :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:04:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      stfan,

      Wenn denn nun jemand Schaden an seinem Auto hat wird er Ihn ersetzt bekommen (müssen), völlig egal ob der repariert wird oder nicht. Was spielt das für eine Rolle? Wenn das Fzg. irgendwann zum Verkauf kommt wird er durch den Schaden einen deutlichen Preisabschlag machen müssen.

      Aus welchem Grund sollte er auf den Anspruch denn er hat verzichten? Warum sollte er das Geld für einen Leihwagen nicht nehmen (wenn er es denn bekommen würde, was ja in dem Fall ausgeschlossen ist)?

      Oder gehörst Du zu den Leuten die genug Geld haben und deshalb hier und da gerne mal auf Ihren (finanziellen-)Anspruch auf Geld verzichten`?? ;)

      Gruss b2 :)
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:14:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      #15

      sorry, da haben wir offensichtlich grundverschiedene einstellungen darüber, was ehrlichkeit, moral, selbstachtung und gewissen anbelangt. du hast diese werte mittlerweile mit den buchstaben von urteilen und dergleichen ersetzt.

      ich kann morgens immer noch problemlos in den spiegel schauen. du kannst es warscheinlich nur noch deshalb, weil du auf dein gewissen nicht mehr hörst oder dir gar nicht mehr beusst bist, so etwas zu haben.

      vielleicht mag ich zu einer aussterbenden rasse gehören, aber ihr messt mit zweierlei maß....
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:20:36
      Beitrag Nr. 17 ()
      #13
      leider ein falscher denkansatz! egal ob repariert wird oder nicht, der schaden ist entstanden und muß ausgeglichen werden.
      wird der wagen unrepariert weitergefahren, hat sich lebensdauer und nutzwert verschlechtert, wird er verkauft, muß
      ein geringerer erlös in kauf genommen werden. :)
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:40:41
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17

      ja, genau. steht der verkauf zeitnah an, wird er den wagen wohl eher reparieren lassen(es sei denn es ist eh ein schrottauto).
      verkauft er ihn wesentlich später, wird ihm ggf. ein zweiter unfall an der selben stelle nochmal vergoldet (oder gibt er dann an, dass der schaden schon bestand und beglichen wurde?).
      verkauft er ihn gar nicht und schmeisst ihn irgendwann auf den schrott, tja... was dann ? zahlt er dann alles wieder zurück ?

      erzähl mir nicht, dass er ja anspruch hat.... das mag nach den buchstaben von gesetzen sein, aber es ist irssinnig... unsere sozialhilfeempfänger und arbeitslose haben auch anspruch auf geldleistungen. da laufen komischerweise alle sturm... warum ? weil viele das missbrauchen.....und wie bereits erwähnt, hat er meiner meinung durch seine darstellung nicht nur das hähere ziel, nur den tatsächlichen schaden ersetzt zu bekommen....
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:41:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      16, was soll ich dazu noch sagen. Klar, wenn mir einer mein Auto kaputt fährt werd´ ich in Zukunft meiner Versicherung sagen das ich Ehrlich bin und in den Spiegel schauen will und deshalb kein Geld möchte. :D :D Naja :rolleyes:

      17, genau.

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:49:54
      Beitrag Nr. 20 ()
      #19

      :mad:

      diese aussage zeigt es zumindest deutlich, dass du es immer noch nicht verstanden hast....
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 20:59:40
      Beitrag Nr. 21 ()
      Richtig erkannt.

      Ich verstehe es wirklich nicht wieso ich nicht meinen finanziellen Anspruch geltend machen darf wenn mir jemand mein Eigentum beschädigt. ;) Und dabei ist es wie gesagt zeimlich egal ob der Schaden repariert wird oder eben als Ausgleich herhalten muss das man mit nem verbeulten Auto rumfährt. ;)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 21:14:37
      Beitrag Nr. 22 ()
      @stfan,

      laß Dir deine Einstellung nicht vermiesen. Ist schon OK. Bomber sieht das als Teil einer Anspruchsgesellschaft.

      Cool ist das in Italien oder Frankreich. Ich möchte Bomber mal sehen, wie er sich dort mit jemandem einigen will, der ihn - shit happens - halt mal ein bisschen gerammt hat. :laugh:

      Gnutz
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 21:38:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      Leihwagen gibt´s nur wenn du reparieren läßt.

      MwSt. gibt´s nur ausgezahlt wenn du tatsächlich reparieren läßt. Sonst kriegst du nur den Nettobetrag (richtig so!).

      Wertminderung gibt´s wenn bei der Reparatur das Teil ausgebssert wird. Nicht wenn´s ersetzt wird. Hatte selbst eine kleine Beule in Kotflügel, die von der Gegenerischen Versicherung repapriert wurde. Habe Wertminderung erhalten (Versicherung der Gegenseite war die HUK).

      Gruß, Jocki
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 22:58:19
      Beitrag Nr. 24 ()
      stimme irgendwie stfan zu :D

      mein kumpel hat letztens eine tasse aus meinem service fallen lassen und meinte nun, er würde sie nur bezahlen wenn ich mir wieder ne neue kaufe :cry:

      sollte ich mit einer weniger leben können würde er sich sehr freuen :laugh:

      http://www.anwaltbuero.de/html/Verkehrsunfall.htm

      sehe ich ähnlich

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 23:11:24
      Beitrag Nr. 25 ()
      stfan hat vollkommen recht.

      natürlich soll der schaden ersetzt werden.

      aber was fragt er nach mietwagenkosten , wenn er weder einen nimmt noch braucht?

      für was will er nutzungsausfall wenn die nutzung nicht ausfällt?

      wofür verlangt er mehrwertsteuer wenn keine anfällt?

      will er noch die kosten für den friseur, sein haare könnten ja zerzaust sein?

      und wie stehts eigentlich mit ner rente??

      knallsack!!
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 23:25:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      Und Schmerzensgeld:cry: fürs Schütteltrauma vom Glatze:eek: Mütze:laugh: Spiel:laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 23:29:10
      Beitrag Nr. 27 ()
      @stfan

      bomber2 hat recht!! schaden ist schaden und muß ersetzt werden!! seh ich ganz realistisch!!!

      wenn sich jemand ein ausgemustertes firmenfahrzeug für nach weislich 250,- euro kauft und kassiert 4 wochen später bei einem unfall 2500 euro da setzts bei mir aus!!!

      gruss
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 00:04:52
      Beitrag Nr. 28 ()
      Vor ca. einem Jahr habe ich mit meinem Jeep mal einen uralten Golf beim ausparken mit der Hängerkupplung minimal angedetscht.

      Sicherheitshalber mal die Bullen informiert, man will ja keinen Ärger und der Halter war nicht auffindbar.

      Meine Personalien wurden von den Cops aufgenommen, die sich schon wunderten, dass man bei so einer Bagatelle (Nummernschild beim Golf war leicht angebeult) überhaupt so ein Aufhebens macht.

      3 Tage später bekomme ich einen Anruf von der Werkstatt des Halters des VW.

      Der Halter war ein Mustafa-, der Werkstattmeister ein Ali- Irgendwas.....

      Werkstatt faxt mir einen Kostenvoranschlag über knapp 2000.-Euro.:eek:
      Soviel war die gesamte Krücke nicht wert!

      Habe die Sache kommentarlos meinem Lawyer übergeben und meiner Versicherung einen Bericht geschickt, dass der Golffahrer hier wohl eine Lampe bauen will.....

      nix mehr von dem Mustafa und dem Ali gehoert.
      meine Versicherung auch nicht:D

      Versuchen tun das manche Jungs immer wieder, aber die Versicherungen sind mittlerweile (mit Recht) bockig und lassen sich nicht so einfach über den Tisch lupfen....

      Eine entsprechende Rechtsch.-Versicherung sollte man allerding haben.

      Der Ali-Mann war ein echter Depp, hätte er mal die Kirche im Dorf gelassen und 100.-Euros verlangt, die hätte ich ihm selber vorbeigebracht........

      Wäre ich nicht so eine Frohnatur, hätte ich besonders dem Mustafa für seinen offensichtlich getürkten (:D)Kostenvoranschlag noch ordentlich einen reinwürgen koennen.....
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 02:59:12
      Beitrag Nr. 29 ()
      @cashlover

      sowas kenn ich auch!!! ist meiner frau passiert!!! schrottreifen golf(noch zwei monate tuev) mit der hängerkupplung leicht gedellt.
      2500 schaden plus 460 gutachten konnte in dem fall nix dagegen machen!!!:eek: :(

      gruss
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 10:32:15
      Beitrag Nr. 30 ()
      29
      In meinem Fall war es von Vorteil, dass ich einen Beifahrer dabei hatte und auch die Cops gerufen hatte, denn die wollten mir einen VORSCHADEN (an der Frontschürze) mit aufbrummen, der aber nie und nimmer von meiner Hängerkupplung stammen konnte und den wir auch gesehen haben.

      Wenn man sich gegen solche Abzocker wehren will, muss man am besten mal die Polizei hinzuziehen (auch wenn die einen Schaden nicht beziffern können und dürfen) und vor allem der Versicherung einen HINWEIS geben, dass ein Abzocker am Werk ist.
      Die Versicherung weiss dann i.d.R, was zu tun ist.

      Ich meine, mann soll schon für einen angerichteten Schaden geradestehen, aber abzocken lasse ich mich nun sehr ungern.

      Im Grunde sollten solche Betrügereien/Betrugsversuche mal härter belangt werden, dann würde sich das Problem von allein erledigen.
      Viele dieser Kammeraden, die einen Schaden künstlich aufpumpen, haben kein Unrechtsbewusstsein, im Gegenteil, die halten sich noch für besonders smart und clever.

      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 17:28:52
      Beitrag Nr. 31 ()
      #1
      Selbstverständlich muß von der Versicherung der Gesamtbetrag aus dem Gutachten erstattet werden.
      Reparaturkosten, Mietwagen für die Dauer der Reparatur, Wertminderung - und alles natürlich einschließlich
      der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
      Dazu braucht man keinen Rechtsanwalt...
      Nachzulesen unter anderem in der heutigen FAZ (Seite 12, "Mietwagen nur für die Dauer der Reparatur",
      Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 361/02))
      Ich verstehe das Rechtsempfinden einiger Hobby-Juristen hier nicht :confused: :confused: :confused:

      Gruß
      werlet :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 22:40:27
      Beitrag Nr. 32 ()
      hu hu werlet

      was sollen uns wohl diese sätze in posting 1 sagen ??

      Ich will auf alle Fälle den geringfügigen Schaden nicht richten lassen

      Muß Sie die MwSt zahlen, wenn ich das Auto gar nicht richten lasse

      Muß Sie den Leihwagen oder Nutzungsausfall zahlen, wenn ich das Auto gar nicht richten lasse

      möglicherweise,daß er den schaden nicht richten lassen will???

      also gibts keine mwst und keine mietwagenkosten.
      weil beides nämlich nicht anfällt.

      das einzige,was hier "selbstverständlich" ist,ist daß du keine ahnung hast.
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 17:25:39
      Beitrag Nr. 33 ()
      @ TanteElse,

      an Start13`s Auto wurde ein Schaden verursacht, die Höhe des Schadens wurde gemäß Gutachten festgestellt (darin enthalten sind normalerweise neben den Reparaturkosten die geschätzte Dauer der Reparatur und damit die verbundene Ausfallentschädigung, ebenso die Wertminderung des Fahrzeugs durch die Reparatur - und alles inkl. der Mehrwertsteuer.
      Der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung hat diese Kosten zu tragen - unabhängig davon, ob Start13 reparieren läßt, selbst repariert oder mit dem beschädigten Auto herumfährt.
      Hier gilt ausschließlich das Verursacher-Prinzip.
      Lies Dir den zitierten Artikel in der FAZ durch !! Denn: "Wer lesen kann ist klar im Vorteil"
      Ansonsten solltest Du die Poster, die hier versuchen einen konstruktiven Beitrag zu leisten, nicht so anpöbeln - dieses Verhalten zeugen eher von Deiner Ignoranz ;)

      Gruß
      werlet :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 18:22:55
      Beitrag Nr. 34 ()
      Wie ich meinen letzten nichtverschuldeten Unfall abgewickelt habe und wie es alle tun sollten, damit die Versicherungsbeiträge nicht noch weiter steigen:

      1. Beim KVA der Werkstatt gesagt, der Fahrer wäre geflüchtet und ich müsste selber zahlen. Dann ist es nämlich genau halb so teuer wie bei "Versicherung zahlt schon!"

      2. Keine Mietwagenkosten geltend gemacht, da mir die Werkstatt immer kostenlos einen Ersatzwagen stellt

      3. Rechnung von der Versicherung ohne MwSt.gefordert, da wir vorsteuerabzugsberechtigt sind.

      Da kostet dann das fachmännische Ausbeulen und Lackieren eines Benz-Kotflügels 800,- € statt 3.00,- €.

      Ich hasse Versicherungsschnorrer, ist alles schon teuer genug! :mad::mad::mad:

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 18:30:03
      Beitrag Nr. 35 ()
      Soll natürlich 3.000,- € heißen. Und wer hier für so einen Bagatellschaden zum Gang zum Anwalt rät, ist entweder Anwalt oder gehört mal ordentlich geschüttelt. :mad:

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 18:40:27
      Beitrag Nr. 36 ()
      Mucker,

      das mit dem Anwalt seh´ ich ähnlich, es ist bei ner eindeutigen Sachlage unnütz nen RA einzuschalten und Kosten zu produzieren; wenn´s die Vers. ja sowieso bezahlt (den Schaden)

      Das mit dem Mietwagen ist natürlich so ne Sache, kommt auf die Werkstatt an. Warum sollte die kostenlos einen stellen?? Nur weil sie Deine Karre reparieren darf und Du noch ordentlich Rabatt forderst weil "Fahrer geflüchtet ist und Du selbst bezahlen musst"? :laugh: :laugh:

      Also die Versicherungen sind auch nich so dämlich wie hier von manchen dargestellt wird. Der Schaden bzw. Wertminderung teilweise enorm. Die Vers. rechnet nach Gutachten ab, da spielt es keine Rolle was der Wagen auf dem Markt für einen Preis erzielt hätte, ausschlaggebend sind Schwacke und der Gutachter. Und das kann auch mal unter dem Preis für das Auto liegen.

      Es gibt wie immer 2 Seiten :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 18:48:43
      Beitrag Nr. 37 ()
      Das mit dem Mietwagen ist natürlich so ne Sache, kommt auf die Werkstatt an. Warum sollte die kostenlos einen stellen?? Nur weil sie Deine Karre reparieren darf und Du noch ordentlich Rabatt forderst weil " Fahrer geflüchtet ist und Du selbst bezahlen musst" ?

      800,- € ist der normale Satz. Da ist auch ein Ersatzwagen für Stammkunden noch drin. Sobald ein KfZ-Meister "Versicherung" hört, erhöht sich der Preis auf ein vielfaches...

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 19:25:30
      Beitrag Nr. 38 ()
      Naja Mucker,

      wenn zu Deinem Fachhändler gehst wo Du Deinen "Benz" gekauft hast mag das sein.

      Nicht jeder hat einen Neuwagen, nicht jeder is irgendwo Stammkunde.

      Und wenn Du mit nem paar Jahren alten Benz oder was weiss ich was zum nächsten Händler gehst wird der Dir nicht unbedingt kostenlos ein Auto stellen. Wie gesagt, warum sollte er :D

      Finde es ja schön wenn es doch noch soviele gibt die Geld ablehnen, frag mich allerdings: Habt Ihr genug oder heuchelt Ihr hier nur im Thread rum? Wenn Dir die Versicherung 3000 Euro für den Schaden bezahlt und Du nur 1000 Euro in der Werkstatt ausgeben musst, überweist Du dann die "überflüssigen" 2k zurück ? :D :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 19:40:38
      Beitrag Nr. 39 ()
      Das mit den überflüssigen würde ich nicht unterschreiben. ;) Aber warum soll ich mit Geld großzügiger sein, nur weil es nicht mein eigenes ist? Daran krankt ganz Deutschland...

      Gruß, Mucker
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 19:45:03
      Beitrag Nr. 40 ()
      Aber warum soll ich mit Geld großzügiger sein, nur weil es nicht mein eigenes ist? Daran krankt ganz Deutschland

      Da haste gar nich mal so unrecht :D :D :D

      Unnötige Kosten verursachen und halbwegs "gut" bei nem Unfall weg zu kommen sind zweierlei ;) :D

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 20:24:55
      Beitrag Nr. 41 ()
      @ 33 werlet

      Wer lesen kann ist klar im Vorteil

      stimmt , also laß uns mal lesen:

      zur mwst

      bgb
      § 249
      Art und Umfang des Schadensersatzes
      (1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

      (2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen.Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

      Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung schadensersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.7.2002 ( BGBl. I S. 2674 *) m.W.v. 1.8.2002

      mglw ist dein gesetzestext ja schon ein wenig überholt.


      zu den mietwagen:

      der von dir genannte artikel in der faz von gestern bezieht sich eindeutig auf einen fall in dem repariert wurde.

      es ist nämlich so,daß es mietwagenkosten immer nur dann gibt,wenn ein mietwagen genommen wurde.
      nutzungsausfallentschädigung kann hingegen verlangt werden,wenn auf einen mietwagen verzichtet wurde.
      voraussetzung ist dann aber,daß eine nutzung wegen fahruntauglichkeit des wagens oder wegen der durchführung der reparatur zeitweise nicht möglich ist.

      das war hier aber nicht der fall.

      liest du zb hier:
      http://www.strafzettel.de/index.html?/content/323.htm

      also nicht so Ich verstehe das Rechtsempfinden einiger Hobby-Juristen hier nicht die backen aufblasen,wenn man selbst keinen schimmer hat.
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 10:21:36
      Beitrag Nr. 42 ()
      @TanteElse,
      extra für Dich abgetippt - als Leseübung:

      Mietwagen nur für die Dauer der Reparatur
      KARLSRUHE, 24. Oktober 2003 (AP).
      Wer einen Unfallschaden auf Basiseines Gutachtens abrechnet, kann auch nur für die Zeit Mietwagenkosten beanspruchen, die im Gutachten als Reparaturdauer angegeben ist. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden. Dauert die Reparatur dann in der ausgewählten Werkstatt tatsächlich länger können keine Mehrkosten mehr geltend gemacht werden. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof VI ZR 361/02)

      Für mich sagt der Artikel eindeutig aus, daß man einen Unfallschaden auf Basis eines Kostenvoranschlags abwickeln kann.

      Gruß
      werlet :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 27.10.03 11:19:45
      Beitrag Nr. 43 ()
      sag mal werlet, kannst du es nicht besser oder willst du nicht??

      Dauert die Reparatur dann in der ausgewählten Werkstatt tatsächlich länger können keine Mehrkosten mehr geltend gemacht werden.

      die rep. wurde durchgeführt!!!

      du bist der typische zeitungsschnipseln-ausschneider,der den inhalt nicht in den richtigen zusammenhang setzen kann. (oder aus sturheit nicht will)

      eine (von vielen möglichen) zusammenfassungen zur unfallabwicklung kann man hier finden:

      http://www.wlk-erlangen.de/aufsaetze/aufs_content/wlk_aufs10…

      zu unserem thema findet man dies:

      Mehrwertsteuer: Zur Erstattung der Mehrwertsteuer erfolgt ab 01.08.2002 eine geänderte Schadenberechnung.

      Ab 01.08.2002 muß die MwSt nur erstattet werden, soweit der Rechnungsbetrag, auf den MwSt erhoben werden soll, tatsächlich ganz oder teilweise bezahlt wurde.

      Eine Erstattung der MwSt bei fiktiver Abrechnung auf der Basis Reparaturkosten lt. Gutachten oder der Basis Reparaturkosten lt. Kostenvoranschlag ist daher nicht mehr möglich.

      Mietwagen: Wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben und Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit oder zumindest nicht mehr verkehrssicher ist, können Sie für die Dauer der Reparatur bzw. für den für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges notwendigen Zeitraum (regelmäßig 2 Wochen) ein Mietfahrzeug anmieten

      Die Kosten für die Inanspruchnahme des Mietwagens hat die gegnerische Unfallversicherung jedoch nur dann zu erstatten, wenn Sie die Reparatur Ihres Fahrzeuges oder die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachweisen


      und jetzt nerv` nicht länger mit deinem viertel-wissen.
      Avatar
      schrieb am 30.10.03 02:39:59
      Beitrag Nr. 44 ()
      #43 = Tante Proll Else

      nun mach mal halblang !

      Du solltest die Meinung anderer tollerieren und nicht
      in einem Jargon aus der untersten Schublade die Beiträge
      anderer- auch wenn sie etwas daneben liegen- plattmachen.

      MfG
      ruthenium
      Avatar
      schrieb am 30.10.03 09:27:41
      Beitrag Nr. 45 ()
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      da hast du dich extra registrieren lassen um mitten in der nacht diesen unfug zu posten!!

      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.11.03 20:34:52
      Beitrag Nr. 46 ()
      kurz zur Mwst:

      frage mich sowieso weshalb es jemals möglich war, die Mwst für eine fiktive Reperatur zu kassieren. Der Sinn der Mwst besteht schliesslich darin, dass sie letztendlich im Staatssäckel landet. Deshalb ist es völlig unlogisch Mwst für eine niemals erbrachte Leistung (auch nicht auf eine, auf die verzichtet wurde) in Rechnung zu stellen.
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 06:56:36
      Beitrag Nr. 47 ()
      :eek: :eek: wie kann man nur soviel zu einem einfachen unfall posten...alle fragen wurden bereits auf der ersten seite beantwortet...mehr wäre nicht nötig gewesen...:eek: :eek:

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 19:41:23
      Beitrag Nr. 48 ()
      # 45 T.E.
      Genau so sieht es aus:
      Userinfo

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      Blöde gibts, man glaubt es nicht!!!!
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 20:18:00
      Beitrag Nr. 49 ()
      ja,

      dieser thred ist ein schönes beispiel dafür,welche blüten die eitelkeit manchmal treibt.

      invest 2002 hat ganz recht damit,daß nach seinem posting 10 eigentlich alles korrekt abgehandelt war.

      dann kommt mit großem auftritt und getöse ein werlet(nr.31,33,42)und wundert sich über die "hobby juristen" , deren ahnungslosigkeit und leseschwäche.

      da er aber,wie sich rausstellt, selbst keine ahnung hat,endet sein "glanzvoller auftritt" mit einer peinlichen blamage.

      statt nun ruhe zu geben und daraus zu lernen wird dann fleissig nachgetreten und dazu sogar noch (jetzt nur meine vermutung)eine zweit-ID angelegt.

      und dabei wollte star 13 nur seine frage beantwortet haben...
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 21:03:57
      Beitrag Nr. 50 ()
      TanteElse
      Threads des Users
      Threads gesamt: 8

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      SADDAM HUSSEIN SPRICHT SICH GEGEN IRAK KRIEG AUS UND... 09.03.03
      K1 Global WKN 930405 17.02.03

      Diese Threads hören sich an wie die Titel übeler Groschenromane.

      Absolut überwältigend ist das Eröffnungsposting von TanteProllElse zum "Gesundheitskonzept":

      "wie die deutsche psychiatrische gesellschaft heute mitteilte setze sich auch in deutschland das konzept der "kommunikativen argumentationspsychiatrie" (kap)immer mehr durch.

      dabei gehe es darum,daß die patienten die möglichkeit erhielten, über ihre psychosen und wahnvorstellungen mit gesunden eine kommunikation aufzubauen.

      zu diesem zweck seien mittlerweile in fast allen psychiatrischen anstalten internetzugänge eingerichtet,von denen aus die patienten unter ärztlicher aufsicht postings in sogenannte diskussionsforen verschicken könnten.

      erfreulich sei es,daß gerade durch die besonders schweren fälle reger gebrauch von dieser einrichtung gemacht werde.

      besonders häufig werde zu den themen "kriegsverbrechen der usa" und "schweineregierung bush" gepostet."

      Beim nächsten Gesprächstermin mit Deinem Psychiater solltest Du mal das Thema: "Ist TanteElse in Warheit ein Psychoposter?" ansprechen
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 21:30:15
      Beitrag Nr. 51 ()
      welche blüten die eitelkeit manchmal treibt.

      45 minuten bis zur bestätigung !!

      das ist ja schon fast bedauernswert,wie du dich vorführen lässt. :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:


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