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    Aus Riester-Vertrag raus - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.03 09:22:51 von
    neuester Beitrag 14.12.03 13:08:26 von
    Beiträge: 16
    ID: 802.643
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      Avatar
      schrieb am 09.12.03 09:22:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bins mal wieder. Da ich z.Zt. meine Geschäftsbeziehungen mit MLP auf den prüfstand stelle möchte ich mir hier im Board wenigstens einige neutrale Meinungen einholen. Möchte mich mit meinen Fragen nicht an meinen MLP-Berater wenden, deshalb dieses Posting.

      Folgender Sachverhalt:
      Ich habe bei MLP 2002 einen Riester-Vertrag abgeschlossen basierend auf einem bestimmten Fondmodell mit Höchstkursabsicherung (Thread: MLP Riester-Versicherung, Umstellung auf neues Konzept).
      Da mir die Praktuken bei MLP immer ominöser werden (bereits der 3. berater in 4 Jahren) überlege ich mir, komplett aus dem Thema Riester auszusteigen.
      Nun meine Frage: Kann ich den Vertrag einfach stilllegen ? Was geschieht dabei mit meinen bereits erhaltenen Steuervergünstigungen ?
      Was haltet Ihr generell von Riester ???
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 09:27:22
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE: Riester

      zu Riester bekommste hier unterschiedliche Meinungen,
      genauso wie zu den hochpreisigen MLP Produkten.

      Im Prinzip ist es gut, daß Du eine private Altersvorsorge, wie auch die Riester Rente , machst.

      Ich würde die jedoch nicht bei MLP machen.
      Ein Wechsel des Anbieters ist möglich.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 11:25:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Für mich ist die Riester Rente ein Riesen-Betrug.

      Anstatt privat für seine Altersvorsorge aufzukommen,
      schließt man eine ZWEITE staatliche Versicherung ab.

      Die bestimmt wann man wieviel und wie lange an Rente erhält.

      Es ist nicht möglich:

      A) Vorzeitig in Rente zu gehen
      B) Die Ansprüche zu vererben
      C) Die Rente in Mallorca zu erhalten
      D) Anstatt Rente eine Auszahlung der Summe
      etc.

      Sorg lieber privat vor und laß dich nicht blenden !!;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 11:33:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Na Deine Aussagen sind ja absolut kompetent....

      Wo ist das eine staatliche Rente? Muss man die in irgendeine öffentliche Kasse einzahlen? Nein! Man kann sich das Versicherungsunternehmen aussuchen...

      Punkt A ist immer noch möglich nur bekommst Du die Rente frühestens mit 60.
      Punkt B stimmt nur wenn man nach Bezugsbeginn verstirbt, aber der Sinn ist ja auch das der Rentner bis zum Tod eine Rente bekommt und nicht seine Angehörigen. Aber durch eine lange Rentengarantiezeit kann man das Risiko ja minimieren..
      Punkt C stimmt momentan wird aber aktuell geändert
      Punkt D ist korrekt Sinn und Zweck ist das ein Rente gezahlt wird und nicht alles auf einmal verprasst und dann auf Staatskosten weitergelebt wird.

      Übrigens, wo definiert der Staat wie lange man Rente bekommt und wieviel??


      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 12:54:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Kostolany,
      zu Deinen Fragen:
      1. Sofern der Vertrag keine laufenden Mindestbeiträge vorsiehst, kannst Du den Vertrag still legen - also einfach nichts mehr zusätzlich einzahlen.
      ---> Die bisher erhaltenen Zulagen sowie Steuervorteile bleiben Dir dadurch erhalten!
      2. Du kannst den Vertrag aber auch an einen anderen Riester-Vertrag übertragen - auch das ist zulagen-UNschädlich möglich. Dein bisheriger Anbieter wird dafür allerdings eine Gebühr berechnen.
      3. Nur wenn Du den Vertrag auflöst und den Gegenwert ausbezahlen lässt, wird die Zulage und die Steuervorteile zurückverlangt!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 09.12.03 13:59:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      aikhoch

      A) Sehr lustig, ich kann mit 40 in Rente aber
      MEIN Geld bekomm ich erst ab 60........

      B) OHNE Riester kann ich die Ansprüche vererben !

      C) Wo wird das geändert (Hab ich nicht mitbekommen ??)

      D) Auch hier kann ich selbst entscheiden wenn ich
      NICHT Riester-Mist habe !

      Der Riester-Vertrag liegt bei irgendeiner x-beliebigen Versicherung,
      aber entscheiden (A-D) darfst du darüber nicht !! Wer hindert die Versicherer
      ihre "vorraussichtlichen Ablaufleistungen" zu senken
      (War erst dieses Jahr bei LV) oder die Regierung ihre Zuschüsse abzusenken ??;) :cool:
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 14:06:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      @7...

      das ist unqualifiziert!

      Ich glaube die wenigsten können sich leisten mit 40 in Rente zu gehen. Und die die es können brauchen kein Riester.
      Wie vererbst Du ohne Riester Ansprüche? Okay, wenn ich jetzt sterben würde, würde meine Frau alle eingezahlten Beiträge oder das höhere Fondsguthaben meiner Privaten RV bekommen, aber dies ist doch bei Riester ähnlich? Oder reden wir aneinander vorbei?
      Das Du die Änderung bei C nicht mitbekommen hast spricht nicht dafür das Du informiert bist. Sowohl bei Spiegel. SZ und FAZ waren Berichte darüber das die Regierung dies noch dieses Jahr ändern möchte.
      Und bei Punkt D wirst Du unsachlich. Dein Ziel also wäre es zu entscheiden Deine Einmalzahlung schnell auf den Kopf zu hauen und dann auf Kosten der Gesellschaft im Notfall zu leben? Das ist unsozial und hoffentlich auch nie möglich!


      ciao
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 15:36:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nicht gerade nett deine Unterstellungen.........

      Ich halte fest:

      1.) Wer riestert KANN NICHT entscheiden ab wann er Rente beziehen will.

      2.) Es ist unklar wer was bekommt wenn der Einzahler stirbt.

      3.) Die Regierung will viel wenn der Tag lang ist....

      4.) Wenn ich die gesamte Kohle will um nach Kanada auszuwandern, findest du das unsozial (?????)

      5.) FAZIT: Ich gebe die Kontrolle darüber Leuten die schon
      mal eine Rentenversicherung gegen die Wand gefahren haben.

      6.) OHNE MICH !
      ;) ;) ;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 16:53:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Also,

      ab 60 kannst Du entscheiden wann die Rente gezahlt werden soll nicht früher.
      Es ist nicht unklar, der Ehepartner bekommt die Zulagen und das eingezahlte Kapital (je nach Vertrag auch das Guthaben sofern höher).
      Die Regierung wird dies (Bezug auch im Ausland möglich) noch diesen Monat umsetzen. Die Opposition hat schon zugestimmt.
      Du kannst dann aber in Kanada auch Deine Rente bekommen und das monatlich. Innerhalb der Rentengarantiezeit sogar Deine Angehörigen auch.
      Die Kontrolle über Dein Geld bzw. was daraus wird hat nicht die Regierung sondern haben die Versicherungsunternehmen.....

      ciao Aik
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 19:45:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Jetzt wird es spannend.

      Auch aus Lebensvers. raus????


      Ein neues japanisches Gesetz erlaubt Versicherungen, die garantierten Renditen im Nachhinein!!! zu senken.

      Mit einem netten Gruß an die Besitzer von Kapitallebensversicherungen

      Die Goldhotline
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 07:25:32
      !
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      Avatar
      schrieb am 10.12.03 09:30:17
      Beitrag Nr. 12 ()
      @superman6

      Wie soll das denn gehen? Du hast einen Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft und diesen muss sie erfüllen. Da kann der Staat sagen was er will, Vertrag ist Vertrag ist Vertrag....

      Nachträgliche Vertragsänderungen bedürfen Deiner Zustimmung als Vertragspartner und wenn Du dem nicht zustimmst müssen sie ihn erfüllen.


      ciao
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 18:11:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Die Riester Rente ist besser als ihr Ruf und von staatlicher Seite ein Schritt in die richtige Richtung.

      Aber das ist mal wieder typisch deutsch. Da gibt es vom Staat einen schönen Zuschuß und wie ist das Echo?

      Das ist schlecht, das ist schlecht und das geht schon gar nicht. Einfach schlecht reden weil das ja so schick ist heutzutage.

      Speziell Riester Sparer mit Kindern können über die Zulagen einen sehr gute Förderquote erreichen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 10:27:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      @7...

      wenn du schon mit 40 in rente gehen kannst, dann wundere ich mich, dass du dich überhaupt um sowas wie riester kümmerst.

      *** riester in mallorca ***

      ist möglich!!! es ist nur ein abschlag zu zahlen. von der monatlichen rente werden 15% abgezogen, bis die zulagen zurückgezahlt sind.

      *** vorher auszahlen ***

      möglich - natürlich ohne zulagen, die müssen wieder zurückbezahlt werden. ist doch klar - es gibt was fürs alter geschenkt, nicht für vorher einen drauf machen...

      und riester wird immer vorteilhafter:

      ab 01.01.2004 sollten interessenten genau prüfen, ob sie statt pensionskasse doch riestern.

      auf die rente aus einer pensionskasse ist nämlich der volle krankenversicherungssatz zu zahlen - bei riester nicht. und pensionskassenbeiträge sind zum beispiel nur noch bis einschliesslich 2008 sozialabgabenbefreit - der vorteil fällt auch bald weg. private lv ist eh nur empfehlenswert, wenn keine betriebliche möglichkeit besteht oder der chef seine mitarbeiter in eine grottenschlechte lv-gesellschaft zwingt.

      *** und bei besserverdienenden ***

      ist der riesterbeitrag genauso steuerfrei wie die pensionskasse - wenn auch erst nach erledigter einkommensteuererklärung...
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 09:52:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Riester ist die größte Rentenverarsche seit Bestehen der BRD. Da wollte sich einer ein Denkmal bauen, wurde dann aber schnell abgelöst. Meiden! :O
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 13:08:26
      Beitrag Nr. 16 ()
      die größte rentenverarsche ist nachweislich der "generationenvertrag".

      seit dem pillenknick weisen wissenschaftler und andere fachkundige daraufhin, dass das system zusammenbrechen muss.

      nur wäre es für unsere tollen politiker jedeweder couleur zu unbequem gewesen, dem teil des volkes, dass nicht so weit denkt, reinen wein einzuschenken.

      *** schwarzer lord ***

      danke für die tolle begründung...


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      Aus Riester-Vertrag raus