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    Arbeitslosengeld und Spekulationsgewinne ?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.01.04 20:40:23 von
    neuester Beitrag 07.01.04 08:45:19 von
    Beiträge: 12
    ID: 808.061
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      Avatar
      schrieb am 05.01.04 20:40:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      verbunden mit den besten Wünschen fürs schon laufende Jahr 2004, möchte ich folgender Frage stellen:

      werde ab Februar arbeitslos sein und so meine Bezüge vom AAmt bekommen.
      Da ich mit Kenntnis des FA spekuliere, befürchte ich, dass das AAmt davon erfährt und bei Gewinnen Probleme machen kann.
      (Hab aber noch Verluste aus Vorjahren auszugleichen, dadurch Saldo am Jahresende 2004 vermulich noch negativ)
      Sind Probleme zu befürchten?
      Kann man was dagegen tun?
      Würde ggf. auf dem Namen der Tochter (Student) weiterspekulieren.
      Danke schonmal
      Boras
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 20:51:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      du kannst ganz in ruhe weiter spekulieren.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 20:52:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Habe ich auch schon durch.Solange Du Arbeitslosengeld bekommst interessiert das niemand.Solltest Du jedoch arbeitslosenhilfe bekommen, mußt Du die Hosen runterlassen.
      Bei der Steuererklärung sind ja auch die Lohnsteuer und die
      Spekulationssteuer zwei vollkommen getrennte Vorgänge.
      mfg
      Regina2
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 20:58:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich habe mal AL Geld bekommen. Man muss alles angeben. Mein Bussgeld war 1200 Euro !Sonst kann es sehr teuer werden!!
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 20:59:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Beim Arbeitslosengeld gibt es keine Probleme, wohl aber bei der Arbeitslosenhilfe.

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      Avatar
      schrieb am 05.01.04 21:22:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #4 @lopezz: Es dürfte sich um Arbeitslosenhilfe (Alhi) gehandelt haben, nicht um Arbeitslosengeld. Beim Arbeitslosengeld kann es nur Probleme geben, wenn man entweder unselbständig oder selbständig tätig ist und deswegen nicht arbeitslos ist. Einkünfte aus Speku sind beim ALG unschädlich.
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 21:49:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn du gut tradest mach dich selbstständig, kassier die subventionen( ich ag) geb an du würdest gegen gebühr portfoliooptimierung machen oder son quatsch, nach drei jahren streichen dir die subv. ohne ein böses wort zu sagen, wenn du dicke gewinne am jahresende hast kannst du dir ein paar träume erfüllen und abschreiben.
      wenn du selbst gekündigt hast kriegst du aber diese sperfrist, dann geht das erst danach,

      auf jeden fall auch dir ein frohes neues und viel glück und so


      so long ft
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 22:23:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Da ich mit Kenntnis des FA spekuliere, befürchte ich, dass das AAmt davon erfährt..." - das ist doch schon ein Widerspruch in sich. Aber das ALG ist doch unabhängig davon, insofern mach ruhig weiter mit dem Ansammeln von Verlusten, ich glaube nicht, dass sich das AA daran stören wird. ;)
      Nach 1 Jahr ist aber Schluss, dann heißts wieder richtig arbeiten oder mal Gewinne machen....viel glück

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 05.01.04 23:59:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Boras, du hast boardmail.
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 08:11:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Vielen Dank für die bisherigen Antworten

      Bei den momentanen Aktivitäten in Regierung und Opposition, wird sicher noch etwas kommen.

      Meine Befürchtung war, wenn 10T€ Gewinn gemacht (in den betreffenden AL-Bezugsmonaten), könnte Amt sagen: mit Nebenerwerb gut verdient. Anrechnung ALGeld!.

      Ich kann niemand mehr trauen. Das Wasser steht Staat bis zum Kinn!!

      Betreffs ALHilfe- vollkommen klar! Soweit will ich es auch nicht kommen lassen!
      mfG.
      Boras
      Avatar
      schrieb am 06.01.04 21:47:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Boras,

      Probleme bekommst du nur, wenn du mehr als 15 Stunden
      in der Woche arbeitest (z.B. durch Zeitung austragen). An
      der Börse kannst du verdienen sowiel du willst.

      Brisant wird es, wenn du in Arbeitslosengeld II (Arbeits-
      losenhilfe) fällst.

      Dann sollten sich auf deinen Konten nicht mehr als € 200,--
      pro Lebensjahr befinden. Alles andere mußt du sonst erst mal
      verleben.
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 08:45:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,
      soviel ich weiss, werden auch beim Arbeitslosengeld
      Gewinne aus Kapitalerträgen abgezogen. Ich bekam auch mal
      AL, dort wurden mir Zinserträge die ich hatte, vom
      AL Geld abgezogen.Man kann nur so ca. max. 160 Euro pro Monat durch eine Tätigkeit (auch selbständig )dazuverdienen, die nicht mehr als 15 Stunden in der Woche betragen darf.

      Viele Grüsse minni


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