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    3-jähriges Mädchen zu Tode misshandelt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.01.04 12:29:24 von
    neuester Beitrag 22.01.04 17:28:23 von
    Beiträge: 134
    ID: 808.473
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      Avatar
      schrieb am 07.01.04 12:29:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,280738,00.html

      Da fällt einem wirklich nix mehr ein. :mad: :mad:

      Für sowas gibt es keine Erklärungsversuche, keine Ausreden von wegen schlechte Kindheit. Subjekte, die so etwas verbrechen gehören m.E. nicht zur Spezies Mensch und sollten daher auch nicht human behandelt werden. Da wünscht man sich öffentliche Schauprozesse wie im Mittelalter.
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 12:40:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      einfach erschreckend, óhne Worte .... und zutiefst betrübt
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 12:55:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      zu was die Menschen doch fähig sind!*heul*
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 13:10:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      wahnsinn !!!!es ist eine schlechte welt.......traurig traurig,was wir daraus machen.
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 16:54:46
      !
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      schrieb am 07.01.04 17:38:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Für solche Taten gibt es nur eine Lösung --- Todesstrafe

      Keine Ausreden , schlechte Kindheit etc.
      Keinen langen Prozeß mit unnötigen Gutachten usw.
      Bring ihn her. :(
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 18:02:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 18:09:38
      !
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      Avatar
      schrieb am 07.01.04 19:57:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein Bekannter von mir war mal 1 Jahr Justizvollzugsbeamter = Aufseher im Knast -
      dann hat er es nicht mehr ausgehalten und hat den Job hingeschmissen (Beamter sein ist oft ein Scheißjob)!
      Der sagte mir, in den großen Gefängnissen in Deutschland wimmelt es nur so von Dipl. Sozialpsychologen, die dem Täter im Knast genau erklären können, warum er genau an dem und dem Tag, zu der und der Stunde, diese Frau im Wald vergewaltigen und umbringen mußte oder dieses Kind erschlagen mußte etc.
      Will sagen: die bauen dann das Ego des Mörders wieder auf (Fachjargon: Resozialisierung!) nach dem Motto:
      "Kopf hoch! Mach nur weiter so.., es wird schon wieder!"

      Mein persönlicher Rat wäre dagegen: Kopf ab und Schluß!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 20:11:53
      Beitrag Nr. 10 ()
      einfach unvorstellbar.

      kahlgeschoren und so verunstaltet das man das kind nicht erkennen kann(soll).
      Avatar
      schrieb am 07.01.04 20:13:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      hab mal auf spiegel tv gesehen was einem jugendlichem autoknacker passiert ist.

      der hat statt einer strafe einen "urlaub" auf teneriffa bekommen. dort hat er dann das auto seiner betreuerin geklaut.


      das sagt doch alles.
      Avatar
      schrieb am 08.01.04 00:22:46
      !
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      Avatar
      schrieb am 09.01.04 13:38:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 13:50:03
      Beitrag Nr. 14 ()
      Wenigstens hat man die Dreckschweine offenbar erwischt, auch wenn das dem armen Kind nichts mehr nützt.

      Ich empfehle: Abschiebung in die Türkei und Unterbringung in einem dortigen Gefängnis. Statt 3x lecker Essen, Fernsehen und Fitnessraum in den deutschen Freizeit-Gefängnissen gibt`s da auch ab und zu mal was auf die Fresse (oder die Fußsohlen).
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 15:18:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      ...oder sozialarbeit in afrika oder indien.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 17:39:27
      Beitrag Nr. 16 ()
      Rübe ab,passta!
      :mad: :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 18:41:07
      Beitrag Nr. 17 ()
      Bleibe dabei,Rübe ab....:mad:

      Weißenhorn/Brindisi (dpa) - Der gewaltsame Tod der kleinen Carolin aus dem bayerischen Weißenhorn ist aufgeklärt. Die Mutter der zu Tode geprügelten Dreijährigen legte nach ihrer Verhaftung am Freitag in Italien ein Geständnis ab, berichtete die italienische Nachrichtenagentur ANSA am Freitag. Danach gab die 24-Jährige aus der bayerischen Kleinstadt zu Protokoll, dass sie und ihr 30-jähriger Partner das Kind zu Tode geprügelt hätten.

      Die italienische Polizei hatte das Paar in der Hafenstadt Brindisi verhaftet. Die Frau selbst soll einem Angestellten einer Herberge durch Gesten zu verstehen gegeben haben, die Polizei zu holen. Beide seien dringend tatverdächtig, das drei Jahre alte Mädchen misshandelt und zu Tode geprügelt zu haben, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft auf einer Pressekonferenz in Krumbach.

      Die 24-jährige Polin habe in Italien erst gestanden, nachdem eine polnische Übersetzerin dazugekommen war. Sie sagte den Ermittlern, ihren Begleiter erst vor einem Monat kennengelernt zu haben. Dieser habe das Kind bereits bald darauf misshandelt und geschlagen. Sie habe dabei hilflos zugesehen. Zugleich gab sie den Angaben nach zu, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Beide hätten das Kind auf der Straße schwer misshandelt und geschlagen, sagte sie.

      Nach den Schlägen habe sie gemerkt, dass das Mädchen sich nicht mehr rühre. Darauf überrredete sie den Mann, das misshandelte Kind gemeinsam in das Krankenhaus zu bringen. Als sie gemerkt hätten, dass es kaum noch atme, hätten sie es abgelegt und seien geflüchtet, berichtete ANSA aus dem Geständnis.

      Den entscheidenden Hinweis zur Identifizierung des Mädchens und damit zur Identität der Mutter hatte am Donnerstag «Spur 29» der Polizei aus der Nachbarschaft des Paares in Weißenhorn erbracht. Trotz geschorenen Haares war das Kind auf einem Schwarz-Weiß-Bild erkannt worden, das die Polizei kurz zuvor veröffentlicht hatte. Nach einem Fahndungsaufruf in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» erhärtete ein weiterer Zeuge die Spur. Daraufhin erließ ein Amtsrichter einen bereits vorbereiteten internationalen Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Totschlags.

      Carolin war am vergangenen Montag nackt und kahl geschoren in ein Tuch gewickelt in einer Damentoilette der Weißenhorner Stiftsklinik gefunden worden. Stunden später starb das Kind. Die Obduktion der Leiche ergab, dass durch «stumpfe Gewalteinwirkung» eine zentrale Lähmung mit Todesfolge eingetreten war. Das Mädchen hatte durch die brutalen Schläge am gesamten Körper Schwellungen und Hämatome. Nach Auffassung von Gerichtsmedizinern hatte das Mädchen eine «nur sehr geringe Überlebenschance». Das Kind hatte in der Toilette mehrere Stunden lang unentdeckt gelegen.

      Nach noch unbestätigten Berichten sollen sich die 24-Jährige und ihr Lebensgefährte bereits am Dienstag zusammen mit dem Bruder des Mannes nach Italien abgesetzt haben. Über das Motiv, das eigene Kind umzubringen, herrschte am Freitag weiter Rätselraten. Die Obduktion hatte keine Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch gebracht.

      Am Wohnort des Paares, im Weißenhorner Ortsteil Biberachzell, wurden Spuren gesichert. Dort hatte das Paar vor seinem Verschwinden in einem Einfamilienhaus am Ortsrand, umgeben von Feldern, gelebt. Das Anwesen war am Freitag weiträumig abgesperrt. Die Mutter und ihr Freund sollen nun schnellstmöglich an die deutschen Behörden ausgeliefert werden.

      Die intensive Fahndung der Ermittlungsgruppe «Klinik» der Kripo Neu-Ulm hatte zunächst zu keiner heißen Spur geführt. Weder Klinik- Mitarbeiter noch Patienten hatten bemerkt, wie das Kind in den dritten Stock des Krankenhauses gebracht worden war. Die Polizei vermutet, dass Carolin in einer Sporttasche durch einen Hintereingang in das Haus gebracht worden sein könnte.

      Nach der ZDF-Sendung «XY-Ungelöst» mit dem Fahndungsfoto waren bei der Polizei mehr als 150 Anrufe eingegangen. Bei den meisten Kontakten hatte es sich jedoch um Fragen zum Fall oder allgemeine Informationen gehandelt. Zehn Hinweisen war die Polizei dann näher nachgegangen. Darunter befand sich der «heiße Tipp» zur Bestätigung von «Spur 29».



      --------------------------------------------------------------------------------
      erschienen am 09.01.2004 um 17:49 Uhr
      © WELT.de
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 20:27:10
      Beitrag Nr. 18 ()
      Mich Kotzt es an solchen Kreaturen wie diese beiden oder auch die Mörder von Mark und Sonja das Leben zu schenken, denn nach meiner Rechtsauffassung haben solche Viecher mit Ihren Taten das Recht auf Leben verwirkt.
      Übrigens kostet so ein stück Dreck dem Steuerzahler in 10 Jahren 700000 Euro. Der Scheiterhaufen ist billiger.
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 20:40:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ein 9mm Geschoss kostet glaub ich nur ca.2€!
      Und Geiz ist geil! :D
      Avatar
      schrieb am 09.01.04 20:53:55
      Beitrag Nr. 20 ()
      @jakob
      30cent.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 00:27:25
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo,

      was man solchen Leuten auch für eine Strafe gönnt, aufgrund von finanziellen Gründen kann man glaube ich nicht zwischen Todesstrafe und Knast entscheiden.

      Solche kranken Menschen,die zu solchen Schreckenstaten fähig sind, gehen nunmal auch aus unserer Gesellschaft hervor, ob wir das nun wollen oder nicht, und dann muß man auch dafür bezahlen.

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 00:43:30
      Beitrag Nr. 22 ()
      Habe echte probleme damit,bei eindeutiger beweislage solche bestien am leben zu lassen,die unschuldige Kinder grausam töten.Gleichzeitig aber werden x tausende unschuldige Kinder im welchen namen auch immer getötet und für mehr oder weniger rechtens im kauf genommen.
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 03:23:49
      Beitrag Nr. 23 ()
      Jaja, dann heulen die dem richter wieder irgendwas vor von wegen geldsorgen und alles über den kopf gewachsen und so und wenn sie fertig sind und noch unangenehme fragen kommen heißt es wieder "nix deutsch" und die unangenehmen fragen haben sich erledigt, weil nix verstähän!!!

      wenn der den steuerzahler 700 000 pro jahr kostet, dann sollen die mir davon lieber n feines eurex-konto einrichten und die idioten über den haufen fahren oder irgendwie sowas, hauptsache, sie quälen sich genauso lange wie die kinder

      herrgott was soll der scheiß denn

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 11:43:18
      Beitrag Nr. 24 ()
      Avatar
      schrieb am 10.01.04 18:24:56
      !
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      Avatar
      schrieb am 10.01.04 22:47:24
      !
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      Avatar
      schrieb am 10.01.04 23:09:49
      Beitrag Nr. 27 ()
      Bei allem Verständnis für den Zorn und die Wut angesichts solch unfassbaren Verhaltens, bei allem Mitgefühl für das unschuldige Opfer:

      Die Todesstrafe ist bei uns verfassungswidrig - und dies aus guten Grund.

      Das Strafrecht ist dazu da, die Gesellschaft vor Straftätern zu schützen - und nicht um Rache zu üben. Die Ziele des Strafrechts sind Abschreckung, wenn möglich Resozialisierung, wenn nötig Wegsperren.

      Wenn die Todesstrafe bei Mord eine größere abschreckende Wirkung hätte als eine langjährige, im Extremfall lebenslange Haftstrafe, dann könnte man über die Wiedereinführung reden - aber auch nur dann.

      Dies ist aber nach allen wissenschaftlichen Untersuchungen und nach allen Erfahrungen mit Ländern, in denen die Todesstrafe praktiziert wird, nicht der Fall. Ein kaltblütiger Mörder rechnet nicht damit, gefasst zu werden; einem Affekttäter sind die Folgen im Augenblick der Tat egal.

      Um die brodelnde Volksseele zu beruhigen - dafür darf niemals ein Mensch getötet werden.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 00:29:45
      Beitrag Nr. 28 ()
      @superdad

      Der SOZ - ein Dieb in der Nacht...

      Was soll der Spruch in diesem Thread? :mad:

      Was würdest Du wohl schreiben, wenn einer der beiden Kindsmörder von Aachen Stadtverbandsvorsitzender der Jusos oder der Grünen gewesen wäre?
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 00:36:10
      !
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      Avatar
      schrieb am 11.01.04 00:41:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      #25 Superdad ein d... tag und nacht,da liegt der zusammenhang.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 00:51:45
      Beitrag Nr. 31 ()
      Junge Junge! :(

      Das Schicksal des kleinen Mädchens ist entsetzlich! Ich wünsche den beiden Tätern nur das Schlechteste, am besten lebenslanges Steinekloppen in glühender Hitze.

      Was mich aber auch entsetzt, ist, dass hier offenbar alle sofort einen Blutgeschmack auf den Lippen haben und zur guten alten Lynchustiz zurückkehren wollen. Mit Schaum vor dem Mund wird der normale Mensch zum Mob, bitte verzeiht, so verständlich eure Reaktionen zunächst auch sein mögen.

      Ich kann mich noch gut an Frau Bachmeier erinnern, die den Mörder ihrer Tochter erschoß. Meine Sympathien galten der Frau, aber ich verstehe auch, dass Selbstjustiz nicht richtig ist für ein Gemeinwesen. Lynchustiz ist es auch nicht.

      Wichtiger vielmehr wäre, dass solche Leute wirklich harte Strafen bekommen und nicht deren Resozialisierung fast zwanghaft erfolgen MUSS, so wie man heute den Eindruck bekommen kann.

      In 20 Jahren wird darüber philosophiert werden, um wieviel besser so ein Mörder geworden ist, und alle haben Mitleid, und er / sie kommt wieder raus. Lebenslänglich gibt es nicht. Der Strafvollzug ist sicherlich kein Zuckerschlecken, aber nichts im Vergleich zum Martyrium der Opfer. Vielleicht sollte man darüber mal nachdenken, es den Leuten etwas unbequemer zu machen, mehr richtig häßliche Arbeit, weniger Freizeit...

      Aber öffentliche Galgen sollten wir uns ebenfalls alle nicht mehr wünschen...
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 01:38:51
      Beitrag Nr. 32 ()
      @#24 von rv


      Nein, die Haftstrafe ist nach der Priorität sortiert für folgende Aufgaben da:

      Zuerst: Sie hat die Funktion der Sühne. Sie soll also ein Äqivalent für die begangene Straftat sein.

      Danach: Die Gesellschaft soll durch die Haft vor dem Täter geschützt werden.

      Zuletzt: Im Gefängnis soll der Haftinsasse durch eigene (erhoffte)geistige Reifung und entsprechende begleitende pädagogische und therapeutische Maßnahmen, seitens der Justitzvollzugsanstalt(Staat) wieder in die Gesellschaft eingegliedert(resozialisiert) werden.


      Letzteres wird aber wohl eher nur für leichtere Fälle anwendbar sein. Wie man allerdings dieses "Eltern"-Paar resozialisieren wöllte, ist mir, ehrlich gesagt, ein Rätsel.





      Im Übrigen, die Todesstrafe, ist in Deutschland nicht aus mangelnden Effizienz-Gründen abgeschafft worden, sondern weil man der Überzeugung war, dass aus Prinzip, kein Mensch das Recht hat, über die Existenz oder Nichtexistenz eines anderen Menschen zu bestimmen.

      Nur bei einer Bedrohnung des eigenen Lebens, bzw. der Bedohung des Lebens anderer Menschen, hat der [Selbst-)Schutz der eigenen, bzw. bedrohten Existenz vor den Interessen des Angreifers Vorrang.


      H_S
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 02:08:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      #28 schubser dein vorschlag ist wohl um ein vielfaches dem "Mob" zugewand,Statt einmal Blut fliest ewig Schweiß.
      Frau Bachmeier bewundere ich sehr,als Mutter hatte sie zur Strafe mehr recht als jeder andere Dummrichter, der nicht im geringsten leid davon betroffen ist.Bei Kindesmord aus niedrigen beweggründen braucht es keine resozialisierung,sollte jemand mein Kind umbringen,halte ich es mehr mit Hammurabi,keine Strafandrohung würde mich da zurückhalten.:O
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 02:45:36
      Beitrag Nr. 34 ()
      @#30 von endaxi

      Bist du sicher, dass DU nicht in der CDU bist???:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:21:53
      Beitrag Nr. 35 ()
      Marianna Bachmeier war eine Heldin der man noch in 500 Jahren ein Denkmal setzen kann.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 12:53:03
      Beitrag Nr. 36 ()
      #29

      ,,Äquivalent" für die begangene Straftat?

      Sollen wir die Scharia einführen?
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 13:02:44
      Beitrag Nr. 37 ()
      @mausschubser

      ich habe vollstes verständnis für die postings. irgendwie
      muss die wut raus. hier tuts niemandem weh. da interessiert
      mich die rechtslage zunächst recht wenig.
      eine unbegreifliche und unbegreiflich schreckliche tat.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 14:06:40
      Beitrag Nr. 38 ()
      Harry Schotter, #28

      Diese Prioritätsliste entspricht keineswegs dem heutigen Stand. In den letzten Jahrzehnten lässt auch das BGH den ,,Sühne"-Zweck immer mehr in den Hintergrund treten.

      Dass man in der Antike schon etwas weiter war, zeigen folgende Zitate:

      "Wer auf vernünftige Weise zu strafen gedenkt, der züchtigt nicht wegen des schon begangenen Unrechts, sondern um des zukünftigen willen, damit künftig weder der Täter selbst wieder Unrecht begehe, noch auch die anderen, welche sehen, wie er bestraft wird."
      (Plato, Protagoras, 4. Jh. v.Chr.)

      "Nemo prudens punit quia peccatum est sed ne peccetur"
      Kein Kluger bestraft, weil eine Straftat begangen worden ist, sondern damit Straftaten künftig unterbleiben. (Seneca, 1. Jh. n.Chr.)
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 14:21:45
      Beitrag Nr. 39 ()
      34, rv:

      "" Nemo prudens punit quia peccatum est sed ne peccetur"
      Kein Kluger bestraft, weil eine Straftat begangen worden ist, sondern damit Straftaten künftig unterbleiben. (Seneca, 1. Jh. n.Chr.)"



      Ergo: Head off !!! Nur diese Möglichkeit beschützt dem unbescholtenen Staatsbürger vor einer Wiederholungstat des gleichen Täters.
      Opferschutz vor Täterschutz und dessen Resozialisierung;
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 14:26:24
      Beitrag Nr. 40 ()
      Naja, wenigstens wird der Täter im Knast von den Mithäftlingen entsprechend behandelt werden.....
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 14:32:08
      Beitrag Nr. 41 ()
      Questorix

      In Bezug auf diesen individuellen Täter stimmt das zwar, aber das ist nicht der Punkt. Wenn es darum ginge, reichte es vielleicht, dafür zu sorgen, dass er nie wieder in näheren Kontakt mit einem Kind käme.
      Wenn du Morde zuverlässig verhindern willst, hilft nur eins: Alle Menschen präventiv zu töten, den jeder Mensch ist ein potentieller Mörder.

      Alle einschlägigen Forschungen zeigen, dass die Todesstrafe kein geeignetes Mittel zur Abschreckung anderer potentieller Täter ist. Die Erfahrungen z.B. aus den USA sprechen auch nicht gerade für eine sinkende Mordrate durch Hinrichtungen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 14:38:30
      Beitrag Nr. 42 ()
      37:

      "In Bezug auf diesen individuellen Täter stimmt das zwar, aber das ist nicht der Punkt"

      Doch, genau das ist der Punkt. Hier geht es konkret um diesen Türken. Der Mensch handelte aus niedrigen Gründen, gibt man ihm eine zweite Chance, dann wird er diese Tat an einem anderen Kind wiederholen. Deshalb bekräftige ich hier nochmals meine Meinung in diesem speziellen Fall: "Head off", damit eine Wiederholung ausgeschlossen ist.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 14:53:18
      Beitrag Nr. 43 ()
      questorix,

      das ist doch populistischer Unsinn.
      Wenn es Wiederholungsgefahr (kann ich nach der bekannten Faktenlage nicht einschätzen) gibt, dann muss man ihn eben einsperren.

      Noch einmal: Wenn du Morde mit absoluter Sicherheit ausschließen willst, musst du alle Menschen aus dem Verkehr ziehen. Wenn du Wiederholungstaten mit Sicherheit ausschließen willst, müsstest du alle Straftäter umbringen.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 15:00:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      Liebe Politik-User,

      ohne die verständliche Wut gegenüber abscheulichen Verbrechen diskreditieren zu wollen: WO setzt aufgrund früherer Erfahrungen beim Thema Gewalt enge Grenzen, ich zitiere aus den Richtlinien zur Sperrung von Postings, Usern und Threads:

      3. Das Aufrufen zur Gewalt oder die Androhung von Gewalt sowie das Fördern von physischem Schaden oder Verletzung gegen jede Gruppe von Individuen.

      Diskussionen über das Pro und Kontra der Todesstrafe sind prinzipiell akzeptabel - sollte die Stimmung aber wiederholt in Richtung konkreter Mordaufrufe kippen, dann bleibt es nicht bei Posting-Löschungen, sondern entsprechende Themen-Threads werden sofort geschlossen.

      Also: Reißt euch bitte am Riemen, dann ist eine hoffentlich erhellende Diskussion weiterhin möglich.

      Den einen oder anderen User bitte ich außerdem zu überlegen, ob Motive für eigene Mord- und Rachegelüste nicht manchmal doch näher an den Motiven der Täter sein können, als es einem lieb ist. Unser Rechtssystem verzichtet nicht zufällig auf die Bestafung durch Töten im Namen des Staates.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 15:22:55
      Beitrag Nr. 45 ()
      es wird wie immer an der kernfrage vorbeidiskutiert.


      todesstrafe ja oder nein,wiederholungsgefahr sei mal dahingestellt...


      die frage ist doch: darf ein mensch,der jemanden ermordet hat,jemals wieder ein leben unabhängig von der tat führen.
      ich gebe zu ich habe ein echtes problem mit "neuanfängen" von resozialisierten mördern,kann aber sein das ich ne minderheitenposition vertrete.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 16:21:02
      Beitrag Nr. 46 ()
      whitehawk

      Für mich ist die Todesstrafe auch kein Thema, doch manche Leute haben einfach nicht die soziale Reife und Hemmschwelle, sich geordnet in einer Gesellschaft zu verhalten.

      Alles andere als eine lebenslange Haftstrafe für den Haupttäter wäre für mich ein Skandal, denn neben der abschreckenden Wirkung einer Strafe steht vorallem der Schutz potentieller neuer Opfer vor solchen Monstern eindeutig vor dessen Resozialisierung, sofern diese überhaupt möglich ist.

      Solche abscheulichen Verbrechen würden weniger passieren, wenn ständig die Aufklärungsqoute von Kapitalverbrechen veröffentlicht weird, die sich durchaus sehen lassen kann.

      Stattdessen wird überall der "humane" Strafvollzug mit dem obersten Ziel der Resozialisierung gepredigt und die Opferbetreuung nur minimal als Alibiveranstaltung betrieben.

      Der Staat und seine Einrichtungen sollte selbstverständlich zu allererst für den Schutz seiner Bürger da sein, anstatt für die gutachterlich völlig unverbindliche Resozialisierung geistig oder kulturell verwirrter Psychopathen sein :mad:


      Käptn:cool:
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 20:55:27
      Beitrag Nr. 47 ()
      Das Verhalten der Mutter deutet nach Expertenauffassung auf eine "Täter-Gespaltenheit" hin. Prof. Franz Joseph Freisleder, Psychiater und Direktor der Münchner Heckscherklinik, sagte in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur, einerseits sollten die Beweise für die schreckliche Tat entfernt werden, andererseits war das Kind sterbend in die Klinik mit der Hoffnung auf Rettung gebracht worden.





      Expertenauffassung :laugh: :laugh: :laugh:

      kennt weder die mutter noch den freund, hat nicht mit ihnen gesprochen und auch nicht mit der polizei, weiss aber alles ganz genau ,der herr kopfdoktor.

      dummschwätzer nennt man sowas.so sind sie halt.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 21:51:17
      Beitrag Nr. 48 ()
      >>>Wenn du Morde zuverlässig verhindern willst, hilft nur eins: Alle Menschen präventiv zu töten, den jeder Mensch ist ein potentieller Mörder. <<<

      rv, :confused: Das ist aber „starker Tobak“.

      Ich denke, da gibt es bei 6 Milliarden Menschen eine natürliche Hemmschwelle.
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 22:12:39
      Beitrag Nr. 49 ()
      @#32 von rv

      ".......Diese Prioritätsliste entspricht keineswegs dem heutigen Stand. In den letzten Jahrzehnten lässt auch das BGH den ,,Sühne" -Zweck immer mehr in den Hintergrund treten.................."



      Ja, stimmt. Das ist ja auch der wahnsinnige Kardinalfehler unseres Rechtssystems der letzten 36 Jahre !!!!!

      Ich denk` mir, die hier aufgestauten Gewaltphantasien, a`la "Rübe ab", ensprechen mehr dem Gefühl der Ohnmacht gegenüber unserem Staat, als gegenüber den Straftätern.

      Das ist eben halt auch ein Beispiel der fatalen Konseqenz, dass in unserem Land der SÜHNEGEDANKEN, bzw. die SÜHNE nicht ausreichend zum tragen bzw. zu Anwendung kommt!!!!!

      Jede von uns ahnt, bzw. weiß doch, dass die Kindseltern mit großer Wahrscheinlichkeit zu weniger als 15 Jahren Haft verdonnert werden. Vermutlich wird man sie zu 8-10 Jahren verurteilen und dann, bei guter Führung, werden sie nach 4-5 Jahren die Justizvollzugsanstalt als freie Menschen verlassen. So wird es doch wahrscheinlich kommen, oder ???
      Da geht mir auch der Hut hoch, und die Faust ballt sich in der Tasche. Nein, so wenig kann doch kein Menschenleben wert sein, wirklich nicht !!!
      Wenn die Beiden, zu 30 Jahren Knast verknackt würden, und glaub` mir, in den USA zum Beispiel, würden sie zu 30 Jahren verknackt, könnten hier alle friedlicher schlafen und wir müssten uns nicht mit Lynchjustiz-Gedanken rumquälen.


      Übrigens, deine zitierten Philosophen spechen, sich, wenn ich das richtig verstanden hab` weniger für die Resozialisierung, als mehr für die Sicherheitsverwahrung aus, oder ??? :confused:




      H_S
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 23:25:31
      Beitrag Nr. 50 ()
      #43 Harry_Schotter,

      nach dem, was ich über die Sache gelesen haben ist es ein
      lupenreiner Mord.

      Und das bedeutet Mord aus niedrigen Beweggründen. Was eine
      besondere Schwere der Schuld zur Folge hat. Das Urteil kann
      daher eigentlich nur lebenslänglich lauten. Und eine Begnadi-
      gung nach 15 Jahren ist ausgeschlossen. Eine Haftzeit von
      20 - 25 Jahren ist realistisch.

      Wenn du mich fragts, dagegen erscheint mir die Todesstrafe
      human. Zu wissen, daß dein Leben vorbei ist, und du es trotzdem
      leben mußt, daß finde ich schon ziemlich grausam.

      Und das scheinen viele Betroffene auch so zu sehen. Nicht
      umsonst werden Gefangenen möglichst alle suizidgeeigneten
      "Werkzeuge" vorenthalten.

      Die Flucht aus dem Gefängnisalltag, der für Kindermörder
      bedonders prickelnd sein soll, in das Nichts des Todes muß
      wohl etwas verlockendes haben.

      Wird eine Todesstrafe dann nicht zur Todesgnade?
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 00:57:08
      Beitrag Nr. 51 ()
      Harry_Schotter,

      "Nein, so wenig kann doch kein Menschenleben wert sein, wirklich nicht !!!"

      Na, da kenn ich ganz andere Beispiele. Leider aus meinem
      persönlichen Umfeld.

      Ehemann erwürgt Ehefrau. Angeblich aus Schock über das
      plötzliche Scheidungsbegehren der Ehefrau. Dabei hat er
      schon seit Wochen Verhandlungen mit verschiedenen Gläubi-
      gern geführt, die Waren auf Kredit geliefert hatten, daß
      er in Scheidung stehe und diese Waren nach einer Scheidung
      alleine übernehmen möchte.

      Urteil: Totschlag im Affekt in einem minderschweren Fall.
      Strafmaß: 30 Monate.
      Ergebnis: Nach 15 Monaten auf Bewährung entlassen.

      15 Monate für den Tod eines Menschen. So wenig kann ein
      Menschenleben wert sein.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 04:25:55
      Beitrag Nr. 52 ()
      @#45 von goldless

      Ja, wiedermal ein weiteres trauriges Beispiel. So ist eben unsere "Rechtsprechung" im Namen des "Volkes".



      Ja klar, die Tötung des kleinen Mädchens war im Prinzip ein Mord. Aber in gewisser Weise auch wieder nicht.

      Schließlich haben die Eltern das Kind ja "zur Rettung" ins Krankenhaus gebracht. Das werden sie vermutlich wohl sagen.

      Zudem gehören sowohl der Vater, als auch die Mutter dem.....Achtung!!! Dogenmilieu !!!! an. Was für ein gefundenes Fressen für jeden Verteidiger. Mal` sie dir schon mal aus, die ganzen Ausflüchte, Beweggründe, Erklärungen und Entschuldigungen, die man aus dem Tatbestand basteln kann. Du wirst sehen, die Frau, die sagen wird, sie hatte Todesangst vor dem Mann, und sei ihrem Freund gegenüber "hörig" gewesen(Was vielleicht sogar stimmen mag), wird um die 5 Jahre bekommen und nach 2 Jahren wieder frei sein und der Mann wird 8, oder vielleicht nur 6 Jahre bekommen und nach 4 Jahren Haft in die Türkei angeschoben.


      Um was woll`n wir wetten???


      H_S
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 05:55:39
      Beitrag Nr. 53 ()
      ...eigentlich vermisse ich hier noch den Spitzenreiter
      der gutmenschlich-gemeinten Täterentlastung und Opferverhönung....nämlich den:
      "Strafe nutzt gar keinem, dadurch ist bislang noch keiner wieder lebendig geworden...!"
      Aber wenn harte Strafe angeblich nichts am Täterverhalten ändern kann (siehe angeblich USA), und leichte Strafe auch nichts bewirkt, dann frage ich mich warum überhaupt noch Strafe....??
      Offener Vollzug für alle Gewalttäter..., jeder Knacki bekommt eine öffentlich bezahlte Sozialhilfe-Wohnung, die er sowieso nach dem Absitzen bekäme plus Sozialhilfe, die er hinterher auch bekommen würde...
      Da angeblich der Strafvollzug so teuer ist, würden hierdurch enorme Einsparungsmöglichkeiten erzielt werden, was ja angesichts der Nichtbeeinflussbarkeit des Täterverhaltens nur konsequent wäre...Wenn schon nichts zu ändern ist, dann kann man es auch billig machen....
      ....wie...?!...kann man so auch nicht sagen...?
      Dass harte Strafen Gewaltverbrechen nicht unterbinden ,halte ich für eine hübsche 70er Jahre -Love & Peace-Hypothese, deren Nachweis nicht erbracht wurde.... Ich tendiere eher zu etwas härteren Strafen , auch als Hypothese und zwar immer härter, bis dass Gewaltverbrecher diese Hypothese auch einsehen, und ihr Verhalten daran ausrichten...
      Ich habe Schwierigkeitn, mir das Universum, die erlebte Welt , die das Kind wahrgenommen hat , und in dem es gelebt hat, aus meinem Kopf herausuzubekommen. Ein Universum, das von unserem so ganz anders ist....
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 06:55:05
      Beitrag Nr. 54 ()
      @#47 von wolaufensie

      "Die herrschenden Verhältnisse in unserer Gesellschaft sind schuld daran, das Menschen zu Straftätern werden, da helfen auch die härtesten Strafen nichts."

      Die Aussage irrt noch in vielen Köpfen der Generation, die zur Zeit die wichtigsten Posten der bundesdeutschen Funktionselite besetzt halten, rudimentär umher. Solange die Apo-Opas nich` endlich auf`s Altenteil geh`n, solange wird sich, wenn überhaupt, nur langsam etwas zum Besseren wenden.



      Ps. Es ist gut, dass ganz kleine Kinder nicht alles so bewusst wie Erwachsene mitkriegen. Ein Trost, wenn auch nur ein schwacher.



      H_S
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:30:48
      Beitrag Nr. 55 ()
      Natürlich kann man nicht alles auf die ,,herrschenden Verhältnisse in unserer Gesellschaft" schieben.

      Wenn allerdings die Häufigkeit bestimmter Delikte sich im Laufe der Jahre signifikant verändert, muss man schon nach den Ursachen fragen.

      Bei Mord an Kindern unter 6 Jahren (und um die geht es bei der hier geführten Diskussion) hat es eine solche Veränderung gegeben - allerdings entgegen der öffentlichen Wahrnehmung zum positiven hin. Nach der offiziellen Kriminalstatistik ist die Zahl der Morde an Kindern unter 6 Jahren (Schlüssel 100) seit 1987 nicht angestiegen, obwohl die ehemalige DDR inzwischen dazugehört (also ein Rückgang bei gleicher Basis um ca. 20%). In absoluten Zahlen: 1987 waren es 36 Fälle, 2002 waren es 35. Bei Kindern von 6 bis 14 sieht es ähnlich aus: 1987 waren es 45 Fälle, 2002 waren es 41. Allerdings gab es kurz nach der Vereinigung einen deutlichen Anstieg, der wohl mit der Verunsicherung in vielen Familien durch die politischen Veränderungen zusammenhängt.

      Quelle: http://www.bka.de/pks/zeitreihen_2002/pdf/t91_opfer_insg.pdf

      Für den langfristigen Vergleich konnte ich auf die Schnelle keine Zahlen finden; er fällt aber nach meiner Erinnerung noch deutlicher aus.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:42:04
      Beitrag Nr. 56 ()
      45 ist absolut schockierend....:mad:
      Manche Richter schaden dem Ansehen Deutschland mehr, als sie ahnen - und glauben wahrscheinlich noch, dass sie was Gutes täten, wenn sie solche "gerechten" Urteile sprechen, die "der Täterpersönlichkeit so gut gerecht werden"...

      Harry Schotter: sehr gute Postings, volle Zustimmung.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:45:11
      Beitrag Nr. 57 ()
      rv: die Statistik sagt aber auch, dass in den letzten Jahren bei schweren Gewaltdelikten eine dramatische Trendwende stattgefunden hat, und dass vor allem immer mehr jüngere Täter durch solche Straftaten auffallen, so dass die Wende nachhaltig sein dürfte, wenn man nicht gegensteuert.


      Ein Mittel des Gegensteuerns - nicht das einzige - sind härtere Strafen, wie das Berliner Beispiel aus meinem Justiz-Thread zum Beispiel aufweist.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 09:53:00
      Beitrag Nr. 58 ()
      Schotter: in Köln würde die Frau wohl nur 3 Jahre bekommen - und in der Berufung 2 Jahre auf Bewährung???

      Und der Mann wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge maximal 7-8 Jahre, je nach Vorstrafen....allerdings wird er vielleicht wirklich abgeschoben, was wenigstens ein Guteshätte.

      ...wobei neulich schon mal zu lesen war, dass türkische Politiker langsam sauer werden, dass sie immer mehr Schwerverbrecher von uns "zurück"kriegen, die hier 15-25 Jahre lang verzogen wurden und dann nach schweren Straftaten in die Heimat abgeschoben werden, die sie nicht kennen. Diese 2 Typen, die die Touristin(nen?) vor ca. 3 Monaten ermordet hatten, gehörten ja auch zu dieser Gruppe.
      Irgendwo kann einem die Türkei da sogar leid tun....zumal sie ja nicht die Rest-Strafen nachträglich verlängern können. Wenn der dt. Richter 7 Jahre gesagt hat und bei der Abschiebung 3 oder 4 vorbei sind, dann müssen sie ihn halt nach weiteren 3-4 Jahren laufen lassen. Und haben sie ein Problem.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 10:04:04
      Beitrag Nr. 59 ()
      Das Übel liegt m.M. nach hauptsächlich im fehlenden Unrechtsbewußtsein unserer Bevölkerung.
      Überall wird betrogen und gelogen, oben wie unten.
      Das Strafmaß ist oft erschreckend gering sodaß man den Eindruck erhält das ein Mensch nichts wert ist.

      Bei Gewaltkriminalität werden oft unverständliche Urteile gefällt, die Betroffen fühlen sich verhöhnt und zweifelhafte Gutachter attestieren den Tätern eine schlimme Kindheit.
      Die hatte ich auch.

      Hilfreich wären psychologische Gutachten schon in der Schule, Zwangskurse für werdende Mütter und Väter die über die zu erwartenden Veränderungen unterrichten.
      Offenlegung der Finanzen von Volksvertretern
      Haftung mit dem Privatvermögen (auch der Ehefrau)
      Keine Immunität von Abgeordneten
      Gleiches Strafmaß für alle
      Abschaffung der Kautionsleistung
      Vollständiger Strafvollzug ohne Komfort, dafür Arbeitsleistung zu Entschädigungszwecken usw.
      Das ist gewiß noch nicht alles was zu ändern wäre.
      Todestrafe ja, aber nur in besonderen Fällen.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 10:12:55
      Beitrag Nr. 60 ()
      xylo, #51

      Warum lenkst du ab?
      Die zunehmende Jugendkriminalität ist wirklich ein Problem - hat aber mit unserer Diskussion nicht viel zu tun. Ob sich die Mordstatistik nach jahrzehntelangem Rückgang wieder nach oben entwickelt ist reine Spekulation.

      Noch einmal: Die Zahlen sprechen in Bezug auf die hier diskutierten Morde an Kindern eine ganz andere Sprache als die öffentliche Wahrnehmung.

      Delikt: Mord (Schlüssel 100) an Kindern bis 14 Jahren und Mord insgesamt:

      1987 80 1084
      1990 48 910
      ab hier incl. Neue Bundesländer:
      1993 93 1465
      1996 97 1441
      1999 62 1085
      2002 77 989
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 11:00:25
      Beitrag Nr. 61 ()
      #54

      Vollendete Morde in Deutschland (Jahr 2002): 449
      Kinder unter 14 als Opfer: 39

      Quelle: http://www.bka.de
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 12:07:32
      Beitrag Nr. 62 ()
      @#49 von rv

      Ich hatte bei der Aufzählung meiner Prioritätenliste in #26 noch einen wichtigen Punkt vergessen. Die Strafe für eine begangene gesetzeswidrige Tat soll natürlich auch abschrecken.

      Der Punkt ist aber, dass bei Kindstötungen sehr oft, ja vielleicht sogar meistens, keine rationalen Überlegungen eine Rolle spielen, sondern die Gefühle in der Situation überhand nehmen. In dem Fall kann dann eine angedrohte Gefängnissstrafe den Täter meist nicht zum einlenken bringen. Wenn jemand, zB., rasend vor Eifersucht, `grade seine Frau inflagranti beim außerehelichen Verkehr erwischt hat, wird er, wenn er das Tranchirmesser in der Hand hat, kaum noch mal im Bürgerlichen Gesetzbuch nachschlagen, was ihm bei Mord für Haftstrafen drohen, oder im Internet nachschauen, wie hoch die statistischen Chancen sind, als Gattinnenkiller nicht überführt zu werden. Deshalb ist die offizielle Kriminalstatistik bezüglich der Morde an Kindern unter sechs Jahren nicht so besonders aussagekräfig, weil eher (gefühlsbeeinflußt) zufällig.

      Anders ist das schon bei den Fällen die Xylophon in #51 schildert. Ich vermute mal, die schweren Gewaltdelikte haben deshalb so stark zugenommen, weil das Verhältnis von Chance und Risiko bei der Art von Verbrechen deutlich zugunsten der Chancen ausgeschlagen hat!

      Ist das Risiko gering, geschnappt zu werden, sind die angedrohten Haftstrafen niedrig und die zuständigen Richter bei ihren Urteilssprüchen eher milde, schlapp und lauh, dann ist doch klar, dass sich ein rational denkender Straftäter in Anbetracht des Chance/Risiko Ratios, in einem für ihn günstigen Verhältnis für die Straftat entscheiden wird.

      In dem Fall ist also eine Kriminalitätsstatistik schon deutlich aussagefähiger!


      H_S
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 12:18:26
      Beitrag Nr. 63 ()
      Die Bestrafung von Tätern mag mehrere Gründe haben.
      z. B.
      - Abschreckung für andere
      - Erziehung, damit dieser es nicht nochmal macht.

      Aber in diesen Falle, sollte es vor allem eines bezwecken.
      Gerechtigkeit und Rache für diese Abscheuliche Tat.

      Und die beiden (vor allem den Mann als Haupttäter) würde ich mit einen Knüpel erschlagen (Auge um Auge, Zahn um Zahn).
      In einen solchen Falle bin ich für die Todesstrafe!

      Denn das ist die einzige gerechte Strafe für ein solches Vergehen.
      Eine 2.Chance haben die nämlich nicht verdient.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 13:31:19
      Beitrag Nr. 64 ()
      @ com69

      ,,Aug´um Auge, Zahn um Zahn" - das ist die Regel des Alten Testaments und der Scharia. Willst du wirklich dahin zurückkehren?

      Anders als es bei dir gemeint ist und meist kolportiert wird, wird damit im Alten Testament übrigens nicht ein Mindest- oder Regelmaß der Strafe begründet, sondern das Verbot einer übermäßigen Bestrafung. Dadurch ist zum Beispiel die Todesstrafe für Körperverletzung ausgeschlossen - oder das Ausrotten der Familie des Täters nach einem Mord.
      In dieser Weise lebt dieses Prinzip auch im modernen Strafrecht fort: Das Strafmaß wird beschränkt durch die individuelle Schuld.


      @ Harry_Schotter

      Deine Prioritätenliste in #26 hat nicht viel mit den Prioritäten gemein, die im modernen Strafrecht gesetzt werden. ,,Sühne" steht dort keineswegs an erster Stelle. Ich hatte das aber schon in #32 klargestellt.

      Nach heutigem Strafrechtsverständnis sieht die Prioritätenliste (wenn man so etwas aufstellen will) eher so aus:

      Abschreckung
      Resozialisierung des Täters (soweit möglich)
      Schutz vor Wiederholung (Wegsperren des Täters soweit nötig)
      Sühne
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 13:56:13
      Beitrag Nr. 65 ()
      rv: das eine hat mit dem anderen durchaus sehr viel zu tun.

      Tatsache ist, dass wir in den letzten Jahren eine unglaubliche "Verrohung" und "Brutalisierung" der Gesellschaft erleben, gerade auch, was Gewaltkriminalität betrifft. Und diese Tat ist nur ein extremes Beispiel, aber Du kannst Dir sicher sein, dass der Türke schon früher mit Gewalttaten in Erscheinung getreten ist, solche Brutalität entsteht nicht von heut auf morgen, da müssen erst mal ein paar Hemmschwellen fallen.

      Und ihm ist offenbar früher nicht ausreichend vermittelt worden, wo eine Grenze ist, die er besser nicht überschreiten sollte....so wie es bei vielen 15-16-jährigen auch heute wieder der Fall ist, den Schwerverbrechern von morgen.

      In Köln gibt es ganze Stadtteile, wo der Berufswunsch der verwahrlosten Jugend zwischen "Türsteher" als harmlosester Variante und "Drogenboss" oder "Zuhälter" als härtere Version rangiert. Diese Leute lachen die dortigen Sozialarbeiter nur aus und die Justiz nehmen sie - zu Recht, was Köln betrifft - schon gar nicht mehr ernst. Das sind diejenigen, die dann in 5 Jahren durch die Presse gehen, weil sie irgendwen brutal zu Tode geprügelt haben. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es jetzt Deutsche Skins sind, die sich einen Asylbewerber oder Obdachlosen aussuchen oder eher Südländer, bei denen es ein Schwuler oder ein Grundschüler sein könnte, der sein Handy nicht rausgeben will.

      Der Satz "Wehret den Anfängen" ist offenbar völlig in Vergessenheit geraten.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 15:18:04
      Beitrag Nr. 66 ()
      @#58 von rv

      "...Deine Prioritätenliste in #26 hat nicht viel mit den Prioritäten gemein, die im modernen Strafrecht gesetzt werden. ,,Sühne" steht dort keineswegs an erster Stelle. Ich hatte das aber schon in #32 klargestellt......"


      Ja, und ich hatte schon in #43 klargestellt, dass ich das pseudomoderne Strafrecht, das du bevorzugst, genausowenig für modern halte, als wie den "wissenschaftlichen Sozialismus" als Gesellschaftmodell für "progresssiv" erachte.

      (Wobei ich beide Sachen nicht vergleichen will, es geht mir hier nur um den Modernitätsbegriff)


      ........



      @#57 von com69


      Gerechtigkeit ist OK, aber Rache ???

      Grade um die Rache aus der Welt zuschaffen, hat man
      im Mittelalter die Rechtssprechung in Deutschland zu einer hoheitlichen Aufgabe gemacht, damit eine neutrale Instanz, representiert durch den staatlichen Richter, einen gerechten Ausgleich zwischen Täter und Opfer einerseits, und der Tat und ihrer Bestrafung anderseits, findet.
      Und das geht eben nur, wenn die Strafe entemotionalisiert, also auf eine rationale Ebene gebracht wird, und man eine zur Tat gleichwertige, aber nicht gleiche Bestrafung findet.

      Also soundsoviel Jahre Gefängnis, anstatt "Schwanz ab", bei einer Vergewaltugung", "Rübe ab", bei einem Mord, oder "Hand ab", bei einem Diebstahl.
      Damit wollte man, damals, das Land befrieden und die ewigen (Familien-)Feden, die auf der Blutrache basierten, ein für allemal beseitigen...............und das war auch gut so. ;)


      H_S


      ..............
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 15:32:17
      Beitrag Nr. 67 ()
      #60 Harry_Schotter

      sehr schön! Das mit der entemotionalisierten Strafe sehe ich auch so, wiewohl das vermutlich fast unmöglich ist. Dennoch: Bei einigen Postings einiger User läuft es mir kalt den Rücken runter. Ich habe schon häufiger geschrieben, bei solchen Untaten könnte ich auch ausrasten und im Affekt vor Wut dem Täter sehr sehr weh tun, aber was hier teilweise zu lesen ist...

      Manche würden sicherlich noch eine Art Befriedigung beim Prügeln und Erschlagen finden, nicht, weil sie gerne prügeln, das unterstelle ich keinem. Nein, weil sie glauben, etwas Gutes zu tun und es jemandem heimzuzahlen. Und dann fühlt man sich gut, bei jedem Schlag...

      Wollen wir das? Wollen wir Freiwillige oder Professionelle, die Leute töten? Wer tritt vor? Wer läßt sämtliche Hemmschwellen fallen?

      Laßt uns besser sein als die Unmenschen, die Leben beenden. Laßt uns Sorge tragen, dass sie hart büßen und ihr Leben lang nicht mehr glücklich werden. Aber Rache als leitendes Prinzip? Bitte nein.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 15:39:07
      Beitrag Nr. 68 ()
      FALL CAROLIN

      "Er wollte das Kind ans Kreuz schlagen"

      Wer hat die dreijährige Carolin totgeschlagen? Die Mutter schiebt ihrem Lebensgefährten die Schuld zu. SPIEGEL TV Magazin hat exklusiv einen Blick in die Vernehmungsakten geworfen und mit der Familie des toten Mädchens gesprochen. Die deutsche Polizei zweifelt an der Aussage der jungen Mutter.

      Weißenhorn/Brindisi - Der Fall des totgeprügelten Mädchens im bayerischen Weißenhorn gibt der Polizei auch nach der Ergreifung der Hauptverdächtigen Rätsel auf. Gegenüber der italienischen Polizei hatte die 24 Jahre alte Mutter der toten Carolin ihren Lebensgefährten Mehmet A. schwer belastet. Doch die deutschen Ermittlungsbehörden haben Zweifel an der Glaubwürdigkeit der jungen Frau. Dem Obduktionsergebnis nach habe das Kleinkind nicht, wie von der Mutter angegeben, ein wochenlanges Martyrium hinter sich. "Die Verletzungen stehen in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem vorigen Montag, dem Todestag", sagte Armin Mayer, Sprecher der Polizei Krumbach. Man habe keine Spuren von vorangegangenen Misshandlungen gefunden.
      Der türkischsstämmige Kurde Mehmet A. sitzt im Gefängnis in Brindisi. Auch die Mutter, Zaneta B., wurde zunächst inhaftiert, um sie wegen eines internationalen Haftbefehls nach Deutschland auszuliefern. Seit einer Woche ermittelt die Polizei, wer die sterbende Carolin auf der Kliniktoilette im bayerischen Weißenhorn abgelegt haben könnte.

      "Er ist völlig ausgetickt"

      Inspektor Salvatore Madaro von der Polizei in Brindisi hatte Zaneta B. die ganze Nacht über verhört. Die Aussagen der Frau belasten ihren 30-jährigen Lebensgefährten Mehmet A., doch der schweigt beharrlich. Der Mann habe das Kind oft misshandelt, habe Carolin gar ans Kreuz schlagen wollen, sagt die Mutter. Er habe das Kind immer wieder als "Bastard" bezeichnet und es auch so angesprochen. Schließlich sei er "völlig ausgetickt". Aus dem Vernehmungsprotokoll: "Am 4. Januar wurde Mehmet wieder extrem gewalttätig. Er schlug den Kopf der Kleinen gegen die Wand. Das Mädchen hört auf zu atmen, zeigte kein Lebenszeichen mehr. Nur das Herz schlug noch. Ich flehte: `Bring das Kind ins Krankenhaus.` Und ich schwor, alles zu tun, was er von mir verlange."

      Nach Ansicht von Inspektor Madaro ist die Frau von ihrem Freund misshandelt worden. Einem ärztlichen Gutachten zufolge hatte die Frau mehrere Blutergüsse am Kopf, die von Schlägen herrühren. Bei der Festnahme finden die italienischen Beamten bei Mehmet A. ein Jagdmesser und ein Pfefferspray. Die Frau macht einen sonderbaren Eindruck auf die Ermittler. Sie habe kühl und abwesend gewirkt, habe sich vor allem darum gesorgt, was nun mit ihr geschehe.

      "He killed my baby"

      Eigentlich will Mehmet A. über Griechenland in sein Heimatland Türkei fliehen. Doch sie kommen zu spät in Brindisi an, die Fähre ist bereits ausgelaufen. Mehmet tauscht in einem Pfandhaus Schmuck gegen Bargeld und mietet sich in einer Pension ein. Am Mittwochabend trifft Hotelier Maurizio Lotesoriere das Paar an der Bar. Der Besitzer der Pension bemerkt, dass die junge Frau ihm etwas mitteilen will. Sie habe ihn immer wieder angesehen und ihm Zeichen gegeben, sagt er. Als Mehmet den Raum verlässt, spricht er die junge Frau an und fragt, ob es ein Problem gebe. Nach und nach habe sie ihm zu verstehen gegeben, dass er die Polizei rufen solle. Die Beamten nehmen Mehmet A. mit, Zaneta B. bleibt in der Pension zurück. Sie sei verängstigt gewesen, erzählt der Wirt. Schließlich habe sie gesagt: "He killed my baby."

      Die grausige Entdeckung macht eine Besucherin der Klinik in Weißenburg am vorigen Montag: Sie findet die sterbende Carolin. Das Mädchen liegt unbekleidet, eingewickelt in ein Bettlaken, im dritten Stock auf dem Boden der Damentoilette. Die Ärzte können nichts mehr für das Kind tun. Im Obduktionsbericht halten die Mediziner fest, dass die Dreijährige regelrecht totgeschlagen wurde. Die Polizei rekonstruiert das Gesicht des Opfers, das später dank eines Hinweises als Carolin B. identifiziert wird.

      Das Mädchen war so schlimm zugerichtet worden, dass selbst der Stiefvater der 24-jährigen Zaneta B. die Kleine auf dem rekonstruierten Bild der Polizei nicht wiedererkannte. Carolins Großmutter kann das Geschehene nicht fassen. "Meine Tochter kann so etwas nicht gemacht haben, das glaube ich einfach nicht", sagte Zaneta B.s Mutter. Auf ihrem Wohnzimmertisch liegen Fotos von glücklicheren Tagen.


      ................
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 15:53:02
      Beitrag Nr. 69 ()
      ...naja, der letzte Bericht klingt ja schon etwas anders. Anscheindend ist das Drogenwrack von Mutter auch nicht so ganz glaubwürdig und neigt zu Übertreibungen....

      Wieso der Spiegel schon Einblick in die Ermittlungsakten nehmen konnte, ist allerdings auch erstaunlich, offiziell sicher nicht....
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 16:22:42
      Beitrag Nr. 70 ()
      Die Qualen der Karolina B.

      Nach dem Tod des dreijährigen Mädchens und der Verhaftung der Eltern in Italien bleiben Fragen. Musste Karolina sterben, weil sie nicht die leibliche Tochter von Mehmet A. war? Welche Rolle spielte die Mutter? Die Wochen vor der Tat verbrachte das Pärchen im schwäbischen Dorf Biberachzell. Eine Spurensuche

      von Jörg Völkerling

      Wo die Straße zum schlammigen Feldweg wird, steht das Haus, das inzwischen landesweit bekannt geworden ist. Hinter einer Hecke verbirgt sich ein schlichter Bau mit wuchtigem Balkon und ausladender Holzdecke. Am Tag nach der Identifizierung des dreijährigen Mädchens, das man schwer verletzt auf einer Krankenhaustoilette fand und das bald darauf verstarb, sind die Übertragungswagen aus Biberachzell abgezogen. Statt lärmender Generatoren knattern jetzt nur noch Polizei-Absperrbänder im Wind.

      Betreten verboten: Das Grundstück, auf dem Mehmet A. und Zaneta B. vier Wochen lang mit der kleinen Karolina hausten, gleicht einem Schlachtfeld. Polizisten steigen über rostige Benzinkanister im Gras, räumen einen alten Herd zur Seite und prüfen die Ladung eines Traktoranhängers. Die Kinder der Nachbarschaft mögen hier einen wilden Abenteuerspielplatz gefunden haben. Für Karolina B., geboren im Jahr 2000 in Polen, gestorben am 5. Januar 2004 in Bayern, muss es die Hölle gewesen sein.

      Montag, 5. Januar. Niemand ahnt in dem 650-Seelen-Dorf Biberachzell im schwäbischen Landkreis Neu-Ulm, was sich hinter zwei Meter hohen Koniferen abspielt. Kurz nach 13 Uhr klagt Mehmet A., der sich zum 31. Dezember 2003 offiziell in dem kleinen Ort bei Weißenhorn anmeldete, über Bauchweh. Er bittet einen Bekannten, wie er neu im Dorf, ihn zum Arzt zu fahren. Der Türke und seine polnische Freundin steigen gemeinsam in den Wagen, er vorne, sie hinten. Auf die Rückbank legen sie eine große Sporttasche. Sieben Minuten dauert die Fahrt von der Thürheim-Straße zum sechs Kilometer entfernten Stiftungskrankenhaus von Weißenhorn. Das Pärchen steigt aus, Zaneta B. klemmt die Sporttasche fest an sich. Ihr Nachbar fährt davon. Es ist kurz vor zwei.

      Später wird man rekonstruieren, dass Karolina zwischen 14 und 16 Uhr auf der Damentoilette im dritten Stock des Hauses abgelegt worden sein muss. Eine Besucherin entdeckte das leblose, in ein Leinentuch gewickelte Kind. Kahl rasiert, mit schlimmen Verletzungen und Schwellungen am ganzen Körper. Die Ärzte konnten nichts mehr tun.

      Am Wochenende nach der Tat sind die blauen WC-Türen abgesperrt. "Ich will wissen, wer sich hier bewegt", sagt Verwaltungsdirektor Konrad Hunger zu ungebetenen Besuchern. Immer wieder haben sich Journalisten ins dritte Stockwerk geschlichen und versucht, mit Patienten zu sprechen. Die Stille des Hospitals ist empfindlich gestört. "Hier herrscht genug Unruhe", sagt Hunger und begleitet den Reporter hinunter. Der Abgang wird durch die Glasfront misstrauisch verfolgt. Dann wendet sich Hunger zum Pförtner. Niemand soll mehr unbeobachtet ins Gebäude gelangen. Freitag, 9. Januar. In der süditalienischen Hafenstadt Brindisi endet die zweitägige Flucht von Mehmet A. und Zaneta B. Noch am Dienstag hatte der 30-Jährige einer Dreikönigsprozession in Biberachzell die Tür geöffnet, Geld und Süßigkeiten gegeben. Nach außen ein unauffälliger, ein netter Nachbar. Als am Abend nach der Fahrt zum Krankenhaus die Todesnachricht auf allen Kanälen lief, entschloss sich das Pärchen zur Flucht. So anonym, wie es nach Biberachzell gekommen war, verschwand es auch wieder. Per Anhalter, so vermuten die italienischen Ermittler, zunächst bis ins norditalienische Trient, von dort weiter mit dem Zug. In Brindisi wollten sie die Fähre nach Griechenland nehmen, um sich von dort in die Türkei abzusetzen. Doch es war zu spät: Spur 29 brachte die schwäbische Polizei auf die Fährte des türkisch-polnischen Pärchens.

      Im Hochsicherheitsgefängnis von Brindisi wartet Mehmet A. nun auf seine Auslieferung nach Deutschland. Er gilt als besonders gefährdet. Wer Kinder schlägt, steht in der Gefängnishierarchie an unterster Stelle. Er wird verschärft bewacht. Die Aussagen seiner Freundin Zaneta B. beschreiben ein Monster, keinen Menschen: Karolinas Qualen begannen demnach schon kurz nach dem Einzug in das Biberachzeller Haus. "Er sperrte mein Kind in den Keller, versengte seine Fingerchen mit dem Feuerzeug", sagte die 24 Jahre alte Polin den Vernehmungsbeamten. Als "Bastard" habe er das Kind eines fremden Mannes beschimpft und schließlich gar gedroht, es "wie Jesus ans Kreuz" zu nageln. In einem Exzess von Gewalt habe er das unschuldige Kind schließlich mehrere Male gegen die Wand geschleudert, bis es kreidebleich am Boden lag. "Das Herz hat noch geschlagen, aber sie gab keine Lebenszeichen mehr von sich".

      Zaneta B. sitzt im Frauengefängnis eines Dorfes nahe Brindisi. Medienberichten zufolge arbeitete sie als Prostituierte, bevor sie nach Deutschland auswanderte. Doch auch danach sei sie durch die Betten fremder Männer gezogen. Der leibliche Vater, angeblich ein Mitglied der polnischen Mafia, habe einfach bestritten, mit dem Kind etwas zu tun zu haben.

      Der Polizei präsentierte sich Zaneta B. als Opfer. Sie habe sich von Mehmet A. mitschleifen lassen, nachdem klar war, dass es für Karolina keine Rettung mehr gab. Erst in einer Jugendherberge in der italienischen Hafenstadt beendete sie das, was sie eine "Entführung" nannte: Sie alarmierte den Herbergsvater, der holte die Polizei. Doch warum stellte sie sich nicht früher, warum ertrug sie die Demütigungen des Mannes, den sie doch erst Ende November in einer Bar kennen gelernt hatte? Franz-Josef Freisleder, Psychologieprofessor aus München, nennt ihr widersprüchliches Verhalten "aufgepfropfte Ambivalenz": "Eine Art Rücktritt von der Handlung, phasenweise."

      Für Nachbarin Anna W. gibt es keine Erklärung. Sie sitzt einsam in ihrem Haus, das nur 50 Meter vom Tatort entfernt ist. Sie starrt aus dem Fenster, sie macht sich Vorwürfe. Als einzige aus Biberachzell hat sie das Mädchen mit den blonden Locken gekannt. Als Zaneta B. am 5. Januar auf dem Standesamt des Ortes erschien, um sich anzumelden, blieb das Kind unerwähnt. Auch deshalb kam ihr die Polizei lange nicht auf die Spur. "Karolina durfte nie raus, und wenn ich ihr Spielsachen brachte, musste ich sie an der Tür abgeben", erinnert sich Anna W. Sie war es, die den Fahndern schließlich per Notruf die Richtung wies: "Hier gab es ein dreijähriges Kind. Die Eltern sind plötzlich verschwunden." Jetzt zittert sie. Sie traut sich kaum noch aus dem Haus. Über die Klingel hat sie einen braunen Briefumschlag geklebt: "Bitte nicht läuten! Ich möchte Sie bitten, von weiteren Interviews abzusehen. Danke", steht darauf.

      Die Polizei hatte ein Fahndungsfoto veröffentlicht, um die Identität des Kindes zu klären - retuschiert, weil das Gesicht entstellt war. "Warum schlagen die das Kind tot?", fragte in Biberachzell der vierjährige Simon seinen Vater René B., als das Bild im Fernsehen gezeigt wurde. Der 38-Jährige fand kaum die richtigen Worte. "Unsere heile Welt ist kaputt", sagt er am Abend im Dorfgasthof "Zum Kreuz". Während die Schnupftabakdose kreist, werden hier die Nachrichten des Tages diskutiert. Wie geht es jetzt weiter? Am 17. Januar steht ein Konzert der Musikkapelle an, nebenan wird noch geprobt. "Wir hatten kurz überlegt, ob wir es absagen", sagt jemand aus der Runde. Doch nun findet es doch statt: "Die Täter waren ja nicht aus Biberachzell."


      Artikel erschienen am 12. Jan 2004



      ...........................
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 16:24:06
      Beitrag Nr. 71 ()
      #61 mausschubser

      zur Tat gleichwertige, aber nicht gleiche Bestrafung findet.

      Und was wäre für dich eine gleichwertige Strafe.

      15 Jahre in einem dt. Gefängnis. Evtl sogar ein paar Jahre weniger, da die beiden eine ach so schwere Kindheit hatten oder diverse psychische Krankheiten.
      Das kann es doch nicht sein.

      Angemessen wäre noch eine Lebenslange Haft (und damit meine ich auch Lebenslang) aber nicht in einen dt. Wohlstandsgefängnis, sondern wirklich beim Steineklopfen.


      #57 rv,
      #58 Harry_Schotter

      Blutrache wie noch in einigen südl. Ländern praktiziert halte ich für absolut fehl am Platze, so war das auch nicht gemeint.
      Aber die beiden sollten wirklich Büssen für das was sei getan haben.
      Und ein paar Jahre Gefängnis finde ich eben lächerlich.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:10:25
      Beitrag Nr. 72 ()
      @#65 vonCom69

      Tja, es sieht nicht gut aus, für dein, bzw. unser Gerechtigkeitsempfinden. Die Anklage des Staatsanwalts lautet.....Achtung !!!......TOTSCHLAG !!!

      Als ob ich`s geahnt hätte.......

      Wenn dazu noch, eine Affekthandlung, verminderte Zurechnungsfähigeit wegen Drogengenuß und die Inbetrachtziehung anderer kultureller Sozialisierungsumstände kommt, werden wohl nicht mehr als 100 Sozialstunden in einem multikulturellen Altersheim und die Pflichtteilnahme an einem Anti-Gewalt Workshop mit einem anschließenden Selbsterfahrungsseminar in einer Männergruppe für ihn bei rauskommen. Sie ist wahrscheinlich sowieso unschuldig, weil sie als Kind sexuell missbracht wurde. Wart`s ab.


      .......................................


      Mutter des toten Mädchens gesteht

      So grausam folterte
      mein Freund die kleine Carolin



      Polizisten führen eine junge Frau und ihren Freund ab. Zaneta B. (24) und Mehmet A. (30). Es sind die Eltern des totgeprügelten Mädchens (3) von der Klinik-Toilette! Sie wurden auf der Flucht geschnappt, kurz bevor sie auf eine Fähre in Brindisi (Italien) steigen und nach Griechenland türmen wollten!

      In Weißenhorn (Bayern) hatten sie ihre Tochter Carolin sterbend auf eine Kliniktoilette gelegt. Furchtbar misshandelt, auf grausamste gequält! Warum nur? Die Mutter sagt jetzt, dass ihrem Freund das Mädchen lästig war. Er wollte nur sie, aber nicht die Tochter.

      Die Mutter gestand im Verhör: „Mein Freund hat die Kleine gehasst, weil sie nicht von ihm ist. Um sie zu bestrafen, rasierte er ihr die Haare ab. Er quälte sie mit dem Messer. Ich musste zusehen.“ Immer wieder drückte er Zigaretten auf dem Körper des kleinen Mädchens auf, schlug ihren Kopf auf den Tisch.

      Die kleine Carolin schrie vor Schmerz. Ihre Mutter weiter: „Er hat ihr K.o.-Gas in den Mund gesprüht, damit sie ruhig ist. Dann schlug er sie mit dem Kopf gegen die Wand. Ich hab ihn noch überredet, das Kind wenigstens ins Krankenhaus zu bringen.“

      Warum nur griff die Mutter nicht früher ein? Warum brachte sie Carolin nicht direkt zu einem Arzt? Der Haftbefehl lautet auf gemeinschaftlichen Totschlag!

      Die Mutter sagte laut „Focus“ aus, dass ihr Freund sie bedroht habe: Er werde ihre gesamte Familie umbringen werde, falls sie über die Misshandlungen sprechen sollte. Die beiden hatten sich erst vor einem Monat in einer Bar kennen gelernt.

      Nachdem sie die kleine Carolin in die Krankenhaustoilette gelegt hatten, kaufte das Paar Fahrkarten, stieg in den Zug. Nach mehr als 20 Stunden kamen die beiden in Brindisi (Italien) an, wollte in einer Jugendherberge übernachten. Ein italienischer Polizist: „Die Frau war in Panik. Sie machte dem Herbergsleiter Zeichen, dass sie entführt wäre.“

      Polizisten fanden in der Tasche ihres Freundes ein blutiges Messer, tippten den Namen des jungen Schreiners in den Polizeicomputer. Er wurde bereits über Interpol gesucht! Der deutsche Polizeidirektor Malte Böhm: „Wir hatten ihn zur Fahndung ausgeschrieben! Der entscheidende Hinweis kam kurz zuvor aus der Bevölkerung. Es war Spur Nummer 29“ – eine Nachbarin (64)! Sie erkannte das Kind wieder. Heraus kam auch, wie die Eltern das Mädchen ins Krankenhaus schmuggelten: bewusstlos, versteckt in einer großen Sporttasche.

      Die Mutter im Verhör: „Mein Freund hat mir versprochen, dass wir in die Türkei gehen und dort ein gemeinsames Kind bekommen.“ Der Lebensgefährte stritt die Tat ab, sagte: „Ich war das nicht. Als ich nach Hause kam, lag das Kind schon tot da.“

      Kripo-Beamte haben das weiße Haus in Biberachzell abgesperrt, suchen nach Spuren. Das Paar sitzt in Italien in Auslieferungshaft.



      .....................
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:21:13
      Beitrag Nr. 73 ()
      #com69 #65,

      Das mit der gleichwertigen, aber nicht gleichen Bestrafung brachte Harry ein in #60, ich stimme dem zu. Was du ansonsten schreibst, das unterstreiche ich ja durchaus auch. Die Strafen sind, zumindest erscheint des dem Außenstehenden so, relativ milde, deutsche Gefängnisse sind im Durchschnitt sicherlich kein Hotel, aber auch kein Hort der dauerhaften Qual. Die Berücksichtigung irgendwelcher Kindheitstraumata ist langsam oberpeinlich, und im wesentlichen wird irgendwann das Mitleid für den armen, eigentlich völlig resozialisierten, ehedem brutalen, aber nun ganz liebevollen und kuscheligen Mörder steigen. Eine Frau wird ihn im Gefängnis heiraten. Und dann kommt er raus, viel zu früh.

      Ich hätte nichts gegen echtes lebenslänglich, und die Geschichte mit dem Steineklopfen habe ich auch schon in #25 erwähnt. Ich habe mich nur gegen das doch recht martialische Rübe-ab-Rufen gewendet, das ich persönlich für falsch halte. Rache hilft dem Mädchen nicht, und der Tod ist für den Mörder viel zu schade.

      #66 Harry

      Bei dieser Schilderung gefriert einem das Blut in den Adern. Wenn das Totschlag war, wer ist dann noch ein Mörder? Nur der, der auch noch ansagt, dass er töten möchte? :mad: Es ist nicht zu fassen...
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:31:46
      Beitrag Nr. 74 ()
      ...Verbrechen an Kindern sind eine ganz andere Liga als
      andere Gewaltdelikte...
      Beim Schriftsteller "Andrew Vachss"
      .........................
      spielen die Romane zum grössten Teil um Gewalt an Kindern
      in einer Welt voller Gewalt....
      Die Beteiligten bei Kindergewalt fintieren und täuschen
      natürlich auch mit allem , das sie gelernt haben in
      ihrem, zu den Opfern vergleichsweise langem Leben.
      ...

      Und der Roman-Held kennt sie alle diese Geschichten von einer schlimmen Vergangenheit der
      Täter. Weil er sie sich
      immer wieder anhören muss von den Tätern , die meinen,
      damit noch mal punkten zu können..und sie hinterlassen
      verwüstete und tote Kinder...
      ...der Hauptfigur geht es darum mittlerweile auch nicht
      mehr um Einsichten , Resozialisierungen und "Bessere Wege"
      die man beschreiten könne, sondern bei DIESER einen Form
      der Kriminalität um Rache....
      Er vernichtet die Monstren, weil auch er angesichts der
      Taktiererei bei der Schuldannahme dieser Täter einige
      Hemmungen verlohren hat ...und das klappt ganz gut...
      Kann das nur empfehlen...sozusagen auch als Beitrag in den
      Resozialisierungs-Schlauberg.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:41:43
      Beitrag Nr. 75 ()
      "Er sperrte mein Kind in den Keller, versengte seine Fingerchen mit dem Feuerzeug" , sagte die 24 Jahre alte Polin den Vernehmungsbeamten. Als " Bastard" habe er das Kind eines fremden Mannes beschimpft und schließlich gar gedroht, es " wie Jesus ans Kreuz" zu nageln. In einem Exzess von Gewalt habe er das unschuldige Kind schließlich mehrere Male gegen die Wand geschleudert, bis es kreidebleich am Boden lag. " Das Herz hat noch geschlagen, aber sie gab keine Lebenszeichen mehr von sich" . "


      Nach anderen Berichten gab es keine Zeichen für frühere Mißhandlungen.
      Ich glaube eher Gerichtsmedizinern als einer drogensüchtigen Prostitierten, die sich auf Kosten ihres Freundes profiliert, vielleiht auch, um ihre eigene Strafe zu senken. Das soll die Tat nicht entschuldigen, aber ich fürchte, dass nicht einmal Tötungsvorsatz nachweisbar sein wird. Hängt aber natürlich auch vom Ergebnis der Gerichtsmedizin ab, das wir alle nicht kennen.

      Ich versteh nur nicht, wieso hier alle so schnell dieser "Braut2 glauben.....als ob die eine besonders glaubwürdige Person wäre.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:52:12
      Beitrag Nr. 76 ()
      xylo #69,

      ganz einfach: Sie ist eine Frau, und sie ist die Mutter. Es ist einfacher zu glauben, dass es der Mann war. Es ist ja auch schon häufiger vorgekommen, dass neuen Beschälern das Kind der Frau im Weg war. Insofern steckt dahinter vermutlich sogar eine traurige statistische Wahrheit.

      Aber wie du schon sagst: Wir können hier nur spekulieren, wie es wirklich geschah...
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:52:58
      Beitrag Nr. 77 ()
      Der Lebensgefährte stritt die Tat ab, sagte: „Ich war das nicht. Als ich nach Hause kam, lag das Kind schon tot da.“

      ....woher wisst Ihr eigentlich, dass er lügt und nicht sie? Vielleicht hat sie ja auch die Nerven verloren und das Kind so verletzt? Aus welchen Gründen auch immer. Wieso übertreibt sie sonst so und schildert Verletzungen, die kein Mediziner feststellen konnte??
      Ich wäre mir nicht so sicher, wer von beiden welche Rolle gespielt hat.

      Die Berücksichtigung irgendwelcher Kindheitstraumata ist langsam oberpeinlich

      ....kommt immer drauf an. Neulich wurde in Köln ein Punk (nicht 24 ;) ) verurteilt, der mit seiner Freundin jemanden umgebracht hat, ein abscheuliches Verbrechen war das.
      Allerdings hatte dieser Punk selbst als Kind miterlebt, wie ein Eltenteil ermordet worden war und wurde dadurch völlig aus der Bahn geworfen, vorher war er ein völlig normales Kind, danach nur noch durch den Wind.
      Dadurch wird seine Tat nicht besser, aber ich will nicht wissen, wie mancher hier reagieren würde, wenn er das erlebt hätte.


      Wobei ich eins klarstellen möchte: ich bin ganz klar für den Vorrang der Sicherheit vor weiteren Taten - auch bei schwerster Kindheit - und damit nötigenfalls für ein Wegsperren auf Lebenszeit. Aber ich finde es zum Teil befremdlich, wie hier von Leuten, die vermutlich überwiegend eine relativ behütete Kindheit gehabt haben, über anderer Leute Schicksale hinweggegangen wird.
      Die meisten von Euch wären auch nicht das, was sie jetzt sind, wenn sie zur Geburt gleich mal auf Drogenentzug gekommen wären, weil die Mutter heroinsüchtig war, mit 3 ins Heim und mit 7 von der Grundschule auf die Sonderschule für Lernbehinderte, weil keinerlei Frühförderung stattgefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 17:56:18
      Beitrag Nr. 78 ()
      70 hab ich bei 71 noch nicht gesehen und ich halte es durchaus für möglich, dass der Gedanke stimmt. Andererseits haben auch schon Frauen ihre Kinder umgebracht, weil sie dem Leben mit dem neuen Partner im Weg zu stehen schienen, zum Beispiel Frau Weimar - wenn auch nicht so bestialisch wie hier.

      Ich bin jedenfalls beim Vorleben der Frau als Drogensüchtige und bei der Nachricht, dass der Körper keine Zeichen früherer Mißhandlungen aufwies, skeptisch, wem ich hier glauben soll.

      Es kann auch die Frau gewesen sein.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 18:03:17
      Beitrag Nr. 79 ()
      #71 xylo,

      natürlich können Traumata Folgen haben. Das streite ich nicht ab. Man hat aber als Außenstehender den Eindruck, als ob es bei der Recherche zu einem Verbrechen im wesentlichen darum geht, welche Probleme der Täter im Vorfeld hatte. Die Sichtweise des Opfers interessiert hier häufig weniger. Die Tat selbst rückt in den Hintergrund. Man hört immer wieder: Alkohol, Drogen, schwere Kindheit, geschiedene Eltern, Eltern arbeitslos...

      Natürlich habe ich überhaupt nichts dagegen, solche Dinge zu berücksichten, es ist bis zu einem gewissen Punkt auch wichtig, aber man gewinnt den Eindruck, als ob es bei Prozessen zu echten Kapitalverbrechen im wesentlichen darum geht zu suchen, welche Dinge im Vorleben des Täters denn seine Tat entschuldigen oder zumindest stark mindern kann.

      Und plötzlich muß man Verständnis mit dem armen Täter haben, denn er wurde ja quasi zur Tat gezwungen! Der Mord, der Raub, der Überfall, der Angriff, ja, sie waren ja alle zwangsweise fällig, WEIL der Täter so viel Pech hatte.

      Ich bin der letzte hier, du weißt es, der nicht versucht, Dinge von beiden Seiten zu betrachten. Doch ich habe den ganz starken Eindruck, dass es heutzutage eher darum geht, Taten zu erklären (soweit ja schon mal gut hinsichtlich Prävention) und damit auch noch - wir gehen einen Schritt weiter - unbewußt oder sogar ganz bewußt zu entschuldigen. Der Täter als Opfer seines Umfeldes.

      Hey, mag sein, dass ein Täter ein Sch...umfeld hat, aber die Tat hat er trotzdem selbst begangen. Und mir als Opfer ist es wirklich herzlich egal, ob mich ein Drogensüchtiger oder ein Millionär ermordet. Sind die Opfer von Drogensüchtigen weniger wert???
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 18:28:52
      Beitrag Nr. 80 ()
      .so war das auch gar nicht gemeint.

      Ich bin ja (bekanntlich) selbst kein Freund der derzeitigen Milde vieler dt. Strafen. Allerdings sollten die entsprechenden Richter eben den Angeklagten (sinngemäß) sagen: "Ja, Du hast es schwer gehabt, aber das, was Du gemacht hast, war trotzdem absolut inakzeptabel und deshalb geht es jetzt für .... Jahre in den Knast"...sie sollen weder vergessen, dass er es wahrscheinlich sehr viel schwerer hatte als sie selbst - und sie sollten auf der anderen Seite nicht vergessen, was sie mit ihrer Tat anderen angetan haben.

      Ein in dieser Hinsicht sehr gutes Urteil soll das in Aachen zu Wirtz und Lewendel gewesen sein, das einerseits die volle Härte des Gesetzes angewendet und nichts entschuligt hat, andererseits aber auch nicht vergessen, dass es sich auch bei den beiden noch um Menschen handelte.



      Ich finde das zum einen deshalb wichtig, weil zum Beispiel dieses Mädchen (erst recht, wenn es ein Junge gewesen wäre) für den Fall, dass es hätte gerettet werden können, ein heißer Kandidat für eine Verbrecherkarriere gewesen wäre, bei dem Elternhaus, das es hatte. Und dem, was es - möglicherweise - schon an seelischer und körperlicher Mißhandlung eingesteckt hatte....
      Und dann hätten viele derjenigen, die es jetzt betrauern, sie zur Hölle gewünscht und mit heißem Öl übergießen wollen...

      Und zum anderen ist es wichtig, weil es auch für das eigene Leben von Bedeutung ist, wie man mit seinen Mitmenschen umgeht. Wenn der Wirtz 2-3 andere Leute statt Lewendel gehabt hätte, bei denen er sich hätte aussprechen können, ein Elternteil oder jemanden, der nicht nur erwartet, dass das Kind den eigenen Vorstellungen entspricht, sondern auch darauf eingeht, was das Kind für Bedürfnisse hat - dann hätte er sich vielleicht ganz anders entwickelt.
      Aber viele hauen selbst gern auf die Außenseiter ein und mobben sie - und irgendwann heißt es dann: komisch, das hätten wir dem ja nie zugetraut. Der war doch immer so brav und hat nie ein böses Wort gesagt....(wie auch dieser Kannibale).
      Soll die Verbrechen - wie gesagt - nicht entschuldigen und jetzt ist es in den genannten Fällen eh zu spät. Aber es kann andere Verbrechen verhindern, wenn man Leuten mit weniger Verachtung begegnet, die vielleicht in bißchen "komisch" sind, aber vielleicht auch Gründe haben dafür - und noch sind sie harmlos.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 18:41:17
      Beitrag Nr. 81 ()
      #75 xylo,

      ich kann fast allem zustimmen, was du sagst. Hinsichtlich der Außenseiter ist noch zu vermerken, dass es ja einen Trend in unserer Gesellschaft gibt, sich um andere nicht zu kümmern. Wenn jemand zusammengeschlagen wird - wegschauen. Liegt jemand im Hausflur - drübersteigen. Ruft jemand um Hilfe - weghören. Möglicherweise etwas übertrieben, aber man kümmert sich in der Regel um seinen eigenen Kram. Daraus erwächst auch, dass es weniger Zusammengehörigkeit gibt und mehr Außenseiter.

      Natürlich soll man solche Mörder auch als Menschen behandeln. Deswegen bin ich gegen Todesstrafe. Folter. Wir müssen sie nicht treten und schlagen. Aber die Gesellschaft darf schon die klare Botschaft aussenden: Was du getan hast, war verachtenswert. Dafür mußt du büßen. Und ein Rückweg (ja, ich weiß, einge waren auch nie Bestandteil der Gemeinschaft) in die Gemeinschaft ist eher die Ausnahme und sehr dornig. Deine Vorgeschichte findet Berücksichtigung, aber du allein bist für deine Taten verantwortlich. Willst du Hilfe, bekommst du möglicherweise welche, aber vergiß nie: Für dein Opfer kommt jede Hilfe wegen dir zu spät.

      Übrigens noch etwas, ich weiß, du hast das so auch nicht implizieren wollen, aber ich muß es dennoch sagen: Natürlich wäre das Mädchen prädestiniert für eine Karriere neben der Legalität gewesen. Aber es wäre dennoch schön gewesen, wenn sie es selbst hätte steuern können und eine Chance gehabt hätte... Sie ist nicht weniger wert als das Millionärstöchterlein mit dem Goldenen Löffel.
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 18:58:55
      Beitrag Nr. 82 ()
      ....natürlich war der Abschnitt zu dem Mädchen auch nur so gemeint, wie Du es auch schreibst...es ist nicht besser oder schlimmer, dieses Mädchen getötet zu haben als ein anderes Kind.

      Ich wollte nur klarstellen, dass viele der späteren Täter ganz ähnliche Erfahrungen als Kinder gemacht haben wie die, die jetzt zu Recht angeprangert werden - und da waren sie noch selbst die kindlichen Opfer. Das sollte man beim Leid dieses Mädchens nicht vergessen und dem Hass auf die Täter nicht vergessen.

      Nicht nur bei sexuellem Mißbrauch gilt: "die Seele vergisst nicht", sondern auch bei sonstigen Mißhandlungen....
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 19:07:49
      Beitrag Nr. 83 ()
      #76 xylo,

      ich bitte um Entschuldigung, da der Thread natürlich sehr ernsthaft ist, aber trotzdem habe ich eine Frage deutlich am Rande des Protokolls:

      Unser Klein-Schubser stürzte letztlich im Kinderzimmer und fiel kopfüber auf ein, du glaubst es kaum, Xylophon! :eek: Was kann das für Folgen haben? ;)
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 19:15:30
      Beitrag Nr. 84 ()
      ...kann ich Dir nicht beantworten.

      Allerdings kann ich Dir etwas anderes beantworten, auch zur Auflockerung. Neulich gab es einen Fall, wo 2 Drogensüchtige - was man natürlich zunächst nicht wußte - ein Auto aufgebrochen hatten und mehrere Sachen entwendet, darunter ebenfalls ein xylophon....

      Und der schlaue Autobesitzer ruft alle An- und Verkaufsläden in der Nähe an und bittet, darauf zu achen, ob sowas angeboten wird - was bald der Fall war....:D..und er informierte natürlich(?) die Streife....:D

      ...und auf wessen Schreibtisch dieser Fall dann natürlich landen musste, das ist ja wohl klar....:D
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 19:31:07
      Beitrag Nr. 85 ()
      #78 :eek:

      Ist nicht wahr! :laugh::laugh::laugh: Offenbar wirken xylos sehr anziehend in diesen Zeiten. :D
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 20:02:18
      Beitrag Nr. 86 ()
      ...#78...:laugh: :laugh: :laugh: ...
      Avatar
      schrieb am 12.01.04 20:18:34
      Beitrag Nr. 87 ()
      XXP Spiegel TV jetzt Thema:eek:
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 10:01:34
      Beitrag Nr. 88 ()
      77, mausschubser:

      "Unser Klein-Schubser stürzte letztlich im Kinderzimmer und fiel kopfüber auf ein, du glaubst es kaum, Xylophon! Was kann das für Folgen haben? "

      die Folgen: es xylophoniert nicht mehr!

      Q
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 10:38:25
      Beitrag Nr. 89 ()
      @Harry_Schotter
      @mausschubser

      Um den ganzen die Krone aufzusetzen.
      Anklage wegen Todschlag. D.h. Höchststrafe 10 Jahre!! :mad:
      Ich denke hier gibt es keinen der eine solche Strafe als angemessen betrachtet.
      Manchmal einfach nur lächerlich (und vor allem Opferverhöhnend) was die deutsche Justiz so hergibt.

      Wenn man dann die mildernden Umstände berücksichtigt kommt wohl wirklich nicht viel mehr als ein paar Stunden Sozialhilfe raus.

      Die Frau trägt meiner Meinung nach die gleiche Schuld am Tod des Mädchens. Egal wer sie nun Todgeprügelt hat. Denn wenn ich ein Kind in einen Rottweilerkäfig sperre kann ich später auch nicht sagen, der Hund hat sie Todgebissen, nicht ist.
      Und sie wusste, der der Kerl das Kind hasste und dazu äußerst gewalttätig war.

      Selbst wenn die beiden eine schwere Kindheit, hatten wer kann das beurteilen.
      (Vater und Großvater der Frau machten zumindest einen normalen Eindruck).

      Und selbst wenn dem so war. Eine schwere Kindheit gibt einen noch lange keinen Freifahrtschein zum Töten. Es gibt außerdem genügend Kinder, die unter widrigsten Umständen aufgewachsen sind und ein absolut anständiges, legales Leben führen.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 10:46:55
      Beitrag Nr. 90 ()
      com69: Du unterstellst jetzt aber, dass die Frau die Wahrheit sagt.

      Im übrigen ist nach meiner Erinnerung die Höchststrafe bei Totschlag 15 Jahre. Und weiter ist mit Sicherheit noch keine Anklage fertig, sondern allenfalls ein Auslieferungshaftbefehl.

      Mordmerkmal "grausam" könnte nach der Schilderung der Frau aber vorliegen, Probleme gibt es eher beim Tötungsvorsatz, aber den braucht man bei Totschlag auch...

      Sieht also so aus: entweder Körperverletzung mit Todesfolge oder Mord....würd ich mal vorläufig sagen. Je nach Vorsatz.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 12:55:47
      Beitrag Nr. 91 ()
      @xylophon

      -Mord
      -Todschlag
      -Körperverletzung mit Todesfolge

      Warum wird hier wirklich darüber diskutiert. Ich verstehe es nicht.
      Wenn man ein 3-Jähriges Mädchen so lange gegen die Wand wirft, bis es sich nicht mehr bewegt kann man doch nicht auf Körperverletzung plädieren.

      Für mich gibt es hier nur eine Strafe.

      Wenn hier schon soviel über Resozialisierung und einer 2. Chance für Straftäter geredet wird, dann will ich doch mal folgende Frage stellen.
      Jemand stellt sich vor. Gestatten xy ich saß die letzen 5 Jahre im Knast wegen Kindesmissbrauch im Gefängnis.
      Wie viele Pseudomoralapostel die so viel Verständnis für die schwere Kindheit des Täters haben machen einen Bogen größer als die Umlaufbahn der Erde um die Sonne um den Menschen statt ihn zu helfen.
      Oder warum bekommen Ex-Knackis so schwer Job, Wohnung, ges. Anerkenung.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 13:36:56
      Beitrag Nr. 92 ()
      ...ich weiß ja gar nicht, was wirklich passiert ist. Diese Drogen-Tusse kann ja auch lügen, oder?
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 13:46:03
      Beitrag Nr. 93 ()
      #86 Natürlich kann sie lügen,die antworten sind überwiegend auf die derzeitigen informationen zu werten.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 14:09:03
      Beitrag Nr. 94 ()
      Wahrscheinlich ist das so wie im Fall Mehmet. Der Täter ist nur so kriminell geworden, wegen des schlechten Einflusses der Deutschen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 15:22:27
      Beitrag Nr. 95 ()
      #86
      Möglich daß sie lügt.
      Aber die Wahrscheinlichkeit, daß die beiden an den Verletzungen des Mädchens unschuldig sind, ist doch sehr unwahrscheinlich.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 16:57:33
      Beitrag Nr. 96 ()
      #83, #84

      Die Höchststrafe für Totschlag beträgt nicht zehn Jahre, und auch nicht 15 Jahre.
      Die Höchststrafe für Totschlag beträgt lebenslänglich.
      Die Mindeststrafe beträgt 5 Jahre.

      Nachzulesen im §212 StGB

      Es ist gut möglich, dass in diesem Fall der Täter aufgrund der Beweislage nicht als Mörder verurteilt werden kann,
      und trotzdem für Totschlag in einem besonders schweren Fall lebenslänglich bekommt.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 17:44:31
      Beitrag Nr. 97 ()
      DBrix,

      dein Posting vermittelt Hoffnung!

      Allerdings, wie von mir schon unter #45 beschrieben, kann
      diese Hoffnung trügerisch sein.
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 18:51:24
      Beitrag Nr. 98 ()
      das Urteil von 30 Monaten für den Totschlag wird bei der Mindeststrafe von 5 Jahren aber auch nicht gerade verständlicher....selbst bei angenommener verminderter Schuldfähigkeit reduziert sich die Mindeststrafe auf 2 Jahre, aber 2 1/2 Jahre sind dann immer noch sehr sehr wenig.....
      Avatar
      schrieb am 13.01.04 19:20:31
      Beitrag Nr. 99 ()
      xylophon,

      "Sie haben Post".
      Avatar
      schrieb am 14.01.04 10:12:17
      Beitrag Nr. 100 ()
      90, dbrix:

      Stell Dir vor, es war nicht der Türke, sondern die Polin selber und es kommt § 213 StGB zum tragen!

      Q
      Avatar
      schrieb am 14.01.04 10:42:40
      Beitrag Nr. 101 ()
      #94
      Vorstellen kann man sich vieles.
      Ich ziehe es jetzt vor, meine Gedanken schöneren Dingen zuzuwenden.
      Die Justiz hat ihre Arbeit, und ich neide sie ihr nicht.

      Wir hatten im Ruhrgebiet einmal den Fall, dass der ein Paar ihr schwer verletztes Kind in die Klinik brachte.
      Die offensichtliche Misshandlung haben sich beide Partner konsequent gegenseitig in die Schuhe geschoben.
      Das haben sie bis zum Urteil durchgehalten und konnten deshalb beide
      nur jeweils wegen unterlassener Hilfeleistung verknackt werden.

      Das macht schon wütend, aber besser wird die Welt davon auch nicht. :(
      Avatar
      schrieb am 15.01.04 16:18:06
      Beitrag Nr. 102 ()
      Zu Tode misshandelte Carolin beigesetzt
      - Dreijährige soll von Mutter und deren Lebensgefährten gequält worden sein



      Die zu Tode misshandelte kleine Carolin ist in Gundelfingen an der Donau beigesetzt worden. An der Trauerfeier für das dreijährige Mädchen nahmen die bayerische Justizministerin Beate Merk und die bayerische Sozialministerin Christa Stewens (beide CSU) teil. Beide riefen dazu auf, Gewalt gegen Kinder gesellschaftlich zu ächten und bei Hinweisen auf Misshandlungen Jugendämter oder Familiengerichte einzuschalten.

      Die aus dem bayerischen Weißenhorn stammende Carolin war am Montag vor einer Woche nackt und kahlgeschoren und mit schwersten Verletzungen in der Frauentoilette der Weißenhorner Stiftsklinik gefunden worden. Sie starb kurze Zeit später. Die Verletzungen sollen ihr ihre Mutter und deren Lebensgefährte zugefügt haben, die beide im italienischen Brindisi in Untersuchungshaft sitzen. Carolin wurde in Gundelfingen beerdigt, da dort ihre Großmutter lebt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 02:53:57
      Beitrag Nr. 103 ()
      Nur noch mal so in Beispiel, für unser "resozialisierendes" Justizsystem, wo der Täter zum Opfer, und das Opfer zum Täter gemacht wird.........



      .........


      Hausmeister überwältigte Sprayer - und musste deswegen vor Gericht

      Michael Mielke

      Den Worten des Verteidigers war nur noch wenig hinzu zu fügen: "Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht", sagt Anwalt Jörg Büchner in seinem Plädoyer vor einem Strafrichter im Amtsgericht Tiergarten. Es sei ihm "schleierhaft, wie es in diesem Fall überhaupt zur Anklage kommen konnte". Kurzum, es könne hier nichts anderes als einen Freispruch geben.


      Am 20. Oktober 2001 beobachtete Büchners Mandant in der S-Bahn, wie eine Gruppe junger Leute die Fenster besprühten. Jürgen Krause, Inhaber einer Weddinger Hausmeisterei, zog daraufhin die Notbremse. "Obwohl wir im ersten Wagen saßen", sagt der 42-Jährige, habe der Fahrer nicht einmal die Tür geöffnet und sei, nachdem er einen kurzen Blick durch das Fenster geworfen habe, auch sofort zum Bahnhof Schönhauser Allee weiter gefahren. Dort flohen die Jugendlichen. Der 1,84 Meter große und 120 Kilo schwere Krause eilte hinterher, konnte aber nur noch einen der Sprayer packen - den 22 Jahre alten Patrick K., der wild um sich schlug, biss und schimpfte. "Das ging bis zu Beleidigungen wie Nazischwein", sagt Krause. Auch als die Polizei eintraf, konnte sich der Lehrling noch nicht beruhigen und musste von den Beamten sogar gefesselt werden.

      Was dann folgte, ist ungewöhnlich: Nicht der Sprayer musste vor den Kadi, sondern Krause - weil er Patrick K. bis zum Eintreffen der Polizei angeblich nicht nur im Schwitzkasten gehalten, sondern mindestens einmal auch mit der Faust geschlagen habe. Krause bestreitet das heftig.

      Vor Gericht gibt der als Zeuge geladene Patrick K. dann auch zu, an diesem Abend "sehr betrunken" gewesen zu sein. Er und seine Freunde hätten tatsächlich gesprüht. Und natürlich wäre auch er geflohen, beantwortet der schmächtige junge Mann die Frage des Richters, wenn ihn Krause nicht gepackt und die Polizei gerufen hätte. An einen Faustschlag des Hausmeisters kann er sich jedoch nicht mehr erinnern. Lediglich daran, dass ihm Krause die Brille abgenommen habe. So hatte er es auch schon vor zwei Jahren bei der Polizei ausgesagt.

      Warum die Staatsanwaltschaft angesichts dieser Beweislage dennoch auf einen Strafprozess gegen Krause bestand, bleibt also ein Rätsel. Vor allem für Krause selbst, der sich bei seinen letzten Worten noch einmal lautstark darüber wundert, dass gegen den überführten Sprayer nicht einmal ein Verfahren eingeleitet wurde.

      Das findet auch der Vorsitzende bedenklich. Der Fall Krause jedoch ist für ihn genauso klar, wie für den Verteidiger: ein glatter Freispruch. Krause, sagt der Richter, habe "sich couragiert und durchaus auch ordnungsgemäß verhalten". Das Festhalten des Täters falle unter das so genannte "Jedermannsrecht", sei also durch das Gesetz gedeckt.


      Artikel erschienen am 13. Jan 2004
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 10:43:20
      Beitrag Nr. 104 ()
      97, harry:

      ich meine, der Sprayer hat nicht gegen Strafrecht sondern gegen Zivilrecht verstoßen. Hier hätte der Betreiber der Berliner S-Bahn, glaublich die Stadt Berlin Anzeige erstatten müssen, um die Kosten für die Entfernung der Graphitys zu fordern. Da die Stadt Berlin natürlich so im Geld schwimmt, ist es verständlich, daß sie darauf verzichtet hat.

      In dem Verfahren ging es aber um Körperverletzung (Strafrecht), der Staatsanwalt muß das schon von amtswegen verfolgen. Nach einer polizeilichen Vernehmung im Vorfeld des Verfahrens, ob es diesen Faustschalg tatsächlich gegeben habe, hätte der Staatsanwalt das Verfahren einstellen können.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 12:25:48
      Beitrag Nr. 105 ()
      #97
      Anwendung von Gewalt ausserhalb einer Notwehrsituation ist nicht rechtens. Deshalb erhält der Hausmeister zu Recht ein Verfahren.
      Welch unsinnige Handlung, wegen geringfügiger Sachbeschädigung (die in der Regel noch verschönernd wirkt) jemanden zu verfolgen und Gewalt gegen ihn anzuwenden.
      Genau so bescheuert wie die Verkäuferin, die einen Ladendieb verfolgt und sich dabei ein Bein bricht (war bei uns vor kurzem)
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 12:59:21
      Beitrag Nr. 106 ()
      #99 Savant,möchte gerne deine Wohnung verschönern,bei bedarf legen ich Dir auch gerne ein Make-up auf.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:04:56
      Beitrag Nr. 107 ()
      ..Savant, das ist nicht ganz richtig:

      Festhalten darf man jemanden, der einer Straftat verdächtig ist, in jedem Falle. Problematisch war nur der Schlag. Und da hat Questorix ja schon geschrieben, dass eigentlich nicht erkennbar ist, wieso dieser noch angeklagt wurde, nachdem er schon bei der Polizei nicht mehr erwähnt wurde.

      Und wenn ein Ladendieb die Beute noch dabei hat, dann darf man solagen alles nötige tun, den Diebstahl zu verhindern, bis er die Beute wieder herausrückt. Wobei erschießen sicher über das Notwendige hinausginge.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:09:13
      Beitrag Nr. 108 ()
      Falsch, X., festhalten ist bereits Gewaltanwendung und sprayen keine Straftat, jeden falls noch nicht.

      Ja, klar zB auch sich das Bein brechen.
      Dem Wahnsinn in der Unverhältnismässigkeit der Mittel sind fast keine Grenzen gesetzt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:16:53
      Beitrag Nr. 109 ()
      #102 Der ist doch weggelaufen,so darf ich ihn auch festhalten so ich seiner habhaft werde.Wehrt er sich dagegen darf ich auch "verhältnismäßige" mittel zum eigenschutz einsetzen,bezw. die weitere flucht zu verhindern.Anderenfalls wäre ja fast keine aufklärung eines Strafbestandes durch Zivilisten oder geschädigte möglich.Bin ich jetzt darüber falsch informiert,oder hat Savant ein besonderes Rechtsverständnis?.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:18:31
      Beitrag Nr. 110 ()
      100, endaxi:

      wir sind zwar nicht befreundet, aber in diesem Fall biete ich Dir ausnahmsweise meine uneingeschränkte Hilfe an!

      Q.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:18:44
      Beitrag Nr. 111 ()
      Savant: lies mal § 127 StPO. Da steht das alles drin.

      Und okto hat auch Recht, das ist dann Notwehr.
      Und Sprayen gilt in der Regel als Sachbeschädigung.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:20:39
      Beitrag Nr. 112 ()
      #99 Savant,

      genau! Endlich spricht das mal einer aus!

      Der eigentliche Skandal ist doch wohl, daß sich die
      Nutzniesser der Aktion, die Berliner Verkehrsbetriebe,
      wieder einmal aus der Verantwortung stehlen und den Künstlern
      die Erstattung der teuren Farben verweigern werden.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:25:22
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ich weiss schon, dass ich mich hier in einem Rudel Hilfssheriffs und von Fall zu Fall Möchtegernhenker bewege.
      Ihr solltet die Kirche im Dorf lassen, wenn ein Aushilfsrambo einen Sprayer festhält und es dabei zu den unvermeidlichen Auseindersetzungen kommt, dann ist der Sprayer immer im Recht. Soweit kommt es noch, dass Sachbeschädigung als höheres Rechtsgut eingeschätzt wird als Körperverletzung.
      Wir leben in einem Rechtsstaat.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:30:54
      Beitrag Nr. 114 ()
      ..jetzt geht wieder der Spaßvogel mit ihm durch...:laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:31:20
      Beitrag Nr. 115 ()
      #104 Danke Questorix,für dich die Wohnung und für mich das Make-up.Da du fehlerfrei schreiben kannst,empfehle ich zusätzlich zur künstlerischen arbeit ,sein Posting in #99 deutlich lesbar in Rot aufzutragen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:34:02
      Beitrag Nr. 116 ()
      Sachbeschädigung: Nach § 125 Strafgesetzbuch ist das Zerstören, Beschädigen oder Unbrauchbarmachen von fremden Sachen strafbar.

      Ein Sprayer zerstört nicht, beschädigt nicht und macht nichts unbrauchbar, er verschönert eure öden Fassaden.
      Kostenlos!
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:43:33
      Beitrag Nr. 117 ()
      ..da hast Du aber entweder ein sehr altes oder ein ausländisches Gesetzbuch...heute steht das in § 303 - und das schon mindestens 10 Jahre (so lange, wie ich mich erinnern kann).
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 13:49:12
      Beitrag Nr. 118 ()
      @#99 von Savant

      ...............geringfügige Sachbeschädigung???

      Ich komm mal zu dir zu Haus` und sprüh dir deine Möbel, Wände und Tapeten, Kücheneinrichtungen, Stereoanlage, Computer, Kleidung, usw. mit Graphiti zu.................natürlich künstlerisch verschönernd, versteht sich. Und dein Auto würde mit `nem schicken gesprühten Tatoo sicherlich auch wesentlich cooler aussehen.

      Is` ja auch nur eine geringfügige Sachbeschädigung, denn die Sachen lassen sich ja auch alle noch ohne Einschränkung (be-)nutzen.....richtig???

      Würdest du dich dann freuen???....oder vielleicht eher sagen: "Oh, was du da gemacht hast, du, also das find` ich jetzt irgendwie total nich gut, du, lass uns doch mal `drüber reden" und mich dann mit einem "Schönen Tag noch" laufen lassen ???
      Denn du gehörst ja schließlich nicht dem spießigen Besitzbürgertum an und siehst sowas locker-flockig, gell??

      Das glaubst du ja alles selbst nicht! Du würdest mich wie vom Kamel gebissen verfolgen, packen, und mir paar auf die Zwölf hauen, und das ohne erst dabei vorher in der Bergpredikt zu lesen, im Parteiprogramm der Grünen/oder der SPD zu kucken oder im Strafgesetzbuch nachzuschlagen.

      Lächerlich !!!


      Und die Entfernung des "Kunstwerkes", was meinst du, was die für`n Geld kostet???, Jedenfalls `ne Ecke mehr als das 5-10fache deiner durchschnittlich gefüllten Brieftasche, um die ich dich erleichteren würde, wenn ich dich mit `ner Knarre bedrohen und berauben würde. Also sag` nicht, sowas wäre eine Tat, die nur "geringfügig" ist.

      So einen Quatsch, sorry, Savant, kann man nur reden, wenn man von sochen "Art"-Attacken nie selbst betroffen ist/war.


      .......
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 14:20:33
      Beitrag Nr. 119 ()
      Schotter, du übertreibst masslos, Sprayer verschönern Aussenwände, auch deine Bruchbude könnte dadurch schöner und bunter sein!
      Du wirkst auf mich total verkrampft und voller Aggressionen.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 15:00:23
      Beitrag Nr. 120 ()
      Was haben eigentlich #97 - #113 mit dem Threadtitel zu tun.

      Wollt ihr damit andeuten, daß jemand der einen Sprayer festhält und ihn (verdientermaßen:eek: ) eine überstreicht schlimmer ist als jemand der ein Kind zu Tode prügelt.
      Oder wie Savant.
      :confused: :confused: :confused:

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 16:49:37
      Beitrag Nr. 121 ()
      @#113 von Savant

      Nicht verkrampft, aber schon agressiv. Sowas regt mich halt auf, weil es total ignorant gegenüber den Interessen anderer ist.

      Hier sollte wohl auch das Prinzip der Selbstbestimmung über sich und sein Eigentum und der Freiwilligkeit an sich zum tragen kommen. Wer sich sein Haus gerne verschönern lassen möchte, kann ja jemand zum sprayen anheuern, wer das nicht will, sollte dafür aber auch in Frieden gelassen werden.

      Eine derartige Einstellung kann man wohl kaum als verkrampft, agressiv oder gar menschenfeindlich(O-Ton Sprayer: "Nazischwein") bezeichen, oder?? Nach den Maximen möchtest du doch sicherlich auch dein Leben gestalten und behandelt werden, oder???





      "Was du selbst nicht willst, das man dir tu, das füg` auch keinem anderen zu"
      Emanuel Kant


      ......................
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 17:18:36
      Beitrag Nr. 122 ()
      Na, Harry, solange du aggressiv mit einem g schreibst, habe ich noch Hoffnung, da kommst du etwas weicher rüber.

      Aber im Ernst, was interessiert diesen Hausmeister, ob ein paar Jugendliche U-Bahnfenster besprühen?
      Er zieht sogar die Notbremse! und bringt dadurch andere Fahrgäste in körperliche Gefahr.
      Hätten draussen Glatzen einen Asylanten zusammengeschlagen, wäre Hausmeister Krause sicherlich brav sitzen geblieben und hätte zur anderen Seite rausgeschaut!
      Kapierst du ?
      Den Leuten gehen die falschen Dinge auf die Nerven!
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 17:54:44
      Beitrag Nr. 123 ()
      neuer Fall von Kindesmißhandlung in Fürth gemeldet:
      Ein 18-Monate altes Kind ist mit einem Bruch und Blutergüssen ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die 22-jährige Mutter und ihr 19-jähriger Freund werfen sich gegenseitig die Mißhandlungen vor. Der behandelnde Arzt hat zwei weitere verheilte Brüche des Kindes (mit 18 Monaten!) festgestellt.
      Avatar
      schrieb am 16.01.04 17:54:46
      Beitrag Nr. 124 ()
      @#116

      Aber im Ernst, was interessiert diesen Hausmeister, ob ein paar Jugendliche U-Bahnfenster besprühen?

      Mmmhh, was es ihn interessiert??? Sowas nennt man Zivilcourage, oder???.....und ich glaub` so ein beherzter Hausmeister vom Typ: "IchKannAllesReparierenUndBringIhnenAuchNochWasAusDemSupermarktMit" wär` wohl auch jemand, der sicherlich ein Paar Skins zu Ordnung gerufen hätte. Die, die weggucken, wenn ein Besoffener was sprayt, geben erst recht Fersengeld, wenn ein Haufen haarloser Zoff macht.


      .............................
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 07:56:04
      Beitrag Nr. 125 ()
      http://www.fuerther-nachrichten.de/artikel.asp?art=152748&ka…

      „Brutale Eltern“
      Paar in Haft — Knochenbrüche und Hämatome


      FÜRTH — Die Fürther Kriminalpolizei hat ein junges Paar festgenommen: Es steht in dringendem Tatverdacht, seine zwei Kleinkinder erheblich misshandelt zu haben.

      Bei der Aufklärung des Falles spielte ein Arzt der Fürther Kinderklinik eine wichtige Rolle. Dort war am Mittwoch ein 17 Monate altes Mädchen mit einem Oberschenkelbruch eingeliefert worden. In der Klinik wurden zudem zwei bereits verheilte Unterarmbrüche und „viele“ blaue Flecken (Hämatome), die von Schlägen stammen könnten, gefunden. Die Mutter gab nur an, dass sich das „sehr lebhafte Kind beim Herumtoben“ verletzt hatte.

      Der Arzt schlug sofort Alarm bei der Kripo. In ersten Vernehmungen stellte sich heraus, dass die Verletzung des Oberschenkelknochens bereits vom Montag stammt. Obwohl die Mutter und ihr Freund davon wussten, zogen sie keinen Arzt zu Rate. Erst als das Bein anschwoll und die Kleine Fieber bekam, brachten sie das eineinhalb Jahre alte Mädchen in die Klinik.

      Bei den Vernehmungen beschuldigten sich die 22 Jahre alte Mutter des Mädchens und ihr 19 Jahre alter Lebensgefährte gegenseitig der Kindesmisshandlung. Der Fall ist allerdings noch dramatischer: An dem gemeinsamen Kind des Paares, einem sechs Wochen alten Mädchen, fanden sich Hinweise auf Kopfverletzungen. Der Säugling musste zur weiteren Untersuchung in die Kinderklinik eingeliefert werden. Das Paar wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft gleich Ermittlungsrichter Horst Arnold vorgeführt. Etliche Medienvertreter versammelten sich vor dem Amtsgericht, um das „brutale Paar“, wie es hieß, zu filmen.
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 09:12:08
      Beitrag Nr. 126 ()
      @#119

      Ich frag` mich immer, wenn Eltern ums` verrecken nichts mit ihren Kindern anfangen können, warum geben sie sie nicht zur Pflege oder zu Adoption frei, es ist ja nicht so, dass der Gesetzgeber die Eltern dazu zwingt ihre Kinder zu behalten. Sie können sie von einem Tag zum anderen beim Jugendamt mit ein paar freundlichen Worten abgeben und sich so bequem der Verantwortung entledigen. Alle mal humaner und besser ist das für alle Seiten sowieso.
      Sind die denn alle so beschrängt, dass die nicht von selbst auf diese Idee kommen, statt ihren Nachwuchs zu Tode zu prügeln??? Ist doch auch so viel besser für die Kids, sie bekommen nette, liebevolle neue Eltern und die Erzeuger können dann tun und lassen, was sie immer wollen, oder ??? :confused: :confused: :confused:


      ............................
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 10:59:39
      Beitrag Nr. 127 ()
      #120

      ...ich vermute da mal, daß die Auswüchse in Form von Gewaltausübungen (auch die psychologischer Art), etwa an den eigenen Kindern, in ihrer sozialen Schwere doch etwas tiefsitzender in ihrem Erklärungsversuch sind, und dies nicht unbedingt etwas mit fehlender elterlicher Liebe den eigenen Kindern gegenüber zutun haben muss...

      ...vielmehr ist es wohl ein "Übertrag" unbewältigte Alltagsprobleme jeglicher Art, deren Lösung sich nicht aufzeigt, auf die schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft...eine Art Ventilsuche...man könnte es aber auch, so merkwürdig es klingen mag, Hilfeschrei nennen.

      Wenn man hier mal die Gardinen deutscher Familien beiseite schiebt, so läßt sich auch erkennen, daß Missbrauch an Kindern in ALLEN gesellschaftlichen Schichten stattfindet. Die Einen prügeln und die Anderen haben noch nie Zeit für ihre Kinder gehabt...Gewalttransport aber ist Beides...soviele Adoptionseltern lassen sich gar nicht finden.

      TT
      Avatar
      schrieb am 17.01.04 12:16:43
      Beitrag Nr. 128 ()
      @Savant

      Ein Sprayer zerstört nicht, beschädigt nicht und macht nichts unbrauchbar, er verschönert eure öden Fassaden.
      Kostenlos

      Du hast aber ein merkwürdiges Kunstverständnis, der überwiegende Teil dieser Sprayer kritzelt oder sprayt seine Aggressionen an die Wände ...

      wennn das jemand schön findet soll er sein eigenes Haus damit verunstalten und andere damit verschonen..

      P.S. in Deiner Wohnung muß es ja lustig aussehen... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 21:37:33
      Beitrag Nr. 129 ()
      Anbei mal ein Auszug aus dem heutigen Tagesspiegel. Eine sicherlich unschöne Tat; sicherlich auch nicht schlecht, eine deutliche Strafe auszusprechen, aber wenn ich die obige Diskussion bedenke, dass bei gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge maximal 7 bis 8 Jahre vergeben werden, frage ich doch nach der Verhältnismäßigkeit und nach dem Wert eines Menschenlebens.

      Die Liebe und das liebe Geld
      Räuber überfielen Banken, weil sie Freundinnen finanzieren wollten

      In Raum 500 des Landgerichts entschuldigte Thomas R. seine Tat damit, dass er für seine Freundin Geld beschaffen wollte. Mit den finanziellen Bedürfnissen ihrer Freundinnen begründeten auch Tino B. und Emre T. das, wofür sie im Saal 606 des Landgerichts auf der Anklagebank saßen. Alle Räuber hatten eine Art „Stammfiliale“. Der Einzeltäter R. überfiel dreimal eine Postfiliale in Lichterfelde, das Duo B. und T. dreimal eine Sparkasse in Tiergarten.

      Der 34-jährige R., gelernter Kellner, hatte sich in der Immobilienbranche selbständig gemacht. Er machte Schulden. Nach der Geburt seiner Tochter soll ihm seine Lebensgefährtin Vorwürfe gemacht haben: „Du kannst nicht einmal eine Familie ernähren.“ Und dann sagte sie am Telefon einem Satz, der ihm nicht aus dem Kopf gegangen sei: „Dein Kind hat Hunger!“ Der Mann nahm die Gaspistole seines Vaters und fürs Maskieren eine Strumpfhose seiner Mutter. „Geld her“, verlangte er wenig später in der Postfiliale und hielt mehrere Personen in Schach. Rund 800 Euro erbeutete er am 12. Juli 2002. R. kam im Abstand von wenigen Wochen noch dreimal in die Filiale – zweimal als Räuber, dann als Kunde. Als er fünf Euro für Zigaretten abheben wollte, erkannte ihn die Filialleiterin .

      Tino B. und Emre T. hatten sich beim Film kennen gelernt. Als Komparsen träumten sie von einer Karriere als Schauspieler. Jetzt droht ihnen eine mehrjährige Freiheitsstrafe, die für Thomas R. nach nur eintägigem Prozess Wirklichkeit wurde. Das Landgericht ahndete seine Überfälle mit einer Beute von insgesamt knapp 3700 Euro mit sechs Jahren und neun Monaten Haft. Kerstin Gehrke
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 21:49:46
      Beitrag Nr. 130 ()
      das überrascht mich jetzt auch - wobei wir die Vorstrafen ja natürlich nicht kennen. Schon eher hart, das Urteil.

      Und die Mindeststrafe beim Raub mit Waffen liegt schon bei 5 Jahren, weil das Risiko sehr hoch ist, dass sie auch eingesetzt werden...
      Avatar
      schrieb am 21.01.04 22:55:25
      Beitrag Nr. 131 ()
      Wenn man das Urteil dann noch in Realation zu dem von
      mir in #45 geschilderten Fall sieht, dann wird sehr schnell
      klar was unserer Justiz als schützenswert ansieht.

      Nämlich Geld.

      Leben spielen da offensichtlich nicht so die Rolle.
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 09:39:45
      Beitrag Nr. 132 ()
      Sollten die beiden nicht mindestens Lebenslang (ohne vorzeitige Entlassung) bekommen (Todesstrafe haben wir leider nicht), dann verblasst doch jede andere Strafe dagegen.

      Mord, Körperverletzung, Vergewaltigung etc. sollten doch wesenlich härter bestraft werden als Delikte die man Geld wiedergutmachen kann.

      viele grüße
      com69
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 16:19:44
      Beitrag Nr. 133 ()
      ein anderer fall vor wenigen jahren in potsdam,da hat der freund bei seiner freundin zu spät "reagiert".sie trennte sich von ihm,aber er fuhr nochmal zu ihr und wollte mit ihr ins bett,als sie nicht wollte,erschoss er sie---7 jahre.

      wirklich seltsame gesetzgebung
      Avatar
      schrieb am 22.01.04 17:28:23
      Beitrag Nr. 134 ()
      #127
      Hier gibt es sicher unzählige Fälle, wo der normale Bürger nur den kopf darüber schütteln kann.

      Und daß vor allem Schwerverbrecher unter dem Deckmantel der psychischen Störungen, schwerer Kindheit etc. mildernde Umstände bekommt, darüber herrscht doch in großen Teilen der Bevölkerung Unverständnis.


      viele grüße
      com69


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