MLP MLP: AWD macht es vor - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 08.03.04 15:50:29 von
neuester Beitrag 11.03.04 09:27:42 von
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AWD-Aussteiger dürfen wieder ins Netz
Eine Homepage von AWD-Aussteigern ist rechtlich nicht wegen Namens-Missbrauch zu beanstanden. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) wies mehrere einstweilige Verfügungen des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) mit Urteil vom 18. Dezember 2003 zurück (Az.: 3 U 117/03).
Folge: Das Verbot des Landgerichts Hamburg vom 17. Dezember 2002 wird aufgehoben. Danach dürfen die Betreiber der Internetseite die Bezeichnung „awd-aussteiger.de“ als Internet-Adresse wieder nutzen.
Kein Gebrauch der Marke „AWD“
Begründung: Für ein Verbot des Diskussionsforums unter „awd-aussteiger.de“ fehle es an der „Anspruchsvoraussetzung des markenmäßigen Gebrauchs“. Die Verwendung des Bestandteils „awd“ in der Internetadresse stelle keine markenmäßige Benutzung dar.
Dagegen spreche schon die Kombination mit dem Begriff Aussteiger. Es bestehe keine Gefahr, dass die Aussteiger-Seite gedanklich mit dem AWD in Verbindung gebracht werde. Es fehle auch an der Unlauterkeit, Irreführungsgefahr und Rufausbeutung der Marke „AWD“.
Kritische Berichterstattung nicht zu beanstanden
Die kritische Berichterstattung über den AWD durch die Aussteiger-Domain sei „kein generell rechtswidriges Unterfangen“, sondern entspreche dem Grundrecht auf Meinungsäußerungs-Freiheit (nach Artikel 5 Grundgesetz). Fazit: Die Bezeichnung „awd-aussteiger.de“ ist nicht rechtswidrig.
Das OLG kommt zu dem Schluss, dass das allgemeine Interesse an dem Internet-Forum „nicht über eine längere Zeit bestehen bleiben muss, sondern merklich zurückgehen kann“, insbesondere wenn der AWD „keine Veranlassung zu einem weiteren Meinungsaustausch gibt“.
Zahlreiche Wortmeldungen von Vermittlern
Die Homepage war von Mitte Juli 2002 an fünf Monate lang Diskussions-Forum für ehemalige, gegenwärtige und künftige Geschäftspartner des AWD gewesen.
Insgesamt über 1.000 Beiträge hatten unter anderem Einblicke in die Praxis der Provisions-Abrechnung geboten (VersicherungsJournal 31.7.2002).
So hatten ehemalige AWD-Vermittler berichtet, dass ihnen häufig Fehler bei der Provisions-Abrechnung zu ihren Ungunsten begegnet seien, die im Einzelfall bis zu 80 Prozent der Geschäfte betrafen. Insgesamt kam es zu mehr als 450.000 Abrufen der Internetseite.
Seite könnte vorerst wieder starten
Derart negative Publicity veranlasste den AWD zu insgesamt sechs einstweiligen Verfügungen, um die Homepage mit juristischen Mitteln zu verbieten. Das ist vorerst gescheitert. Wie zu hören ist, soll die Internet-Seite in den nächsten Tagen wieder hochgefahren werden.
Die Entscheidung gilt allenfalls als Etappensieg. Denn über das einstweilige Verfügungs-Verfahren hinaus, das sich ein Jahr hinzog, hat der AWD die Betreiber auch im Hauptsache-Verfahren in der gleichen Angelegenheit verklagt. Ein Termin ist jedoch bisher nicht anberaumt.
Eine Homepage von AWD-Aussteigern ist rechtlich nicht wegen Namens-Missbrauch zu beanstanden. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) wies mehrere einstweilige Verfügungen des Allgemeinen Wirtschaftsdienstes (AWD) mit Urteil vom 18. Dezember 2003 zurück (Az.: 3 U 117/03).
Folge: Das Verbot des Landgerichts Hamburg vom 17. Dezember 2002 wird aufgehoben. Danach dürfen die Betreiber der Internetseite die Bezeichnung „awd-aussteiger.de“ als Internet-Adresse wieder nutzen.
Kein Gebrauch der Marke „AWD“
Begründung: Für ein Verbot des Diskussionsforums unter „awd-aussteiger.de“ fehle es an der „Anspruchsvoraussetzung des markenmäßigen Gebrauchs“. Die Verwendung des Bestandteils „awd“ in der Internetadresse stelle keine markenmäßige Benutzung dar.
Dagegen spreche schon die Kombination mit dem Begriff Aussteiger. Es bestehe keine Gefahr, dass die Aussteiger-Seite gedanklich mit dem AWD in Verbindung gebracht werde. Es fehle auch an der Unlauterkeit, Irreführungsgefahr und Rufausbeutung der Marke „AWD“.
Kritische Berichterstattung nicht zu beanstanden
Die kritische Berichterstattung über den AWD durch die Aussteiger-Domain sei „kein generell rechtswidriges Unterfangen“, sondern entspreche dem Grundrecht auf Meinungsäußerungs-Freiheit (nach Artikel 5 Grundgesetz). Fazit: Die Bezeichnung „awd-aussteiger.de“ ist nicht rechtswidrig.
Das OLG kommt zu dem Schluss, dass das allgemeine Interesse an dem Internet-Forum „nicht über eine längere Zeit bestehen bleiben muss, sondern merklich zurückgehen kann“, insbesondere wenn der AWD „keine Veranlassung zu einem weiteren Meinungsaustausch gibt“.
Zahlreiche Wortmeldungen von Vermittlern
Die Homepage war von Mitte Juli 2002 an fünf Monate lang Diskussions-Forum für ehemalige, gegenwärtige und künftige Geschäftspartner des AWD gewesen.
Insgesamt über 1.000 Beiträge hatten unter anderem Einblicke in die Praxis der Provisions-Abrechnung geboten (VersicherungsJournal 31.7.2002).
So hatten ehemalige AWD-Vermittler berichtet, dass ihnen häufig Fehler bei der Provisions-Abrechnung zu ihren Ungunsten begegnet seien, die im Einzelfall bis zu 80 Prozent der Geschäfte betrafen. Insgesamt kam es zu mehr als 450.000 Abrufen der Internetseite.
Seite könnte vorerst wieder starten
Derart negative Publicity veranlasste den AWD zu insgesamt sechs einstweiligen Verfügungen, um die Homepage mit juristischen Mitteln zu verbieten. Das ist vorerst gescheitert. Wie zu hören ist, soll die Internet-Seite in den nächsten Tagen wieder hochgefahren werden.
Die Entscheidung gilt allenfalls als Etappensieg. Denn über das einstweilige Verfügungs-Verfahren hinaus, das sich ein Jahr hinzog, hat der AWD die Betreiber auch im Hauptsache-Verfahren in der gleichen Angelegenheit verklagt. Ein Termin ist jedoch bisher nicht anberaumt.
Die Seite war kurz online und dann wieder vom Netz. Läuft die wieder?
FL
FL
Finanzdienstleister AWD
Schlechter Verlierer
Die Internetseite www.awd-aussteiger.de, auf der etwa 1 000 kritische Beiträge über den Finanzdienstleister AWD stehen und die 450 000 mal abgerufen wurde, ist im Januar 2004 zum zweiten Mal abgeschaltet worden. Dabei darf die von ehemaligen Mitarbeitern und Kunden gestaltete Seite wieder ans Netz. Laut Eilurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom Dezember 2003 ist die Adresse "AWD-Aussteiger" nicht wegen Marken- oder Namensmissbrauch zu beanstanden (Az. 3 U 117/03). Das OLG hob deshalb ein vom AWD per einstweiliger Verfügung erwirktes Verbot auf.
Trotz dieses Urteils hat der Provider Key Systems die Seite nach nur wenigen Tagen im Netz wieder abgeschaltet. Grund dafür ist ein Schreiben, in dem die Rechtsanwälte des AWD dem Provider rechtliche Schritte androhen, wenn er die Seite nicht umgehend deaktiviere. Zur Begründung heißt es, dass "ein einstweiliges Verfügungsverfahren eben nur eine vorläufige Regelung darstellt". Im Hauptsacheverfahren, das der AWD jetzt anstrengen wolle, könne anders entschieden werden. Dort würden auch die "rechtswidrigen Inhalte" gewürdigt.
Bis zur Entscheidung in der Hauptsache gilt aber das OLG-Urteil. Danach fehlt es der Seite an Unlauterkeit, Irreführungsgefahr und Rufausbeutung der Marke "AWD". Die kritische Berichterstattung über den AWD entspreche dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Guido Radau, Anwalt der Kanzlei Junghans & Radau, der die Betreiberin der Seite vertritt, prüft nun, AWD und Provider auf Schadenersatz zu verklagen.
Update: Inzwischen ist www.awd-aussteiger.de wieder online erreichbar.
Quelle Stiftung Warentest
Schlechter Verlierer
Die Internetseite www.awd-aussteiger.de, auf der etwa 1 000 kritische Beiträge über den Finanzdienstleister AWD stehen und die 450 000 mal abgerufen wurde, ist im Januar 2004 zum zweiten Mal abgeschaltet worden. Dabei darf die von ehemaligen Mitarbeitern und Kunden gestaltete Seite wieder ans Netz. Laut Eilurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg vom Dezember 2003 ist die Adresse "AWD-Aussteiger" nicht wegen Marken- oder Namensmissbrauch zu beanstanden (Az. 3 U 117/03). Das OLG hob deshalb ein vom AWD per einstweiliger Verfügung erwirktes Verbot auf.
Trotz dieses Urteils hat der Provider Key Systems die Seite nach nur wenigen Tagen im Netz wieder abgeschaltet. Grund dafür ist ein Schreiben, in dem die Rechtsanwälte des AWD dem Provider rechtliche Schritte androhen, wenn er die Seite nicht umgehend deaktiviere. Zur Begründung heißt es, dass "ein einstweiliges Verfügungsverfahren eben nur eine vorläufige Regelung darstellt". Im Hauptsacheverfahren, das der AWD jetzt anstrengen wolle, könne anders entschieden werden. Dort würden auch die "rechtswidrigen Inhalte" gewürdigt.
Bis zur Entscheidung in der Hauptsache gilt aber das OLG-Urteil. Danach fehlt es der Seite an Unlauterkeit, Irreführungsgefahr und Rufausbeutung der Marke "AWD". Die kritische Berichterstattung über den AWD entspreche dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit.
Guido Radau, Anwalt der Kanzlei Junghans & Radau, der die Betreiberin der Seite vertritt, prüft nun, AWD und Provider auf Schadenersatz zu verklagen.
Update: Inzwischen ist www.awd-aussteiger.de wieder online erreichbar.
Quelle Stiftung Warentest
Nun, in manchen Punkten sind AWD und MLP eben wie siamesische Zwillinge.
Wer nichts zu verbergen hat, den ficht eine solche Seite doch überhaupt nicht an - meine Meinung.
Die Kunden würden sich wundern, was intern teilweise bei solchen Unternehmen abgelaufen ist (LV, LV, LV ... - ja, war nicht meine Stärke - GOTT SEI DANK!).
Grüße
Wer nichts zu verbergen hat, den ficht eine solche Seite doch überhaupt nicht an - meine Meinung.
Die Kunden würden sich wundern, was intern teilweise bei solchen Unternehmen abgelaufen ist (LV, LV, LV ... - ja, war nicht meine Stärke - GOTT SEI DANK!).
Grüße
Die Seite ist online. Mit einem wirklich rattenscharfen Forum... Das nenne ich Gegenwind!
Ich konnte direkt ein paar Anregungen mitnehmen.
FL
Ich konnte direkt ein paar Anregungen mitnehmen.
FL
Den AWD-Aussteigern herzliche Gratulation!
Interessierte konnten sich in der abgeschalteten Zeit
teilweise auch über
www.dlf-opfer.de
oder
www.dlf-opfer.org
informieren.
Gruß
Renton
Interessierte konnten sich in der abgeschalteten Zeit
teilweise auch über
www.dlf-opfer.de
oder
www.dlf-opfer.org
informieren.
Gruß
Renton
Solche Seiten setzt man am besten aus dem aussereuropaischen Ausland ins Netz.
Dort schert man sich um die Befindlichkeiten von AWD, MLP und Co einen Dreck.
Dort schert man sich um die Befindlichkeiten von AWD, MLP und Co einen Dreck.
# 7
Hatten die Aussteiger letztes Jahr auch nach Sperrung der deutschen Seite gemacht. Die Seite wurde abgeschaltet, bin sicher, dass AWD den Provider einen kleinen Bonus hat zukommen lassen, da zählen nämlich keine Gesetze, sondern Kohle !
Hatten die Aussteiger letztes Jahr auch nach Sperrung der deutschen Seite gemacht. Die Seite wurde abgeschaltet, bin sicher, dass AWD den Provider einen kleinen Bonus hat zukommen lassen, da zählen nämlich keine Gesetze, sondern Kohle !
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