checkAd

    Arbeitslosengeld - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.04.04 17:30:11 von
    neuester Beitrag 06.06.04 18:03:54 von
    Beiträge: 23
    ID: 845.995
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.398
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 17:30:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage zur Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes...

      Kurz zu meiner Situation:
      Nach Beendigung meines Studiums habe ich eine Stelle angenommen und dort vom 5.5.03 bis 15.8.03 gearbeitet (= 3,5 Monate). Dann habe ich aus persönlichen Gründen gekündigt.
      In dieser Zeit hatte ich insgesamt 8386,- EUR Bruttovergütung.

      Danach habe ich in der Firma meiner Eltern für 401 EUR mtl. (Midijob) gearbeitet.
      Insgesamt = 3408,- EUR (8,5 Monate).
      Da die Geschäfte schlecht laufen, werde ich nun gekündigt...

      Generell müßte ich doch nun Anspruch auf ALG haben?
      "auch die Anwartschaftszeit erfüllt
      haben. Das ist dann der Fall,wenn Sie in den letzten drei Jahren vor der
      Arbeitslosmeldung und der eingetretenen Arbeitslosigkeit min-
      destens 12 Monate (das sind 360 Kalendertage,weil der Monat
      zu 30 Tagen gerechnet wird)in einer versicherungspflichtigen
      Beschäftigung gestanden haben."

      Mit welchem Betrag an Arbeitslosengeld kann ich rechnen???
      Ist meine Rechnung richtig:

      Bemessungsgrundlage = 11794,-
      Bemessungsentgelt (wöchentlich) = 225
      Leistungsgruppe A
      Prozentsatz 60%
      wö. ALG = 105,- EUR

      Stimmt es, daß ich Anspruch auf ALG für 180 Tage habe?
      Was beinhalten die Sondervorschriften "Beschäftigung beim Ehegatten oder einem Ver-
      wandten in gerader Linie"???

      --

      Folgendes habe ich mir aus dem Merkblatt des Arbeitsamtes zusammengesucht:

      Vollendetes Lebensjahr
      unter 45

      Zeiten eines Versicherungs-
      pflichtverhältnisses
      in der Rahmenfrist *)von
      Monaten/Kalendertagen
      12/360

      Anspruchsdauer
      in Monaten/Kalendertagen
      6/180


      Für die Höhe des Arbeitslosengeldes bzw.der Arbeitslosenhilfe
      sind von Bedeutung:
      •das beitragspflichtige Arbeitsentgelt der letzten 52 Wochen
      vor Beginn der Arbeitslosigkeit,das Sie in der letzten Be-
      schäftigung vor Entstehung Ihres Leistungsanspruches
      zuletzt durchschnittlich erzielt haben,bzw.andere beitrags-
      pflichtige Entgelte aus der Zeit vor Ihrer Arbeitslosigkeit
      (z.B.Krankengeld,beitragspflichtiges Entgelt bei Wehr-oder
      Zivildienst),


      Für die Bemessung des Arbeitslosengeldes gelten einige
      Sondervorschriften,z.B.für
      •die Zeit einer Beschäftigung beim Ehegatten oder einem Ver-
      wandten in gerader Linie


      Viele Grüße
      Edgar
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:12:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      12 Monate gearbeitet und 8,5 davon für 401€ bei den Eltern im Betrieb. Viel Spass beim Arbeitsamt !
      Da wird eher die LVA zur Sonderprüfung im Betrieb anrücken.
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:16:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kein Wunder das Deutschland pleite ist.:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:21:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      du hast keinen anspruch auf ALG. gott sei dank nicht!
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:21:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      is das jetzt ein witz oder was.
      ich finde es ein schande dass es in deutschland geld fürs nix tun gibt. meiner meinung nach sollten arbeitslose und sozialhilfe empfänger für das geld dass sie bekommen auch eine leistung erbringen und wenn es die mithilfe in alten-oder pflegeheimen ist.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,3680EUR +2,79 %
      “BlueChip”-Boost für NurExone!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:22:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Scheisstrickser
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:32:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Und was hast Du - bitteschön - studiert?

      Leistungsdenken gewiss nicht.:cry:
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:51:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Panjewagenfahrer,

      Trickerserei hin oder her, ALG steht Dir auf jeden Fall zu und auch dass Du bei Deinen Eltern tätig warst, ändert daran nichts, deswegen mußt Du bzw. Deine Eltern zwar ein extra Formular ausfüllen, aber trotzalledem sind für Dich u.a. Arbeitslosengeldbeiträge bezahlt worden und dementsprechend hast Du auch einen Anspruch auf diese (Versicherungs)leistung. Und wieso sollte da die LVA kommen und eine Sonderprüfung veranlassen? Absoluter Schwachsinn!!

      Bzgl. der Höhe weiss ich nicht genau, wie das gerechnet wird, denn Du warst mit Deinen 401,-- € ja am untersten Ende der Gleitzone und da liegen Deine (Arbeitnehmer-)Sozialversicherungsbeiträge ja deutlich tiefer als die des Arbeitsgebers (Eltern).

      Sicherlich betrachtest Du diese Form des Leistungsbezuges ja nicht als Dauersache, sondern eher als Überbrückung, in der Du deswegen ja auch krankenversichert bist, insofern ist das als vorübergehende Lösung nicht so schlecht und auch akzeptabel.

      Das einzige, was ich an dieser Sache zu beanstanden hätte, ist, dass Du Deinen ersten Job gekündigt hast - das hättest Du Dir direkt nach dem Studium besser überlegen sollen und dann hättest Du halt mal ein oder zwei Jahre die Zähne zusammenbeißen sollen und weitermachen sollen (Außer Du warst beim AWD oder solchen Abzockertruppen!!) und Dich in der Zeit nach einem neuen Job umsehen müssen/können.

      Was hast Du denn eigentlicht studiert?


      kaufprima
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 18:52:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      Der Schmarotzer sollte sein absolviertes Studium selber zahlen müssen!

      PFUI sag ich nur!
      Und diesen Scheiß gibt er hier noch zum Besten!
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 19:23:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich Lese die Sache so. Panjewagenfahrer gibt einen gutbezahlten Job auf um für ein Hungerlohn den Elterlichen Betrieb ( Angeschlagen ) noch zu Helfen und zu Unterstützen. Leider ohne Erfolg. Jetzt schließt der Elterliche Betrieb und er wird dadurch Arbeitslos.:(

      Warum soll er ein Schmarotzer sein?

      Frohe Ostern
      dievierte

      Locker bleiben, wir haben Ostern:D
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 19:25:56
      Beitrag Nr. 11 ()
      Naja, das dachte ich mir schon - hier gibt es zum Teil ziemliche Ignoranten.

      Mit meinem Posting kann und will ich nicht die näheren Umstände darstellen - es geht mir nur um Fakten.
      Ich bitte dies auch bei Euren Kommentaren zu berücksichtigen.

      "Außer Du warst beim AWD oder solchen Abzockertruppen!!"
      So etwas ähnliches... :(

      Studiert habe ich Wirtschaft - und wie einige von Euch wissen, ist es momentan nicht so einfach einen Job zu finden.
      Irgendwie muß ich ja die Zeit überbrücken, bis ich eine Anstellung finde.
      Und ich werde wohl kaum in der Zeit, in der ich ALG erhalte faul rumsitzen, sondern aktiv suchen und ein Praktikum machen...

      Übrigens habe ich mir das Studium selbst finanziert!
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 20:10:21
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nimms nicht so tragisch, die meisten die hier rummosern, sind in der Realität Leute, die den Staat bei jeder Kleinigkeit abzocken. Ich kenn das aus der Praxis, die Meckerer sind die Ersten, die um jeden Cent z.B.bei der Steuer feilschen. Das geht dann zu wie auf dem Jahrmarkt.

      Die Rechnung ist richtig. Und da es eine Versicherungsleistung ist, stehts Dir auch zu. Es wurden ja auch Beiträge hierfür abgeführt.
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 20:16:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      Rausholen was geht, aus dem Abzockerstaat!
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 20:19:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      "Übrigens habe ich mir das Studium selbst finanziert!"

      Soll das ein Witz sein? Und sowas von einem, der Wirtschaft studiert hat....

      Wenns hoch kommt, hast du dir deinen Lebensunterhalt in der Studienzeit finanziert oder von deinen Eltern finanzieren lassen. Der Hochschulbetrieb wird immer noch allein von den Steuerzahlern finanziert.
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 20:20:24
      Beitrag Nr. 15 ()
      Mach dir nichts daraus die hier rummotzen sind vielleicht Beamte und die haben es gerade nötig. Schöne Ostern:p
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 20:42:55
      Beitrag Nr. 16 ()
      kann #12 und #15 nur beipflichten.
      der rest: naja, denen bleibt nur zu wünschen, dass sie nie in eine notlage kommen. die werden dann wahrscheinlich die ersten sein, die ums ALG betteln ... :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 21:09:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Was beinhalten die Sondervorschriften " Beschäftigung beim Ehegatten oder einem Verwandten in gerader Linie" ???

      Solche Brüder wie Orthographeut organisieren gern einen hohen Leistungsanspruch durch eine ausgesprochen überbezahlte Entlohnung und dies soll verhindert werden.

      Glück auf
      Avatar
      schrieb am 09.04.04 21:22:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      @Panjewagenfahrer:

      Nimm Dir die Aussagen der Leute, die offensichtlich keine Ahnung haben, nicht zu Herzen. Selbstverständlich hast Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls Du in nächster Zeit wieder einen sozialversicherungspflichtigen Job findest, dann solltest Du schauen, dass Du dort mindestens 12 Monate am Stück arbeiten kannst, denn dadurch steigt Dein Arbeitslosengeld-Anspruch.

      Falls Du eine befristete Tätigkeit annimmst, dann kannst Du den Restanspruch auf Arbeitslosengeld nach Beendigung dieser Tätigkeit in Anspruch nehmen. Auf alle Fälle hast Du die Anwartschaft auf Arbeitslosengeld bereits erworben und dadurch soweit ich weiß Anspruch auf 180 Tage Arbeitslosengeld.

      Ich habe übrigens auch studiert und habe derzeit einen Job, für den ich ganz sicher kein Studium gebraucht hätte. Aber ist aus meiner Sicht besser als gar keine Arbeit. Schade ist nur, dass es bei vielen Personalchefs nicht gut ankommt, wenn man als Akademiker eine einfache Tätigkeit angenommen hat. Der Grund: Man hat sich genau genommen unter Wert verkauft.

      Ich wünsche Dir viel Glück bei der Jobsuche!

      Gruß,

      Unreal
      Avatar
      schrieb am 10.04.04 09:25:55
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hallo alle zusammen,

      also ich weiss gar nicht was Ihr hier alle habt Panjewagenfahrer hat Beiträge abgeführt und somit auch ganz klar einen Anspruch auf ALG (180 Tage), ich arbeite selbst bei der Agentur für Arbeit und habe da schon ganz andere Sache erlebt, also wenn Ihr da o.a. Beispiel schon als Abzocke bezeichnet...

      Panjewagenfahrer macht keinen Eindruck, dass er auf Kosten des Staates leben will und nun faulenzt, da gibt es ganz andere Leute die wirklich nur die Hand aufhalten und überhaupt keine Eigeninititative zeigen, dies nur am Rande.

      So, ich sitze in der sog. Antragsannahme, ist in der Leistungsstelle angesiedelt, dort wo also auch die Leistungen bezahlt und berechnet werden. Da ich allerdings selbst noch keine Anträge bearbeitet hab, kann ich Dir zur Höhe der Leistung nichts definitives sagen. Wenn allerdings der Minijob ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis war, dann kriegst Du ALG für 180 Tage.

      Nur zwei Sachen noch die hier noch nicht oder nur kaum angesprochen wurden:

      das Zusatzblatt ist von Dir auszufüllen und von Dir und dem AG( also Vater oder Mutter) zu unterschreiben. Hier sind genau wie im Antrag selbst ein paar einfache Fragen aufgestellt, welche mit Ja oder nein zu beantworten sind, es geht im Grunde nur darum zu prüfen, dass Du ein ganz normaler AN im Familienbetrieb warst wie jeder andere "fremde" AN auch. Arbeitszeit, Entlohnung und solche Sachen werden dort nochmal nachgefragt. eine zweite Sache ist hier noch gar nicht zur Sprache gekommen... war Dein letztes Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet?? Auch wenn hier eine AG-Kündigung vorliegt, etwa durch Geschäftsaufgabe wie ich rauslese, ist trotzdem eine Sperrzeit zu prüfen, falls es befristet war, da Du Dich ja selbst schlechter gestellt hast (von einem unbefristeten in ein befristetes AV gewechselt!)

      Außerdem vergessen immer noch viele Leute den seit dem letzten Jahr gültigen §37b, d.h. der frühzeitigen Arbeitssuchendmeldung!! Sollte diese zu spät geschehen ist eine Minderung der Bezüge+Anspruchsdauer vorgesehen!!!
      Avatar
      schrieb am 10.04.04 14:10:56
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hallo,

      das Thema scheint ja sehr stark zu polarisieren :eek:
      Jedenfalls danke ich für die konstruktiven Beiträge.

      Rene23:
      Welches Zusatzblatt meinst Du?

      "... war Dein letztes Arbeitsverhältnis befristet oder unbefristet?? Auch wenn hier eine AG-Kündigung vorliegt, etwa durch Geschäftsaufgabe wie ich rauslese, ist trotzdem eine Sperrzeit zu prüfen, falls es befristet war, da Du Dich ja selbst schlechter gestellt hast (von einem unbefristeten in ein befristetes AV gewechselt!)"

      mit letztem Arbeitsverhältnis meinst du die Stelle bei meinen Eltern?
      Die war unbefristet...
      Das Geschäft wird zwar nicht ganz aufgegeben, jedoch sind alle Angestellten entlassen (u.a. aufgrund der hohen Lohnnebenkosten in D und der schlechten Auftragslage/ Gewinnspannen) und auch für mich ist keine Arbeit / Geld mehr da.
      Avatar
      schrieb am 26.04.04 12:54:01
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wer selber kündigt , sollte eher Schläge in den Nacken bekommen, als Geld vom Staat...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 31.05.04 11:36:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      Und was bekommst du jetzt an ALG??

      Schubi
      Avatar
      schrieb am 06.06.04 18:03:54
      Beitrag Nr. 23 ()
      1.: 8 TEUR brutto in 3,5 Monaten als Akademiker ist schon ziemlich wenig.
      2.: Ich gehe davon aus, Du hast nur 3,5 Monate gearbeitet und willst mit Hilfe einer Pseudo-Arbeit bei Deinen Eltern theoretisch Arbeitslosengeld bekommen. Aber wirklich durchziehen wirst Du das sowieso nicht, weil Deine Eltern zu korrekt sind.
      Dass Deine Eltern Dich aus Ihrem Betrieb gekündigt haben halte ich für unplausibel. Normalerweise müsstest Du als Wirtschaftsstudent den Laden schon übernommen haben. Du musst Eigeninitiative zeigen.

      Schade ist natürlich, das Studenten arbeitslos werden. Die könnten einiges bewegen, werden aber am Anfang Ihrer Karriere desillisioniert. Oft ist die Hochschulausbildung zu schlecht, zu wenig Praxis.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Arbeitslosengeld