MLP - GLs sollten den neuen GL-Vertrag nicht unterschreiben - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.05.04 13:51:01 von
neuester Beitrag 18.05.04 20:27:55 von
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Nach meiner persönlichen Meinung sollte kein Geschäftsstellenleiter (keine Geschäftsstellenleiterin) den neuen GL-Vertrag unterschrieben.
Das gilt insbesondere für die Übernahme von schon bestehenden Verlusten bzw. der Übernahme zukünftiger Verluste.
Ich sehe hier nach meiner persönlichen Auffassung erhebliche finanzielle Risiken für alle, welchen den Vertrag unterschreiben sollten.
Macht es bitte nicht, sondern besteht auf Euren bisherigen Verträgen!
Beste Grüße
Das gilt insbesondere für die Übernahme von schon bestehenden Verlusten bzw. der Übernahme zukünftiger Verluste.
Ich sehe hier nach meiner persönlichen Auffassung erhebliche finanzielle Risiken für alle, welchen den Vertrag unterschreiben sollten.
Macht es bitte nicht, sondern besteht auf Euren bisherigen Verträgen!
Beste Grüße
Ja Herr.
Der Rächer der Enterbten
Dir geht es nur um das Wohl der Mitarbeiter
Vergiß nicht, Medikamentenausgabe!!!!!
Dir geht es nur um das Wohl der Mitarbeiter
Vergiß nicht, Medikamentenausgabe!!!!!
Maniatis
Klardat
Mir geht es um das Wohl der GLs, denn die Mitarbeiter haben damit nichts zu tun.
Klardat
Mir geht es um das Wohl der GLs, denn die Mitarbeiter haben damit nichts zu tun.
Liebe Geschäftsstellenleiter,
es soll ein Angebot von Herrn Lautenschläger geben, die Schuldsalden der Geschäftsstellen zur Hälfte oder mehr zu übernehmen.
Im Gegenzug sollen die Geschäftsstellenleiter-Verträge ausgetaucht werden.
Das Risiko eines Verlustes der Geschäftsstelle soll vom Geschäftsstellenleiter übernommen werden.
Bevor die GL unvorbereitet zu einer Tagung fahren, sollten folgende Punkte geklärt sein:
1. Wie hoch sind die Ausgleichsansprüche für die Aufbauarbeit des GL? Der Ausgleichsanspruch für die leitende Tätigkeit ist nicht geregelt! Bitte genauen Berechnungsmodus im Vertrag festlegen.
2. Wie sehr kann der GL die Kostenstruktur seiner Geschäftsstelle selber beeinflussen? Müssen es Designermöbel zu überhöhten Preisen sein?
3. Wieso sollten die EDV-Kosten zu Lasten der GS gehen? Das Geschäft geht auch ohne Server.
4. Wieso sind die Assistentinnen nicht bei der Geschäftsstelle, sondern bei der Zentrale angestellt?
5. Wieso erwirbt der GL kein Eigentum an den Möbeln, die er bezahlt hat? Bei seinem Ausscheiden sollte er die büro und Geschäftsausstattung nicht zu 0 Euro an seinen Nachfolger weitergeben.
6. Die nachlaufenden Fondspolicen-Provisionen sollten dem GL zugerechnet werden, der bei dem sie produziert wurden. Nach dem Wortlaut des Vertrages stehen sie ihm auch zu.
es soll ein Angebot von Herrn Lautenschläger geben, die Schuldsalden der Geschäftsstellen zur Hälfte oder mehr zu übernehmen.
Im Gegenzug sollen die Geschäftsstellenleiter-Verträge ausgetaucht werden.
Das Risiko eines Verlustes der Geschäftsstelle soll vom Geschäftsstellenleiter übernommen werden.
Bevor die GL unvorbereitet zu einer Tagung fahren, sollten folgende Punkte geklärt sein:
1. Wie hoch sind die Ausgleichsansprüche für die Aufbauarbeit des GL? Der Ausgleichsanspruch für die leitende Tätigkeit ist nicht geregelt! Bitte genauen Berechnungsmodus im Vertrag festlegen.
2. Wie sehr kann der GL die Kostenstruktur seiner Geschäftsstelle selber beeinflussen? Müssen es Designermöbel zu überhöhten Preisen sein?
3. Wieso sollten die EDV-Kosten zu Lasten der GS gehen? Das Geschäft geht auch ohne Server.
4. Wieso sind die Assistentinnen nicht bei der Geschäftsstelle, sondern bei der Zentrale angestellt?
5. Wieso erwirbt der GL kein Eigentum an den Möbeln, die er bezahlt hat? Bei seinem Ausscheiden sollte er die büro und Geschäftsausstattung nicht zu 0 Euro an seinen Nachfolger weitergeben.
6. Die nachlaufenden Fondspolicen-Provisionen sollten dem GL zugerechnet werden, der bei dem sie produziert wurden. Nach dem Wortlaut des Vertrages stehen sie ihm auch zu.
Medikamente gab es schon:
1. Verkaufsempfehlungen bzgl. der 656990
2. Jetzt die Empfehlung, den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.
Oder willst Du mehr?
Ja?
Dann lese mal die Fachpresse bzgl. Haftung!
Ciao
1. Verkaufsempfehlungen bzgl. der 656990
2. Jetzt die Empfehlung, den neuen Vertrag nicht zu unterschreiben.
Oder willst Du mehr?
Ja?
Dann lese mal die Fachpresse bzgl. Haftung!
Ciao
Lieber interna,
hardfacts bitte.
keine unverständlichen andeutungen!
hardfacts bitte.
keine unverständlichen andeutungen!
solltest du darauf anspielen, dass der berater für die fehler der zentrale gegenüber seinen kunden haftet, so darf ich dich beruhigen:
die jungs arbeitern auf der stufe der erfüllungsgehilfen.
sie sind keine abschlussvertreter nach $84, sondern nur vermittlungsvertreter!
kein vertrag kommt ohne die zustimmung der zentrale zu stande.
kein vertreter haftet für blödsinn aus wiesloch!
anders als bei dir als makler!
hat aber nichts mit den mlp versicherungsvertretern zu tun.
bleib beim thema der sondertagung am 19.05.2004.
glaubst du, dass am gleichen tag ein gl einen neuen vertrag unterschreibt, der für ihn von nachteil ist?
vor dem hintergrund einer lv-beteuerung würde ich als gl mit 30% ertragsrückgang kalkulieren.
die jungs arbeitern auf der stufe der erfüllungsgehilfen.
sie sind keine abschlussvertreter nach $84, sondern nur vermittlungsvertreter!
kein vertrag kommt ohne die zustimmung der zentrale zu stande.
kein vertreter haftet für blödsinn aus wiesloch!
anders als bei dir als makler!
hat aber nichts mit den mlp versicherungsvertretern zu tun.
bleib beim thema der sondertagung am 19.05.2004.
glaubst du, dass am gleichen tag ein gl einen neuen vertrag unterschreibt, der für ihn von nachteil ist?
vor dem hintergrund einer lv-beteuerung würde ich als gl mit 30% ertragsrückgang kalkulieren.
@hardfacts
Ich glaube, daß es einige GLs geben könnte, die einen schlechteren Vertrag unterschreiben könnte.
Ich rate allen, das nicht zu tun. Angst vor einer Kündigung sollte man auch nicht haben - man beachte HGB §§ 87 ff. bzgl. Abfindungsregelungen für Handelsvertreter.
Es folgt nach meiner Meinung:
Alten Vertrag unbedingt behalten!
Der mögliche Ertragsrückgang im Bereich LV ist wichtig, richtig. Es kommen mögliche weitere Ertragsrückgänge in den Bereichen
Krankenversicherung (wegen der höheren Grenze)
Geldanlage (wegen der Konkurrenz)
hinzu!
Ich glaube, daß es einige GLs geben könnte, die einen schlechteren Vertrag unterschreiben könnte.
Ich rate allen, das nicht zu tun. Angst vor einer Kündigung sollte man auch nicht haben - man beachte HGB §§ 87 ff. bzgl. Abfindungsregelungen für Handelsvertreter.
Es folgt nach meiner Meinung:
Alten Vertrag unbedingt behalten!
Der mögliche Ertragsrückgang im Bereich LV ist wichtig, richtig. Es kommen mögliche weitere Ertragsrückgänge in den Bereichen
Krankenversicherung (wegen der höheren Grenze)
Geldanlage (wegen der Konkurrenz)
hinzu!
Es sollte überhaupt niemand einen Vertrag bei der Dingensfirma unterschreiben...
unbequem
nur dazu muß man Mut haben und zu seinen Prinzipien stehen.
nur dazu muß man Mut haben und zu seinen Prinzipien stehen.
Nachtrag:
Es gibt eine hervorragende Alternative zur Unterschrift!
1. Nur unterschreiben, sofern der gesamte Vorstand von MLP schriftlich versichert, daß es
a) keine Verurteilung durch eine Gericht bzgl. der Staatsanwaltschaft geben wird
b) es keine weiteren Dinge gibt, welche Kunden in nicht unerheblichem Maße benachteiligt haben bzw. benachteiligen
oder alternativ daß in diesen Fällen alle Verluste seitens des Vorstandes getragen werden! Ach ja, für Verfehlungen in der Zukunft soll das natürlich auch gelten.
So, lieber Vorstand, diese Unterschriften möchte ich mal sehen!
Stichworte u.a.
MLP-Dachfonds-FLV
MLP-Geldanlage (Oppenheim 2003 z.B.)
Herzliche Grüße
Es gibt eine hervorragende Alternative zur Unterschrift!
1. Nur unterschreiben, sofern der gesamte Vorstand von MLP schriftlich versichert, daß es
a) keine Verurteilung durch eine Gericht bzgl. der Staatsanwaltschaft geben wird
b) es keine weiteren Dinge gibt, welche Kunden in nicht unerheblichem Maße benachteiligt haben bzw. benachteiligen
oder alternativ daß in diesen Fällen alle Verluste seitens des Vorstandes getragen werden! Ach ja, für Verfehlungen in der Zukunft soll das natürlich auch gelten.
So, lieber Vorstand, diese Unterschriften möchte ich mal sehen!
Stichworte u.a.
MLP-Dachfonds-FLV
MLP-Geldanlage (Oppenheim 2003 z.B.)
Herzliche Grüße
Was ist an dem Gerücht, daß MLP die Debeka kaufen will ? Scheinbar wollen die anständige LV`s im Programm haben. Kann dem Börsenkurs nur gut tun.
@ aussendienst
Hossa! Was müssen meine eingeschlafenen Ohren da hören? MLP will die Debeka kaufen??? Woher haste denn das Gerücht? Womit will MLP denn die Debeka kaufen? Die Debeka ist doch viel größer! Ich interessiere mich von berufswegen dafür, bin nämlich bei der Debeka im Aussendienst.
Hossa! Was müssen meine eingeschlafenen Ohren da hören? MLP will die Debeka kaufen??? Woher haste denn das Gerücht? Womit will MLP denn die Debeka kaufen? Die Debeka ist doch viel größer! Ich interessiere mich von berufswegen dafür, bin nämlich bei der Debeka im Aussendienst.
Debeka = beamtenladen
Auch die Rendite der LV fällt unglaublich
Auch die Rendite der LV fällt unglaublich
.... vor ein paar Jahren wollten Sie doch noch die Deutsche Bank kaufen, pardon überholen....
Mit was wollen Sie denn zahlen? Mit MLP-Aktien hochgerechnet auf 2200 ("...der Weltraum, unendliche Weiten, MLP has gone where no man has gone before...")
mit 20% p.a.???
Gruß
B.
Mit was wollen Sie denn zahlen? Mit MLP-Aktien hochgerechnet auf 2200 ("...der Weltraum, unendliche Weiten, MLP has gone where no man has gone before...")
mit 20% p.a.???
Gruß
B.
beobacher1
und jetzt werden morgen erst mal die GLs "eingekauft"?
Wer Mut und Rückgrat hat, wird morgen die richtigen Fragen stellen und sich eine schriftliche Zusage vom gesamten Vorstand inkl. Lautenschläger abholen.
Ansonsten: AUF KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN!
Ach ja, mal HGB 89 ganz genau lesen. Einigen GLs dürfte dann das Entzücken im Gesicht stehen!!!
und jetzt werden morgen erst mal die GLs "eingekauft"?
Wer Mut und Rückgrat hat, wird morgen die richtigen Fragen stellen und sich eine schriftliche Zusage vom gesamten Vorstand inkl. Lautenschläger abholen.
Ansonsten: AUF KEINEN FALL UNTERSCHREIBEN!
Ach ja, mal HGB 89 ganz genau lesen. Einigen GLs dürfte dann das Entzücken im Gesicht stehen!!!
@interna
Es werden sicher schon "einige" GLs den Vertrag unterschrieben haben; eine "Massenunterschrift" wie früher wird es wohl nicht geben, aber die Zögerer werden sicher die Vorteile noch mal aufgezeigt bekommen...
Die neuen GLs sind wirklich nicht zu beneiden, aber wer sich jetzt mit seinem privaten Vermögen da reinziehen läßt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen...
Das GL-Sterben wird weitergehen...
Es werden sicher schon "einige" GLs den Vertrag unterschrieben haben; eine "Massenunterschrift" wie früher wird es wohl nicht geben, aber die Zögerer werden sicher die Vorteile noch mal aufgezeigt bekommen...
Die neuen GLs sind wirklich nicht zu beneiden, aber wer sich jetzt mit seinem privaten Vermögen da reinziehen läßt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen...
Das GL-Sterben wird weitergehen...
ich habe gehört, die neuen verträge sind von den salesdirektoren im kleinen kreis in den regionen vorgestellt worden.
dann werden sie wohl am mittwoch nur noch eingesammelt.
als betroffener würde ich mich fragen, warum es genügend gs gibt, die auch nach fünf jahren keine gewinne abwerfen!
im letzten jahr war die summe aller geschäftsstellenergebnisse negativ, wenn man den bilanzzahlen trauen darf.
wenn ich am längeren hebel säße, würde ich das risiko auf die gl verlagern. so kann man deren fluktuation auch senken.
dann werden sie wohl am mittwoch nur noch eingesammelt.
als betroffener würde ich mich fragen, warum es genügend gs gibt, die auch nach fünf jahren keine gewinne abwerfen!
im letzten jahr war die summe aller geschäftsstellenergebnisse negativ, wenn man den bilanzzahlen trauen darf.
wenn ich am längeren hebel säße, würde ich das risiko auf die gl verlagern. so kann man deren fluktuation auch senken.
Das beantragte Neugeschäft der Monate März April soll unerfreulich niedrig gewesen sein.
Dafür gibt es jetzt eine Sonderschulung zum Alterseinkünftegesetz.
Zum Thema LV: :Lebensversicherungen im Ausverkauf bei MLP
Wer das glaubt, der darf seinen GL-Vertrag nicht unterschreiben.
Dafür gibt es jetzt eine Sonderschulung zum Alterseinkünftegesetz.
Zum Thema LV: :Lebensversicherungen im Ausverkauf bei MLP
Wer das glaubt, der darf seinen GL-Vertrag nicht unterschreiben.
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