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    Parkplatzschaden - keine Anzeige bei polizei möglich !!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.04 14:33:53 von
    neuester Beitrag 22.05.04 15:52:43 von
    Beiträge: 30
    ID: 861.335
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:33:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      Wohne in ein Mehrfamilienhaus zur Miete mit festen Privatparkplätzen für jeden Mieter.
      Nun ist es so, dass die Parkplätze (nebeneinander) sehr eng sind und mein Parkplatznachbar (BMW)seit einiger Zeit schon beim Tür öffnen Beulen und Kratzer an meine Türen macht. Eine Lackierfachwerkstatt gab mir einen Kostenvoranschlag von 1100 Euro für 2-Türen lackieren.

      Soweit dass Problem !

      Jetzt komm`s aber:eek:

      Bei der Polizei kann man keine Anzeige machen weil es ein Privatparkplatz ist und somit laut deutsches Recht (so die Polizei) die Polizei nicht zuständig ist.:confused::mad:

      Es ist im Prinzip nur eine Zivielklage möglich mit Kosten die natürlich erstmal ich tragen muß:mad:

      Sowas kann doch nicht sein, oder:confused::mad:

      Hat einer vielleicht ein Idee was man da noch machen kann ???

      gruß
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:44:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vielleicht ist die Polizeit nicht nach deutsches Recht zuständig, da nicht nach deutscher Sprache formuliert!

      Aber Zivielklage ist das absolute Highlight!
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:47:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      tja, da hast Du wirklich Pech gehabt, denn noch nicht einmal die Privatklage wird Dir hier bei helfen um zu Deinem Recht zu kommen. Denn Du mußt beweissen daß Du nicht auf seinem Parkplatz gestanden hast. Denn war es so, dann hast Du widerrechtluich von seinem Parkplatz gebrauch gemacht und er kann Dich dann wegen Hausfriedensbruch anzeigen (das ist sehr teuer und kann Dich unter umständen sogar noch wegen Nötigung den Führerschein kosten)!
      Also, dann lass es lieber bevor der Schuß nach hinten losgeht :D

      Viele Grüße
      Dein Nachbar:mad:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:47:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      1. Ja, die Polizei ist nur im (fakitsch) öffentlichen Verkehrsraum zuständig - da geht also nix

      2. Um im Rahmen einer Zivilklage eEfolg haben zu können, solltest du, sofern es wieder vorkommt, eventuelle Fremdlackspuren des BMW durch einen zugelassenen Gutachter sichern lassen.

      Am besten auch Anstoßstelle vermessen (Höhe) und Fotos machen. Die Fotos sollten die jeweiligen Anstoßstellen an beiden PKW zeigen und auch einmal wie die beiden PKW stehen, also welche Distanz dazwischen ist.

      Hoffentlich nützt mein Ratschlag und Du kann einen Erfolg verbuchen...

      Gruß...
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:51:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      #Ja_mein_Sohn

      Nicht ganz - im dem Falle müsste man einen Hausfriedensbruch und die Sachbeschädigung trennen!!!!!!!

      Zudem ist hausfriedensbruch ein Anzeigedelikt, so dass der Eigentümer dies schpn hätte anzeigen müssen, als ihm das Delikt aufgefallen ist oder kurz dannach.

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      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:52:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ach ja, also Nötigung ... LOL :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:54:44
      Beitrag Nr. 7 ()
      Entenförster,

      was soll die Polizei denn machen ??
      Den Parkplatz bewachen ? Deinen Nachbarn, sofern er es denn
      war, zur Bezahlung der Lackiererrechnung zwingen ??

      Was soll das denn für eine Straftat oder Vergehen sein ?

      Vorsätzliches Türenaufreißen ?? Sachbeschädigung , Unfallflucht ??

      :cry:
      Was kann man noch machen :

      Mammi fragen,Fahrrad fahren,
      Stoßleisten auf die Türen nageln,
      auf Panzer umsteigen,
      Parkplatz wechseln,.......

      :D
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 14:56:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ja,ja dass mit dem Gutachter ist mir schon klar.
      Aber der will auch ein haufen Geld. das kostet bestimmt ca.2000 Euro und dann brauche ich noch einen Rechtsanwalt.
      eine Zivielklage würde mich dann erstmal bestimmt 3000 Euro kosten und der Ausgang ist mir keinesfalls gesichert.

      @Ja_mein_Sohn

      Ich denke mal du meinst bestimmt dass einer zu weit über seinem Parkplatz steht.
      Ich denke mal dass diese Sache recht eindeutig ist. Wir haben feste Parkplätze und jeder steht auf seinem, andersrum könnte ich ja dann auch behaupten er stehe auf meinem Parplatz.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:05:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      fährt dein auto mit neu lackierten seitenteilen schneller?
      es ist ein auto!
      ein toter gegenstand!

      wenn ich wegen jeder beule, die meinem wagen vorm supermarkt in die seite gerammt wurde so einen aufstand gemacht hätte...

      tipp: gehe doch mal ganz nett zu deinem nachbarn. erkläre ihm die sache, er erklärt es seiner haftpflichtversicherung und alle sind glücklich. ganz ohne anwalt, amtsgericht, polizei, gutachter. seid nett zueinander.

      peppi
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:10:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      Nun erstmal Luft Holen, Ja!

      Im öffentlchen Straßenland wäre eine Beschädigung am Fahrzeug durch ein anderes Fahrzeug ein Unfall, egal ob es durch die Tür oder mit der Stoßstange geschieht.

      ..und die Polizei wäre zuständig und müßte die Strafverfolgung wahrnehmen(Staatsanwalt blablabla...)

      Hier würde sogar die Unfallflucht greifen.

      Auf privaten Gelände sieht es dem Anschein nach anders aus, ist es aber nicht.

      Wenn genügend Beweise vorliegen, kann Schadenersatz geltend gemacht werden und eine Strafverfolgung, wegen mutwilliger Sachbeschädigung könnte anhängig werden.

      Dei Beweislast... ist es, wo beide Tatbestände scheitern.

      Ich würde dem auch ein paar Beulen reinhauen:D:cool:
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:21:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      Nochmal die Sache mit der Sachbeschädigung.

      die Polizei kann solch eine anzeige nur dann aufnehmen wenn es vorsätzlich ist, dies kann aber in diesem Fall nicht angenommen werden (auch eine aussage der Polizei)

      @peppipeanut,Quando

      Was denkt Ihr euch denn eigentlich.
      Kann man also nach belieben anderes eigentum beschädigen wie man lustig ist.
      sagt mir doch bescheid wo Ihr wohnt komme vorbei und mach Euch ein par Kratzer rein, ist doch nicht weiter wild:O
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:29:53
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1
      scheinst einen ferrari zu fahren
      denn für einen opel oder oder oder
      kosten zwei türen (aussen) ca.300-500 euronen
      wobei 500 euronen schon teuer sind
      dann nehmen ich an dein euer parkplatz nix abgeschlossen
      also für alle zugänglich und somit öffentliches gelände

      #8
      auch dein gutachter ist mit 2000 eurönchen nicht grade günstig
      bei uns kostet so was ca.100 -250€
      aber wir leben eben nicht in so teuren gegenden
      obwohl es mich schon wundert das es in so teuren
      gegenden noch mitwohnungen und parkplätze gibt

      ich hätte da ne villa mit garagen
      dann funzt es auch mit dem nnachbarn
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:37:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Lalli1

      Das mit dem Gutachter ist ein Schätzung, habe im prinzip keinen Schimmer was sowas kosten würde, weiß im prinzip nur dass auch die Leutchen gut leben wollen.

      und das mit der Lackiererei ist doch klar, wenn eine Werkstatt höhrt aha, der will einen Kostenvoranschlag für die Versicherung o.ä. dann machen die natürlich erstmal einen großzügigen Preis.

      Aber im Prinzip geht es mir darum dass diese Pfeifen endlich mal ein Achtungszeichen bekommen und begreifen was die da überhaubt machen.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:46:11
      Beitrag Nr. 14 ()
      Warum müsst ihr auch wegen jedem Scheissdreck zur Polizei und zum Staat rennen. Aber dann aufregen, warum nichts vorangeht in diesem Land. So kleinkariert wie ihr hier reagiert, handelt ihr auch an der Börse. Da kanns ja nicht aufwärts gehen.

      Noch ein anderer gesichtspunk
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 15:49:02
      Beitrag Nr. 15 ()
      # 14

      nee, der gesichtspunkt ist nicht neu. nur noch einmal anders formuliert. aber genau das meinte ich in #9.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:01:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ihr beiden, will jetzt nicht mit euch streiten,

      aber nehmt doch mal an Ihr kauft euch ein neuse Auto ca. 20.000 Euro, schön Schwarzlackiert weil Ihr das toll findet und jetzt kommt einer an und kloppt Euch gleich am ersten Tag Kratzer und Beulen rein !!

      Und dann sagt mir doch nochmal dass ist nicht so schlimm.

      Falls Ihr denkt der eine Kratzer ist nicht schlimm an meinem auto, dann sollte ich Euch mal genau sagen wie die sache aussieht.

      In der Hintertür sind ca.10-12 Dellen drinn, Lack ist bis auf das Blech eingeschlagen, hinzu kommen noch unzählige Schrammen, und so ähnlich sieht auch die vordertür aus, vielleicht nicht ganz so schlimm.
      Aber auf jedenfall von weitem mehr als deutlich zu sehen !!
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:02:22
      Beitrag Nr. 17 ()
      #13
      hörte sich an als ob du noch ein paar euro
      schnappen wolltest
      rede mit dem nachbar und überzeuge ihn für die zukunft aufzupassen
      sollte das nicht fruchten macht sich ein abdruck vom
      knie auch ganz gut in der fahrertür des bmw
      und dann währe es an ihm nachzuweisen das es sich um dein knie handelt
      danach erneut ein gespräch in dem man anklingen lässt
      das so was endlos weitergehen kann oder schon morgen endet

      für das ganze brauchst du nur deine kiste abzuschreiben
      da er dir auf der gleichen ebene antworten wird
      und sich nicht mehr über solche dinge ärgern
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:06:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16
      die obengenannten (#12) preise waren mit rechnung gemeint
      bei schwarzlackierung wirds natürlich erheblich billiger
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:07:11
      Beitrag Nr. 19 ()
      gerade auf solch Niveau wollte ich nicht enden.
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:10:58
      Beitrag Nr. 20 ()
      Was haltet Ihr eigentlich von folgender Idee

      Ich rufe die Regulierungsstelle der Kfz-Versicherungen an. Sage denen, dass mir jemand mein Auto zerbeult hat, aber nicht regulieren möchte. Sie sollen mir doch bitte die Adresse seiner Versicherung geben.

      Dann melde ich dort den Schaden und warte mal ab, wie mein Nachbar reagiert

      (habe ich als Tipp bekommen)
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:14:27
      Beitrag Nr. 21 ()
      #19
      wie bitte möchtest du jemand überzeugen der dir gar nicht zuhört ??????????????????????????????
      du bekommst es in der familie noch nicht einmal geregelt
      weil jeder eine andere ansicht hat
      darauf musst du eingehen
      und wenn du dich mit dem nachtbarn unterhalten möchtest
      sprich seine sprache sonst versteht er dich nicht
      oder vergiss alles und scheiss drauf
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:16:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      #20
      kennzeichen dem verband der kraftversicherer mitteilen
      die geben dir seine versicherung
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:16:30
      Beitrag Nr. 23 ()
      traurig aber wahr :(
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 16:36:02
      Beitrag Nr. 24 ()
      Also die Idee kann ich vergessen.Datenschutz:(

      Die Leutchen rücken die Daten nicht raus.

      Aber wen`s interessiert hier mal die adresse:

      VKS e.V.
      Bundesgeschäftsstelle
      Am Kalk 8 · 56477 Rennerod
      Tel.: 0 26 64 / 990 950
      Fax: 0 26 64 / 990 996

      vks-verband@t-online.de
      http://www.vks.org
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 17:37:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      du verstehst es nicht.
      es geht hier nicht primär darum, deine beulen und kratzer als nichtigkeit hinzustellen.

      vielmehr fehlt in deinem posting folgender satz:
      "ich habe versucht, die sache direkt mit meinem nachbarn zu regeln, jedoch will er auf meine argumente gar nicht eingehen."

      es scheint doch, als hättest du einen riesenbammel, direkt in kontakt mit diesem menschen zu treten. stattdessen willst du gutachter, verbände, anwälte, richter rotieren lassen.

      versuchs doch einfach mal im kleinen. mit netten worten unter nachbarn. das hätte auch nachhaltigen erfolg. was nützt dir die neue tür, wenn sie in sechs monaten wieder verbeult ist?

      wenn sich dann immer noch nichts ergibt, dann kannst und solltest du mit der keule kommen. ob dies nun die direkte (von mir bevorzugte) keule ist, oder die indirekte, bleibt dann ganz dir überlassen.

      ---

      sekundär: dein auto fährt mit oder ohne beule immer noch gleich schnell. ;)
      Avatar
      schrieb am 18.05.04 18:38:38
      Beitrag Nr. 26 ()
      " vielmehr fehlt in deinem posting folgender satz."
      " ich habe versucht, die sache direkt mit meinem nachbarn zu regeln, jedoch will er auf meine argumente gar nicht eingehen."

      SO IST ES !!!

      Habe Sie schon mehrfach darauf angesprochen, in der Hoffnung das sie sich in Acht nehmen.
      Jetzt beim letzten mal sagten sie zu mir " stell dich doch woanders hin, oder mach doch eine Anzeige" und haben dabei gegrinst !!!!

      So sieht es nähmlich aus.!!!!
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 07:43:52
      Beitrag Nr. 27 ()
      Hallo!

      Ich empfehle dir:

      1.
      Anzeige wegen Sachbeschädigung i.V.m. einem Strafantrag bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde

      2.
      Sollte wider Erwarten keine Anzeige aufgenommen werden, ist Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die handelnden Polizeibeamten zu stellen

      ... ansonsten einne RA beauftragen

      Charlotte
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 10:38:47
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo und gruß an alle die auch Heute arbeiten müssen:cry:

      Leider läuft das mit der Sachbeschädigung nicht.Ist nur möglich bei vorsatz und das wird in diesem Fall nicht angenommen. ( Obwohl ich mir nicht sicher bin dass die dass nicht wirklich vorsätzlich machen)

      gruß
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 14:51:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      @ Dago

      Ist so ein Schaden am Auto nicht durch eine Privat-Haftpflicht (also nicht Kfz-Haftpflicht) abgedeckt?

      Wenn ja, könnte man bei Gutwilligkeit des Verursachers einvernehmlich eigentlich noch eine ganz Menge machen.

      Wenn nein, sieht`s natürlich weniger gut aus.


      PS: bist du sicher, das ausschließlich dieser Nachbar an deinen Beulen schuld ist? Das sowas jemand mutwillig macht, kann ich mir kaum vorstellen, da er ja gleichzeitig auch seinen eigenen Wagen beschädigt. Hattest du schon vorher Streß mit dem?
      Avatar
      schrieb am 22.05.04 15:52:43
      Beitrag Nr. 30 ()
      DagobertDag #20,24

      Versuch da dein Glück:look: Zentralruf der Autoversicherer (Tel.: 0180/250 26) Kennzeichen nennen, die Adresse des Versicherungsunternehmens unterliegt keinem Datenschutz.

      Oder so http://www.gdv.de/presseservice/21959.htm

      Mit einer gebührenfreien Notrufnummer wollen die deutschen Auto-versicherer einen "direkten Draht" für Autofahrer schaffen, aber auch die Polizei entlasten. Über die Vanity-Nummer 0800 NOTFON D (in Ziffern 0800-668 366 3) erreicht der Hilfesuchende die Notrufzentrale in Hamburg, die auch die Notrufsäulen an den Autobahnen betreut. Dort können alle erforderlichen Hilfsmaßnahmen eingeleitet und die Verbindung mit den jeweiligen Versicherungen hergestellt werden.



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      Parkplatzschaden - keine Anzeige bei polizei möglich !!!