Ehegattenunterhalt bei Scheidung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.05.04 11:12:44 von
neuester Beitrag 24.05.04 13:07:33 von
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In der Verwandtschaft (beide ca. 40, Kinder 9+11) steht eine Scheidung ins Haus.
Beide wollen sich im Vorfeld notariell auf Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht einigen.
Frage dazu zum Ehegattenunterhalt:
Da er wesentlich mehr verdient als sie, sie ist derzeit Hausfrau/Mutter wird er wohl ziemlich lange Unterhalt zahlen müssen.
Auch den sog. Aufstockungsunterhalt wenn sie selbst wieder dazuverdient,da sie in ihrem Beruf max. 25% von seinem Gehalt kriegen wird.
Hat jemand Erfahrung, Meinung wie man da in etwa eine Abfindung ermittelt.
Dauer bis zum Rentenalter, lebenslänglich ??
Bei Wiederheirat wäre ja der Unterhalt hinfällig, kann man dieses "Risiko" bewerten?
Sie werden sich natürlich anwaltlich beraten lassen, aber Informationen
im VOrfeld sind immer nützlich.
Danke für Meinungen.
Beide wollen sich im Vorfeld notariell auf Zugewinn, Unterhalt, Sorgerecht einigen.
Frage dazu zum Ehegattenunterhalt:
Da er wesentlich mehr verdient als sie, sie ist derzeit Hausfrau/Mutter wird er wohl ziemlich lange Unterhalt zahlen müssen.
Auch den sog. Aufstockungsunterhalt wenn sie selbst wieder dazuverdient,da sie in ihrem Beruf max. 25% von seinem Gehalt kriegen wird.
Hat jemand Erfahrung, Meinung wie man da in etwa eine Abfindung ermittelt.
Dauer bis zum Rentenalter, lebenslänglich ??
Bei Wiederheirat wäre ja der Unterhalt hinfällig, kann man dieses "Risiko" bewerten?
Sie werden sich natürlich anwaltlich beraten lassen, aber Informationen
im VOrfeld sind immer nützlich.
Danke für Meinungen.
Das hab ich auch hinter mir. Ähnlich gelagerter Fall.
Bis das jüngste Kind 14 ist, musst Du Unterhalt für die Ex zahlen. Für die Kinder bis sie volljährig sind - ggf. auch noch während der Ausbildung.
Wenn die "Abfindung" so hoch ist, dass Deine Ex von den Kapitaleinkünften leben kann, kann das gegen ihren Unterhaltsanspruch gerechnet werden. Dies läuft aber nur, wenn als eheprägend eine Thesaurierung der bisherigen Kapitaleinkünfte zur Mehrung des gemeinsamen Vermögens stattgefunden hat.
Lass die Ex so schnell wie möglich wieder heiraten. Schmälert den Ehegattenunterhalt auf jeden Fall.
Dein Kumpel soll auch an steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten denken - bringt bei seiner Einkommensklasse eh mehr als mit Unterhalt rumzutricksen.
Bis das jüngste Kind 14 ist, musst Du Unterhalt für die Ex zahlen. Für die Kinder bis sie volljährig sind - ggf. auch noch während der Ausbildung.
Wenn die "Abfindung" so hoch ist, dass Deine Ex von den Kapitaleinkünften leben kann, kann das gegen ihren Unterhaltsanspruch gerechnet werden. Dies läuft aber nur, wenn als eheprägend eine Thesaurierung der bisherigen Kapitaleinkünfte zur Mehrung des gemeinsamen Vermögens stattgefunden hat.
Lass die Ex so schnell wie möglich wieder heiraten. Schmälert den Ehegattenunterhalt auf jeden Fall.
Dein Kumpel soll auch an steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten denken - bringt bei seiner Einkommensklasse eh mehr als mit Unterhalt rumzutricksen.
Sie sollen zu einem Mediator gehen. Dort können sie alle Fragen so klären, wie es ihnen am besten erscheint. Dabei müssen sie nicht auf rechtliche Vorgaben achten, sondern können ihre individuelle Situation zum Maßstab machen (Rechtsberatung findet trotzdem statt).
Näheres z.B. unter www.Scheidungsfamilie.de oder ähnliche Seiten.
Näheres z.B. unter www.Scheidungsfamilie.de oder ähnliche Seiten.
@leybold
Hast Du auch eine Abfindung bezahlt?
Man kann doch den Unterhalt steuerlich absetzen (wenn der Ehegatte versteuert), wie geht das dann bei der Abfindung?
Habe ich das richtig verstanden. GGf werden die Zinsen aus der Abfindung bei entspr. vorheriger Handhabung als Einkommen behandelt, was damit den Anspruch mindert.
Klingt vernünftig,das wird ja dann eine komplizierte rekursive Formel?
Heiraten will sie nicht, sie will ja auch gar nicht geschieden werden.
Steuerliche Tricks will er (noch) nicht (verstehe ich zwar überhaupt nicht) er will alles so schnell wie möglich hinter sich haben, ohne Rücksicht auf Verluste??.
@debigboss
"nicht auf rechtliche Vorgaben achten"
Meines Wissens kann das Familiengericht die Unterhaltsregelung kippen wenn sie zu einseitig ist ?
Hast Du auch eine Abfindung bezahlt?
Man kann doch den Unterhalt steuerlich absetzen (wenn der Ehegatte versteuert), wie geht das dann bei der Abfindung?
Habe ich das richtig verstanden. GGf werden die Zinsen aus der Abfindung bei entspr. vorheriger Handhabung als Einkommen behandelt, was damit den Anspruch mindert.
Klingt vernünftig,das wird ja dann eine komplizierte rekursive Formel?
Heiraten will sie nicht, sie will ja auch gar nicht geschieden werden.
Steuerliche Tricks will er (noch) nicht (verstehe ich zwar überhaupt nicht) er will alles so schnell wie möglich hinter sich haben, ohne Rücksicht auf Verluste??.
@debigboss
"nicht auf rechtliche Vorgaben achten"
Meines Wissens kann das Familiengericht die Unterhaltsregelung kippen wenn sie zu einseitig ist ?
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