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    Aufbewahrungsfristen Sozialversicherungsunterlagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.06.04 07:51:21 von
    neuester Beitrag 21.06.04 12:37:01 von
    Beiträge: 5
    ID: 871.908
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      schrieb am 20.06.04 07:51:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      der mir von der BfA zugestellte Versicherungsverlauf weist (Beitrags-)Lücken aus 1977 und 1979 aus. Eine tatsächliche Lücke beteht jedoch definitiv nicht.
      Mein Arbeitgeber kann diese Daten nicht mehr zur Verfügung stellen (Verjährung).
      Meine Nachfrage an meine aktuelle Krankenkasse wurde mit dem Hinweis, dass diese erst seit 1993 besteht, ebenfalls negativ beschieden.
      Die Antwort meiner damaligen Krankenkasse ( BEK ) lautete sinngemäß, dass `es ihnen nicht möglich sei, die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen`. Denke, hier war nur jemand zu faul im `staubigen` Archiv bzw. in den Microfiches zu suchen.
      Nun wird mir von Kollegen und Bekannten bestätigt, dass die Krankenkassen eine Aufbewahrungspflicht von SV-Belegen von 30 Jahren einzuhalten hätten - leider finde ich weder im SGB noch im WEB eine definitive Quelle hierzu.
      Kann mir jemand von euch weiterhelfen und mir eine Quelle nennen, aus der explizit die 30-jährige Aufbewahrungspflicht hervorgeht? Möchte der BEK gleich mit dem Hinweis ggfs. auf das Gesetz/Verordnung etc. `auf die Füsse treten`.
      Ich danke euch im Voraus.
      Brödli
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 09:26:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      dein arbeitgeber muss dir nur eine bescheinigung austellen,dass du in dem zeitraum bei ihm beschäftigt warst,das sollte reichen.

      so war es jedenfalls bei einem kollegen von mir.
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 10:05:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du bekommst doch jedes Jahr von deinem AG eine Bescheinigung über die abgeführten Sozialbeiträge.
      Wie wäre es, wenn du diese erst mal suchst bevor du anderen auf die Füsse treten willst.
      Avatar
      schrieb am 20.06.04 14:21:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      vielleicht hat Dein damaliger Arbeitgeber keine Beiträge abgeführt :D
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 12:37:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3 hat recht. Soweit ich mich erinnern kann. steht sogar drauf, `Wichtiges Dokument` bitte aufbewahren.


      Ich möchte aber noch auf etwas anderes hinweisen. Das die BFA jedes Jahr Bescheide verschickt ist ja ganz schön, aber die wenigsten wissen vermutlich, daß die BFA nur Zeiten anerkennen kann, von denen sie auch etwas weiß. In der Regel reicht es zwar aus, wenn der Arbeitgeber die Beiträge abführt. (Es kann natürlich trotzdem zu fehlenden Angaben kommen, wie #1 beweisst).

      Aber die meisten von uns haben auch Zeiten, die nicht von Dritten gemeldet werden. Die aber anerkannt werden, wenn sie nachgewiesen werden können.
      - Schule
      - Studium
      - Erziehungsurlaub

      Ich habe mir 2 Jahre Schule und 4 Jahre Studium nachträglich anrechnen lassen können. (meines wissens maximal 7 Jahre, ab dem 15. Lebensjahr). Die Schulen, Fachhochschulen und Universitäten melden nicht an.

      Die Erziehungsurlaube meiner Frau konnten wir nachmelden, als auch die Ausbildungszeiten meiner Frau. Auch Schwangerschaften und Erziehungszeiten werden nicht automatisch gemeldet.

      Vielleicht hilft dieser Tipp ja dem einen oder anderen von Euch.

      Wir konnten damit die voraussichtlichen Ansprüche enorm steigern.

      Gruß grobschnitt


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