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    Unfähiger Steuerberater / Freiberufler & KFZ - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.06.04 18:59:54 von
    neuester Beitrag 22.06.04 10:42:53 von
    Beiträge: 6
    ID: 872.316
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      schrieb am 21.06.04 18:59:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer hat konstruktive Ratschläge? :
      Punkt 1: Nach mehrwöchigem Hinhalten ließ unser Stb jetzt telefonisch durch einen Mitarbeiter zugeben, dass er zumindest im vergangenen Jahr die Fahrtkosten Wohnung/Arbeitsort (ca 15 km oneway)meiner Frau (Freiberuflerin) versäumt hat geltend zu machen!! Unglaublich, aber wahr! Nun besteht der Verdacht, das dies seit annähernd 10 Jahren schon so läuft... Kann ich ihn dazu zwingen, schriftlich nachzuweisen, dass dies eine einmalige Ausnahme war? Wäre er nicht auch haftbar, falls dieses Versäumnis tatsächlich besteht?
      Punkt 2: Meine Frau hat sich gerade einen recht teuren Zweijahreswagen angeschafft. Bisher beteuerte unser Stb immer, dass es finanziell nicht vorteilhaft wäre, das Auto über ihre Praxis finanzieren/laufen zu lassen (geschätzte 30 % der Laufleistung). Ist das korrekt?
      Punkt 3: Meine Frau (noch mal ...) hat sich von einem GEZ-Banditen überrumpeln lassen und einen Wisch unterschrieben, der besagte, das sie seit ca. 9 Jahren ihr Privatauto auch für den Weg zum Arbeitsort verwendet. Eine Nachforderung in Höhe von ca. 500 € war die Folge. Vom Stb allein gelassen zahlte sie und musste sich von ihm erzählen lassen, dass die GEZ-Gebühren steuerlich nicht geltend gemacht werden könnten, da es ja ein ... Privatauto sei!!!
      Punkt 4: Bei einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz fallen natürlich auch Telefonkosten an. Wieder unser Stb meint, man solle diese Peanuts nicht erst versuchen geltend zu machen, da man unter Umständen vom FA genötigt werden würde, Einzelverbindungsnachweise (vorhanden!) einzureichen und sie damit erst zu einer besonders kritischen Gesamtprüfung aller geltend gemachten Kosten veranlassen würde!

      Es wird wohl deutlich, dass hier kein Vertrauen mehr in die Kompetenz des obengenannten Stb, der im übrigen 18/10 des Bruttoumsatzes für Einnahmen/Überschussrechnung nimmt, besteht.

      Meine Fragen:
      Zu Punkt 1: Könnte / sollte ich ihn verklagen, falls meine Befürchtungen eintreffen bzw. falls der Stb den geforderten Nachweis nicht erbringt?
      Zu Punkt 2: Finanzierung / Unterhalt des Kfz entsprechend den obengenannten Angaben als Firmen-/Geschäftswagen zulässig und vorteilhaft?
      Zu Punkt 3: Sind GEZ-Gebühren und -Nachzahlungen steuerlich nicht geltend zu machen?
      Zu Punkt 4: Peanuts bzw. kleinliche Prinzipienreiterei oder berechtigter Anspruch?
      Vielen Dank für eure Geduld und noch mehr für fundierte Beiträge!
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      schrieb am 21.06.04 19:30:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Punkt 1. da das Privatfahrzeug nie im Betriebsvermögen war, hat er auch nichts ansetzten können, Betriebsnotwendig sind immer mind 50 % berufliche Nutzung. Er hat auch richtig gehandelt, da sich die Ehefrau hätte nach der 1% Regelung ( 15 vom Bruttolistenpreis pro Monat) wieder den Gewinn erhöht(steuerpflichtig)anrechnen lassen müssen.

      Was er hätte vorschlagen können, wäre eine Auflistung für betriebliche Fahrten mit Privatfahrzeug, wäre voll gewinnmindernd.

      Punkt 3., das war nun wirklich dumm, sorry.

      Punkt 4. ist Quatsch, da 20% der Telefonkosten ohne Probleme anerkannt werden mit entsprechenden Glaubhaftmachung.
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 20:56:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      :laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.06.04 21:01:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sag bloß Deine Frau hat die GEZ-Gebühren bezahlt. Die waren doch zum größten Teil längst verjährt.

      Im übrigen allerdings etwas aufwändiger zu beantwortende Fragen, auf die jemand, der etwas davon versteht, deshalb dann auch nur gegen Cash Auskunft geben würde.
      Avatar
      schrieb am 22.06.04 10:10:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      @doc

      mit der verjährung bei gez wäre ich vorsichtig.
      die gez beiträge sind m.m.n. abgaben im sinne der abgabenordnung, § 3 ao.
      damit bewegen wir uns möglicherweise im bereich der steuerhinterziehung und der 10 jährigen festsetzungsfrist, § 169 ao. nur mal so als idee.

      ich bin deshalb schon seit längerem dazu übergegangen, mein auto zu einer gez-freien zone zu erheben, indem ich kein radio mehr habe, sondern nur noch einen cd-player.
      für die ersparte gez gebühr kaufe ich mir lieber eine cd.
      aus dem radio kam ohnehin nur müll und staus wurden immer angesagt, wenn man drinstand.:D

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      schrieb am 22.06.04 10:42:53
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Grnschuh warum fürht Deine Frau kein Fahrtenbuch? Das alles hängt sich doch auf, wenn Nachweise erbracht werden über Diensfahrten. Ich hatte übrigens dasselbe Problem mit meinem privat zugelassenem PKW, den ich auch öfters mal betrieblich benötige.

      Im übrigen kann es nicht schaden, mal den Steuerberater zu wechseln, er hätte Sie aufmerksam machen müssen.


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