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    Tempovergehen in Probezeit - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.07.04 17:31:22 von
    neuester Beitrag 08.07.04 09:32:39 von
    Beiträge: 21
    ID: 877.568
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      schrieb am 06.07.04 17:31:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      neulich bin auf einer auf Tempo 100 limitierten Straße 130 gefahren.
      Ich befinde mich akt. noch in der Probezeit.
      Folgende Situation: Das Auto ist auf meine Mum zugelassen. D.h. im Normalfall würde Sie ja den Bußgeldbescheid/Schuldanerkenntnisbescheid zugeschickt bekommen.
      Wenn ich das selbst anerkenne muss ich 250 Euro zahlen für ein Aufbauseminar und meine Probezeit beginnt von neuem.
      Angenommen ich lasse das auf meiner Mum beruhen die keinerlei Punkte hat und dadurch eben ein paar Punkte kriegt und eine Geldstrafe um die 50 Euro - wird dann überprüft wer der Fahrer war?
      Ich mein einen Mann von einer Frau zu unterscheiden sollte auf dem Foto ohne Probleme möglich sein, doch ich hatte gelesen, dass solange eine Schuldanerkenntnis vorliegt dies ignoriert wird.

      Oder sollte ich geschickterweise angeben, dass mein Dad am Steuer saß - das würde evtl. beim ersten Blick nicht sofort auffallen.

      Was meint Ihr? Bitte um euere Hilfe.
      Und ja das mit den 130 war blöd aber nochmal 2 Jahre Probezeit möchte ich wenn es geht vermeiden - die 250 Euro hingegen als Lehrgeld seh ich ja noch ein.

      Vielen Dank für euere Postings.
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 17:40:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      geh ma auf

      http://www.radarforum.de
      die können dir genauere aussagen geben. gruß flo
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 17:44:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      wenn euch noch kein bescheid zugekommen ist, könnte es sein dass die dich sofort per einwohnermeldeamt (foto) schon identifiziert haben, dann wirds ganz problematisch, war bei nem bekannten so, allerdings hatte der 90 im ort drauf...
      die idee mit dem vater wäre perfekt wenn die deiner mum eine aufforderung zuschicken in der sie mitteilen soll wer gefahren ist!
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 17:54:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      strafe muß sein !

      deine eltern sollten dich die strenge des gesetzes spüren lassen.
      es wäre das beste für dich :)
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 17:57:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Big_mac - sie wissen ja noch nichts von Ihrem Glück aber ich gehe mal davon aus, dass Sie mit sich handeln lassen :-)

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      Avatar
      schrieb am 06.07.04 18:00:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ 4:

      Absolut richtig!

      Es ist zum Kotzen, wie manche junge Autofahrer mit meiner Gesundheit umgehen!

      Wenn die sich wenigstens totfahren würden ohne dabei
      Unbeteiligte in Mitleidenschaft zu ziehen !

      Für die Rente brauch ich die auch nicht, ich sorge selbst für mein Auskommen !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 18:08:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wie praktisch, wenn immer Eltern da sind, die einem das Auto leihen und dann noch die Strafpunkte übernehmen.

      Lieber den Führerschein abgeben - es gibt mehr als genug Raser.
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 18:13:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      f37p8,

      das ist KEINE frage von handeln ! :mad:

      das ist eine frage der VERANTWORTUNG und des erwachsenseins ! :)
      sei ein MANN und schau den (ohnehin harmlosen) konsequenzen deines tuns ins auge - oder willst du ewig ein mamma-söhnchen bleiben ? :eek::eek:
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 18:21:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ohne Sinn ist die Probezeit nicht.Bin selbst
      2Jahre mit 16 Punkten gefahren.Also,ist doch
      egal ob Du jetzt noch mal 2J.Probezeit bekommst
      oder in einem Jahr mit 15,16 Punkten auch wieder
      2Jahre Probezeit hast.Ist jetzt sogar finanziell
      günstiger.Grüße und gute Fahrt.
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 18:25:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1
      Dafür habe ich NULL Verständnis!

      Hierfür noch weniger:

      Montag, 5. Juli 2004
      Schwerer Unfall bei 330
      Lamborghini fliegt 150 Meter

      Bei einem Unfall mit hoher Geschwindigkeit ist ein Sportwagen der Marke Lamborghini bei Straubing in Niederbayern regelrecht von der Autobahn abgehoben und nach 150 Metern Flug in einen angrenzenden Wald gestürzt. Die beiden Insassen des mehr als 200.000 Euro teuren Autos wurden nach Angaben der Polizei schwer verletzt.

      Der Lamborghini Murcielago sei bei extrem hoher Geschwindigkeit auf der Autobahn A3 zwischen den Orten Bogen und Schwarzach plötzlich ins Schleudern geraten und habe die rechte Leitplanke durchbrochen, teilte die Polizei in Straubing am Montag mit. Wie wegkatapultiert sei der Wagen etwa 150 Meter durch die Luft geflogen. Nach einem Aufsetzen auf dem Boden sei das Auto noch ein Stück weitergeflogen und in einem Waldstück neben der Autobahn gelandet.

      Zur Bergung der beiden Insassen aus dem Autowrack - zwei 18 Jahre alte Männer - habe die Feuerwehr zunächst einige Tannen fällen müssen. Die Ursache des Unfalls blieb zunächst unklar.

      Der Lamborghini Murcielago mit 580 PS starkem Motor kann nach Herstellerangaben mehr als 330 Kilometer pro Stunde schnell fahren. Der Unfall hat sich nach den Angaben bereits am Sonntag ereignet.

      http://www.n-tv.de/5261016.html
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 18:30:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Rasern sollte man die Fleppen gleich ganz weg nehmen und nie zurück geben - Pech gehabt. Jedem muss die Konsequenz seines Tuns von vorne herein klar sein, späte Einsicht nützt nix mehr.... Es gibt ja auch noch den ÖPNV und Fahrräder. :rolleyes:

      mfg
      Money
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 18:33:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1 bin kein fachmann, aber ich denke mal die polizei wird die identität nur dann prüfen, wenn die vermutete person (= der halter) sagt das er nicht gefahren ist. wenn du mit deinen eltern klarkommst sollte das kein problem sein.

      hier ist übrigens die onlinepreisliste der bayerische polizei, zum nachschlagen :laugh:

      http://www.polizei.bayern.de/cgi-bin/bgk/bgk.cgi?type=spd


      an die ganzen moralaposteln: wer unschuldig ist werfe den 1. stein.

      dieses altkluge getue ist ja zum kotzen :mad:

      dpunkt
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 19:02:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich werfe mal den ersten Stein.:mad:
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 19:02:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Ich weiß auch nicht recht, ob diese Anklagen wirklich Not tun. Keiner weiß, wie er sonst fährt und was das für eine Ecke das gewesen ist, wo er geblitzt wurde.

      Ich persönlich habe meist mehr Probleme die mit denjenigen "sicheren" Fahrern wie unseren Daimler-Ingenieur, die mit einer knapp vierfachen Energie durch mittel befahrene Autobahnen preschen und dabei in Größenwahn meinen, sie hätten das Auto noch im Griff.
      Eigentlich müßte dem sein Diplom abgenommen werden wegen mangelhafter Kenntnisse in Physik.

      Und die in #10 können wegen erwiesener Debilität gleich entmündigt werden. :D
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 19:03:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      #12
      an die ganzen moralaposteln: wer unschuldig ist werfe den 1. stein

      Hier geht´s nicht darum, jemanden zu steinigen, sondern ganz im Gegenteil. Jemand will sich den - ohnehin geringfügigen - Folgen seines falschen Handelns entziehen und sucht dazu noch den wohlmeinenden Rat der Onlinegesellschaft. :(

      Da wird man wohl noch seine Ablehnung zum Ausdruck bringen, ohne als "altklug" abqualifiziert zu werden. :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 19:05:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      dpunkt,

      es geht nicht um unschuldig sein, sondern ums dazustehen, wenn man einmal erwischt wird :)
      (ich habe ja selbst gelegentlich einen lockeren gasfuß ;))
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 20:25:35
      Beitrag Nr. 17 ()
      Dieses Forum heißt doch hier Recht - oder?

      Ich finde es ja schon amüsant, dass man sich in Deutschland als Mörder einen Anwalt nehmen kann der einen auch bei erdrückender Beweislast als unschuldig darstellen wird.
      Das wird von der Gesellschaft akzeptiert.

      Aber wenn man ohne einen solchen um eine Auskunft bittet wird man dafür geschröpft.
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 20:59:12
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es gibt einen "Trick", wie man u.U. einen Bescheid verhindern kann.

      Man muss versuchen, die Verjährungszeit von drei Monaten zu erreichen. Das geht folgendermaßen:

      1. Deine Mutter wird wahrscheinlich zunächst einen Anhörungsbogen bekommen. Sie sollte hierauf keinerlei Angaben machen. Mit einer Ausnahme: auf der Rückseite (unten) befindet sich ein Kästchen "ich gebe den Verstoß zu". Das kreuzt sie an und schickt den Anhörungsbogen unterschrieben zurück.
      2. Deine Mutter wird in Kürze einen Bußgeldbescheid bekommen. Hiergegen sollte sie unverzüglich, d.h. am besten noch am nächsten Tag Einspruch einlegen (die Frist für den Einspruch ist ziemlich kurz).
      Hinsichltlich der Gründe, soll sie sagen, dass sie diese nachreicht.
      Formulierungsvorschlag: "Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Az) vom (Datum) ein. Da ich momentan sehr stark durch meine Arbeit belastet bin, werde ich die Begründung später nachholen."
      3. Dann macht Deine Mutter nichts mehr. Selbst auf Aufforderungen der Behörde, die Begründung nachzuholen, reagiert Deine Mutter nicht mehr. Rechtlich ist sie dazu auch nicht verpflichtet!!!!!!!!!
      4. Erst, wenn drei Monate seit dem Verstoß vergangen sind, sollte Deine Mutter die Begründung nachholen. Sie soll sagen, dass sie sich geirrt habe und doch nicht mit dem Auto gefahren sei. Zum fraglichen Zeitpunkt seist Du mit dem PKW gefahren.
      5. Das wars - für Dich zumindest:D Die Behörde wird sich nun das Beweisfoto und Eure Fotos (Einwohnermeldeamt!) anschauen und zu dem Ergebnis kommen, dass nicht Deine Mutter gefahren ist, sondern Du. Dir gegenüber ist der Verstoß jedoch schon verjährt.:D
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 21:08:21
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hintergrund:

      Diese Verstöße verjähren innerhalb von drei Monaten seit dem Vorfall. D.h. wenn die Behörde nicht innerhalb von drei Monaten dem Verursacher gegenüber einen Bescheid erlässt, ist Verjährung eingetreten. Ausnahme: Deine Mutter wurde vorher als Zeugin richterlich vernommen bzw. es wurde eine entsprechende Vernehmung angeordnet.
      Weitere verjährungshemmende Vorschriften finden sich in § 33 OWiG. Sie werden aber meist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht einschlägig sein.
      Die Verjährungsfrist von drei Monaten ist § 26 III StVG zu entnehmen.

      Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings: Deine Mutter und Du solltet Euch nicht zu ähnlich sehen ;). Ansonsten wird die Behörde das Beweisfoto so deuten, als wäre Deine Mutter gefahren. Da sie den Verstoß auch im Anhörungsbogen zugegeben hat, wird sie auch vor Gericht schlechte Karten haben ;)
      Avatar
      schrieb am 06.07.04 21:39:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      #18
      Man muss versuchen, die Verjährungszeit von drei Monaten zu erreichen. Das geht folgendermaßen:
      1. Deine Mutter wird wahrscheinlich zunächst einen Anhörungsbogen bekommen. Sie sollte hierauf keinerlei Angaben machen. Mit einer Ausnahme: auf der Rückseite (unten) befindet sich ein Kästchen " ich gebe den Verstoß zu" . Das kreuzt sie an und schickt den Anhörungsbogen unterschrieben zurück.
      2. Deine Mutter wird in Kürze einen Bußgeldbescheid bekommen. Hiergegen sollte sie unverzüglich, d.h. am besten noch am nächsten Tag Einspruch einlegen (die Frist für den Einspruch ist ziemlich kurz).
      Hinsichltlich der Gründe, soll sie sagen, dass sie diese nachreicht.
      Formulierungsvorschlag: " Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid (Az) vom (Datum) ein. Da ich momentan sehr stark durch meine Arbeit belastet bin, werde ich die Begründung später nachholen."
      3. Dann macht Deine Mutter nichts mehr. Selbst auf Aufforderungen der Behörde, die Begründung nachzuholen, reagiert Deine Mutter nicht mehr. Rechtlich ist sie dazu auch nicht verpflichtet!!!!!!!!!
      4. Erst, wenn drei Monate seit dem Verstoß vergangen sind, sollte Deine Mutter die Begründung nachholen. Sie soll sagen, dass sie sich geirrt habe und doch nicht mit dem Auto gefahren sei. Zum fraglichen Zeitpunkt seist Du mit dem PKW gefahren.


      Wirklich toll!
      Wer so etwas macht, schimpft wahrscheinlich im selben Atemzug über die mangelnde Effizienz des Behördenapparats und über Beamte, die nichts zuwege bringen. Übel! :(

      Da ist es ja noch besser, nach Mama zu rufen!
      Avatar
      schrieb am 08.07.04 09:32:39
      Beitrag Nr. 21 ()
      Todesstrafe soll wieder eingeführt werden!

      mfg
      Money


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