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    Arbeitslosengeld 2....das gibt Krieg ! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.07.04 00:19:36 von
    neuester Beitrag 30.07.04 11:53:33 von
    Beiträge: 36
    ID: 886.018
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      Avatar
      schrieb am 29.07.04 00:19:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die meisten haben noch garnicht realisiert was auf sie zukommt und jeden kann es treffen.
      Wenn ich mir den Zyniker Clement anschaue ,dann kommt mir das große Kotzen.
      Kotzen muss ich auch bei Merz,Schröder,Koch,Merkel,dem
      Schwuli Westerwelle,Rogowski,Braun,bei Versager Eichel und viele mehr.
      Kotz,Kotz,Kotz
      Hochachtung habe ich für Steuber und seiner CSU(man glaubt es kaum).
      Sie wissen was auf Deutschland zukommt.
      Zieht euch warm an-ihr Vertreter des Deutschen Volkes.
      Pfui.............
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 00:26:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      natürlich gibt das Krieg :yawn:...nicht umsonst werden für Angestellte der Arbeitsagenturen Securitys ausgebildet :D
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 00:28:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was soll denn schlecht sein am neuen verbesserten Arbeitslosengeld ??

      Da bekommt der Nehmer Geld ohne das er dafür was leisten muss. Na wenn das nix ist !!


      Schau mal in andere Staaten auf dieser Welt ! In vielen davon würden sich die Menschen nach "Arbeitslosengeld 2" die Finger lecken !
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 00:37:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Richtig da leben sie sogar auf der Müllkippe:(

      wir können uns noch nicht beklagen:cool:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 00:45:30
      Beitrag Nr. 5 ()
      @weehaa

      Natürlich müssen die Menschen in D lernen das sie für sich selbst zu sorgen haben.

      Aber erstens kann man das nicht per Erlass von heute auf morgen durchsetzen und zweitens nutzt es alles nichts, wenn das restliche "system" beim alten bleibt!

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      schrieb am 29.07.04 00:47:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      In der BRD sind sogar die Müllkippen eingezäunt. In der Dritten Welt haben die alle freien Zutritt!
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 01:02:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      wer weiß, vielleicht läßt es sich ja von unserem Wohlstandsmüll ganz gut leben. Für manch arme Schweine wäre das schon traumhaft.:yawn:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 01:08:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5

      Man "könnte" es nicht von heute auf morgen durchsetzen - man wird aber gezwungen sein es bald von heute auf morgen durchzusetzen.

      Wir verlieren sonst gegen die Zeit - denn die ist unser grösster Feind.

      Totalreformen werden schnell, schnellstens kommen müssen.
      Totalumdenken wird ebenso schnell erreicht werden müssen.

      Die Spirale der Globalisierung, des totalen Wettbewerbs, dreht sich immer schneller schneller. Keine Zeit mehr zu verlieren.


      Und wer weiß es schon, die sudanesischen Flüchtlinge von heute sind morgen vielleicht schon wir Europäer....!
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 01:19:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Natürlich sollte man den Faullenzern (die es ja weitverbreitet gibt) die Stütze streichen,aber denen wird es z.t. noch besser gehen.
      Es trifft in letzter Konsequenz immer die Falschen.
      Die Masse machts.
      Nachdem unsere Politiker die Wirtschaft kaputt gekriegt haben fällt denen nichts vernünftiges mehr ein.
      Hätte ein Herr Schröder nicht schon längst,an seinen eigenen Maßstäben gemessen,seinen Hut nehmen müssen?
      Warum unterstützt ihr deren Unfähigkeit noch.
      Die Demokratie ist in Deutschland aufs äußerste gefährdet.
      Später will keiner von etwas gewußt haben.
      Das kennen wir schon.
      Nacht-schlaft schön.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 04:21:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Das ganze Hartz IV wäre doch nicht nötig, wenn wir so viele "Langzeitarbeitslose" hätten.

      Davon abgesehen, dass ich der Auffassung bin, das weniger Kündigungsschutz Arbeitsplätze schaffen würde, wäre, selbst wenn das nicht zutreffen würde, aber durch eine Verringerung des Kündigunsschutzgesetzes mehr Bewegung auf dem Arbeitsmarkt.

      Es würde schneller eingestellt, und schneller Entlassen werden. Somit wäre zwar für jemanden, der in Lohn und Brot steht das Risiko höher, gekündigt zu werden, aber der der Arbeitslos ist hätte eine größere Chance einen Job zu finden. Selbst wenn die Gesammtarbeitslosenzahl sich nicht reduzieren würde (was ich allerdings stark anzweifeln würde) würde es viel weniger Langzeitarbeitslose geben und somit viel weniger, die Hartz IV treffen würde.

      Länder mit weniger Kündigungsschutz haben nicht nur weniger Arbeitslose, sondern, und das ist das interessante,
      es gibt im Vehältnis zu den Kurzarbeitslosen viel weniger Langzeitarbeitslose.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 05:04:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      @23552

      Wenn wenn es am Kündigungsschutz liegen sollte, müssten da
      nicht wenigstens die ICH-AG`s laufen wie am Schnürchen?
      Kann ich aber leider auch nicht wirklich erkennen, daß Arbeitgeber
      diesen Weg wählen, um sich mal kurzzeitig
      Arbeitnehmer über diesen Weg zu beschaffen.
      Die wären ICH-AG`s sogar innerhalb von Minuten wieder los,
      und länger als 40 Stunden würden ICH-AG`ler sicher auch noch arbeiten.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 06:18:00
      Beitrag Nr. 12 ()
      Sven10 #11

      Als Ich-AG kannst du eine Würstchenbude aufmachen, oder eine Schreinerwerkstatt usw. usw.

      Ich kann aber als Inhaber einer Handwerksfirma kein Geselle, der als Installateur versucht eine Ich-AG zu gründen, als Ich-AG einstellen und wieder kündigen wie ich will. Karstadt, Daimler, Siemens usw. können auch nicht einfach eine Ich-AG beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 07:06:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      seit dem fall der mauer geht´s mit deutschland nur noch bergab
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 07:15:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      #6 Ochsenbull,
      und du scheinst der Wächter zu sein.....
      :laugh::p:lick:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 08:01:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      Der Kündigungsschutz wurde doch schon gelockert! Hat das zu mehr Einstellungen geführt?
      Nein!
      Alles bloss Geblubber der AG zum Zwecke des völligen Entrechtens der Arbeitnehmer.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 08:56:36
      Beitrag Nr. 16 ()
      Alle müssen verzichten
      Jetzt wird es bitterernst mit den Reformen - vergangene Woche begann die Ausgabe der neuen Antragsformulare für das "Arbeitslosengeld II". Über zwei Millionen Menschen sind von den Neuregelungen durch "Hartz IV" betroffen und haben mit tiefen finanziellen Einschnitten zu rechnen. Vor diesem Hintergrund schreibt ein Leser:

      Während noch in den 60-er Jahren Gastarbeiter für Deutschland angeworben werden mussten, gab es zu Anfang der Siebziger trotz steigender Produktion erstmals mehr Arbeitssuchende als offene Stellen. Seitdem nimmt die Zahl der Arbeitslosen stetig zu, was unser Sozialsystem immer mehr in Schieflage bringt. Obwohl unsere Politiker und Wirtschaftsforscher glaubten, dass sich das Problem mit steigendem Wirtschaftswachstum von selbst löst, sank die Zahl der Arbeitssuchenden auch in Boom-Zeiten nur wenig. Deshalb wurde lange versucht, durch ABM-Maßnahmen, Vorruhestandsregelungen, Umschulungsprogramme oder ähnlich teure Aktionen die Zahlen zu beschönigen.

      Als sich die Lage immer mehr zuspitzte, machte sich unsere Führungsschicht endlich Gedanken über die Ursachen der Entwicklung. Schnell fand man die Lösung: Die Deutschen sind zu faul und haben ein zu hohes Anspruchsdenken. Seither kommen immer groteskere Vorschläge zur Behebung der derzeitigen Probleme. Neben erheblich längeren Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich, Lohnkürzungen, Streichung von Urlaubs- und Feiertagen, Schaffung von Niedrigstlohnstellen auf breiter Basis und vermehrter Umschichtung von Sozialkosten auf den kleinen Mann wird nun sogar Zwangsarbeit für Sozialhilfeempfänger gefordert.

      Eine traurige Diskussion angesichts der tatsächlichen Ursache der Arbeitslosenschwemme. Nicht die Faulheit der Deutschen, sondern die fortschreitende Automatisierung ist Auslöser der gegenwärtigen Misere. Denn immer leistungsfähigere und intelligentere Maschinen ersetzen den Menschen am Arbeitsplatz. Ein gutes Beispiel ist der Straßenbau: Wo früher Kolonnen in Handarbeit schufteten, sieht man heute nur noch einige Maschinenführer, die mit satellitengeführten und computergesteuerten Großgeräten agieren. Ähnlich sieht es in fast allen anderen Branchen aus. Wäre es da nicht folgerichtig, wenn sich die Verantwortlichen aus Wirtschaft und Politik endlich darum bemühten, die immer weniger werdende Arbeitszeit gerechter zu verteilen, anstatt durch immer härtere Forderungen Ängste zu schüren?

      Es ist nun einmal so, dass in der deutschen Wirtschaft derzeit nur 55 Milliarden Arbeitsstunden pro Jahr anfallen. Berechnet man unter Berücksichtigung von Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagen die verfügbare Wochenarbeitszeit, so kommt man auf 1,25 Milliarden Stunden. Bei 35 Arbeitsstunden pro Woche entspricht das 35,7 Millionen Vollzeitarbeitsplätzen, bei 40 Stunden nur noch 31,25 Millionen und bei den zuletzt geforderten 50 Stunden gar nur mehr 25 Millionen. Wenn sich also die Wirtschaftsbosse mit ihren Forderungen durchsetzten, bedeutete dies ein Millionenheer neuer Arbeitsloser mit entsprechender Mehrbelastung der Sozialkassen. Und da Arbeitslose weniger kaufen, würde weniger produziert und somit der Stellenabbau weiter beschleunigt.

      Deshalb sollten die Deutschen, die schon andere schwere Krisen gemeistert haben, gerade in der derzeitigen Situation Solidarität üben und für weniger Arbeit auf etwas Lohn verzichten. Mit zehn bis 15 Prozent kürzeren Arbeitszeiten ohne Lohnausgleich sollte man das Problem in den Griff bekommen. Ansonsten sinken die Einkommen wegen erpresster Kürzungen sowieso und das bei widersinnig längeren Arbeitszeiten.

      Darum appelliere ich an Tarifparteien, Politiker und auch an die Medien, endlich mit der Schlechtrederei aufzuhören und die Sache beim Schopf zu packen. Die Wochenarbeitszeit gehört wie in den Nachkriegsjahren stufenweise der wirtschaftlichen und technischen Entwicklung angepasst. Um rentable Maschinenlaufzeiten beizubehalten, müssten Schichtarbeitsmodelle erarbeitet werden. Die lamentierenden Unternehmer hätten keine finanziellen Einbußen. Im Gegenteil: Die Lohnnebenkosten würden sinken.

      Die Erwerbstätigen hätten zwar Einkommensverluste hinzunehmen, die aber durch sinkende Sozialversicherungsbeiträge zum Teil kompensiert würden. Da es jeden träfe, wäre dies verschmerzbar. Denn langfristig gesehen müssten dann auch die Preise sinken. Dafür gäbe es aber eine Reihe handfester Vorteile. Neben Arbeitsplatzsicherheit, Verringerung von Existenzsorgen, Sicherung unseres (noch) guten Sozialsystems und neuen Perspektiven für die Jugendlichen ist auch der Gewinn an Freizeit in dieser hektischen Zeit sehr wertvoll. Auch eine längere Lebensarbeitszeit ließe sich bei weniger Belastung leichter ertragen. Sichere Arbeitsplätze bringen außerdem ein gutes Konsumklima und damit Konjunkturbelebung
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 09:15:30
      Beitrag Nr. 17 ()
      # 15

      was hat sich den gelockert. Der Kündigungschutz ist von 5 Mitarbeitern auf 10 erhöht. Es ist geregelt, dass der Arbeitgeber eine Abfindung in der entsprechenden Höhe anbieten kann, und dann muss der Arbeitnehmer auf eine Klage beim Arbeitsgericht verzichten.

      Der wesentliche Unterschied bei der Abänderung von 5 auf 10 Mitarbeiter ist doch, das der Unternehmer keine Sozalauswahl treffen muss. Der Rest, Kündigungsfrist, Abfindung usw. usw ist doch geblieben.


      Wie gesagt. Nimmt der Arbeitnehmer die Abfindung an, kann er nicht mehr klagen. Das ist doch der einzige Unterschied.

      Das war doch keine Reform
      Das war nur etwas um sich im Fernsehen zu profilieren
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 09:17:26
      Beitrag Nr. 18 ()
      der betrug ist einfach, dass mit einem schlag diejenigen arbeitslosen, die 20,30 oder 40 jahre in die arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, nach einem jahr denen gleichgestellt werden, die nie gearbeitet haben.
      das wort arbeitslosenversicherung sagt schon, es handelt sich um eine versicherung, in die ich eingezahlt, und deshalb ansprüche erworben habe.
      es geht doch nur darum, dass die gewerkschaft (engelchen käfer) ihren teil (derzeit ca 11 000 000 000 = 11 mrd !!!!!)weiter aus diesem topf bekommen will um ihre pseudo-bildungsmassnahmen fortzuführen.
      und das alles ohne äussere kontrolle.
      unter rot-grün werden sie nie darauf verzichten
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 09:18:24
      Beitrag Nr. 19 ()
      # 16

      Du kapierst nicht, dass, wenn wir die vorhandene Arbeit auf alle verteilen, die Stückkosten noch höher werden, wir noch weniger Aufträge haben und in kürze noch weniger Arbeit in Deutschland haben werden.

      Wir benötigen mehr Arbeit. Also müssen wir wettbewerbsfähiger werden.

      Ansonsten gehen wir ganz schnell den Bach runter
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 09:43:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      #17
      Das war auf das Geweine der kleinen AG (z.B. kleiner Malerbetrieb, der sich bei guter Auftragslage angeblich nicht traute, den 6. AN einzustellen wegen des bestehenden Kündigungsschutzes) sehr wohl eine Lockerung, die aber eben keine größeren Einstellungszahlen nach sich zog, genausowenig wie jeder Pakt mit den AG bis jetzt von diesen unterlaufen wurde.
      Alles nur Geseiere, um wieder zum einfachen Sklavenmarkt (nur wenig übertrieben :rolleyes: ) zurückzukommen.
      Hire and fire á la USA soll errreicht werden. Dafür stehen solche Ärsche wie Rogowski (ehemals Henkel) etc.
      Hauptsache ihre Pfründe wuchern.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 09:48:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Bitte trotz langem Text sorgfältig lesen, dann wisst Ihr, was auch auf Euch zukommt:

      Hartz IV - Realität des neuen Gesetzes

      Bevor das Vierte Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) beleuchtet wird, lohnt es sich einen einzelnen Punkt aus vorherigen "Reformgesetzen"
      (Hartz I + II) am konkreten Beispiel zu beleuchten. So wurden auch die Regeln für sogenannte "Minijobs", also Jobs bis zu einem Verdienst bis 400 Euro neu bestimmt.
      Einige Zeit später meldete die Bundesanstalt für Arbeit 900000 neue Jobs auf dieser
      Basis, und wies nach, dass nicht alle aus der Legalisierung von Schwarzarbeit
      hervorgegangen waren. Dies kann an einem Beispiel aus dem Marburger Einzelhandel,
      bei einer Lebensmittelkette, bestätigt werden. Das fest angestellte Personal wurde Zug um Zug, mittels Outsourcing über ein Lohnabrechnungsbüro aus Lohmar nahe Köln, durch Minijobber ersetzt.

      Diese verdienen jetzt 5,50 Euro die Stunde und müssen für 400 Euro
      halbtags durcharbeiten. Mini ist nur der Verdienst. Kein Anspruch auf Urlaub,
      eine Mindeststundenzahl, festgelegte Arbeitszeiten, keine Lohnfortzahlung im
      Krankheitsfall - nichts. Hartz wirkt; exakt so, wie es geplant war. Dies sollte
      bei der Lektüre des Folgenden immer beachtet werden.

      Einleitung
      Zwischen dem, was in der Öffentlichkeit über dieses sogenannte Reformpaket geschrieben und gesagt wurde, und den Realitäten des Gesetzestextes, besteht ein erheblicher Unterschied. Auch nach den "Glättungen", aus Anlass der "Proteste" der sogenannten "Linken" in der SPD, hat sich daran nicht viel geändert. Die meisten Änderungen waren schlicht Korrekturen
      handwerklicher Fehler im Gesetzentwurf, tatsächliche Änderungen waren die
      Ausnahme und wurden im Vermittlungsausschuss wieder kassiert.

      Vor allem aber ging die öffentliche Diskussion in den Mainstream-Medien am eigentlichen
      Inhalt weitgehend vorbei; nur so konnte der Entwurf im Vermittlungsausschuss noch einmal verschärft werden. Ziel muss es also hier sein, die Realität dieses Gesetzes und die Quelle so vieler Missverständnisse darzustellen. Der Entwurf des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt enthält in seiner Druckfassung im wesentlichen drei Teile:

      -ein Anschreiben mit Resümee
      - Neufassung des SGBII mit neuer Zuständigkeit und daraus folgende Änderungen
      - Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen

      Die entscheidenden Diskrepanzen liegen nun zwischen den Paragraphen, die in
      verschärfter Form Gesetz wurden, und ihren Erläuterungen im hinteren Teil. Diese
      Erläuterungen sind aber keine rechtsverbindliche Interpretation der Gesetze,
      sondern Öffentlichkeitsarbeit. Auf diesen Teil stützt sich die Wahrnehmung in
      den Medien, mit dem Ergebnis, dass die eigentliche Bedeutung der Agenda 2010 in der Öffentlichkeit überhaupt nicht erfasst wird. Lange Zeit war Prof. Uwe Berlit, Richter am Bundesverwaltungsgericht, die einzig deutlich vernehmbare Stimme, die auf die Diskrepanzen und auf die Inhalte des Gesetzentwurfs überhaupt hingewiesen hat.


      Darstellung Hartz IV
      Als wichtigster finanzieller Aspekt dieses Gesetzes wird die Streichung von Arbeitslosenhilfe
      und Sozialhilfe angesehen. Hier von Zusammenlegung zu sprechen ist irreführend,
      es suggeriert eine simple Kürzungsrunde nach der für die deutsche Sozialpolitik
      so kennzeichnenden Salamitaktik. Auch diese einfachen Kürzungen gibt es, die
      üblichen Verschlechterungen. Wichtig ist da die radikale Kürzung der Bezugsdauer
      für Arbeitslosengeld, dies trifft vor allem den im regulierten Bereich arbeitenden sog. "Facharbeiter" - also den Stammwähler der SPD.

      Im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld erwartet ihn nämlich der direkte
      Absturz ins Fürsorgerecht. Denn statt Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe gibt es
      nun Arbeitslosengeld II für Erwerbsfähige und Sozialgeld in gleicher Höhe für
      nichterwerbsfähige Angehörige. Beide Leistungen unterliegen dem Fürsorgerecht
      und nicht wie bisher die Arbeitslosenhilfe dem Lohnersatzleistungsrecht.
      Anfänglich soll dieser Absturz durch einen "befristeten Zuschlag" bis höchstens 160 Euro ( 24) abgefedert werden; schon im Namen ist die baldige Streichung angelegt.

      Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II ist also für den Antragsteller praktisch dasselbe wie ein Sozialhilfeantrag, aber nicht nur für ihn, sondern für die gesamte "Bedarfsgemeinschaft", also für sein gesamtes unmittelbares Umfeld, bedeutet das die komplette Durchleuchtung. Es gilt
      grundsätzlich das Nachrangprinzip ( 3 Abs.3) der Sozialhilfe; d.h. es entsteht nie ein von den gesamten finanziellen Verhältnissen der Bedarfsgemeinschaft unabhängiger Leistungsanspruch. Alle, und nicht nur der Antragsteller, kommen unter das Joch des Fürsorgerechts.

      Die Definition dieser Bedarfsgemeinschaft ist trickreich in zwei Absätze aufgeteilt: der eine folgt etwa der bisherigen Regelung bei der Arbeitslosenhilfe; der andere ( 9 Abs.5)
      legt fest, dass alle Verwandten und alle verschwägerten Personen im gleichen Haushalt faktisch dazuzählen - es wird einfach davon ausgegangen, dass sie Unterhaltszahlungen leisten. Gegenüber der ersten Fassung stehen nun im Gesetz einige Klarstellungen zur Unterhaltspflicht: entfernt lebende Angehörige ersten Grades müssen keinen Unterhalt leisten, wenn der Bezieher von Arbeitslosengeld II älter als 25 Jahre ist, oder seine Erstausbildung abgeschlossen hat und Unterhalt von seinen Angehörigen nicht verlangt ( 33).

      Datenschutz gibt es nicht; die gesamte Verwandtschaft kann genötigt werden, die Hosen
      runterzulassen, genau wie Freunde und Lebenspartner. Sogenannte "Trainingsmaßnahmen" wurden verschärft und können mit einer Prüfung versehen ( 61 Abs.2) - damit kann man jeden aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II und aus der Statistik heraus drängen. Widerspruch und Anfechtungsklage haben auch weiterhin keine aufschiebende Wirkung; die Strafe kommt immer vor dem Urteil.

      Für die Bedarfsgemeinschaft wird dann nach Sozialhilfekriterien ein Bedarf zur Grundsicherung errechnet - wozu alles offenzulegen ist. Davon werden dann die Einkommen ( 11, 30) und überschüssigen Vermögen ( 12 Anrechnung nach aktuellen Regelung bei der Arbeitslosenhilfe), abgezogen und dann wird, analog zum Verfahren bei der Sozialhilfe, bis auf Arbeitslosengeld II aufgestockt. (Die Anrechnungsbestimmungen können jederzeit verschlechtert werden, der Bund hat sich mit 13 eine entsprechende Verordnungsermächtigung ins Gesetz schreiben lassen.) Hinzu kommt der Wohnkostenzuschuss für angemessenen Wohnraum nach Sozialhilfekriterien. Wohngeld entfällt, Wohnungswechsel müssen begründet und von den Kommunen genehmigt werden ( 22). Ein paar Euro rauf, ein paar Euro wieder runter, alle werden knapp unter der bisherigen Sozialhilfe landen, denn daran orientiert sich Arbeitslosengeld II, aber ohne deren
      generelle Schutzfunktion zu übernehmen. Der Grundbedarfssatz für Alleinstehende
      samt der damit pauschaliert abgegoltenen Einmalleistungen beträgt 345 Euro West
      und 331 Euro Ost. Einmalige Beihilfen der Sozialhilfe sind bis auf wenige Ausnahmen
      ( 21, Schwangere, Pflege, Behinderung) gestrichen und im Differenzbetrag zur bisherigen Sozialhilfe zu gering pauschaliert. Zusätzlich können Kann-Leistungen nach Kassenlage vergeben werden. Rechtsanspruch auf Eingliederungsmaßnahmen, abgesehen von der unvergesslichen "Beratung", gibt es nicht. Eine bundesweite Pauschalierung des Wohnkostenzuschusses ist nicht geplant aber auf kommunaler Ebene möglich. Diese Kosten müssen nach der nun vorliegenden Fassung von den Kreisen und kreisfreien Städten übernommen werden. Hier steht dieses Gesetz im Zusammenhang mit der Reform der Gemeindefinanzen, ebenfalls ein Teil der Agenda 2010.

      Nebenher war in der öffentlichen Diskussion viel von "Arbeitsanreizen" die Rede, es sollen die Nebenverdienstmöglichkeiten wesentlich besser sein als bisher für Sozialhilfebezieher. Blanke Schönfärberei, denn schon heute beziehen bundesweit 144000 Beschäftigte (davon 80000 Vollzeitbeschäftigte) ergänzende Stütze zum Niedriglohn und bekommen dafür einen höheren Bedarfssatz angerechnet. Klaus Pohl von der Hauptstadtvertretung der Bundesagentur für Arbeit in Berlin hatte es genau ausgerechnet: nach dem Gesetzentwurf konnten ledige Sozialhilfebezieher 10 Euro mehr, und ledige Arbeitslosenhilfebezieher 10 Euro weniger hinzuverdienen, wenn sie dann beide auf Arbeitslosengeld II gesetzt werden.

      Weil diese Regelungen wohl noch nicht hart genug waren, wurden sie im Gesetz ( 30) noch
      einmal verschärft. Jetzt gibt es überhaupt keinen festgesetzten Freibetrag für einen Nebenverdienst mehr, sondern grundsätzlich gestaffelte Anrechnung eines auch noch so kleinen Einkommens. Bei einem Minijob bis 400 Euro werden 85% des Verdienstes auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (also davon abgezogen). Wer diesen Rahmen ausschöpft, darf exakt 60 Euro zusätzlich einbehalten. Diese Regelung stellt in der Praxis eine Verschlechterung gegenüber der jetzigen Regelungen bei der Sozialhilfe dar, da besonderer Bedarf (Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc.) keinen Freibetrag mehr begründet.
      Für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse bis 900 Euro gelten
      geringfügig bessere Bedingungen.

      Die wirkliche Bedeutung der neuen Arbeitsmarkt- und Sozialgesetze erschließt sich aber erst, wenn man nicht allein die extremen Leistungskürzungen betrachtet. So wurde das SGB II praktisch neu geschrieben und hat eine entsprechende Systematik. D.h., die ersten Paragraphen geben Ziel und Interpretation des gesamten Regelwerks vor.
      Die im hinteren Teil des Gesetzentwurfs erhältlichen Erläuterungen dieser ersten Paragraphen geben ungefähr den Stand der Diskussion in der Öffentlichkeit wieder:

      Aus den Erläuterungen
      Zu 2 Grundsatz des Forderns
      Die Vorschrift regelt die Pflichten des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss sich vorrangig und eigeninitiativ um die Beendigung seiner Erwerbslosigkeit bemühen. Er muss seine Bedürftigkeit so weit wie möglich beseitigen und aktiv an allen Maßnahmen mitwirken, die seine Eingliederung unterstützen sollen,
      insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen. Zentrale Forderung des
      neuen Leistungssystems ist die Eigenverantwortung des Erwerbsfähigen, der alle
      Möglichkeiten nutzen und vorrangig seine Arbeitskraft einsetzen muss, um seinen
      und der Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft Lebensunterhalt zu bestreiten.
      Der Erwerbsfähige soll nicht abwarten dürfen, dass die Agentur für Arbeit ihm eine
      Arbeitsstelle vermittelt, sondern er muss sich eigenständig um seine berufliche
      Eingliederung bemühen. Die Eingliederungsleistungen der Agentur für Arbeit
      unterstützen diese Bemühungen. Ziel ist es, den Erwerbsfähigen möglichst
      unabhängig von der Eingliederung in Arbeit durch die Agentur für Arbeit zu
      machen. Auf Verlangen der Agentur für Arbeit sind erwerbsfähige Hilfebedürftige,
      die keine Erwerbstätigkeit finden können, verpflichtet, eine angebotene Arbeit
      anzunehmen. (Hervorhebungen M.B.)

      So wurde das in den letzten Monaten diskutiert, eine angebotene Arbeit muss angenommen werden und alle Möglichkeiten zur Beendigung des Bezugs von Arbeitslosengeld II müssen genutzt werden. Suggeriert wurde eine auf den individuellen Erwerbslosen zugeschnittene
      Leistung, eben eine Art Arbeitslosengeld, die sich irgendwie aus der Zusammenlegung bisheriger Leistungen ergibt. Im Gesetzestext steht nun etwas sprachlich ähnliches, aber juristisch anderes:

      Aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) 2

      (1) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer
      Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an
      allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine
      Eingliederungsvereinbarung abschließen. Wenn eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in absehbarer Zeit nicht möglich ist, hat der erwerbsfähige Hilfebedürftige eine ihm angebotene zumutbare Arbeitsgelegenheit zu übernehmen.
      (2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten. Erwerbsfähige Hilfebedürftige müssen ihre Arbeitskraft zur Beschaffung des Lebensunterhalts für sich und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen einsetzen.

      Zuerst muss hier geklärt werden, wer denn nun der erwerbsfähige Hilfebedürftige ist.
      Letzte Sicherheit gibt dazu der 9:

      Aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) 9
      (3) ... Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig. (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit
      Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

      Also ist nicht das individuelle Einkommen einer Person entscheidend, sondern das der Bedarfsgemeinschaft, um die Hilfebedürftigkeit aller ihrer Insassen zu definieren. Hilfebedürftig, und damit allen sich daraus ergebenden Zwängen unterworfen, wird immer die gesamte Bedarfsgemeinschaft, also auch ein Mitglied derselben, das eigentlich genügend Geld für den eigenen, individuellen Lebensunterhalt verdient. Alle Personen der Bedarfsgemeinschaft können also dazu gezwungen werden, länger zu arbeiten, ein Studium aufzugeben ( 2 Abs.2, analog zur Sozialhilfe, wie auch die Regelung für Studenten und Azubis, 7 Abs.5, Abs.6), Vermögen zu verwerten oder sonstige Maßnahmen zu unternehmen, damit der erwerbslos gewordene Verwandte/Lebenspartner/Ehepartner kein Arbeitslosengeld II mehr benötigt. Jeder ist Teil einer Sippe - und nicht etwa ein unabhängiges Individuum.

      Zudem enthält der 2 Abs.1 eine kleine, leicht überlesene, aber umso bedeutsamere Änderung bisherigen Rechts. Demnach ist der Bezieher von Arbeitslosengeld II verpflichtet, eben diesen Bezug um jeden Preis zu verringern, also auch Jobs anzunehmen, mit denen er niemals ein ausreichendes Einkommen erzielen wird - und somit trotz Arbeit immer den Zwängen des
      Fürsorgerechts unterworfen bleibt. Arbeitslosengeld II ist ganz klar als ergänzende Sozialleistung zum Niedriglohn konzipiert. Zwei Stunden beim Umzug oder auf dem Wochenmarkt aufräumen, zweimal am Tag morgens und abends je eine Stunde - das ist damit gemeint. Denn jeder noch so kleine Verdienst verringert nach der neuen Anrechnungsregel den Bezug von Arbeitslosengeld II und kann somit verbindlich zugewiesen werden. Die Mindestlohnfunktion der Sozialhilfe ist damit ausgehebelt, arbeiten für Stütze das Ziel.

      Hier zeigt sich das endgültige Ergebnis der jahrelangen Diskussionen um das sogenannte
      "Abstandsgebot". Als ständige mediale Begleitung permanenter Reallohnsenkungen im Niedrigstlohnbereich (vor allem bei den Jobbern), wurde von Kapitalseite der tatsächlich zu geringe Abstand derartiger Einkommen zum offiziellen Existenzminimum thematisiert, mit dem Ziel, eben dieses Minimum, und im Gefolge die Löhne, abzusenken. Dem stand entgegen, dass dann Millionen von potenziellen Billigarbeitern so sehr verwahrlosen, dass sie als Arbeitskräfte nicht mehr zu gebrauchen sind. Die "Lösung" wurde nun in der ergänzenden Sozialleistung gefunden. Erzwungene Beschäftigung im Niedrigstlohnbereich und Aufstockung bis knapp unter den bisherigen Sozialhilfesatz - das wird den Arbeitsmarkt und die Arbeitsbeziehungen komplett umkrempeln.

      Mit großem Medienaufwand wurde die Tarifbindung als Zugeständnis an Kritiker dargeboten - und im Vermittlungsausschuss wieder gekippt. Ein Spiel mit verteilten Rollen, ein Schmierentheater. Jetzt wird als einziges Kriterium für die sog. Zumutbarkeit verlangt, dass die angebotenen Jobs nicht direkt in den Knast führen. In der öffentlichen Diskussion ging es bei diesem Thema nur um die Lohnhöhe, dies hat keinen Realitätsbezug, denn es geht um Minijobs in Niedriglohnbereichen ohne Tarifbindung und zu ortsüblichen Löhnen von beispielsweise 5,50 Euro in Marburg. Das ist der Kern der neuen Regelungen: jeder muss alle Jobs annehmen, auch wenn niemals die Perspektive besteht, aus dem Bezug von Arbeitslosengeld II herauszukommen.

      Vor allem aber ging es bei dieser Diskussion um die endgültige Festschreibung vollständiger Rechtlosigkeit. Nach der beschlossenen Regelung besteht nicht der geringste Anspruch auf festgelegte Arbeitszeiten. Arbeiten auf Abruf in beliebiger Dauer, an einem beliebigen Ort und zu welchen Konditionen auch immer - das ist noch schlimmer als die bisherigen Konditionen für Tagelöhner, diese kennen nämlich vorher die ungefähre Dauer des Arbeitstages und haben einen weiteren entscheidenden Vorteil: im Falle eines Konflikts
      verlieren sie "nur" den Arbeitslohn für einen Minijob. Bezieher von Arbeitslosengeld II verlieren, ein Anruf beim Jobcenter genügt, mitunter ihren gesamten Lebensunterhalt für Wochen oder Monate.

      Andererseits ist auch eine Bezahlung für Arbeit so wenig notwendig wie eine Perspektive, denn über das Gesagte hinaus enthält der zentrale 2 etwas in dieser Form wirklich Neuartiges, eben die Definition einer sog. "Arbeitsgelegenheit", die ausdrücklich etwas anderes sein soll als eine Arbeit, weshalb sie in anderen Paragraphen davon explizit unterschieden wird. Durch die trickreiche Definition "Arbeitsgelegenheit" entfallen definitiv alle Schutzvorschriften, selbst die mageren, die bei der Zuweisung von Jobs bisher bei der Sozialhilfe üblich waren.


      Alle anderen Gesetze, so auch das gesamte Arbeitsrecht, werden damit faktisch ausgehebelt, denn sie beziehen sich auf ein definiertes "Arbeitsverhältnis", dessen mögliche Entstehung in einem der nachgeordneten Paragraphen ( 16) gleich ausgeschlossen wurde. Auch ist eine entsprechende Maßnahme nicht an das Erfolgskriterium der Eingliederung in den Arbeitsmarkt gebunden. Einzige Bedingung für den Arbeitsdienst ist, dass die ausgeführten
      Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen. Eben dieses kann nun beliebig definiert werden, gerade deshalb wurde die bisherige Bindung an die Gemeinnützigkeit, diese ist wenigstens noch halbwegs überprüfbar, gleich auch aufgehoben. Die so zum Arbeitsdienst Zwangsverpflichteten können ausgeliehen werden.

      In den Medien wurde allerorten das Gerangel um die Zuständigkeiten breitgetreten. Eben dieses führte zu zwei, zum Teil noch widersprüchlichen, Entwicklungen. In der beschlossenen Fassung von Hartz IV ist nun ein Optionsmodell festgeschrieben. Danach können Kommunen auf Antrag alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung übernehmen und bekommen dafür die Kosten pauschaliert erstattet. Alles Nähere soll ein neues Bundesgesetz regeln, an dessen Entstehung, ebenfalls im Rahmen der Agenda 2010, bereits eine "Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen" seit längerem arbeitet und dessen Zielrichtung am Zwischenergebnis abgelesen werden kann.

      Was nämlich den Zwangscharakter angeht, so lassen die geplanten Ausführungsbestimmungen, festgehalten im Bericht der "Arbeitsgruppe Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe" dieser Kommission, keinen Zweifel am Willen der
      politischen Klasse aufkommen. Die Verwaltung und Durchführung des Zwangs wird
      dabei geschickt den Kommunen zugeordnet und per Gesetz erzwungen ( 18). Geködert
      mit der Entlastung von den Sozialhilfekosten, werden sie mit neuen Aufgaben und Belastungen eingedeckt.

      Zentraler Hebel dazu ist die nochmalige Unterteilung der erwerbslosen Bezieher von Arbeitslosengeld II in "arbeitsmarktnahe" (6 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt in den letzten 4 Jahren), und "arbeitsmarktferne" Erwerbslose. Letztere, rund 31 % der
      bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe, müssen nun von den Kommunen zusätzlich "betreut" werden - und auch in "Beschäftigungsmaßnahmen" gesteckt werden. Unterlässt die Kommune letzteres, muss sie nach einem Jahr das Arbeitslosengeld II aus eigenen Mitteln zahlen.

      Für eine solche "Beschäftigungsmaßnahme" übernimmt das Arbeitsamt aber nur 800 Euro
      einschließlich aller Zusatzkosten. Das aber ist für die Kommune nur durch einen kommunalen Arbeitsdienst mit minimaler Aufwandsentschädigung, etwa ein bis zwei Euro die Stunde, überhaupt machbar - und so ist das im Entwurf der Arbeitsgruppe auch vorgesehen. Die Kommunen müssen also die bisherigen Bezieher von Sozialhilfe und 31 % der bisherigen Bezieher von Arbeitslosenhilfe in den neuen Arbeitsdienst bringen, denn sonst sind sie in kürzester Frist pleite. Nebenher brauchen sie ein Heer von Aufsehern. Für junge Erwerbslose unter 25 Jahren kommt es aber noch härter.

      Aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) 3

      (1) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit können erbracht werden, soweit sie unter Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Vermeidung oder Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind.
      Bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind
      1. die Eignung,
      2. die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation,
      3. die voraussichtliche Dauer der Hilfebedürftigkeit und
      4. die Dauerhaftigkeit der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu berücksichtigen. Vorrangig sollen Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.

      (2) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden, soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.

      Und aus der Erläuterung dazu:
      Zu 3 Leistungsgrundsätze
      Zur Förderung der beruflichen Eingliederung von jungen Menschen sieht Absatz 2 vor,
      dass allen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen unter 25 Jahren grundsätzlich ein
      Arbeits- oder Ausbildungsangebot unterbreitet wird. Die Regelung soll dazu beitragen, dass Arbeitslosigkeit junger Menschen und eine Gewöhnung an den Bezug von Sozialleistungen vermieden werden.

      Den jungen Menschen soll deshalb möglichst schnell ein Angebot für eine kurzfristig mögliche Arbeit oder Ausbildung gemacht werden. Satz 2 des Absatzes 2 verdeutlicht, dass für junge ungelernte Menschen eine Qualifikation für ihren weiteren beruflichen
      Lebensweg und zur Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit eine besondere Bedeutung hat. Falls eine kurzfristig mögliche Arbeit angeboten wird, soll die Bundesagentur darauf hinwirken, dass in dieser Arbeit oder im Anschluss daran unter Berücksichtigung insbesondere der Eignung und der Dauerhaftigkeit der Eingliederung des jungen Menschen seine berufliche Qualifikation durch Qualifizierung oder eine Ausbildung verbessert wird. Die Bestimmung verpflichtet die Bundesagentur nicht, eine Ausbildung aus eigenen Mitteln bereitzustellen, wenn eine Vermittlung in Ausbildung nicht möglich ist. Unter jungen
      Hilfebedürftigen ohne Berufsabschluss sind in Anwendung der Definition in 77
      Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 SGB III auch diejenigen jungen Hilfebedürftigen zu verstehen, die zwar über einen Berufsabschluss verfügen, jedoch auf Grund einer mehr als vier Jahre ausgeübten Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit eine entsprechende Beschäftigung voraussichtlich nicht mehr ausüben können.

      Diese Formulierung bedeutet, dass die Arbeitsämter oder Kommunen nicht darüber entscheiden können, solche Maßnahmen einfach nicht durchzuführen, gleichzeitig entsteht nirgendwo ein Rechtsanspruch auf Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis. Zudem wurde auch hier der zentrale neue Rechtsbegriff Arbeitsgelegenheit in den Erläuterungen unterschlagen. Das bedeutet nichtmilitarisierter kommunaler Arbeitsdienst für alle jungen Arbeitslosen und
      alle "arbeitsmarktfernen" Erwerbslosen.

      Und diese verschärften Sonderregelungen für junge Erwerbslose beantworten auch, wenn auch auf Umwegen, die Frage nach der Durchführbarkeit des neuen Arbeitsdienstes. Es gibt etwas Vergleichbares längst; es gibt die notwendigen Strukturen schon sehr lange - im
      Zivildienst. Hier zeigt sich auch ein wesentlicher Ausgangspunkt dieser Strategie. Es geht um besonders billige Arbeitskräfte für die Bereiche der öffentlichen Infrastruktur, auf die niemand ernsthaft verzichten kann. Wenn das Kapital keine Steuern zahlen will und die besteuerbare Lohnsumme ständig sinkt, dann soll dies nun durch fast kostenlose Arbeitskräfte gelöst werden. Schon Anfang der 90er Jahre wurde die Ausweitung des Zivildienstes zu einem allgemeinen Pflichtdienst von Grünen (S. Tönnies) und Liberalen (Dönhoff)
      gefordert; nun wurde mit Hartz IV ein neues Modell entwickelt. Zu Beginn wird der neue Arbeitsdienst mit tränenreichen Bildern aus der Altenpflege legitimiert werden, entsprechende propagandistische Vorbereitungen laufen schon. Endloser Zwangsdienst ist absehbar; häufig wird dies einfach nicht geglaubt, obwohl es mittlerweile offiziell propagiert wird: Workfare statt Zivildienst: Eine beschäftigungspolitische Chance von Prof. Dr. Hermann Scherl, Universität Erlangen-Nürnberg.

      Auch für "arbeitsmarktferne" Erwerbslose ist der Arbeitsdienst und seine Akzeptanz in der Bevölkerung längst getestet. So waren, nach Angaben des deutschen Städtetages, bereits 1998 300000 Erwerbslose zu sogenannten HzA-Maßnahmen gezwungen worden. Die Abkürzung HzA bedeutet "Hilfe zur Arbeit"; wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.
      Besonders Hamburg, die reichste Stadt Europas, ist dabei sehr eifrig und weist so zielsicher nach, was vom angeblichen Sachzwang leerer Kassen zu halten ist. Und genau hier werden wieder die schon angesprochenen verfassungsrechtlichen Fragen sichtbar (und ihrem Gehalt nach als Fragen der Klassenverhältnisse entschleiert).

      Begründet wurde dieser "Hilfe zur Arbeit" genannte Arbeitsdienst mit einer "Verpflichtung" des Beziehers von Sozialleistungen gegenüber "der Gemeinschaft". Nun kennt unser Rechtssystem vielerlei Verpflichtungen, allerdings sind diese immer ihrer Höhe und Dauer nach begrenzt und erlöschen nach Erfüllung. Zudem richten sich legale Verpflichtungen immer gegen eine natürliche oder juristische Person zugunsten einer anderen natürlichen oder juristischen Person. Dies aber ist "die Gemeinschaft" nicht, es handelt sich um eine ideologische Konstruktion, eben um die Volksgemeinschaft. Als ihr Vertreter kann auftreten, wer sich dazu berufen fühlt, in ihrem Namen zwingen, wer die Macht dazu hat. Rechtlosigkeit ist das zwangsläufige Ergebnis.

      Diese Rechtlosigkeit wird sich auch in anderen Bereichen der alltäglichen Praxis niederschlagen. So liegt es in der Logik der geplanten Regelungen, dass Kommunen wie Arbeitsämter versuchen müssen, möglichst viele ihrer "Klienten" loszuwerden. Wohnsitzlose, Obdachlose und alle, die sich schlecht wehren können, werden einfach herausfallen.

      Viel zu wenig beachtet wurden auch die Äußerungen des Wirtschaftsministers, wonach
      Geldleistungen ohne große Begründung durch Sachleistungen, also durch
      Food-stamps, ersetzt werden können - und werden, nicht in Marburg oder Duisburg,
      aber sehr wohl in Gießen und in Hamburg. Hinreichende Begründung dazu ist z.B.
      ein nicht näher definiertes "unwirtschaftliches Verhalten" ( 23), einfach behauptet vom Fallmanager - das reicht. Analog zur Schikane von Flüchtlingen, denn da wurde das bereits erprobt, wird es zuerst, zum Wohlgefallen der Volksgemeinschaft, missliebige Nichtdeutsche treffen. Hinzu kommen sehr umfangreiche Sanktionsmöglichkeiten mit Leistungskürzung oder -entzug ( 31).

      (Während der Vorbereitung dieses Textes war es erforderlich, verschiedene Informationen von Juristen etc. einzuholen - die konnten ihre Vorfreude über die beschlossenen Regelungen oft kaum verbergen. Damit entsprechen sie einer weitverbreiteten Einstellung in der Bevölkerung: Morgen früh durchgeführte Umfragen in der Fußgängerzone ergäben 90% Zustimmung zur Zwangsarbeit für junge Arbeitslose im kommunalen Bereich.)

      Neben einer äußerst aggressiven Hetze gegen Sozialhilfeempfänger geisterten in den letzten
      Zeit absonderliche Zahlen über erwerbsfähige unter ihnen durch die Presse. Ging man früher von 400000 erwerbsfähigen Sozialhilfebeziehern aus, sollen es heute viel mehr sein. Des Rätsels Lösung liegt in der veränderten Definition: erwerbsfähig ist, wer grundsätzlich in der Lage ist oder wäre, 3 Stunden am Tag zu arbeiten. Von der Vermittlung freigestellt sind davon wiederum nur diejenigen, die Kinder unter 3 Jahren zu betreuen haben ( 10. Abs.3). Um dies zu erläutern, muss man weiter ausholen.

      Beginnend in den späten 80ern, vor allem aber seit Mitte der 90er drängeln sich die Alleinerziehenden, zu 96% Frauen, auf den Fluren des Sozialamtes. Was war passiert? Der Preis der Arbeitskraft wurde und wird seit 20 Jahren unter ihren Wert gedrückt, d.h. immer
      mehr Lohnabhängige erwirtschaften kein beständiges Familieneinkommen mehr. Die
      niedrigen und unbeständigen Einkommen beschleunigen so den Zerfall der Familie.
      Die Frauen hatten weiterhin Nachwuchs und beantragten Sozialhilfe. Sie wurden dann in Ruhe gelassen, hatten eine schmale aber sichere Basis und keinen Ballast am Hals. Die Reproduktion der Arbeitskraft wurde und wird über Sozialleistungen finanziert. Um die Sozialhilfekosten zu senken und das dazugehörige Verhalten zu ändern, wurde das Modul II ins Hartz-Konzept geschrieben. Hier zeigt sich eine Parallele zur amerikanischen Diskussion, auch dort ist die Lebensstilregulierung Programm. Mit besonderem Eifer sollten in den USA die "Teenage-mothers" (keineswegs alles Teenager) verschwinden.

      Aus dem Hartz - Konzept (Modul 2)
      "Familienfreundliche Quickvermittlung"
      Vermittlung wird familienfreundlich. Arbeitslose, die besondere Verantwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige tragen, erhalten besondere Priorität bei der Vermittlung. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
      werden die bisherigen Mittel zur Kinderbetreuung gebündelt. Gemeinsam mit Kommunen, intermediären Organisationen, Unternehmen oder sonstigen privaten Einrichtungen werden zusätzliche Kinderbetreuungskapazitäten aufgebaut.

      Zudem erhalten der Vorstand der [BA-neu] und die Leitung des [AA-neu] wöchentlich eine Zusammenstellung derjenigen Arbeitslosen, die besondere Verantwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige tragen. Dadurch wird der Handlungsbedarf und die persönliche Verantwortung der Führung der [AA-neu] verdeutlicht. Die Prioritätensetzung auf von Arbeitslosigkeit betroffene Familien spiegelt sich auch in einem Bonussystem für Vermittler und ihr Team wieder.

      Welch edles Programm, nur, wer ist damit denn nun eigentlich gemeint, wer trägt denn besondere, anstatt gewöhnlicher Verantwortung für Angehörige? Eben "Familienväter" und
      Alleinerziehende. Nun werden gerade diesen Alleinerziehenden besonders niedrige Löhne gezahlt - müssen sie eben entsprechend länger arbeiten, und werden doch nie aus dem Arbeitslosengeld II-Bezug herauskommen. Die "Vereinbarkeit von Familie und Beruf"
      soll auch verbessert werden ( 10. Abs.3) - wie schön. An den Neuaufbau von Einrichtungen zur Kinderbetreuung mag angesichts der Politik der Kommunen glauben wer will, die Realität ist schon jetzt in vielen Gemeinden sichtbar: Kinderbetreuung nur noch bei Nachweis eines Arbeitsplatzes. Das ist gemeint, wenn die bisherigen Mittel zur Kinderbetreuung "gebündelt" werden: der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wird über Warteliste suspendiert; und in Zukunft wird das Arbeitsamt dann über die Vergabe von Kinderbetreuungsplätzen
      entscheiden! Zugleich ist der Arbeitsmarkt in Deutschland auch heute noch, abgesehen von Bereichen mit speziellen Qualifikationsanforderungen, in den meisten Bereichen nach Geschlechtern getrennt. Die neutrale Formulierung in den Stellenanzeigen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die allermeisten Jobs entweder für Frauen oder für Männer ausgeschrieben sind. Zudem sind die verfügbaren Arbeitsplätze begrenzt und die Bevorzugung einer bestimmten Gruppe benachteiligt ganz zwangsläufig alle anderen. Heißt dieses so nett formulierte Modul 2 also für Alleinerziehende: "Arbeiten bis zum Umfallen"
      ergibt sich umgekehrt zwangsläufig eine schlechtere Vermittlung für Frauen ohne Kinder und/oder einem arbeitenden Ehepartner. Für diese bedeuten die salbungsvollen Worte also nichts anderes als: "Frauen zurück an den Herd". Etwa 400000 Frauen werden durch die neuen Regelungen zum Arbeitslosengeld II aus dem Bezug von Arbeitslosenhilfe herausfallen und auch nicht mehr vermittelt, zudem stehen ihnen keine Kann-Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu. Dies wird zuerst erwerbslose Frauen im Osten betreffen, dort war die Erwerbsquote unter ihnen wesentlich höher - ein Erbe aus der DDR. Die Gesamterwerbsquote der Bevölkerung liegt dabei in Brandenburg genauso hoch wie
      in NRW, nur die Arbeitslosenquote ist wesentlich höher, was mit dieser Regelung statistisch bereinigt werden soll.

      Im Ergebnis Sehen wir also die Abschaffung der schützenden Grundsicherungsfunktion der Sozialhilfe als letztes Auffangnetz: man kann jetzt nicht mehr einfach zum Sozialamt gehen und kurzfristig in die Grundsicherung aufgenommen werden. Dies wird sich katastrophal für alle Jobber auswirken, denn dort war die Sozialhilfe die einzige Absicherung. Gleichzeitig entfällt der eh schon geringe Schutz der Privatsphäre und der Handlungsmöglichkeiten, der bei der Arbeitslosenhilfe noch gegeben ist. Viele werden schlicht auf der Strecke bleiben. Die heute schon harte Willkür der Arbeitsämter wird sich verschärfen, denen sind keine Grenzen
      mehr gesetzt. Ein falsches Wort, und die Kürzung oder Sperre folgt auf dem Fuße.
      Besonders missliebige Personen werden für Lebensmittelgutscheine Arbeitsdienst leisten müssen.

      Arbeitsdienst wird von der Ausnahme zur Regel werden. Zudem entfällt die faktische Mindestlohnfunktion der Sozialhilfe. Ob 2 Euro beim Grünflächenamt in Lohra (eine Landgemeinde nahe Marburg, in der der Bürgermeister den Arbeitsdienst schon angekündigt hat), oder 6,85 Euro für Zeitarbeit bei der PSA, oder 5,50 Euro auf dem Jobbermarkt, Arbeitslosengeld II wird eine überwiegend ergänzende Sozialleistung werden. Millionen werden für Stütze arbeiten müssen. Durch dieses Ergänzungsprinzip und die "Arbeitsgelegenheiten" unterscheidet sich die deutsche Lösung von der amerikanischen.

      Zusammenfassung
      Wenn die Hartz - Gesetze momentan überhaupt kritisiert werden, stehen meistens die Leistungskürzungen im Mittelpunkt. Dieser Schlag gegen die industrielle Reservearmee ist nun beileibe kein reiner Selbstzweck, auch wenn Kostensenkung ein Motiv ist; er wird vor
      allem geführt, um die Gesamtheit der Lohnabhängigen zu treffen. Besonders deutlich wird dies bei den Debatten um einen Niedrigstlohnbereich. Bleibt der Blick jedoch darauf fixiert, werden die weiteren Ziele der derzeitigen "Reformen" ausgeblendet. Wesentliches Ziel der derzeitigen Politik ist nämlich die endgültige Destruktion des Erwerbslosen als Rechtssubjekt.

      Eine schleichende Abkehr von der Legalitätsverpflichtung staatlichen Handelns -ideologisch wie praktisch - war bereits seit langem erkennbar. Ständig schaffte und schafft sich das Arbeitsamt neue rechtsfreie Räume, permanent werden Erwerbslosen Rechtsmittel verweigert, immer wieder kommt die Strafe (Sperre) vor dem Urteil. Ideologisch abgesichert durch ständig wiederholte Gemeinschaftsdiskurse wurde die Rechtsposition von Erwerbslosen systematisch untergraben. Deren Umsetzung mittels Verordnungen und nichtöffentlichen
      Anweisungen lieferten Viele der unmittelbaren Willkür der Behörden aus. Jeder Erwerbslose steht unter Generalverdacht und ist deshalb grundsätzlich von ordnungspolitischen Maßnahmen bedroht. Wie mittlerweile auch aus der Arbeitsverwaltung zu hören ist, hat das System und wird bereits offen als "Verfolgungsbetreuung" bezeichnet. Möglichst viele Erwerbslose sollen mittels Verpflichtung zu völlig unsinnigen Maßnahmen aus dem Leistungsbezug herausgedrängt werden. Das spart Geld und kann ideologisch verwertet werden ("Zumutbarkeit"). Unter der Hand wurde bereits seit langem an der grundsätzlichen Neudefinition des Rechtssubjekts gearbeitet.

      Die jetzt propagierten Gesetzesänderungen gehen darüber jedoch weit hinaus und haben eine
      neue Qualität. Selbst Erwerbslose, die potentiell noch mit staatlicher Unterstützung rechnen können, haben diese zukünftig nicht mehr als verbindlichen Rechtsanspruch, der gegebenenfalls einzuklagen wäre. Sie können Unterstützung nur noch erwarten, wenn sie von "Fallmanagern" des Arbeitsamtes als "employable" eingestuft werden. Dazu müssen sie "Feststellungsmaßnahmen" und "Trainings" über sich ergehen lassen, die zu einer Klassifizierung ihrer "Arbeitsmarktnähe" führen sollen. Je nach Einstufung entscheidet die Behörde dann über weitere "Therapieformen". Verweigert sich der Erwerbslose dieser Behandlung, kann er keine Leistungen vom Staat erwarten. Für das Vergehen Arbeitslosigkeit gilt zudem Sippenhaftung.

      Dahinter steckt ein grundsätzlicher Wandel im Verständnis des Staatsbürgers, des Rechtssubjekts. Wer auf der Basis der formalen Gleichheit seine Arbeitskraft nicht verkaufen kann, der büßt eben diese Grundlage für den Vertrag über Arbeit und Lohn ein, und kann dann beliebig zu Zwangsmaßnahmen oder Zwangsarbeit herangezogen werden. Das ist der Unterschied zwischen allgemeinem Zwang zur Lohnarbeit und Zwangsarbeit.

      Diese Destruktion des Rechtssubjekts hat nun wiederum zwei Seiten. Zum einen geht es
      darum, alle sozialen Rechte, die die Arbeiterbewegung erkämpft hat, oder die ihr
      zugestanden wurden, wieder rückgängig zu machen. Jegliche Spuren derselben sollen ausgelöscht werde, Gewerkschaften darf es nur noch für das Co-Management geben. Festzuhalten bleibt, dass die jetzt projektierten Maßnahmen gegen Erwerbslose nicht nur auf Absenkung des Lohnniveaus zielen, sondern darüber hinaus die gesamten Arbeitsbeziehungen im Visier haben. Die mit der Entrechtung der Erwerbslosen verbundene Drohung zielt auf den Abbau hart umkämpfter Rechte aller Lohnabhängigen. Lohnsenkung durch Streichung sozialer Rechte und Disziplinierung durch Entrechtung sind Programm.

      Dieser pragmatischen Seite gesellt sich die ideologische Absicherung hinzu: Erwerbslosigkeit
      erscheint in diesen deutschen Workfare-Konzepten als Persönlichkeitsdefekt, die den Betreffenden daran hindert, seine Arbeitskraft erfolgreich an einen Kunden zu vermarkten. Ideologisch verbrämt als "Unternehmer seiner Arbeitskraft" ist der Erwerbslose nicht nur gefordert, das unternehmerische Risiko gleich mit zu übernehmen, nein, seine gesamte Subjektivität und sein gesamtes Denken soll er neu ausrichten. Die perfekte Zurichtung, die Totalisierung der Arbeit, das reine und rein individuelle Marktsubjekt, die Ökonomisierung wirklich des ganzen Lebens - das ist das Ziel. Jede Abweichung, jeder Widerspruch ist ein Verstoß gegen "Employability" und "Adaptability" und somit ein Grund für sozialpädagogische Korrekturen. Korrigieren sollen dies ganze Heerscharen von
      (Sozial)Pädagogen, Soziologen, Psychologen und andere selbsternannte Trainer
      aller Art. Auf dem Arbeitsmarkt sonst genauso überflüssig wie ihre Klientel, sind sie jederzeit willens, alle erdenklichen Zwangsmaßnahmen auszuführen.

      Die Anerkennung als vollwertiger Bürger muss sich der Erwerbslose erst wieder erarbeiten - und einen Job finden. Bis dahin, also permanent, können unabsehbarer Arbeitsdienst oder haarsträubende Turnübungen verordnet werden, ohne dass dafür der Anweisende wegen Nötigung belangt werden kann.

      Hier entsteht aber nun eine Besonderheit in den neuen Workfare-Konzepten. Einerseits
      soll das reine Marktsubjekt geschaffen werde. Gefordert ist ein Lohnabhängiger,
      der bei allen seinen Handlungen, innerhalb und außerhalb der Arbeitszeit, nur noch daran denkt, wie er den Gewinn des Käufers seiner Arbeitskraft gewährleisten kann. Andererseits soll staatlich organisierter Zwang als staatlich organisierter Arbeitsdienst angewandt werden. Bisher erschien dies als grundsätzlicher ideologischer Widerspruch, jetzt ist gerade dieser für die neue Sozialdemokratie konstitutiv. Dabei wird diese Bruchlinie keineswegs schamhaft
      verschwiegen, sondern ist der sprudelnde Quell von Alltagsideologien.

      Was als Gemeinschaftsdiskurs begann, wurde permanente "Verpflichtung", wurde permanente Entrechtung. Deren grundsätzlicher Charakter ist entweder kaum noch vermittelbar, oder trifft auf direkte Affirmation. War es früher ein widerlicher Metzgermeister, der schon lauthals wusste, was er mit den Erwerbslosen machen würde, schließlich gäbe es entlang der Landstraßen genug aufzuräumen, so hat sich dieser Sadismus verfeinert und ausgeweitet. Dazu kommt der schon ins kultische übersteigerte Arbeitsbegriff, der keine rationale Diskussion mehr zulässt. "Manchen Arbeitslosen muss man halt Beine machen". Wer seine Arbeitskraft nicht verkaufen kann, dessen Arbeitskraft, und somit auch ihr Träger, hat keinen Wert - und also auch kein Recht.

      Wer nun lauten Protest von den so Behandelten erwartet und/oder erhofft hatte, wird in
      mehrfacher Hinsicht enttäuscht und landet mit dem eigenen Engagement auf einem linken Veteranentreffen, bei gleichzeitig neuartigen Bedingungen politischer Arbeit und geänderter Interessendelegation. Maul halten und auf den Erfolg sozialdemokratischer oder linker Initiativen hoffen, so sieht auch heute noch das bestimmende Verhaltensmuster aus - und aus den Medien dröhnt nur noch ein einziger Überbietungswettbewerb um die effektivsten Quälereien. Die Lethargie der Erwerbslosen ist sicher auch dieser Dauerberieselung geschuldet; doch das eigentliche Problem liegt tiefer und führt zurück zum Wert. Die eigene
      Arbeitskraft gegen Geld zu verkaufen, und damit dann das zu erwerben, was die Bedürfnisse befriedigt, das ist die Grundkonstruktion unseres Selbst. Die Unmöglichkeit der Realisierung führt bei den Erwerbslosen, die nicht mehr wissen, was eine industrielle Reservearmee ist, zur Lähmung von innen - und gleichzeitig zur Stigmatisierung von außen. Effektive Gegenwehr ist also zur Zeit nicht absehbar.

      Nur bei faktischer Abwesenheit politischer Opposition, also bei einer verdeckten großen Koalition, und unter Anwendung der sehr speziellen "Glaubwürdigkeit" in Gemeinschaftsdiskursen kann das alles durchgedrückt werden - also nur unter der Führung der SPD. Damit stellt sich auch die Frage, ob der Niedergang der PDS eine günstige Gelegenheit darstellt, um diese Politik gerade jetzt in Angriff zu nehmen.

      Anhang
      Grundsätzlich zu widersprechen ist jeder Darstellung, die hier eine nachholende Entwicklung Deutschlands im internationalen Vergleich attestiert. Deutschland betreibt seit einigen Jahren das aggressivste Sozialdumping in der EU und zwingt damit seine Nachbarn zu einer nachholenden Entwicklung. Nur vor diesem Hintergrund sind die Rentenreformen in Frankreich und Österreich zu verstehen. (Bei den in den Medien so beliebten Vergleichen
      werden permanent wichtige Fakten unterschlagen. So wird in solchen mit Frankreich die Mindestlohnregelung ignoriert, oder in einem Vergleich mit Großbritannien die dortige Regelung zu den Sozialwohnungen, den Council-flats, unterschlagen.) Besonders aber in den Niederlanden werden die aktuellen Kürzungsrunden mit der Politik Deutschlands begründet. Im Frühsommer diesen Jahres erschienen sogar auf einem bundesweiten Treffen von
      Erwerbsloseninitiativen, also nicht bei der IG-Bau, Vertreter der niederländischen Baugewerkschaft und beschrieben, mit klar hörbarer Intention, die aktuellen Kürzungen und den direkten Zusammenhang mit der Politik in Deutschland.

      Angesichts einer kaum noch verdeckten großen Koalition gegen Erwerbslose und Gewerkschaften, man denke nur an die Pressehetze, muss noch einmal deutlich auf die Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten hingewiesen werden: ein Vorbild für die jetzige Politik war das amerikanische Programm Wisconsin Works. Es war der hessische Ministerpräsident, der die politische Vorlage lieferte, indem er die prinzipielle Zustimmung zu solchen Konzepten zusicherte und einforderte. Eine Art politischer Doppelpass entstand,
      denn danach setzte auch hier der bekannte Überbietungswettbewerb ein. Daher ist die Agenda 2010 als Basis für die hessischen Pläne, zynisch "Aktion sichere Zukunft" genannt, zu sehen - und das auch, aber nicht nur, im Sinne einer gleichgerichteten Politik. Drei Beispiele:

      Die reaktionäre Geschlechterpolitik der Bundesregierung (Modul II) ermöglicht die Abschaltung von entsprechenden Beratungs- und Hilfsangeboten in Hessen. Hier ist die Bundespolitik Folie für die Landespolitik.

      Der Zerstörung der Bildungs- und Gemeinwesenarbeit steht die Ausweitung von Zwangstrainings etc. auf Seiten der Arbeitsverwaltung gegenüber. Hier handelt es sich um einen unmittelbaren Bezug.

      Die Einführung von Studiengebühren ist nur bei faktischer Abschaffung der Sozialhilfe gegen die Bürgermeister durchsetzbar. Auch hier handelt es sich um einen unmittelbaren Bezug.

      Ziel der Agenda 2010 ist es, in Deutschland und Europa Klassenverhältnisse entsprechend denen in den USA durchzusetzen, einschließlich einer großen Gruppe von Menschen, denen nichts als die Suppenküche bleibt. Gleichzeitig gibt es Besonderheiten, die als Modernisierung zu beschreiben sind. Sollte nach den amerikanischen Vorstellungen der Lohn eines Working-poor ausreichen, um einen Mindestbedarf decken zu können, so ist mit dem Modell der ergänzenden Sozialleistung, kombiniert mit einem Arbeitsdienst, eine noch aggressivere Strategie gefunden worden.





      Bemerkung der WFG-Gruppe:
      Täglich liest man, dass weitere Menschen in Deutschland ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Kreis derer, die aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit auf das Fürsorgeniveau rutschen wird dadurch immer größer. In den Zeitungen wird verschwiegen, was die Änderungen im Sozialsystem für den einzelnen wirklich bedeuten. Wird es bald so wie in "Neuyork" (New York) sein, wo an den Straßenecken ehrenamtliche Samariter Suppe an die Armen verteilen?
      Dies kann spätestens ab 2005 ein Alltagsbild in Deutschland werden. Bei den niedrigen Fürsorgegesetzen von Arbeitslosengeld II wird man sich nämlich dann entscheiden müssen, ob man etwas Essen will oder die Miete bezahlt. Beides wird nicht gehen.





      Bemerkung eines Lesers zum obigen Artikel am 19.7.2004

      Wenn ein Mensch einen anderen Menschen quält, und der quälende Mensch ist
      nachher reicher, kann man das mit Materialismus und Vernunft erklären.
      Ist der quälende Mensch nachher aber ärmer, so greifen die
      vernunftsbedingten Erklärungsmodelle ins Leere. Ob nun mit oder ohne
      StandortIdeologie, es gilt die Unvernunft zu enttarnen, wenn sich die
      Verschlechterung von Lebensbedingungen als politischer Selbstzweck
      aufschwingt - das ist die gesellschaftliche Form dessen, was individuell
      verdrängt wird.

      Widerspruch innerhalb der StandortIdeologie:
      Die von staatlicher Seite zu schaffende Arbeit für die Hartz4-Reform soll ja
      gerade außerhalb der Verwertung, also außerhalb der Mehrung des stofflichen
      Reichtums, stattfinden, damit keine "echten" Jobs kaputtgehen. Lässt man
      sich auf diese WunschAnnahme ein, so werden also Menschen genötigt morgens
      Löcher zu buddeln, die sie nachmittags wieder zu schaufeln. Ob sie dabei pro
      Loch bezahlt werden oder nicht, spielt gar keine Rolle. Wichtiger Punkt ist
      die Tatsache, dass zugeschaufelte Löcher auf dem Weltmarkt nicht zu
      verkaufen sind (nützt also für die Globalisierung mal gar nichts)
      Die Verwaltung und Bezahlung dieser Arbeit ist aber (laut eurem Artikel)
      doppelt so teuer, wie das Zahlen der Stütze . Die Gesellschaft nötigt also
      Menschen in Zwangsarbeit und zahlt dabei noch drauf.
      Und das ganze, weil ja die Kassen ach so leer sind.

      Das hat doch was von rumlamentieren, dass man keine Kohle hat und dann 50
      Euro ausgibt, um irgendwen in den Arsch zu treten. Und na klar kann auch
      eine Abreaktion als Triebabfuhr zufrieden machen. Dann "findet" "man" das
      "richtig". Das gilt immerhin laut Eurem Artikel für 90% der braven Bürger.
      Ob man die krassesten dieser Bürger bereist auf eine "Endlösung" für
      "Uneinsichtige" ansprechen kann?
      Wann wird man öffentlich sagen dürfen, dass es billiger ist, den Armen Brot
      zu geben, anstatt sie zu bekämpfen, ohne auf Beißreflexe zu stoßen, die den
      ungeglaubten Glauben dieser 90% bestens nachweisen ? .... erst wenn der
      Kommunismus da ist ;-)

      von Werner R.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 10:40:22
      Beitrag Nr. 22 ()
      23552

      Ob die Abschaffung des Kündigungsschutzes mehr Arbeitsplätze schafft ??
      Das bleibt abzuwarten....

      Aber:

      Eine Firma die dringend Leute braucht, stellt diese auch mit
      Kündigungsschutz ein. Wer nur kurzfristig jemand braucht,
      kann einen Zeitvertrag abschließen oder sich jemand von
      einer Zeitarbeitsfirma mieten.

      100% ist jedoch das mit dieser Maßnahme die Arbeitnehmer
      ALLES tun müßen was der Chef / Vorgesetzte ihnen sagt.

      Bsp: "Fräulein Müller würden Sie mir bitte einen blasen ?"

      Erzähl jetzt nicht das gibt`s nicht....
      Babading freut sich schon auf den Tag und vor kurzem kam im Fernsehn:
      "Chef hielt sich Mitarbeiter als Sklaven"

      :cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry::cry:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 12:03:13
      Beitrag Nr. 23 ()
      # 22

      In anderen Ländern, wo es keinen oder einen viel geringeen Kündigungschutz gibt, funktioniert das auch, ohne das die Sekretärin dem Chef gleich einen blasen muss.

      Wenn ein Chef wirklich solch ein Schwein ist, dann hilft sowieso kein Kündigungsschutz.

      Davon abgesehen. Nach meiner Theorie, und die kann man in der Praxis eben im Ausland sehen, ist die Langzeitarbeitslosigkeit bei weniger Kündigungsschutz viel kürzer.

      Sollte ein Chef wirklich so ein Schwein sein, wird er die Sekretärin - selbstveständlich aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Er wird es ja wohl nicht wegen "Arbeitsverweigerung" tun.

      Wenn der Arbeitsmarkt flexibler wäre, hätte sie eher die Chance einen neuen Job zu finden, als jetzt.

      Bei den heutigem System kann sie doch davon ausgehen, wenn sie gekündigt wird, langzeitarbeitslos zu werden, was nach 12 Monaten automatisch Hartz IV bedeutet.

      Von der Seite betrachtet stellt sich die Frage, in welchem System eine Sekretärin eher zu erpressen wäre.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 12:53:55
      Beitrag Nr. 24 ()
      23552

      Danke für die nette Antwort / Meinung.

      Bei der Stelle mit der "Arbeitsverweigerung" mußte ich
      laut lachen....:laugh::laugh::laugh:

      Bliebe noch ein Problem:

      Das Heer der permanent-Mist-bauenden-unkündbaren Beamten...

      :rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes::rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 12:58:48
      Beitrag Nr. 25 ()
      Bsp: " Fräulein Müller würden Sie mir bitte einen blasen ?"
      :p:p:p:p:p
      Ja,Herr Chef,
      wenn sie mir die Muschi lecken"
      oh,Gott,
      das sind doch die besten Arbeitsklimas....
      :p:lick:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 13:43:07
      Beitrag Nr. 26 ()
      # 24

      Endlich sind wir mal einer Meinung.

      Ich bin fest davon überzeugt, dass wir in Deutschland mindestens 1 Mio Arbeitslose weniger hätten, wenn wir nur halb so viele Beamte hätten, wie heute, die uns mit ihrer Bürokratie regelrecht erdrosseln.

      Völlig egal, was für einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer wir in Deutschland haben.

      die Deutsche Bürokratie ist unser größtes Problem.

      Hätten wir die nicht, würden wir uns vielleicht gar nicht über den Kündigungsschutz streiten, weil es der Wirtschaft dann soviel besser gehen würde, dass wir nur noch vielleicht eine Arbeitslosenquote von 5 oder 6 % hätten.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 13:50:30
      Beitrag Nr. 27 ()
      # 25
      Würde aber nicht unbedingt zur Erhöhung des Bruttosozialproduktes beitragen.

      Anders betrachtet, würden wir vielleicht wieder einen kleinen Babyboon bekommen :confused:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 14:28:46
      Beitrag Nr. 28 ()
      #27

      Ja und man kann Stundensätze von 100€ berechnen...:D:D:D
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 18:14:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      @23552 # 19
      An wen wollen denn die Unternehmen ihre ach so billig produzierten Waren verkaufen?
      glaubst du allen ernstes, dass die Mercedes C Klasse billiger angeboten wird?
      Scheißt Du mehr, weil das Klopapier billiger wird? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 19:44:07
      Beitrag Nr. 30 ()
      # 29

      Na klar scheiße ich nicht mehr, wenn das Klopapier billiger ist. Aber, sollte es billiger sein, würde vielleicht mehr Toilettenpapier exprortiert werden können, oder weniger Toilettenpapier aus dem Ausland würde importiert werden, weil das ausländische Toilettenpapier, inkll. der Transportkosten, dann teuere als deutsches Toilettenpapier wäre.

      Zu Daimler,

      gerade Daimler hat in der letzen Zeit Absaztprobleme in Amerika. Liegt unter anderem auch an dem starken Euro.
      Wenn man preiswerter produzieren kann, kann man den Nachteil etwas ausgleichen und ein paar Autos mehr verkaufen. Dann müssten mehr produziert werden, mehr eingestellt werden, bzw. weniger gekündigt werden usw. usw. usw.

      Das gleiche würde für VW, Opel, BMW usw gelten.

      Wenn die Autos etwas preiswerter sind, würden vielleicht weniger japanische, koreanische oder italienische Autos hier vekauft werden, sondern mehr deutsche. Das würde dann auch Arbeitsplätze schaffen.

      Mein Gott wirtschaftliche Zusammenhänge sind doch so leicht zu verstehen. Wieso kapiert ihr das System blos nicht und versucht logsiche Zusammenhänge immer ins lächerliche zu ziehen. Fehlt euch wirklich der Verstand dafür.
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 19:53:15
      Beitrag Nr. 31 ()
      Na, da bin ich aber gespannt ob Mercedes die Preise für die C-Klasse senken wird.
      Bzw bei Siemens die Handies billiger werden.
      Absurd wäre natürlich zu denken, der Vorstand und das Top-Management würden sich die Preisvorteile in die eigene Taschen schieben.

      Übrigens, wir sind bereits Exportweltmeister.....
      Avatar
      schrieb am 29.07.04 20:00:18
      Beitrag Nr. 32 ()
      Birk35

      Ja wir sind Exprotweltmeister und das obwohl letzes Jahr unser Exportanteil (tornagemäßig) um 1% gefallen ist.
      Ich glaube so von 12 auf 11 % oder so ähnlich.

      Das wir immer noch Weltmeister sind liegt daran ,dass der Euro im Wert letztes Jahr gestiegen ist.

      Außerdem liefern wir das meiste innerhalb der EU. Liefern wir von Hamburg nach Paris, ist es export.

      Liefert jemand von Sankt Fransisco nach New York, ist das kilometermäßig viel weiter, aber es ist immer noch Binnenmarkt.

      Wenn man nur das zählen würde, was wir außerhalb der EU liefern würden, würden die Amis uns haushoch schlagen.

      Bei dem Titel Exportweltmeister schmeisst man Äpfel mit Birnen zusammen. Und benutzt diesen Titel zur Volksverdummung.
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 06:46:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Die DaimlerChrysler AG gab am Donnerstag ihre Halbjahreszahlen bekannt und konnte den Angaben zufolge im zweiten Quartal ihren Operating Profit von 0,6 auf 2,1 Mrd. Euro steigern.

      Vor allem die Geschäftsfelder Chrysler Group, Nutzfahrzeuge und Dienstleistungen konnten den Angaben zufolge ihr Ergebnis deutlich verbessern, während der Operating Profit der Mercedes Car Group und das Ergebnis des Segments Übrige Aktivitäten unter den jeweiligen Vorjahreswerten lagen. Bei der Mercedes Car Group wurde dies aufgrund der überwiegend lebenszyklusbedingt geringeren Absatzzahlen bei Mercedes-Benz Pkw, der hohen Anlaufkosten und Vorleistungen für neue Produkte sowie der Weiterführung der Qualitätsoffensive begründet.

      Jetzt versteht man natürlich viel besser, warum Daimler seine treuen Arbeiter und Angestellten zu Mehrarbeit und Lohnverzicht verdonnert. :rolleyes::mad:

      Gut, dass die Herren "da oben", die natürlich nie Schuld haben, auch auf 10% verzichten. Welch noble Geste, hatten sie sich vorher die Taschen gerade mit 130% mehr gefüllt.
      Man kann nur noch kotzen.
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 10:49:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      #1

      Jetzt wird schon mit Krieg gedroht, nur weil ein paar SOZIALSCHMAROTZER endlich mal arbeiten gehen sollen !!!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 10:53:00
      Beitrag Nr. 35 ()
      #34

      Echt ?? Mußt du dann auch arbeiten gehn ?? :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 30.07.04 11:53:33
      Beitrag Nr. 36 ()
      Arbeitslosengeld II

      Zeit zum Umschichten

      Schulden tilgen, Lebensversicherung ändern, Wohngeld beantragen: Arbeitsloseninitiativen haben bereits Tipps auf Lager, wie man seine Chancen erhöht, an Arbeitslosengeld II zu kommen.


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      Die meisten Anträge für das neue Arbeitslosengeld II sind verschickt. Beim Ausfüllen sollten sich die über 2,1 Millionen Langzeitarbeitslosen aber unbedingt Zeit lassen, mahnen Gewerkschaften und Sozialverbände. "Unsere Grundempfehlung: Zuerst die persönlichen Familien- und Vermögensverhältnisse optimal regeln, dann erst Auskunft geben", rät Martin Künkler vom "Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit" in Berlin. Es gebe noch "ein paar Spielräume", um Vermögensreserven vor dem Zugriff der Bundesagentur für Arbeit zu schützen und möglichst viel davon zu behalten.

      Ab 2005 gilt nämlich: Wer länger als ein Jahr ohne Job ist und staatliche Unterstützung haben will, muss erst das eigene Ersparte verbrauchen sowie Einkommen und Vermögen des Partners antasten, bevor ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld II greifen kann.

      Arbeitslosengeld II erhält nur noch, wer "bedürftig" ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen selbst bestreiten kann. Zum Vermögen zählen Bargeld, Sparguthaben, Lebensversicherungen, Wertpapiere, Aktien, Immobilien, Grundstücke, Zweitauto.

      Selbst genutzte Wohnungen und Häuser werden nicht dazugerechnet - solange sie eine "angemessene" Größe haben. Unantastbar sind Riester-Altersvorsorge-Verträge und Anlagen, bei denen die Auszahlung erst im Rentenalter losgeht. Ebenso die Freibeträge, die man noch auf der hohen Kante haben darf: 200 Euro für jedes Lebensjahr, maximal 13.000 Euro - jeweils für den Arbeitslosen und den Partner. Den gleichen Freibetrag gibt es nochmals für die Altersvorsorge. Vor 1948 Geborene dürfen den Freibetrag von 520 Euro pro Lebensjahr behalten, maximal 33.800 Euro.

      Eheähnlich oder nicht?

      Bevor Arbeitslosengeld II kommt, sollten Arbeitslose die kommenden Wochen nutzen, Geldreserven umschichten, Lebensgemeinschaften klarstellen, rät Künkler. Sein Tipp: Wer mit jemandem zusammenwohnt, finanziell aber nicht für den anderen einstehen will, sollte die Basis neu ordnen. Dazu gehöre, kein gemeinsames Konto zu führen, einen Untermietvertrag abzuschließen und den anderen nicht finanziell zu unterstützen. Sonst werde die Gemeinschaft als "eheähnlich" eingestuft. Mit weit reichenden Folgen: Das Arbeitslosengeld II könnte magerer ausfallen oder ganz verweigert werden.


      Wer mit Verwandten oder verschwägerten Personen die Wohnung teile, aber nicht aus einem Topf wirtschafte, sollte dies am besten noch auf einem extra Blatt zum Antrag klarstellen, betont Künkler. Auch in diesem Fall seien Untermietverträge gute Belege. Sonst könnte angenommen werden, dass man von den Geschwistern oder Großeltern unterstützt wird.

      Weitere Spielräume: Vermögen so investieren, dass man es ab 2005 nicht aufbrauchen muss. Dazu kann gehören, vor dem Antrag noch Schulden zu tilgen, meint Künkler. Oder notwendige Anschaffungen wie ein neues Auto, eine neue Waschmaschine vorzunehmen. Höhere Sachwerte zählen bei der Vermögensprüfung nicht mit. Auch könne eine Rentenversicherung abgeschlossen werden, die erst im Ruhestand ausgezahlt wird.

      Ganz wichtig: Besteht eine Lebensversicherung, sollte man mit dem Versicherer sprechen und auf Änderung der Police drängen.
      "Was vereinbart werden sollte, ist ein teilweiser Verwertungsausschluss", empfiehlt Künkler. Das heißt: Der Versicherte kommt an das Geld bis zum Rentenbeginn nicht ran. Nur dann stehe dem Arbeitslosen der zweite Freibetrag für die private Altersvorsorge zu, die Anlage sei bis zur Freigrenze geschützt. Eine laufende Versicherung muss nur dann nicht verkauft werden, wenn ein Verlust von mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beiträge entsteht.

      Noch ein Spielraum gilt es zu nutzen: Wer bislang auf Wohngeld verzichtete, obwohl er Anspruch darauf hätte, sollte den Antrag unbedingt nachholen, gibt Künkler zu bedenken. Wohngeldbezieher hätten die Aussicht auf höhere Leistungen aus Arbeitslosengeld II.

      Drastische Kürzungen

      Trotz aller Tipps dürften die Neuerungen etwa 90 Prozent der Langzeitarbeitslosen hart treffen. "Jeder Dritte wird 2005 aus der staatlichen Unterstützung herausfallen", schätzt Künkler. Das seien etwa 700.000 bisherige Bezieher von Arbeitslosenhilfe.

      Etwa 60 Prozent der über 2,1 Millionen Betroffenen würden mit drastisch gekürzten Leistungen auskommen müssen. Dazu gehörten all die, die bisher eine relativ hohe Arbeitslosenhilfe bekamen, weil sie früher gut verdienten. "Dieser Mittelstand wird den sozialen Absturz erleben", sagt Künkler. Für die restlichen 10 Prozent ändere sich so gut wie nichts, meint der Fachmann. "Diese Menschen leben ohnehin schon an der Armutsgrenze."

      Beratung für Mitglieder bieten unter anderem der Sozialverband Deutschland sowie die Gewerkschaften an. Für Mitte August kündigte die Berliner Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen eine Suchfunktion im Internet an, die Adressen örtlicher Beratungsstellen vermitteln soll.

      (AP, von Berrit Gräber)


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