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    Hilfe!!! Erhalte Darlehen nicht zurück! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.04 16:11:44 von
    neuester Beitrag 04.01.05 13:40:26 von
    Beiträge: 49
    ID: 930.049
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      schrieb am 26.11.04 16:11:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Habe eben schon einen Thread verfasst, aber PC ist abgestürzt. Hoffe, jetzt das alles nicht zweimal...! -- Ich stelle dieses Problem für eine Freundin ein. Sie ist 60 Jahre alt und hat leider kein Internet. Hoffentlich könnt Ihr ihr so helfen wie vielen anderen hier ;-))!.

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      -----------------------------------------------------------


      Ich bin schon leicht verzweifelt, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

      DAS DARLEHEN:

      Ich habe zusammen mit meinem verstorbenen Ehemann einem unverheirateten Paar (= haben ein Kind, bewohnten ein gemeinsames Haus) ein Darlehen über 30.000 Euro zum Ausbau des Hauses gegeben. Das Darlehen erfolgte in zwei Tranchen, über jede Tranche wurde ein Vertrag geschlossen. Auf dem ersten Vertrag hat nur ER unterschriben, auf dem zweiten haben beide unterschrieben.

      DIE SACHLAGE:

      ER ist verschuldet und nicht pfändbar, das Haus ist mittlerweile versteigert. SIE behauptet nun, sie habe von dem Darlehen nichts gewußt und ihre Unterschrift auf dem Vertrag (wurde nicht in unserer Anwesenheit unterschrieben) sei gefälscht!!! -- Ich weiß aber, daß mein verstorbener Mann mit BEIDEN verhandelt hat, denn das Geld war für das gemeinsame Haus (beide besaßen 50 %) bestimmt. Auch habe ich damals mit IHR einmal telefoniert, um zufragen, auf welches Konto ich das Geld überweisen soll. Dabei bedankte sie sich nochmal für das Darlehen.

      MEINE FRAGEN:

      Ist die Frau trotzdem haftbar? Welche Aussicht hat eine Klage? -- Evtl. ist die Unterschrift ja tatsächlich von ihrem EX-Partner (sie sind jetzt getrennt) gefälscht worden, aber sie wußte von dem Darlehen! Leider kann ich die Telefonate nicht beweisen.

      Was soll ich tun? Wie sind meine Chancen, über sie an das Geld zu kommen?

      Helga

      P.S.: Gegen IHN ist schon verhandelt worden. Er ist verurteilt, kann aber nicht zahlen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:16:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Schreibs ab leg zu den Aktien Thema Pech gehabt.
      Warum seid ihr nicht einfach zur Bank bzw zum Notar?
      Kopf schütelnd Sabrina
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:17:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sorry, aber für so etwas gibt es die zunft der Anwälte !!
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:24:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ Kaltfront und Die-Eine

      Sorry, ich wollte hier keinen nerven! Ich habe halt diese Sache für meine Freundin eingestellt, weil hier manche doch auch jristische Kenntnisse haben und mir (als Neuling) bei meinen Fragen auch immer gut geholfen wurde.

      Natürlich ist meine Freundin beim Anwalt. Der Darlehensnehmer ist ja auch bereits verruteilt, aber kann nicht zahlen. Und die Darlehensnehmerin soll nun auch verklagt werden. Interessant ist halt, wie hier vielleicht die Chancen gesehen werden, denn darüber halten sich Anwälte bedeckt... ;-).

      Mfg, Zaturn
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:28:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      wer war denn den kontoinhaber wo das geld hingeflossen ist, nur er oder hatte auch sie zugriff?

      merke:
      die meisten leute sind nur solange freund, solange ein nutzen vorliegt. dies gilt auch für mieter, vermieter, anleger oder vermittler.
      das blatt wendet sich in diesem moment, wo eine beziehung beendet wird, aus freund kann feind werden.
      so ist das leben und dieses sollte man ganz genauso hinter die ohren schreiben, vorallem wenn es um das liebe geld geht.:cry::cry::cry:

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      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:33:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ Halihalo

      Das Konto war ein Familienkonto, beide hatten Zugriff.

      Leider stimmt Deine Einschätzung über "Freundschaft" und "Kosten-Nutzen-Relation" nur zu oft :-((! -- Leider ist das Kind jetzt in den Brunnen gefallen, und ich habe meiner Freundin vorgeschlagen, sich mal in Foren umzuhören. Wie Ihr seht, poste ich nicht viel, aber ich lese hier quer Beet und bin echt begeistert. Also, einen Versuch ist es doch wert, die Frage hier zu stellen :-).

      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:47:02
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also, ob eine Unterschrift gefälscht wurde, ist durch ein graphologisches Gutachten herauszufinden. Und es sieht doch sehr einer BGB-Gesellschaft aus, die da unterschrieben hat. Also haften beide unbeschränkt für den in Rede stehenden Betrag. Dürfte rein rechtlich nicht das Problem, einen Titel zu erlangen. Problem ist eben, wie so oft, die Vollsteckbarkeit. Und da können sich Schuldner - selbst wenn sie etwas haben - so manches einfallen lassen. Hoffentlich war es kein wesentlicher Anteil am Vermögen, was jetzt möglicherweise nicht mehr beizubringen ist. Auf alle Fälle: viel Glück.
      :yawn::yawn:
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:47:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      zaturn,

      du brauchst unbedingt einen rechtsanwalt !

      wenn die unterschrift angeblich gefälscht sein soll, dann hat jemand eine STRAFTAT verübt. das ganze ist also auch ein fall für den staatsanwalt !
      und möglicherweise liegt zusätzlich auch betrug oder ein verwandtes delikt vor (wenn die sich geld leihen, obwohl absehbar ist, daß sie es nicht zurückzahlen können)
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:49:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      warum war die schuld eigentlich nicht verbüchert ? :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:55:23
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo Zaturn,

      ich finde es ok hier mal nach zu horchen, habe ich auch schon gemacht und machen andere auch, sind auch schon interessante Diskussionen bei herausgekommen.

      Das einzig gehaltvolle, was mir dazu einfällt ist, dass es doch von einem speziellen Gutachter heraus zu finden wäre, ob die Unterschrift tatsächlich ihre ist.

      Ich würde versuchen eine Unterschriftenprobe zu bekommen, um sie dann mit der Unterschrift auf dem Vertrag von eben einem dieser Gutachter vergleichen zu lassen. Der wird dir dann sagen können, mit welcher Wahrscheinlichkeit die Unterschrift von ihr ist oder halt nicht.

      Ich denke, dass man sie spätestens bei einer Klage im Rahmen der Beweisfindung vom Gericht dazu zwingen lassen könnte, ist aber nur eine Vermutung.

      Vielleicht hilft dir das weiter, wünsche auf jeden Fall viel Erfolg.

      Gruss

      little bull
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 16:59:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      da ist mir investor008 wohl schon vorausgeeilt :)

      @big mac

      gegen IHN hat sie ja schon einen titel, den sie aber sie aber nicht vollstrecken kann, da er zahlungsunfähig ist.
      will damit sagen, falls er die unterschrift gefälscht hat und wegen betrug drankommt, hilft das leider auch nicht weiter, da er immer noch kein geld hat.

      gruss

      little bull
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:00:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich würde die ganze schriftgutachten-sache dem staatsanwalt überlassen.
      das ist billiger !

      und wenn die beiden keine abgehärteten kriminellen sind, dann werden auch vorladungen zu polizei oder staatsanwalt ihre psychologische wirkung hinterlassen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:08:04
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ Alle

      Ich habe keine besonderen juristischen Kenntnisse, aber ist es nicht so, daß SIE sich auch "bereichert" hat, in dem das Geld für den Ausbau des gemeinsamen Hauses verwendet wurde und sie auch Zugriff auf das Konto hatte.

      Irgendwie scheint mir auch von Belang zu sein, daß SIE es war, die meiner Freundin damals die Kontoverbindung genannt hat. -- Meine Freundin sagte, ihr Mann habe damals mit BEIDEN über das Darlehen verhandelt. Sie ist also auch Darlehensnehmerin (ob mit oder ohne Unterschrift), oder irre ich da?

      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:10:10
      Beitrag Nr. 14 ()
      Verkauf deine Vorderungen an die Russen. :D:D:D

      Die besorgen sich schon ihr Geld.;)
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:14:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Tja, wenn bei Ihr was zu holen ist, dann sollte man den Veruch mal wagen und sie

      1. aus dem Darlehensvertrag in Anspruch nehmen und ihren Ex-Macker als Zeugen dafür benennen, dass ihre Unterschrift nicht gefälscht ist

      und

      2. sie alternativ, wenn das Geld auf (auch) ihr Konto geflossen ist, sie unter dem Gesichtspunkt der ungerechtfertigten Bereicherung in Anspruch nehmen. Denn dann hat sie das Geld nach ihrem eigenen Vortrag ja ohne jeden Grund erhalten.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:18:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Du solltest mal NATHALY anmailen. Nach meinem Rechtsverständnis steht Aussage gegen Aussage. Möglichkeiten gibt es immer. Aber, wenn beide Schuldner so stark verschuldet sind, daß keine Möglichkeit bleibt, das Geld beizutreiben, wird es sehr, sehr schwierig.

      Ein Anwalt verursacht zwar nicht allzu hohe Kosten bei 30.000 Euro Streitwert, jedoch durch 2 Instanzen können da gut 4.000 Euro hinzu kommen.

      Ist das gerichtliche Mahnverfahren bereits abgeschlossen? Mahnungen, Mahnbescheit Vollstreckungsbescheid?
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:21:01
      Beitrag Nr. 17 ()
      lttle_bull,

      exekutionstitel und strafverfolgung wegen betrug oder ähnlichem sind 2 paar stiefel !
      wegen sowas kann gefängnis drohen - da sucht einer schon noch nach reserven, die u.u. beim lieben weiblein geparkt sind :D

      zaturn,

      nur das jemand VERHANDELT heißt keineswegs, daß er deshalb darlehensnehmer ist. das sind 2 paar stiefel.

      allerdings sollte der/die darlehensnehmer namentlich im vertrag angeführt sein ! denn ich bin nicht sicher, ob eine (auch echte) unterschrift gleich einen zum schuldner macht (wird aber auf die formulierung im vertrag ankommen)
      wer hat eigentlich den vertrag gemacht ??

      vielleicht kann ein anwalt auch etwas aus der tatsache machen, daß das geld auf ein gemeinschaftskonto eingezahlt wurde ? möglicherweise läßt sich daraus was konstruieren, unabhängig von der echtheit der unterschrift.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:25:48
      Beitrag Nr. 18 ()
      Den Ausführungen meiner Vorgänger zufolge gibt doch in deinem Fall vertragliche sowie gesetzliche Anspruchsgrundlagen die zu prüfen wären. Weiterhin gilt es auch zu prüfen, inwieweit die Beweise ausreichen. Aber wenn doch ein Anwalt eingebunden ist, müsste der das doch am besten wissen und entsprechend beraten?!

      Ist bei IHR denn was zu holen, dass der Aufwand überhaupt lohnen würde?
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:26:42
      Beitrag Nr. 19 ()
      Auch das Konto-wenn es von Beiden eingerichtet wurde, kann "nachvollzogen" werden. Sollte auch die Ehefrau abgehoben haben, dürfte ihr nur schwerlich entgangen sein, daß ein hoher Geldbetrag eingegangen ist. Barabhebungen von der Ehefrau wurden gewiß vorgenommen, also wußte sie auch Bescheid- vorausgesetzt, Beide hatten ein Konto!
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:29:44
      Beitrag Nr. 20 ()
      Aber wenn doch ein Anwalt eingebunden ist, müsste der das doch am besten wissen und entsprechend beraten?!

      Das werde ich nie verstehen :confused:
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:31:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Barabhebungen müssen unterschrieben werden, die Quittungsdurchschläge lagern bei der Bank und müssen aufbewahrt werden! Hier kann man ersehen, ob die Ehefrau auch öfters Gelder abhob. Wenn das so wäre, müßte ohnehin ein Staatsanwalt die Sache übernehmen. Betrug ist ein Offizialdelikt und wird mit Gefängnis geahndet.

      Ein guter Anwalt könnte hier verdeckt an Details gelangen, die dann bei der Verhandlung ausgespielt werden könnten.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:51:15
      Beitrag Nr. 22 ()
      eine anzeige ist aber schon notwendig, damit der staatsanwalt tätig wird !
      sonst weiß er ja nicht, daß es arbeit für ihn gibt und schläft den schlaf des gerechten :)

      auch wird sich ein anwalt hüten, verdeckt erhaltene hinweise in einer gerichtsverhandlung zu verwenden!
      helfen werden sie ihm aber, und vielleicht kann er damit manches ganz offiziell ermitteln.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 17:59:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ Big_mAc & Schinderluder

      Welche "verdeckten" Details meint Ihr denn? -- Ich selbst würde einfach nicht blind meinem Anwalt / dessen Fähigkeiten trauen, und wenn Ihr hier Tipps habt, werde ich die meiner Freundin weiter leiten.

      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 18:16:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      zaturn,

      informelle informationen aus dem ermittlungen des staatsanwalts.
      setzt natürlich voraus, daß es solche überhaupt gibt.

      einem guten anwalt vertraue ich schon. (kenne einige, aber keinen in D)
      rein vom rechtlichen her dürfte die sache nicht übertrieben schwierig sein, sie erfordert aber -wie jede andere causa- ENGAGEMENT !
      ich glaube, ein junger, hungriger anwalt, vielleicht mit beziehungen zur justiz (vielleicht sohn oder neffe eines staatsanwalts oder richters) wäre genau richtig !
      hüten würde ich mich vor älteren "staranwälten", die so eine "lappalie" gar nicht ernst nehmen und für ihr wohlfeiles honorar einen konzipienten-anfänger einsetzen.

      aber wenn es ein anwalt war, der den vertrag aufgesetzt hat - den bitte unbedingt MEIDEN !
      denn da MUSS fast zwingend gepfuscht worden sein !
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 18:26:36
      Beitrag Nr. 25 ()
      Aus dem Vertragstext muß doch hervorgehen, wer Darlehensnehmer ist, der Mann oder auch die Frau. Wenn sie im zweiten Vertrag im Text nicht genannt ist, dann ist sie nichr Darlehensnehmerin. Falls sie genannt ist, ist in der Tat zu prüfen, ob ihre Unterschrift gefälscht ist. Trifft dies zu, dann liegt eine Urkundenfälschung vo, also eine Straftat, die von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen wäre.Ist die 50-järige Frau denn rechtsschutzversichert? Dann rate ich dringend zur Beauftragung eines Rechtsanwalts.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 18:31:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      @ 24

      Du hast was vergessen:

      Nach der hier weit verbreiteten Meinung, dass Anwälte wirklich nichts anderes können als nur horrende Gebührenrechnungen zu stellen, muß so ein junger, engagierter Anwalt aus besserem Haus, das ganze natürlich auch noch für "nen Appel un en Ei" machen.
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 18:32:58
      Beitrag Nr. 27 ()
      dr. dax,

      billige anwälte sind teure anwälte :rolleyes:
      es gibt sachen, da spart man besser nicht :D
      Avatar
      schrieb am 26.11.04 18:38:11
      Beitrag Nr. 28 ()
      @ NATALY

      Ich weiß sogar als Laie, daß die selbstverfassten Verträge total bescheuert waren, aber ich will meiner Freundin jetzt helfen und sie nicht noch weiter runtermachen...!

      Zur Frage: Ja, sie ist im zweiten Vertrag dem Darlehen zugetreten, und zwar als "Die Unterzeichner", und ihre Unterschrift steht auf dem Vertrag! Inhaltlich fasste übrigens der zweite Vetrag die beiden Tranchen zu einer Summe zusammen. - Wie gesagt bestreitet sie eben, daß es ihre Unterschrift ist. Unstrittig ist, daß sie nicht verhandelt, sondern sich mit dem verstorbenen Ehemann auch geeinigt hat über das Darlehen. Man kann dies nur nicht beweisen... .

      Und: Leider ist meine Freundin nicht versichert.

      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 13:15:20
      Beitrag Nr. 29 ()
      1. Anwalt einschalten,
      2. Graphologisches Gutachten einholen,
      3. Eventuell Anzeige wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges. (das geht über den Staatsanwalt)
      4. Der RA muß Barabhebungsquittungen einfordern bei der Hausbank der Beklagten, woraus ersichtlich werden könnte(nur im Abredefall), daß die Beklagte auch von einer größeren Summe auf dem Konto wissen mußte. Unter Umständen hat sie sogar von diesem Geld bar abgehoben. Was ihr zu einem RIESENNACHTEIL werden würde, da sie jeglicher Schutzbehauptungen entledigt sein würde.

      Genau diese Reihenfolge würde ich anstreben.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 13:53:04
      Beitrag Nr. 30 ()
      Auch wenn nachgewiesen werden könnte, dass die Frau von dem Darlehen wusste und davon profitierte, würde sie dennoch nicht für die Rückzahlung haften, wenn ihre Unterschrift tatsächlich gefälscht sein sollte. Darlehensnehmer wäre in diesem Fall nur der insolvente Mann.
      Avatar
      schrieb am 27.11.04 16:45:48
      Beitrag Nr. 31 ()
      @NATALY das ist mir klar, aber ich denke, in diesem speziellen Fall wollen sich die beiden "Gesamtschuldner" über den Tod des Gläubigers retten. Jedoch das kann ganz bitter werden für die Schuldnerin. Stelle Dir mal vor, sie beeidet, daß sie keine Unterschrift geleistet hat und es stellt sich zweifelsfrei durch ein graphologisches Gutachten heraus, daß die Unterschrift tatsächlich von ihr stammt.

      Jedoch der Threadverfasser hat noch nicht geantwortet, ob das gerichtliche Mahnverfahren bereits abgeschlossen ist. Denn dann begönne die Prozedur doch erst.

      Schönes WOE Allen!
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 19:42:40
      Beitrag Nr. 32 ()
      mit wem hatte denn deine freundin die darlehensbesprechungen geführt, mit dem mann alleine oder vielleicht vorallem mit der frau (von frau zu frau):confused:
      Avatar
      schrieb am 28.11.04 19:53:52
      Beitrag Nr. 33 ()
      ..aber bei alldem aufpassen, ob die schuldner nicht ohnehin total überschuldet sind und dann in insolvenz gehen, da nützen die schönsten titel nix.
      cura
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 08:28:57
      Beitrag Nr. 34 ()
      #curacane
      Stimmt so nicht!

      Da hilft nur die Pauke! Lieber ein Schuß zu viel als zu wenig!

      ALSO

      Strafanzeige gegen beide wegen Betrug. Lass auch ein bisschen die Fantasie fliessen, der Gegner tut das auch.

      Vorteil bei einer Verurteilung wegen Betruges - Eine Privatinsolvenz ist unwirksam und die Forderung bleibt mW unbegrenzt bestehen. Und dann eben alle 6 Monate den GV zu einem Offenbarungseid vorbeischicken.

      Ich habe in einem ähnlichen Fall, erst nach diesen Gewaltaktionen, eine Ratenzahlung vereinbaren können. Diese läuft nach anfänglichem Stottern -sofortiger weiterer OE mit Meldung ans Gericht- (bringt zwar nichts, beweisst aber hartnäckigkeit und nervt).

      Wenn er oder sie einem langsamen Abstottern der Schuld zustimmt, dann nehmt einen ordentlichen, beglaubigten Kreditvertrag. Und dann steht die Drohung -wegen Betrug ist er schon verurteilt (bei 30TD€ ca. 3-6 Monate auf Bewährung), wenn er sich jetzt noch des Kreditbetruges schuldig macht ....

      Und immer selbstbewusst und energisch auftreten und keinen Zweifel lassen; ohne Rückzahlung lass ich dir dein restliches Leben lang keine Ruhe und ich bin der Gläubiger NR 1.

      Klingt für manche zu hart. Aber 30000,-- €! Wie verhält man sich wenn einem jemand 10,--€ aus der Hand reisst - und das mal 3000!
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 08:43:44
      Beitrag Nr. 35 ()
      curacanne
      genau dieses ist oft das hauptproblem:cry:

      deshalb am besten frühzeitig überprüfen ob schon private insolvenz angemeldet wurde usw.
      unsere gesetze geben zahlungsunwilligen so viele schlupflöcher, es wird real betrachtet schwer werden tatsächlich sein geld wieder zu erhalten.
      recht vor dem gesetz zu erhalten ist hierbei noch der leichtere teil.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 14:06:09
      Beitrag Nr. 36 ()
      Ich habe meiner Freundin übrigens den gesamten bisherigen Thread ausgedruckt. Sie hat sich sehr gefreut und wer weiß, vielleicht schafft sie sich doch noch einen Internetanschluss an :-))).

      ------------------------------

      Es gibt folgende neue Informationen:

      Meine Freundin hat den insolventen Darlehensnehmer kontaktiert und ihn damit konfrontiert, daß seine Ex-Partnerin ihn der Urkundenfälschung bezichtigt. Er räumte ein, daß ER für sie unterschrieben habe, aber "im Auftrag"!

      Er UND seine Ex-Partnerin hätten mit dem verstorbenen Darlehensgaber verhandelt, und sie wußte, daß dieser beim zweiten Vertrag BEIDE Unterschriften haben wollte. Als der Schuldner dann mit dem Vertrag auf dem Weg zum Termin mit dem Gläubiger war, bemerkte er, daß sie nicht unterschrieben hatte. Er rief sie an und sie sagte dann, "unterschreib halt für mich".

      So seine Darstellung...! Auch würde er vor Gericht bezeugen, daß seine Ex-Partnerin den Verhandlungen zustimmte und das Geld nur zum Ausbau des Hauses bzw. gmeinsame Kredite verwendet wurde.

      Was sagt Ihr zu diesen neuen Infos?

      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 14:27:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      "Unterschreib für mich" heißt ja wohl nicht mit der Unterschrift der Frau, sondern mit seiner FÜR sie.:laugh:

      Aber vielleicht gar nicht so dumm von ihm! Lieber blödstellen als Urkundenfälschung!

      Ändert aber alles nichts an den FAKTEN!

      ER oder SIE oder BEIDE haben betrogen; also Strafanzeige gegen alle - zuviel anzeigen kann Sie in diesem Fall nicht!
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 15:24:30
      Beitrag Nr. 38 ()
      ein jurist hat mir einmal erzählt, daß hier in A ein bevollmächtigter mit dem namen des vollmachtgebers unterzeichnen darf.

      hoffnung=> vielleicht ist es in D gleich ?

      ob ein telefongespräch "unterschreib für mich" aber ausreichend bewiesen werden kann ist in abwesenheit von zeugen aber höchst ungewiss. da steht es aussage gegen aussage.
      vielleicht kann wenigstens über die telekom bewiesen werden, DASS überhaupt telefoniert wurde.

      immerhin, wenn die beiden uneins sind kommen vielleicht noch sachen ans tageslicht.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 15:33:43
      Beitrag Nr. 39 ()
      Was mich an der Sache interessiert, ist, ob bei der Anmeldung zur Privatinsolvenz nicht alle Gläubiger (wenn nicht mehr als 20!), so in diesem Falle deine Freundin auch, dem Insolvenzverfahren zustimmen müssten. Ich habe da noch so etwas im Hinterkopf, weiß aber nicht mehr, ob diese nur für das "große" Insolvenzverfahren gilt.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 17:23:08
      Beitrag Nr. 40 ()
      Ich würde weiter nach den Regeln gehen. Das heißt: "GESAMTSCHULDNER" Beide sind haftbar,- und wenn nicht, klärt das das Gericht. Ob Betrug oder arglistige Täuschung das spielt hier keine Rolle. trotzdem würde ich ein Verfahren anstrengen, da solche Kreditbetrügereien zumehmen und auch rigoros geahndet werden.

      Möglicherweise hat der Schuldner es von Anfang an ausgenutzt auf die Gutgläubigkeit der Gläuberin zu setzen.
      Das darf man nicht durchgehen lassen.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 17:49:12
      Beitrag Nr. 41 ()
      richtig, ohne anwalt und verfahren läuft da nichts.
      und wie es scheint gibts auch arbeit für den staatsanwalt.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 18:31:50
      Beitrag Nr. 42 ()
      @ Vorredner

      Ich habe mich schlecht ausgedrückt: ER ist nicht insolvent im juristischen Sinne, er ist einfach nicht flüssig, um die Ansprüche meiner Freundin zu befriedigen. Ihm wird das Gehalt bereits gepfändet, und meine Freundin steht nach der Bank im zweiten Rang und wäre frühestens in 8 Jahren an der Reihe ...!

      Ich halte die Sache für eine echte Schweinerei, denn schleißlich hat seine EX-Partnerin genau wie er vom Darlehen profitiert, hat dem Darlehen zugestimmt, aber er hat für sie unterschrieben (der Trottel...). Ich unterstütze meine Freundin moralisch und würde ihr evtl. für den Prozess mit etwas Geld aushelfen, denn sowas geht doch nicht! Ich weiß, manchmal bin ich naiv, aber für "Fairness" muß man eben kämpfen.

      Zaturn
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 19:52:07
      Beitrag Nr. 43 ()
      Gehen wir mal davon aus, daß der Lebensabschnittspartner die Unterschrift seiner Partnerin nachgemacht (gefälscht) hat. So würde ich als Expartnerin argumentieren:

      „Natürlich wußte ich von dem Kredit. Es war aber völlig klar, daß der auf seinen Namen läuft. Die Papiere habe ich vor der Unterschrift nie gesehen. Ich war mit der Fälschung meiner Unterschrift auch nicht einverstanden. Allenfalls habe ich gesagt: wär schön, wenn du den Kredit bekommst. Auch ich habe Gelder in unser Haus gesteckt. Es gehörte uns 50:50. Da war es nur recht und billig, wenn auch er etwas Geld aufbrachte.“

      Ich (alzwo) würde zur Polizei gehen. Fälschung einer Unterschrift. So bekommt der zahlungsunfähige Darlehensnehmer wenigstens noch ein paar Schwierigkeiten. Sollte die Unterschrift echt sein, ist die Partnerin dran.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 20:42:09
      Beitrag Nr. 44 ()
      und noch eine dumme frage:

      die beiden sind nicht verheiratet und leben in einer "lebensgemeinschaft" ?

      wenn die dame geld von diesem darlehen in ihren besitz nimmt, muss ihr bewusst sein dass es hier um eigentum handelt was ihr nicht gehört.
      unabhängig ob unterzeichnet wurde oder nicht, steht sie in der pflicht dieses in ihrem besitz stehende eigentum wieder zurück zu geben.
      ein solches prinzip müsste doch auch für die "ware" geld anzuwenden sein, oder liege ich da total falsch:confused:
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 22:06:43
      Beitrag Nr. 45 ()
      halihalo,
      bei Verheirateten mit Gütertrennung müssen die Partner nicht für die Schulden des anderen einstehen, denke ich. Kinder müssen nicht für die Schulden ihrer Eltern aufkommen, auch wenn die Unsummen in die Ausbildung gesteckt haben. Warum sollten befreundete Menschen dann füreinander haften?
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 22:36:39
      Beitrag Nr. 46 ()
      #45

      natürlich haften sie nicht automatisch für einander.

      aber wenn die dame mehr vom konto abgehoben haben sollte als sie eingezahlt hat, könnte man vielleicht was konstruieren - z.b. daß sie das geld von ihm geliehen hat.
      zumindest hätte sie erklärungsbedarf.
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 23:02:35
      Beitrag Nr. 47 ()
      bei Verheirateten mit Gütertrennung müssen die Partner nicht für die Schulden des anderen einstehen, denke ich.

      Dies gilt auch für Verheiratete im gesetzlichen Güterstand ("Zugewinngemeinschaft").
      Avatar
      schrieb am 29.11.04 23:03:32
      Beitrag Nr. 48 ()
      aber wenn die dame mehr vom konto abgehoben haben sollte als sie eingezahlt hat, könnte man vielleicht was konstruieren - z.b. daß sie das geld von ihm geliehen hat.

      Davon würde ich mir nichts versprechen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.05 13:40:26
      Beitrag Nr. 49 ()
      Hallo!

      Ich möchte mich im Namen der Freundin, für die ich die ich damals diese Frage stellte, für die vielen postings bedanken!!!

      Nun möchte ich Euch wenigstens sagen, wie die Sache vorerst ausgegangen ist. Eine Befragung des Schuldners durch den Anwalt meiner Freundin hat ergeben, daß die Unterschrift der Partnerin des Schuldners tatsächlich gefälscht war! Der nun aussichtslose Prozess findet also nicht statt. Wie es jetzt weitergeht, weiß ich auch nicht, halte Euch auf dem Laufenden!


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