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    Betriebliche Altersvorsorge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.12.04 12:28:46 von
    neuester Beitrag 05.12.04 21:20:51 von
    Beiträge: 15
    ID: 932.335
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      Avatar
      schrieb am 03.12.04 12:28:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich bin selbständiger Gastronom und habe zusammen mit
      meiner Freundin eine GmbH zur der 3 Cafes gehören.

      Ist es ratsam, für mich und meine Freundin noch dieses
      Jahr eine Betriebliche Altersvorsorge abzuschließen
      ( Direktversicherung und Pensionskasse mit max. Betrag
      352 € ) und wenn ja welche Vorteile hat diese für mich

      Use
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 13:15:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein, keine Direktversicherung!!! Da muss man seit 1.1.04 in der Auszahlungsphase volle KV + PV Beiträge drauf zahlen!!!!
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 13:16:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      PS: besser privat Geld in Sparpläne pumpen! Da kann dann keiner ran!!
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 17:00:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      RE: Sugar

      dem kann icht nicht folgen.

      Wenn Use sozialversicherungsbefreit ist und privat Krankenversichert ist sollte die Direktversicherung sehr clever sein.
      Es kommt aber darauf an, bei welchem Unternehmen.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 17:37:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      clever ist die Pensionskasse, weil er dann nächstes Jahr 1800 Euro statt 1752 Euro (Direktversicherung) hat.

      Dazu kommen die 4% der BBG!

      Die Pensionskasse ist ohne Pauschalsteuer.

      Die Direktversicherung ist nur SV-Frei, wenn sie aus einer Sonderzahlung finanziert wird - nicht wenn sie jährlich gezahlt wird!

      Also - dieses Jahr 2406 Euro Pensionskasse - nächstes Jahr um 1800 Euro erhöhen.

      Gute Pensionskassen - Optima und KPK!

      Viele Grüße
      CreInPhan

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      Avatar
      schrieb am 03.12.04 19:13:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5:
      Voraussetzungen für das Zusatzvolumen von 1.800€ ist immer eine Neuzusage!!! Also dann erst nächstes Jahr abschließen!
      wie kommst du auf 2406€ in diesem Jahr?
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 19:16:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Auch bei der Pensionskasse ergeben sich aus steuerlicher Sicht durch das Alterseinkünftegesetz zum 01.01.2005 Änderungen. So konnte man für Verträge, die vor dem Eintritt des Alterseinkünftegesetzes abgeschlossen wurden, 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung frei von Steuern gemäß §3 Nr. 63 EStG und bis zum Jahr 2008 auch frei von Sozialabgaben in eine Pensionskasse einzahlen. Zusätzlich konnte man die Pauschalversteuerung nach §40b EStG, wie bei der Direktversicherung, in Anspruch nehmen. Diese Pauschal-versteuerung entfällt für neue Verträge. Als Ersatz wird der steuerfreie Höchstbetrag des § 3 Nr. 63 EStG um 1.800 EUR erhöht. Alternativ kann auch die Riester-Förderung nach §§10 a EStG gewählt werden.
      Quelle: Meine Diplomarbeit ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.04 23:16:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      "8
      ..dann solltest du in deiner Dipl.-Arbeit auch erwähnt haben, das die Riester in der bav nicht besonders sinnig ist...gibt ja schliesslich genung Literatur dazu:D
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 00:57:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      sinnig ist es sicher nicht, Riester in der bAV zu wählen, aber möglich :laugh:
      Nein, im Ernst... wer schließt Riester über bAV ab und zahlt freiwillig später KV+PV Beiträge, wenn er bei privat abgeschlossenen Verträgen keine KV+PV Beiträge zahlen muss...:confused:
      aber erwähnt werden muss es ja:D
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 12:04:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      @ sugar

      welche diplomarbeit Dipl. Vers. Betriebswirt?
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 17:35:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich möchte Eurem akademischen Treiben noch eins hinzufügen: Wenn man einen Altvertrag über eine PK hat, kann man auch in Zukunft den § 40b EStG (alte Fassung) nutzen, auch wenn man erst in den nächsten Jahren über 4 % BBG umwandelt! Dies regelt das neue BMF-Schreiben zum AEG!
      @ sugar: Thema deiner Diplomarbeit, wo schreibst Du?
      Avatar
      schrieb am 04.12.04 23:41:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Nur zur Verdeutlichung nochmal kurz...vor allem auch für die nicht mit der bav-Vertrauten, die Unterschiede der privaten und betrieblichen Riester-Förderung:

      Priv. Altersvors.Betr. Altersvors.



      Pflicht zur Zertifiz. Ja Nein

      Entnahmemod.f.Immo-Eig. Ja Nein

      Uneing.Förd.f.Ehegatten Ja Nein

      Beitragspfl.in d.SV b.Rente Nein Ja

      Wenn der Rentner in der GKV pflichtvers. ist, sind lfd. Renten der bav beitragspfl.in der KV und PV. Diese Beitragszahlung trägt allein der Rentner. Für lfd. Renten aus priv. Riesterverträgen fallen keine Beiträge in der KV und PV an.
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 01:26:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo,
      schreibe an der Fachhochschule für Ökonomie und Management www.fom.de meine Diplomarbeit über das Thema der Gestaltungsmöglichkeiten der arbeitnehmerfinanzierten bAV... Studiengang Wirtschaft!
      Gibts noch Tips:D
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 14:42:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Hallo Sugar,

      ich komme durch den klassischen Fehler auf 2406 - zwei Sachen gleichzeitig machen!

      206 Euro monatlich = 2472 Euro p.a. in 2004!
      208 Euro monatlich = 2496 Euro p.a. in 2005!

      Mal abgesehen von der Pauschalversteuerung vs. nachgelagerte Besteuerung! Ich denke, dass die Pensionskasse wegen dem Mittelzuflüssen und den strategischen Überlegungen her für die Versicherer wichtiger ist, als die Verwaltung alter 40b Verträge!
      Und bitte daran denken - in 2005 muss ich mich entscheiden - weiter nach alt - oder nach neu!

      Viele Grüße
      CreInPhan
      Avatar
      schrieb am 05.12.04 21:20:51
      Beitrag Nr. 15 ()
      #14: Für Altzusagen, die den §40b nutzen, ist in 2005 nur dann eine Entscheidung für die Weiterführung der Pauschalsteuer nötig, wenn die Altzusage die Voraussetzungen des §3 Nr. 63 EstG n.F.erfüllt. Ich kenne keinen PK Tarif, bei dem dies der Fall ist.
      Wer eine Altzusage in der PK nach § 3 Nr. 63 EstG hat und den §40 b EstG noch nicht nutzt, hat in 2005 folgende Optionen:
      1) §40 b EstG n.F. draufpacken, pauschal versteuern, aber die Auszahlung später versteuern, wie privat abgeschlossene Produkte der Schicht 3: bei Kapital 50% der Erträge, bei Rente Ertragsanteil
      2) Zusätzlich neue Zusage abschließen und die restlichen 1800 € nutzen.

      #1:
      Ich nehme mal an, dass Du und Deine Freundin beide beherrschende GGF seid? Wenn ja, dann wäre die Beitragshöhe, die für eine PK zur Verfügung steht, wahrscheinlich nicht ausreichend für die Altersvorsorge!?
      Ich gehe mal davon aus, dass Ihr Sozialversicherungsbefreit seid? Dann schließt doch für einen "ordentlichen" Beitrag eine rückgedeckte U-Kasse ab, mit außreichender BU-Rente und ordentlicher Altersversorgung. Wegen der BU-Risikoprüfung gibts hier übrigens keine Eile, da sich bei U-Kasse in 2005 nichts ändert (außer eben Eintrittsalter und Sterbetafel, letzteres wirkt sich aber auf Alttarife ebenfalls aus).
      Beiträge für den Pensionssicherungsverein gibts bei Euch dann auch nicht, da Ihr nicht unter den Schutz des BetrAVG fallt. Vorteil in der Rente bei U-Kasse im Vergleich zur PK: U-Kasse wird als Arbeitseinkommen versteuert...


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