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    Ab 2005 Steuersubvention für Beamte - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.12.04 13:55:07 von
    neuester Beitrag 07.12.04 10:55:49 von
    Beiträge: 20
    ID: 932.842
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      schrieb am 06.12.04 13:55:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das neue Steuergesetz, das ab Januar 2005 in Kraft tritt, beinhaltet unter anderem die Absetzbarkeit von Sozialversicherungsbeiträgen von bis zu 60% bei der Lohnsteuer für Arbeitnehmer.

      Für Beamte, die ja bekanntlicherweise keinerlei Abgaben hierfür zu leisten brauchen sieht man eine Sonderregelung vor.
      Auszug aus der SZ vom Samastag:

      Beamte können nach dem gleichen Muster rechnen. Sie zahlen zwar nichts in die gesetzliche Rentenversicherung ein, aber es werden fiktive Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge von jeweils 9,75 Prozent angesetzt.
      Der abziehbare Betrag steigt in den Folgejahren jährlich um zwei Prozentpunkte an. [.....]

      Jetzt frage ich mich, wie kann man 9,75% ansetzen, wenn der Staat doch darselbst für die Altersversorgung aufkommt.

      Wie kann es sein, daß man steuermindernd einen Fiktivbetrag geltend machen kann, wo keinerlei Aufwendungen von den Beamten zu erbringen sind.:confused::confused:

      ????????

      Ist dieses neue Gesetz überhaupt verfassungskonform?
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 14:02:11
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier die wichtigsten Änderungen im Steuerrecht per 2005
      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/207/44163/
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 14:02:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      na und?

      was interessieren solche peanuts

      bist du nicht in der lage, ohne rumgejammere und neid geld zu verdienen und ordnungsgemäss zu versteuern

      "der da kriegt ja 3 euro mehr als ich, bäääh, wie ungerecht, ich gehe mich beschweren"

      "und der dort, der kriegt ja auch was umsonst bei aldi, 2 cd rohlinge extra beim kauf von 500 teebeuteln und 100 teelichtern, das will ich auch"


      neidisches jammerlappenpack andauernd
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 14:07:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zu BertaRocker:
      Userinfo

      Username: Berta Roker
      Registriert seit: 15.08.1999 [ seit 1.941 Tagen ]
      User ist momentan: Online seit 06.12.2004 11:32:11
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      Postings: 28735 [ Durchschnittlich 14,8070 Beiträge/Tag ]
      Postings der letzten 30 Tage anzeigen
      Interessen: wegen neu angemeldeten pöbel-id´s gegen mich und für meine begriffe mangelnder unterstützung/hilfe trotz meldung der entsprechenden user an die mods freiwillige sperrung bis 11.11.04 ca. 11:11 uhr beantragt

      :laugh::laugh::laugh:
      Du Pöbel Du!
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 14:28:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Schinder, laß dich doch von so Hanseln nicht anmachen !;)

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      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:29:02
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Joscht das laß ich ohnehin nicht zu. Aber verwunderlich ist es schon, man muß sich das vorstellen, da wird ein "fiktiver Betrag" angesetzt, der in etwa der Abgaben der Arbeitnehmer entspricht, den der Beamte dann steuermindernd anrechnen darf. Das Steuergesetz kennt solche Regelungen normalerweise nicht. Und ich glaube, es ist auch nicht gesetzeskonform, Pensionen obendrauf zu "subventionieren". Was anderes ist es ja auch nicht.

      Wo keine Leistung erbracht wurde, kann wohl kaum eine Gegenleistung erbracht werden!

      Die Beamten kennen keine "Sozialabgaben" ausser der Krankenkasse.

      Ist schon sehr komisch das ganze.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:30:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Fehlerteufel! Soll natürlich nicht Pensionen heißen sondern Gehälter.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:34:14
      Beitrag Nr. 8 ()
      Schinder meine Meinung kennst du doch, ich kann das unterschreiben.
      Wir werden von Verb........ regiert !:D
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:52:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hast du eigentlich gelesen was du geschrieben hast? Da stand etwas von Sozialversicherungsbeiträgen. Dazu gehören wohl auch die Beiträge zur Krankenversicherung. Diese zahlen meines Wissens Beamte selbst aus ihrem versteuertem Einkommen. Das das absetzbar ist, sollte wohl klar sein. Falls du übrigens neidisch auf Beamte bist, dann werd doch selbst einer. Mir hat man erzählt, dass es Bundesländer gibt, die nicht tgenügend qualifizierte Bewerber bekommen (vorangig im Westen). Also auf geht`s und lass uns mal auf dich dann neidisch blicken.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 15:59:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      Was der Schinderluder nicht weiß ist, daß die Beamtenbezüge um den Betrag vermindert sind, der rechnerisch den Arbeitnehmerbeiträgen zur Rentenversicherung entspräche. Und falls Nachfragen kommen: daß die Rentenbeiträge seit 1957 angehoben wurden, ist mehr als überkompensiert durch mehrere Nullrunden bzw. durch geringere Anhebungen der Beamtenbezüge gegenüber Tarifgehältern. Und falls Einwände kommen, daß Beamte in der Steuerprogression niedriger stünden dadurch: das wird zum Teil berücksichtigt durch einen besonderen Tarif bei der Einkommenssteuer, der für Beamte etwas höher ist als für andere Arbeitnehmer.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 16:32:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      das wird zum Teil berücksichtigt durch einen besonderen Tarif bei der Einkommenssteuer, der für Beamte etwas höher ist als für andere Arbeitnehmer.

      Es gibt keinen besonderen Tarif für Beamte bei der Einkommensteuer.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 17:06:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      @ 11

      Den gibt es allerdings nicht.

      Wa es aber gibt ist die sog. gekürzte Vorsorgepauschale für Beamte (im Gegensatz zur ungekürzten Vorsorgepauschale für AN) und die oben kritisierte Regelung ist nichts anderes als deren Fortschreibung.

      Also viel Aufregung um nichts.
      Avatar
      schrieb am 06.12.04 17:10:39
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es geht mir vorwiegend um das Steuerrecht, for4zim. Und das sieht keine steuerliche Alimentierung auf kostenlose Zuwendungen vor. Es gibt kein Gesetz dafür, so einfach ist das.

      Subventionsabbau ist eigentlich angesagt. Was geschieht, ist genau das Gegenteil. Im übrigen weiß ich mehr als Du Dir vorstellen kannst. Die Klage des pensionierten Staatsanwaltes vor dem BVG scheint nun erst richtig von Erfolg gekrönt. Soviel zu Deinem Posting. Mal sehen, was der Bund der Steuerztahler zu solchen Subventionen zu sagen hat im neuen Jahr,- wenn dieses unselige Steuergesetz Anwendung findet.

      Wie immer,- zu spät.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 08:51:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13
      Mir ist nicht ganz klar was Du mit "kostenlosen Zuwendungen" meinst? Gibs auch kostenpflichtige Zuwendungen ? :)

      Falls Du meinst, dass die Beamten "Rente für nichts" bekommen ist das natürlich falsch, wie schon for4zim in #10 zeigt. Und wenn Beamte etwas für ihre Rente bezahlen - nämlich durch ihre verminderten Einkünfte - dann kann das doch auch im Steuerrecht berücksichtigt werden, oder nicht? Im Steuerrecht gibt es im übrigen genügend "fiktive" Beträge... (beispielsweise fiktive Quellensteuer) oder auch den Werbungskostenfreibetrag den jeder bekommt, egal ob er Werbungskosten hat oder nicht.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 08:57:26
      Beitrag Nr. 15 ()
      #11, #12, danke für die Korrektur.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 09:35:47
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Hichurch man kann eine kostenlose Zuwendung, für die ja der Staat zu 100% aufkommt, nicht in Relation stellen zu den Arbeitnehmer-Beiträgen, die der Arbeitnehmer zu entrichten hat. Die Logik verbietet solchen Unsinn.

      Wo nichts einbezahlt wurde, ist auch nichts absetzbar,- so einfach ist das. Und wenn doch,- dann ist das eine SUBVENTION! Das müßte eigentlich Jedem einleuchten, ausser, man möchte die Realität nicht erkennen, da man ja Nutznießer ist. Das wäre in meinen Augen nur verständlich, aber dennoch realitätsfern.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 09:59:39
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16, Du solltest an den Begriff des durchlaufenden Postens denken. Der Rentenbeitrag ist ein solcher. Ob der Arbeitgeber den dem Arbeitnehmer in die Hand drückt, so das jener den zahlt, oder es vom Lohn abhält, und dann selbst in die Rentenkasse zahlt, ist im Effekt gleich. Bei Beamten ist das nicht anders. Ob die den Versorgungsanteil ausgezahlt erhalten, und dann selbst irgendwo einzahlen, oder der Bund das einbehält, und dafür Pensionen aus der Staatskasse zahlt, ist im Effekt gleich. Wer behaupten will, die einen zahlen Beiträge, weil es auf ihrem Gehaltszettel als Zahl aufgeschriben steht, und die anderen zahlen es nicht, weil es nirgendwo explizit steht, der will es bewußt nicht verstehen.

      Im übrigen ist auch klar, warum bei den Beamten so verfahren wird: es ist billiger, denn wenn der Staat den Beamten den entsprechenden Anteil auszahlt, damit die sich bei einem Rentenversicherer, etwa der BfA, versichern, dann muß der Staat dies sofort aus dem Staatshaushalt ziehen und dafür auch Zinsen zahlen. Spart der Staat das aber ein, gibt er sich selbst damit einen Kredit, der nur mit der Steigerungsrate der Beamtenpensionen verzinst - die war in diesem Jahr negativ, während auf Bundesschulden um die 4% Zinsen anfallen. Ein gutes Geschäft, das am Ende die Beamten bezahlen werden, weil ihr nirgendwo niedergeschriebene Beitrag für ihre Altersversorgung, die Besoldungsabsenkung seit 1957, recht beliebige Verfügungsmasse ist.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 10:23:25
      Beitrag Nr. 18 ()
      Diese Diskussion bringt überhaupt nichts, da es offensichtilich an Verständnis mangelt. Solchen Wahnsinn kann ich unmöglich nachvollziehen, da ich ein Kind der freien Wirtschaft bin. Im übrigen hätte ich die Lohnsteuer für Beamte längst schon abgeschafft! Der Verwaltungsaufwand für diesen Unsinn kostet den Steuerzahler Milliarden an Steuergeldern.

      Und nochmals zum besseren Verständnis: Man kann eine freiwillig erbrachte Fremdleistung nicht auch noch beim Begünstigten subventionieren in Form einer Abschreibung, ausser der Erbringer schreibt sie ab, aber das wäre ein noch viel größerer Unsinn.

      Zu den Arbeitnehmern: Sie erbringen diese Leistung selbst und bezahlen diese zu 50% selbst. Der andere Beitrag stammt vom Arbeitgeber und wird beim GESAMTBRUTTO vom ARBEITNEHMER als LOHNSTEUER BESTEUERT!!!!

      Bei den Beamten sieht das völlig anders aus, sie bezahlen werder Arbeitslosenversicherung noch Rentenversicherung. Ich denke jedoch, Du willst mich nicht verstehen als Nutznießer. Das BGH-URTEIL (2003) habe ich immer noch abgeheftet und kann es einsehen. Die Vergleichsrechnung stimmte schon seinerzeit in keinster Form. Und genau darauf wird dieser neu konstruierte Unsinn aufgesetzt!

      Solch ein Steuerrecht ist in dieser verklausulierten Form ein Freibrief, der einer Gruppierung Vorteile einräumt, wo es die Vernunft aber auch die Logik verbieten würde, da es keinerlei Rechtfertigungsgründe gibt.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 10:30:00
      Beitrag Nr. 19 ()
      Hier mal die Regelung zur Vorsorgepauschale:

      EStG § 10c Sonderausgaben-Pauschbetrag, Vorsorgepauschale

      (1) Für Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 4, 6, 7 und 9 und nach § 10b wird ein Pauschbetrag von 36 Euro abgezogen (Sonderausgaben-Pauschbetrag), wenn der Steuerpflichtige nicht höhere Aufwendungen nachweist.

      (2) 1Hat der Steuerpflichtige Arbeitslohn bezogen, so wird für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) eine Vorsorgepauschale abgezogen, wenn der Steuerpflichtige nicht Aufwendungen nachweist, die zu einem höheren Abzug führen. 2Die Vorsorgepauschale beträgt 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch

      1. höchstens 3.068 Euro abzüglich 16 vom Hundert des Arbeitslohns zuzüglich

      2. höchstens 1.334 Euro, soweit der Teilbetrag nach Nummer 1 überschritten
      wird, zuzüglich
      3. höchstens die Hälfte bis zu 667 Euro, soweit die Teilbeträge nach den
      Nummern 1 und 2 überschritten werden.

      3Die Vorsorgepauschale ist auf den nächsten durch 36 ohne Rest teilbaren vollen Euro-Betrag abzurunden, wenn sie nicht bereits durch 36 ohne Rest teilbar ist. 4Arbeitslohn im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der um den Versorgungs-Freibetrag (§ 19 Abs. 2) und den Altersentlastungsbetrag (§ 24a) verminderte Arbeitslohn.

      (3) Für Arbeitnehmer, die während des ganzen oder eines Teils des Kalenderjahres

      1. in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei oder auf Antrag

      des Arbeitgebers von der Versicherungspflicht befreit waren und denen für
      den Fall ihres Ausscheidens aus der Beschäftigung auf Grund des
      Beschäftigungsverhältnisses eine lebenslängliche Versorgung oder an deren
      Stelle eine Abfindung zusteht oder die in der gesetzlichen
      Rentenversicherung nachzuversichern sind oder
      2. nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, eine
      Berufstätigkeit ausgeübt und im Zusammenhang damit auf Grund vertraglicher
      Vereinbarungen Anwartschaftsrechte auf eine Altersversorgung ganz oder
      teilweise ohne eigene Beitragsleistung erworben haben oder
      3. Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 2 Nr. 1 erhalten haben oder
      4. Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten haben,

      beträgt die Vorsorgepauschale 20 vom Hundert des Arbeitslohns, jedoch höchstens 1.134 Euro.

      (4) 1Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten zur Einkommensteuer sind

      1. die Euro-Beträge nach Absatz 1, 2 Nr. 1 bis 3 und Absatz 3 zu verdoppeln
      und
      2. Absatz 2 Satz 4 auf den Arbeitslohn jedes Ehegatten gesondert anzuwenden.

      2Wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und ein Ehegatte zu dem Personenkreis des Absatzes 3 gehört, ist die höhere Vorsorgepauschale abzuziehen, die sich ergibt, wenn entweder die Euro-Beträge nach Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 bis 3 verdoppelt und der sich für den Ehegatten im Sinne des Absatzes 3 nach Absatz 2 Satz 2 erster Halbsatz ergebende Betrag auf 1.134 Euro begrenzt werden oder der Arbeitslohn des nicht unter Absatz 3 fallenden Ehegatten außer Betracht bleibt. 3Satz 1 Nr. 1 gilt auch, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach § 32a Abs. 6 zu ermitteln ist.
      Avatar
      schrieb am 07.12.04 10:55:49
      Beitrag Nr. 20 ()
      @NATHALY da wurde mal wieder "gebogen", angefügt, eingefügt, Ausnahmeregelungen geschaffen. Wie ich schon sagte, es gibt keine Subvention auf die Subvention, das ist grober Unfug.


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