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    Deutsche Scheinväter. FAKT vom 17.01.2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.01.05 22:38:28 von
    neuester Beitrag 18.01.05 22:06:39 von
    Beiträge: 12
    ID: 944.473
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      schrieb am 17.01.05 22:38:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Manuskript des Beitrages
      von Ernst Doerr
      Kuckuckskinder einmal anders: Ausländische Frauen mit Kindern, denen die Abschiebung droht "kaufen" einen deutschen Vater. Dadurch dürfen sie in Deutschland bleiben.

      Flüchtlinge in Deutschland: Nur die wenigsten von ihnen haben eine Chance auf Asyl oder ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Um der Abschiebung zu entgehen, nutzen nach FAKT-Recherchen immer häufiger Mütter und Schwangere eine Gesetzeslücke: Sie suchen sich einen deutschen Mann, der die Vaterschaft für eines ihrer Kinder anerkennt, ohne dass er das Kind gezeugt hat. Die Folge: Das Kind wird deutsch und die Mutter und ihre engsten Familienangehörigen erhalten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Eine Abschiebung kann dann nicht mehr erfolgen.

      Möglich wird das durch diesen Paragraph im Bürgerlichen Gesetzbuch: Danach ist derjenige Vater eines Kindes, der die Vaterschaft anerkennt. Jeder Mann kann sich so zum Vater eines Kindes erklären, ohne es gezeugt zu haben. Einzige Bedingung: Die Mutter muss ebenfalls zustimmen.

      O-Ton: Rainer Ahnert, Standesbeamter Berlin-Mitte
      "Es ist relativ einfach: Es kommt ein Kind zur Welt und die ausländische Mutter des Kindes behauptet, dass der Vater deutscher Staatsangehöriger wäre und da wir inzwischen ein so gutes Gesetz haben wo drinsteht, dass das Kind von einem deutschen Staatsangehörigen, der die Vaterschaft anerkennt ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit bekommt, ist es relativ einfach auf diese Art und Weise zur deutschen Staatsangehörigkeit und auch zu den Segnungen des deutschen Sozialhilferechts zu verhelfen."

      Wie die Methode funktioniert, erzählt uns dieser Mann. Er möchte anonym bleiben. Auch er wurde von einer ausreisepflichtigen Frau angesprochen, ob er zum Schein ihr noch ungeborenes Kind anerkennen wolle. Ihr Ziel: der bevorstehenden Abschiebung zu entgehen. Der alkoholkranke Mann wusste nicht, auf was er sich einlässt. Er erzählt uns, wie die Masche funktioniert:

      O-Ton: Scheinvater
      "Ick wollte ihr nen Gefallen tun, damit se in Deutschland bleiben kann, weil sonst Abschiebung war und da hatten wir uns unterhalten und da war se ja noch schwanger, na ja und da hab ich gesagt na ja wann es soweit ist und so und dann hatte sie auch über Geld gesprochen und dann hat se mir halt angeboten und dann hab ich gesagt ist in Ordnung"

      Zwischenfrage Autor: "Wie viel war das?"

      "Na ja, so 1500 Euro."

      1500 Euro als Lohn für die Anerkennung für ein Kind, das er nie gezeugt hat. Welchen Umfang dieser Missbrauch mit unwahren Vaterschaftsanerkennungen mittlerweile angenommen hat, zeigt dieses FAKT vorliegende Dokument der Landesinnenminister. Danach gab es bundesweit alleine innerhalb eines Jahres fast 1700 Fälle unglaubwürdiger Vaterschaftsanerkennungen. In all diesen Verdachtsfällen waren die Mütter aktuell ausreisepflichtig, der Vater Deutsch.

      Wir treffen einen weiteren Scheinvater. Auch er ist alkoholkrank, lebt von der Sozialhilfe. Und: Auch er möchte nicht erkannt werden. Was er uns erzählt, klingt unglaublich:

      O-Ton: 9facher Scheinvater
      "Nun ja, ich hab mittlerweile 9 Kinder, hab sie von ausländischen Mitbewohnern, also nicht richtig, sondern nur anerkannt, weil sie halt abgeschoben werden sollten."

      Zwischenfrage Autor: "Haben Sie Geld dafür bekommen?"

      "Na ja, nen kleinen Obulus habe ich gekriegt gehabt, weil ich die Papiere machen musste und die Fahrwege und so was alles und das ich so ein bisschen leben konnte."

      Zwischenfrage Autor: "Zahlen Sie für Ihre Kinder?"

      "Nein, ich brauche nicht zahlen."

      Denn: die sozial schwachen Männer müssen keinen Unterhalt leisten, den trägt die Allgemeinheit. Und besonders fatal: Weder Ausländer- noch Sozialbehörden dürfen in solchen Fällen ermitteln, denn im Gegensatz zu Scheinehen, der Missbrauch mit der Scheinvaterschaft kann nicht einmal strafrechtlich verfolgt werden.

      O-Ton: Dr. Ehrhart Körting, Innensenator Berlin
      "Der Gesetzgeber hat seinerzeit eine Regelung getroffen, nach der es keine Überprüfung der Vaterschaft geben sollte. Das wollte man aus Gründen der Pietät gegenüber der Familie oder wie auch immer nicht machen. Das heißt, wer anerkennt, erkennt rechtlich an, ist nicht strafbar, ist auch der Missbrauch nicht strafbar, ist auch in Missbrauchsfällen nicht strafbar, so dass auch eine Anfechtung nicht erfolgen kann."

      Der Trick, der Abschiebung zu entgehen, ist mittlerweile sogar im Internet Thema. Bei unseren Recherchen fallen uns in den Foren immer wieder Fragen dazu auf. Und: Steht eine Abschiebung aus Deutschland unmittelbar bevor, bieten auch Notare ihre Dienste an. Auch sie können, wie die Standesbeamten beurkunden, allerdings unbürokratischer und vor allen Dingen schneller.

      O-Ton: 9facher Scheinvater
      "Na ja, dieser Notar wie soll ich es ausdrücken, für Geld macht der alles! Also er hat halt die Papiere auf Schein so anerkannt für nen kleinen Obolus von nen paar 100 Euro.

      Zwischenfrage Autor: "Und das tut er, obwohl er weiß, dass es gar nicht die richtigen Väter sind?"

      "Er fragt zwar immer so und tut so als ob wir die Väter sind, aber er weiß, dass wir es nicht sind."

      Wir verabreden uns mit einem dieser Notare, der solche Vaterschaften beurkundet. Von ihm wollen wir wissen, ob er keinen Verdacht auf einen Missbrauch hatte.

      O-Ton: Hans Georg Odenthal, Notar
      Frage Autor: "Es gibt Väter, die behaupten, sie hätten das gewusst?"

      "Das, was ich weiß, steht auch in der Urkunde, und wenn man mir sagt, und das ist allerdings auch schon vorgekommen, die Vaterschaft ist unredlich, dann beurkunde ich nicht, da bin ich konsequent. Wer mich da einweiht, da sage ich dann, das darf ich dann nicht, stelle ich meine Tätigkeit als Notar dann auch ein."

      O-Ton: Dr. Ehrhart Körting, Innensenator Berlin
      "Es gibt da 1,2,3 Notare in Berlin, die das vordringlich machen, ich sag mal, die das als Geschäft machen, was ich nicht für korrekt halte, der dann beim Notar auftaucht und die Vaterschaft anerkennt und wir wissen, ohne dass wir das jetzt durch Ermittlungen belegen können, weil eben kein Tatstrafbestand vorliegt, wir wissen, dass dafür auch Geld gezahlt wird."

      Geldzahlungen für unwahre Vaterschaftsanerkennungen: Die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister Otto Schily drängen: Ihre Forderung: Die bestehende Lücke im Kindschaftsrecht muss durch die Schaffung eines behördlichen Einspruchsrechtes geschlossen werden.

      Wir fragen beim Bundesjustizministerium nach, bitten um ein Interview mit Frau Zypries, doch stattdessen erhalten wir ein Fax. Man erklärt uns, das Problem sei bekannt, es lägen allerdings keine gesicherten Erkenntnisse vor. Für die Opposition ein Skandal.

      O-Ton: Roland Gewalt, MdB CDU
      "Der Bundesregierung ist dieses Problem seit drei Jahren bekannt, in anderen Ländern, in der Schweiz, in Frankreich hat man längst gesetzliche Gegenmaßnahmen getroffen, die Bundesregierung verfährt in Deutschland leider weiter nach dem Motto, was nicht sein soll, dass nicht sein darf."

      Wir fassen noch mal zusammen: Mehrere tausend von Abschiebung bedrohte Frauen dürften diesen legalen Trick mittlerweile genutzt haben. Ihr Ziel: Sich und ihren Familien einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland zu verschaffen. Das Risiko, belangt zu werden, gleich null. Den Staat kostet der Schwindel jährlich mehrere Millionen. Und das alles wegen eines kleinen Paragraphen im BGB.

      zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2005 | 22:21
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 10:21:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      obs wenigstens im nachhinein ein zeugungsakt gab?
      so im sinne von ... hätt ja auch so sein können nur die zeitschkleife war halt grad anders usw :rolleyes:

      äh wollt nur sagen ohne akt keine anerkennung
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 10:57:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Geil, wie blöd man sein muß. Später wird er dann auf Unterhalt verklagt, da kann er die 1500€ verzinst zurückblechen :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 13:53:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3
      das problem ist ja, dass die asozialen sich damit nur ein taschengel verdienen und aus sozialen gründen nie zur verantwortung gezogen werden können.
      der neufache scheinvater sprach von einer kleinen aufwandsentschädigung
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 15:39:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo aekschonaer

      Interessantes Thema, das du da anprichst: Wie kommt Frau zum gesetzlichen Vater ihres Kindes und wie verhält Mann sich dabei richtig?

      Aber ist dies wirklich das gravierende gesellschaftliche Problem dabei?

      Ich weiß ja nicht, wie es bei dir so aussieht, aber aus meiner Sicht hat Mann doch viel zu oft das Problem, die vielen persönlichen Anfragen kinderwünschenden attraktiven jungen Damen abzuarbeiten bzw. auch mal abzuwehren, wenn es überhand nimmt, statt sich um Scheinvaterschaften und so Papierkram für fremde Bälger kümmern zu müssen. Ob das allerdings jetzt zum Thread passt, weiß ich auch nicht so recht, aek. Kann auch sein, das meine subjektive Erfahrung und die daraus folgende Sichtweise nicht verallgemeinert werden kann. Wollte es nurmal so in den Raum geworfen haben.

      ;

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      Avatar
      schrieb am 18.01.05 15:50:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Semikolon
      Bist du Deckhengst oder was ???
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 15:53:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      @LaafAmok

      Kann auch am neuen Deo liegen, aber zur Zeit ist es echt schlimm. seufz.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 15:57:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5 .... :D :laugh: ....armer Tropf.... :D
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:11:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      " Nein, ich brauche nicht zahlen."

      Denn: die sozial schwachen Männer müssen keinen Unterhalt leisten, den trägt die Allgemeinheit . Und besonders fatal: Weder Ausländer- noch Sozialbehörden dürfen in solchen Fällen ermitteln, denn im Gegensatz zu Scheinehen, der Missbrauch mit der Scheinvaterschaft kann nicht einmal strafrechtlich verfolgt werden.

      :mad::mad::mad:
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:33:46
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wir fragen beim Bundesjustizministerium nach, bitten um ein Interview mit Frau Zypries, doch stattdessen erhalten wir ein Fax. Man erklärt uns, das Problem sei bekannt, es lägen allerdings keine gesicherten Erkenntnisse vor. Für die Opposition ein Skandal.

      Solche Gesetzeslücken scheinen unsere Rotgrünen nicht zu interessieren. Aber wehe, sie erfahren, dass es irgendwo eine Möglichkeit gibt, 10 Cent an der Steuer vorbei zu schaffen, dann kommt eine Gesetzesintitiative nach der anderen.

      Hier müsste mal die Bildzeitung mal wieder eine Aktion wie bei Florida-Rolf starten. Mal sehen, wie schnell der Frau Zypries dann plötzlich "gesicherte Erkenntnisse" vorliegen und diese Betrugsmöglichkeit erledigt ist.

      ;
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 16:34:43
      Beitrag Nr. 11 ()
      Dafür bekommen wir ab Frühjahr aber den gläseren Finanzbürger mit allen Möglichkeiten behördlicher Schnüffelei.
      Hauptsache asoziale Ausländer und deren Deutsche Helfer bleiben vom Staat unbehelligt bei ihren Betrügereien und Zocken die Allgemeinheit hat.
      Ich kenne inzwischen keinen asozialeren Staat als dieses Land.
      Avatar
      schrieb am 18.01.05 22:06:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Kollegas,
      eure Antworten zeigen die Vielschichtigkeit dieses Themas schon an.

      Wie Sgeler schon richtig feststellt, der Akt ist ein Verwaltungsakt. Mehr ist nicht.
      Die Nichtdeutsche Mama samt ungeklärtem Nachwuchs darf auf Dauer bleiben,
      der in die Vaterschaft eintretende Mann braucht weder finanzielle noch irgendeine
      andere Potenz nachweisen. Und wieder haben wir einige Deutsche mehr, die unsere
      klammen Kassen zukünftig auffüllen werden. Eine saubere Angelegenheit.
      Nicht Kinder statt Inder, sondern Kinder von Inder statt Inder. Oder so ähnlich.

      LachenderElch ist fast am Thema vorbeigeschrammt. Wie du in #1 hättest lesen können,
      so stellen Männer ihre Deutsche Staatsbürgerschaft zur Aufbesserung ihrer überschaubaren Einkünfte zur Verfügung, wissend, dass sie nie zu einer wie auch immer gearteten Zahlung
      wegen mangelnder finanziellen Potenz herangezogen werden können. Das diese, durch dieses Verhalten, den zu verteilenden Sozialkuchen für andere Bedürftige verkleinern ist dabei nicht relevant.

      Semikolon scheint mir nicht mehr er Jüngste zu sein. Vor Jahren scheint er seine/eine Erekdingendskirchen noch locker mit einer Hand nach unten gedrückt zu haben. Heute,
      ein paar Jahre reifer, benötigt er dazu scheinbar schon zwei Hände. Der Altersbedingte
      Muskelschwund fordert nun einmal seinen Tribut.

      BlueMax, bei dir entschuldige ich mich virtuell. Dein Beitrag stellt das dar, was mich an dieser Praxis stört. Der Gesetzgeber, die Parteien (egal welcher Couleur), füllen anscheinend so die nachwachsende Generation auf. Ihr Kinderlein kommet, wo her ist egal...........

      Das passt auch gut zu statistischen Verarsche gegenüber dem Ursprungsvolk.

      Wir haben ja (nagelt mich nicht auf eine Mio plus/minus fest) nur ca. 8Mio Nichtdeutsche in unserem Land. Passend dazu gab Marieluise Beck (Quelle habe ich nicht zur Hand) diese Woche bekannt, dass 2003 mit 800000 nach Deutschland zu gereisten Menschen ein neuer Tiefpunkt seit 1991 erreicht wurde. Dann rechnen wir einmal 12*800000 ................
      von 91 bis 03. Die ihr Kinderlein kommet noch nicht eingerechnet, die Deutschen aus Zweiter Hand noch nicht dazugezählt. Mann könnte auch weiter zurückgehen.

      Was wir jedoch nie vergessen sollten:


      Wir haben über unsere Verhältnisse gelebt!


      Tetris stellt es schon richtig fest. Wir brauchen den gläsernen Bürger. Der muss ja schließlich dafür aufkommen.


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      Deutsche Scheinväter. FAKT vom 17.01.2005