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    Vorfälligkeitsentschädigung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.05 07:57:35 von
    neuester Beitrag 04.02.05 12:11:55 von
    Beiträge: 13
    ID: 949.854
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      Avatar
      schrieb am 02.02.05 07:57:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mir jemand weiterhelfen in der Frage Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung.

      Hat man als Darlehensnehmer an Anspruch darauf, dass die Bank nach der Aktiv/Aktiv Methode rechnet ? :confused:

      Bin zwar selbst Bänker, aber dieses Thema ist bei mir irgendwie in Vergessenheit geraten :rolleyes:

      Viele Grüße
      Nicita
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 08:04:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das sollte doch in den AGB´s der jeweiligen Bank geregelt sein. Und wenn da halt was anderes steht, hast Du wohl Pech gehabt...
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 08:16:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      dazu gibt es einschlägige bgh rechtsprechung...wenn du bänker bist ruf bei der rechtsabteilung deiner bank an..die wissen schon bescheid oder google einfach einmal..

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 14:27:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Lasse,

      in den AGB`s ist da gar nichts geregelt.

      Und ne Rechtsabteilung in meiner Bank gibt`s nicht. Dazu sind die zu klein.

      Ich habe vor Jahren mal die Vertretung gemacht, für die Berechnung von VE und weiß, dass es verschiedene Rechtssprechungen gab. Hab` über Google bisher nichts genaueres gefunden.

      Vielleicht finde ich noch wo anders was.
      Avatar
      schrieb am 02.02.05 14:39:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      #5
      Ei dann eben in den Sonderbedingungen für´s Aktiv-Geschäft.... Das gibt es nicht !!! In einer Bank ist ALLES geregelt - sogar, wer wann furzen darf !!! Da wird doch wohl auch die Zinsrechenmethode irgendwo schriftlich festgehalten sein... Frag´halt bei der Innenrevision nach !!!

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      Avatar
      schrieb am 02.02.05 15:26:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 00:07:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nataly

      Puetz-Gutachten ist m.E. nicht mehr aktuell. Es hat am Dienstag ein BGH-Urteil gegeben (du findest das bestimmt), wonach Darlehensgeber nur noch den Pfandbriefsatz gemäß der Kapitalmarktstatistik der Bundesbank als Basis für die Vorfälligkeitsentschädigung heranziehen dürfen. Faire Banken und Versicherungen haben das eh schon seit Jahren so gemacht.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 06:30:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      Nataly, nnz,

      Danke für eure konstruktive Information! :)

      Das mit dem Pfandbriefsatz habe ich mittlerweile auch rausgefunden.
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 07:17:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      hat jemand die quelle für das neue bgh- urteil?

      würde mich auch interessieren...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 11:05:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 11:07:45
      Beitrag Nr. 11 ()
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 11:17:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Avatar
      schrieb am 04.02.05 12:11:55
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nach Ansicht von Arno Gottschalk, Baufinanzierungsexperte der Verbraucherzentrale Bremen, haben Bankkunden in 99 Prozent der Fälle mehr gezahlt, als nach dem BGH-Urteil angemessen ist.

      Ich halte diese Aussage für das dumme Geschwätz eines Verbraucherschützers. Aber vielleicht sind wir ja wirklich die einzige "Fairsicherung". Also, falls jemand zufällig eine Vorfälligkeitsentschädigung beim Volkswohl Bund bezahlt hat, spart Euch die Schreiberei, wir haben seit vielen Jahren nicht nach PEX, sondern nach Pfandbriefsatz abgerechnet.


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